SlideShare una empresa de Scribd logo
1 de 3
Descargar para leer sin conexión
Widerrufsbelehrung - rechtliche Möglichkeiten des Widerrufs von Darlehensverträgen 
Finanzexperten und Rechtsanwälte klären auf – Diskussionsbeitrag von Finanzexperte Peter Restle, FX-Beraternetzwerk 
Im Rahmen einer Veranstaltung vor interessierten Rechtsanwälten, Juristen, Fachjuristen, Kunden und Mandanten referierte Rechtsanwältin Frau Chantal Richter zusammen mit Finanzexperten Herrn Peter Restle. 
Zurzeit wird in Rechts- und Bankenkreisen sowie bei Interessierten wild diskutiert, dass fehlerhafte Widerrufsbelehrungen für Darlehensverträge vorliegen und auch Bearbeitungsgebühren zurückgefordert werden können. Mit den Experten Herrn Peter Restle und Rechtsanwältin Chantal Richter, angestellte Rechtsanwältin bei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin wurden die Fragen zu den Voraussetzungen und den Möglichkeiten zur Geltendmachung der Ansprüche für Darlehensnehmer und Verbraucher diskutiert. 
In seiner Darstellung wies Herr Peter Restle, FX Beraternetzwerk Gründungsmitglied und Finanzierungsexperte aus Pfullingen, mit einem Büro in Reutlingen und einem breiten Netzwerk auf Folgendes hin: 
Der Gesetzgeber hat über den Zeitraum von 2002 bis heute sieben verschiedene Musterbelehrungen entwickelt. Die häufigsten Fehler in den Widerrufsbelehrungen bis 2008: 
„Frühestens“ zur Beschreibung des Fristbeginnes 
Der Gesetzgeber schreibt insoweit vor, dass die Bezeichnung der Widerrufsfrist eindeutig ausgestaltet sein muss. Bei dem Wort „frühestens“ kann aber von einer eindeutigen Ausgestaltung nicht die Rede sein. Denn der Bundesgerichtshof hat diesbezüglich entschieden, dass die Formulierung „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ den Verbraucher nicht umfassend über den Fristbeginn belehrt, da der Verbraucher durch dieses Wort zwar den Beginn des Fristlaufs entnehmen kann, aber dieser von noch weiteren Voraussetzungen abhängt. Finanzexperte Peter Restle weiß, dass hierüber der Verbraucher jedoch im Unklaren gelassen wird. „Aber aufgepasst! Wenn lediglich das Wort „frühestens“ in der Widerrufsbelehrung enthalten ist und dieser ansonsten in allen anderen Ausgestaltungen der Musterbelehrung entspricht, kann sich die Bank auf die Fiktionswirkung der Musterbelehrung berufen, d. h. ein Widerruf ist dann nicht möglich“, so Herr Restle weiter im Vortrag. Zwar gehen Teile der Literatur aufgrund dieses uneindeutigen Fristbeginns so weit, dass sie sagen, die Widerrufsbelehrung aus dem entsprechenden Muster ist unwirksam und würde nach dem Inhalt, Zweck und Ausmaß gegen das Grundgesetz verstoßen, aber das wird wohl eher eine Mindermeinung bleiben, so die rechtliche Einschätzung. 
FX-Beraternetzwerk 
Gründungsmitglied Kooperationspartnerbetreuung 
Peter Restle 
Sitz: Lindachstr. 11, 72793 Pfullingen 
Büro: Oskar-Kalbfell-Platz 8, 72764 Reutlingen 
Tel: 03212 - 6772677 
Fax: (eFax) 03212 - 6772677 
Mobil: 0151 - 15285558 
Emil: prestle@fxbn.de 
http://www.fxbn.de 
Das FX Beraternetzwerk ist ein Netzwerk unabhängiger Berater, wie z.B. Finanzierungsberater, Steuerberater, Rechtsanwälte u.a. artverwandter Berufe, die sich bundesweit zusammen getan haben um Synergien zu schaffen. Verschiedenste Kundenanfragen und Problemstellungen erfordern komplexe Lösungsansätze – oft mehrerer Berater – im Netzwerk. Die Kernkompetenzen des FX Beraternetzwerk liegt in der Hilfe und Begleitung bei Fragen rund um Kreditverträgen, Falschberechnungen, verspäteten Wertstellungen, Bearbeitungsgebühren, Girokonten, Dispo- bzw. Kontokorrentkrediten, Darlehen, Konsumenten-, Auto- und Kfz- Krediten, Immobilienkrediten, Restschuldversicherungen, Lebensversicherungen und ggf. auch bei Schadensersatzansprüchen gegen die Bank. FX Beraternetzwerk ist deutschlandweit tätig. Weitere Informationen unter www.fxbn.de
Fehlerhafte und unvollständige Kontaktdaten – Wie ist eine ladungsfähige Anschrift zu definieren? 
Herr Peter Restle weist deutlich auf diesen weiteren relevanten Fehler hin. Wenn die Kontaktdaten in den Widerrufsbelehrungen nicht vollständig angegeben sind, dann wird dadurch die Widerrufsbelehrung als fehlerhaft anfechtbar. Wichtig ist, dass eine ladungsfähige Anschrift genannt wird. Bisher enthalten die Widerrufsbelehrungen zur Angabe der Kontaktdaten lediglich den Namen des Unternehmens, die Anschrift des Firmensitzes, eine Faxnummer und ggf. noch eine E-Mail-Adresse. Finanzexperte Peter Restle gibt zu bedenken: „Nun könnte man allerdings auf die Idee kommen zu sagen, dass bei Unternehmen, bei denen es sich um eine GmbH oder um eine AG handelt, eine ladungsfähige Anschrift nur dann vorliegt, wenn auch der dahinterstehende Vorstand bezeichnet ist.“ Rechtsanwältin Chantal Richter hierzu: „So zumindest weite Teile der Literatur. Sollte sich diese Ansicht durchsetzen, sind weitaus mehr Widerrufsbelehrungen fehlerhaft, als man bisher angenommen hat. Dies bleibt eine interessante Frage, die sich in der Zukunft klären wird.“ 
Aufklärung Widerrufsrecht und Widerrufspflicht 
Peter Restle sieht in diesem Punkt eine besondere Stärkung für den Schutz der Verbraucher und seiner wahrzunehmenden Rechte und Pflichten. Peter Restle hierzu: „Im Besonderen geachtet werden sollte, dass man als Verbraucher nicht nur über seine Widerrufsrechte, sondern auch über die Pflichten belehrt wird. Denn der Verbraucher soll möglichst umfassend und unmissverständlich belehrt werden.“ Hierbei geht der Gesetzgeber noch weiter um den Verbraucher zu schützen, dass nicht nur der Verbraucher auf seine Pflichten hingewiesen wird, sondern auch die entsprechende Bank. Finanzexperte Peter Restle hierzu: „Dementsprechend reicht es nicht aus, wenn die Widerrufsbelehrung bspw. einen Satz enthält, dass „der Verbraucher die empfangene Leistung zurückzugewähren hat“. Korrekt ist: „dass im Falle eines Widerrufs die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren sind.“ 
Deutlichkeitsgebot für korrekte Widerrufsbelehrungen 
Auch hinsichtlich der Hervorhebung von Widerrufsbelehrungen sind die Banken in den meisten Fällen nachlässig. Denn das Deutlichkeitsgebot, das der Gesetzgeber vorgeschrieben hat, dient dazu, die Widerrufsbelehrung vom übrigen Vertragstext so abzusetzen, dass sie dem Verbraucher als wichtige Information direkt ins Auge springt. Herr Restle erläutert an Hand eines bildlichen Beispiels, welche Voraussetzungen umgesetzt werden sollten. „Um dieser damit definierten Warnfunktion gerecht zu werden, sollten die Schriftgröße, der Fettdruck und die Einrahmung anders ausgestaltet sein als in dem übrigen Vertrag. Wurde für die Widerrufsbelehrung keine eigene Seite
verwendet und ist die Widerrufsbelehrung nicht farblich unterlegt, stehen die Chancen dafür, dass das Deutlichkeitsgebot nicht eingehalten ist, ziemlich gut“, so der Experte Herr Restle. 
Eine rege Diskussion schloss sich der Veranstaltung an. „Der Verbraucherschutz wird aktiv durch eine korrekte Widerrufsbelehrung gestärkt, dazu sind aber korrekte Kenntnisse über die Rechte und Pflichten von den Vertragspartnern zwingend notwendig“, so Finanzexperte Peter Restle. 
V.i.S.d.P.: 
Peter Restle 
Finanzexperte 
FX-Beraternetzwerk

Más contenido relacionado

Destacado

Recomendaciones para disminuir el riesgo de alergias
Recomendaciones para disminuir el riesgo de alergiasRecomendaciones para disminuir el riesgo de alergias
Recomendaciones para disminuir el riesgo de alergiasNoe Gomez Encino
 
Hahn Fertigungstechnik: Struktur und Fertigungsverfahren
Hahn Fertigungstechnik: Struktur und FertigungsverfahrenHahn Fertigungstechnik: Struktur und Fertigungsverfahren
Hahn Fertigungstechnik: Struktur und Fertigungsverfahrenolik88
 
SOLDADITO DE PLOMO II
SOLDADITO DE PLOMO IISOLDADITO DE PLOMO II
SOLDADITO DE PLOMO IIguest983140
 
PRESENTACIÓN DE STAND EDUCATIVOS SOBRE LOS DIFERENTES MODELOS
PRESENTACIÓN DE STAND EDUCATIVOS SOBRE LOS DIFERENTES  MODELOS PRESENTACIÓN DE STAND EDUCATIVOS SOBRE LOS DIFERENTES  MODELOS
PRESENTACIÓN DE STAND EDUCATIVOS SOBRE LOS DIFERENTES MODELOS gabriel30122007
 
Pla de formació de centre- SE-CRP les Corts
Pla de formació de centre- SE-CRP les CortsPla de formació de centre- SE-CRP les Corts
Pla de formació de centre- SE-CRP les Cortsjordi.calvet
 
Multa
MultaMulta
Multabixxo
 
Underground piping
Underground pipingUnderground piping
Underground pipingVivekTStress
 
Die INSEL® - Ein Leitfaden für moderne Personalentwicklung
Die INSEL® - Ein Leitfaden für moderne PersonalentwicklungDie INSEL® - Ein Leitfaden für moderne Personalentwicklung
Die INSEL® - Ein Leitfaden für moderne PersonalentwicklungMarkus Väth
 
LOS PERIFERICOS
LOS PERIFERICOSLOS PERIFERICOS
LOS PERIFERICOSyuly1990
 

Destacado (20)

Recomendaciones para disminuir el riesgo de alergias
Recomendaciones para disminuir el riesgo de alergiasRecomendaciones para disminuir el riesgo de alergias
Recomendaciones para disminuir el riesgo de alergias
 
Web 2
Web 2Web 2
Web 2
 
Preseprueba
PresepruebaPreseprueba
Preseprueba
 
Hahn Fertigungstechnik: Struktur und Fertigungsverfahren
Hahn Fertigungstechnik: Struktur und FertigungsverfahrenHahn Fertigungstechnik: Struktur und Fertigungsverfahren
Hahn Fertigungstechnik: Struktur und Fertigungsverfahren
 
Serie Nuevos Valores El Compañerismo
Serie Nuevos Valores El CompañerismoSerie Nuevos Valores El Compañerismo
Serie Nuevos Valores El Compañerismo
 
Besosenelcorazon
BesosenelcorazonBesosenelcorazon
Besosenelcorazon
 
SOLDADITO DE PLOMO II
SOLDADITO DE PLOMO IISOLDADITO DE PLOMO II
SOLDADITO DE PLOMO II
 
PRESENTACIÓN DE STAND EDUCATIVOS SOBRE LOS DIFERENTES MODELOS
PRESENTACIÓN DE STAND EDUCATIVOS SOBRE LOS DIFERENTES  MODELOS PRESENTACIÓN DE STAND EDUCATIVOS SOBRE LOS DIFERENTES  MODELOS
PRESENTACIÓN DE STAND EDUCATIVOS SOBRE LOS DIFERENTES MODELOS
 
US20120115210
US20120115210US20120115210
US20120115210
 
Inspiration 2014 - Ideen zum Wohlfühlen
Inspiration 2014 - Ideen zum Wohlfühlen Inspiration 2014 - Ideen zum Wohlfühlen
Inspiration 2014 - Ideen zum Wohlfühlen
 
Trabajo final
Trabajo finalTrabajo final
Trabajo final
 
Pla de formació de centre- SE-CRP les Corts
Pla de formació de centre- SE-CRP les CortsPla de formació de centre- SE-CRP les Corts
Pla de formació de centre- SE-CRP les Corts
 
Bartók
BartókBartók
Bartók
 
E R I C
E R I CE R I C
E R I C
 
Multa
MultaMulta
Multa
 
Proceso De Bolonia
Proceso De BoloniaProceso De Bolonia
Proceso De Bolonia
 
Underground piping
Underground pipingUnderground piping
Underground piping
 
Die INSEL® - Ein Leitfaden für moderne Personalentwicklung
Die INSEL® - Ein Leitfaden für moderne PersonalentwicklungDie INSEL® - Ein Leitfaden für moderne Personalentwicklung
Die INSEL® - Ein Leitfaden für moderne Personalentwicklung
 
LOS PERIFERICOS
LOS PERIFERICOSLOS PERIFERICOS
LOS PERIFERICOS
 
Operacion Guri Cota 240
Operacion Guri  Cota 240Operacion Guri  Cota 240
Operacion Guri Cota 240
 

Rechtliche Möglichkeiten des Widerrufs von Darlehensverträgen

  • 1. Widerrufsbelehrung - rechtliche Möglichkeiten des Widerrufs von Darlehensverträgen Finanzexperten und Rechtsanwälte klären auf – Diskussionsbeitrag von Finanzexperte Peter Restle, FX-Beraternetzwerk Im Rahmen einer Veranstaltung vor interessierten Rechtsanwälten, Juristen, Fachjuristen, Kunden und Mandanten referierte Rechtsanwältin Frau Chantal Richter zusammen mit Finanzexperten Herrn Peter Restle. Zurzeit wird in Rechts- und Bankenkreisen sowie bei Interessierten wild diskutiert, dass fehlerhafte Widerrufsbelehrungen für Darlehensverträge vorliegen und auch Bearbeitungsgebühren zurückgefordert werden können. Mit den Experten Herrn Peter Restle und Rechtsanwältin Chantal Richter, angestellte Rechtsanwältin bei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin wurden die Fragen zu den Voraussetzungen und den Möglichkeiten zur Geltendmachung der Ansprüche für Darlehensnehmer und Verbraucher diskutiert. In seiner Darstellung wies Herr Peter Restle, FX Beraternetzwerk Gründungsmitglied und Finanzierungsexperte aus Pfullingen, mit einem Büro in Reutlingen und einem breiten Netzwerk auf Folgendes hin: Der Gesetzgeber hat über den Zeitraum von 2002 bis heute sieben verschiedene Musterbelehrungen entwickelt. Die häufigsten Fehler in den Widerrufsbelehrungen bis 2008: „Frühestens“ zur Beschreibung des Fristbeginnes Der Gesetzgeber schreibt insoweit vor, dass die Bezeichnung der Widerrufsfrist eindeutig ausgestaltet sein muss. Bei dem Wort „frühestens“ kann aber von einer eindeutigen Ausgestaltung nicht die Rede sein. Denn der Bundesgerichtshof hat diesbezüglich entschieden, dass die Formulierung „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ den Verbraucher nicht umfassend über den Fristbeginn belehrt, da der Verbraucher durch dieses Wort zwar den Beginn des Fristlaufs entnehmen kann, aber dieser von noch weiteren Voraussetzungen abhängt. Finanzexperte Peter Restle weiß, dass hierüber der Verbraucher jedoch im Unklaren gelassen wird. „Aber aufgepasst! Wenn lediglich das Wort „frühestens“ in der Widerrufsbelehrung enthalten ist und dieser ansonsten in allen anderen Ausgestaltungen der Musterbelehrung entspricht, kann sich die Bank auf die Fiktionswirkung der Musterbelehrung berufen, d. h. ein Widerruf ist dann nicht möglich“, so Herr Restle weiter im Vortrag. Zwar gehen Teile der Literatur aufgrund dieses uneindeutigen Fristbeginns so weit, dass sie sagen, die Widerrufsbelehrung aus dem entsprechenden Muster ist unwirksam und würde nach dem Inhalt, Zweck und Ausmaß gegen das Grundgesetz verstoßen, aber das wird wohl eher eine Mindermeinung bleiben, so die rechtliche Einschätzung. FX-Beraternetzwerk Gründungsmitglied Kooperationspartnerbetreuung Peter Restle Sitz: Lindachstr. 11, 72793 Pfullingen Büro: Oskar-Kalbfell-Platz 8, 72764 Reutlingen Tel: 03212 - 6772677 Fax: (eFax) 03212 - 6772677 Mobil: 0151 - 15285558 Emil: prestle@fxbn.de http://www.fxbn.de Das FX Beraternetzwerk ist ein Netzwerk unabhängiger Berater, wie z.B. Finanzierungsberater, Steuerberater, Rechtsanwälte u.a. artverwandter Berufe, die sich bundesweit zusammen getan haben um Synergien zu schaffen. Verschiedenste Kundenanfragen und Problemstellungen erfordern komplexe Lösungsansätze – oft mehrerer Berater – im Netzwerk. Die Kernkompetenzen des FX Beraternetzwerk liegt in der Hilfe und Begleitung bei Fragen rund um Kreditverträgen, Falschberechnungen, verspäteten Wertstellungen, Bearbeitungsgebühren, Girokonten, Dispo- bzw. Kontokorrentkrediten, Darlehen, Konsumenten-, Auto- und Kfz- Krediten, Immobilienkrediten, Restschuldversicherungen, Lebensversicherungen und ggf. auch bei Schadensersatzansprüchen gegen die Bank. FX Beraternetzwerk ist deutschlandweit tätig. Weitere Informationen unter www.fxbn.de
  • 2. Fehlerhafte und unvollständige Kontaktdaten – Wie ist eine ladungsfähige Anschrift zu definieren? Herr Peter Restle weist deutlich auf diesen weiteren relevanten Fehler hin. Wenn die Kontaktdaten in den Widerrufsbelehrungen nicht vollständig angegeben sind, dann wird dadurch die Widerrufsbelehrung als fehlerhaft anfechtbar. Wichtig ist, dass eine ladungsfähige Anschrift genannt wird. Bisher enthalten die Widerrufsbelehrungen zur Angabe der Kontaktdaten lediglich den Namen des Unternehmens, die Anschrift des Firmensitzes, eine Faxnummer und ggf. noch eine E-Mail-Adresse. Finanzexperte Peter Restle gibt zu bedenken: „Nun könnte man allerdings auf die Idee kommen zu sagen, dass bei Unternehmen, bei denen es sich um eine GmbH oder um eine AG handelt, eine ladungsfähige Anschrift nur dann vorliegt, wenn auch der dahinterstehende Vorstand bezeichnet ist.“ Rechtsanwältin Chantal Richter hierzu: „So zumindest weite Teile der Literatur. Sollte sich diese Ansicht durchsetzen, sind weitaus mehr Widerrufsbelehrungen fehlerhaft, als man bisher angenommen hat. Dies bleibt eine interessante Frage, die sich in der Zukunft klären wird.“ Aufklärung Widerrufsrecht und Widerrufspflicht Peter Restle sieht in diesem Punkt eine besondere Stärkung für den Schutz der Verbraucher und seiner wahrzunehmenden Rechte und Pflichten. Peter Restle hierzu: „Im Besonderen geachtet werden sollte, dass man als Verbraucher nicht nur über seine Widerrufsrechte, sondern auch über die Pflichten belehrt wird. Denn der Verbraucher soll möglichst umfassend und unmissverständlich belehrt werden.“ Hierbei geht der Gesetzgeber noch weiter um den Verbraucher zu schützen, dass nicht nur der Verbraucher auf seine Pflichten hingewiesen wird, sondern auch die entsprechende Bank. Finanzexperte Peter Restle hierzu: „Dementsprechend reicht es nicht aus, wenn die Widerrufsbelehrung bspw. einen Satz enthält, dass „der Verbraucher die empfangene Leistung zurückzugewähren hat“. Korrekt ist: „dass im Falle eines Widerrufs die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren sind.“ Deutlichkeitsgebot für korrekte Widerrufsbelehrungen Auch hinsichtlich der Hervorhebung von Widerrufsbelehrungen sind die Banken in den meisten Fällen nachlässig. Denn das Deutlichkeitsgebot, das der Gesetzgeber vorgeschrieben hat, dient dazu, die Widerrufsbelehrung vom übrigen Vertragstext so abzusetzen, dass sie dem Verbraucher als wichtige Information direkt ins Auge springt. Herr Restle erläutert an Hand eines bildlichen Beispiels, welche Voraussetzungen umgesetzt werden sollten. „Um dieser damit definierten Warnfunktion gerecht zu werden, sollten die Schriftgröße, der Fettdruck und die Einrahmung anders ausgestaltet sein als in dem übrigen Vertrag. Wurde für die Widerrufsbelehrung keine eigene Seite
  • 3. verwendet und ist die Widerrufsbelehrung nicht farblich unterlegt, stehen die Chancen dafür, dass das Deutlichkeitsgebot nicht eingehalten ist, ziemlich gut“, so der Experte Herr Restle. Eine rege Diskussion schloss sich der Veranstaltung an. „Der Verbraucherschutz wird aktiv durch eine korrekte Widerrufsbelehrung gestärkt, dazu sind aber korrekte Kenntnisse über die Rechte und Pflichten von den Vertragspartnern zwingend notwendig“, so Finanzexperte Peter Restle. V.i.S.d.P.: Peter Restle Finanzexperte FX-Beraternetzwerk