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Presseinformation
                                                               Rosenthaler Straße 31
                                                               10178 Berlin
                                                               E-MAIL presse@bv.aok.de
                                                               INTERNET www.aok-bv.de
                                                               TELEFON 030 34646-2655
                                                               TELEFAX 030 34646-2507


                                                               26. Januar 2012

AOK: „Pharmaindustrie muss sich
endlich an Wettbewerb gewöhnen“

Berlin. Der AOK-Bundesverband hat die Pläne für eine Auf-
weichung der Nutzenbewertung neuer Arzneimittel und die
Einschränkung von Arzneimittelrabattverträgen scharf kriti-
siert. „Das jetzt bekannt gewordene Positionspapier der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion liest sich wie eine Wünsch-
dir-was-Liste der Pharmaindustrie und der Apotheken-
Lobby“, sagte Uwe Deh, Geschäftsführender Vorstand des
AOK-Bundesverbandes.


„Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes
hat die Politik Mut bewiesen. Zum ersten Mal können wir bei
neuen Medikamenten die Spreu vom Weizen trennen. Dabei
geht es nicht nur um den Preis, sondern darum, ob ein Medi-
kament den Patienten tatsächlich etwas nützt“, so Deh. „Ers-
te Erfahrungen zeigen: Das AMNOG wirkt. Einzelne Herstel-
ler haben neue Medikamente gar nicht erst zur Bewertung
eingereicht, weil sie selbst vom Nutzwert nicht überzeugt
sind.“ Das AMNOG sei ein Innovationsförderungsgesetz, so
der AOK-Vorstand. „Wenn die Union jetzt der Pharmalobby
nachgibt und die Regelungen zur Vergleichstherapie bei der
frühen Nutzenbewertung aufweichen will, wird der Tiger zum
Bettvorleger, bevor er überhaupt gesprungen ist.“



PRESSEINFORMATION DES AOK-BUNDESVERBANDES VOM 26.01.2012             SEITE 1 VON 3
Nutzenbewertung sollte zu Wirtschaftlichkeit führen


Auch die in dem Positionspapier vorgeschlagenen Kriterien
zur Preisfindung bei Medikamenten mit Zusatznutzen geben
laut AOK-Bundesverband eins zu eins die Forderungen der
Pharmaindustrie wider. Die Industrie möchte die Frage der
Wirtschaftlichkeit gegenüber bereits vorhandenen Therapien
bei der Nutzenbewertung möglichst ausklammern. Und sie
will die Preise im Hochpreisland Deutschland ausschließlich
mit vier anderen EU-Hochpreisländern vergleichen. „Für die
AOK ist klar: Was einen Nutzen hat, ist auch wirtschaftlich.
Deshalb sind Nutzen und Wirtschaftlichkeit nicht von einan-
der zu trennen“, machte Deh deutlich. Ausdrücklich begrüßte
er hingegen den Vorschlag, die Nutzenbewertung auf den
Bestandsmarkt neuer Medikamente auszudehnen, das heißt
auch patentgeschützte Mittel zu bewerten, die vor Inkrafttre-
ten des AMNOG zum 1. Januar 2011 auf den Markt gekom-
men sind.


„Arzneimittelrabattverträge nicht schwächen“


Bei den nun bekannt gewordenen Vorschlägen für Änderun-
gen im Bereich der Arzneimittelrabattverträge sei deutlich die
Handschrift des Lobbyverbandes der Generikahersteller zu
erkennen, kritisierte ebenfalls am Donnerstag in Berlin der
Chefverhandler der AOK für die Rabattverträge, Baden-
Württembergs AOK-Vorstandsvorsitzender Dr. Christopher
Hermann. Das Positionspapier der Union sehe vor, dass
Krankenkassen für Biosimilars – dem Pendant der Generika
bei Biopharmazeutika – erst zwei Jahre nach Patentablauf
Rabattverträge abschließen dürfen. Hermann: „Es wird Zeit,
dass sich die Pharmaunternehmen endlich an Wettbewerb
gewöhnen. Und dieser Wettbewerb beginnt nach Patentab-
lauf.“


PRESSEINFORMATION DES AOK-BUNDESVERBANDES VOM 26.01.2012         SEITE 2 VON 3
Zudem sollen laut Fraktionspapier Verträge der Kassen mit
Originalherstellern über den Ablauf des Patentschutzes hin-
aus erschwert werden, angeblich um den Preis nicht unnötig
hoch zu halten. „Wenn die Kassen Verträge abschließen, die
einen hohen Preis festschreiben, würden sie sich doch ins
eigene Fleisch schneiden“, so Hermann. „Die AOK und die
anderen gesetzlichen Krankenkassen sind den Versicherten
und Beitragszahlern verpflichtet. Wenn wir mit einem Origi-
nalhersteller schon zur Zeit des Patentschutzes einen guten
Preis aushandeln können, rechnet sich das viel mehr, als
wenn wir bis zum Patentablauf Mondpreise bezahlen müs-
sen und erst danach im Generikabereich Einsparungen er-
zielen können.“


Der AOK-Bundesverband kritisiert zudem den Vorschlag,
den Apothekenabschlag ab 2013 abzusenken. „Das sieht
sehr nach einem Geschenk für die Apotheker im Wahljahr
2013 aus“, sagte der Vizechef des AOK-Bundesverbandes,
Uwe Deh. „Die Bundesregierung selbst hat den Abschlag mit
dem AMNOG erst vor einem Jahr auf 2,05 Euro heraufge-
setzt. Ein Absenken auf 1,75 Euro würde die Beitragszahler
jedes Jahr einen dreistelligen Millionenbetrag kosten.“


Ihr Kontakt zur Pressestelle
Udo Barske
Tel.: 030 / 346 46 2309
E-Mail: udo.barske@bv.aok.de




PRESSEINFORMATION DES AOK-BUNDESVERBANDES VOM 26.01.2012      SEITE 3 VON 3

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  • 2. Nutzenbewertung sollte zu Wirtschaftlichkeit führen Auch die in dem Positionspapier vorgeschlagenen Kriterien zur Preisfindung bei Medikamenten mit Zusatznutzen geben laut AOK-Bundesverband eins zu eins die Forderungen der Pharmaindustrie wider. Die Industrie möchte die Frage der Wirtschaftlichkeit gegenüber bereits vorhandenen Therapien bei der Nutzenbewertung möglichst ausklammern. Und sie will die Preise im Hochpreisland Deutschland ausschließlich mit vier anderen EU-Hochpreisländern vergleichen. „Für die AOK ist klar: Was einen Nutzen hat, ist auch wirtschaftlich. Deshalb sind Nutzen und Wirtschaftlichkeit nicht von einan- der zu trennen“, machte Deh deutlich. Ausdrücklich begrüßte er hingegen den Vorschlag, die Nutzenbewertung auf den Bestandsmarkt neuer Medikamente auszudehnen, das heißt auch patentgeschützte Mittel zu bewerten, die vor Inkrafttre- ten des AMNOG zum 1. Januar 2011 auf den Markt gekom- men sind. „Arzneimittelrabattverträge nicht schwächen“ Bei den nun bekannt gewordenen Vorschlägen für Änderun- gen im Bereich der Arzneimittelrabattverträge sei deutlich die Handschrift des Lobbyverbandes der Generikahersteller zu erkennen, kritisierte ebenfalls am Donnerstag in Berlin der Chefverhandler der AOK für die Rabattverträge, Baden- Württembergs AOK-Vorstandsvorsitzender Dr. Christopher Hermann. Das Positionspapier der Union sehe vor, dass Krankenkassen für Biosimilars – dem Pendant der Generika bei Biopharmazeutika – erst zwei Jahre nach Patentablauf Rabattverträge abschließen dürfen. Hermann: „Es wird Zeit, dass sich die Pharmaunternehmen endlich an Wettbewerb gewöhnen. Und dieser Wettbewerb beginnt nach Patentab- lauf.“ PRESSEINFORMATION DES AOK-BUNDESVERBANDES VOM 26.01.2012 SEITE 2 VON 3
  • 3. Zudem sollen laut Fraktionspapier Verträge der Kassen mit Originalherstellern über den Ablauf des Patentschutzes hin- aus erschwert werden, angeblich um den Preis nicht unnötig hoch zu halten. „Wenn die Kassen Verträge abschließen, die einen hohen Preis festschreiben, würden sie sich doch ins eigene Fleisch schneiden“, so Hermann. „Die AOK und die anderen gesetzlichen Krankenkassen sind den Versicherten und Beitragszahlern verpflichtet. Wenn wir mit einem Origi- nalhersteller schon zur Zeit des Patentschutzes einen guten Preis aushandeln können, rechnet sich das viel mehr, als wenn wir bis zum Patentablauf Mondpreise bezahlen müs- sen und erst danach im Generikabereich Einsparungen er- zielen können.“ Der AOK-Bundesverband kritisiert zudem den Vorschlag, den Apothekenabschlag ab 2013 abzusenken. „Das sieht sehr nach einem Geschenk für die Apotheker im Wahljahr 2013 aus“, sagte der Vizechef des AOK-Bundesverbandes, Uwe Deh. „Die Bundesregierung selbst hat den Abschlag mit dem AMNOG erst vor einem Jahr auf 2,05 Euro heraufge- setzt. Ein Absenken auf 1,75 Euro würde die Beitragszahler jedes Jahr einen dreistelligen Millionenbetrag kosten.“ Ihr Kontakt zur Pressestelle Udo Barske Tel.: 030 / 346 46 2309 E-Mail: udo.barske@bv.aok.de PRESSEINFORMATION DES AOK-BUNDESVERBANDES VOM 26.01.2012 SEITE 3 VON 3