2. www.muellheim-remax.de
Neue Reform des Mietrechts
Seite 2, 25.09.13
RE/MAX Elite Immo16 GmbH, Müllheim
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Diese sieht vor:
• Dass die Mieten in Metropolen künftig weniger schnell steigen
sollen.
• Sich Mieter weniger gegen energetische Sanierungen wehren
können.
• Vermieter Mietnomaden schneller wieder los werden.
• Es weniger Tricksereien bei Eigenbedarfskündigungen geben
soll.
3. www.muellheim-remax.de
Langsamer steigende Mieten
Seite 3, 25.09.13
RE/MAX Elite Immo16 GmbH, Müllheim
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Bei bestehenden Mietverträgen können Vermieter
künftig die Mieten oft nicht mehr so schnell
erhöhen. Statt bis zu 20 Prozent Aufschlag
innerhalb von drei Jahren sollen es künftig in
manchen Fällen nur noch höchstens 15 Prozent
sein. Das gilt aber nicht allgemein. Ob die 15-
Prozent-Regelung gilt, soll Ländersache werden.
Die Bundesländer können dann künftig selbst
entscheiden, ob in bestimmten Städten mit hoher
Nachfrage diese Kappung gilt. Unberührt von der
Neuregelung bleiben allerdings
Modernisierungsmieterhöhungen. Ein Vermieter
kann weiterhin elf Prozent der Kosten einer
energetischen Sanierung oder
Wohnwertverbesserung auf die Jahresmiete
aufschlagen und das auch dann, wenn er
zusätzlich reguläre Mieterhöhungen von bis zu 15
Prozent innerhalb von drei Jahren tätigt.
4. www.muellheim-remax.de
Langsamer steigende Mieten
Seite 4, 25.09.13
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Auch bei neu abgeschlossenen
Mietverträgen gibt es keine
Kappungsgrenze – hier entscheiden
weiterhin Angebot und Nachfrage den
Mietpreis. Dies bedeutet: Auch wenn der
Vormieter eine sehr günstige Miete zahlte,
kann der Vermieter vom neuen Mieter
eine Miete vereinbaren, die bis zu
Obergrenze dessen geht, was gerade
noch ortsüblich zulässig ist. Und die
Obergrenze ist keineswegs die im
Mietspiegel festgelegte.
Laut Wirtschaftsstrafgesetz und BGH-Rechtsprechung kann ein Vermieter bei einer
Neuvermietung sogar eine Miete verlangen, die mehr als 20 Prozent über der obersten
Mietspiegelspanne liegt, sofern ihm der Mieter nicht nachweist, dass im Ort
Wohnungsnot herrscht. Und Mietwucher liegt erst dann vor, wenn die Miete mehr als
50 Prozent über der ortsüblichen Obergrenze liegt. Neumieter haben von der
Neuregelung also nichts.
5. www.muellheim-remax.de
Energetische Sanierung:
Keine Mietminderung
Seite 5, 25.09.13
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Neue Fenster, neue Heizung, Fassadendämmung: Das spart
Energie ein, macht aber erst mal viel Dreck. Etwaige
Beeinträchtigungen, die der Mieter während der
Sanierungsphase zu erdulden hat, sollen künftig für einen
Zeitraum von drei Monaten kein Grund mehr sein, die Miete
zu mindern. Der Mieterbund kritisiert die Regelung, weil der
Mieter weniger als 100 Prozent der versprochenen Leistung
erhält, jedoch 100 Prozent bezahlen soll. Ferner sei die Höhe
einer etwaigen Mietminderung im Verhältnis zu den
Sanierungskosten so gering, dass sich deshalb kein
vernünftiger Vermieter von seinem Sanierungsvorhaben
abbringen ließe. Die Anforderungen, wie der Vermieter dem
Mieter eine Modernisierungsmieterhöhung wegen der
energetischen Sanierung begründet, sollen gesenkt werden:
Statt sehr konkreter Darlegungen sollen künftig anerkannte
Pauschalwerte über die mögliche Energieeinsparung
ausreichend sein. Dabei ist es unerheblich, ob die
Einsparungen dann höher sind, als die
Mieterhöhungssumme.
6. www.muellheim-remax.de
Schneller Mietnomaden kündigen
Seite 6, 25.09.13
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Bisher konnten Vermieter ihren Mietern wegen Zahlungsverzugs
fristlos kündigen, wenn sie mit mindestens zwei Monatsmieten
im Rückstand waren oder bei zwei aufeinanderfolgenden
Zahlungsterminen einen Rückstand von mehr als einer
Monatsmiete auflaufen ließen. Künftig soll auch eine nicht
gezahlte Kaution ein Kündigungsgrund sein. Die Regelung soll
bewirken, dass Vermieter Mietnomaden schneller wieder
loswerden. Um die Räumung zu beschleunigen, soll es ein
neues Instrument, die Sicherungsanordnung, geben. Dabei
ordnet ein Richter auf Antrag des Vermieters an, dass der
Mieter die säumige Summe hinterlegen soll. Tut er dies nicht,
soll eine anschließende Räumungsverfügung möglich sein. Bei
der Räumung selbst soll das so genannte Berliner Modell
gesetzlich als Möglichkeit eingeführt werden. Dabei ist der
Vermieter nicht mehr verpflichtet, die Möbel extern einzulagern,
sondern kann (zunächst) von seinem Mieterpfandrecht
Gebrauch machen und die Gegenstände in der Wohnung
belassen.
7. www.muellheim-remax.de
Eigenbedarf wegen Wohnungsumwandlung:
Keine Tricksereien mehr möglich
Seite 7, 25.09.13
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Wird ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen
umgewandelt und die einzelnen Wohnungen werden
veräußert, so können die neuen Eigentümer den Mietern
mindestens drei Jahre lang – in manchen Gemeinden bis
zu zehn Jahre lang – nicht wegen Eigenbedarf kündigen.
Bisher wird diese Regelung bisweilen mit einem Trick,
dem so genannten Münchner Modell, umgangen: Die
neuen Eigentümer gründen gemeinschaftlich eine
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die das gesamte
Gebäude erwirbt, die Wohnungen aber nicht umwandelt.
Die GbR kündigt daraufhin für die einzelnen
Gesellschafter die Mietwohnungen wegen Eigenbedarfs.
Erst nach erfolgreicher Entmietung werden die
Wohnungen dann in Wohneigentum umgewandelt. Mit
dieser Trickserei soll künftig Schluss sein.
8. www.muellheim-remax.de
Die Lösung …..
…. das Team von RE/MAX Elite,
Müllheim
kümmert sich um
IHRE Belange…
Telefon: 07631-93574-10
Bianca Ebner -13
Brigitte Nägele -15
Hartmut Schulz -17
Knut Ofen -11
Dr. Jörg Thalmann -12
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