Ein durchschnittlicher Kreis in Westfalen-Lippe wird im Jahr 2025 mit etwa 9 Mio. EUR statt heute 6 Mio. EUR für Pensionslasten zu kalkulieren haben. Mit dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) werden Verwaltungen nicht nur die bestehenden Versorgungs-ansprüche der Pensionäre, sondern auch die Ver-orgungsanwartschaften der Pensionäre und aktiven Beamten als „ungewisse Verbindlichkeit“ in ihre Bilanz aufnehmen müssen. Die an das HGB angelehnte bilanztechnische Behandlung dieser „ungewissen Verbindlichkeiten“ verschleiert allerdings, dass diese Verbindlichkeiten größtenteils nur durch kommunales Vermögen gedeckt werden, das nicht verwertbar ist.
Bund als auch Land haben erkannt, dass trotz eines kreditfinanzierten öffentlichen Haushalts eine rechtzeitige echte Vorsorge für die Pensionslasten in künftigen Haushaltsjahren erforderlich ist.
Altersvorsorge durch Bilanzierung? Ein aktueller Blick auf das NKF
1. Altersvorsorge durch Bilanzierung?
- ein aktueller Blick auf das NKF
Vortrag zur 4. kvw-Fachtagung am 23.10.2008 in Hattingen
Matthias Löb, Geschäftsführer der kvw
Matthias Löb 23. Oktober 2008 1
2. Altersvorsorge durch Bilanzierung?
1. Altersvorsorge unter NKF
2. Bewertung der Änderungen
3. Unterstützung durch die kvw
Matthias Löb 23. Oktober 2008 2
3. Das Problem: steigende Pensionslasten
Land NRW:
Von 2006 bis 2040 wird die Anzahl der Versorgungsempfänger um 60% steigen
Die Pensionszahlungen erhöhen sich um 72% auf 7,8 Mrd. € in 2040.
Mitglieder kvw:
In den nächsten 25 Jahren etwa 41% mehr Versorgungsempfänger.
Steigerung der Pensionszahlungen um 51% bis über 90%
Matthias Löb 23. Oktober 2008 3
4. Altersvorsorge unter NKF: Grundsätze
Pensionsansprüche und Versorgungsanwartschaften werden
über „Pensionsrückstellungen“ auf der Passivseite der Bilanz
abgebildet.
Pensionsrückstellungen haben Schuldcharakter und sind daher
wie Fremdkapital zu sehen („ungewisse Verbindlichkeiten“).
Grundprinzip: In mehreren Raten (Teilwertverfahren) werden die
Rückstellungen jährlich solange erhöht, bis der Barwert der
Pensionsverpflichtungen erreicht ist.
Für die Berechnung der Rückstellungen ist eine Verzinsung von
5% zugrunde zu legen.
Matthias Löb 23. Oktober 2008 4
5. Pensionsrückstellungen in der Eröffnungsbilanz
Aktiva Passiva
1. Anlagevermögen 14,0 1. Eigenkapital 6,2
5,0
2. Umlaufvermögen 5,0 2. Sonderposten 4,8
3. Rechnungsabgrenzung 1,5 3. Pensionsrückstellung 0,0
1,2
20,5 4. Verbindlichkeiten 8,7
5. Rechnungsabgrenzung 0,8
20,5
Je höher die Pensionsückstellung, desto niedriger ist das
Eigenkapital.
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6. Pensionsrückstellungen im laufenden HH-Jahr
Aktiva Passiva Ergebnisrechnung
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
Aufwendungen:
- 100 T€ durch Zahlung der
B. Umlaufvermögen B. Sonderposten
Pension
liquide Mittel - 100.000 ,-
C. Pensionsrückstellung
Erträge:
D. Rechnungsabgrenzung 120.000,- + 100 T€ durch Auflösung
Pensionsrückstellung
- 100.000,-
20.000,-
D. Verbindlichkeiten
E. Rechnungsabgrenzung
Die Pensionszahlung mindert den Kontostand (Bank).
Die Ergebnisrechnung bleibt im Saldo unberührt.
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7. Bewertung der Änderungen
negativ:
positiv:
Auf der Aktivseite der kommunalen
Anlehnung an HGB-Bilanzierung
Bilanz meist kein verwertbares
Vermögen.
Ausweis der Pensionslasten
Pensionszahlungen sind nur
vermeintlich „haushaltsneutral“.
keine echte Vorsorge für die
Pensionslasten in künftigen HH-
Jahren!
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8. Unterstützung durch die kvw
1. Berechnung Pensionsrückstellungen
2. Abfederung von unkalkulierbaren Risiken
3. wvk-Versorgungsfonds als zweckgebundene
Rücklage
Matthias Löb 23. Oktober 2008 8
9. Entwicklung des Versorgungsaufwandes
Finanzierungsmodelle des Versorgungsaufwandes eines Musterkreises
10.000.000 €
9.500.000 €
9.000.000 €
8.500.000 €
8.000.000 €
7.500.000 €
7.000.000 €
6.500.000 €
6.000.000 €
5.500.000 €
5.000.000 €
4.500.000 €
4.000.000 €
3.500.000 €
3.000.000 €
2.500.000 €
2.000.000 €
1.500.000 €
1.000.000 €
500.000 €
0€
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038
Entwicklung des Versorgungsaufwandes
Alternative 1; Einmaleinzahlung von 20 Mio EUR sofort und Verstetigung Versorgungsaufwand aus Zinsertrag (Kapitalerhalt)
Alternative 2; Einmaleinzahlung von 20 Mio. EUR sofort und Verstetigung Versorgungsaufwand aus Zinsertrag (Kapitalverzehr)
Alternative 3; konstante jährliche Ansparung von 2 Mio. EUR bis 2013 und Verstetigung Versorgungsaufwand bei jährlich 6,5 Mio. EUR (Kapitalverzehr)
Matthias Löb 23. Oktober 2008 9
10. Entwicklung des Versorgungsaufwandes
Finanzierungsmodelle des Versorgungsaufwandes einer Musterstadt
1.200.000 €
1.100.000 €
1.000.000 €
900.000 €
800.000 €
700.000 €
600.000 €
500.000 €
400.000 €
300.000 €
200.000 €
100.000 €
0€
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038
Entwicklung des Versorgungsaufwandes
Alternative 1; Einmaleinzahlung von 2,5 Mio. EUR sofort und Verstetigung Versorgungsaufwand aus Zinsertrag (Kapitalerhalt)
Alternative 2; Einmaleinzahlung von 2,5 Mio. EUR sofort und Verstetigung Versorgungsaufwand aus Zinsertrag (Kapitalverzehr)
Alternative 3: ab 2008 Aufbau eines Kapitalstockes mit Einzahlungen von jährlich 150 TEUR;
ab 2017 Verstetigung des Versorgungsaufwandes bei 720 TEUR (Kapitalverzehr)
Matthias Löb 23. Oktober 2008 10
12. Altersvorsorge durch Bilanzierung? - Fazit
Bilanzierung macht Lasten transparent.
Echte Vorsorge kann durch Dotierung einer
Sonderrücklage getroffen werden.
Dafür bietet die kvw mit ihrem Versorgungs-
fonds ein hervorragendes Instrument!
Matthias Löb 23. Oktober 2008 12
13. „Der gute Vorsatz ist ein Pferd,
das oft gesattelt,
aber selten geritten wird!“
(mexikanisches Sprichwort)
Matthias Löb 23. Oktober 2008 13