1. Erfurt, 20. Dezember 2011
RAHMENVEREINBARUNG III:
VERLÄSSLICHE FINANZIERUNG UND
ZUKUNFTSFÄHIGE STRUKTUREN FÜR DIE
THÜRINGER HOCHSCHULEN
Mit der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung zwischen den Thüringen Hochschulen und
dem Freistaat Thüringen am 20. Dezember 2011 steht fest: 2012 bis 2015 erhalten die
Hochschulen 1,56 Mrd. Euro. Das sind zehn Prozent bzw. 121 Millionen Euro mehr als in der
vorangegangenen Finanzierungsperiode (2008 – 2012). Weitere 160 Mio. Euro stehen in
den nächsten vier Jahren für Bauvorhaben der Hochschulen bereit.
Die neuen finanziellen Eckwerte sind Bestandteil der Rahmenvereinbarung III zwischen der
Thüringer Landesregierung und den Hochschulen. Die Rahmenvereinbarung III beschreibt
die wesentlichen Grundlagen für die hochschulpolitischen Zielsetzungen und die Entwick-
lungsplanung der Hochschulen. Die Rahmenvereinbarung ist somit das hochschulpolitische
und hochschulplanerische Steuerungsinstrument des Landes Thüringen. In ihr werden
neben den finanziellen Eckwerten auch gemeinsame Ziele und Verpflichtungen vereinbart.
Die Rahmenvereinbarung III bildet die Grundlage für die Ziel- und Leistungsverein-
barungen mit den einzelnen Hochschulen. In den in der Regel vier Jahre umfassenden
Vereinbarungen werden die konkreten Entwicklungs- und Leistungsziele für jede einzelne
Hochschule festgelegt. Dabei werden die Planungen von Land und Hochschule als Ergebnis
eines Abstimmungs- und Aushandlungsprozesses über gemeinsame Entwicklungsziele
zusammengeführt. Hier werden messbare und überprüfbare Ziele für die verschiedenen
Aufgabenbereiche der Hochschulen festgelegt.
Auf der Basis der Rahmenvereinbarung und der Ziel- und Leistungsvereinbarungen baut
dann die strategische Hochschulplanung auf. Auf der Grundlage neuer und angepasster
Entwicklungspläne der Hochschulen entsteht eine gemeinsame Struktur- und Entwicklungs-
planung für den gesamten Hochschulbereich.
2. 1. RAHMENVEREINBARUNG III
Hochschulpolitische Zielstellungen
Weiterentwicklung eines attraktiven und abgestimmten Studienangebots,
Sicherung attraktiver Studienbedingungen,
Evaluation und Weiterentwicklung der bereits umgesetzten Maßnahmen im Rahmen
des Bologna-Prozesses,
Erhöhung der Attraktivität des Studienangebots für Studierwillige aus bildungsfernen
Schichten und Einrichtung neuer Ausbildungsgänge für Berufstätige,
gezieltes Hochschulmarketing und Information über die hervorragender Ausstattung
sowie die grundsätzlich studiengebührenfreie Angebote,
nachhaltige Unterstützung der Hochschulen im Wettbewerb um nationale wie
internationale Exzellenz,
verstärkte Zusammenarbeit von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unter-
nehmen,
verstärkte Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, etwa durch Wieder-
einstiegs- und Kontaktstipendien und Graduiertenförderung,
Verbesserung der Bedingungen für Studentinnen und Wissenschaftlerinnen und
Steigerung des Frauenanteils bei Doktoranden und Professoren,
Fortentwicklung der Hochschulstruktur durch eine gemeinsame Struktur- und Entwick-
lungsplanung im Hochschulbereich, weitere Vernetzung der Hochschulen zur Bildung
von Studien- und Forschungskooperationen
Leistungsverpflichtungen des Landes
Finanzielle Leistungen und Zusagen: Zur Umsetzung der hochschulpolitischen Ziel-
stellungen gibt das Land den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit für die Jahre
2012 bis 2015. Mit der im Zuge des Haushaltsbeschlusses erfolgten Zustimmung des
Thüringer Landtags stellt sich der Gesamtfinanzrahmen der Rahmenvereinbarung III
wie folgt dar:
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3. 2012 2013 2014 2015
Hochschulen
gemeinsam 382,6 390,2 392,1 395,2
davon
Landesmittel 363,2 373,9 378,1 382,4
Hochschulpakt
2020 19,4 16,3 14,0 12,8
zuzüglich
Hochschulbau 40,0 40,0 40,0 40,0
Einnahmen der Hochschulen: Gebühren- und Entgelteinnahmen stehen den Hoch-
schulen zusätzlich zur Verfügung.
Bildung eines „Stellenpools“: Beim Wissenschaftsministerium wird ein „Stellenpool“
gebildet, der der zusätzlichen Unterstützung von mit den Hochschulen vereinbarten
und/oder vom Ministerium finanzierten Projekten/Maßnahmen dient.
Leistungsverpflichtungen der Hochschulen
Hochschulpakt 2020: Die Hochschulen wirken aktiv an der Erreichung der von Thü-
ringen eingegangenen Verpflichtung im Hochschulpakt 2020 (zweite Phase) mit.
Bologna: Die Hochschulen führen die Reform der Studienstruktur im Bologna-Prozess
zu Ende und verpflichten sich zu einer weiteren Optimierung der Studienstrukturen und
-angebote.
Stipendienvergabe: Die Hochschulen streben einen qualitativen und quantitativen
Ausbau der Stipendienvergabe an.
Hochschulzulassung: Die Hochschulen verpflichten sich, die Zulassungsverfahren in
örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen über das dialogorientierten Service-
verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung umzusetzen.
Teilnahme an Exzellenzprogrammen: Die Hochschulen streben die Teilnahme an
nationalen und internationalen Programmen zur Förderung der Exzellenz an.
Qualitätssicherung: Die Hochschulen stellen die Qualität ihrer Ausbildung durch die
(Re-)Akkreditierung der Bachelor- und Masterstudiengänge sowie durch fortlaufende
Rückkoppelung mit dem Arbeitsmarkt und den Alumni sicher.
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4. Struktur- und Entwicklungsplanung: Die Hochschulen verpflichten sich, die gemein-
same Struktur- und Entwicklungsplanung im Hochschulbereich fortzuführen. Die Hoch-
schulen werden profilbildende Schwerpunkte festlegen und stärker zusammenarbeiten.
Eine vertiefte arbeitsteilige Zusammenarbeit soll insbesondere in den Bereichen
Patentwesen, Gründernetzwerke, Gleichstellung, Hochschulmarketing und
Rechnungswesen im Hochschulbereich erfolgen.
Ziel- und Leistungsvereinbarungen: Die Hochschulen verpflichten sich die Qualität in
Lehre, Forschung und Weiterbildung zu sichern und auszubauen, den Wissens- und
Technologietransfer zu intensivieren, die Nachwuchs- und die Frauenförderung fortzu-
setzen und die Internationalität voranzutreiben.
2. ZIEL- UND LEISTUNGSVEREINBARUNGEN
Auf der Grundlage des Thüringer Hochschulgesetzes und der jeweils gültigen Rahmen-
vereinbarung schließen die Thüringer Hochschulen und das Thüringer Ministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur Ziel- und Leistungsvereinbarungen ab, die in der Regel vier
Jahre umfassen.
Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen legen gem. § 12 Thüringer Hochschulgesetz
messbare und überprüfbare Ziele für die verschiedenen Aufgabenbereiche der Hochschulen
fest. Insbesondere werden Vereinbarungen getroffen zu:
Gesamtstudienangebot und Forschungsschwerpunkte der Hochschule,
Umsetzung der Ziele und Verpflichtungen aus dem Hochschulpakt-2020,
Verfahren der Qualitätssicherung von Forschung und Lehre,
Ziele der Hochschule bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, des
Technologietransfers, der Einwerbung von Drittmitteln, der Erfüllung des Gleichstel-
lungsauftrages, der Kooperation mit ausländischen Hochschulen und der Wirtschaft,
wissenschaftliche Weiterbildung, Internationalisierung und Hochschulmarketing,
zur hochschulinternen Struktur und ggf. gewünschten Veränderungen sowie
zur Finanzierung der Hochschule und dem Berichtswesen.
Die aktuellen Ziel- und Leistungsvereinbarungen (Laufzeit 2008 bis 2011) finden sich unter:
http://www.thueringen.de/de/tmbwk/wissenschaft/hochschulentwicklung/zlv/
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5. 3. THÜRINGER HOCHSCHULEN IN ZAHLEN 2008 BIS 2011
2008* 2009* 2010* 2011*
Studienanfänger
(1. Hochschulsemester) 9.733 10.433 10.420 10.429
- davon aus alten Bundesländern in % 19 24 29 40
- davon Ausländer in % 11 12 13 11
Studierende
(im jeweiligen Wintersemester) 50.724 52.522 53.587 53.356
Absolventen 7.924 8.799 10.175 -**
* Angaben beziehen sich auf das jeweilige Wintersemester.
** Hierzu liegen noch keine statistischen Angaben vor.
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