1. Pressemitteilung vom 01.04.2009
VDH präsentiert die preiswerte Fondspolice
ETF & Honorar-Beratung ermöglichen einmaliges Pro-
dukt - Gutschrift aller Kickbacks
(Amberg) Der Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) hat gemeinsam
mit dem Versicherer InterRisk den Honorar-Tarif „myIndex - satellite ETF
Evolution“ entwickelt. Die Reduction in Yield* beträgt hier durchschnitt-
lich nur 0,65 Prozentpunkte. Die ETF-Police gibt es als Privat-Rente so-
wie Basis-Rente**.
Der Kunde kann erstmals in dieser Produktkategorie aus 81 ETFs wählen.
Damit ist eine umfassende und marktgerechte Asset Allokation in allen
Risikoabstufungen möglich.
Zudem umfasst der Kapitalanlageteil der Police fünf ETF-Dachfonds
sowie 29 aktiv verwaltete Investmentfonds.
Bei den aktiv gemanagten Fonds werden vom Versicherer alle seitens
der Fondsgesellschaften gezahlten Kickbacks dem Kundenkonto gutge-
schrieben. Daher bleibt die Gesamtkostenbelastung dieser Police auch
beim Einsatz von aktiv verwalteten Investmentfonds unter einem Pro-
zent. Die Vergütungen aus Kickbacks können bis zu 0,75% p.a. betragen.
VDH führt damit auch das im Wertpapierbereich eingeführte Netto-
Prinzip konsequent im Versicherungs- und Vorsorgesegment fort.
Exzellente Versicherungsbedingungen
Die Versicherungsbedingungen selbst sind exzellent. Sie basieren auf
den von Franke & Bornberg mit FFF ausgezeichneten Bedingungen der
InterRisk Fondsrente IRis. Die biometrischen Risiken (Todesfall / BU)
werden zudem risikogerecht kalkuliert (technisch einjährige Kalkulation).
Der Kunde zahlt somit für den Todesfall- oder BUZ-Schutz einen alters-
gerechten Risikobeitrag. Der Berater und sein Kunde bleiben folglich in
der Planung der Absicherung immer flexibel, da dank dieser Kalkulation
jederzeit auf veränderte Bedingungen reagiert werden kann.
Der größte spürbare Vorteil der technisch einjährigen Kalkulation ist,
dass von Beginn an ein höheres Fondsguthaben aufgebaut werden kann
Bis zum Alter von 85 ist eine beitragsfreie Verlängerung der Versiche-
rung möglich. Der Rentenbeginn kann während der Abrufphase vorver-
legt werden. Der Rentengarantiefaktor gilt ohne Treuhänderklausel! Bei
Storno, Teilauszahlungen oder Beitragspausen fallen keine Stornogebüh-
ren oder anderweitigen Kosten an. Eine befristete Beitragsfreistellung ist
ab dem 6. Versicherungsjahr bis zu zwei Jahre möglich. Zusätzlich kann
bei jeder Elternzeit eine Zahlpause von bis zu drei Jahren eingelegt wer-
den.
2. Pressemitteilung vom 01.04.2009
Exchange Traded Funds (ETF) – staatlich gefördert
ETFs gelten als besonders preiswerte Anlagevehikel. Dies macht sie zu
einem idealen Instrument für jedwede Form der Altersversorgung. Dank
myIndex – satellite ETF Evolution werden diese Vorteile nun auch noch
zusätzlich steuerlich begünstigt, wie zum Beispiel in der Basis-Rente (Rü-
rup). Im Jahr 2009 sind 68% der Einzahlungen (bis zu 20.000 Euro jähr-
lich) steuerlich anrechenbar.
VDH Geschäftsführer Dieter Rauch: „Die Kombination von Honorartari-
fen und Exchange Traded Funds bringt nachweislich das Maximum an
Anlageerfolg für den Kunden. Jede Fondspolice im deutschen Markt wird
ab sofort an diesem Produkt gemessen werden. Mit dem in Deutschland
nur über den VDH zu realisierenden 100 prozentigen Netto-Prinzip in der
ETF-Anlage, unserer bisher von keinem anderen Anbieter auch nur an-
nähernd erreichten IT-BeraterWelt und unserer begleitenden Unter-
nehmensberatung für Honorar-Berater setzen wir immer wieder be-
wusst neue Standards, um das Niveau der Honorar-Beratung durch VDH
Verbundpartner nachhaltig an der Spitze zu etablieren.
Diese ebenso anspruchsvolle, wie überaus preiswerte Police ist aus-
schließlich über HonorarberaterVDH® verfügbar.
*
Mit dieser Kennziffer wird klar dokumentiert, wie stark die Rendite einer
Versicherungspolice durch Kosten gemindert wird.
Info: Die im Jahr 2000 gegründete VDH GmbH Verbund Deutscher Hono-
rarberater (VDH) ist führender Service- und Solutionsprovider für die
Honorarberatung in Deutschland. Er hat in den letzten Jahren maßgeb-
lich das Berufsbild des Honorarberaters geformt und weiter entwickelt.
Zu seinen mehr als 320 angeschlossenen Partnerunternehmen zählen
Privatbanken, Vermögensverwalter, Certified Financial Planner und freie Ansprechpartner:
Berater. Der VDH etablierte in den letzten Jahren durch den Aufbau der VDH GmbH
gesamten Infrastruktur die Honorarberatung in Deutschland. Hierzu Verbund Deutscher Honorarberater
zählen die MiFID- und VVG-konforme Beratungstechnologie, Abrech- Emailfabrikstraße 12
nungssysteme inkl. der automatisierten Erstattung von Kickbacks, Ver- 92224 Amberg
tragsmuster und Honorarmodelle, sowie die vollständige Honorar- Dieter Rauch
Produktwelt mit mehr als 250 Produktgebern. Derzeit betreuen die dem Telefon 09621-788250
VDH angeschlossenen Beratungsunternehmen ca. 750 Mio. Euro Wert- Telefax 09621-78825-20
papiervermögen, sowie mehr als 700 Mio. Euro Versicherungs-
Beitragssumme. Die Entwicklung des Berufsbildes „Honorarberater“ zum d.rauch@vdh24.de
Standesberuf gehört zu den erklärten Zielen des VDH. Der VDH wurde http://www.vdh24.de
seitens des Bundesverbraucherschutz-Ministeriums in die Entwick-
lung der gesetzgeberischen Vorhaben zur Umsetzung der Hono-
rarberatung in Deutschland mit eingeschaltet.
3. Pressemitteilung vom 01.04.2009
Anlage zur Presse-Erklärung
Rürup-Rente für 2009
** Beispiel Rürup-Rente / Steuerliche Auswirkungen
In diesem Jahr können Anleger mit einer Einmalanlage in die attraktive Basisrente für 2009 erheb-
lich Steuern sparen: bis zu 20.000 Euro (40.000 Euro für Ehepaare) können bis zum Jahresende
steuerlich gefördert werden. Eine Möglichkeit, um das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren.
Der Beitragsanteil, der für 2009 steuerlich gefördert werden kann, beträgt 68 %. Er erhöht sich
Jahr für Jahr um 2 %, bis auf 100 % im Jahre 2025. Auf diese Summen sind keine Steuern zu ent-
richten.
1. Beispiel: Steuerersparnis für einen Arbeitnehmer, ledig.
zu versteuerndes Einkommen 55.000,00 Euro
Einmalzahlung zur Absicherung i. H. v. 2.000,00 Euro
davon 68 % abzugsfähig in 2009 1.360,00 Euro
Ersparnis 2009 (48 % im Jahr 2025) 32,64 %¹
Steuerliche Ersparnis für 2009 652,80 Euro
2. Beispiel: Steuerersparnis für einen Selbstständigen, verheiratet.
zu versteuerndes Einkommen 100.000,00 Euro
Einmalzahlung zur Absicherung i. H. v. 20.000,00 Euro
davon 68 % abzugsfähig in 2009 13.200,00 Euro
Ersparnis 2009 (44 % im Jahr 2025) 29,92 %¹
Steuerliche Ersparnis für 2009 5.984,00 Euro
1 - Der tatsächliche Steuervorteil hängt von Ihrer individuellen Steuersituation ab. Zur Berechnung wird
der individuelle Grenzsteuersatz mit der Förderung (68 %) multipliziert.