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Berlin, den 21.10.2011




                         PRESSEINFORMATION                        Sendesperrfrist: 21.10.2011; 10:30 Uhr


                         Alle Lebensmittelwarnungen auf einen Blick
                         Neues Internetportal www.lebensmittelwarnung.de geht online

                         Erstmals können sich Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet zentral über
                         Lebensmittelwarnungen in Deutschland informieren. Das Bundesamt für
                         Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Auftrag der 16
                         Bundesländer dafür das Internetportal www.lebensmittelwarnung.de eingerichtet.



                         Die Bundesländer veröffentlichen in diesem Portal Warnungen der Lebensmittelunternehmen
                         und der zuständigen Behörden vor Lebensmitteln, die gesundheitsgefährdend oder geeignet
                         sind, den Verbraucher zu täuschen, und die sich bereits im Handel und damit unter
                         Umständen auch schon beim Verbraucher befinden. Im Portal findet man auch Hinweise der
                         zuständigen Behörden auf weitere Informationen für die Öffentlichkeit oder auf Rücknahme-
                         oder Rückrufaktionen durch Lebensmittelunternehmer. Darüber hinaus kann das BVL auf
                         www.lebensmittelwarnung.de vor Produkten warnen, wenn etwa das Produkt aus dem
                         Ausland vertrieben wird (z.B. via Internet) und kein Hersteller oder Vertreiber in Deutschland
                         existiert.



                         Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner,
                         lobte bei der Vorstellung des neuen Portals in Berlin die dadurch entstehende Transparenz
                         für die Verbraucher. "Mir ist wichtig, dass die Verbraucher noch schneller und noch
                         umfassender informiert werden als bisher. Mit der neuen Internetseite
                         www.lebensmittelwarnung.de erreichen wir eine Transparenz in der Lebensmittelkontrolle,
                         die es so in Deutschland bislang nicht gegeben hat. Die
                         Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder können hier ihre Warnungen und Rückrufe
                         für jedermann sichtbar einstellen. Besteht eine Gesundheitsgefahr und dürfen Lebensmittel
BVL_FO_05_0040_002_V11




                         nicht mehr verkauft werden, werden die Verbraucher über die neue Internetseite noch


                         __________________________________________________________________________________________

                         Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit              Pressesprecherin
                         Pressestelle • Mauerstraße 39-42 • 10117 Berlin                         Nina Banspach
                         Telefon: 030 18444-00211 • Telefax: 030 18444-00209
                         E-Mail: pressestelle@bvl.bund.de • www.bvl.bund.de
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                         effektiver informiert und gewarnt. Ich freue mich, dass wir uns mit den Ländern über den
                         Aufbau dieser neuen Plattform so rasch einig waren und das Portal nun online ist."



                         Renate Jürgens-Pieper, Bremens Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit und
                         in diesem Jahr Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder und des
                         Bundes, begrüßte, dass Lebensmittelwarnungen nun online abrufbar sind. „Die Veröffentli-
                         chung von gesundheitlich bedenklichen Lebensmitteln erfolgt jetzt nicht mehr nur über ein-
                         zelne, regionale Medien. Mit der neuen Internetplattform erhalten Verbraucher bundesweit
                         alle wichtigen Informationen, die von den zuständigen Behörden in den Ländern direkt online
                         gestellt werden“, sagte die Senatorin.



                         Der Präsident des BVL, Dr. Helmut Tschiersky-Schöneburg, hob die technischen
                         Möglichkeiten des neuen Portals hervor. „Verbraucher haben mit
                         www.lebensmittelwarnung.de auf einfache Weise die Möglichkeit, sich gezielt über unsichere
                         Produkte zu informieren. Und durch die Anbindung an den Internetdienst Twitter können sich
                         die Verbraucher automatisch über neue Warnungen informieren lassen, ohne aktiv nach den
                         Informationen suchen zu müssen. Verbraucher können sich entweder die zehn aktuellsten
                         oder alle Warnungen anzeigen lassen sowie sich gezielt über die Warnungen einzelner
                         Bundesländer bzw. ihres Bundeslandes informieren.“



                         Dr. Markus Söder, Bayerischer Staatsminister für Gesundheit, zeigte sich erfreut, dass die
                         bayerische Initiative für eine verbesserte bundesweite Transparenz bei Lebensmitteln
                         aufgegriffen wurde. "Ziel Bayerns ist es, mehr Klarheit und Übersichtlichkeit für Verbraucher
                         zu schaffen. Die Internetseite dient als Wegweiser für Verbraucher in ganz Deutschland", so
                         Söder. Bayern besitzt bereits seit 2007 einen landeseigenen Internetauftritt zur
                         Lebensmittelwarnung. Mit den Erfahrungen zu Inhalt und Aufbau konnte der Freistaat
                         wesentlich zur Entstehung des neuen Portals beitragen. Söder lobte die erfolgreiche Arbeit
                         der Projektgruppe, die die Plattform entwickelt hat.



                         Für Journalisten und Redaktionen besteht die Möglichkeit, die Warnungen auf
                         www.lebensmittelwarnung.de zu abonnieren. Für eine Anmeldung reicht eine formlose E-
                         Mail an pressestelle@bvl.bund.de aus.
BVL_FO_05_0040_002_V11
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                         Hintergrundinformationen:

                         Nach § 40 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) soll die Öffentlichkeit über
                         unsichere, ekelerregende oder aus anderen Gründen nicht verkehrsfähige Lebensmittel, die
                         sich im Handel oder bei den Verbrauchern befinden können, informiert werden. Ebenso
                         sollen Verbraucher über Lebensmittel informiert werden, die geeignet sind, die
                         Verbraucher/innen irrezuführen oder zu täuschen. Solche Warnungen und Informationen der
                         Öffentlichkeit werden von Lebensmittelunternehmern und/oder von den zuständigen
                         Behörden der Länder veröffentlicht. Generell ist die Überwachung und Kontrolle von
                         Lebensmitteln Aufgabe der Bundesländer. Wenn das Produkt jedoch aus dem Ausland (z.B.
                         via Internet) vertrieben wird und kein Hersteller oder Vertreiber in Deutschland existiert,
                         warnt das BVL die Öffentlichkeit.



                         Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit übernimmt als
                         eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
                         Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bereich der Lebensmittel- und
                         Futtermittelsicherheit umfassende Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen
                         Ebenen die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Bundesländern und der
                         Europäischen Union. Außerdem ist es für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln,
                         Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland zuständig. Im
                         Zusammenwirken mit nationalen Behörden in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen
                         Union setzt sich das BVL für den wirtschaftlichen Verbraucherschutz ein.
BVL_FO_05_0040_002_V11

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2011 10 21 www_lebensmittelwarnung_de geht online.pdf

  • 1. Berlin, den 21.10.2011 PRESSEINFORMATION Sendesperrfrist: 21.10.2011; 10:30 Uhr Alle Lebensmittelwarnungen auf einen Blick Neues Internetportal www.lebensmittelwarnung.de geht online Erstmals können sich Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet zentral über Lebensmittelwarnungen in Deutschland informieren. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Auftrag der 16 Bundesländer dafür das Internetportal www.lebensmittelwarnung.de eingerichtet. Die Bundesländer veröffentlichen in diesem Portal Warnungen der Lebensmittelunternehmen und der zuständigen Behörden vor Lebensmitteln, die gesundheitsgefährdend oder geeignet sind, den Verbraucher zu täuschen, und die sich bereits im Handel und damit unter Umständen auch schon beim Verbraucher befinden. Im Portal findet man auch Hinweise der zuständigen Behörden auf weitere Informationen für die Öffentlichkeit oder auf Rücknahme- oder Rückrufaktionen durch Lebensmittelunternehmer. Darüber hinaus kann das BVL auf www.lebensmittelwarnung.de vor Produkten warnen, wenn etwa das Produkt aus dem Ausland vertrieben wird (z.B. via Internet) und kein Hersteller oder Vertreiber in Deutschland existiert. Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, lobte bei der Vorstellung des neuen Portals in Berlin die dadurch entstehende Transparenz für die Verbraucher. "Mir ist wichtig, dass die Verbraucher noch schneller und noch umfassender informiert werden als bisher. Mit der neuen Internetseite www.lebensmittelwarnung.de erreichen wir eine Transparenz in der Lebensmittelkontrolle, die es so in Deutschland bislang nicht gegeben hat. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder können hier ihre Warnungen und Rückrufe für jedermann sichtbar einstellen. Besteht eine Gesundheitsgefahr und dürfen Lebensmittel BVL_FO_05_0040_002_V11 nicht mehr verkauft werden, werden die Verbraucher über die neue Internetseite noch __________________________________________________________________________________________ Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Pressesprecherin Pressestelle • Mauerstraße 39-42 • 10117 Berlin Nina Banspach Telefon: 030 18444-00211 • Telefax: 030 18444-00209 E-Mail: pressestelle@bvl.bund.de • www.bvl.bund.de
  • 2. SEITE 2 VON 3 effektiver informiert und gewarnt. Ich freue mich, dass wir uns mit den Ländern über den Aufbau dieser neuen Plattform so rasch einig waren und das Portal nun online ist." Renate Jürgens-Pieper, Bremens Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit und in diesem Jahr Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder und des Bundes, begrüßte, dass Lebensmittelwarnungen nun online abrufbar sind. „Die Veröffentli- chung von gesundheitlich bedenklichen Lebensmitteln erfolgt jetzt nicht mehr nur über ein- zelne, regionale Medien. Mit der neuen Internetplattform erhalten Verbraucher bundesweit alle wichtigen Informationen, die von den zuständigen Behörden in den Ländern direkt online gestellt werden“, sagte die Senatorin. Der Präsident des BVL, Dr. Helmut Tschiersky-Schöneburg, hob die technischen Möglichkeiten des neuen Portals hervor. „Verbraucher haben mit www.lebensmittelwarnung.de auf einfache Weise die Möglichkeit, sich gezielt über unsichere Produkte zu informieren. Und durch die Anbindung an den Internetdienst Twitter können sich die Verbraucher automatisch über neue Warnungen informieren lassen, ohne aktiv nach den Informationen suchen zu müssen. Verbraucher können sich entweder die zehn aktuellsten oder alle Warnungen anzeigen lassen sowie sich gezielt über die Warnungen einzelner Bundesländer bzw. ihres Bundeslandes informieren.“ Dr. Markus Söder, Bayerischer Staatsminister für Gesundheit, zeigte sich erfreut, dass die bayerische Initiative für eine verbesserte bundesweite Transparenz bei Lebensmitteln aufgegriffen wurde. "Ziel Bayerns ist es, mehr Klarheit und Übersichtlichkeit für Verbraucher zu schaffen. Die Internetseite dient als Wegweiser für Verbraucher in ganz Deutschland", so Söder. Bayern besitzt bereits seit 2007 einen landeseigenen Internetauftritt zur Lebensmittelwarnung. Mit den Erfahrungen zu Inhalt und Aufbau konnte der Freistaat wesentlich zur Entstehung des neuen Portals beitragen. Söder lobte die erfolgreiche Arbeit der Projektgruppe, die die Plattform entwickelt hat. Für Journalisten und Redaktionen besteht die Möglichkeit, die Warnungen auf www.lebensmittelwarnung.de zu abonnieren. Für eine Anmeldung reicht eine formlose E- Mail an pressestelle@bvl.bund.de aus. BVL_FO_05_0040_002_V11
  • 3. SEITE 3 VON 3 Hintergrundinformationen: Nach § 40 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) soll die Öffentlichkeit über unsichere, ekelerregende oder aus anderen Gründen nicht verkehrsfähige Lebensmittel, die sich im Handel oder bei den Verbrauchern befinden können, informiert werden. Ebenso sollen Verbraucher über Lebensmittel informiert werden, die geeignet sind, die Verbraucher/innen irrezuführen oder zu täuschen. Solche Warnungen und Informationen der Öffentlichkeit werden von Lebensmittelunternehmern und/oder von den zuständigen Behörden der Länder veröffentlicht. Generell ist die Überwachung und Kontrolle von Lebensmitteln Aufgabe der Bundesländer. Wenn das Produkt jedoch aus dem Ausland (z.B. via Internet) vertrieben wird und kein Hersteller oder Vertreiber in Deutschland existiert, warnt das BVL die Öffentlichkeit. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit übernimmt als eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit umfassende Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen Ebenen die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Bundesländern und der Europäischen Union. Außerdem ist es für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland zuständig. Im Zusammenwirken mit nationalen Behörden in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union setzt sich das BVL für den wirtschaftlichen Verbraucherschutz ein. BVL_FO_05_0040_002_V11