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Pressestelle




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    DATUM    25. Mai 2011
  NUMMER     111
SPERRFRIST




             Schärfere Kontrollen, mehr Transparenz und härtere Strafen:
             Bundesministerin Aigner setzt „Aktionsplan Dioxin“ um


             Bundestag berät über Änderung der Lebensmittel- und Futtermittelgesetze


             Der Bundestagsausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat am
             Mittwoch, 25. Mai, dem Vorschlag von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner
             zugestimmt, schärfere Regelungen für Dioxin-Kontrollen in das Lebensmittel- und
             Futtermittelgesetzbuch (LFGB) aufzunehmen. Am 26. Mai wird sich das Plenum des
             Bundestags mit der Gesetzesänderung befassen und am 17. Juni der Bundesrat. Bereits im
             Vorfeld waren die Änderungswünsche der Länder von der Bundesregierung berücksichtigt
             worden.


             Als Konsequenz aus dem Dioxinskandal hatte Bundesministerin Aigner am 14. Januar 2011
             den „Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" vorgelegt, der am 2. Februar
             vom Kabinett beschlossen wurde. Anlässlich des „Deutschen Verbrauchertages“ am
             Mittwoch in Berlin zog Aigner eine positive Bilanz und erklärte, ein Großteil der gemeinsam
             von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen sei erfolgreich auf den Weg gebracht
             worden: „Die Lebensmittelkette wird sicherer, das Netz der Kontrollen engmaschiger“, sagte
             Aigner. „Der Bund ist mit der Umsetzung des Aktionsplans voll im Zeitplan. Jetzt liegt es an
             den Ländern, den neuen Rechtsrahmen mit intensiven Kontrollen auszufüllen und damit
             einen wichtigen Beitrag zu einer weiteren Verbesserung der Lebensmittelsicherheit in
             Deutschland zu leisten.“
DATUM    25. Mai 2011
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             Ein wesentlicher Punkt des Aktionsplans (siehe Übersicht im Anhang) ist die Einrichtung
             eines Dioxin-Frühwarnsystems in Deutschland. Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer
             werden nun per Gesetz dazu verpflichtet, alle ihnen vorliegenden Ergebnisse von
             Dioxinuntersuchungen aus den Eigenkontrollen zu melden. Auch private Labore, die
             bedenkliche Mengen an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen in Lebensmitteln oder
             Futtermitteln feststellen, müssen diese Ergebnisse künftig an die zuständigen Behörden
             melden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wird diese
             Dioxin-Messdaten in einer Datenbank sammeln und alle drei Monate auswerten.


             Mit der Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes sollen die zuständigen Behörden
             noch in diesem Jahr verpflichtet werden, die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwa-
             chung über alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen umgehend zu veröffent-
             lichen. „Wir haben das Gesetz auf den Prüfstand gestellt und neue Regelungen geschaffen,
             die für noch mehr Transparenz sorgen. Wenn gegen das Lebens- und Futtermittelrecht
             verstoßen wurde, müssen die Behörden künftig Firmen- und Produktnamen zwingend
             veröffentlichen“, sagte Aigner.


             Die Umsetzung des „Aktionsplans Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" ist auch bei
             den anderen Punkten weit fortgeschritten: Die Prüfung des Strafrahmens bei Verstößen
             gegen das LFGB ist abgeschlossen. Das Bundesverbraucherministerium und das Bundes-
             justizministerium haben gemeinsam eine Verschärfung der Sanktionen erarbeitet. Künftig
             wird es als Straftat eingestuft, wenn Unternehmer vorsätzlich bestimmten
             Meldeverpflichtungen nicht nachkommen. Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit
             Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro wird bestraft, wer gesundheitsgefährdende Lebensmittel
             vorsätzlich in den Handel bringt und sich dadurch größere Vermögensvorteile verschafft oder
             als Wiederholungstäter auftritt.


             Die Länder beabsichtigen ferner, die Internetplattform www.lebensmittelwarnung.de
             einzurichten, um Verbraucher im Falle öffentlicher Warnungen vor unsicheren Lebensmitteln
             an zentraler Stelle zu informieren. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und
             Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin schafft dazu die technischen Voraussetzungen.
             Darüber hinaus werden die Länder die Rückverfolgbarkeit von belasteten Lebensmitteln und
             Futtermitteln verbessern und die Futtermittelüberwachung stärker am Risiko der Produkte
             ausrichten. Zusätzlich wird in den Ländern geprüft, ob die Organisation der
             Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte optimiert werden kann.
DATUM    25. Mai 2011
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             Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette – Stand der Umsetzung

             1    Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe

             Das BMELV setzt sich für eine EU-weit geltende Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe ein. Die
             EU-Kommission hat zwischenzeitlich ein entsprechendes Arbeitspapier vorgelegt, das derzeit in
             Brüssel beraten wird. Parallel dazu ist ein Entwurf zur Änderung der nationalen Futtermittel-
             verordnung erarbeitet worden, in dem die Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe festgelegt wird.
             Diese Neuerung ist bereits mit den Ländern und den betroffenen Verbänden erörtert worden. Die
             Verordnung wurde am 20. Mai zur Prüfung an die Europäische Kommission gesandt.

             2    Trennung der Produktionsströme

             Das BMELV tritt ein für eine europaweit verbindliche Regelung zur Trennung von Stoffen bei der
             Herstellung von Lebensmitteln oder Futtermitteln, von solchen Stoffen, die für andere Verwendungen
             bestimmt sind. Diese Regelung soll europaweit verbindlich eingeführt werden. Die EU-Kommission
             hat zwischenzeitlich auch ein entsprechendes Arbeitspapier vorgelegt, das derzeit in Brüssel beraten
             wird. Parallel dazu ist ein Entwurf zur Änderung der nationalen Futtermittelverordnung erarbeitet
             worden, in dem eine solche Stofftrennung vorgesehen ist. Diese Neuerung ist bereits mit den
             Ländern und den betroffenen Verbänden erörtert worden. Die Verordnung wurde am 20. Mai zur
             Prüfung an die Europäische Kommission gesandt.

             3    Ausweitung rechtlicher Vorgaben für die Futtermittelkontrolle

             Das BMELV hat einen Entwurf zur Änderung der nationalen Futtermittelverordnung erarbeitet, der die
             Pflicht der Futtermittelunternehmer vorsieht, ihrer Produkte unter anderem auf Dioxine zu
             untersuchen. Diese Neuerung ist bereits mit den Ländern und den betroffenen Verbänden erörtert
             worden. Die Verordnung wurde am 20. Mai zur Prüfung an die Europäische Kommission gesandt.
             Auch zu diesem Punkt hat die EU-Kommission zwischenzeitlich einen Vorschlag für eine EU-weite
             Regelung vorgelegt, der derzeit in Brüssel beraten wird.

             4    Meldepflicht für private Laboratorien

             Die Pflicht für private Labore, Untersuchungsergebnisse mit bedenklichen Mengen an unerwünschten
             Stoffen zu melden, wird im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) verankert. Das
             Bundeskabinett hat diese Änderung am 02.02.2011 beschlossen. Der ELV-Ausschuss des
             Bundestages hat diese Gesetzesänderung am 25.05. befürwortet, am 26.05. erfolgt die Abstimmung
             im Plenum des Bundestags. Der Bundesrat wird sich Mitte Juni mit der Änderung des LFGB
             befassen. Stimmt er dem Gesetz zu, kann es alsbald in Kraft treten. Die EU-Kommission hat
             angekündigt, auch gemeinschaftsweit eine Meldepflicht für Labore im Futtermittelbereich einzuführen;
             ein entsprechendes Arbeitspapier der EU-Kommission liegt vor und wird derzeit in Brüssel beraten.

             5    Verbindlichkeit der Futtermittel-Positivliste

             Die in Deutschland etablierte Positivliste für Futtermittel wird von Vertretern der Wirtschaft und der
             Verwaltung als sinnvolles und vertrauensbildendes Instrument angesehen. Das BMELV setzt sich auf
             EU-Ebene für eine abschließende und verpflichtende Positivliste ein.
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             6    Absicherung des Haftungsrisikos

             Zur Frage des Haftungsrisikos lässt das BMELV in einer Studie prüfen, welche Schäden durch den
             Dioxin-Skandal bei wem und in welcher Höhe entstanden sind. Auch die Regulierung der Schäden
             durch Versicherungen oder mögliche Ausschlussgründe werden geprüft. Die Ergebnisse der Studie
             sollen bis Ende 2011 vorliegen.

             7    Überprüfung des Strafrahmens

             Die Prüfung des Strafrahmens bei Verstößen gegen das LFGB ist abgeschlossen. Der ELV-
             Ausschuss des Bundestages hat die geplanten Strafverschärfungen am 25.05. befürwortet, am 26.05
             erfolgt die Abstimmung im Plenum des Bundestags. Der Bundesrat wird sich Mitte Juni mit der
             Änderung des LFGB befassen. Stimmt er dem Gesetz zu, kann es alsbald in Kraft treten.

             8    Ausbau des Dioxin-Monitorings/Aufbau eines Frühwarnsystems

             Die Einführung eines Dioxin-Frühwarnsystems wird im LFGB verankert. Das Bundeskabinett hat
             diese Änderung am 02.02.2011 beschlossen. Der ELV-Ausschuss des Bundestages hat diese
             Gesetzesänderung am 25.05. befürwortet, am 26.05. erfolgt die Abstimmung im Plenum des
             Bundestags. Der Bundesrat wird sich Mitte Juni mit der Änderung des LFGB befassen. Stimmt er
             dem Gesetz zu, kann es alsbald in Kraft treten.

             9    Verbesserung der Qualität der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung

             Die Länder haben in ihrer Zuständigkeit eine Projektgruppe eingesetzt, die eine Verbesserung der
             Qualität der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung voranbringen soll.

             10   Transparenz für die Verbraucher

             Zur    Verbesserung     der   Transparenz    für  Verbraucher   sind   Änderungen     des
             Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) auf den Weg gebracht worden. Der Gesetzentwurf zum
             überarbeiteten VIG soll noch vor der Sommerpause vom Bundeskabinett verabschiedet werden.

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  • 1. Pressestelle Presse- HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin TEL +49 (0)30 18 529 - 3170 FAX +49 (0)30 18 529 - 3179 E-MAIL pressestelle@bmelv.bund.de mitteilung INTERNET www.bmelv.de DATUM 25. Mai 2011 NUMMER 111 SPERRFRIST Schärfere Kontrollen, mehr Transparenz und härtere Strafen: Bundesministerin Aigner setzt „Aktionsplan Dioxin“ um Bundestag berät über Änderung der Lebensmittel- und Futtermittelgesetze Der Bundestagsausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat am Mittwoch, 25. Mai, dem Vorschlag von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner zugestimmt, schärfere Regelungen für Dioxin-Kontrollen in das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) aufzunehmen. Am 26. Mai wird sich das Plenum des Bundestags mit der Gesetzesänderung befassen und am 17. Juni der Bundesrat. Bereits im Vorfeld waren die Änderungswünsche der Länder von der Bundesregierung berücksichtigt worden. Als Konsequenz aus dem Dioxinskandal hatte Bundesministerin Aigner am 14. Januar 2011 den „Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" vorgelegt, der am 2. Februar vom Kabinett beschlossen wurde. Anlässlich des „Deutschen Verbrauchertages“ am Mittwoch in Berlin zog Aigner eine positive Bilanz und erklärte, ein Großteil der gemeinsam von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen sei erfolgreich auf den Weg gebracht worden: „Die Lebensmittelkette wird sicherer, das Netz der Kontrollen engmaschiger“, sagte Aigner. „Der Bund ist mit der Umsetzung des Aktionsplans voll im Zeitplan. Jetzt liegt es an den Ländern, den neuen Rechtsrahmen mit intensiven Kontrollen auszufüllen und damit einen wichtigen Beitrag zu einer weiteren Verbesserung der Lebensmittelsicherheit in Deutschland zu leisten.“
  • 2. DATUM 25. Mai 2011 NUMMER 111 SPERRFRIST Ein wesentlicher Punkt des Aktionsplans (siehe Übersicht im Anhang) ist die Einrichtung eines Dioxin-Frühwarnsystems in Deutschland. Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer werden nun per Gesetz dazu verpflichtet, alle ihnen vorliegenden Ergebnisse von Dioxinuntersuchungen aus den Eigenkontrollen zu melden. Auch private Labore, die bedenkliche Mengen an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen in Lebensmitteln oder Futtermitteln feststellen, müssen diese Ergebnisse künftig an die zuständigen Behörden melden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wird diese Dioxin-Messdaten in einer Datenbank sammeln und alle drei Monate auswerten. Mit der Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes sollen die zuständigen Behörden noch in diesem Jahr verpflichtet werden, die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwa- chung über alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen umgehend zu veröffent- lichen. „Wir haben das Gesetz auf den Prüfstand gestellt und neue Regelungen geschaffen, die für noch mehr Transparenz sorgen. Wenn gegen das Lebens- und Futtermittelrecht verstoßen wurde, müssen die Behörden künftig Firmen- und Produktnamen zwingend veröffentlichen“, sagte Aigner. Die Umsetzung des „Aktionsplans Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" ist auch bei den anderen Punkten weit fortgeschritten: Die Prüfung des Strafrahmens bei Verstößen gegen das LFGB ist abgeschlossen. Das Bundesverbraucherministerium und das Bundes- justizministerium haben gemeinsam eine Verschärfung der Sanktionen erarbeitet. Künftig wird es als Straftat eingestuft, wenn Unternehmer vorsätzlich bestimmten Meldeverpflichtungen nicht nachkommen. Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro wird bestraft, wer gesundheitsgefährdende Lebensmittel vorsätzlich in den Handel bringt und sich dadurch größere Vermögensvorteile verschafft oder als Wiederholungstäter auftritt. Die Länder beabsichtigen ferner, die Internetplattform www.lebensmittelwarnung.de einzurichten, um Verbraucher im Falle öffentlicher Warnungen vor unsicheren Lebensmitteln an zentraler Stelle zu informieren. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin schafft dazu die technischen Voraussetzungen. Darüber hinaus werden die Länder die Rückverfolgbarkeit von belasteten Lebensmitteln und Futtermitteln verbessern und die Futtermittelüberwachung stärker am Risiko der Produkte ausrichten. Zusätzlich wird in den Ländern geprüft, ob die Organisation der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte optimiert werden kann.
  • 3. DATUM 25. Mai 2011 NUMMER 111 SPERRFRIST Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette – Stand der Umsetzung 1 Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe Das BMELV setzt sich für eine EU-weit geltende Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe ein. Die EU-Kommission hat zwischenzeitlich ein entsprechendes Arbeitspapier vorgelegt, das derzeit in Brüssel beraten wird. Parallel dazu ist ein Entwurf zur Änderung der nationalen Futtermittel- verordnung erarbeitet worden, in dem die Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe festgelegt wird. Diese Neuerung ist bereits mit den Ländern und den betroffenen Verbänden erörtert worden. Die Verordnung wurde am 20. Mai zur Prüfung an die Europäische Kommission gesandt. 2 Trennung der Produktionsströme Das BMELV tritt ein für eine europaweit verbindliche Regelung zur Trennung von Stoffen bei der Herstellung von Lebensmitteln oder Futtermitteln, von solchen Stoffen, die für andere Verwendungen bestimmt sind. Diese Regelung soll europaweit verbindlich eingeführt werden. Die EU-Kommission hat zwischenzeitlich auch ein entsprechendes Arbeitspapier vorgelegt, das derzeit in Brüssel beraten wird. Parallel dazu ist ein Entwurf zur Änderung der nationalen Futtermittelverordnung erarbeitet worden, in dem eine solche Stofftrennung vorgesehen ist. Diese Neuerung ist bereits mit den Ländern und den betroffenen Verbänden erörtert worden. Die Verordnung wurde am 20. Mai zur Prüfung an die Europäische Kommission gesandt. 3 Ausweitung rechtlicher Vorgaben für die Futtermittelkontrolle Das BMELV hat einen Entwurf zur Änderung der nationalen Futtermittelverordnung erarbeitet, der die Pflicht der Futtermittelunternehmer vorsieht, ihrer Produkte unter anderem auf Dioxine zu untersuchen. Diese Neuerung ist bereits mit den Ländern und den betroffenen Verbänden erörtert worden. Die Verordnung wurde am 20. Mai zur Prüfung an die Europäische Kommission gesandt. Auch zu diesem Punkt hat die EU-Kommission zwischenzeitlich einen Vorschlag für eine EU-weite Regelung vorgelegt, der derzeit in Brüssel beraten wird. 4 Meldepflicht für private Laboratorien Die Pflicht für private Labore, Untersuchungsergebnisse mit bedenklichen Mengen an unerwünschten Stoffen zu melden, wird im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) verankert. Das Bundeskabinett hat diese Änderung am 02.02.2011 beschlossen. Der ELV-Ausschuss des Bundestages hat diese Gesetzesänderung am 25.05. befürwortet, am 26.05. erfolgt die Abstimmung im Plenum des Bundestags. Der Bundesrat wird sich Mitte Juni mit der Änderung des LFGB befassen. Stimmt er dem Gesetz zu, kann es alsbald in Kraft treten. Die EU-Kommission hat angekündigt, auch gemeinschaftsweit eine Meldepflicht für Labore im Futtermittelbereich einzuführen; ein entsprechendes Arbeitspapier der EU-Kommission liegt vor und wird derzeit in Brüssel beraten. 5 Verbindlichkeit der Futtermittel-Positivliste Die in Deutschland etablierte Positivliste für Futtermittel wird von Vertretern der Wirtschaft und der Verwaltung als sinnvolles und vertrauensbildendes Instrument angesehen. Das BMELV setzt sich auf EU-Ebene für eine abschließende und verpflichtende Positivliste ein.
  • 4. DATUM 25. Mai 2011 NUMMER 111 SPERRFRIST 6 Absicherung des Haftungsrisikos Zur Frage des Haftungsrisikos lässt das BMELV in einer Studie prüfen, welche Schäden durch den Dioxin-Skandal bei wem und in welcher Höhe entstanden sind. Auch die Regulierung der Schäden durch Versicherungen oder mögliche Ausschlussgründe werden geprüft. Die Ergebnisse der Studie sollen bis Ende 2011 vorliegen. 7 Überprüfung des Strafrahmens Die Prüfung des Strafrahmens bei Verstößen gegen das LFGB ist abgeschlossen. Der ELV- Ausschuss des Bundestages hat die geplanten Strafverschärfungen am 25.05. befürwortet, am 26.05 erfolgt die Abstimmung im Plenum des Bundestags. Der Bundesrat wird sich Mitte Juni mit der Änderung des LFGB befassen. Stimmt er dem Gesetz zu, kann es alsbald in Kraft treten. 8 Ausbau des Dioxin-Monitorings/Aufbau eines Frühwarnsystems Die Einführung eines Dioxin-Frühwarnsystems wird im LFGB verankert. Das Bundeskabinett hat diese Änderung am 02.02.2011 beschlossen. Der ELV-Ausschuss des Bundestages hat diese Gesetzesänderung am 25.05. befürwortet, am 26.05. erfolgt die Abstimmung im Plenum des Bundestags. Der Bundesrat wird sich Mitte Juni mit der Änderung des LFGB befassen. Stimmt er dem Gesetz zu, kann es alsbald in Kraft treten. 9 Verbesserung der Qualität der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung Die Länder haben in ihrer Zuständigkeit eine Projektgruppe eingesetzt, die eine Verbesserung der Qualität der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung voranbringen soll. 10 Transparenz für die Verbraucher Zur Verbesserung der Transparenz für Verbraucher sind Änderungen des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) auf den Weg gebracht worden. Der Gesetzentwurf zum überarbeiteten VIG soll noch vor der Sommerpause vom Bundeskabinett verabschiedet werden.