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Pressestelle




             Presse-
                                                                   HAUSANSCHRIFT   Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin

                                                                             TEL   +49 (0)30 18 529 - 3170
                                                                             FAX   +49 (0)30 18 529 - 3179
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                                                                        INTERNET   www.bmelv.de




    DATUM    23. Mai 2012
  NUMMER     145
SPERRFRIST




             Bundeskabinett beschließt Novelle des Tierschutzgesetzes
             Aigner: „Das Wohl der Tiere hat für die Bundesregierung hohe Priorität“


             Das Bundeskabinett hat einer Änderung des Tierschutzgesetzes zugestimmt. „Deutschland
             nimmt beim Tierschutz international eine Führungsrolle ein. Mit den neuen Regelungen er-
             höhen wir die nationalen Tierschutz-Standards weiter“, erklärte Bundeslandwirtschaftsmi-
             nisterin Ilse Aigner am Mittwoch in Berlin. „Für die Bundesregierung hat das Wohl der Tiere
             hohe Priorität. Die vorliegende Novelle sieht wesentliche Verbesserungen in unterschied-
             lichsten Bereichen des Tierschutzes vor.“


             So legt das Bundeslandwirtschaftsministerium den Ausstieg aus der betäubungslosen
             Kastration von Ferkeln fest: Demnach soll die Methode ab dem 1. Januar 2017 in Deutsch-
             land flächendeckend verboten sein. Die Ausnahmeregelung im Tierschutzgesetz für den
             Schenkelbrand beim Pferd soll künftig entfallen: Da der elektronische Mikrochip zur Kenn-
             zeichnung von Pferden vorgeschrieben ist, ist der Schenkelbrand nicht mehr vertretbar und
             soll aus Tierschutzgründen aus dem Gesetz gestrichen werden. Das bestehende Qual-
             zuchtverbot wird neu formuliert und ergänzt: Mit der Präzisierung wird die Durchsetzung
             geltenden Rechts für die zuständigen Überwachungsbehörden der Länder erleichtert. In die-
             sem Zusammenhang ist auch ein Ausstellungsverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen
             geplant. Zudem sind Erzeuger künftig stärker gefordert, den Tierschutz durch Eigenkontrol-
             len zu gewährleisten und durch entsprechende Haltungsbedingungen das Wohlergehen der
             Tiere sicherzustellen. Die Details dazu können durch eine Verordnung geregelt werden, die
             im Gesetz vorgesehen ist.

             Deutlich verbessert wird im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes auch der
             Schutz von Versuchstieren: Erstmals werden gesonderte Regelungen für die Verwendung
             von Affen eingeführt. Zentraler Bestandteil ist unter anderem ein fast vollständiges Verbot
DATUM    23. Mai 2012                                                                          SEITE 2 VON 2

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             der Nutzung von Menschenaffen als Versuchstiere. Tierversuche dienen unter anderem der
             Grundlagenforschung und auch der Forschung im Hinblick auf die menschliche Gesundheit.
             Sie helfen bei der Bekämpfung schwerer Krankheiten. Bei der Entwicklung von Kosmetika
             sind sie dagegen nicht vertretbar. Deutschland hat solche Versuche bereits seit langem ver-
             boten. Die neuen Regelungen dienen der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die den Schutz der
             Versuchstiere europaweit auf hohem Niveau vereinheitlicht.

             Der Gesetzentwurf enthält auch eine Ermächtigung, das Zurschaustellen bestimmter Wild-
             tiere in Zirkusbetrieben durch Verordnung zu verbieten. Mit Blick auf den Tierschutz stellt
             die Haltung von Tieren in Zirkusbetrieben aufgrund der häufigen Ortswechsel und der damit
             verbundenen Transporte eine besondere Herausforderung dar. Bereits in den letzten Jahren
             wurden Maßnahmen ergriffen wie der Erlass der Zirkusregisterverordnung durch das Bun-
             desministerium sowie die Einrichtung einer zentralen Datenbank durch die Länder, mit der
             insbesondere der Vollzug der geltenden tierschutzrechtlichen Anforderungen erleichtert wer-
             den konnte. Sollte sich herausstellen, dass die Haltung von bestimmten Wildtieren in Zirkus-
             sen tierschutzgerecht nicht möglich ist und die bisherigen Maßnahmen unzureichend sind,
             kann künftig in letzter Konsequenz auch ein Verbot bestimmter Wildtiere in Zirkusbetrieben
             erlassen werden.

             Das Bundeslandwirtschaftsministerium trägt im Rahmen der Gesetzesänderung auch der
             unkontrollierten Vermehrung von streunenden Katzen in bestimmten Regionen Deutsch-
             lands Rechnung. Da die Lebenssituation der unbeaufsichtigten Tiere mit großem Tierleid
             verbunden ist und die Problematik durch den Auslauf unkastrierter Hauskatzen verschärft
             wird, erhalten die Landesregierungen die Möglichkeit, Verordnungen zu erlassen, mit denen
             regional der freie Auslauf solcher Hauskatzen verboten werden kann.




             Neben dem Tierschutzgesetz sind weitere Vorhaben für mehr Tierschutz geplant oder
             auf dem Weg - zum Beispiel die Überarbeitung des Säugetiergutachtens, der Erlass von
             Haltungsvorschriften für Mastkaninchen oder die Reform des Baurechts, durch die die Hür-
             den für große Tiermastanlagen deutlich erhöht werden sollen. „Wir überprüfen die geltenden
             Standards in der Nutztierhaltung in vielen unterschiedlichen Bereichen“, so Ministerin Aigner.
             „Die Umsetzung und die Akzeptanz der Tierhaltung spielt in der Bevölkerung eine wichtige
             Rolle. Das war auch ein Ergebnis aus unserem Diskussionsprozess um die „Charta für
             Landwirtschaft und Verbraucher“. Das nehme ich sehr ernst. Bereits heute muss die Nutz-
             tierhaltung in Deutschland hohen Anforderungen genügen. Dennoch müssen wir die Tierhal-
             tung Schritt für Schritt weiter verbessern, im Sinne der Landwirte und der Verbraucher, und
             zum Wohl der Tiere.“
DATUM    23. Mai 2012                                                                         SEITE 3 VON 3

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             Aigner forderte, dass es aber auch auf europäischer Ebene Fortschritte geben müsse: „Der
             Tierschutz ist als Staatsziel in Deutschland seit 2002 im Grundgesetz verankert. Wir haben
             in Deutschland mit die höchsten Tierschutzstandards etabliert. Ich kämpfe dafür, dass dieses
             hohe Niveau europaweit gilt. Es darf nicht sein, dass deutsche Unternehmen, die hohe Stan-
             dards erfüllen und das Wohl der Tiere im Blick haben, Wettbewerbsnachteile haben, weil
             andere EU-Staaten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Außerdem soll der Tierschutz
             für die Verbraucher transparenter werden. Ich setze mich in Brüssel deshalb für die Einfüh-
             rung eines Tierschutz-Labels ein – ähnlich dem Biosiegel."


             Nach dem Kabinettsbeschluss wird der Entwurf des Tierschutzgesetzes nun dem Bundesrat
             und dem Bundestag zugeleitet. Im Herbst 2012 soll das Gesetz in Kraft treten.


             Weitere Informationen im Internet unter
             www.bmelv.de/tierschutz

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  • 1. Pressestelle Presse- HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin TEL +49 (0)30 18 529 - 3170 FAX +49 (0)30 18 529 - 3179 E-MAIL pressestelle@bmelv.bund.de mitteilung INTERNET www.bmelv.de DATUM 23. Mai 2012 NUMMER 145 SPERRFRIST Bundeskabinett beschließt Novelle des Tierschutzgesetzes Aigner: „Das Wohl der Tiere hat für die Bundesregierung hohe Priorität“ Das Bundeskabinett hat einer Änderung des Tierschutzgesetzes zugestimmt. „Deutschland nimmt beim Tierschutz international eine Führungsrolle ein. Mit den neuen Regelungen er- höhen wir die nationalen Tierschutz-Standards weiter“, erklärte Bundeslandwirtschaftsmi- nisterin Ilse Aigner am Mittwoch in Berlin. „Für die Bundesregierung hat das Wohl der Tiere hohe Priorität. Die vorliegende Novelle sieht wesentliche Verbesserungen in unterschied- lichsten Bereichen des Tierschutzes vor.“ So legt das Bundeslandwirtschaftsministerium den Ausstieg aus der betäubungslosen Kastration von Ferkeln fest: Demnach soll die Methode ab dem 1. Januar 2017 in Deutsch- land flächendeckend verboten sein. Die Ausnahmeregelung im Tierschutzgesetz für den Schenkelbrand beim Pferd soll künftig entfallen: Da der elektronische Mikrochip zur Kenn- zeichnung von Pferden vorgeschrieben ist, ist der Schenkelbrand nicht mehr vertretbar und soll aus Tierschutzgründen aus dem Gesetz gestrichen werden. Das bestehende Qual- zuchtverbot wird neu formuliert und ergänzt: Mit der Präzisierung wird die Durchsetzung geltenden Rechts für die zuständigen Überwachungsbehörden der Länder erleichtert. In die- sem Zusammenhang ist auch ein Ausstellungsverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen geplant. Zudem sind Erzeuger künftig stärker gefordert, den Tierschutz durch Eigenkontrol- len zu gewährleisten und durch entsprechende Haltungsbedingungen das Wohlergehen der Tiere sicherzustellen. Die Details dazu können durch eine Verordnung geregelt werden, die im Gesetz vorgesehen ist. Deutlich verbessert wird im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes auch der Schutz von Versuchstieren: Erstmals werden gesonderte Regelungen für die Verwendung von Affen eingeführt. Zentraler Bestandteil ist unter anderem ein fast vollständiges Verbot
  • 2. DATUM 23. Mai 2012 SEITE 2 VON 2 NUMMER 145 SPERRFRIST der Nutzung von Menschenaffen als Versuchstiere. Tierversuche dienen unter anderem der Grundlagenforschung und auch der Forschung im Hinblick auf die menschliche Gesundheit. Sie helfen bei der Bekämpfung schwerer Krankheiten. Bei der Entwicklung von Kosmetika sind sie dagegen nicht vertretbar. Deutschland hat solche Versuche bereits seit langem ver- boten. Die neuen Regelungen dienen der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die den Schutz der Versuchstiere europaweit auf hohem Niveau vereinheitlicht. Der Gesetzentwurf enthält auch eine Ermächtigung, das Zurschaustellen bestimmter Wild- tiere in Zirkusbetrieben durch Verordnung zu verbieten. Mit Blick auf den Tierschutz stellt die Haltung von Tieren in Zirkusbetrieben aufgrund der häufigen Ortswechsel und der damit verbundenen Transporte eine besondere Herausforderung dar. Bereits in den letzten Jahren wurden Maßnahmen ergriffen wie der Erlass der Zirkusregisterverordnung durch das Bun- desministerium sowie die Einrichtung einer zentralen Datenbank durch die Länder, mit der insbesondere der Vollzug der geltenden tierschutzrechtlichen Anforderungen erleichtert wer- den konnte. Sollte sich herausstellen, dass die Haltung von bestimmten Wildtieren in Zirkus- sen tierschutzgerecht nicht möglich ist und die bisherigen Maßnahmen unzureichend sind, kann künftig in letzter Konsequenz auch ein Verbot bestimmter Wildtiere in Zirkusbetrieben erlassen werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium trägt im Rahmen der Gesetzesänderung auch der unkontrollierten Vermehrung von streunenden Katzen in bestimmten Regionen Deutsch- lands Rechnung. Da die Lebenssituation der unbeaufsichtigten Tiere mit großem Tierleid verbunden ist und die Problematik durch den Auslauf unkastrierter Hauskatzen verschärft wird, erhalten die Landesregierungen die Möglichkeit, Verordnungen zu erlassen, mit denen regional der freie Auslauf solcher Hauskatzen verboten werden kann. Neben dem Tierschutzgesetz sind weitere Vorhaben für mehr Tierschutz geplant oder auf dem Weg - zum Beispiel die Überarbeitung des Säugetiergutachtens, der Erlass von Haltungsvorschriften für Mastkaninchen oder die Reform des Baurechts, durch die die Hür- den für große Tiermastanlagen deutlich erhöht werden sollen. „Wir überprüfen die geltenden Standards in der Nutztierhaltung in vielen unterschiedlichen Bereichen“, so Ministerin Aigner. „Die Umsetzung und die Akzeptanz der Tierhaltung spielt in der Bevölkerung eine wichtige Rolle. Das war auch ein Ergebnis aus unserem Diskussionsprozess um die „Charta für Landwirtschaft und Verbraucher“. Das nehme ich sehr ernst. Bereits heute muss die Nutz- tierhaltung in Deutschland hohen Anforderungen genügen. Dennoch müssen wir die Tierhal- tung Schritt für Schritt weiter verbessern, im Sinne der Landwirte und der Verbraucher, und zum Wohl der Tiere.“
  • 3. DATUM 23. Mai 2012 SEITE 3 VON 3 NUMMER 145 SPERRFRIST Aigner forderte, dass es aber auch auf europäischer Ebene Fortschritte geben müsse: „Der Tierschutz ist als Staatsziel in Deutschland seit 2002 im Grundgesetz verankert. Wir haben in Deutschland mit die höchsten Tierschutzstandards etabliert. Ich kämpfe dafür, dass dieses hohe Niveau europaweit gilt. Es darf nicht sein, dass deutsche Unternehmen, die hohe Stan- dards erfüllen und das Wohl der Tiere im Blick haben, Wettbewerbsnachteile haben, weil andere EU-Staaten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Außerdem soll der Tierschutz für die Verbraucher transparenter werden. Ich setze mich in Brüssel deshalb für die Einfüh- rung eines Tierschutz-Labels ein – ähnlich dem Biosiegel." Nach dem Kabinettsbeschluss wird der Entwurf des Tierschutzgesetzes nun dem Bundesrat und dem Bundestag zugeleitet. Im Herbst 2012 soll das Gesetz in Kraft treten. Weitere Informationen im Internet unter www.bmelv.de/tierschutz