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      Presse-Information
Nr. 958                                              04. Februar 2010

Heute mit folgenden Themen:

      –   Tschechien verschärft Alkoholkontrollen – Gebühren für Vignetten gestiegen
      –   Verkehrsgerichtstag 2010: Praxisnahe Themen und Empfehlungen an die Politik
      –   Hotelbewertungen im Internet sind nicht immer zuverlässig
      –   Einigung in Sachen EU-Fahrgastrechte im Busverkehr
      –   Öko-Maut für Schwerverkehr hätte kaum Auswirkungen auf Warenpreise
      –   Voller Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen aufgrund technischer
          Mängel

Tschechien verschärft Alkoholkontrollen – Gebühren für Vignetten gestiegen
Bad Windsheim (ARCD) – Seit Jahresanfang gelten in der Tschechischen Republik verschärfte
Regelungen zu Alkoholkontrollen im Straßenverkehr. Darauf weist das Bayerische
Innenministerium hin. Die tschechische Polizei hat die Anweisung, im Rahmen allgemeiner
Verkehrskontrollen grundsätzlich auch einen Alkoholtest beim Fahrzeugführer durchzuführen.
Bei Verdachtsmomenten kann sich die Kontrolle auch auf die eingeschränkte Fahrtüchtigkeit
nach Einnahme anderer Suchtmittel erstrecken. Verweigert der Fahrzeuglenker die
Alkoholkontrolle, drohen eine zwangsweise Vorführung bei einem Amtsarzt, ein Bußgeld bis zu
2000 Euro und ein Fahrverbot in der Tschechischen Republik bis zu zwei Jahren. Der Auto-
und Reiseclub Deutschland (ARCD) weist darauf hin, dass bei unseren tschechischen
Nachbarn ein striktes Alkoholverbot (null Promille!) gilt. Änderungen gibt es auch bei der
Ausgabe von Vignetten: Die Jahresvignette kostet jetzt umgerechnet etwa 46 Euro statt bisher
39 Euro. Die Gebühr für die Monatsvignette liegt nunmehr bei 14 Euro (bisher 12 Euro). Die
von deutschen Urlaubern oft kritisierte Sieben-Tage-Vignette wurde durch eine Zehn-Tage-
Plakette für rund 10 Euro abgelöst. ARCD

Diese Meldung hat 1.254 Zeichen.


Verkehrsgerichtstag 2010: Praxisnahe Themen und Empfehlungen an die Politik
Bad Windsheim (ARCD) – Der jährliche Verkehrsgerichtstag in Goslar gilt als Pflichttermin für
Verkehrswissenschaftler, Juristen, Sachverständige und Verbandsvertreter. Bei der nunmehr
48. Veranstaltung vom 27. bis 29. Januar kam es in den Arbeitskreisen (AK) zu durchaus kon-
troversen Diskussionen. Im AK I sorgte die auf europäischer Ebene ins Gespräch gebrachte
Halterhaftung bei Verkehrsverstößen im fließenden Verkehr für Furore. Die Teilnehmer sahen
mehrheitlich verfassungsrechtliche Bedenken für die Halterhaftung – getreu dem Grundsatz
„Keine Strafe ohne Schuld“, wenn der Fahrzeugführer nicht zu ermitteln ist. Dem geflügelten
Wort „Zwei Juristen – drei Meinungen“ entsprechend wurde ebenfalls diskutiert, welche
Gesetze eine Handhabe für einen Rückgriff auf den Fahrzeughalter böten. Zur Kasse müssten
nach Ansicht der Experten demnächst auch Halter gebeten werden, wenn sie bei Verstößen
mit ihrem Wagen nicht selbst hinter dem Steuer gesessen haben. Angesichts der großen Zahl
nicht geklärter Verkehrssünden sollte den Haltern zumindest dann ein Teil der Kosten für
erfolglose Ermittlungen auferlegt werden, wenn sie den Fahrer nicht benennen. Auch eine ver-


                                                                         Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                         91427 Bad Windsheim
                                                                         Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                         presse@arcd.de
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      Presse-Information
stärkte Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuches sei eine Möglichkeit, um den verantwortlichen
Fahrzeuglenker zu identifizieren. Zur Mäßigung bei der EU-Gesetzgebung mahnte der AK II
wegen der immer weiter reichenden Eingriffe in die nationalen Rechte. Eine europäische
Gesetzgebung sei nur dort notwendig, wo nationale Regelungen keine ausreichenden Erfolge
erzielen. Weiter harmonisiert werden sollten in Europa aber zum Beispiel eine einheitliche
Datenbasis für Verkehrsunfallstatistiken, gemeinsame Standards bei der Fahrerausbildung im
Personen- und Güterverkehr sowie eine vorgeschriebene Sicherheitsausstattung für alle neuen
Fahrzeuge.Für übersichtliche und einfach zu handhabende Entschädigungsregelungen im
Reiserecht für die gesamte EU sprach sich der AK III aus. Ziel sei, dass sachlich nicht gerecht-
fertigte Unterschiede zwischen den einzelnen Verkehrsträgern und Ländern beseitigt und die
Reisenden besser über ihre Rechte informiert werden. Fast ein Drittel der 1600 Teilnehmer
schrieb sich für den AK IV und das Thema „Haushaltsführungsschaden“ ein. Es gab hier nahe-
zu einhellig Zustimmung zu der in Deutschland üblichen Anwendungspraxis bei der Errechnung
der Schadensbemessung für Verletzungsfolgen, dem Grad der körperlichen und psychischen
Beeinträchtigung und den Auswirkungen auf die Haushaltsführung von Verkehrsunfallopfern.
Die in Deutschland von den Gerichten genutzten Tabellen bei der Schadensberechnung seien
eine gute Grundlage, müssten aber stets dem individuellen Fall angepasst werden. Im AK V
setzten sich vor allem die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) für
Augenmaß bei der Entziehung der Fahrerlaubnis nach Verkehrsverstößen ein. Strafrichter
müssten die Möglichkeit haben, auf die eigentlich gebotene Entziehung der Fahrerlaubnis zu
verzichten, wenn zum Beispiel die berufliche Existenz eines Verkehrssünders stark gefährdet
ist. Der AK VI kritisierte die Willkür bei MPU-Untersuchungen. Bei einer Umfrage des
Onlinedienstes Autohaus-Schadensmanager am Rande des Verkehrsgerichtstages beklagten
Teilnehmer, dass man beim „Idiotentest“ keine Chance habe, wenn dem Prüfer „die Nase nicht
passt“. Bisher seien keine Tonband- oder Videoprotokolle als Beweismittel vorgeschrieben,
wenn sich ein Betroffener ungerecht behandelt fühlt. Den jungen Fahrern zwischen 18 und 24
Jahren im Straßenverkehr widmete sich der AK VII. Die Teilnehmer sprachen sich für die stän-
dige Einführung des „begleiteten Fahrens mit 17“ und für noch mehr Präventionsarbeit aus.
Auch finanzielle Anreize von Seiten des Staates für diese Zielgruppe zum Kauf von Autos mit
moderner Sicherheitstechnik wie ESP und Abstandswarnern seien überlegenswert. Im AK VIII
forderten die Teilnehmer höhere Haftungsgrenzen bei Havarien in der Binnenschifffahrt. Wie
bei Unfällen auf hoher See sollten nicht mehrere Schifffahrtsgerichte, sondern höchstens eines
oder zwei zuständig sein. Im Plenum legte Kay Nehm, Präsident des Deutschen
Verkehrsgerichtstages, einmal mehr die Platte von der Pkw-Maut auf. An ihr führe seiner
Meinung nach kein Weg vorbei. Allerdings dürfe dadurch die Belastung der deutschen
Autofahrer auf keinen Fall gesteigert werden, betonte der ehemalige Generalbundesanwalt.
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag findet seit 1963 in der Kaiserstadt Goslar statt.
Verkehrsjuristen aus Hamburg und Berlin einigten sich seinerzeit auf die alte Kaiserstadt als
ständigen Veranstaltungsort. Zu Anfang trafen sich rund 200 Teilnehmer, und die Arbeitskreise
fanden in einem einzigen Saal Platz. Inzwischen melden sich jährlich rund 1600 Teilnehmer an.
Der frühere Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee sprach sogar von einem „Davos der
Verkehrsexperten“, dessen Ergebnisse und Empfehlungen immer wieder in deutsche Gesetze,
Verordnungen, Vorschriften und Gerichtsurteile einflössen. ARCD

Diese Meldung hat 5.045 Zeichen.


                                                                           Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                           91427 Bad Windsheim
                                                                           Telefon 0 98 41/4 09-182
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      Presse-Information
Hotelbewertungen im Internet sind nicht immer zuverlässig
Bad Windsheim (ARCD) – Ist das vorgesehene Hotel für die nächste Reise wirklich eine gute
Wahl? Viele Urlauber suchen auf diese Frage die Antwort im Internet. Die Stiftung Warentest
hat die wichtigsten Online-Portale überprüft und die Ergebnisse jetzt in der Februarausgabe
ihrer Zeitschrift „test“ veröffentlicht. Ergebnis: Die Sicherheit vor Manipulationen durch
geschönte oder falsche Bewertungen lässt zu wünschen übrig. Auf reinen
Hotelbewertungsportalen kann jeder Nutzer seine Erfahrungen mitteilen. Er muss meist nur
eine E-Mail-Adresse und eine kurze Registrierung hinterlassen. Bei den Buchungsportalen
dagegen darf meist nur ein Gast bewerten, der zuvor in dem Hotel logiert hat. Die
Beurteilungen für ein und dasselbe Hotel liegen nach den Erfahrungen der Stiftung Warentest
oft weit auseinander. Dies sei kein Wunder, denn die Ansprüche und Erwartungen der
Hotelgäste seien individuell sehr verschieden. Die Tester kritisieren, dass sich die meisten
Hotelbewertungsportale von fingierten Bewertungen täuschen ließen. Am besten schnitt noch
das Bewertungsportal Holidaycheck ab. Bei der Zuverlässigkeit der Bewertungsabgabe, bei der
Anzahl der Hotels, der aktuellen Bewertungen, bei Suchoptionen, Ergebnisdarstellung und
Informationsumfang liegen die Schweizer Betreiber an der Spitze. Bei den Buchungsportalen
erwies sich die Hürde, dass nur derjenige bewerten darf, der gebucht hat, als nicht sehr hoch.
Die Tester konnten bei fast allen Anbietern Bewertungen abgeben, ohne die Hotels besucht zu
haben. Nur das Portal Opodo filterte die manipulierten Beurteilungen zuverlässig heraus. Der
Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) empfiehlt, stets die Bewertungen auf mehreren
Hotelbewertungs- und Buchungsportalen miteinander zu vergleichen und eventuell vorhandene
Bewertungstexte der Beurteiler genau zu lesen. Daraus lassen sich Schlüsse auf die
Zuverlässigkeit und Relevanz der Bewertungen ziehen. ARCD

Diese Meldung hat 1.972 Zeichen.


Einigung in Sachen EU-Fahrgastrechte im Busverkehr
Bad Windsheim (ARCD) – Verhandlungen im Anschluss an den letzten EU-Verkehrsministerrat
haben zu einer prinzipiellen Einigung der 27 EU-Länder auf Fahrgastrechte für Busreisende
geführt. Damit könnte nun bald auch das letzte – und umstrittenste – Kapitel EU-weit geltender
Fahrgastrechte gesetzlich verankert werden. Einerseits galt es, Busreisenden ein vergleichba-
res Schutzniveau wie Flug- oder Bahnkunden in ganz Europa zu garantieren, andererseits den
von kleinen und mittleren Unternehmen geprägten Sektor nicht zu überfordern oder vor nicht
einlösbare Aufgaben zu stellen. Grundsätzlich soll auch im gesamten Busverkehr das Prinzip
der Nicht-Diskriminierung von behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen
gelten. Busbahnhöfe bzw. Busunternehmen sollen daher in Zukunft gratis Hilfestellung leisten,
um jedermann die Reise zu ermöglichen. Nach Unfällen haftet das Unternehmen bei Tod oder
Personenschaden pro Fahrgast mit 220 000 Euro. Bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck
hat der Busreisende Anspruch auf bis zu 500 Euro in Stadt-, Vorort- sowie
Regionalverkehrsdiensten und 1200 Euro bei sonstigen Linienverkehrsdiensten. Wird ein
Linienverkehrsdienst annulliert oder verzögert sich seine Abfahrt von einer Haltestelle um mehr
als zwei Stunden, so hat der Fahrgast Anspruch auf eine Fortsetzung der Fahrt, auf eine
anderweitige Beförderung oder auf Erstattung des Fahrpreises. Einer zusätzlichen
Entschädigungszahlung, wie sie etwa im Flugverkehr vorgesehen ist, haben die EU-


                                                                           Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                           91427 Bad Windsheim
                                                                           Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                           presse@arcd.de
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     Presse-Information
Verkehrsminister nicht zugestimmt. Wenn nicht anders möglich oder vom Fahrgast gewünscht,
muss das Unternehmen unentgeltlich für eine Rückreise an den Ausgangspunkt der Fahrt sorgen.
Überdies sind den Fahrgästen bei übermäßigen Verspätungen kostenlos Imbisse und
Erfrischungen anzubieten. Bis zuletzt hatte Deutschlands Verkehrsminister Peter Ramsauer
(CSU) um Ausnahmen für Stadt- und Regionalverkehre gekämpft. Der ausgehandelte
Kompromiss räumt nun den Mitgliedsstaaten das Recht ein, diese Liniendienste von einem
Großteil der Bestimmungen der Verordnung auszunehmen. Welche Dienste zu den Stadt-, Vorort-
und Regionalverkehrsdiensten zählen, sollen die Mitgliedstaaten überdies selbst bestimmen.
Wenn das EU-Parlament diesem Kompromiss in zweiter Lesung zustimmt, können die Bus-
Fahrgastrechte 2012/2013 in Kraft treten. ARCD

Diese Meldung hat 2.381 Zeichen.


Öko-Maut für Schwerverkehr hätte kaum Auswirkungen auf Warenpreise
Bad Windsheim (ARCD) – Die Einberechnung voller Umwelt- und Staukosten in die Lkw-Maut
würde laut jüngstem Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle (Joint Research Centre JRC)
der Europäischen Kommission zu keiner nennenswerten Erhöhung der Endverbraucherpreise
führen: Im Durchschnitt würden die Transportkosten nur um drei Prozent steigen.
Preiserhöhungen könnte es bei Frischprodukten geben, etwa Gemüse und Obst aus Südeuropa,
das nur beschränkt auf andere Verkehrsträger verlagert werden kann. Die Vorteile würde aber bei
Weitem die Nachteile überwiegen, urteilten die Autoren der Studie. Eine „grüne“ Eurovignette
würde zu Reduzierungen des Güterverkehrs auf der Straße um 13,5 Mrd. Tonnenkilometer und
einer Einsparung von acht Prozent Treibstoff und CO2-Emissionen im Frachtverkehr führen. Mit
der vorgelegten Studie will die EU-Kommission Argumente von Transportverbänden und einigen
EU-Mitgliedsländern entkräften. Portugal und Spanien, aber auch die Länder des Baltikums blok-
kieren derzeit die Debatte über eine Revision der Wegekostenrichtlinie im EU
Verkehrsministerrat. Sie befürchten finanzielle Wettbewerbsnachteile gegenüber zentral gelege-
nen EU-Staaten, die aufgrund des Transitverkehrs Nutznießer einer höheren Lkw-Maut sein
könnten. Ein weiterer Streitpunkt ist die Anrechnung von Staukosten. Länder wie die Niederlande
wollen der Einbeziehung dieser Kosten nur unter der Bedingung zustimmen, dass sie auch im
Individualverkehr erhoben werden. Mit Belgien übernimmt im Juli ein klassisches Transitland den
Vorsitz im EU-Ministerrat. Der belgische Verkehrsminister Etienne Schouppe hat bereits angekün-
digt, dass er als Ratsvorsitzender alles daran setzen will, um bis Ende 2010 eine prinzipielle
Einigung der 27 Verkehrsminister auf eine ökologische Lkw-Maut für das gesamte
Hauptstraßennetz der EU zu erzielen. ARCD

Diese Meldung hat 1.896 Zeichen.


Voller Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen aufgrund technischer Mängel
Bad Windsheim (ARCD) – Der europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat eine
Vorabentscheidung im Fall einer Entschädigungsklage (2010/C 24/06) von Passagieren eines um
25 Stunden verspäteten Flugs der französischen Condor Flugdienst GmbH gefällt. Mit der
Veröffentlichung der EuGH-Entscheidung im Amtsblatt der EU wurde nun ein Referenzspruch für
ähnliche gelagerte Streitfälle zwischen Flugunternehmen und Reisenden geschaffen. Die

                                                                        Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                        91427 Bad Windsheim
                                                                        Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                        presse@arcd.de
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       Presse-Information
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über Fluggastrechte sei demnach so auszulegen, dass
„Fluggäste verspäteter Flüge im Hinblick auf die Anwendung des Ausgleichsanspruchs den
Fluggästen annullierter Flüge gleichgestellt werden können“. Sie können somit den gleichen
Ausgleichsanspruch geltend machen wie bei einer Flugannullierung, wenn sie „wegen eines
verspäteten Fluges einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden, d. h. ihr Endziel
nicht früher als drei Stunden nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten
Ankunftszeit erreichen“, so der Gerichtshof. Eine solche Verspätung führe nur dann zu keinem
Ausgleichsanspruch zugunsten der Fluggäste, wenn das Luftfahrtunternehmen nachweisen
kann, dass die große Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht. Bei einem
Flugzeug aufgetretene technische Probleme, die zur Annullierung oder Verspätung eines Flugs
führen, fallen jedoch nach Ansicht des EuGH nicht unter den Begriff „außergewöhnliche
Umstände“. Laut EU-Fluggastrechten sind Ausgleichszahlungen bei Annullierung oder übermä-
ßiger Verspätung (bei gleichzeitigem Angebot anderer oder späterer
Beförderungsmöglichkeiten oder Ticket-Rückerstattung) vorgesehen. Sie belaufen sich auf 250
Euro bei Flügen von bis zu 1500 km mit Verspätungen von zwei oder mehr Stunden, 400 Euro
bei allen innereuropäischen Flügen über mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über
eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km sowie 600 Euro bei längeren Flügen. Bei der
Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt. Sollte eine andere
Beförderungsmöglichkeit – sprich: ein Flug – geboten werden, dessen Ankunftszeit geringere
Verspätungen verursacht, halbiert sich die Ausgleichszahlung. Ansprüche von Fluggästen müs-
sen binnen zwei Wochen beim jeweiligen Flugunternehmen geltend gemacht werden. ARCD

Diese Meldung hat 2.357 Zeichen.


Über den ARCD

Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto-
und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr –
mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen
Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassen-
den Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen
Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe geho-
benen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der
Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift
„Auto&Reise“ unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.




                                                                                         Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                                         91427 Bad Windsheim
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  • 1. www.arcd.de Presse-Information Nr. 958 04. Februar 2010 Heute mit folgenden Themen: – Tschechien verschärft Alkoholkontrollen – Gebühren für Vignetten gestiegen – Verkehrsgerichtstag 2010: Praxisnahe Themen und Empfehlungen an die Politik – Hotelbewertungen im Internet sind nicht immer zuverlässig – Einigung in Sachen EU-Fahrgastrechte im Busverkehr – Öko-Maut für Schwerverkehr hätte kaum Auswirkungen auf Warenpreise – Voller Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen aufgrund technischer Mängel Tschechien verschärft Alkoholkontrollen – Gebühren für Vignetten gestiegen Bad Windsheim (ARCD) – Seit Jahresanfang gelten in der Tschechischen Republik verschärfte Regelungen zu Alkoholkontrollen im Straßenverkehr. Darauf weist das Bayerische Innenministerium hin. Die tschechische Polizei hat die Anweisung, im Rahmen allgemeiner Verkehrskontrollen grundsätzlich auch einen Alkoholtest beim Fahrzeugführer durchzuführen. Bei Verdachtsmomenten kann sich die Kontrolle auch auf die eingeschränkte Fahrtüchtigkeit nach Einnahme anderer Suchtmittel erstrecken. Verweigert der Fahrzeuglenker die Alkoholkontrolle, drohen eine zwangsweise Vorführung bei einem Amtsarzt, ein Bußgeld bis zu 2000 Euro und ein Fahrverbot in der Tschechischen Republik bis zu zwei Jahren. Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) weist darauf hin, dass bei unseren tschechischen Nachbarn ein striktes Alkoholverbot (null Promille!) gilt. Änderungen gibt es auch bei der Ausgabe von Vignetten: Die Jahresvignette kostet jetzt umgerechnet etwa 46 Euro statt bisher 39 Euro. Die Gebühr für die Monatsvignette liegt nunmehr bei 14 Euro (bisher 12 Euro). Die von deutschen Urlaubern oft kritisierte Sieben-Tage-Vignette wurde durch eine Zehn-Tage- Plakette für rund 10 Euro abgelöst. ARCD Diese Meldung hat 1.254 Zeichen. Verkehrsgerichtstag 2010: Praxisnahe Themen und Empfehlungen an die Politik Bad Windsheim (ARCD) – Der jährliche Verkehrsgerichtstag in Goslar gilt als Pflichttermin für Verkehrswissenschaftler, Juristen, Sachverständige und Verbandsvertreter. Bei der nunmehr 48. Veranstaltung vom 27. bis 29. Januar kam es in den Arbeitskreisen (AK) zu durchaus kon- troversen Diskussionen. Im AK I sorgte die auf europäischer Ebene ins Gespräch gebrachte Halterhaftung bei Verkehrsverstößen im fließenden Verkehr für Furore. Die Teilnehmer sahen mehrheitlich verfassungsrechtliche Bedenken für die Halterhaftung – getreu dem Grundsatz „Keine Strafe ohne Schuld“, wenn der Fahrzeugführer nicht zu ermitteln ist. Dem geflügelten Wort „Zwei Juristen – drei Meinungen“ entsprechend wurde ebenfalls diskutiert, welche Gesetze eine Handhabe für einen Rückgriff auf den Fahrzeughalter böten. Zur Kasse müssten nach Ansicht der Experten demnächst auch Halter gebeten werden, wenn sie bei Verstößen mit ihrem Wagen nicht selbst hinter dem Steuer gesessen haben. Angesichts der großen Zahl nicht geklärter Verkehrssünden sollte den Haltern zumindest dann ein Teil der Kosten für erfolglose Ermittlungen auferlegt werden, wenn sie den Fahrer nicht benennen. Auch eine ver- Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse
  • 2. www.arcd.de Presse-Information stärkte Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuches sei eine Möglichkeit, um den verantwortlichen Fahrzeuglenker zu identifizieren. Zur Mäßigung bei der EU-Gesetzgebung mahnte der AK II wegen der immer weiter reichenden Eingriffe in die nationalen Rechte. Eine europäische Gesetzgebung sei nur dort notwendig, wo nationale Regelungen keine ausreichenden Erfolge erzielen. Weiter harmonisiert werden sollten in Europa aber zum Beispiel eine einheitliche Datenbasis für Verkehrsunfallstatistiken, gemeinsame Standards bei der Fahrerausbildung im Personen- und Güterverkehr sowie eine vorgeschriebene Sicherheitsausstattung für alle neuen Fahrzeuge.Für übersichtliche und einfach zu handhabende Entschädigungsregelungen im Reiserecht für die gesamte EU sprach sich der AK III aus. Ziel sei, dass sachlich nicht gerecht- fertigte Unterschiede zwischen den einzelnen Verkehrsträgern und Ländern beseitigt und die Reisenden besser über ihre Rechte informiert werden. Fast ein Drittel der 1600 Teilnehmer schrieb sich für den AK IV und das Thema „Haushaltsführungsschaden“ ein. Es gab hier nahe- zu einhellig Zustimmung zu der in Deutschland üblichen Anwendungspraxis bei der Errechnung der Schadensbemessung für Verletzungsfolgen, dem Grad der körperlichen und psychischen Beeinträchtigung und den Auswirkungen auf die Haushaltsführung von Verkehrsunfallopfern. Die in Deutschland von den Gerichten genutzten Tabellen bei der Schadensberechnung seien eine gute Grundlage, müssten aber stets dem individuellen Fall angepasst werden. Im AK V setzten sich vor allem die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) für Augenmaß bei der Entziehung der Fahrerlaubnis nach Verkehrsverstößen ein. Strafrichter müssten die Möglichkeit haben, auf die eigentlich gebotene Entziehung der Fahrerlaubnis zu verzichten, wenn zum Beispiel die berufliche Existenz eines Verkehrssünders stark gefährdet ist. Der AK VI kritisierte die Willkür bei MPU-Untersuchungen. Bei einer Umfrage des Onlinedienstes Autohaus-Schadensmanager am Rande des Verkehrsgerichtstages beklagten Teilnehmer, dass man beim „Idiotentest“ keine Chance habe, wenn dem Prüfer „die Nase nicht passt“. Bisher seien keine Tonband- oder Videoprotokolle als Beweismittel vorgeschrieben, wenn sich ein Betroffener ungerecht behandelt fühlt. Den jungen Fahrern zwischen 18 und 24 Jahren im Straßenverkehr widmete sich der AK VII. Die Teilnehmer sprachen sich für die stän- dige Einführung des „begleiteten Fahrens mit 17“ und für noch mehr Präventionsarbeit aus. Auch finanzielle Anreize von Seiten des Staates für diese Zielgruppe zum Kauf von Autos mit moderner Sicherheitstechnik wie ESP und Abstandswarnern seien überlegenswert. Im AK VIII forderten die Teilnehmer höhere Haftungsgrenzen bei Havarien in der Binnenschifffahrt. Wie bei Unfällen auf hoher See sollten nicht mehrere Schifffahrtsgerichte, sondern höchstens eines oder zwei zuständig sein. Im Plenum legte Kay Nehm, Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages, einmal mehr die Platte von der Pkw-Maut auf. An ihr führe seiner Meinung nach kein Weg vorbei. Allerdings dürfe dadurch die Belastung der deutschen Autofahrer auf keinen Fall gesteigert werden, betonte der ehemalige Generalbundesanwalt. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag findet seit 1963 in der Kaiserstadt Goslar statt. Verkehrsjuristen aus Hamburg und Berlin einigten sich seinerzeit auf die alte Kaiserstadt als ständigen Veranstaltungsort. Zu Anfang trafen sich rund 200 Teilnehmer, und die Arbeitskreise fanden in einem einzigen Saal Platz. Inzwischen melden sich jährlich rund 1600 Teilnehmer an. Der frühere Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee sprach sogar von einem „Davos der Verkehrsexperten“, dessen Ergebnisse und Empfehlungen immer wieder in deutsche Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Gerichtsurteile einflössen. ARCD Diese Meldung hat 5.045 Zeichen. Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse
  • 3. www.arcd.de Presse-Information Hotelbewertungen im Internet sind nicht immer zuverlässig Bad Windsheim (ARCD) – Ist das vorgesehene Hotel für die nächste Reise wirklich eine gute Wahl? Viele Urlauber suchen auf diese Frage die Antwort im Internet. Die Stiftung Warentest hat die wichtigsten Online-Portale überprüft und die Ergebnisse jetzt in der Februarausgabe ihrer Zeitschrift „test“ veröffentlicht. Ergebnis: Die Sicherheit vor Manipulationen durch geschönte oder falsche Bewertungen lässt zu wünschen übrig. Auf reinen Hotelbewertungsportalen kann jeder Nutzer seine Erfahrungen mitteilen. Er muss meist nur eine E-Mail-Adresse und eine kurze Registrierung hinterlassen. Bei den Buchungsportalen dagegen darf meist nur ein Gast bewerten, der zuvor in dem Hotel logiert hat. Die Beurteilungen für ein und dasselbe Hotel liegen nach den Erfahrungen der Stiftung Warentest oft weit auseinander. Dies sei kein Wunder, denn die Ansprüche und Erwartungen der Hotelgäste seien individuell sehr verschieden. Die Tester kritisieren, dass sich die meisten Hotelbewertungsportale von fingierten Bewertungen täuschen ließen. Am besten schnitt noch das Bewertungsportal Holidaycheck ab. Bei der Zuverlässigkeit der Bewertungsabgabe, bei der Anzahl der Hotels, der aktuellen Bewertungen, bei Suchoptionen, Ergebnisdarstellung und Informationsumfang liegen die Schweizer Betreiber an der Spitze. Bei den Buchungsportalen erwies sich die Hürde, dass nur derjenige bewerten darf, der gebucht hat, als nicht sehr hoch. Die Tester konnten bei fast allen Anbietern Bewertungen abgeben, ohne die Hotels besucht zu haben. Nur das Portal Opodo filterte die manipulierten Beurteilungen zuverlässig heraus. Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) empfiehlt, stets die Bewertungen auf mehreren Hotelbewertungs- und Buchungsportalen miteinander zu vergleichen und eventuell vorhandene Bewertungstexte der Beurteiler genau zu lesen. Daraus lassen sich Schlüsse auf die Zuverlässigkeit und Relevanz der Bewertungen ziehen. ARCD Diese Meldung hat 1.972 Zeichen. Einigung in Sachen EU-Fahrgastrechte im Busverkehr Bad Windsheim (ARCD) – Verhandlungen im Anschluss an den letzten EU-Verkehrsministerrat haben zu einer prinzipiellen Einigung der 27 EU-Länder auf Fahrgastrechte für Busreisende geführt. Damit könnte nun bald auch das letzte – und umstrittenste – Kapitel EU-weit geltender Fahrgastrechte gesetzlich verankert werden. Einerseits galt es, Busreisenden ein vergleichba- res Schutzniveau wie Flug- oder Bahnkunden in ganz Europa zu garantieren, andererseits den von kleinen und mittleren Unternehmen geprägten Sektor nicht zu überfordern oder vor nicht einlösbare Aufgaben zu stellen. Grundsätzlich soll auch im gesamten Busverkehr das Prinzip der Nicht-Diskriminierung von behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen gelten. Busbahnhöfe bzw. Busunternehmen sollen daher in Zukunft gratis Hilfestellung leisten, um jedermann die Reise zu ermöglichen. Nach Unfällen haftet das Unternehmen bei Tod oder Personenschaden pro Fahrgast mit 220 000 Euro. Bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck hat der Busreisende Anspruch auf bis zu 500 Euro in Stadt-, Vorort- sowie Regionalverkehrsdiensten und 1200 Euro bei sonstigen Linienverkehrsdiensten. Wird ein Linienverkehrsdienst annulliert oder verzögert sich seine Abfahrt von einer Haltestelle um mehr als zwei Stunden, so hat der Fahrgast Anspruch auf eine Fortsetzung der Fahrt, auf eine anderweitige Beförderung oder auf Erstattung des Fahrpreises. Einer zusätzlichen Entschädigungszahlung, wie sie etwa im Flugverkehr vorgesehen ist, haben die EU- Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse
  • 4. www.arcd.de Presse-Information Verkehrsminister nicht zugestimmt. Wenn nicht anders möglich oder vom Fahrgast gewünscht, muss das Unternehmen unentgeltlich für eine Rückreise an den Ausgangspunkt der Fahrt sorgen. Überdies sind den Fahrgästen bei übermäßigen Verspätungen kostenlos Imbisse und Erfrischungen anzubieten. Bis zuletzt hatte Deutschlands Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) um Ausnahmen für Stadt- und Regionalverkehre gekämpft. Der ausgehandelte Kompromiss räumt nun den Mitgliedsstaaten das Recht ein, diese Liniendienste von einem Großteil der Bestimmungen der Verordnung auszunehmen. Welche Dienste zu den Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdiensten zählen, sollen die Mitgliedstaaten überdies selbst bestimmen. Wenn das EU-Parlament diesem Kompromiss in zweiter Lesung zustimmt, können die Bus- Fahrgastrechte 2012/2013 in Kraft treten. ARCD Diese Meldung hat 2.381 Zeichen. Öko-Maut für Schwerverkehr hätte kaum Auswirkungen auf Warenpreise Bad Windsheim (ARCD) – Die Einberechnung voller Umwelt- und Staukosten in die Lkw-Maut würde laut jüngstem Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle (Joint Research Centre JRC) der Europäischen Kommission zu keiner nennenswerten Erhöhung der Endverbraucherpreise führen: Im Durchschnitt würden die Transportkosten nur um drei Prozent steigen. Preiserhöhungen könnte es bei Frischprodukten geben, etwa Gemüse und Obst aus Südeuropa, das nur beschränkt auf andere Verkehrsträger verlagert werden kann. Die Vorteile würde aber bei Weitem die Nachteile überwiegen, urteilten die Autoren der Studie. Eine „grüne“ Eurovignette würde zu Reduzierungen des Güterverkehrs auf der Straße um 13,5 Mrd. Tonnenkilometer und einer Einsparung von acht Prozent Treibstoff und CO2-Emissionen im Frachtverkehr führen. Mit der vorgelegten Studie will die EU-Kommission Argumente von Transportverbänden und einigen EU-Mitgliedsländern entkräften. Portugal und Spanien, aber auch die Länder des Baltikums blok- kieren derzeit die Debatte über eine Revision der Wegekostenrichtlinie im EU Verkehrsministerrat. Sie befürchten finanzielle Wettbewerbsnachteile gegenüber zentral gelege- nen EU-Staaten, die aufgrund des Transitverkehrs Nutznießer einer höheren Lkw-Maut sein könnten. Ein weiterer Streitpunkt ist die Anrechnung von Staukosten. Länder wie die Niederlande wollen der Einbeziehung dieser Kosten nur unter der Bedingung zustimmen, dass sie auch im Individualverkehr erhoben werden. Mit Belgien übernimmt im Juli ein klassisches Transitland den Vorsitz im EU-Ministerrat. Der belgische Verkehrsminister Etienne Schouppe hat bereits angekün- digt, dass er als Ratsvorsitzender alles daran setzen will, um bis Ende 2010 eine prinzipielle Einigung der 27 Verkehrsminister auf eine ökologische Lkw-Maut für das gesamte Hauptstraßennetz der EU zu erzielen. ARCD Diese Meldung hat 1.896 Zeichen. Voller Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen aufgrund technischer Mängel Bad Windsheim (ARCD) – Der europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat eine Vorabentscheidung im Fall einer Entschädigungsklage (2010/C 24/06) von Passagieren eines um 25 Stunden verspäteten Flugs der französischen Condor Flugdienst GmbH gefällt. Mit der Veröffentlichung der EuGH-Entscheidung im Amtsblatt der EU wurde nun ein Referenzspruch für ähnliche gelagerte Streitfälle zwischen Flugunternehmen und Reisenden geschaffen. Die Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse
  • 5. www.arcd.de Presse-Information Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über Fluggastrechte sei demnach so auszulegen, dass „Fluggäste verspäteter Flüge im Hinblick auf die Anwendung des Ausgleichsanspruchs den Fluggästen annullierter Flüge gleichgestellt werden können“. Sie können somit den gleichen Ausgleichsanspruch geltend machen wie bei einer Flugannullierung, wenn sie „wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden, d. h. ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen“, so der Gerichtshof. Eine solche Verspätung führe nur dann zu keinem Ausgleichsanspruch zugunsten der Fluggäste, wenn das Luftfahrtunternehmen nachweisen kann, dass die große Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht. Bei einem Flugzeug aufgetretene technische Probleme, die zur Annullierung oder Verspätung eines Flugs führen, fallen jedoch nach Ansicht des EuGH nicht unter den Begriff „außergewöhnliche Umstände“. Laut EU-Fluggastrechten sind Ausgleichszahlungen bei Annullierung oder übermä- ßiger Verspätung (bei gleichzeitigem Angebot anderer oder späterer Beförderungsmöglichkeiten oder Ticket-Rückerstattung) vorgesehen. Sie belaufen sich auf 250 Euro bei Flügen von bis zu 1500 km mit Verspätungen von zwei oder mehr Stunden, 400 Euro bei allen innereuropäischen Flügen über mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km sowie 600 Euro bei längeren Flügen. Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt. Sollte eine andere Beförderungsmöglichkeit – sprich: ein Flug – geboten werden, dessen Ankunftszeit geringere Verspätungen verursacht, halbiert sich die Ausgleichszahlung. Ansprüche von Fluggästen müs- sen binnen zwei Wochen beim jeweiligen Flugunternehmen geltend gemacht werden. ARCD Diese Meldung hat 2.357 Zeichen. Über den ARCD Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr – mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassen- den Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe geho- benen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift „Auto&Reise“ unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins. Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse