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_PATENTSCHUTZ VON COMPUTERPROGRAMMEN█
<Computerprogramme in Europa nicht patentierbar>
<Es gibt 70.000 Software-Patente in Europa>
>CONTENT█
_Was ist ein Computerprogramm?
_Patentierbarkeit laut Gesetz
_Rechtsprechung
_Argumente fuer & gegen Softwarepatente
_Diskussion
2014-05-09 Patentfähigkeit von Computerprogrammen, Alexej Antropov 2
>WAS IST EIN COMPUTERPROGRAMM?█
#include <iostream.h>
int main ()
{
int i,d,start,stop;
count << "n Startwert : ";
cin >> start;
count << "n Stoppwert : ";
cin >> stop;
d=1-2*(start>stop);
for (i=start ;i != stop; i
+=d)
count << i <<",";
count << i <<"n";
return 0;
}
2014-05-09 Patentfähigkeit von Computerprogrammen, Alexej Antropov 3
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Ein Programm, das nach einem
Start- und einem Stoppwert fragt
und in einer Schleife vom Start
zum Stoppwert zählt. Dabei soll
die Zählvariable auf dem Bild-
schirm durch Komma getrennt
während jedem Schleifendurch-
laufes ausgegeben werden. Für
den Fall, dass Start- und
Stoppwert gleich sind, soll der
Wert nur einmal ausgegeben
werden. Sollte der Startwert
größer als der Stoppwert sein,
so soll die Schleife rückwärts
laufen.
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>WAS IST EIN COMPUTERPROGRAMM?█
>DEFINITION
Folge von Anweisungen für eine Anlage zur elektronischen
Datenverarbeitung zur Lösung einer bestimmten Aufgabe.
>RELATIV NEUES WIRTSCHAFTSGUT MIT STEIGENDER BEDEUTUNG
>SCHUTZBEDARF
_technischer Kopierschutz leicht zu umgehen
_Geheimhaltung und komplexer Quellcode ineffektiv
_Urheberrecht schützt vor Nachahmung nicht
<rechtlicher Schutz im Mittelpunkt>
<Zuordnungsproblem wg. hybridem Charakter>
2014-05-09 Patentfähigkeit von Computerprogrammen, Alexej Antropov 4
Duden.de; Weyand, Haase (2004);
>PATENTIERBARKEIT LAUT GESETZ█
>EUROPA (EPÜ 1973/2000) / DEUTSCHLAND (PatG 1877/1980)
_Programme für Datenverarbeitungsanlagen „als solche“ vom
Patentschutz ausgeschlossen
_„als solche“ durch Rechtsprechung auszulegen
_Technizitätskriterium entscheidend
>USA
_1981: erlaubt, wenn enger Bezug zu Industrie-Prozessen
_1994: Anzeige des Ergebnisses auf dem Display ausreichend
_1999: Ausweitung des Patentschutzes auf Geschäftsideen
2014-05-09 Patentfähigkeit von Computerprogrammen, Alexej Antropov 5
Fulmer, Hosseini, Charrington (2010)
Betten (1995); §1 II PatG bzw. Art. 52II EPÜ i.V. mit §1 III PatG und Art. 52 III EPÜ
>PATENTIERBARKEIT LAUT GESETZ█
>WTO, ARTIKEL 27 TRIPS (1994)
Vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 ist vorzusehen, dass Patente für
Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erhältlich sind, sowohl für
Erzeugnisse als auch für Verfahren, vorausgesetzt, dass sie neu sind, auf
einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
(...) sind Patente erhältlich (...), ohne dass hinsichtlich (...) des
Gebiets der Technik (...) diskriminiert werden darf. (...)
<VOM PATENTSCHUTZ NICHT AUSGESCHLOSSEN!>
>DEUTSCHLAND UND PATG IM INTERNATIONALEN RAHMEN
-> TRIPS stellt Mindestanforderungen an PatG und 35
U.S.C., nicht an EPÜ
-> EPÜ gilt in DE, nicht in USA
<TRIPS ≠ EPÜ>
2014-05-09 Patentfähigkeit von Computerprogrammen, Alexej Antropov 6
Betten (1995)
>RECHTSPRECHUNG IN DEUTSCHLAND█
>1991, BGH: BESCHLUSS <SEITENPUFFER>
Eine programmbezogene Lehre ist technisch, wenn sie die
Funktionsfaehigkeit der Datenverarbeitungsanlage als
solche betrifft und damit das unmittelbare Zusammenwirken
ihrer Elemente ermoeglicht.
>1991, BGH: BESCHLUSS <CHINESISCHE SCHRIFTZEICHEN>
Dieses Ordnungssystem ist gedanklicher Art und bediene
sich keiner Mittel, die sich außerhalb der menschlichen
Verstandstätigkeit auf technischem Gebiet befinden.(...)
Der Mensch macht dies viel "intelligenter", aber auch viel
langsamer.
2014-05-09 Patentfähigkeit von Computerprogrammen, Alexej Antropov 7
Betten (1995)
>RECHTSPRECHUNG IN DEUTSCHLAND█
>1992, BGH: BESCHLUSS <TAUCHCOMPUTER>
Technischen Lehre: Anzeige von Messgroessen basierend auf
Rechenregeln und Betrieb von Tiefen- und Zeitmesser,
Datenspeicher, Auswerte- und Verknüpfungsstufe, Wandler-
einrichtung sowie Anzeigemittel
<Abkehr von "Kerntheorie">
>AUFFASSUNG DES BUNDESPATENTGERICHTS (AUS ENTSCHEIDUNGEN):
Patentschutz möglich, wenn Computerprogramm zur Steuerung,
Regelung oder sonstigen Einwirkung auf ein Gerät, eine
Vorrichtung, eine Anlage oder allgemein eine Regelungs-
einrichtung verwendet wird.
2014-05-09 Patentfähigkeit von Computerprogrammen, Alexej Antropov 8
Betten (1995)
>ARGUMENTE FUER PATENTIERBARKEIT█
_Investitionsschutz
_Besserer Nachweis von Schutzrechtsverletzungen
_nicht Programm, sondern neuartiges Konzept schützen
("Software-Ideen-Patent")
_bessere Dokumentierung und Recherche für Stand der Technik
_Sicherheit & Qualität von Programmen validierbar
_bessere Interoperabilität (Schnittstellenentwicklung)
_Vermeidung von Doppelentwicklungen
_Umgang des Dekompilierungsverbots
<innovationshemmende Geheimhaltung des Codes entfällt>
2014-05-09 Patentfähigkeit von Computerprogrammen, Alexej Antropov 9
Teilweise in Anlehnung an: Weyand, Haase (2004); Deutscher Bundestag, Drucksacke 17/13086 (2013)
>ARGUMENTE GEGEN PATENTIERBARKEIT█
_Software (=Werk) durch Urheberrecht wirksam geschützt
_Fülle von Software-Patenten für kleine und mittlere
Unternehmen nicht zu überblicken
_Konzerne halten meisten Patente. David gegen Goliath
_Angst vor Patentverletzungen hemmt Fortschritt
_Quellcode meist verborgen im Vergleich zu techn. Geräten
_zu lange Laufzeit von Patenten, kurze Innovationszyklen
_Open Source Community gefährdet
<Sinn der Innovationsförderung bewirkt
im Software-Bereich das Gegenteil>
2014-05-09 Patentfähigkeit von Computerprogrammen, Alexej Antropov 10
teilweise in Anlehnung an: Deutscher Bundestag, Drucksacke 17/13086 (2013)
>DISKUSSION█
_Ist Verbot des Patentschutzes für Computerprogramme
innovationsfördernd oder verhindernd?
<please express your opinion>
2014-05-09 Patentfähigkeit von Computerprogrammen, Alexej Antropov 11
_Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!█
>LITERATURVERZEICHNIS█
_Betten, J., 1995. Patentschutz von Computerprogrammen.
_C++ Grundlagen - Quellcode Beispiele. Available at: http://www.gaddo.de/
temp/ausgang/C++%20Quellcode%20Beispiele.pdf, accessed May 4, 2014
_European Patent Office. Guidelines for Examination 2013, Part G.
_Fulmer, P., Hosseini, I. & Charrington, L., 2010. How Software
Developers Can Protect Their: Rights in the Aftermath of In re Bilski.
Computer & Internet Lawyer, 27(6), pp.4–9.
_Kilian & Heussen, Kilian/Heussen, Computerrecht | Gebrauchsmusterschutz
Rn. 12 – 18
_Samuelson, P., 2013. Is Software Patentable? Communications of the ACM,
56(11), pp.23–25.
_Tauchert, W., 2001. Patentierung von Programmen für
Datenverarbeitungsanlagen - neue Rechtsprechung und aktuelle
Entwicklungen. JurPC Web-Dok. 40/2001
_Weyand, J. & Haase, H., 2004. Anforderungen an einen Patentschutz für
Computerprogramme.
+ PatG, 35 U.S.C., TRIPS, EPÜ
2014-05-09 Patentfähigkeit von Computerprogrammen, Alexej Antropov 13

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Patentschutz von Computerprogrammen

  • 1. _PATENTSCHUTZ VON COMPUTERPROGRAMMEN█ <Computerprogramme in Europa nicht patentierbar> <Es gibt 70.000 Software-Patente in Europa>
  • 2. >CONTENT█ _Was ist ein Computerprogramm? _Patentierbarkeit laut Gesetz _Rechtsprechung _Argumente fuer & gegen Softwarepatente _Diskussion 2014-05-09 Patentfähigkeit von Computerprogrammen, Alexej Antropov 2
  • 3. >WAS IST EIN COMPUTERPROGRAMM?█ #include <iostream.h> int main () { int i,d,start,stop; count << "n Startwert : "; cin >> start; count << "n Stoppwert : "; cin >> stop; d=1-2*(start>stop); for (i=start ;i != stop; i +=d) count << i <<","; count << i <<"n"; return 0; } 2014-05-09 Patentfähigkeit von Computerprogrammen, Alexej Antropov 3 ### ### ### ### ### ### ### ### # Ein Programm, das nach einem Start- und einem Stoppwert fragt und in einer Schleife vom Start zum Stoppwert zählt. Dabei soll die Zählvariable auf dem Bild- schirm durch Komma getrennt während jedem Schleifendurch- laufes ausgegeben werden. Für den Fall, dass Start- und Stoppwert gleich sind, soll der Wert nur einmal ausgegeben werden. Sollte der Startwert größer als der Stoppwert sein, so soll die Schleife rückwärts laufen. ### ### ### ### ### ### ### ### # ### ### ### ### ### ### ### ### ### ### ### ### ### ### ### ### ### ### ###
  • 4. >WAS IST EIN COMPUTERPROGRAMM?█ >DEFINITION Folge von Anweisungen für eine Anlage zur elektronischen Datenverarbeitung zur Lösung einer bestimmten Aufgabe. >RELATIV NEUES WIRTSCHAFTSGUT MIT STEIGENDER BEDEUTUNG >SCHUTZBEDARF _technischer Kopierschutz leicht zu umgehen _Geheimhaltung und komplexer Quellcode ineffektiv _Urheberrecht schützt vor Nachahmung nicht <rechtlicher Schutz im Mittelpunkt> <Zuordnungsproblem wg. hybridem Charakter> 2014-05-09 Patentfähigkeit von Computerprogrammen, Alexej Antropov 4 Duden.de; Weyand, Haase (2004);
  • 5. >PATENTIERBARKEIT LAUT GESETZ█ >EUROPA (EPÜ 1973/2000) / DEUTSCHLAND (PatG 1877/1980) _Programme für Datenverarbeitungsanlagen „als solche“ vom Patentschutz ausgeschlossen _„als solche“ durch Rechtsprechung auszulegen _Technizitätskriterium entscheidend >USA _1981: erlaubt, wenn enger Bezug zu Industrie-Prozessen _1994: Anzeige des Ergebnisses auf dem Display ausreichend _1999: Ausweitung des Patentschutzes auf Geschäftsideen 2014-05-09 Patentfähigkeit von Computerprogrammen, Alexej Antropov 5 Fulmer, Hosseini, Charrington (2010) Betten (1995); §1 II PatG bzw. Art. 52II EPÜ i.V. mit §1 III PatG und Art. 52 III EPÜ
  • 6. >PATENTIERBARKEIT LAUT GESETZ█ >WTO, ARTIKEL 27 TRIPS (1994) Vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 ist vorzusehen, dass Patente für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erhältlich sind, sowohl für Erzeugnisse als auch für Verfahren, vorausgesetzt, dass sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. (...) sind Patente erhältlich (...), ohne dass hinsichtlich (...) des Gebiets der Technik (...) diskriminiert werden darf. (...) <VOM PATENTSCHUTZ NICHT AUSGESCHLOSSEN!> >DEUTSCHLAND UND PATG IM INTERNATIONALEN RAHMEN -> TRIPS stellt Mindestanforderungen an PatG und 35 U.S.C., nicht an EPÜ -> EPÜ gilt in DE, nicht in USA <TRIPS ≠ EPÜ> 2014-05-09 Patentfähigkeit von Computerprogrammen, Alexej Antropov 6 Betten (1995)
  • 7. >RECHTSPRECHUNG IN DEUTSCHLAND█ >1991, BGH: BESCHLUSS <SEITENPUFFER> Eine programmbezogene Lehre ist technisch, wenn sie die Funktionsfaehigkeit der Datenverarbeitungsanlage als solche betrifft und damit das unmittelbare Zusammenwirken ihrer Elemente ermoeglicht. >1991, BGH: BESCHLUSS <CHINESISCHE SCHRIFTZEICHEN> Dieses Ordnungssystem ist gedanklicher Art und bediene sich keiner Mittel, die sich außerhalb der menschlichen Verstandstätigkeit auf technischem Gebiet befinden.(...) Der Mensch macht dies viel "intelligenter", aber auch viel langsamer. 2014-05-09 Patentfähigkeit von Computerprogrammen, Alexej Antropov 7 Betten (1995)
  • 8. >RECHTSPRECHUNG IN DEUTSCHLAND█ >1992, BGH: BESCHLUSS <TAUCHCOMPUTER> Technischen Lehre: Anzeige von Messgroessen basierend auf Rechenregeln und Betrieb von Tiefen- und Zeitmesser, Datenspeicher, Auswerte- und Verknüpfungsstufe, Wandler- einrichtung sowie Anzeigemittel <Abkehr von "Kerntheorie"> >AUFFASSUNG DES BUNDESPATENTGERICHTS (AUS ENTSCHEIDUNGEN): Patentschutz möglich, wenn Computerprogramm zur Steuerung, Regelung oder sonstigen Einwirkung auf ein Gerät, eine Vorrichtung, eine Anlage oder allgemein eine Regelungs- einrichtung verwendet wird. 2014-05-09 Patentfähigkeit von Computerprogrammen, Alexej Antropov 8 Betten (1995)
  • 9. >ARGUMENTE FUER PATENTIERBARKEIT█ _Investitionsschutz _Besserer Nachweis von Schutzrechtsverletzungen _nicht Programm, sondern neuartiges Konzept schützen ("Software-Ideen-Patent") _bessere Dokumentierung und Recherche für Stand der Technik _Sicherheit & Qualität von Programmen validierbar _bessere Interoperabilität (Schnittstellenentwicklung) _Vermeidung von Doppelentwicklungen _Umgang des Dekompilierungsverbots <innovationshemmende Geheimhaltung des Codes entfällt> 2014-05-09 Patentfähigkeit von Computerprogrammen, Alexej Antropov 9 Teilweise in Anlehnung an: Weyand, Haase (2004); Deutscher Bundestag, Drucksacke 17/13086 (2013)
  • 10. >ARGUMENTE GEGEN PATENTIERBARKEIT█ _Software (=Werk) durch Urheberrecht wirksam geschützt _Fülle von Software-Patenten für kleine und mittlere Unternehmen nicht zu überblicken _Konzerne halten meisten Patente. David gegen Goliath _Angst vor Patentverletzungen hemmt Fortschritt _Quellcode meist verborgen im Vergleich zu techn. Geräten _zu lange Laufzeit von Patenten, kurze Innovationszyklen _Open Source Community gefährdet <Sinn der Innovationsförderung bewirkt im Software-Bereich das Gegenteil> 2014-05-09 Patentfähigkeit von Computerprogrammen, Alexej Antropov 10 teilweise in Anlehnung an: Deutscher Bundestag, Drucksacke 17/13086 (2013)
  • 11. >DISKUSSION█ _Ist Verbot des Patentschutzes für Computerprogramme innovationsfördernd oder verhindernd? <please express your opinion> 2014-05-09 Patentfähigkeit von Computerprogrammen, Alexej Antropov 11
  • 12. _Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!█
  • 13. >LITERATURVERZEICHNIS█ _Betten, J., 1995. Patentschutz von Computerprogrammen. _C++ Grundlagen - Quellcode Beispiele. Available at: http://www.gaddo.de/ temp/ausgang/C++%20Quellcode%20Beispiele.pdf, accessed May 4, 2014 _European Patent Office. Guidelines for Examination 2013, Part G. _Fulmer, P., Hosseini, I. & Charrington, L., 2010. How Software Developers Can Protect Their: Rights in the Aftermath of In re Bilski. Computer & Internet Lawyer, 27(6), pp.4–9. _Kilian & Heussen, Kilian/Heussen, Computerrecht | Gebrauchsmusterschutz Rn. 12 – 18 _Samuelson, P., 2013. Is Software Patentable? Communications of the ACM, 56(11), pp.23–25. _Tauchert, W., 2001. Patentierung von Programmen für Datenverarbeitungsanlagen - neue Rechtsprechung und aktuelle Entwicklungen. JurPC Web-Dok. 40/2001 _Weyand, J. & Haase, H., 2004. Anforderungen an einen Patentschutz für Computerprogramme. + PatG, 35 U.S.C., TRIPS, EPÜ 2014-05-09 Patentfähigkeit von Computerprogrammen, Alexej Antropov 13