SlideShare una empresa de Scribd logo
1 de 2
Pressemeldung


 11. August 2011




 Hotelmängel – Wie mahne ich richtig?

 Endlich im Urlaubsort angekommen. Schnell zum Hotel, einchecken, Koffer aufs Zimmer und ab
 an den Strand. Doch dann der erste Schreck: Das Hotel entspricht überhaupt nicht den
 Beschreibungen des Reisekatalogs und das Zimmer ist nicht sauber. Was nun? Das Reiseportal
 HolidayCheck.de hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt, die Urlauber bei Reisemängeln
 unbedingt beachten sollten.

                             Rezeption aufsuchen
                             Dies ist immer der erste Schritt. Den Mangel reklamieren, damit ihn das
                             Hotel abstellen kann. Manches ist vielleicht schnell behoben. Bei großen
                             Mängeln oder Unannehmlichkeiten ein anderes Zimmer verlangen. Wenn
                             die Rezeption nicht auf die Beschwerde reagiert, hilft nur das Gespräch mit
                             dem Reiseleiter.

                             Reiseleiter kontaktieren
                             Wenn sich auch der Reiseleiter nicht sofort darum kümmert, dass der
                             Mangel behoben wird, sollte der Gast ihm ausdrücklich eine angemessene
                             Frist setzen. Faustregel: Je kürzer der Aufenthalt, desto kürzer die Frist. Bei
                             einer Reisedauer von einer Woche kann ein Tag angemessen sein.

                             Mängel dokumentieren
                             Egal ob es um Kakerlaken im Badezimmer oder um einen fehlenden
                             Meerblick geht: Reisemängel unbedingt fotografieren, filmen und schriftlich
                             mit Zeit und Ort festhalten. Nur so hat der Urlauber eine Chance auf eine
                             mögliche Reisepreisminderung. Allein unfreundliches Personal und
                             mangelnder Sonnenschein sind aber keine Gründe für eine
                             Reisepreisminderung.

                            Zeugen suchen
                            Bei Mängeln, die sich nicht fotografieren lassen, sind Zeugen umso
                            wichtiger. Bei einer mutmaßlichen Erkrankung durch das Hotelessen andere
                            Gäste auf ähnliche Beschwerden ansprechen. Name und Anschrift möglichst
                            von Urlaubern notieren, die nicht zur eigenen Familie oder Reisegruppe
                            gehören. Die Reklamation vom Reiseleiter unterschreiben lassen.

                              Hotelwechsel
                              Ein Hotelwechsel ist ein Reisemangel. Das Ersatzobjekt muss zumindest in
                              Ausstattung, Lage und Komfort gleich sein. Es muss in der Nähe des
                              gebuchten Hotels liegen und darf die Reisegruppe oder Familie nicht
                              trennen. Ähnliches gilt bei Zimmerwechseln. Kleine Abweichungen müssen
                              jedoch als „Unannehmlichkeit“ in Kauf genommen werden.




 HolidayCheck AG | Müligässli 1 | CH-8598 Bottighofen | Switzerland   Geschäftsführer
 T +41 (0) 71 686 9000 | F +41 (0) 71 686 9009                        Jörg Trouvain, Friedrich von Scanzoni
 info@holidaycheck.com | www.holidaycheck.com                         MwSt Nr: Schweiz 590 738
                                                                                                              | 1
Pressemeldung


 11. August 2011




                              Kündigung der Reise
                              Am besten vorher mit einem Anwalt sprechen. Bei berechtigter Kündigung
                              hat der Veranstalter keinen Anspruch mehr auf Zahlung des Reisepreises.
                              Gegebenenfalls hat er einen Entschädigungsanspruch auf einen mangelfrei
                              erbrachten Reiseteil. Darüber hinaus hat der Veranstalter auch die Pflicht
                              für die Rückbeförderung.

                              Mögliche Rückerstattungen
                              Nach der Rückkehr mögliche Ansprüche innerhalb eines Monats beim
                              Veranstalter geltend machen. Dabei sollte gleich ein konkrete Geldbetrag
                              gefordert werden. Eine grobe Orientierung zu Preisminderungen bietet die
                              sogenannte „Frankfurter Tabelle“, die aus zahlreichen Reiseurteilen
                              entstanden ist.

                              Musterschreiben
                              Das Reiseportal HolidayCheck.de bietet zahlreiche Mustertexte für den
                              Schriftverkehr mit dem Reiseveranstalter zum Download an. Es handelt
                              sich lediglich um grobe Mustertexte, die bei Bedarf an den Einzelfall
                              angepasst werden sollten. Sie sind keine Garantie auf Erfolg, sondern eine
                              nützliche Hilfe zur Orientierung.




 Bilder bei Nennung von HolidayCheck.de zur Verwendung frei. Zum Download auf Bilder klicken.

 Ansprechpartner
 Meike Behr
 PR Marketing & Redaktion

 T +41 (0) 71 686 1329
 F +41 (0) 71 686 5016
 meike.behr@holidaycheck.de




 HolidayCheck AG | Müligässli 1 | CH-8598 Bottighofen | Switzerland   Geschäftsführer
 T +41 (0) 71 686 9000 | F +41 (0) 71 686 9009                        Jörg Trouvain, Friedrich von Scanzoni
 info@holidaycheck.com | www.holidaycheck.com                         MwSt Nr: Schweiz 590 738
                                                                                                              | 2

Más contenido relacionado

Más de unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH

Presseinformation Honda Modelle auf der Motorradwelt Boden….pdf
Presseinformation Honda Modelle auf der Motorradwelt Boden….pdfPresseinformation Honda Modelle auf der Motorradwelt Boden….pdf
Presseinformation Honda Modelle auf der Motorradwelt Boden….pdfunn | UNITED NEWS NETWORK GmbH
 
Verkostungen bei der ProWein 2013 Gemeinschaftsstand Pfalz.pdf
Verkostungen bei der ProWein 2013 Gemeinschaftsstand Pfalz.pdfVerkostungen bei der ProWein 2013 Gemeinschaftsstand Pfalz.pdf
Verkostungen bei der ProWein 2013 Gemeinschaftsstand Pfalz.pdfunn | UNITED NEWS NETWORK GmbH
 
Presseinformation Honda Neue Führerscheinregularien 18-01-….pdf
Presseinformation Honda Neue Führerscheinregularien 18-01-….pdfPresseinformation Honda Neue Führerscheinregularien 18-01-….pdf
Presseinformation Honda Neue Führerscheinregularien 18-01-….pdfunn | UNITED NEWS NETWORK GmbH
 
01-10-MÜ-Abschlusskongress-Tourismusperspektiven_im_ländlichen_Raum-Flyer.pdf
01-10-MÜ-Abschlusskongress-Tourismusperspektiven_im_ländlichen_Raum-Flyer.pdf01-10-MÜ-Abschlusskongress-Tourismusperspektiven_im_ländlichen_Raum-Flyer.pdf
01-10-MÜ-Abschlusskongress-Tourismusperspektiven_im_ländlichen_Raum-Flyer.pdfunn | UNITED NEWS NETWORK GmbH
 

Más de unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH (20)

Presseinformation Honda Modelle auf der Motorradwelt Boden….pdf
Presseinformation Honda Modelle auf der Motorradwelt Boden….pdfPresseinformation Honda Modelle auf der Motorradwelt Boden….pdf
Presseinformation Honda Modelle auf der Motorradwelt Boden….pdf
 
Presseinformation MSX125 auf den HMT 23-01-13.pdf
Presseinformation MSX125 auf den HMT 23-01-13.pdfPresseinformation MSX125 auf den HMT 23-01-13.pdf
Presseinformation MSX125 auf den HMT 23-01-13.pdf
 
130121RettedeinenNächstenRotary.pdf
130121RettedeinenNächstenRotary.pdf130121RettedeinenNächstenRotary.pdf
130121RettedeinenNächstenRotary.pdf
 
Verkostungen bei der ProWein 2013 Gemeinschaftsstand Pfalz.pdf
Verkostungen bei der ProWein 2013 Gemeinschaftsstand Pfalz.pdfVerkostungen bei der ProWein 2013 Gemeinschaftsstand Pfalz.pdf
Verkostungen bei der ProWein 2013 Gemeinschaftsstand Pfalz.pdf
 
ZLB_PM_IsraellnachderWahl.pdf
ZLB_PM_IsraellnachderWahl.pdfZLB_PM_IsraellnachderWahl.pdf
ZLB_PM_IsraellnachderWahl.pdf
 
V.COM_PIAGET_MINUTE_REPEATER_DE-email.pdf
V.COM_PIAGET_MINUTE_REPEATER_DE-email.pdfV.COM_PIAGET_MINUTE_REPEATER_DE-email.pdf
V.COM_PIAGET_MINUTE_REPEATER_DE-email.pdf
 
V.COM_PIAGET_ALTIPLANO_SIHH_2013_DE-email.pdf
V.COM_PIAGET_ALTIPLANO_SIHH_2013_DE-email.pdfV.COM_PIAGET_ALTIPLANO_SIHH_2013_DE-email.pdf
V.COM_PIAGET_ALTIPLANO_SIHH_2013_DE-email.pdf
 
4549 - Pflanzenroller-Modellreihe.pdf
4549 - Pflanzenroller-Modellreihe.pdf4549 - Pflanzenroller-Modellreihe.pdf
4549 - Pflanzenroller-Modellreihe.pdf
 
Prinz_Charles_besucht_Halewood.pdf
Prinz_Charles_besucht_Halewood.pdfPrinz_Charles_besucht_Halewood.pdf
Prinz_Charles_besucht_Halewood.pdf
 
PI Daimler Mobility Services.pdf
PI Daimler Mobility Services.pdfPI Daimler Mobility Services.pdf
PI Daimler Mobility Services.pdf
 
PM.pdf
PM.pdfPM.pdf
PM.pdf
 
36_imm cologne_Schlussbericht.pdf
36_imm cologne_Schlussbericht.pdf36_imm cologne_Schlussbericht.pdf
36_imm cologne_Schlussbericht.pdf
 
01-21-AI-Graziano.pdf
01-21-AI-Graziano.pdf01-21-AI-Graziano.pdf
01-21-AI-Graziano.pdf
 
Presseinformation Honda Neue Führerscheinregularien 18-01-….pdf
Presseinformation Honda Neue Führerscheinregularien 18-01-….pdfPresseinformation Honda Neue Führerscheinregularien 18-01-….pdf
Presseinformation Honda Neue Führerscheinregularien 18-01-….pdf
 
Text EÖ-PK 2013 .pdf
Text EÖ-PK 2013 .pdfText EÖ-PK 2013 .pdf
Text EÖ-PK 2013 .pdf
 
PM4 INVENTA Garden.pdf
PM4 INVENTA Garden.pdfPM4 INVENTA Garden.pdf
PM4 INVENTA Garden.pdf
 
01-10-MÜ-Abschlusskongress-Tourismusperspektiven_im_ländlichen_Raum-Flyer.pdf
01-10-MÜ-Abschlusskongress-Tourismusperspektiven_im_ländlichen_Raum-Flyer.pdf01-10-MÜ-Abschlusskongress-Tourismusperspektiven_im_ländlichen_Raum-Flyer.pdf
01-10-MÜ-Abschlusskongress-Tourismusperspektiven_im_ländlichen_Raum-Flyer.pdf
 
PM_CEWE_MIG.pdf
PM_CEWE_MIG.pdfPM_CEWE_MIG.pdf
PM_CEWE_MIG.pdf
 
html.pdf
html.pdfhtml.pdf
html.pdf
 
EquityDaily.pdf
EquityDaily.pdfEquityDaily.pdf
EquityDaily.pdf
 

Hotelmängel.pdf

  • 1. Pressemeldung 11. August 2011 Hotelmängel – Wie mahne ich richtig? Endlich im Urlaubsort angekommen. Schnell zum Hotel, einchecken, Koffer aufs Zimmer und ab an den Strand. Doch dann der erste Schreck: Das Hotel entspricht überhaupt nicht den Beschreibungen des Reisekatalogs und das Zimmer ist nicht sauber. Was nun? Das Reiseportal HolidayCheck.de hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt, die Urlauber bei Reisemängeln unbedingt beachten sollten. Rezeption aufsuchen Dies ist immer der erste Schritt. Den Mangel reklamieren, damit ihn das Hotel abstellen kann. Manches ist vielleicht schnell behoben. Bei großen Mängeln oder Unannehmlichkeiten ein anderes Zimmer verlangen. Wenn die Rezeption nicht auf die Beschwerde reagiert, hilft nur das Gespräch mit dem Reiseleiter. Reiseleiter kontaktieren Wenn sich auch der Reiseleiter nicht sofort darum kümmert, dass der Mangel behoben wird, sollte der Gast ihm ausdrücklich eine angemessene Frist setzen. Faustregel: Je kürzer der Aufenthalt, desto kürzer die Frist. Bei einer Reisedauer von einer Woche kann ein Tag angemessen sein. Mängel dokumentieren Egal ob es um Kakerlaken im Badezimmer oder um einen fehlenden Meerblick geht: Reisemängel unbedingt fotografieren, filmen und schriftlich mit Zeit und Ort festhalten. Nur so hat der Urlauber eine Chance auf eine mögliche Reisepreisminderung. Allein unfreundliches Personal und mangelnder Sonnenschein sind aber keine Gründe für eine Reisepreisminderung. Zeugen suchen Bei Mängeln, die sich nicht fotografieren lassen, sind Zeugen umso wichtiger. Bei einer mutmaßlichen Erkrankung durch das Hotelessen andere Gäste auf ähnliche Beschwerden ansprechen. Name und Anschrift möglichst von Urlaubern notieren, die nicht zur eigenen Familie oder Reisegruppe gehören. Die Reklamation vom Reiseleiter unterschreiben lassen. Hotelwechsel Ein Hotelwechsel ist ein Reisemangel. Das Ersatzobjekt muss zumindest in Ausstattung, Lage und Komfort gleich sein. Es muss in der Nähe des gebuchten Hotels liegen und darf die Reisegruppe oder Familie nicht trennen. Ähnliches gilt bei Zimmerwechseln. Kleine Abweichungen müssen jedoch als „Unannehmlichkeit“ in Kauf genommen werden. HolidayCheck AG | Müligässli 1 | CH-8598 Bottighofen | Switzerland Geschäftsführer T +41 (0) 71 686 9000 | F +41 (0) 71 686 9009 Jörg Trouvain, Friedrich von Scanzoni info@holidaycheck.com | www.holidaycheck.com MwSt Nr: Schweiz 590 738 | 1
  • 2. Pressemeldung 11. August 2011 Kündigung der Reise Am besten vorher mit einem Anwalt sprechen. Bei berechtigter Kündigung hat der Veranstalter keinen Anspruch mehr auf Zahlung des Reisepreises. Gegebenenfalls hat er einen Entschädigungsanspruch auf einen mangelfrei erbrachten Reiseteil. Darüber hinaus hat der Veranstalter auch die Pflicht für die Rückbeförderung. Mögliche Rückerstattungen Nach der Rückkehr mögliche Ansprüche innerhalb eines Monats beim Veranstalter geltend machen. Dabei sollte gleich ein konkrete Geldbetrag gefordert werden. Eine grobe Orientierung zu Preisminderungen bietet die sogenannte „Frankfurter Tabelle“, die aus zahlreichen Reiseurteilen entstanden ist. Musterschreiben Das Reiseportal HolidayCheck.de bietet zahlreiche Mustertexte für den Schriftverkehr mit dem Reiseveranstalter zum Download an. Es handelt sich lediglich um grobe Mustertexte, die bei Bedarf an den Einzelfall angepasst werden sollten. Sie sind keine Garantie auf Erfolg, sondern eine nützliche Hilfe zur Orientierung. Bilder bei Nennung von HolidayCheck.de zur Verwendung frei. Zum Download auf Bilder klicken. Ansprechpartner Meike Behr PR Marketing & Redaktion T +41 (0) 71 686 1329 F +41 (0) 71 686 5016 meike.behr@holidaycheck.de HolidayCheck AG | Müligässli 1 | CH-8598 Bottighofen | Switzerland Geschäftsführer T +41 (0) 71 686 9000 | F +41 (0) 71 686 9009 Jörg Trouvain, Friedrich von Scanzoni info@holidaycheck.com | www.holidaycheck.com MwSt Nr: Schweiz 590 738 | 2