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Presseinformation



Bafin beschreitet Weg der Sprungrevision zum BVerwG:

Umstrittenes Provisionsabgabeverbot
wird nun höchstrichterlich überprüft

Stuttgart/Weinstadt, 14. Dezember 2011      Nun liegen die
Karten auf dem Tisch: die zuständige Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat gegen das Urteil
des Verwaltungsgerichtes Frankfurt, das einem Ende des
umstrittenen Provisionsabgabeverbotes für Versicherungs-
makler gleichkam, Sprungrevision beim Bundesverwaltungs-
gericht (BVerwG) eingelegt.

Im Oktober hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt das
umstrittene Provisionsabgabeverbot für Versicherungsmakler
gekippt. Demnach sollte es künftig möglich sein, dass
Versicherungsmakler ihre üppigen Provisionen, die bei manchen
Versicherungsarten oftmals mehrere tausend Euro erreichen,
direkt an die Versicherten weitergeben. Mit dem Urteil folgte das
Gericht    voll   umfänglich      der   Klageargumentation    des
Finanzvermittlers AVL, entschied im Sinne der Verbraucher und
erteilte der Lobby der Versicherungsmakler eine schallende
Ohrfeige. Das schriftliche Urteil machte dies noch einmal im Detail
deutlich: Die Regelung aus dem Jahr 1934 genügt nicht den
heutigen rechtsstaatlichen Anforderungen an die Bestimmtheit


Pressekontakt Unternehmen                   Pressekontakt Agentur
Johannes Meier                              Bernd Münchinger
Öffentlichkeitsarbeit                       Geschäftsführer
AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds    echolot pr GmbH& Co. KG
Poststraße 15/1, 71384 Weinstadt            Schulze-Delitzsch-Str. 16, 70565 Stuttgart
Telefon: +49 (0)7151 604 59 30*             Telefon: +49 (0)711 990 14 80
Telefax: +49 (0)7151 604 59 399             Telefax: +49 (0)711 990 14 89
presse@avl-investmentfonds.de               muenchinger@echolot-pr.de
www.avl-investmentfonds.de                  www.echolot-pr.de



*Mo-Fr. 08:00-18:00 Uhr.
einer Norm, weil sie den Inhalt des Verbots nicht klar genug
umreißt. Die Folge: Die Betroffenen wissen nicht mit
ausreichender Sicherheit, welches Verhalten zu strafrechtlichen
Sanktionen führen wird. So begründete das Gericht seine
Entscheidung im Sinne der Klage und damit der Verbraucher, das
Verbot sei ungültig.


„Wir begrüßen ausdrücklich, dass das unsägliche und
wettbewerbsfeindliche Provisionsabgabeverbot nun höchst-
richterlich überprüft wird und wir nach dem Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts endlich Rechtssicherheit haben
werden“, so Uwe Lange, Inhaber von AVL. Lange, der gegen die
Regelung aus dem Jahr 1934 erfolgreich geklagt hatte, drückt
allerdings auch seine Verwunderung darüber aus, dass sich die
Bafin offensichtlich hinter die Interessen der Versicherungslobby
stellt. Lange: „Dies überrascht umso mehr, nachdem sich erst
kürzlich das Ministerium für Verbraucherschutz in Berlin für die
Abschaffung des Provisionsabgabeverbotes stark gemacht hat“.


Bereits das Verwaltungsgericht hatte sich erkennbar die Mühe
gemacht, sich mit nahezu allen entscheidenden Punkten
auseinanderzusetzen. Daher zieht der Kläger aus Weinstadt mit
positiver Erwartung nach Leipzig. „Ich gehe davon aus, dass das
Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt auch vor dem BVerwG
Bestand haben wird und wir somit zu einer Regelung kommen,
die in anderen europäischen Ländern seit langem gang und gäbe
ist“, erläutert der von AVL beauftrage Rechtsanwalt Dr. Andreas
Sasdi von der Sozietät Baumann Sasdi Sander, Stuttgart.




Pressekontakt Unternehmen                  Pressekontakt Agentur
Johannes Meier                             Bernd Münchinger
Öffentlichkeitsarbeit                      Geschäftsführer
AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds   echolot pr GmbH& Co. KG
Poststraße 15/1, 71384 Weinstadt           Schulze-Delitzsch-Str. 16, 70565 Stuttgart
Telefon: +49 (0)7151 604 59 30*            Telefon: +49 (0)711 990 14 80
Telefax: +49 (0)7151 604 59 399            Telefax: +49 (0)711 990 14 89
presse@avl-investmentfonds.de              muenchinger@echolot-pr.de
www.avl-investmentfonds.de                 www.echolot-pr.de



*Mo-Fr. 08:00-18:00 Uhr.
Über AVL
AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds, 1997 als kleines Startup
Unternehmen gegründet, hat sich heute als einer der bundesweit
bedeutendsten unabhängigen Vermittler von Produkten mit Investmentansatz
etabliert. Beim Kauf von Fondsanteilen gewährt AVL bei etwa 16.000 Fonds
steuerfreie Direkt-Rabatte von 100 Prozent auf den Ausgabeaufschlag. Egal
welches Produkt AVL vermittelt, es wird komplett auf Abschlussprovisionen
verzichtet. Darüber hinaus ist eine kostenlose Depotführung ab dem ersten
Euro möglich. AVL finanziert sich ausschließlich über einen Teil der
Verwaltungsgebühr der jeweiligen Fonds, welche sich durch eine Vermittlung
von AVL nicht erhöht. Da der Kauf bzw. Verkauf von Fondsanteilen kostenlos
möglich ist, können Fondsanteile zum Nulltarif gehandelt werden. Im AVL
Kundenlogin erhält der Anleger kostenlos ausführliche Informationen über sein
Portfolio in einer Multidepot-Ansicht (Wertentwicklung, Quartalsberichte,
historische Fondskurse, realisierte Gewinn-/Verlustdarstellung etc).




Pressekontakt Unternehmen                  Pressekontakt Agentur
Johannes Meier                             Bernd Münchinger
Öffentlichkeitsarbeit                      Geschäftsführer
AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds   echolot pr GmbH& Co. KG
Poststraße 15/1, 71384 Weinstadt           Schulze-Delitzsch-Str. 16, 70565 Stuttgart
Telefon: +49 (0)7151 604 59 30*            Telefon: +49 (0)711 990 14 80
Telefax: +49 (0)7151 604 59 399            Telefax: +49 (0)711 990 14 89
presse@avl-investmentfonds.de              muenchinger@echolot-pr.de
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  • 2. einer Norm, weil sie den Inhalt des Verbots nicht klar genug umreißt. Die Folge: Die Betroffenen wissen nicht mit ausreichender Sicherheit, welches Verhalten zu strafrechtlichen Sanktionen führen wird. So begründete das Gericht seine Entscheidung im Sinne der Klage und damit der Verbraucher, das Verbot sei ungültig. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass das unsägliche und wettbewerbsfeindliche Provisionsabgabeverbot nun höchst- richterlich überprüft wird und wir nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts endlich Rechtssicherheit haben werden“, so Uwe Lange, Inhaber von AVL. Lange, der gegen die Regelung aus dem Jahr 1934 erfolgreich geklagt hatte, drückt allerdings auch seine Verwunderung darüber aus, dass sich die Bafin offensichtlich hinter die Interessen der Versicherungslobby stellt. Lange: „Dies überrascht umso mehr, nachdem sich erst kürzlich das Ministerium für Verbraucherschutz in Berlin für die Abschaffung des Provisionsabgabeverbotes stark gemacht hat“. Bereits das Verwaltungsgericht hatte sich erkennbar die Mühe gemacht, sich mit nahezu allen entscheidenden Punkten auseinanderzusetzen. Daher zieht der Kläger aus Weinstadt mit positiver Erwartung nach Leipzig. „Ich gehe davon aus, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt auch vor dem BVerwG Bestand haben wird und wir somit zu einer Regelung kommen, die in anderen europäischen Ländern seit langem gang und gäbe ist“, erläutert der von AVL beauftrage Rechtsanwalt Dr. Andreas Sasdi von der Sozietät Baumann Sasdi Sander, Stuttgart. Pressekontakt Unternehmen Pressekontakt Agentur Johannes Meier Bernd Münchinger Öffentlichkeitsarbeit Geschäftsführer AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds echolot pr GmbH& Co. KG Poststraße 15/1, 71384 Weinstadt Schulze-Delitzsch-Str. 16, 70565 Stuttgart Telefon: +49 (0)7151 604 59 30* Telefon: +49 (0)711 990 14 80 Telefax: +49 (0)7151 604 59 399 Telefax: +49 (0)711 990 14 89 presse@avl-investmentfonds.de muenchinger@echolot-pr.de www.avl-investmentfonds.de www.echolot-pr.de *Mo-Fr. 08:00-18:00 Uhr.
  • 3. Über AVL AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds, 1997 als kleines Startup Unternehmen gegründet, hat sich heute als einer der bundesweit bedeutendsten unabhängigen Vermittler von Produkten mit Investmentansatz etabliert. Beim Kauf von Fondsanteilen gewährt AVL bei etwa 16.000 Fonds steuerfreie Direkt-Rabatte von 100 Prozent auf den Ausgabeaufschlag. Egal welches Produkt AVL vermittelt, es wird komplett auf Abschlussprovisionen verzichtet. Darüber hinaus ist eine kostenlose Depotführung ab dem ersten Euro möglich. AVL finanziert sich ausschließlich über einen Teil der Verwaltungsgebühr der jeweiligen Fonds, welche sich durch eine Vermittlung von AVL nicht erhöht. Da der Kauf bzw. Verkauf von Fondsanteilen kostenlos möglich ist, können Fondsanteile zum Nulltarif gehandelt werden. Im AVL Kundenlogin erhält der Anleger kostenlos ausführliche Informationen über sein Portfolio in einer Multidepot-Ansicht (Wertentwicklung, Quartalsberichte, historische Fondskurse, realisierte Gewinn-/Verlustdarstellung etc). Pressekontakt Unternehmen Pressekontakt Agentur Johannes Meier Bernd Münchinger Öffentlichkeitsarbeit Geschäftsführer AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds echolot pr GmbH& Co. KG Poststraße 15/1, 71384 Weinstadt Schulze-Delitzsch-Str. 16, 70565 Stuttgart Telefon: +49 (0)7151 604 59 30* Telefon: +49 (0)711 990 14 80 Telefax: +49 (0)7151 604 59 399 Telefax: +49 (0)711 990 14 89 presse@avl-investmentfonds.de muenchinger@echolot-pr.de www.avl-investmentfonds.de www.echolot-pr.de *Mo-Fr. 08:00-18:00 Uhr.