1. Überblick über die Änderungen in der deutschen Hochschullandschaft infolge des Bologna-Prozesses Ulrike Walter-Lipow, Bremen, Deutschland Vortrag auf der 52. Jahrestagung der ATA in Boston, Oktober 2011
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Hinweis der Redaktion
Quelle: http://www.bmbf.de/de/15553.php und verlinkte Seiten Teilnehmende Staaten: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, die "ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien", Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, der Heilige Stuhl, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Moldau, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, die Russische Föderation, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. Außerdem ist die Europäische Kommission stimmberechtigtes Mitglied der Follow-up-Gruppe. Neben den Mitgliedsstaaten bilden die beratenden Mitglieder ein prägendes Element des Bologna-Prozesses. Zu ihnen gehören der Europarat, der Arbeitgeberverband BusinessEurope, der paneuropäische Gewerkschaftsverbund Education International (EI), die European Association for Quality Assurance in Higher Education (ENQA), die European Students' Union (ESU), die European University Association (EUA), die European Association of Institutions in Higher Education (EURASHE) und das European Centre for Higher Education (UNESCO-CEPES).
Quelle: HRK-Statistik „ Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ist der freiwillige Zusammenschluss der staatlichen und staatlich anerkannten Universitäten und Hochschulen in Deutschland. Sie hat gegenwärtig 266 Mitgliedshochschulen . In ihnen sind über 94 Prozent aller Studierenden in Deutschland immatrikuliert.“http://www.hrk.de/de/hrk_auf_einen_blick/hrk_auf_einen_blick.php
„ Das "Diploma Supplement" (DS) ist ein Text mit einheitlichen Angaben zur Beschreibung von Hochschulabschlüssen und damit verbundener Qualifikationen. Als ergänzende Information zu den offiziellen Dokumenten über Hochschulabschlüsse (Verleihungs-Urkunden, Prüfungs-Zeugnisse) soll es - international und auch national - die Bewertung und Einstufung von akademischen Abschlüssen sowohl für Studien- als auch für Berufszwecke erleichtern und verbessern. Der Studiengang und die Hochschule sollten deshalb in einer Weise dargestellt werden, die für die unterschiedlichsten Zielgruppen - in erster Linie für in- und ausländische Hochschulen und Arbeitgeber - sowohl leicht verständlich als auch gehaltvoll ist. Das Diploma Supplement soll allen Studierenden, die ab 2005 ihr Studium abschließen, von den Hochschulen automatisch und gebührenfrei ausgestellt werden. Seit Beginn des Jahres 2005 ist das Diploma Supplement ein Teil des "Europass", einer Initiative europäischer Staaten zur internationalen transparenten Dokumentation arbeitsmarktrelevanter Qualifikationen und Kompetenzen. Nähere Informationen zu diesem Projekt stellt das " Nationale Europass Center " (NEC) zur Verfügung. Das Nationale Europass Center ist seit dem 01.01.2007 bei der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BiBB) angesiedelt.“http://www.hrk.de/bologna/de/home/1997.php
„ Das "Diploma Supplement" (DS) ist ein Text mit einheitlichen Angaben zur Beschreibung von Hochschulabschlüssen und damit verbundener Qualifikationen. Als ergänzende Information zu den offiziellen Dokumenten über Hochschulabschlüsse (Verleihungs-Urkunden, Prüfungs-Zeugnisse) soll es - international und auch national - die Bewertung und Einstufung von akademischen Abschlüssen sowohl für Studien- als auch für Berufszwecke erleichtern und verbessern. Der Studiengang und die Hochschule sollten deshalb in einer Weise dargestellt werden, die für die unterschiedlichsten Zielgruppen - in erster Linie für in- und ausländische Hochschulen und Arbeitgeber - sowohl leicht verständlich als auch gehaltvoll ist. Das Diploma Supplement soll allen Studierenden, die ab 2005 ihr Studium abschließen, von den Hochschulen automatisch und gebührenfrei ausgestellt werden. Seit Beginn des Jahres 2005 ist das Diploma Supplement ein Teil des "Europass", einer Initiative europäischer Staaten zur internationalen transparenten Dokumentation arbeitsmarktrelevanter Qualifikationen und Kompetenzen. Nähere Informationen zu diesem Projekt stellt das " Nationale Europass Center " (NEC) zur Verfügung. Das Nationale Europass Center ist seit dem 01.01.2007 bei der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BiBB) angesiedelt.“http://www.hrk.de/bologna/de/home/1997.php
„ Übergeordnetes Ziel der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland ist es, zur Entwicklung der Qualität von Studium und Lehre in Deutschland beizutragen und in diesem Sinne an der Verwirklichung des Europäischen Hochschulraums mitzuwirken. Aufgaben, Ziele und Qualitätsverständnis sind in dem Mission Statement der Stiftung fomuliert. Zur Entwicklung der Qualität von Studium und Lehre in Deutschland trägt die Stiftung im Auftrag der Länder dafür Sorge, dass die von zertifizierten Agenturen durchgeführten Akkreditierungsverfahren ein Höchstmaß an Qualität, Vergleichbarkeit und Transparenz aufweisen. Gegenstand der Akkreditierungsverfahren sind entweder einzelne Studiengänge bzw. Studiengangsbündel (Programmakkreditierung bzw. Bündelakkreditierung) oder interne Qualitätssicherungssysteme von Hochschulen (Systemakkreditierung). Die Akkreditierung eines internen Qualitätssicherungssystems hat zur Folge, dass alle Studiengänge, die das Systems erfolgreich durchlaufen haben, akkreditiert sind. Die Systemakkreditierung wird für einen Zeitraum von sechs Jahren, die System-re-akkreditierung für einen Zeitraum von acht Jahren ausgesprochen. Ist ein Studiengang akkreditiert, trägt er das Qualitätssiegel der Stiftung . Bevor eine Agentur die Berechtigung erhält, Studiengängen das Qualitätssiegel der Stiftung zu verleihen, muss sie sich selbst einem Akkreditierungsverfahren unterziehen. Das Akkreditierungsverfahren wird auf Antrag der Agentur vom Akkreditierungsrat durchgeführt, der als zentrales Beschlussgremium der Stiftung über die Akkreditierung bzw. Reakkreditierung von Agenturen entscheidet. Die Akkreditierung der Agenturen erfolgt auf der Grundlage der vom Akkreditierungsrat entwickelten Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Agenturen . Gemäß der sieben vom Akkreditierungsrat vorgegebenen Kriterien sind die Agenturen beispielsweise aufgefordert, die Legitimation und Funktionalität ihrer Organe nachzuweisen, ihr an der Bewertung von Learning Outcomes orientiertes Qualitätsverständnis zu formulieren, ihre personelle und sächliche Ausstattung darzulegen oder die Weisungsunabhängigkeit der Agentur bzw. der akkreditierenden Organe zu belegen. Des Weiteren verpflichten sich die Agenturen sowohl im Zuge des Akkreditierungsverfahrens als auch auf vertraglicher Grundlage zur Anwendung der vom Akkreditierungsrat vorgegebenen Regeln des Akkreditierungsrates zur Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung . Mit Blick auf die Verwirklichung des Europäischen Hochschulraums fällt der Stiftung zudem die Aufgabe zu, die Anerkennung des deutschen Qualitätssiegels und damit auch die Anerkennung von Studienleistungen und Studienabschlüssen deutscher Hochschulen im Ausland zu gewährleisten und deren Reputation zu befördern. Mit der umfassenden Berücksichtigung der European Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG) von ENQA in seinen einschlägigen Reglements hat der Akkreditierungsrat einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des europäischen Hochschulraumes geleistet. Die der Stiftung von Seiten der Länder übertragenen Aufgaben sind in dem Gesetz zur Errichtung einer Stiftung " Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland" vom 15. Februar 2005 festgelegt.“ www.akkreditierungsrat.de
http://www.bmbf.de/de/919.php
http://ec.europa.eu/education/lifelong-learning-policy/doc44_de.htm: Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) fungiert als Übersetzungsinstrument, das nationale Qualifikationen europaweit verständlich macht und so die grenzüberschreitende Mobilität von Beschäftigten und Lernenden und deren lebenslanges Lernen fördert. Ziel des EQR ist, die verschiedenen nationalen Qualifikationssysteme auf einen gemeinsamen europäischen Referenzrahmen zu beziehen. Einzelpersonen und Arbeitgeber werden den EQR nutzen können, um die Qualifikationsniveaus verschiedener Länder sowie unterschiedliche Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung besser verstehen und miteinander vergleichen zu können. Der 2008 von den europäischen Institutionen verabschiedete EQR wird europaweit in die Praxis umgesetzt. Länder werden ermutigt, ihre Qualifikationssysteme an den EQR zu koppeln, so dass ab 2012 bei allen neuen Qualifikationen Bezug auf ein entsprechendes EQR-Niveau genommen werden kann. Zu diesem Zweck wurde in jedem Land eine nationale Koordinierungsstelle benannt. Verschiebung der Gewichtung Kernstück des EQR sind acht Referenzniveaus zur Beschreibung dessen, was ein Lernender weiß, versteht und in der Lage ist, zu tun – der „Lernergebnisse“. Die Niveaus der nationalen Qualifikationen bauen auf einem der zentralen Referenzniveaus auf, vom Grundniveau (Niveau 1) bis zum fortgeschrittenen Niveau (Niveau 8). Der Vergleich zwischen nationalen Qualifikationen wird dadurch wesentlich vereinfacht und soll außerdem verhindern helfen, dass Lerninhalte wiederholt werden müssen, wenn Lernende in ein anderes Land ziehen. Der EQR gilt für alle Arten allgemeiner und beruflicher Bildung und Qualifikationen, von der Schul- und Berufsbildung bis zur Hochschulbildung. Dies bedeutet eine Abkehr vom traditionellen Ansatz, bei dem Lerninputs wie Dauer einer Lernerfahrung oder Art der Einrichtung im Mittelpunkt stehen. Zudem ermutigt es zu lebenslangem Lernen, indem es die Validierung von nicht formalem und informellem Lernen fördert. Dies spiegelt eine Verschiebung wider, in deren Rahmen der EQR die Rolle eines Katalysators für Reformen übernimmt – die meisten Mitgliedstaaten entwickeln derzeit ihre eigenen Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) auf der Basis von Lernergebnissen. In einigen Ländern – Irland, Malta, Vereinigtes Königreich, Frankreich und die belgische Region Flandern – existiert er bereits. Leichtere Vergleichsmöglichkeiten Ein Unternehmen in Frankreich mag derzeit noch zögern, einen Stellenbewerber – etwa aus Schweden – einzustellen, weil es sich nicht mit dem Qualifikationsniveau des schwedischen Bewerbers auskennt. Nach vollständiger Umsetzung des EQR werden die Zeugnisse eines schwedischen Bewerbers jedoch einen Hinweis auf das EQR-Referenzniveau enthalten. Dann liegt der Beschluss der französischen Behörden vor, wie ihre eigenen nationalen Qualifikationsbescheinigungen in dem betreffenden Bereich zu bewerten sind. Durch die EQR-Referenz würde das französische Unternehmen eine bessere Vorstellung davon erhalten, wie sich der schwedische Abschluss mit dem französischen Qualifikationssystem vergleichen lässt. Eine EQR-Beratungsgruppe aus Vertretern nationaler Behörden und sonstigen Beteiligten steht der Umsetzung des EQR zur Seite. Deren Arbeit wird durch die EU-weit vertretene „Gruppe Lernergebnisse“ (Learning Outcomes Group) ergänzt, die Diskussion und Peer Learning zu relevanten Themen unterstützt und sich auf die Entwicklung nationaler Qualifikationsrahmen und die Validierung nicht formalen und informellen Lernens konzentriert. Die EQR-Initiative ist eng mit dem Qualifikationsrahmen für den Europäischen Hochschulraum verknüpft – beide Rahmen sind kompatibel und ihre Umsetzungen werden aufeinander abgestimmt. Informationen zum Hören: http://wissen.dradio.de/bildungspolitik-so-wertvoll-wie-ein-abitur.33.de.html?dram:article_id=12377