1. Pressemeldung
11. August 2011
Hotelmängel – Wie mahne ich richtig?
Endlich im Urlaubsort angekommen. Schnell zum Hotel, einchecken, Koffer aufs Zimmer und ab
an den Strand. Doch dann der erste Schreck: Das Hotel entspricht überhaupt nicht den
Beschreibungen des Reisekatalogs und das Zimmer ist nicht sauber. Was nun? Das Reiseportal
HolidayCheck.de hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt, die Urlauber bei Reisemängeln
unbedingt beachten sollten.
Rezeption aufsuchen
Dies ist immer der erste Schritt. Den Mangel reklamieren, damit ihn das
Hotel abstellen kann. Manches ist vielleicht schnell behoben. Bei großen
Mängeln oder Unannehmlichkeiten ein anderes Zimmer verlangen. Wenn
die Rezeption nicht auf die Beschwerde reagiert, hilft nur das Gespräch mit
dem Reiseleiter.
Reiseleiter kontaktieren
Wenn sich auch der Reiseleiter nicht sofort darum kümmert, dass der
Mangel behoben wird, sollte der Gast ihm ausdrücklich eine angemessene
Frist setzen. Faustregel: Je kürzer der Aufenthalt, desto kürzer die Frist. Bei
einer Reisedauer von einer Woche kann ein Tag angemessen sein.
Mängel dokumentieren
Egal ob es um Kakerlaken im Badezimmer oder um einen fehlenden
Meerblick geht: Reisemängel unbedingt fotografieren, filmen und schriftlich
mit Zeit und Ort festhalten. Nur so hat der Urlauber eine Chance auf eine
mögliche Reisepreisminderung. Allein unfreundliches Personal und
mangelnder Sonnenschein sind aber keine Gründe für eine
Reisepreisminderung.
Zeugen suchen
Bei Mängeln, die sich nicht fotografieren lassen, sind Zeugen umso
wichtiger. Bei einer mutmaßlichen Erkrankung durch das Hotelessen andere
Gäste auf ähnliche Beschwerden ansprechen. Name und Anschrift möglichst
von Urlaubern notieren, die nicht zur eigenen Familie oder Reisegruppe
gehören. Die Reklamation vom Reiseleiter unterschreiben lassen.
Hotelwechsel
Ein Hotelwechsel ist ein Reisemangel. Das Ersatzobjekt muss zumindest in
Ausstattung, Lage und Komfort gleich sein. Es muss in der Nähe des
gebuchten Hotels liegen und darf die Reisegruppe oder Familie nicht
trennen. Ähnliches gilt bei Zimmerwechseln. Kleine Abweichungen müssen
jedoch als „Unannehmlichkeit“ in Kauf genommen werden.
HolidayCheck AG | Müligässli 1 | CH-8598 Bottighofen | Switzerland Geschäftsführer
T +41 (0) 71 686 9000 | F +41 (0) 71 686 9009 Jörg Trouvain, Friedrich von Scanzoni
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2. Pressemeldung
11. August 2011
Kündigung der Reise
Am besten vorher mit einem Anwalt sprechen. Bei berechtigter Kündigung
hat der Veranstalter keinen Anspruch mehr auf Zahlung des Reisepreises.
Gegebenenfalls hat er einen Entschädigungsanspruch auf einen mangelfrei
erbrachten Reiseteil. Darüber hinaus hat der Veranstalter auch die Pflicht
für die Rückbeförderung.
Mögliche Rückerstattungen
Nach der Rückkehr mögliche Ansprüche innerhalb eines Monats beim
Veranstalter geltend machen. Dabei sollte gleich ein konkrete Geldbetrag
gefordert werden. Eine grobe Orientierung zu Preisminderungen bietet die
sogenannte „Frankfurter Tabelle“, die aus zahlreichen Reiseurteilen
entstanden ist.
Musterschreiben
Das Reiseportal HolidayCheck.de bietet zahlreiche Mustertexte für den
Schriftverkehr mit dem Reiseveranstalter zum Download an. Es handelt
sich lediglich um grobe Mustertexte, die bei Bedarf an den Einzelfall
angepasst werden sollten. Sie sind keine Garantie auf Erfolg, sondern eine
nützliche Hilfe zur Orientierung.
Bilder bei Nennung von HolidayCheck.de zur Verwendung frei. Zum Download auf Bilder klicken.
Ansprechpartner
Meike Behr
PR Marketing & Redaktion
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