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      Presse-Information
Nr. 951                                                25. November 2009


Heute mit folgenden Themen:

             – Handygespräche: Gefahr für Fußgänger im Verkehr
             – Zahl der Autodiebstähle geht weiter zurück
             – Notruf 112: Italien ist Europas Nachzügler
             – EU-Verkehrskommissar für europäischen Straßensicherheits-Kodex
             – Ausgleichszahlungen auch bei übermäßigen Verspätungen von Flügen



Handygespräche: Gefahr für Fußgänger im Verkehr
Bad Windsheim (ARCD) – Nicht nur Autofahrer, sondern auch Fußgänger sind besonders
gefährdet, wenn Sie mit dem Handy am Ohr im Verkehr unterwegs sind. Dies fanden
Wissenschaftler vom Beckman Institute for Advanced Science and Technology an der
Universität Illinois/USA heraus. Telefonieren lenkte mehr ab als der Musikgenuss über
Kopfhörer, zudem seien besonders Senioren durch Handybenutzung unaufmerksamer und
beim Überqueren der Straße zu langsam. Die Forscher stellten Versuchspersonen auf ein
Laufband, das von Monitoren umgeben war. Darauf sahen die Probanden jeweils identische
Situationen einer viel befahrenen Straße. Die Testpersonen mussten den Fahrweg in höchstens
30 Sekunden virtuell überqueren. Eine Gruppe telefonierte dabei, und eine andere hörte Musik.
Eine Kontrollgruppe konnte sich hingegen ganz auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren. Das
Ergebnis: Die Musikhörer reagierten ebenso richtig auf die Verkehrssituation wie die
Kontrollgruppe. Die telefonierenden Versuchspersonen brauchten aber um ein Viertel mehr Zeit
zum Überqueren, sie verfehlten das Zeitlimit und wurden viel häufiger von simulierten Autos
angefahren. Menschen über 60 wurden durch das Handy noch stärker abgelenkt. Am deutlich-
sten stieg die Unfallgefahr bei Senioren, die schon etwas unsicher auf den Beinen waren.
„Wenn man telefoniert, wird die Aufmerksamkeit geteilt“, erklärt dazu die österreichische
Verkehrspsychologin Marion Seidenberger. Parallel zur real wahrgenommenen Umwelt entste-
he im Kopf ein zweites Bild des Telefonpartners oder von der Situation, um die sich das
Gespräch dreht. Dies führe zu Ablenkungen. Mobil sollte dahernur auf dem sicheren Gehweg
telefoniert werden, warnt der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) angesichts der
Untersuchungsergebnisse. ARCD


Zahl der Autodiebstähle geht weiter zurück
Bad Windsheim (ARCD) – Die verbesserten Diebstahlsicherungssysteme in Autos zeigen
offenbar Wirkung: Wurden im Jahr 1995 noch 89.072 kaskoversicherte Fahrzeuge gestohlen,
kamen 2008 ihren Besitzern „nur“ noch 16.134 Autos abhanden. Dies geht aus einer jetzt vor-
gelegten Statistik des Gesamtverbandes deutscher Versicherer (GDV) hervor. Favorit bei den
„Langfingern“ war im Vorjahr die Marke Porsche mit einer Diebstahlquote von 1,5 je 1000 kas-
koversicherten Fahrzeugen. Recht beliebt waren auch Volkswagen und Audi (je 0,9) sowie
BMW (inkl. Mini 0,8). Schwächer war das Interesse für die deutschen Hersteller Mercedes-


                                                                         Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                         91427 Bad Windsheim
                                                                         Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                         presse@arcd.de
                                                                         www.arcd.de/presse
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     Presse-Information
Benz (0,4), Ford (0,3) und Opel (0,2). Bei den ausländischen Fabrikaten fanden Renault (0,6)
und Skoda (0,6) bei Dieben Gefallen. Richtig „blechen“ mussten die Versicherungen bei
gestohlenen Porsche-Fahrzeugen mit einer durchschnittlichen Schadensumme von 49.301
Euro pro Fall. In der Rangliste folgen BMW (19.625 Euro), Mercedes-Benz (12.777 Euro) und
Audi (11.868 Euro). Bei den ausländischen Marken liegen Toyota (12.598 Euro), Chrysler
(12.254 Euro) und Volvo (10.235 Euro) auf den vorderen Rängen. Insgesamt kamen 2008 die
Versicherungen für 15.494 gestohlene Fahrzeuge auf – das sind im Durchschnitt pro Tag rund
42,4 versicherte Fahrzeuge, die verschwanden. Besonders hoch ist die „Klaurate“ in Berlin mit
2,6 pro 1000 Fahrzeugen, Hamburg (1,4) und Brandenburg (1,2). Deutlich weniger gestohlen
wurde in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland mit einer Quote von
jeweils 0,2 pro 1000 versicherte Autos. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 0,5 Fahrzeugen.
Entwendete Fahrzeuge ohne Kaskoversicherung sind in der Versicherungsstatistik noch gar
nicht enthalten. In den Kaskosparten stieg der Schadensaufwand um 9 Prozent (Vollkasko)
bzw. 14,4 Prozent (Teilkasko) deutlich an. Das Beitragsaufkommen ging hingegen im Vorjahr
um 2,1 Prozent gegenüber dem Jahr 2007 zurück. Ursachen sind aus Sicht der Versicherer der
von der Abwrackprämie verstärkte Trend zu kleineren und prämiengünstigeren Autos sowie der
starke Preiswettbewerb unter den Unternehmen. Für das laufende Jahr rechnen die
Versicherer mit geringeren Belastungen in der Voll- und Teilkaskoversicherung wegen weniger
Hagelschäden und mit einem gegenüber 2008 abgeschwächten Rückgang von 1,5 Prozent bei
den Beitragseinnahmen. ARCD


Notruf 112: Italien ist Europas Nachzügler
Bad Windsheim (ARCD) - Italien hat nach wie vor kein flächendeckendes
Kommunikationssystem eingerichtet, das den Standort eines Anrufers übermittelt, wenn er die
kostenfreie europäische Notfallnummer 112 gewählt hat. „Zu wissen, wo sich der Hilfesuchende
befindet, ist wichtig für das wirksame Funktionieren des einheitlichen europäischen Notrufs 112,
vor allem wenn Mobiltelefone benutzt werden. Ich fordere Italien daher auf, dringend alle
Voraussetzungen für diesen lebenswichtigen Dienst zu schaffen“, erklärte die für
Telekommunikationsfragen zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding. Die Kommissarin rich-
tete eine Stellungnahme an Italien und leitete damit den letzten Verfahrensschritt ein, bevor
Klage beim Europäischen Gerichtshof erhoben und entsprechende Sanktionen ausgesprochen
werden können. Nach den Niederlanden ist mittlerweile auch Litauen in der Lage, eine flächen-
deckende Ortung zu gewährleisten. Reding konnte daher die Einstellung der Verfahren gegen
diese beiden Länder bekanntgeben. Die entsprechende EU-Vorschrift schreibt seit sechs
Jahren verbindlich vor, dass 112-Anrufe durch Kooperation von Telekombetreibern und
Rettungsdiensten auf dem gesamten Staatsgebiet lokalisierbar sein müssen, um die
Einsatzzeit der Rettungsfahrzeuge entscheidend zu verkürzen. Nächstes Jahr könnte die EU-
Kommission eine verpflichtende Regelung zur Einführung von eCall erlassen. Behörden,
Fahrzeughersteller und Mobilfunkbetreiber hatten ursprünglich versprochen, dieses vollautoma-
tische Notrufsignalsystem, das bei einem Aufprall Notfallzentralen unmittelbar alarmiert, ab
2009 in Neufahrzeugen zu installieren. Bislang ist diese Neuanwendung des 112-Systems
jedoch noch in keinem EU-Mitgliedsstaat in Betrieb. ARCD




                                                                          Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                          91427 Bad Windsheim
                                                                          Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                          presse@arcd.de
                                                                          www.arcd.de/presse
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      Presse-Information
EU-Verkehrskommissar für europäischen Straßensicherheits-Kodex
Bad Windsheim (ARCD – Antonio Tajani, der für Verkehr zuständige EU-Kommissar, wünscht
sich die Einrichtung einer europäischen Agentur für Straßensicherheit. Zugleich schlug der
Italiener in seiner Eröffnungsrede zur Konferenz über die „Zukunft der europäischen
Verkehrssysteme“ die Erstellung eines europäischen „Straßensicherheits-Kodex“ vor. Konkrete
Details will die EU-Kommission am 2. Dezember im Rahmen einer ausschließlich der
Straßensicherheit gewidmeten Tagung bekanntgeben, bei der das künftige EU-
Aktionsprogramm „Verkehrssicherheit für 2011 bis 2020“ erörtert wird. Nach Auswertung der
beiden öffentlichen Konsultationen über die „Nachhaltige Zukunft für den Verkehr“ und zur
Revision der Leitlinien für die transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) erklärte Tajani, dass
die effiziente Verknüpfung aller Verkehrsträger die Grundlage für umwelt- und benutzerfreundli-
che Verkehrsnetze der Zukunft bilden müsse. Er sprach sich für die Einrichtung eines europäi-
schen Fonds für Verkehr aus, der sowohl Mittel für Infrastrukturmaßnahmen als auch umwelt-
schonende Technologien bereitstellen könnte. Ein weiterer Schwerpunkt des für Mitte 2010
angekündigten neuen „Weißbuchs zur Verkehrspolitik“ würden Fahrgastrechte und deren kon-
sequente Umsetzung besonders für ältere Mitbürger und Menschen mit eingeschränkter
Mobilität darstellen, so Tajani. Bei der nachfolgenden Diskussion über Sicherheit und
Fahrgastrechte stellten die Workshop-Teilnehmer „integriertes Ticketing und
Reiseinformationen“ ins Zentrum ihrer Forderungen. In Zukunft soll es möglich sein, eine Reise
von-Tür-zu-Tür zu planen und zu buchen, gleich welche und wie viele verschiedene
Verkehrsträger dabei benutzt werden. Nur so könnten die Bürger ausreichend über Alternativen
informiert werden, vergleichen und die „intelligenteste“ Verkehrsträgerwahl im Nah- wie im
Fernreiseverkehr treffen. ARCD


Ausgleichszahlungen auch bei übermäßigen Verspätungen von Flügen
Bad Windsheim (ARCD) – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat klargestellt,
dass Fluggäste, die mit sehr großen Verspätung am Zielort ankommen, ebenfalls Anspruch auf
Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro haben, da sie einen ähnlichen Schaden
erleiden wie Fluggäste, die aufgrund einer Annullierung umbuchen müssen. „Es wäre nicht
gerechtfertigt, die Fluggäste verspäteter Flüge anders zu behandeln, wenn sie ihr Endziel nicht
früher als drei Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen“, heißt es in der
Urteilsbegründung. „Die Fluggäste eines kurzfristig annullierten Fluges haben selbst dann
einen Ausgleichsanspruch, wenn sie von der Fluggesellschaft mit einem anderen Flug beför-
dert werden, soweit sie gegenüber der ursprünglich angesetzten Dauer einen Zeitverlust von
drei Stunden oder mehr erleiden.“ Eine solche Verspätung würde laut EuGH nur dann zu kei-
nem Ausgleichsanspruch führen, „wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass die
Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht (...).“ Technische Probleme eines
Flugzeugs gelten nach dem Urteil des Gerichtshofs nicht als außergewöhnlicher Umstand.
Ausgangspunkt des EuGH-Spruchs in den Rechtssachen C-402/07 und C-432/07 waren
Klagen, die vom deutschen Bundesgerichtshof und vom Handelsgericht Wien vorgelegt würden
sind. Fluggäste von Condor und Air France hatten – vergeblich – Ausgleichszahlungen bean-
sprucht, nachdem sie von den genannten Fluggesellschaften zu ihrem jeweiligen Zielflughafen
mit einer Verspätung von 25 beziehungsweise 22 Stunden gegenüber der vorgesehenen
Ankunftszeit befördert worden waren. ARCD


                                                                           Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                           91427 Bad Windsheim
                                                                           Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                           presse@arcd.de
                                                                           www.arcd.de/presse

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  • 1. www.arcd.de Presse-Information Nr. 951 25. November 2009 Heute mit folgenden Themen: – Handygespräche: Gefahr für Fußgänger im Verkehr – Zahl der Autodiebstähle geht weiter zurück – Notruf 112: Italien ist Europas Nachzügler – EU-Verkehrskommissar für europäischen Straßensicherheits-Kodex – Ausgleichszahlungen auch bei übermäßigen Verspätungen von Flügen Handygespräche: Gefahr für Fußgänger im Verkehr Bad Windsheim (ARCD) – Nicht nur Autofahrer, sondern auch Fußgänger sind besonders gefährdet, wenn Sie mit dem Handy am Ohr im Verkehr unterwegs sind. Dies fanden Wissenschaftler vom Beckman Institute for Advanced Science and Technology an der Universität Illinois/USA heraus. Telefonieren lenkte mehr ab als der Musikgenuss über Kopfhörer, zudem seien besonders Senioren durch Handybenutzung unaufmerksamer und beim Überqueren der Straße zu langsam. Die Forscher stellten Versuchspersonen auf ein Laufband, das von Monitoren umgeben war. Darauf sahen die Probanden jeweils identische Situationen einer viel befahrenen Straße. Die Testpersonen mussten den Fahrweg in höchstens 30 Sekunden virtuell überqueren. Eine Gruppe telefonierte dabei, und eine andere hörte Musik. Eine Kontrollgruppe konnte sich hingegen ganz auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren. Das Ergebnis: Die Musikhörer reagierten ebenso richtig auf die Verkehrssituation wie die Kontrollgruppe. Die telefonierenden Versuchspersonen brauchten aber um ein Viertel mehr Zeit zum Überqueren, sie verfehlten das Zeitlimit und wurden viel häufiger von simulierten Autos angefahren. Menschen über 60 wurden durch das Handy noch stärker abgelenkt. Am deutlich- sten stieg die Unfallgefahr bei Senioren, die schon etwas unsicher auf den Beinen waren. „Wenn man telefoniert, wird die Aufmerksamkeit geteilt“, erklärt dazu die österreichische Verkehrspsychologin Marion Seidenberger. Parallel zur real wahrgenommenen Umwelt entste- he im Kopf ein zweites Bild des Telefonpartners oder von der Situation, um die sich das Gespräch dreht. Dies führe zu Ablenkungen. Mobil sollte dahernur auf dem sicheren Gehweg telefoniert werden, warnt der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) angesichts der Untersuchungsergebnisse. ARCD Zahl der Autodiebstähle geht weiter zurück Bad Windsheim (ARCD) – Die verbesserten Diebstahlsicherungssysteme in Autos zeigen offenbar Wirkung: Wurden im Jahr 1995 noch 89.072 kaskoversicherte Fahrzeuge gestohlen, kamen 2008 ihren Besitzern „nur“ noch 16.134 Autos abhanden. Dies geht aus einer jetzt vor- gelegten Statistik des Gesamtverbandes deutscher Versicherer (GDV) hervor. Favorit bei den „Langfingern“ war im Vorjahr die Marke Porsche mit einer Diebstahlquote von 1,5 je 1000 kas- koversicherten Fahrzeugen. Recht beliebt waren auch Volkswagen und Audi (je 0,9) sowie BMW (inkl. Mini 0,8). Schwächer war das Interesse für die deutschen Hersteller Mercedes- Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse
  • 2. www.arcd.de Presse-Information Benz (0,4), Ford (0,3) und Opel (0,2). Bei den ausländischen Fabrikaten fanden Renault (0,6) und Skoda (0,6) bei Dieben Gefallen. Richtig „blechen“ mussten die Versicherungen bei gestohlenen Porsche-Fahrzeugen mit einer durchschnittlichen Schadensumme von 49.301 Euro pro Fall. In der Rangliste folgen BMW (19.625 Euro), Mercedes-Benz (12.777 Euro) und Audi (11.868 Euro). Bei den ausländischen Marken liegen Toyota (12.598 Euro), Chrysler (12.254 Euro) und Volvo (10.235 Euro) auf den vorderen Rängen. Insgesamt kamen 2008 die Versicherungen für 15.494 gestohlene Fahrzeuge auf – das sind im Durchschnitt pro Tag rund 42,4 versicherte Fahrzeuge, die verschwanden. Besonders hoch ist die „Klaurate“ in Berlin mit 2,6 pro 1000 Fahrzeugen, Hamburg (1,4) und Brandenburg (1,2). Deutlich weniger gestohlen wurde in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland mit einer Quote von jeweils 0,2 pro 1000 versicherte Autos. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 0,5 Fahrzeugen. Entwendete Fahrzeuge ohne Kaskoversicherung sind in der Versicherungsstatistik noch gar nicht enthalten. In den Kaskosparten stieg der Schadensaufwand um 9 Prozent (Vollkasko) bzw. 14,4 Prozent (Teilkasko) deutlich an. Das Beitragsaufkommen ging hingegen im Vorjahr um 2,1 Prozent gegenüber dem Jahr 2007 zurück. Ursachen sind aus Sicht der Versicherer der von der Abwrackprämie verstärkte Trend zu kleineren und prämiengünstigeren Autos sowie der starke Preiswettbewerb unter den Unternehmen. Für das laufende Jahr rechnen die Versicherer mit geringeren Belastungen in der Voll- und Teilkaskoversicherung wegen weniger Hagelschäden und mit einem gegenüber 2008 abgeschwächten Rückgang von 1,5 Prozent bei den Beitragseinnahmen. ARCD Notruf 112: Italien ist Europas Nachzügler Bad Windsheim (ARCD) - Italien hat nach wie vor kein flächendeckendes Kommunikationssystem eingerichtet, das den Standort eines Anrufers übermittelt, wenn er die kostenfreie europäische Notfallnummer 112 gewählt hat. „Zu wissen, wo sich der Hilfesuchende befindet, ist wichtig für das wirksame Funktionieren des einheitlichen europäischen Notrufs 112, vor allem wenn Mobiltelefone benutzt werden. Ich fordere Italien daher auf, dringend alle Voraussetzungen für diesen lebenswichtigen Dienst zu schaffen“, erklärte die für Telekommunikationsfragen zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding. Die Kommissarin rich- tete eine Stellungnahme an Italien und leitete damit den letzten Verfahrensschritt ein, bevor Klage beim Europäischen Gerichtshof erhoben und entsprechende Sanktionen ausgesprochen werden können. Nach den Niederlanden ist mittlerweile auch Litauen in der Lage, eine flächen- deckende Ortung zu gewährleisten. Reding konnte daher die Einstellung der Verfahren gegen diese beiden Länder bekanntgeben. Die entsprechende EU-Vorschrift schreibt seit sechs Jahren verbindlich vor, dass 112-Anrufe durch Kooperation von Telekombetreibern und Rettungsdiensten auf dem gesamten Staatsgebiet lokalisierbar sein müssen, um die Einsatzzeit der Rettungsfahrzeuge entscheidend zu verkürzen. Nächstes Jahr könnte die EU- Kommission eine verpflichtende Regelung zur Einführung von eCall erlassen. Behörden, Fahrzeughersteller und Mobilfunkbetreiber hatten ursprünglich versprochen, dieses vollautoma- tische Notrufsignalsystem, das bei einem Aufprall Notfallzentralen unmittelbar alarmiert, ab 2009 in Neufahrzeugen zu installieren. Bislang ist diese Neuanwendung des 112-Systems jedoch noch in keinem EU-Mitgliedsstaat in Betrieb. ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse
  • 3. www.arcd.de Presse-Information EU-Verkehrskommissar für europäischen Straßensicherheits-Kodex Bad Windsheim (ARCD – Antonio Tajani, der für Verkehr zuständige EU-Kommissar, wünscht sich die Einrichtung einer europäischen Agentur für Straßensicherheit. Zugleich schlug der Italiener in seiner Eröffnungsrede zur Konferenz über die „Zukunft der europäischen Verkehrssysteme“ die Erstellung eines europäischen „Straßensicherheits-Kodex“ vor. Konkrete Details will die EU-Kommission am 2. Dezember im Rahmen einer ausschließlich der Straßensicherheit gewidmeten Tagung bekanntgeben, bei der das künftige EU- Aktionsprogramm „Verkehrssicherheit für 2011 bis 2020“ erörtert wird. Nach Auswertung der beiden öffentlichen Konsultationen über die „Nachhaltige Zukunft für den Verkehr“ und zur Revision der Leitlinien für die transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) erklärte Tajani, dass die effiziente Verknüpfung aller Verkehrsträger die Grundlage für umwelt- und benutzerfreundli- che Verkehrsnetze der Zukunft bilden müsse. Er sprach sich für die Einrichtung eines europäi- schen Fonds für Verkehr aus, der sowohl Mittel für Infrastrukturmaßnahmen als auch umwelt- schonende Technologien bereitstellen könnte. Ein weiterer Schwerpunkt des für Mitte 2010 angekündigten neuen „Weißbuchs zur Verkehrspolitik“ würden Fahrgastrechte und deren kon- sequente Umsetzung besonders für ältere Mitbürger und Menschen mit eingeschränkter Mobilität darstellen, so Tajani. Bei der nachfolgenden Diskussion über Sicherheit und Fahrgastrechte stellten die Workshop-Teilnehmer „integriertes Ticketing und Reiseinformationen“ ins Zentrum ihrer Forderungen. In Zukunft soll es möglich sein, eine Reise von-Tür-zu-Tür zu planen und zu buchen, gleich welche und wie viele verschiedene Verkehrsträger dabei benutzt werden. Nur so könnten die Bürger ausreichend über Alternativen informiert werden, vergleichen und die „intelligenteste“ Verkehrsträgerwahl im Nah- wie im Fernreiseverkehr treffen. ARCD Ausgleichszahlungen auch bei übermäßigen Verspätungen von Flügen Bad Windsheim (ARCD) – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat klargestellt, dass Fluggäste, die mit sehr großen Verspätung am Zielort ankommen, ebenfalls Anspruch auf Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro haben, da sie einen ähnlichen Schaden erleiden wie Fluggäste, die aufgrund einer Annullierung umbuchen müssen. „Es wäre nicht gerechtfertigt, die Fluggäste verspäteter Flüge anders zu behandeln, wenn sie ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen“, heißt es in der Urteilsbegründung. „Die Fluggäste eines kurzfristig annullierten Fluges haben selbst dann einen Ausgleichsanspruch, wenn sie von der Fluggesellschaft mit einem anderen Flug beför- dert werden, soweit sie gegenüber der ursprünglich angesetzten Dauer einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden.“ Eine solche Verspätung würde laut EuGH nur dann zu kei- nem Ausgleichsanspruch führen, „wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht (...).“ Technische Probleme eines Flugzeugs gelten nach dem Urteil des Gerichtshofs nicht als außergewöhnlicher Umstand. Ausgangspunkt des EuGH-Spruchs in den Rechtssachen C-402/07 und C-432/07 waren Klagen, die vom deutschen Bundesgerichtshof und vom Handelsgericht Wien vorgelegt würden sind. Fluggäste von Condor und Air France hatten – vergeblich – Ausgleichszahlungen bean- sprucht, nachdem sie von den genannten Fluggesellschaften zu ihrem jeweiligen Zielflughafen mit einer Verspätung von 25 beziehungsweise 22 Stunden gegenüber der vorgesehenen Ankunftszeit befördert worden waren. ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse