1. Monitoringausschuss
Unabhängiger
Monitoringausschuss zur
Umsetzung der UN-Konvention
über die Rechte von Menschen
mit Behinderungen
Quelle: BilderBox.com
2. internationaler
Staatsvertrag
„Zweck dieses Übereinkommens ist
es, den vollen und gleichberechtigten
Genuss aller Menschenrechte und
Grundfreiheiten durch alle Menschen
mit Behinderungen zu fördern, zu
schützen und zu gewährleisten ...“
Die Konvention ist von Österreich als
Gesetz beschlossen worden (BGBl.
155/2008) und trat für Österreich mit
Oktober 2008 in Kraft.
Quelle: UN Photo/Paulo
3. Warum eigentlich?
Die UN-Konvention schreibt in Artikel 33 eine Überwachung (Monitoring) vor
und hält u.a. fest:
„Die Zivilgesellschaft, insbesondere Menschen mit Behinderungen und die sie
vertretenden Organisationen, wird in den Überwachungsprozess einbezogen
und nimmt in vollem Umfang daran teil.“
Österreich hat dies in § 13 Bundesbehindertengesetz geregelt.
4. Der Monitoringausschuss
• kann Stellungnahmen
einholen,
• gibt Empfehlungen und
Stellungnahmen ab,
• berichtet dem
Bundesbehindertenbeirat
und der Öffentlichkeit.
Quelle: BIZEPS
5. Quelle: BIZEPS
Bernadette Feuerstein, Karl Garnitschnig, Martin
Ladstätter, Johanna Mang, Christina Meierschitz,
Ursula Naue, Manfred Nowak, Marianne Schulze
Wer ist Mitglied? (Vorsitzende), Johannes Trimmel, Heinz
Trompisch, Gunther Trübswasser, Silvia
Weissenberg, Markus Wolf, Christina Wurzinger
6. werden aufgrund von
Einzelfällen oder aufgrund
Stellungnahmen von anstehenden
Gesetzesnovellen erstellt.
8. Öffentliche Sitzung
Am 26. April 2012 findet in Graz
die nächste öffentliche Sitzung
zum Thema persönliches
Budget statt.
Ort: Arbeiterkammer Steiermark
Uhrzeit: 13 bis 17 Uhr
Quelle: Wikipedia
9. Kontakt
Regionale Anlaufstellen des Monitoringausschusses sind die Landesstellen des
Bundessozialamts. Oder direkt:
Büro des Unabhängigen Monitoringausschusses
c/o Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
1010 Wien, Stubenring 1
Fax: +43 1 718 94 70 2706
buero@monitoringausschuss.at