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Myanmar – Steuer- und
Investitionsanleitung für
Myanmar
Oliver Massmann,
Partner Duane Morris, Yangon, Myanmar
UNo.10 Phoyazar street, 15 Ward, Baukhtaw Yankin Township,Yangon;
0TDas Areal von Bagan in Myanmar von Stefan Fussan / 0TCC BY-SA 3.0
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3
Vorwort: An den Mittelstand im deutschsprachigen Raum – die „Hidden
Champions“
Dieser Investitionsführer richtet sich in erster Linie an den Mittelstand im
deutschsprachigen Raum, den – um einen von Hermann Simon in seinem
gleichnamigen Buch geprägten Begriff zu verwenden – „Hidden Champions“.
Simon weist darauf hin, dass die starke Exportperformance der deutschen
Wirtschaft nicht in erster Linie auf deutsche Großunternehmen, sondern auf
die mittleren und kleineren Firmen zurückzuführen ist und dehnt seine These
auf den deutschsprachigen Raum aus. Im internationalen Vergleich stellt
Simon fest, dass die Zahl der „Hidden Champions“ im deutschsprachigen Raum
besonders hoch ist und benennt für die Globalisierung dieser Unternehmen
unter anderem die vorteilhafte geostrategische Lage des deutschspracigen
Raums.
Für diese „Hidden Champions“ sowie Unternehmen, die ein „Hidden
Champion“ werden wollen, bietet die Investition im asiatischen Raum
einmalige Chancen. Dies gilt – wie dieser Investitionsführer zeigen will – umso
mehr für Myanmar, das gerade erst in einen Öffnungsprozess eingetreten ist.
Als deutscher Rechtsanwalt, der sich trotz jahrzehntelangem Aufenthalt im
asiatischen Raum mit dem deutschsprachigen Raum immer noch in
besonderer Weise verbunden fühlt, liegt mir der Erfolg des deutschen und
deutschsprachigen Mittelstandes naturgemäß in besonderer Weise am
Herzen. Ich hoffe daher, mit diesem Investitionsführer und ggf. mit
individueller rechtlicher und sonstiger Beratung zu Investitionsmöglichkeiten
in Myanmar oder Vietnam auch zum globalen Erfolg Ihres Unternehmes
beitragen zu können.
Oliver Massmann
März 2013
Hanoi, Vietnam
4
Einleitung:
Konfuzius ist niemals angekommen – Erste Eindrücke von Myanmar
Oliver Massmann,
Januar 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würden Ihnen gerne über meinen kürzlichen Trip nach Myamnar berichten. Als ich ankam,
war ich überrascht über die politischen Entwicklungen des Landes, sowohl im Vergleich mit
anderen asiatischen Ländern als auch mit Myanmars internationalem Ruf. Ich bemerkte schnell,
dass viele Zeitungen – ohne Anzeichen für Zensur – erhältlich waren. Dies steht in deutlichem
Kontrast zu vielen Ländern in der Region, insbesondere Vietnam.
Bei einem Vergleich der beiden Ländern wird deutlich, dass Vietnam mehrere Dekaden vor
Myanmar liegt in wirtschaftlicher Hinsicht und im Hinblick auf internationale Integration und
internationale Verpflichtungen (insbesondere die WTO Service Sector Commitments). Das ist
nicht überraschend, wenn man bedenkt, dass sich Myanmar in den letzten 15 Jahren isoliert hat
und erst kürzlich begonnen hat, sich wieder zu öffnen. Auf politischer Ebene ist es hingegen
Myanmar, das mehrere Jahrzehnte vor Vietman liegt und beispielsweise ein demokratischeres
Umfeld und einen effektiveren Rechtsstaat aufweist.
Während meiner Zeit in Myanmar hatte ich das Glück, eine Woche bei meinem Freund und
großartigem Gastgeber, Christian-Ludwig Weber-Lortsch, dem deutschen Botschaft in
Myanmar, verbringen zu können. Interessanterweise findet sich sein Haus auf der gleichen
Straße wie das von Aung San Suu Kyi, der weltbekannten Oppositionsführerin. In meiner ersten
Diskussion mit meinem weisen Freund fragte ich ihn über die Unterschiede zwischen Vietnam
(wo er auch als deutscher Botschaft gewesen war) und Myanmar. Er fasste die Situation in
Myanmar mit dem folgenden Satz zusammen: 3T„3TKonfuzius ist noch nicht in Myanmar
angekommen.“
Dieser Satz beschreibt perfekt meine eigenen Erfahrungen in Myanmar. Da ich traditionellen
Statuen sammle, bin ich auf den Markt in Myanmar gegangen, wo ich eine wunderschöne
Buddha-Statue gefunden habe. Die Verkaufsperson wollte hierfür US$ 200. Da ich weiß, dass
Feilschen in asiatischen Ländern zum guten Ton gehört, versuchte ich, einen besseren Preis zu
bekommen. In jedem asiatischen Land, in dem ich bisher war, konnte ich erfolgreich feilschen.
Wie sich herausstellte, ist Myanmar die Ausnahme von der Regel. Die Verkaufsperson weigerte
sich, den Preis zu senken und zog es vor, die Statue im Regal zu lassen als sie für einen etwas
geringeren Preis einzutauschen. Auch bei anderen Touristen, die ich beim Feilschen beobachtete,
5
war dies der Fall. Jedes Mal zogen es die Einheimischen vor, keinen Deal einzugehen, als es für
einen etwas geringeren Preis einzutauschen, was mich an den Spruch meines Freundes erinnerte:
Ja, Konfuzius ist noch nicht in Myanmar angekommen!
Abgesehen davon war ich positiv überrascht von der Freundlichkeit der Einheimischen. Wenn
man sie ihnen auf nette Art und Weise begegnet, wird man im Gegenzug ebenfalls nett
behandelt. Dies steht in deutlichem Kontrast zu Vietnam, wo das Lächeln auf dem Gesichts des
Zollbeamten in engem Zusammenhang zu der überreichten Anzahl von Dollarscheinen steht.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Myanmar immer noch am ganz am Anfang seiner
wirtschaftlichen Wachstumsgeschichte steht. Das Land, das doppelt so groß ist wie Vietnam, hat
ein enormes Potenzial. Wenn Sie Interesse daran haben, in Myanmar zu investieren, freuen wir
uns darüber, Ihnen qualifizierte Betreuung und Unterstützung durch unser Kooperationsbüro in
Myanmar anzubieten.
6
Oliver Massmann - Vietnam: Zwei Jahrzente Entwicklungslehren für Myanmar.
Zwischen der Wirtschaft Vietnams in den 1990er Jahren und der heutigen Wirtschaft Myanmars
gibt es beachtliche Parallelen. Natürlich gibt es auch große Unterschiede, doch die
Gemeinsamkeiten legen nahe, dass es für Myanmar, das dabei ist, seine Wirtschaft der Welt zu
öffnen, besonders im Hinblick auf das jährliche Wirtschaftswachstum Vietnams von
durchschnittlich 7-8% während der letzten zwei Jahrzehnte hieraus zu ziehende Erkenntnisse
gibt. Auf welche Wirtschaftsreformen sollte sich Myanmar im Jahr 2012 und während des
Zeitraums unmittelbar nach Ende des Embargos konzentrieren?
Der Ausgangspunkt beider Länder weist Ähnlichkeiten auf. Vietnam führte 1992 seine erste
systematische Erhebung des Lebensstandards durch und stellte eine Armutsquote von beinahe
50% fest. Eine ähnliche Studie in Myanmar aus dem Jahr 2005 stellte eine Armutsquote von
einem Drittel fest. Vor 20 Jahren war Vietnam auf einem niedrigeren Entwicklungsstand und
ärmer als Myanmar heute, beide Länder beginnen aber als arme Länder mit einem großem
Potential - insbesondere in Form einer jungen, großen und gebildeten Bevölkerung - das aus
externen Gründen (Embargo) und internen Gründen (protektionistische Maßnahmen, schwaches
Justizsystem, schwache Eigentumsrechte usw.) nicht vollständig ausgeschöpft ist.
Sogar die politischen Veränderungen weisen Ähnichkeiten auf. Im Jahr 1989 vereinheitlichte
Vietnam den offiziellen Wechselkurs und denjenigen des Schwarzmarkts, ebenso wie vor
einigen Monaten Myanmar. Das US-amerikanisch geführte Handels- und Investitionsembargo
gegen Vietnam zog sich hin bis ins Jahr 1993 (ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen
vietnamesischen Verfassung), doch angesichts der gegenwärtigen Geschwindigkeit positiver
Veränderungen wird das Embargo gegen Myanmar in diesem Jahr hoffentlich aufgehoben
werden. In Vietnam wurden noch deutlich vor Aufhebung des Embargos eine Reihe bedeutender
politischer Veränderungen durchgeführt. Diese umfassen:
Die Rückgabe von Ackerland an einzelne landwirtschaftliche Haushalte auf Grundlage eines
dauerhaften Nutzungsrechts (1988)
Volkswirtschaftliche Stabibilisierungsmaßnahmen, insbesondere bezüglich der Inflation (1989)
Die Entfernung von Hindernissen, die Haushalte vom Betreiben eines Geschäfts abhielten
(Gesetz über private Unternehmen, 1990)
Die Liberalisierung des Handels und der Auslandsinvestitionen (das Gesetz über ausländische
Direktinvestitionen von 1987 hatte bis zur Vereinheitlichung des Wechselkurses keine konkreten
Auswirkungen)
7
Ich behaupte, dass diese vier Reformbereiche die Grundlage für den Erfolg in der
vietnamesischen Ära nach Ende des Embargos darstellen. Über die folgenden Jahre wurde auf
allen vier Bereichen weiter aufgebaut, wie etwa durch das im Jahr 1993 geänderte Bodenrecht,
das landwirtschafliche Grundstücksnutzungsrechte übertragbar und als Kreditsicherheit
verkehrsfähig machte, sowie das Unternehmensgesetz aus dem Jahr 2000.
Ich wähle die vier vorstehenden Reformen aus, weil die Öffnung zum Welthandel und
Investitionen (sowie öffentlicher Entwicklungshilfe) der einzige Weg für ein Land zur
Prosperität ist. Volkswirtschaftliche Stabilität ist eine Voraussetzung, um diesen Weg zu gehen
(da z.B. Instabilität und hohe Inflationsraten die Ursache niedriger Auslandsdirektinvestitionen
sind). Wenn man aber eine ausgewogene Entwicklung wünscht – durch die nicht nur eine Elite
profitiert – dann muss das schnelle Wachstum zur Unterstützung der Haushalte genutzt werden.
Das bedeutet vor allem, den Haushalten Privateigentum an ihren Vermögenswerten, einen
Rechtsrahmen, der das Eigentum schützt und ein Mindestpaket an Vorschriften und Steuern in
Bezug auf ihre Fähigkeit zur Führung eines Geschäftsbetriebs zu gewähren. Mit anderen Worten:
Ermuntere die Haushalte, zu investieren, Gewinne zu erzielen, und diese zu erhalten.
Myanmar steht vor großen Ansrengungen, um mit den politischen Reformen Vietnams während
der letzten zwei Jahrzehnte gleichzuziehen. Vietnam wartete nicht auf die Aufhebung des
Embargos, bevor es entschlossene politische Reformen durchführte, und das sollte auch
Myanmar nicht tun. Daher stellt sich die Frage nach der geeigneten Reihenfolge der Reformen.
Es ist leicht, die erforderlichen Veränderungen aufzuzählen, doch in welcher Reihenfolge sollen
und können diese angegangen werden?
Überdies ist eine „Reform“ nicht nur eine Sache des Erlassens (und Aufhebens) von Gesetzen
und Vorschriften, sondern des Errichtens staatlicher Einrichtungen, die den Worten des Gesetzes
Bedeutung beimessen: Eine Zentralbank, einen Rechnungshof, eine Aufsichtsbehörde der
Regierung, Handels- und Schiedsgerichte, eine Richterschaft, Berufsverbände,
Forschungseinrichtungen und Universitäten und viele weitere.
Eine weitere „Lehre“ aus Vietnam ist die Tatsache, dass „Reform“ einen fortlaufenden Prozess
des Erlassens, Überprüfens und Veränderns (sowie Entfernens) politischer Maßnahmen bedeutet
– der große Anstrengungen und die Funktionsfähigkeit der Regierung erfordert. In den 1980er
Jahren war die Struktur der vietnamesischen Regierung kopflastig und schwerfällig. Viele kleine
Angelegenheiten konnten nur auf oberster Ebene entschieden werden. Dies stellte noch kein
Problem dar, als sich nur wenig änderte (z.B. wenige ausländische Investoren), doch wurde es in
den 1990er Jahren zu einem Engpass für Fortschritt, und seitdem versucht ein Prozess von
Dezentralisierung und Verwaltungsreformen, mit den Anforderungen einer modernen und
wettbewerbsfähigen Marktwirtschaft Schritt zu halten. Die Regierung Myanmars wird vor die
8
selbe Herausforderung gestellt werden – je schneller es seine Verwaltung in allen Bereichen
dezentralisieren kann, desto schneller kann seine Bevölkerung profitieren.
Vietnam hat auch Fehler gemacht, aus denen Myanmar lernen kann. Die Errichtung
produktspezifischer staatlicher Monopolbetriebe war ein Ansatz, der erheblich von dem Japans
und Südkoreas abweicht, wo private Unternehmen ermutigt worden sind, untereinander
Wettbewerb um Exportmärkte zu betreiben. Auch hat Vietnam seine volkswirtschaftspolitische
Entscheidungsfindung nicht Fachleuten übertragen (z.B. einer tatsächlich unabhängigen
Zentralbank), so dass große Unklarheiten über angemessene politische Maßnahmen und Ziele
fortbestehen. Außerdem kommt Vietnam bei der Liberalisierung und Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit des Finanzsektors nur langsam voran. Die guten Beispiele, durch die
Vietnam im Jahr 2011 zu einem Land mit mittlerem Einkommen mit einer festgestellten
Armutsrate von 12 % (2009) wurde, überwiegen jedoch die politischen Fehler.
In den nachfolgenden Artikeln dieser Serie werde ich bestimmte Aspekte der vietnamesischen
Reformerfahrung auswählen, erläutern und mit der gegenwärtigen Lage in Myanmar in
Beziehung bringen. Ich habe Schwerpunktthemen, aber auch solche mit Bedeutung für
Geberorganisationen ausgewählt, die dieses Jahr mehrere neue Projekte mit der Regierung
Myanmars planen werden. Zu den von mir ausgewählten Themen gehören: Kleinstkredite, die
integrierte Entwicklung des ländlichen Raums, die Förderung der Entwicklung der
Privatwirtschaft und die Handelsliberalisierung. Myanmar steht vor einem breit angelegten und
umfassenden Reformprogramm; dabei ist es aber weder allein noch ohnegleichen. Die Erfahrung
anderer Länder wie Vietnam kann den Weg weisen – in die richtige wie auch in die falsche
Richtung.
9
INVESTIEREN IN MYANMAR
I. Einleitung
“Myanmar ist eine Goldmine, egal wie man es betrachtet. Es gibt keinen Flug nach,
oder Hotel in Myanmar, das nicht von Geschäftsleuten gebucht ist, die nach
Möglichkeiten suchen, dort in den Tourismus-, Bank-, Telekommunikations- oder
Bausektor einzusteigen.
Craig Steffensen, Country Manager bei der Asian Development Bank für Myanmar und Thailand
Myanmar wird oft das Goldene Land genannt. Und im nächsten Jahrzehnt könnte es tatsächlich
ein Goldenes Land für Investitionsmöglichkeiten werden. Durch frühzeitiges Investieren in
Myanmar können Sie ein Trend-Setter (anstatt eines Mitläufers) sein.
Mit seinen natürlichen und menschlichen Ressourcen und seinem kulturellen und nationalem
Erbe stellt Myanmar ein exzellentes Potenzial für Geschäftsinvestitionen dar. Bis März 2013
beliefen sich die ausländischen Investitionen insgesamt auf 40.699 Milliarden US-Dollar.
Myanmar begrüßt ausländische Investitionen in allen Formen. Die Regierung beabsichtigt, gute
Wirtschaftsbeziehungen mit allen ausländischen Organisationen und Individuen zu unterhalten,
unabhängig von ihrem politischen oder sozialen System und versucht ebenfalls, starke
wirtschaftliche Beziehungen mit allen Ländern zu bauen.
Myanmar bleibt ein unerschlossener Markt - reich an natürlichen Ressourcen mit einer
jungen Bevölkerung und einer hohen Anzahl an englischsprachigen Personen. Firmen, die
sich im Bereich Edelsteine, landwirtschaftliche Produkte oder in anderen Industrien
betätigen, dürften Myanmar als faszinierenden Ort erleben, um längerfristige Interessen zu
entwickeln.
Myanmar ist ein fruchtbares und ressourcenreiches Land, das strategisch in der Mitte von
Asien liegt, einer der weltweit am stärksten wachsenden Wirtschaftsregionen. Myanmar hat
eine lange Küstenlinie mit gutem Hafenzug und Landesgrenzen mit Bangladesh, Indien,
China, Laos und Thailand. Es ist auch ein Mitglied von ASEAN, das von seiner
zunehmenden ökonomischen Integration profitieren wird – die ASEAN-Region alleine hat
10
eine Gesamtbevölkerung von mehr als 500 Millionen Menschen und ein BIP über 700
Milliarden US-Dollar.
Länderüberblick
Standort: Südostasien, Grenzen mit Bangladesh, China, Indien, Laos und
Thailand
Hauptstadt: NayPyi Taw
Fläche: 676,578 km2
Sprache: Burmesisch
Bevölkerung: geschätzte 54 bis 60 Millionen
Natürliche Ressourcen: Öl und Gas, Holz, Kupfer, Blei, Kohle, Marmor, Edelsteine,
Wasserkraft, Wälder und fruchtbare landwirtschaftliche
Nutzfläche, Fischerei etc.
Währung: Kyat
Religion: 89% Buddhisten, 4% Christen, 4% Muslime, 1% Animisten, 2%
andere
Größte Stadt: Yangon
Klima: Tropisches Monsoonklima
Regenzeit (März bis September): bewölkt, regnerisch, heiß, feucht
Trockenzeit (Oktober bis April): kaum Regenfall, mildere
Temperaturen, geringere Luftfeuchtigkeit
11
Überblick über das Rechtssystem
Myanmars Rechtssystem ist eine Kombination von Common Law (das eingeführt wurde, als
Myanmar teil der britischen Kolonie British-India war) und Gewohnheitsrecht. Myanmars
Rechtssystem befindet sich noch in der Entwicklung.
Während einige Gesetze aus britischer Zeit noch in Kraft sind, aktualisiert die derzeitige
Regierung die Gesetze, um eine Marktwirtschaft zu schaffen und das Land den benötigten
ausländischen Investitionen gegenüber zu öffnen. Das neue Investitionsgesetz, das vorherige
Beschränkungen im Bereich des Bankwesens und der Anmietung von Grundeigentum durch
ausländische Staatsbürger beseitigt, schafft einen besseren Rahmen für ausländische
Investitionen in dem Land. Myanmars Gesetze ermöglichen es Firmen, auf Schiedsgerichte
und alternative Streitbeilegungsmechanismen zurückzugreifen.
Die neue Verfassung des Landes wurde 2008 verabschiedet und 2011 aktualisiert. Wichtige
Veränderungen werden weiterhin angegangen, um die folgenden Prinzipien umzusetzen (die
bereits im neuen Foreign Investment Law enthalten sind): Annahme eines marktorientierten
Systems, Förderung von privaten Investitionen und der Gründung von Firmen, Öffnung des
Marktes gegenüber ausländischen Investitionen sowie Handel und das Entwickeln einer
modernen Industrie. Diese Prinzipien sind darauf ausgerichtet, Exporte und Investitionen in
großem Ausmaße zu fördern, den Technologieaustausch, die Produktion und Dienstleistungen
voranzutreiben und dadurch Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen
und Bürger von Myanmar zu schaffen. Das Gesetz bietet Firmen, die sich in Myanmar ansiedeln
wollen, eine Vielzahl von Steueranreizen, unterstützenden Dienstleistungen und Zugeständnissen
bei den Einfuhrzöllen. Die Verfassung von Myanmar schafft ein föderales System, es ist aber
unklar, wie die regionalen Regierungen mit der nationalen Regierung und dem Parlament
interagieren werden.
Als besondere Eigenschaft hat Myanmar auch Special Economic Zones, die sich von den freien
Zonen der Vereinigten Arabischen Emirate deutlich unterscheiden. Diese Special Economic
Zones haben separate gesetzliche Regelungen und wurden geschaffen, um Exporte zu fördern.
Alle Produkte, die von ausländischen Firmen in diesen Zonen hergestellt wurden, müssen auf
dem internationalen Markt und nicht auf dem inländischen Markt verkauft werden. Investoren in
diesen Special Economic Zones dürfen zollfrei Maschinen und Rohmaterial importieren.
Myanmars Judikative wurde in internationalen Medien stark kritisiert für einen Mangel an
Effektivität und Unabhängigkeit. Ein erheblicher Rückschritt für die richterliche
Unabhängigkeit fand 2012 statt: Am 7. September 2012 traten die neun Mitglieder des
Verfassungsgerichts zurück, nachdem das Unterhaus sich dafür ausgesprochen hatte, sie
ihres Amtes zu entheben. Dies geschah, nachdem das Oberhaus im Monat zuvor evenfalls
12
für die Amtsenthebung gestimmt hatte. Obwohl die Entscheidungen des Verfassungsgerichts
bestandskräftig sein sollen, hat das Parlament das gesamte Gericht ihrer Ämter enthoben,
weil es über eine Entscheidung empört war, die die Macht der parlamentarischen
Kommittees gegenüber den Ministerien der Regierung beschränkt hätte. Im Hinblick auf die
derzeitigen Gesetzesreformen ist kritisiert worden, dass diese von oben herab vom
Präsidenten und einer Handvoll Minister angegangen werden und dass die Regierung
Myanmars versucht, zu viel zu schnell zu erreichen (beispielsweise ist das Union Attorney
General´s Office derzeit damit beschäftit, 400 Gesetzestexte zu untersuchen, zu entwerfen
oder zu reformieren.
Ein Problem des juristischen Berufszweigs in Myanmar ist das Fehlen qualifizierter Juristen:
Es wird davon ausgegangen, dass nur ein paar der geschätzten 8,300 Anwälte (barristers)
und der 39,700 höherrangigen Verteidiger (solicitors) Recht auf einem hohen Niveau
praktizieren oder praktizieren können. Jedes Jahr gibt es in dem ganzen Land nur 200-300
Jura-Absolventen und die Informationen, die die Jurastudenten erhalten, haben ein sehr
niedriges Niveau. Hinzu kommt, dass die Rechtsanwaltskammer derzeit keine
Qualitätskontrolle im Hinblick auf die Qualifikationen der Anwälte durchführt oder ihr
Verhalten beaufsichtigt oder diszipliniert.
Myanmar ist Vertragsstaat einer Vielzahl an internationalen Verträgen, einschließlich der
Convention Against Corruption (UNCAC), der Convention on the Elimination of
Discrimination against Women (CEDAW), der Convention on the Rights of the Child (CRC),
der ILO Forced Labour Convention, 1930 (No. 29) und der ILO Freedom of Association and
Protection of the Right to Organize Convention, 1948 (No. 87). Allerdings hat die Regierung
von Myanmar keine Prüfung der Vereinbarkeit der derzeitigen Rechtslage in Myanmar mit
den eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen durchgeführt, so dass insoweit eine
erhebliche Lücke zwischen völkerrechtlicher Verpflichtung und Realität besteht.
II. Handel und Investitionen in Myanmar
Die Haupthandelspartner des Landes sind die ASEAN Mitgliedstaaten sowie China und Indien.
Myanmars führenden Exportprodukte sind Erdgas, Holz, Gemüse, Fisch, Hülsenfrüchte, Reis
und Edelsteine – die Hauptkäufer sind Thailand, Indien, China und Japan. Das Land importiert
Textilmaterialien, Petroleumprodukte, Dünger, Plastik, Maschinerie, Transportausrüstung,
Zement, Konstruktionsmaterialien, Erdöl und Nahrungsmittel – die Hauptlieferanten sind
China, Thailand, Südkorea, Malaysia und Indonesien.
Myanmar hat kürzlich das neue Foreign Investment Law veröffentlicht, welches eine positive
Resonanz bei ausländischen Betrieben erfahren hat und mehr Möglichkeiten für
13
Steuerbefreiungen und –erleichterungen und Flexibilität in Investitionsanteilen in Joint
Ventures garantiert.
Ausländische Investitoren können nun eine 100% im ausländischen Besitz stehende Firma
gründen oder an einem Joint Venture mit einem einheimischen Partner teilnehmen. Im Fall eines
Joint Ventures entscheiden die Parteien selbst über die Anteile von ausländischem und
einheimischem Kapital. Dies stellt eine Verbesserung gegenüber vorherigen Beschränkungen
dar, die Ausländer dazu zwangen, 35 % des Kapitals beizutragen. Jede Firma mit mindestens
einem ausländischem Aktionär wird als Foreign Company behandelt.
1. Allgemeine Firmentypen
 Private Limited Liability Company
 Public Limited Liability Company
 Alleinige Eigentümerschaft
 Durch Garantie begrenzte Firmen mit
Grundkapital
 Durch Garantie begrenzte Firmen ohne
Grundkapital
 Allgemeine Partnerschaft
 Zweig einer ausländischen Firma
2. Formen der ausländischen Investition
Der Myanmar Companies Act (1914) sieht die Existenz von privaten und öffentlichen
Gesellschaften mit beschränkter Haftung und von durch Garantie begrenzten Gesellschaften mit
oder ohne Kapital vor. Das Foreign Investment Law erlaubt es Ausländern, Firmen zu gründen,
die vollständig in ihrem Eigentum stehen (unabhängig davon, ob diese Firma in Myanmar oder
anderswo gegründet wurde), oder sich an einem Joint Venture mit Bürgern oder der Regierung
14
von Myanmar zu beteiligen. Es gibt auch die durch den Special Company Act von 1950
geschaffene Möglichkeit, eine Special Company zu errichten (bei der ein Teil des Eigenkapitals
dem Staat gehört).
Eine Myanmar Company ist definiert als ein Firma, deren Kapital vollständig burmesischen
Staatsangehörigen gehört und von ihnen kontrolliert wird, daher wird jede Firma mit einem oder
mehreren ausländischen Aktionären als Foreign Company klassifiziert, die unter das Foreign
Investment Law und nicht unter den Myanmar Companies Act fällt.
Ausländische Firmen
Ein ausländischer Investor darf in Myanmar eine 100% ausländische Firmen gründen, die von der
Myanmar Investment Commission zugelassen wird.
Zweigniederlassung einer ausländischen Firma
Eine ausländische Firma darf eine Zweigniederlassung in Myanmar gründen. Bevor die
Zweigniederlassung ihre Geschäfte in Myanmar aufnehmen darf, muss sie zunächst eine
Permit to Trade von der Ministry of National Planning and Economic Development
beantragen.
Repräsentanz einer Firma – gegründet außerhalb Myanmars
Ausländische Firmen können eine Repräsentanz in Myanmar eröffnen (hierbei handelt es sich
um eine verbreitete Praxis bei Banken). Im Gegensatz zu einer Zweigniederlassung darf ein
Representative Office of a company incorporated outside Myanmar keine direkten
kommerziellen oder gewinnbringenden Aktivitäten in Myanmar durchführen. Es darf aber in
Verbindung mit dem Hauptsitz stehen und Daten sammeln, die für den Hauptsitz nützlich sind.
Joint Ventures
Ein ausländischer Investor darf sich mit jedem Individuum, Firma, Genossenschaft oder
staatlichem Unternehmen von Myanmar zusammentun, um ein Joint Venture entweder als
Partnerschaftsfirma oder als beschränkte Gesellschaft auf der Grundlage eines Joint Venture –
Vertrages einzugehen.
15
Im Fall eines Joint Venture von Ausländern und burmesischen Staatsangehörigen entscheiden
die Parteien selbst über die Anteil von ausländischem und lokalem Kapital.
Special Company Act (1950)
Dieses Gesetz reguliert alle Firmen, bei den der Staat Eigenkapitalanteile hat. Wenn das
jeweilige memorandum und die articles of association von der Regierung bestätigt wurden,
veröffentlicht das Ministry of Commerce eine Notifizierung und klassifiziert diese Firma als
Special Company.
3. Kapitalanforderungen
Zwei Arten des importierten Kapitals betreffen ausländische Investoren: Erstens das
Mindestkapital, das erforderlich ist, um eine Permit to Trade zu registrieren, zweitens das
ausländische Kapital, das erforderlich ist, um sich für eine Myanmar Investment Commission
Permit zu qualifizieren.
Permit to Trade:
Kyats 133,333,333 für eine industrielle Firma
Kyats 66,666,666 für eine Handelsfirma
Kyats 40,000,000 für eine Dienstleistungsfirma
Anmerkung: Fünfzig Prozent (50%) des vorgeschriebenen Kapitals muss in einer
ausländischen Währung beigebracht werden, bevor die Permit to Trade ausgehändigt wird
und die ausstehenden 50% müssen innerhalb von 30 Tagen vor der Erneuerung der
Permit to Trade überwiesen werden.
16
Myanmar Investment Commission Permit
Die Mindestsumme ausländischen Kapitals, die erforderlich ist, um für das neue Foreign
Investment Law berechtigt zu sein, wird von der Myanmar Investment Commission nach der
jeweiligen Geschäftsaktivität festgelegt.
Ausländisches Kapital kann in den folgenden Formen importiert werden:
 Ausländische Währung
 Eigentum, das für das Geschäft erforderlich ist und nicht innerhalb Myanmars
erworben werden kann, wie Maschinerie, Ausrüstung und Instrumente
 Intellektuelle Eigentumsrechte, wie Patente, Lizenzen, industrielle Designs,
Schutzmarken und Copyrights
 Technisches Know-How
 Re-investierung von Gewinnen des Unternehmens
4. Beantragungsprozess
Verfahren für eine Permit to Trade (Handelserlaubnis)
Bevor eine ausländische Firma in Myanmar gegründet wird, ist es erforderlich, eine Permit to
Trade von der Ministry of National Planning and Economic Development zu beantragen,
bevor die Registrierung der Firma bei dem Registrar of the Companies Registration Office
beantragt werden kann. Ein Antrag soll in der Form A gemacht werden, der ein Stempel
beigefügt werden muss, dass die Grichtsgebühr bezahlt wurde. Eine Antragsgebühr von 100 US-
Dollar muss bezahlt werden, bevor das Antragsformular ausgefüllt wird.
Die folgenden Dokumente müssen der Form A beigefügt sein:
 Memorandum und Articles of Association in Kopie
 Der ausgefüllte Vordruck Questionnaire
 Namen, Addressen und Nationalitäten der Aktionäre
 List of Intended Economic or Business Activities die in Myanmar ausgeführt werden
sollen (auf Burmesisch)
 List of Established Expenditure of the Foreign Company to be New Set-up für das
erste Geschäftsjahr
 Name, Addressen und Nationalitäten der Vorstände
17
 Statement of Undertaking hinsichtlich der physischen Einbringung der
vorgeschriebenen Summe der Fremdwährung nach Myanmar, unterschrieben vom
ausländischen Investor
 Die Entscheidung der Vorstände der jeweiligen ausländischen und inländischen
Firma, eine Joint Venture Firma in Myanmar zu gründen (falls es sich um Firmen
handelt)
 Geschäftsprofil der jeweiligen ausländischen und lokalen Firmen und
 Bankreferenz der ausländischen und lokalen Gegenstücke oder der ausländischen
und lokalen Firmen. ´
Anmerkung: Permit to Trade soll nicht im üblichen Sinne des Wortes verstanden werden
sondern meint die Erlaubnis, Geschäfte abzuwickeln – Handelsaktivitäten sind weiterhin den
Staatsangehörigen von Myanmar vorbehalten.
Registrierungsverfahren:
Nachdem die Permit to Trade erhalten wurde, kann eine Foreign Company beim Registrar of the
Companies Registration Office einen Antrag auf handelsgerichtliche Eintragung stellen. Die
folgenden Dokumente müssen dem Antrag beigefügt sein:
 Permit to Trade in Kopie
 Zwei Ausführungen des Memorandum und der Articles of Association, beide
müssen auf Burmesisch und Englisch gedruckt sein und einen Stempel für 2,000
Kyats tragen. Im Fall eines Joint Ventures mit einem State Enterprise müssen
diese Dokumente durch den Attorney General und die Ministry of National
Planning and Economic Development bestätigt werden, die die Annahme dieser
Dokumente notifizieren wird und das Joint Venture Unternehmen als Special
Company unter dem Special Company Act (1950) klassifizieren wird
 Translation Certificate durch einen Registered Accountant bzw. Anwalt etc.
 Aussage, welches der Dokumente auf Burmesisch oder Englisch das rechtlich
wirksame Dokument sein soll
 Vollständige Addresse des registrierten Büros der Firma in Myanmar
 Liste der Vorstände und Manager, mit Namen, Nationalitäten und Adressen
 Quittungen für die Zahlung der Registrierungs- und Anmeldegebühr
 Erklärung, die die drei Hauptziele der Firma benennt
 Erklärung, dass die Vorschriften von Myanmar Private eingehalten werden
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Industrial Law
Für eine Public Company müssen die folgenden zusätzlichen Dokumente eingereicht werden:
 Liste der Personen, die als Vorstand zu handeln
 Liste der Personen, die eingewilligt haben, als Vorstand zu handeln
 Die Vereinbarung, auswahlfähige Aktien zu nehmen
Nachdem der Registrar of the Companies Registration Office die Registrierungsdokumente
bearbeitet, wird das Certificate of Incorporation ausgehändigt. Nach der Aushändigung kann
eine private Firma ihre Geschäfte aufnehmen. Das gleiche Verfahren gilt grundsätzlich auch für
die Bildung von Public Companies. Allerdings muss eine Public Company nach der Gründung
auch einen Prospekt oder ein Statement statt eines Prospekts einreichen.
5. Beschränkungen
Tätigkeiten, die durch das Foreign Investment Law verboten werden:
 Geschäfte, die die traditionelle Kultur und Traditionen der ethnischen
Gruppen in Myanmar betrifft
 Geschäfte, die die öffentliche Gesundheit beeinträchtigen können
 Geschäfte, die die Umwelt und das Ökosystem beeinträchtigen können
 Einfuhr von gefährlichen oder giftigen Abfällen nach Myanmar
 Geschäfte, die nach internationalen Vereinbarungen gefährliche Chemikalien
produzieren oder nutzen
 Produktions- oder Herstellungsarbeitungen oder Dienstleistungen, bei denen
es sich um für die burmesischen Staatsangehörigen reservierte Aktivitäten
handelt
 Die Einfuhr von Technologien, Medizin oder Utensilien ohne entsprechende
Erlaubnis oder von solchen, die nicht für den Gebrauch bestimmt sind
 Lang- und kurzfristige landwirtschaftliche Investition, Plantage und
Bewirtschaftung, die von burmesischen Staatsangehörigen ausgeführt werden
darf
 Viezucht, die von burmesischen Staatsangehörigen ausgeführt werden darf
 Seefischerei, die von burmesischen Staatsangehörigen ausgeführt werden
darf
 Ausländische Investitionsaktivitäten im Umkreis von 10 Meilen von Grenzen
zwischen benachbarten Staaten von Myanmar, mit Ausnahme von
19
staatlichen economic zones die von der Regierung von Myanmar zugelassen
wurden
Die Myanmar Investment Commission kann ausländischen Investoren die Erlaubnis geben, diese
verbotenen Aktivitäten auszuführen, wenn dies dem Interesse der Nation dient. Die Myanmar
Investment Commission muss durch das Union Government die Zustimmung des Union
Parliament für jedes Projekt beantragen, das einen erheblichen Einfluss auf die Sicherheit des
Staats und des Volkes, die Wirtschaft, die Umwelt oder das sozio-ökonomische Wohlbefinden
hat.
6. Garantien
Investitionsgarantie und -schutz
Firmen, die unter dem Foreign Investment Law operieren, haben eine staatliche Garantie gegen
Verstaatlichung und Enteignung. Im neuen Foreign Investment Law findet diese Garantie eine
Ausnahme, wenn die Verstaatlichung oder Enteignung im naturbedingten Interesse ist. In diesem
Fall wird der Investor für den Marktwert der Investitionen kompensiert. Die Regierung garantiert
auch, dass die Investition nicht während der zugelassenen Dauer beendet wird und dass
ausländisches Kapital nach dem Auslaufen des Investitionsvertrags an die Investoren transferiert
wird.
Investitionsschutzabkommen
Myanmar hat Investitionsschutzabkommen mit China, Indien, Kuwait, Laos, den Philippinen,
Thailand und Vietnam.
7. Import und Export
Im Hinblick auf die Importpolitik ist es das Ziel Myanmars, den Export zu fördern und ein
Gleichgewicht des Handelsdefizits zu erreichen.
Die Importpolitik von Myanmar prioritisiert den Import von Kapitalgütern, Industriemaschinen,
anderen wesentlichen Gegenständen, medizinischer Ausrüstung sowie von Waren, die genutzt
werden können, um den Export zu erhöhen und fördert Exportsubsitutionswaren.
Ein unter dem Foreign Investment Law zugelassenes Unternehmen muss als
Exporteur/Importeuer beim Export Import Registration Office registriert werden.
20
Die folgenden Personen oder Unternehmen können als Exporteure oder Importeure registriert
werden:
Staatsangehörige von Myanmar, wenn der Anmelder der Alleineigentümer ist
 Partnerschaftsfirmen
 Gesellschaften mit beschränkter Haftung, einschließlich ausländischer Firmen,
Zweigniederlassungen oder joint ventures, die unter dem Meaner Companies Act (1914)
und dem Special Company Act (1950) geschaffen wurden
 Erwerbsgenossenschaften, die unter dem Co-operative Society Law (1992) registriert
wurden
Burmesische Produkte können mit Ausnahme einiger ausgewählter Produkte bzw. von der
Exportlizenz ausgenommener Produkte exportiert werden. Alle Waren, die nicht durch das
jeweilige Regierungsdepartment verboten sind, können gemäß der Importlizenz eingeführt
werden. Zugelassene ausländische Investitionsfirmen können Folgendes ohne Importlizenz
einführen:
 Kapitalinvestitionen die als ausländisches Kapital während der
Konstruktions- und anfänglichen Investitionsperiode importiert werden
 Rohmaterialien die für die ersten drei Jahre der kommerziellen Produktion
erforderlich sind
Importe unter der Open General License sind auch den Organisationen erlaubt, die
unter dem Foreign Investment Law zugelassen sind.
8. Markenschutz
Marken können durch die Abgabe eines document of declaration registriert werden. Nach
derzeitiger etablierter Praxis muss die Marke auf einem der folgenden Wege erneuert
werden:
 Durch eine erneute Registerung alle drei Jahre nach der ersten Registrierung
 Durch eine erneute Veröffentlichung alle drei Jahre nach der ersten
Wiederveröffentlichung
 Durch eine Wiederregistrierung und eine Wiederveröffentlichung
Ein neues Gesetz zum Markenschutz soll vermutlich dieses Jahr erlassen werden. Es wird
empfohlen, alle Marken so schnell wie möglich zu registrieren, um sicherzustellen, dass das neue
Gesetz auf die registrierten Marken Anwendung findet.
21
III. Special Economic Zones
1. Allgemeines
Drei Special Economic Zones sind in Myanmar geschaffen worden und haben unabhängige
Gerichtsbarkeit erhalten, um exportorientierte ausländische Investititionen zu fördern. Waren, die
in einer Special Economic Zone hergestellt oder verarbeitet werden, müssen auf dem
internationalen Markt verkauft werden und dürften nicht in den heimischen Markt eingeführt
werden.
Die Unternehmen, die mit einer Fremdwährung in der Special Economic Zones betrieben
werden, haben das Recht, ausländische Konten bei jeder Bank in Myanmar zu eröffnen und den
Empfang und die Bezahlung in Fremdwährung im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen
abzuwickeln.
2. Das Recht der Special Economic Zones
Am 27. Januar 2011 verkündete die Regierung das Myanmar Special Economic Zone Law,
Law No. 8/2011. Dieses Gesetz bezweckt Folgendes:
 Ausländische Investitionsgeschäfte zu betreiben, die Wirtschaft des Staates durch die
Einführung und den Betrieb einer Special Economic Zones anzukurbeln
 die Industrie und Spitzentechniken in dem Staat zu entwickeln
 das verarbeitenden, handelnde und dienstleistenden Gewerbe zu verbessern
 den Bürger und Bürgerinnen zu ermöglichen, die Spitzentechnologie zu erlernen
 mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen und
 die Infrastruktur des Staats zu entwickeln.
3. Anreize
Investoren, die in der Special Economic Zone investieren und Geschäfte betreiben dürfen
Folgendes beantragen:
 Einkommenssteuerbefreiung auf die Gewinne für überseeische Verkäufe für die
ersten fünf Jahre von dem Tag des Produktions- oder Tätigkeitsbeginns an
 50 % Einkommenssteuerermäßigung auf die Gewinne für überseeische
Verkäufe für die nächsten fünf Jahre
22
 Für die dritten fünf Jahre dürfen Investoren, wenn der Gewinn der Exportverkäufe
reinvestiert wird, eine 50 %-ige Steuererleichterung hinsichtlich des investierten
Gewinns beantragen
 Nach dem Auslaufen der Befreiungs- und Ermäßigungsperiode fällt die normale
Einkommenssteuer an, wenn keine weitere Befreiung oder Ausnahme genehmigt
wird
IV. Versteuerung
1. Einkommenssteuer
In der Vergangenheit fand eine 30% des Nettogewinns-Pauschale Anwendung auf
Unternehmen, die gemäß dem Foreign Investment Law tätig waren und solchen, die unter
dem Myanmar Companies Act (1914) geschaffen wurden. Am 15. März 2012 wurde
Notification 111/2012 erlassen, mit einer vorgesehenen Einkommensteuerrate von 25%.
Ortsansässige und nicht-ortsansässige Ausländer
Für Einkommenssteuerzwecke werden Ausländer und ausländische Organisationen in
ortsansässige und nicht-ortsansässige Ausländer aufgeteilt. Ein ortsansässiger Ausländer ist:
 Im Fall eines Individuums ein Ausländer der für nicht weniger als 183 Tage während des
Einkommensjahrs in Myanmar lebt
 Im Fall einer Firma eine Firma die unter dem Myanmar Companies Act (1914) oder
einem anderen Gesetz Myanmars gegründet wurde
 Im Fall einer Gruppenvereinigung eine Vereinigung bei der Kontrolle, Management und
Entscheidungsträger vollständig in Myanmar sitzen und ausgeführt werden
 Jedes Unternehmen oder Individuum das gemäß dem Foreign Investment Law zugelassen
ist
Ausländer oder ausländische Organisationen, die die relevanten obengenannten Kriterien nicht
erfüllen, werden als nicht-ortsansässig behandelt. Ein Zweig einer ausländischen
Aktiengesellschaft der in Myanmar unter dem Myanmar Companies Act (1914) registriert ist
wird für die Zwecke der Besteuerung als nicht-ortsansässig behandelt.
23
Abzugssteuer
Das Ministry of Finance and Revenue hat am 10. März 2010 die Notification No 41/2010
veröffentlicht, die ein Abzugssteuersystem vorsieht und am 1. April 2010 in Kraft trat.
Demzufolge müssen Personen, die für andere Auszahlungen als Gehaltsauszahlungen zuständig
sind, zum Zeitpunkt der Zahlung Steuern nach folgender Maßgabe in der Währung, in der die
Auszahlung getätigt wird, abziehen:
 Zinsen für nicht-ortsänsässige Ausländer: 15%
 Tantiemen: 15% der Zahlung an ortsansässige, 20% an nicht-ortsansässige Ausländer
 Zahlungen für den Kauf von Waren und Dienstleistungen: 2% der Zahlung an
ortsansässige, 3.5% der Zahlung an nicht-ortsansässige Ausländer
2. Gewerbesteuer
Alle Unternehmen, die versteuerbare Waren und Dienstleistungen anbieten, die den
einschlägigen Grenzwert in einem Jahr übertreffen oder voraussichtlich übertreffen werden,
müssen Gewerbesteuer bezahlen und beim Township Revenue Officer registriert sein. Der
Registrierungsantrag muss in der vorgeschriebenen Form erfolgen und einen Monat vor der
Aufnahme der Geschäftsaktivitäten gestellt werden. Unabhängig vom Niveau der
Verkaufsaktivitäten muss ein registriertes Unternehmen alle gesetzlichen Vorschriften beachten,
einschließlich der Einreichung einer Steuererklärung, der monatlichen Zahlung von Steuer und
Aufzeichnungspflichten, bis der Name von dem Register entfernt ist. Nur registrierte
Unternehmen dürfen Vorsteuer abziehen, die bei ihren Käufen angefallen ist.
Schedule 7 of Notification No. 117/2012 sieht eine Gewerbesteuer von 5% für 14 Arten von
Geschäftsaktivitäten vor.
3. Steueranreize
Foreign Companies haben ein Anrecht auf folgende Anreize und Vorzüge:
 Befreiung von der Einkommenssteuer für das Jahr, in dem die Produktion oder die
Serviceaktivitäten beginnt, für bis zu fünf aufeinanderfolgende Jahre
 Befreiung oder Erleichterung von der Einkommenssteuer für Gewinn, der innerhalb
eines Jahres reinvestiert wird
24
 Befreiung oder Erleichterung von der Einkommenssteuer für bis zu 50% des
Gewinnes, der sich aus Exporten ergibt
 Das Recht, Einkommenssteuer für die ausländischen Angestellten zu bezahlen und
dies vom steuerpflichtigen Einkommen des Unternehmens abzuziehen
 Das Recht zu beschleunigter Abschreibung
 Das Recht, Verluste für bis zu drei Jahre nachdem sie angefallen sind zu
übertragen und abzusetzen
 Das Recht, vom versteuerbaren Einkommen Aufwendungen abzuziehen, die für in
burmesischer Sprache durchgeführte Forschung und Entwicklung angefallen ist
 Befreiung oder Erleichterung von der Gewerbesteuer für Waren die für den Export
produziert werden
 Das Recht einer Zollerleichterung auf den Import von Rohmaterialien für drei Jahre
nach der Niederlassung
4. Doppelbesteuerungsabkommen
Es gibt keine Vorschrift für einseitige Erleichterung. Das Income Tax Law sieht vor, dass die
Vorschriften eines die Einkommenssteuer betreffenden Abkommens der Regierung mit einem
ausländischen Staat oder einer internationalen Organisation nach der Notifizierung eingehalten
werden, wenn sich aus anderen Vorschriften des Income Tax Law nichts Gegenteiliges ergibt.
Myanmar hat derzeit Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich,
Singapur, Malaysia, Vietnam, Südkorea, Indien und Thailand. Das
Doppelbesteuerungsabkommen mit Thailand für die Finanzjahre ab dem 1. Januar 2012 trat in
Kraft.
Derzeit wird über einen solchen Vertrag zwischen Japan und Myanmar verhandelt.
V. Finanzielle Regulierungen
1. Austauschkontrolle und Bankwesen
Ausländische Investoren dürfen bei den hierfür durch die Myanmar Investment Commission
bestimmten Banken Geld nach außen transferieren gemäß der für die jeweilige ausländische
Währung festgelegte Austauschrate.
25
Ausländer dürfen bei diesen Banken ausländische Währungskonten und Bankkonten in Kyats
eröffnen.
Aufgrund der bis kürzlich Myanmar auferlegten Sanktionen wurde das Bankensystem vom
internationalen Finanzsystem abgetrennt. Momentan entstehen neue private Baken und die
Regierung erneuert ihre Bankvorschriften. Die Hauptbanken sind staatlich kontrolliert:
Myanmar Investment and Commercial Bank und Myanmar Foreign Trade Bank.
2. Währung und Austauschrate
Drei Währungen werden hauptsächlich in Myanmar benutzt:
• Kyat (MMK): die nationale Währung für alltägliche Transaktionen zwischen Bürgern und
Besuchern von Myanmar.
• Foreign Exchange Certificate (FEC): werden, soweit benötigt, mit ausländischer
Währung von Ausländern, die Myanmar besuchen, gekauft. Ein FEC entspricht technisch einem
US-Dollar. FECs werden von Regierungsbehörden und bestimmten Verkäufern akzeptiert.
• US Dollar (USD): die bevorzugte ausländische Austauschwährung. US-Dollar (Bargeld)
können von Einheimischen legal nur bei Einrichtungen benutzt werden, die lizenziert sind zur
Entgegennahme von US-Dollars. Banken kaufen auch Euro und Singapur-Dollar. Für
alltägliche Transaktionen dürfen US-Dollar benutzt werden, wenn ausländische Währungen
überhaupt akzeptiert werden.
3. Überweisung von ausländischer Währung
Eine Person, die ausländisches Kapital eingeführt hat, kann Folgendes überweisen:
 Ausländische Währungsanwartschaften der Person
 Nettogewinn nach dem Abzug aller Steuern und Provisionen
 Ausländische Währung, deren Entnahme von der Myanmar Investment Commission
genehmigt ist, was die Vermögenswerte einer Liquidation umfassen kann
 Ausländische Angestellte können nach Abzug aller vor Ort angefallenen Steuern und
Lebenserhaltungskosten ihren Lohn und das rechtmäßige Einkommen überweisen.
26
4. Rückführung von Kapital
Eine Person, die nach Myanmar Kapital in ausländischer Währung eingeführt hat, darf es wieder
aus dem Land in dieser Währung ausführen, nachdem alle einschlägigen Steuern, wie
beispielsweise die Einkommenssteuer abgezogen wurden. Ausländer, die in Myanmar angestellt
sind, können ihren Lohn nach Abzug der Einkommenssteuer und aller Lebenshaltungskosten
ausführen.
VI. Grundbesitz- und Landrecht
1. Beschränkungen des Eigentums an Land
Vor dem 30. September 2011 durften Ausländer und ausländische Firmen kein Land in
Myanmar kaufen oder für einen längeren Zeitraum als ein Jahr pachten, außer dies war
ausdrücklich durch die Regierung gemäß dem Transfer of Immovable Property Restriction Law
von 1987 erlaubt worden. Es gibt Ausnahmen für diplomatische Missionen und
Übertragungen zugunsten des Staates. Eine Firma, die unter dem Foreign Investment Law
genehmigt wurde, konnte eine langfristige Pacht von der Regierung beantragen.
Auch wenn Ausländer immer noch nicht in Land investieren dürfen, wurden die ihnen
auferlegten Beschränkungen gelockert: Ausländer dürfen nunmehr nicht nur vom Staat, sondern
auch von privaten Individuen pachten. Die Pachtzeiten wurden auf bis zu 50 Jahre verlängert,
abhängig von der Form der operativen Geschäfte der Gesellschaft − industrielle,
landwirtschaftliche oder kommerzielle. Nachdem diese Periode abläuft, kann die Myanmar
Investment Commission eine Verlängerung von weiteren 10 Jahren genehmigen, die für
weitere 10 Jahre erneuerbar ist.
2. Land für Projektentwicklung
Im Allgemeinen gehört Land in Myanmar dem Staat. Die Verwaltung des Landes erfolgt durch
verschiedene Regierungsabteilungen. Wähend ein ausländischer Investor kein Eigentum an Land
erwerden kann, kann das Recht zur Landnutzung in einer der beiden folgenden Weisen erlangt
werden:
1. Durch Pacht, entweder von der Regierung oder von privaten Individuen, genehmigt durch die
Regierung,
2. Landrechte werden einem Joint Venture durch eine Regierungsbehörde zugeteilt.
27
VII. Arbeit und Beschäftigung
1. Hintergrund
Nach den Schätzungen von 1998/99 betrug die Bevölkerung von Myanmar 47.25 Million.
Davon waren 33.3% unter 14 Jahren, 59% waren zwischen 15 und 59 Jahren und 7.65%
waren über 60 Jahre alt. Zu diesem Zeitpunkt betrug die Bevölkerung der Städte Yangon
und Mandalay 4 Millionen beziehungsweise 0.7 Millionen. Myanmar hat eine hohe
Alphabetisierungsrate. Die Arbeiterschaft is ziemlich gut ausgebildet. Jedes Jahr graduieren
mehr als 30,000 Studenten von Hochschulen und ungefähr 80,000 Auszubildende
Berufsausbildungsschulen. Die meisten von ihnen sind verhandlungssicher in Burmesisch and
Englisch.
2. Arbeitskosten
Die Arbeitskosten in Myanmar sind ziemlich gering verglichen mit denen anderer benachbarter
Länder. Im privaten Sektor wird der Lohn üblicherweise durch Vereinbarung zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt. Fabrikarbeiter verdienen zwischen 20,000 und
50,000 Kyats monatlich, abhängig von ihren Fähigkeiten. Manager mit einem MBA könnten
einen Lohn zwischen 500,000 und einer Million Kyats pro Monat (580 bis 1,250 US-
Dollar) erwarten, abhängig von der Arbeitserfahrung. Buchhalter können zwischen 300,000 und
500,000 Kyats (240 bis 580 US-Dollar) verdienen.
Ausländische Firmen dürften die größte Antriebskraft bei den Löhnen und generellen
Verbesserungen im Arbeitsmarkt sein. Mehr und mehr ausländische Firmen mit wirklich
internationalen Standards, die in Myanmar arbeiten, werden Manager und Fachkräfte
ausbilden. Ihre Nachfrage wird sich hoffentlich auch in Veränderungen in der
Hochschulbildung widerspiegeln.
3. Arbeitsstunden
Firmen, Handelszentren, Fabriken 48 Stunden pro Woche (Convention No. 30, 1930)
Ölfelder und Minen 44 Stunden pro Woche
Tiefbaugruben 40 Stunden pro Woche
28
Der Workmen's Compensation Act sieht vor, das eine Kompensation durch den Arbeitgeber
bezahlt werden muss, wenn ein Arbeitnehmer, der nicht unter den Social Security Act (1954)
fällt, bei der Arbeit Verletzungen davonträgt, die in zeitweiser oder dauerhafter Behinderung
oder Tod resultieren.
4. Sozialleistungen
Private Firmen, die mehr als fünf Personen beschäftigen, fallen unter den Social Security Act
(1954). Die Arbeiter, die unter diesem Gesetz versichert sind, haben das Recht auf kostenlose
medizinische Behandlung, Geldleistungen für Krankheit, Mutterschaft und Behinderung,
Beerdigungszuschüsse und Hinterbliebenenrente. Das Gesetz legt fest, dass 2/3 des Lohnes für einen
zwölfwöchigen Mutterschaftsurlaub bezahlt wird (der maximale Mutterschaftsurlaub ohne
Verlust des Arbeitsplatzes beträgt 26 Wochen), 2/3 des Lohnes im Fall eines Arbeitsunfalls für
maximal 52 Wochen (eine längere Dauer wird als dauernde Behinderung klassifiziert und in
diesem Fall werden besondere Unterstüzungen oder Renten gewährt); und insgesamt 40,000
Kyats (50 USD) als Beerdigungszuschuss für die Familien von verstorbenen versicherten
Arbeitern. Die Zahlung von Sozialleistungen hat von 381.6m Kyats im fiskalen Jahr 2000-01 auf
1,260.37m Kyats im fiskalen Jahr 2008-2009 (ungefähr 1.5m USD nach der derzeitigen
Austauschenrate) zugenommen (statistisches Jahrbuch 2009).
5. Einstellung
Einstellungsverfahren sind einfach und direct. Ein privates Unternehmen, das fünf oder mehr
Arbeiter einstellen will, sollte dies bei dem Township Labour Office beantragen, welches eine
Liste von Kandidaten vorbereiten wird, die die Anforderungen erfüllen. Die Arbeiter werden von
dem Arbeitgeber aus der Liste ausgewählt. Um ausländischen Arbeitgebern bei der Erfüllung des
Myanmar Labour Law zu helfen, kann das Department of Labour Arbeitsverträge und
Arbeitsregeln untersuchen und entsprechend beraten. Arbeitgeber können auch durch
Arbeitsfirmen oder direkt durch Werbung rekrutieren.
6. Urlaub
Arbeiter in einem privaten Unternehmen haben einen jährlichen Anspruch auf 6 Tage “casual
leave”, 30 Tage “medical leave”, 10 Tage “earned leave” sowie 21 Feiertage mit Lohn. Frauen in
29
privaten Unternehmen die unter den Social Security Act (1954) fallen, bekommen bezahlten
Mutterschutzurlaub.
7. Beschäftigung von Ausländern
In den ersten zwei Betriebsjahren müssen Einheimische 25% aller Facharbeiter und
Techniker der ausländischen Firma darstellen, 50% im dritten und vierten Jahr und 75%
im fünften und sechsten Jahr. Alle Hilfsarbeiter müssen Staatsangehörige von Myanmar sein.
Zusätzlich muss die Firma den Arbeitern Ausbildung zur Verfügung stellen, um ihre technischen
Fähigkeiten zu verbessern, so dass die Firma die oben genannten Begrenzungen bei der
Einstellung von Arbeitskräften erfüllen kann.
8. Arbeitsrecht
Das bestehende Arbeitsrecht in Myanmar beeinhaltet: Employment and Training Act
(1950), Employment Restriction Act (1959), Employment Statistics Act, (1948), Factories Act
(1951), Labour Organization Law (2011), Leave and Holidays Act (1951), Minimum Wages
Act, (1949), Oilfields Labour and Welfare Act (1951), Payment of Wages Act (1936), Shops
and Establishments Act (1951), Workmen’s Compensation Act (1923), und zwei neuere
Gesetze, Labour Dispute Settlement Law (2012), und Social Security Act (2012) (erlassen, aber
noch nicht in Kraft).
Auch wenn die meisten dieser Gesetze immer noch in Kraft sind, sind sie veraltet und spiegeln
nicht die veränderte Wirtschaft und Arbeitsrealität dar – selbst in Myanmar, das in vielen
Aspekten hinter anderen Ländern zurückhängt. Die Gesetze wurden nicht nur im Hinblick auf
Mindestlohn, Arbeitsstunden, Sozialleistungen und Arbeitsschutz. Letzteres wird von der
Mehrzahl der Firmen in Myanmar ignoriert. So kann auf Baustellen in Yangon gesehen
werden, dass die Arbeiter keine Schutzkleidung tragen, weil es ihre Verantwortung und nicht
die ihres Arbeitgebers ist, für diese zu sorgen.
Das Ministry of Labour hat einen Überblick über das Myanmar Labour Law veröffentlicht, das
die Arbeitsgesetze zusammenfasst. Diesen Gesetzen ist eine Musterarbeitsvertrag beigefügt,
der von allen Firmen benutzt werden muss, wenn Staatsangehörige von Myanmar eingestellt
werden.
30
9. Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten
Das Ministry of Labour hat einen effektiven Mechanismus für die Beilegung von
Arbeitsstreitigkeiten geschaffen. Jede Streitigkeit zwischen einem Arbeitgeber und einem
Arbeiter wird erst zum Zwecke einer möglichen Versöhnung vor das Township Workers
Supervisory Committee gebracht. Falls eine Versöhnung scheitert, wird die Angelegenheit an
das Township Trade Disputes Committee zur Schiedsgerichtsbarkeit verwiesen. Falls der
Urteilsspruch des Township Trade Disputes Committee von einer der Parteien nicht akzeptiert
wird, kann eine Berufung an das Trade Disputes Appeal Committee eingelegt werden. Das Trade
Disputes Appeal Committee kann den Urteilsspruch aufrechterhalten, umkehren oder die
Bedingungen des Urteilsspruchs verändern. Falls die Entscheidung des Trade Disputes
Appeal Committee für eine der Parteien nicht akzeptabel ist, kann eine abschließende Ebene der
Schiedsgerichtsbarkeit von dem Central Trade Disputes Committee begehrt werden. Diese
Entscheidung ist abschließend.
10. Das Arbeitsorganisationsrecht
Das Labour Organization Law wurde am 11. Oktober 2011 veröffentlicht.
Es zielt darauf ab, die Rechte der Arbeiter zu schützen, gute Beziehungen zwischen den
Arbeitern oder zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitern zu schaffen und es zu
ermöglichen, die Arbeitsorganisationen systematisch und unabhängig zu gründen und
auszuführen.
Momentan existieren 39 grundlegende Arbeitsorganisationen, eine Arbeitsföderation und zehn
Arbeitgeberorganisation.
Sie haben das Recht, frei ihre Struktur und Regeln zu gestalten, ihre Vertreter zu wählen, ihre
Verwaltung und Aktivitäten zu organisieren oder ihre Programme zu formulieren.
11. Arbeitserlaubnis
Die Einstellung von ausländischen Experten und Technikern durch Unternehmen, die eine
Erlaubnis durch die Myanmar Investment Commission haben, ist erlaubt. Die folgenden
Verfahren müssen durchlaufen werden, um ausländische Experten und Techniker
einzustellen:
31
 Der Investor muss die Zahl der ausländischen Experten/Techniker, die
eingestellt werden sollen in der Investment Application Form benennen, die der
Myanmar Investment Commission vorgelegt wird
 Nach dem Erhalt der Erlaubnis der Myanmar Investment Commission muss die
Firma eine Anstellung und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen
 Mit Billigung der Myanmar Investment Commission muss die Firma eine
Arbeitserlaubnis bei dem Directorate of Labour des Ministry of Labour sowie
eine Aufenthaltserlaubnis und ein Visa bei dem Immigration and National
Registration Department des Ministry of Immigration and Population
beantragen.
VIII. Einwanderungsrecht
Ausländer benötigen ein Visum, um nach Myanmar einzureisen. Ein normales Touristenvisum
ist gültig für 28 Tage. Die folgenden Visatypen können gewährt werden:
• Touristenvisum: Gültig für 28 Tage, verlängerbar für weitere 14 Tage. Die
Arbeitsaufnahme ist dem Besucher nicht erlaubt. Touristenvisa müssen bei der
Botschaft von Myanmar an dem Wohnsitz des Besuchers erworben werden (diese
Vorschrift wird sehr locker gehandhabt, beispielsweise gibt die Botschaft von Myanmar in
Bangkok Visa für alle aus, nicht nur für Personen mit Wohnsitz in Thailand).
• Geschäftsvisum: Normalerweise wird ein Geschäftsvisum für 70 Tage Aufenthalt
ausgegeben, das die einmalige Einreise erlaubt.
Dieser Visatyp kann in Myanmar für eine weitere Zeit verlängert werden. Geschäftsvisa
werden auch für sechs oder zwölf Aufenthaltsmonate erteilt, die zur mehrmaligen Einreise
ermächtigen. Bei der erstmaligen Beantragung wird nur ein 70-Tages Visum erteilt. Ein sog.
Sponser Letter in englischer Sprache von einem Geschäftspartner in Myanmar, der den Zweck
des Besuches und die ungefähre Aufenthaltsdauer benennt, ist für alle Geschäftsvisen
erforderlich.
Ausländer, die in Myanmar geschäftlich tätig sind, können eine Aufenthaltsgenehmigung von
drei, sechs oder neun Monaten beantragen.
Ein Ausländer, der in Myanmar länger als 90 durchgängige Tagen bleiben will, muss bei dem
Immigration Department ein Foreigner’s Registration Certificate beantragen, welches mit
einem Empfehlungschreiben vom Arbeitgeber und abhängig von einer Empfehlung des
relevanten Ministeriums für einen Aufenthalt von einem Jahr verlängert werden kann.
32
IX. Energie
Überblick
Myanmar hat unzählige Energie-Ressourcen, insbesondere Wasserkraft und Erdgas. Offshore-
Gas ist Myanmars wichtigste Quelle für Exporteinnahmen und Myanmar ist einer der fünf
größten Energieexporteure in der Region, insbesondere von Erdgas. Myanmars Energieexporte
im Jahr 2009 waren das Äquivalent von 7.7 RÖE − mehr als die Hälfte der gesamten
Energieversorgung. Ein Drittel der ausländischen Direktinvestitionen in Myanmar betreffen den
Öl- und Gassektor (September 2011).
2009 (die letzte Schätzung der IEA für Myanmar) betrug die gesamte Primäreenergieversorung
des Landes ungefähr 15.1 Millionen Tonnen Erdöl-Equivalent (MTOE). Die
Primärenergieversorgung des Landes umfasst Kohle, Öl, Gas, Wasserkraft und Biomasse. 69.9%
der Energieversorgung kommt von Biomasse, 18.2% von Erdgas and 8.5% von Öl, 2.4% von
Wasserkraft und 0.9 % von Kohle. Allerdings nehmen die Kohle- und Wasserkraftproduktion
rapide zu (durchschnittliche jährliche Zunahme zwischen 2000 und 2009 von 15.1%, 9.7%
beziehungsweise 9.2%).
Energieressourcen
Das Wasserkraftpotenzial von Myanmars vier Hauptflüssen (Ayeyarwaddy, Chindwin, Thanlwin
und Sittaung) wird auf 100,000 Megawatt (MW) geschätzt, von dem weniger als 10% bereits
genutzt wird. Myanmar hat 92 potenzielle große Wasserkraftprojekte mit einer gesamten
installierten Kapazität von 46,101 MW ermittelt. Nachgewiesene Gasreserven belaufen sich auf
11.8 Trillionen Kubikfuß (tcf) mit großem weiteren Entdeckungspotenzial.
Dem World Energy Council zufolge hatte Myanmar 2007 geschätzte Koalreserven von ca. 2
Millionen Tonnen, 447.7 TCF Erdgas (428 TCF auf dem Festland und 19.7 TCF auf hoher See)
und 206.9 Millionen Barrel (MMbbl) Öl (106 MMbbl auf dem Festland und 100.9 MMbbl auf
hoher See).
Myanmar führt Projekte durch, um diese Energieressourcen auszunutzen und damit sowohl die
allgemeine gesamte wirtschaftliche Entwicklung zu beschleunigen und den Bewohnern direkte
soziale Hilfe leisten zu können - insbesondere durch eine bessere Stromversorgung in den
ländlichn Gebieten. Allerdings sind strategische Herangehensweise erforderlich, um das große
Potenzial des burmesischen Energiesektors anzuzapfen, einschließlich ausländischer technischer
Expertise und ausländischer Investitionen. Im Hinblick auf das politische Umfeld ist
erwähnenswert, dass sieben Ministerien für Energieangelegenheiten zuständig sind, wobei das
Ministry of Energy als Zentrale für die allumfassende Energiepolitik und Koordination fungiert.
33
Energieverbrauch
Myanmar hat eine der geringsten pro-Kopf Elektrizitätsverbrauchsraten in Asien. Die
Elektrifizierungsrate beträgt lediglich 26 %. Der IEA zufolge ist Myanmar ein extremes Beispiel
von “Energiearmut”. Allerdings nimmt der gesamte Endverbrach in Myanmar zu (zwischen 2000
und 2009 durchschnittlich 2.4% jährlich, von 11.1 MTOE zu 13.8 MTOE).
Jährliche Zunahme des Energieverbrauchs:
• Kommerzieller Sektor: 5.4%
• Industrieller Sektor: 4.8%
• Transportsektor: –1.9%
• Haushaltsstromverbrauch: 1.3% (größter Energieverbraucher - hauptsächlich in Form von
Biomasse)
KOHLE
Kohlereserven
Ungefähr 400 Kohlevorkommen wurden in Myanmar entdeckt, von denen viele von geringerer
Bedeutung sind. Die bedeutendsten Vorkommen scheinen in den Ayeyarwaddy und Chindwin
Flussgebieten sowie im südlichen Teil von Myanmar und in den Becken zwischen den Bergen,
einschließlich des Shan-Staates zu liegen. Die geschätzten Reserven der 33 hauptsächlichen
Kohledepots belaufen sich auf etwa 488.7 Millionen Tonnen in verschiedenen Kategorien.
Allerdings ist bisher nur 1% dieses geschätzten Potenzials bestätigt worden.
Kohleproduktion
Von 1988 bis Januar 2009 wurden 8,323 Tausend Tonnen Kohle produziert. Während bisher
kein Import von Kohle stattgefunden hat, zieht die Regierung eine Einfuhrsteuer zum Nulltarif
für den Fall in Betracht, dass Einfuhren notwendig sind. Während der letzten zwei Dekaden gab
es einen begrenzten Export von Kohle, davon war der größte ein 4.5 Millionen Tonnen Export
nach Thailand zwischen 1992 und 2009.
In Anbetracht der großen unberührten Kohleressourcen in Myanmar ist davon auszugehen, dass
die Produktion und der Verbrauch von Kohle beträchtlich zunehmen wird. Einem 30-Jahresplan
aus dem Haushaltsjahr 2007 zufolge soll die Kohleproduktion jährlich um 16% zunehmen und
im Haushaltsjahr 2016 2,761 Tausend Tonnen und im Haushaltsjahr 2013 5,654 Tausend Tonnen
erreichen. Die Myanmar Mines Rules (1996) bestimmen Compliance-Maßnahmen für die
Sicherheit von Kohleminen und die Prävention von Unfällen.
34
ÖL UND GAS
Sowohl auf hoher See als auch auf dem Festland sind wesentliche Gasvorkommen entdeckt
worden.
Beispielsweise wurden zwei große Offshore-Gasfelder, Yadana (5.7 TCF) and Yetagun (3.16
TCF), in den 1990er Jahren in dem Golf von Moattama entdeckt. 2004 hat Daewoo International
Corporation die Entdeckung des Shwe-Feldes verkündet, mit geschätzten Gasreserven von
ungefähr 5 TCF. Aktuelle Schätzungen weisen ungefähr 10 TCF verfügbares Gas in den
nahegelegenen Gasfeldern von Mya und Shwe Phyu aus. Seit 1990 haben Total, Petronas
Carigali, Daewoo, PTT Exploration and Production Public Company (PTTEP) und China
National Offshore Oil Corporation 20 Produktionsbeteiligungsverträge unterschrieben und sie
erforschen und/oder entwickeln zurzeit 21 Blöcke.
2012 haben sieben Firmen − Myanmar Petroleum Resources, Goldpetrol, China National
Offshore Oil Corporation, Sinopec International Petroleum, Nobel Oil, Essar und North Petro-
Chem − neun Onshore-Blöcke betrieben oder entwickelt.
Der Myanmar Investment Commission (MIC) zufolge wurden insgesamt 60 Investitionsprojekte
für den Öl- und Gassubsektor für insgesamt $13.2 Milliarden genehmigt (September 2011). Im
Hinblick auf Öl- und Gasserven sind siebzehn geologische sedimentäre Becken auf hoher See
identifiziert von denen bisher nur drei vollständig erforscht worden sind (Zentral-Myanmar, Pyay
Embayment und das Ayeyarwaddy Delta Becken), sechs wurden teilweise und fünf noch gar
nicht erforscht.
ERNEUERBARE ENERGIEN
Myanmar hat eine Vielzahl von erneuerbare Energieressourcen, insbesondere Wasserkraft und
Biomasse, aber auch das Potenzial für Wind-, Solar- und andere Typen der erneuerbaren
Energie. Von diesen Ressourcen wird lediglich Wasserkraft im kommerziellen Ausmaße
entwickelt und benutzt. Die anderen erneuerbare Energie-Ressourcen werden weiterhin
untersucht oder sind in Entwicklungs- oder Versuchsstadien.
X. Schiedsgerichtsbarkeit
Myanmar ist Mitglied des Geneva Protocol on Arbitration Clauses von 1923, aber nicht der
ICSID Convention. Am 6. März 2013 hat das Parlament die Zustimmung zur Unterzeichnung
der New York Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards
of 1958 (New York Convention) erteilt.
35
Es gibt keine öffentliche Aufzeichnung eines internationalen Schiedsgerichtsfalls, der unter
dem Englisch-basierenden Myanmar Arbitration Act (1944) erfolgte. Bisher wurden sehr
wenige internationale kommerzielle Schiedsgerichtsfälle in Myanmar durchgeführt. Das
reflektiert vermutlich die Wirtschaftspolitik Myanmars vor 1988, die Wirtschaftsbeziehungen
mit ausländischen Staaten zu minimalisieren. Seit 1988 gibt es eine Anzahl von Verträgen
zwischen burmesischen Parteien des öffentlichen und privaten Sektors und ausländischen
Parteien, in denen die Anwendbarkeit ausländischen Rechts und ausländischer
Schiedgerichtsregeln vorgesehen wird.
Myanmar ist Partei des ASEAN Investment Protection Agreement (1987). Myanmar wurde
1997ein Mitgliedstaat von ASEAN und ist verpflichtet, 14 von ASEAN vorgesehene
Schlüsselabkommen zu unterzeichen. Das Protocol on Enhanced Dispute Settlement
Mechanism (2004) ist eins dieser Abkommen.
Die Schiedsgerichtsregel im Myanmar Companies Act (1914) bestimmt:
o Eine Firma kann sich durch schriftliche Vereinbarung auf die Schiedsgerichtsbarkeit
berufen, im Einklang mit dem Arbitration Act für existierende oder zukünftige
Schwierigkeiten zwischen ihr und einer anderen Firma oder Person
o Firmen als Parteien des Schiedsgerichtsprozesses dürfen dem Schiedsrichter die
Kompetenz übertragen, jede Angelegenheit zu regeln, die rechtlich geregelt oder
durch die Firmen oder ihre Vorstände entschieden werden kann
o Die Vorschriften des Abritration Acts sollen auf alle Schiedsgerichtsbarkeiten zwischen
Firmen und Personen nach dem Wortlaut dieses Gesetzes anwendbar sein
Das Schiedsgerichtsverfahren muss immer im Einklang mit dem Arbitration Act (1944) stehen.
Aufgrung der Regierungspolitik spezifizieren die meisten Verträgen zwischen staatlichen
Unternehmen und ausländischen Firmen burmesisches Recht als das anwendbaren Recht und
bestimmen, dass Streitigkeiten gemäß dem Arbitration Act beigelegt werden. Im Allgemeinen
erlauben das Attorney General’s Office und die Myanmar Investment Commission keine
ausländischen Schiedsgerichtsklauseln. Derzeit werden Streitigkeiten in Myanmar durch die
Union of Myanmar Federation of Chamber and Commerce Industry in Yangon beigelegt.
Am 8. März 2012 während der dritten Parlamentssitzung wurde vorgeschlagen den Arbitration
(Protokoll und Konvention) Act und den Myanmar Arbitration Act von 1944 zu ändern. Es
wurde entschieden, dass letzterer für Ziele der inländischen Schiedsgerichtsbarkeit beibehalten
wird, dass die UNCITRAL Arbitration Rules angenommen und dass der New York Convention
beigetreten wird.
36
Quellen
 Myanmar Companies Act
 Myanmar Foreign Investment Law No.21/2012
 Burma Business Guide – British Embassy In Rangoon
 Myanmar Special Economic Zones Law No.8/2011
 Labor Realities in Myanmar – ThuraSwiss Research
 Myanmar Rule of Law Assessment - New Perimeter, Perseus Strategies and the Jacob
Blaustein Institute for the Advancement of Human Rights
 Myanmar Energy Sector Initial Assessment - Asian Development Bank
 Myanmar Business Guide – www.pwc.com
 Doing Business in Myanmar – Myanmar Legal Services LTD
 CIA Fact Book
 Uwww.nationalmultimedia.com
 Uwww.ilo.org
37
Inhalt
I. Einleitung......................................................................................................11
II. Handel und Investitionen in Myanmar.............................................................14
1. Allgemeine Firmentypen 15
2. Formen der ausländischen Investition 15
3. Kapitalanforderungen 17
4. Beantragungsprozess 18
5. Beschränkungen 20
6. Garantien 21
7. Import und Export 21
8. Markenschutz 22
III. Special Economic Zones………………………………………………………23
1. Allgemeines 23
2. Das Recht der Special Economic Zone Law 23
3. Anreize 23
IV. Versteuerung…………………………………………………………………….24
1. Einkommenssteuer 24
2. Gewerbesteuer 25
3. Steueranreize 25
38
4. Doppelbesteuerungsabkommen 26
V. Finanzielle Regulierungen……………………………………………………26
1. Austauschkontrolle und Bankwesen 26
2. Währung und Austauschrate 27
3. Überweisung von ausländischer Währung 27
4. Rückführung von Kapital 28
VI. Grundbesitz- und Landrecht…………………………………………………28
1. Beschränkungen des Eigentums und Lands 28
2. Land für Projektentwicklung 28
VII. Arbeit und Beschäftigung..................................................................................29
1. Hintergrund 29
2. Arbeitskosten 29
3. Arbeitsstunden 29
4. Sozialleistungen 30
5. Einstellung 30
6. Urlaub 30
7. Beschäftigung von Ausländern 31
8. Arbeitsrecht 31
9. Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten 32
39
10. Das Arbeitsorganisationsrecht 32
11. Arbeitserlaubnis 32
VIII. Einwanderungsrecht…...................................................................................33
IX. Energie..............................................................................................................34
X. Schiedsgerichtsbarkeit....................................................................................36
40
ANHANG 1
DRAFT 3/07-02-2013 (Unofficial Translation of the “Official Myanmar Version”)
Government of the Republic of the Union of Myanmar Ministry of National Planning and
Economic Development Notification No.11/2013 (31 January 2013)
The Ministry of National Planning and Economic Development, in exercise of the powers conferred
under Section 56, sub-clause (a) of the Myanmar Foreign Investment Law, and with the approval of
the Union Government, prescribes the following rules:
CHAPTER 1 Title and Definition
1. These rules shall be called Foreign Investment Rules.
2. The expressions contained in these rules shall have the same meaning as are assigned to them in
the Myanmar Foreign Investment Law. In addition, the following expressions shall have the
meanings given hereunder:--
(a) “Ministry” means the Ministry of National Planning and Economic Development;
(b) “Office of the Commission” means the Directorate of Investment and Company Administration
(DICA), which is undertaking the activities of Myanmar Investment Commission;
(c) “Director General” means the Director General of the DICA;
(d) “Form” means the form attached to these rules;
(e) “Schedule” means the schedule mentioned in these rules.
(f) “BOT” means Build, Operate, and Transfer
(g) BTO means Build, Transfer after the construction is completed to the concerned organization and
Operate.
(h) “Capital assets” means land, building, vehicle and equipment used in the economic activities. In
this context, share, promissory note and other similar agreements are also included.
CHAPTER 2 Applicable Economic Activities
3. The Commission shall, with the approval of the Union Government, prescribe, by notification, the
economic activities related to Foreign Investment Law based on the following facts:
(a) Labor-intensive enterprises that encourage employment growth;
(b) Enterprises that will produce the more value on production of the State;
(c) Large investment- enterprises;
(d) High Technology-intensive enterprises;
(e) Enterprises aiming at affordable consumption of goods and services by the citizens;
(f) Manufacturing and Services Enterprises heading towards improvement of living standards of the
citizens.
4. The Commission shall prescribe the type of economic activities whether restricted or prohibited
investment business, or investments which will allow only as joint-venture business with citizens, or
41
investment businesses which will allow only on specific stipulated condition and submit to the Union
Government for approval.
5. Upon approval from the Union Government, the Commission shall notify the type of economic
activities whether restricted or prohibited business, or investments which will allow only as joint-
venture business with citizens, or investment businesses which will allow only on specific stipulated
condition by Notification.
6. The Commission shall, with prior approval from the Union Government, amend , by notification,
from time to time, the type of economic activities prescribed in the interest of the Union and citizens;
7. Manufacturing and services activities that citizens may carry out are prescribed as stated in
Schedule (1);
8. Agriculture and short-term/long-term cultivation activities that can be carried out by citizens are
prescribed as stated in Schedule (2);
9. Livestock breeding activities that can be carried by citizens are prescribed as stated in Schedule
(3);
10. Sea-fisheries that can be carried out by citizens are prescribed as stated in Schedule (4);
11. The Ministry shall, with the approval of the Union Government, amend, by notification, from
time to time, the type of economic activities prescribed in the rules 7, 8, 9, and 10.
12. The Commission may, with the approval of the Union Government, prescribe the collective
manufacturing and services zones including industrial zones carried within 10 miles of the national
borders , agriculture and livestock breeding zones, tourism zones, commercial zones as economic
zones;
13. The Commission may submit to the Union government and get approval when stipulating
economics zones mentioned in rule 12 above by the directions of the Union government, or when
proposed by the concerned Regional or State government, private authorized division or state
organizations, or when the concerned Regional or State government, private authorized division or
state organizations or when the concerned Regional or State government, private authorized division
or state organizations agreed the Proposal of the Investors or the Promoters.
14. If the foreign investor has proposed to carry out restricted or prohibited business activities, the
Commission shall, in the interest of the Union and citizens especially the native people, scrutinize the
Proposal based on the following conditions:
(a) The opinion of relevant local population or civil societies on the proposed investment;
(b) The opinion of relevant regional administrative entities on the proposed investment;
(c) Depending on the region in which the business is to be carried out, the opinion of Nay Pyi Taw
Council or the government of Region or State.
15. The Commission shall, with its recommendation, submit the Proposal that meets the conditions
contained in Rule 14 to the Union Government for approval.
42
16. Upon receipt of the approval of the Union Government, the Commission shall issue the foreign
investment permit to the promoter or the investor.
CHAPTER 3 Form of Investment
17. The investment may be carried out in any of the following forms:
(a) investment made by a foreigner to the extent of one hundred per cent foreign capital except the
business forms specified in Rule 5 by the Commission;
(b) if a joint venture is formed between a foreigner and a citizen or the relevant Government
department and organization, the ratio of foreign capital and citizen capital may be mutually agreed
upon the terms of the contract;
(c) In carrying out business activities by mutual contract, it shall be conducted systems with
government and private jointly including the systems such as BOT, BTO or any other system.
18. In submitting investment proposal, permission to incorporate or register as a foreign company has
to be applied simultaneously to DICA in accord with existing Company Law.
19. When the Commission approves the proposal and issue the investment permit, DICA shall issue
foreign company incorporation or registration at the same time. If the investor or promoter requests
for the issuance of foreign company registration in advance for the purpose of facilitating investment
activities, the Director General may issue the Incorporation permit (temporary) or Registration
(temporary) given justifiable reasons are provided. However, the Incorporation permit (temporary) or
Registration (temporary) may not be regarded as an investment permit.
20. If a joint-venture is carried out with citizen in prohibited or restricted business, the ratio of
foreign capital should not exceed 80 per cent of the total capital. This provision may be amended by
the Commission, by notification, from time to time, with the permission of the Union Government.
21. Liquidation before the expiry of the term of the contract or on the conclusion of the business shall
be exercised in accordance with existing Myanmar Companies Act with the prior approval from the
Commission.
CHAPTER 4 Formation of the Commission and Meeting
22. The number of commission members shall be “odd” number;
23. The term of a commission member shall not exceed 3 years. However, depending on skill and
other needs, the Union Government may assign a member more than three years.
24. If a commission member is, for any reason, no longer able to resume duty before the expiry of
three year term, the member who replaces that position shall be responsible only for the remaining
term of the his predecessor.
25. Commission meetings should be convened at least twice in a month.
43
26. The Chairman of the Commission shall act as chairperson in the meetings. In the absence of the
Chairman, Deputy Chairman as a chairperson, and the Secretary as a chairperson if both Chairman
and Deputy Chairman are absent or any member shall act as the Chairperson.
27. The meeting is effective if the attendance is more than 50%.
28. The Commission shall make decisions with the agreements of the members, who attended the
meeting. The absent members of the Commission shall not object, reject, or modify the decisions
made by the attending members.
29. The Commission may, as required, invite the Minister of relevant Ministry or Deputy Minister,
subject matter experts and others to the meeting.
30. The Commission shall allow the promoter or investor or their assistants to take part in the
meetings to explain and discuss.
CHAPTER 5 Application for Permit
31. When a promoter or an investor submit proposal to the Commission, the following information
contained in the Proposal Form (1) shall be completed and signed by the promoter:
(a) name of promoter or investor, proof of citizenship, address, place of business, actual business
conducted by relevant law, effective place of headquarter, place of incorporation, type of business;
(b) if investment is to be made by joint-venture, particulars mentioned in clause (a) relating to the
joint-venture partner;
(c) evidence in support of clause (a) or clause (b);
(d) commercial and financial evidences of the promoter or persons wishing to take part in the joint-
venture;
(e) particulars relating to production or services activities in which investment is to be made;
(f) the intended term of investment, the period of construction;
(g) place or places in the Union where investment is to be made;
(h) techniques and systems to be used in the production and sale;
(i) the type and quantum of energy to be used;
(j) the quantity and value of the main machineries, equipment, raw materials and similar materials
required to be used during the period of construction;
(k) the type and area of land required;
(l) volume and value of annual production of the enterprise and volume and value of services;
(m) annual requirement of foreign exchange to carry on the business and the estimated amount of
foreign exchange earnings;
(n) volume and value of goods to be sold locally and abroad annually;
(o) economic justification;
(p) environmental protection and conservation scheme complying with the existing laws;
(q) intended form of organization in the Union where investment is to be made;
(r) if a partnership is to be formed, draft partnership agreement, the ratio and amount of capital to be
contributed by the partners, the profit
44
(s) if a limited company is to be formed, draft contract, drafts of the Memorandum of Association
and Articles of Association, authorized capital of the company, types of shares, the number of shares
to be subscribed by the shareholders;
(t) name, citizenship, address and designation of the executives of the organization in which
investment is to be made;
(u) the total capital of the organization in which investment is to be made, the ration of local and
foreign capital, total amount of foreign capital to be brought into the Union, the value of the various
types of foreign capital and the period within which such foreign capital is to be brought in;
32. The proposal shall be submitted together with the draft of the land lease contract entered into
either with citizen or Government department and organization, or the draft contract of joint-venture
in which two parties intend to carry out business by contract;
33. Proposals for the economic activities that are considered capital intensive by the Commission,
and that are prescribed to undergo environmental impact assessment by the Ministry of
Environmental Protection and Forestry have to be submitted along with Environmental and Social
Impact Assessment.
34. If the proposed investment is natural resources based and related to State-owned Enterprises Law,
the application has to be submitted to the Commission through the relevant Union Ministry;
35. Proposal for any business activity, which is not related to those of Rule 34, can be submitted
directly to the Commission by the promoter or the investor;
36. Upon receipt of the proposal as per Rule 35, the Commission shall scrutinize whether or not
sufficient information is provided, and if it is sufficient, accept it or if insufficient, explain the
promoter to have it completed and resubmitted;
37. In order to scrutinize accepted proposals sector by sector, a Proposal Review Group, composed of
high ranking officers from the following departments, is to be formed to perform preliminary
scrutiny: -
(a) Directorate of Investment and Company Administration
(b) Myanmar Customs Department
(c) Internal Revenue Department
(d) Department of Labour
(e) Ministry of Electric Power
(f) Department of Human Settlement and Housing Development
(g) Directorate of Industrial Supervision and Inspection
(h) Directorate of Trade
(i) Reporting Department of Project Scrutinizing and Development
(j) Environmental Conservation Department
38. In performing preliminary scrutiny as per Rule 37, subject matter experts from relevant
Government departments or organizations shall be invited if necessary.
39. The Director General shall be the head of the Proposal Review Group.
45
40. The Proposal Review Group shall meet once every seven day, and scrutinize the proposals
received before the meeting and present the acceptable proposals to the Commission for further
action in accord with the rules. If the proposal is approved, the Commission shall, by mail or other
means of communication, inform the promoter and if is not approved, the Commission shall provide
reasons for being rejected.
41. The promoter or the investor or its delegated person shall attend the meeting of the Proposal
Review Group.
CHAPTER 6 Further Actions on the Proposal
42. Once the proposal is accepted, the Commission shall, depending on the location, request for
remarks from the Nay Pyi Taw Council or relevant government of the Region or State for comments
on whether the proposal could be acceptable or not, and remarks from the Ministry of Environmental
Protection and Forestry on the investor’s protection or mitigation measures on the social and
environmental impact.
43. Upon receipt of the request for remarks from the Commission, Nay Pyi Taw Council, or the
government of the Region or State shall scrutinize and reply with remarks signed by the Chairman of
the Nay Pyi Taw Council or the relevant Prime Minister or the delegated person of the Region or
State within seven days from the date of receiving the request to the Commission whether or not the
proposed investment proposal is acceptable.
44. The Ministry of Environmental Protection and Forestry shall review the investor’s protection or
mitigation measures on the social and environmental impact and reply with remarks to the
Commission within seven days from the date of receiving the request by the Union Minister himself
or its delegated person in the most efficient communication system.
45. The relevant Union Ministry shall reply to the Commission within seven days of receiving the
Commission’s request for remarks on investment proposal. In order to timely respond to the request,
respective Union Ministry shall form an Investment Assessment Group headed by a Director (or) any
officer at the same level. The relevant Union Ministry shall lay down its own investment policies to
be exercised by that group. The Commission should be informed of the duty assignments of that
group and be updated on any change of the members of the group.
46. The Commission, after receiving the remarks, shall present the proposal to the most immediate
Commission’s meeting.
CHAPTER 7 Scrutiny of Proposal
47. The Commission shall scrutinize investment proposals in the following manners:-
(a) scrutinizing whether or not the proposal is in conformity with the basic principles of Chapter 4 of
Myanmar Investment Law;
(b) scrutinizing financial credibility in the following manners:--
1. scrutinizing banking statements;
46
2. scrutinizing audited final accounts of a most recent year of the company;
3. scrutinizing performance report of the company
(c) scrutinizing economic justification based on the following particulars;
1. estimated annual net profit;
2. estimated annual foreign exchange earnings as well as foreign exchange requirement for the
operation,
3. recoupment period;
4. prospects of new employment;
5. prospects of increased national income;
6. local and foreign market conditions;
7. local consumption needs;
(d) scrutinizing appropriateness of technology by technical experts;
(e) scrutinizing remarks from the Ministry of Environmental Protection and Forestry on the
protection measures of social and environmental impact;
(f) scrutinizing whether or not the investment is socially and economically responsible and is
CHAPTER 8 Issuance of Permit
48. After the proposal is approved by the Commission, the Permit Form (2) shall be issued within 90
days from date the proposal was approved. The copy of the Permit shall be forwarded to the relevant
Union Ministries.
CHAPTER 9 Further Actions after Obtaining Permit
49. After the permit is granted by the Commission, the promoter or investor shall complete the
production or services activities within the construction period or within extended construction
period if extension is granted. After the completion of construction activities, the final status of
construction shall be reported to the Commission within 30 days of the completion date.
50. The investor shall commence production or services as soon as the expiry of the construction
period.
51. During the course of operations, the investor shall, without failure, submit Progress Report Form
(3) to the Commission every three month by mail or in any other mode of communication.
52. During the course of operation, should the investor encounter with any condition specified in
Rule 121, the company shall report to the Commission within 24 hours.
53. Should a need arise to register, or obtain license/permit from the Government department or
organization or relevant Union Ministry due to the nature of work or other matters , the investor shall
proceed in accord with the prescribed terms and conditions.
54. The promoter or investor shall:
(a) comply with Environmental Protection Law in dealing with environmental protection matters
related to the business;
(b) shall carry out socially responsible investment in the interest of the Union and its people;
47
(c) shall co-operate with authorities for occasional or mandatory inspection;
(d) shall exercise due diligence to be in conformity and harmony with norms and standards
prescribed by relevant Union Ministry in conducting construction of factories, workshops, buildings,
and other activities;
(f) shall exercise in conformity and harmony with terms and conditions, and standards prescribed by
relevant Union Ministry in transporting, storing, and utilizing hazardous, toxic and other similar
materials;
(g) shall not carry out activities to the detriment of consumers in terms of product quality and
standards;
55. The Permit for mineral exploration shall not involve any activity related to survey exploration or
production. The investor, after conducting exploration, shall submit to the Commission through the
Ministry of Mining for permit to conduct survey exploration and production.
CHAPTER (10) Determining Construction Period
56. The investor shall, from the date that the Commission issued the Permit, complete the
construction activities during the prescribed construction period.
57. In case an extension of construction period is needed for different reasons, the investor shall
provide explanation of the cause(s) of the delay and apply for an extension to the Commission 60
days prior to the expiration of the originally prescribed construction period.
58. Upon receipt of application for an extension by the investor, the Commission may conduct
necessary scrutiny and grant, subject to sound justification, an extension of construction period,
which shall not exceeding 50% of the originally permitted construction period.
59. Extension of construction period shall not be granted more than once except it is due to
unavoidable events such as natural disaster, emergency political instability, riots, demonstrations,
State emergency, arm resistance, and war.
60. For exploration survey of oil and gas and minerals, processing for survey exploration, mining,
promote development, and commercial production, construction period shall, with the approval of the
Commission, be stipulated in accord with the terms and conditions contained in the agreement.
61. If the construction activities are not completed during the permitted construction period or
extended period, the Commission may invoke the investment Permit. In this regard, the Commission
CHAPTER (11) Sub-lease, mortgage, transfer of share, transfer of business
62. During the tenure of permit, if the investor would like to sub-lease or mortgage the lands and
buildings approved for investment without altering the type of business, the investor shall, with the
agreement of a person entitled to lease of land or use of land, submit application in Sub-lease Form
(4) or Mortgage From (5) to the Commission and proceed only with the approval of the Commission.
If the land is Vacant, Fallow, and Virgin, approval of the Union Government has to be attached and
submitted.
48
63. Upon receipt of application as per Rule 62, the Commission shall scrutinize the following facts:--
(a) whether or not the reason to sub-lease or mortgage is correct;
(b) whether or not it is detrimental to the interest of the State and it’s people, due to the sub-lease or
mortgage;
(c) whether or not the beneficiary of the sub-lease or mortgage could keep on carrying out the
business successfully;
64. If sub-lease or mortgage is considered to be permissible based on the findings of the scrutiny, the
request should be submitted to the most immediate Commission’s meeting whether the request is to
be approved or not in accord with the decisions of the Commission.
65. If the investor would like to transfer all shares to a foreigner or a citizen for good, the Share
Transfer Form (6) shall be filled out and submitted to the Commission. In apply for share
transferring, the transferor shall obtain and enclose tax clearance from the Internal Revenue
Department. If the land is Vacant, Fallow, and Virgin, approval of the Union Government has to be
enclosed and submitted.
66. Upon receipt of application as per Rule 65, the Commission shall scrutinize the following facts:--
(a) whether or not the reason to transfer all shares is accurate;
(b) whether or not the interest of the Union and it’s people could be detrimental due to the transfer of
all shares;
(c) whether or not the beneficiary of the transfer of all shares could keep on carrying out the business
successfully;
67. If the transfer of all shares is considered to be permissible based on the findings of the scrutiny,
the request should be submitted to the most immediate Commission’s meeting whether the request is
to be approved or not in accord with the decisions of the Commission.
68. If approval is granted, the transferor (seller) shall return his Permit to the Commission.
69. If the transferee (buyer) is a foreigner, application for registration or incorporation as a foreign
company has to be submitted to DICA in accord with the existing laws. If the transferor agrees, the
existing name of the company may continue to be used.
70. If the transferee (buyer) is a citizen, application for permit has to be submitted to the Commission
in accord with Myanmar Citizen Investment Law. After obtaining the permit from the Commission,
the transferee shall register as a citizen company with DICA in accord with the existing Company
Law.
71. In the issuance of the new permit, if the period of exemptions and reliefs, as per Section-27 of
Exemptions and Reliefs of Myanmar Foreign Investment Law, of the original investor remains, the
transferee (buyer) is entitled to enjoy the said remaining period of exemptions and reliefs. If the
period of exemptions and reliefs has already expired, the transferee (buyer) shall not further enjoy the
said exemptions and reliefs because of the issuance of the new permit.
72. If partial shares are to be transferred to a foreigner or a citizen for good, Share Transfer Form (7)
shall be completed and submitted to the Commission.
49
73. Upon receipt of application as per Rule 72, the Commission shall scrutinize the following facts:--
(a) whether or not the reason to transfer partial shares is accurate;
(b) whether or not the interest of the Union and it’s people could be detrimental due to the transfer of
partial shares;
(c) whether or not the beneficiary of the transfer of partial shares could keep on carrying out the
business successfully;
74. If partial transfer of shares is considered to be permissible based on the findings of the scrutiny,
the request should be submitted to the most immediate Commission’s meeting where the request is to
be approved or not in accord with the decisions of the Commission.
75. If approval is granted, application for registration of share transfer has to be submitted, enclosed
with the Commission’s approval, to DICA.
76. In carrying out functions of scrutiny contained in Rule 63, 66, and 73, a scrutinizing group, which
will be composed of experts from relevant Government departments and organizations may be
formed with the approval of the Commission.
CHAPTER 12 Insurance
77. All economic organization formed under a permit shall effect insurance with any authorized local
insurance enterprise in respect of the followings types of insurance:--
(a) machinery insurance;
(b) fire insurance;
(c) marine insurance;
(d) physical injury insurance;
(e) natural disaster insurance;
(f) life insurance
78. In addition to the insurance types stated in Rule 77, an economic organization shall acquire other
types of insurance prescribed by any existing law based on the category of economic activity.
CHAPTER 13 Appointment of Staff and Workers
79. In submitting the proposal, the investor shall specify the number of skilled workers, technicians
and staff for skilled business as well as the number of unskilled workers.
80. By the time the business begins commercial operation, skilled citizen workers, technicians and
staff for skilled business shall be appointed in accord with Section (11), Clause 24 of the Myanmar
Foreign Investment Law. In carrying out appointment, the wages will not be less than the minimum
level prescribed in accord with relevant rules, regulations, by-laws, procedures, notifications, orders,
and directives.
81. In appointing staff and workers, the investor shall comply with and exercise in accord with the
existing labor laws.
50
82. After appointing the citizen staff and workers or foreign staff and workers, the investor shall,
within 30 days, enter into employment agreement in accord with the terms and conditions prescribed
by the Ministry of Labor, Employment and Social Security.
83. The investor shall send and submit to the Commission the annual program for practicing and
training for improvement of working skills for the citizen workers before 31 January every year.
84. For foreign staff and worker working for the investment business under the permission, the
investor shall, as recommended by the Commission, apply for work permit in accord with Foreign
Workers Law from the Ministry of Labor, Employment and Social Security in Work Permit Form
(8). Local residence permit has to be applied for at the Commission in Local Residence Form (9).
85. Upon receipt of the application as per Rule 84, the representative of the Departmental
Coordination Group, which is attached to the Commission, shall scrutinize and issue the permit.
86. The investor shall have all workers, who are receiving wages either in Myanmar currency or
foreign currency, registered with the Social Security Board.
87. The investor shall be registered with the Social Security Board within 15 days of the
commencement of the business and submit the copy of the registration card from the Social Security
Board to the Commission.
88. In order to keep on investment activities, the recommendation from the relevant social security
office indicating that there is no payable balance to the social security system shall be submitted to
the Commission every 6 month.
89. Before receiving reimbursement of benefits granted at the expiry of agreement, the
recommendation from the relevant social security office indicating that there is no outstanding
payable contribution to the social security system shall be submitted.
90. Disputes arisen between workers or workers’ organization and employer or employer’s
organization shall be settled in accord with The Settlement of Labor Dispute Law.
91. Immigration of foreigners related to investment activities shall be complied with and exercised in
accord with existing immigration law and rule, procedure, order, notification, regulation.
CHAPTER 14 Exemptions and Reliefs
92. The promoter or the investor shall apply for one or more or all exemptions or reliefs by
submitting Tax Exemption and Relief Form (10) to the Commission in accord with Section 12,
Clause 27 (b) to (k) of the Foreign Investment Law. 847575_3.doc 15
93. If the investor or promoter has applied for exemptions and reliefs specified in Rule 92, the
Commission may scrutinize and grant it as necessary. In scrutinizing it, the Commission may ask for
necessary evidences and documents from the investor or promoter, relevant government department,
organization, and other relevant organization.
Myanmar_ Investment Guide _ Book 2 (GER)
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Myanmar_ Investment Guide _ Book 2 (GER)

  • 1. Myanmar – Steuer- und Investitionsanleitung für Myanmar Oliver Massmann, Partner Duane Morris, Yangon, Myanmar UNo.10 Phoyazar street, 15 Ward, Baukhtaw Yankin Township,Yangon; 0TDas Areal von Bagan in Myanmar von Stefan Fussan / 0TCC BY-SA 3.0
  • 2. 2
  • 3. 3 Vorwort: An den Mittelstand im deutschsprachigen Raum – die „Hidden Champions“ Dieser Investitionsführer richtet sich in erster Linie an den Mittelstand im deutschsprachigen Raum, den – um einen von Hermann Simon in seinem gleichnamigen Buch geprägten Begriff zu verwenden – „Hidden Champions“. Simon weist darauf hin, dass die starke Exportperformance der deutschen Wirtschaft nicht in erster Linie auf deutsche Großunternehmen, sondern auf die mittleren und kleineren Firmen zurückzuführen ist und dehnt seine These auf den deutschsprachigen Raum aus. Im internationalen Vergleich stellt Simon fest, dass die Zahl der „Hidden Champions“ im deutschsprachigen Raum besonders hoch ist und benennt für die Globalisierung dieser Unternehmen unter anderem die vorteilhafte geostrategische Lage des deutschspracigen Raums. Für diese „Hidden Champions“ sowie Unternehmen, die ein „Hidden Champion“ werden wollen, bietet die Investition im asiatischen Raum einmalige Chancen. Dies gilt – wie dieser Investitionsführer zeigen will – umso mehr für Myanmar, das gerade erst in einen Öffnungsprozess eingetreten ist. Als deutscher Rechtsanwalt, der sich trotz jahrzehntelangem Aufenthalt im asiatischen Raum mit dem deutschsprachigen Raum immer noch in besonderer Weise verbunden fühlt, liegt mir der Erfolg des deutschen und deutschsprachigen Mittelstandes naturgemäß in besonderer Weise am Herzen. Ich hoffe daher, mit diesem Investitionsführer und ggf. mit individueller rechtlicher und sonstiger Beratung zu Investitionsmöglichkeiten in Myanmar oder Vietnam auch zum globalen Erfolg Ihres Unternehmes beitragen zu können. Oliver Massmann März 2013 Hanoi, Vietnam
  • 4. 4 Einleitung: Konfuzius ist niemals angekommen – Erste Eindrücke von Myanmar Oliver Massmann, Januar 2013 Sehr geehrte Damen und Herren, ich würden Ihnen gerne über meinen kürzlichen Trip nach Myamnar berichten. Als ich ankam, war ich überrascht über die politischen Entwicklungen des Landes, sowohl im Vergleich mit anderen asiatischen Ländern als auch mit Myanmars internationalem Ruf. Ich bemerkte schnell, dass viele Zeitungen – ohne Anzeichen für Zensur – erhältlich waren. Dies steht in deutlichem Kontrast zu vielen Ländern in der Region, insbesondere Vietnam. Bei einem Vergleich der beiden Ländern wird deutlich, dass Vietnam mehrere Dekaden vor Myanmar liegt in wirtschaftlicher Hinsicht und im Hinblick auf internationale Integration und internationale Verpflichtungen (insbesondere die WTO Service Sector Commitments). Das ist nicht überraschend, wenn man bedenkt, dass sich Myanmar in den letzten 15 Jahren isoliert hat und erst kürzlich begonnen hat, sich wieder zu öffnen. Auf politischer Ebene ist es hingegen Myanmar, das mehrere Jahrzehnte vor Vietman liegt und beispielsweise ein demokratischeres Umfeld und einen effektiveren Rechtsstaat aufweist. Während meiner Zeit in Myanmar hatte ich das Glück, eine Woche bei meinem Freund und großartigem Gastgeber, Christian-Ludwig Weber-Lortsch, dem deutschen Botschaft in Myanmar, verbringen zu können. Interessanterweise findet sich sein Haus auf der gleichen Straße wie das von Aung San Suu Kyi, der weltbekannten Oppositionsführerin. In meiner ersten Diskussion mit meinem weisen Freund fragte ich ihn über die Unterschiede zwischen Vietnam (wo er auch als deutscher Botschaft gewesen war) und Myanmar. Er fasste die Situation in Myanmar mit dem folgenden Satz zusammen: 3T„3TKonfuzius ist noch nicht in Myanmar angekommen.“ Dieser Satz beschreibt perfekt meine eigenen Erfahrungen in Myanmar. Da ich traditionellen Statuen sammle, bin ich auf den Markt in Myanmar gegangen, wo ich eine wunderschöne Buddha-Statue gefunden habe. Die Verkaufsperson wollte hierfür US$ 200. Da ich weiß, dass Feilschen in asiatischen Ländern zum guten Ton gehört, versuchte ich, einen besseren Preis zu bekommen. In jedem asiatischen Land, in dem ich bisher war, konnte ich erfolgreich feilschen. Wie sich herausstellte, ist Myanmar die Ausnahme von der Regel. Die Verkaufsperson weigerte sich, den Preis zu senken und zog es vor, die Statue im Regal zu lassen als sie für einen etwas geringeren Preis einzutauschen. Auch bei anderen Touristen, die ich beim Feilschen beobachtete,
  • 5. 5 war dies der Fall. Jedes Mal zogen es die Einheimischen vor, keinen Deal einzugehen, als es für einen etwas geringeren Preis einzutauschen, was mich an den Spruch meines Freundes erinnerte: Ja, Konfuzius ist noch nicht in Myanmar angekommen! Abgesehen davon war ich positiv überrascht von der Freundlichkeit der Einheimischen. Wenn man sie ihnen auf nette Art und Weise begegnet, wird man im Gegenzug ebenfalls nett behandelt. Dies steht in deutlichem Kontrast zu Vietnam, wo das Lächeln auf dem Gesichts des Zollbeamten in engem Zusammenhang zu der überreichten Anzahl von Dollarscheinen steht. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Myanmar immer noch am ganz am Anfang seiner wirtschaftlichen Wachstumsgeschichte steht. Das Land, das doppelt so groß ist wie Vietnam, hat ein enormes Potenzial. Wenn Sie Interesse daran haben, in Myanmar zu investieren, freuen wir uns darüber, Ihnen qualifizierte Betreuung und Unterstützung durch unser Kooperationsbüro in Myanmar anzubieten.
  • 6. 6 Oliver Massmann - Vietnam: Zwei Jahrzente Entwicklungslehren für Myanmar. Zwischen der Wirtschaft Vietnams in den 1990er Jahren und der heutigen Wirtschaft Myanmars gibt es beachtliche Parallelen. Natürlich gibt es auch große Unterschiede, doch die Gemeinsamkeiten legen nahe, dass es für Myanmar, das dabei ist, seine Wirtschaft der Welt zu öffnen, besonders im Hinblick auf das jährliche Wirtschaftswachstum Vietnams von durchschnittlich 7-8% während der letzten zwei Jahrzehnte hieraus zu ziehende Erkenntnisse gibt. Auf welche Wirtschaftsreformen sollte sich Myanmar im Jahr 2012 und während des Zeitraums unmittelbar nach Ende des Embargos konzentrieren? Der Ausgangspunkt beider Länder weist Ähnlichkeiten auf. Vietnam führte 1992 seine erste systematische Erhebung des Lebensstandards durch und stellte eine Armutsquote von beinahe 50% fest. Eine ähnliche Studie in Myanmar aus dem Jahr 2005 stellte eine Armutsquote von einem Drittel fest. Vor 20 Jahren war Vietnam auf einem niedrigeren Entwicklungsstand und ärmer als Myanmar heute, beide Länder beginnen aber als arme Länder mit einem großem Potential - insbesondere in Form einer jungen, großen und gebildeten Bevölkerung - das aus externen Gründen (Embargo) und internen Gründen (protektionistische Maßnahmen, schwaches Justizsystem, schwache Eigentumsrechte usw.) nicht vollständig ausgeschöpft ist. Sogar die politischen Veränderungen weisen Ähnichkeiten auf. Im Jahr 1989 vereinheitlichte Vietnam den offiziellen Wechselkurs und denjenigen des Schwarzmarkts, ebenso wie vor einigen Monaten Myanmar. Das US-amerikanisch geführte Handels- und Investitionsembargo gegen Vietnam zog sich hin bis ins Jahr 1993 (ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen vietnamesischen Verfassung), doch angesichts der gegenwärtigen Geschwindigkeit positiver Veränderungen wird das Embargo gegen Myanmar in diesem Jahr hoffentlich aufgehoben werden. In Vietnam wurden noch deutlich vor Aufhebung des Embargos eine Reihe bedeutender politischer Veränderungen durchgeführt. Diese umfassen: Die Rückgabe von Ackerland an einzelne landwirtschaftliche Haushalte auf Grundlage eines dauerhaften Nutzungsrechts (1988) Volkswirtschaftliche Stabibilisierungsmaßnahmen, insbesondere bezüglich der Inflation (1989) Die Entfernung von Hindernissen, die Haushalte vom Betreiben eines Geschäfts abhielten (Gesetz über private Unternehmen, 1990) Die Liberalisierung des Handels und der Auslandsinvestitionen (das Gesetz über ausländische Direktinvestitionen von 1987 hatte bis zur Vereinheitlichung des Wechselkurses keine konkreten Auswirkungen)
  • 7. 7 Ich behaupte, dass diese vier Reformbereiche die Grundlage für den Erfolg in der vietnamesischen Ära nach Ende des Embargos darstellen. Über die folgenden Jahre wurde auf allen vier Bereichen weiter aufgebaut, wie etwa durch das im Jahr 1993 geänderte Bodenrecht, das landwirtschafliche Grundstücksnutzungsrechte übertragbar und als Kreditsicherheit verkehrsfähig machte, sowie das Unternehmensgesetz aus dem Jahr 2000. Ich wähle die vier vorstehenden Reformen aus, weil die Öffnung zum Welthandel und Investitionen (sowie öffentlicher Entwicklungshilfe) der einzige Weg für ein Land zur Prosperität ist. Volkswirtschaftliche Stabilität ist eine Voraussetzung, um diesen Weg zu gehen (da z.B. Instabilität und hohe Inflationsraten die Ursache niedriger Auslandsdirektinvestitionen sind). Wenn man aber eine ausgewogene Entwicklung wünscht – durch die nicht nur eine Elite profitiert – dann muss das schnelle Wachstum zur Unterstützung der Haushalte genutzt werden. Das bedeutet vor allem, den Haushalten Privateigentum an ihren Vermögenswerten, einen Rechtsrahmen, der das Eigentum schützt und ein Mindestpaket an Vorschriften und Steuern in Bezug auf ihre Fähigkeit zur Führung eines Geschäftsbetriebs zu gewähren. Mit anderen Worten: Ermuntere die Haushalte, zu investieren, Gewinne zu erzielen, und diese zu erhalten. Myanmar steht vor großen Ansrengungen, um mit den politischen Reformen Vietnams während der letzten zwei Jahrzehnte gleichzuziehen. Vietnam wartete nicht auf die Aufhebung des Embargos, bevor es entschlossene politische Reformen durchführte, und das sollte auch Myanmar nicht tun. Daher stellt sich die Frage nach der geeigneten Reihenfolge der Reformen. Es ist leicht, die erforderlichen Veränderungen aufzuzählen, doch in welcher Reihenfolge sollen und können diese angegangen werden? Überdies ist eine „Reform“ nicht nur eine Sache des Erlassens (und Aufhebens) von Gesetzen und Vorschriften, sondern des Errichtens staatlicher Einrichtungen, die den Worten des Gesetzes Bedeutung beimessen: Eine Zentralbank, einen Rechnungshof, eine Aufsichtsbehörde der Regierung, Handels- und Schiedsgerichte, eine Richterschaft, Berufsverbände, Forschungseinrichtungen und Universitäten und viele weitere. Eine weitere „Lehre“ aus Vietnam ist die Tatsache, dass „Reform“ einen fortlaufenden Prozess des Erlassens, Überprüfens und Veränderns (sowie Entfernens) politischer Maßnahmen bedeutet – der große Anstrengungen und die Funktionsfähigkeit der Regierung erfordert. In den 1980er Jahren war die Struktur der vietnamesischen Regierung kopflastig und schwerfällig. Viele kleine Angelegenheiten konnten nur auf oberster Ebene entschieden werden. Dies stellte noch kein Problem dar, als sich nur wenig änderte (z.B. wenige ausländische Investoren), doch wurde es in den 1990er Jahren zu einem Engpass für Fortschritt, und seitdem versucht ein Prozess von Dezentralisierung und Verwaltungsreformen, mit den Anforderungen einer modernen und wettbewerbsfähigen Marktwirtschaft Schritt zu halten. Die Regierung Myanmars wird vor die
  • 8. 8 selbe Herausforderung gestellt werden – je schneller es seine Verwaltung in allen Bereichen dezentralisieren kann, desto schneller kann seine Bevölkerung profitieren. Vietnam hat auch Fehler gemacht, aus denen Myanmar lernen kann. Die Errichtung produktspezifischer staatlicher Monopolbetriebe war ein Ansatz, der erheblich von dem Japans und Südkoreas abweicht, wo private Unternehmen ermutigt worden sind, untereinander Wettbewerb um Exportmärkte zu betreiben. Auch hat Vietnam seine volkswirtschaftspolitische Entscheidungsfindung nicht Fachleuten übertragen (z.B. einer tatsächlich unabhängigen Zentralbank), so dass große Unklarheiten über angemessene politische Maßnahmen und Ziele fortbestehen. Außerdem kommt Vietnam bei der Liberalisierung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzsektors nur langsam voran. Die guten Beispiele, durch die Vietnam im Jahr 2011 zu einem Land mit mittlerem Einkommen mit einer festgestellten Armutsrate von 12 % (2009) wurde, überwiegen jedoch die politischen Fehler. In den nachfolgenden Artikeln dieser Serie werde ich bestimmte Aspekte der vietnamesischen Reformerfahrung auswählen, erläutern und mit der gegenwärtigen Lage in Myanmar in Beziehung bringen. Ich habe Schwerpunktthemen, aber auch solche mit Bedeutung für Geberorganisationen ausgewählt, die dieses Jahr mehrere neue Projekte mit der Regierung Myanmars planen werden. Zu den von mir ausgewählten Themen gehören: Kleinstkredite, die integrierte Entwicklung des ländlichen Raums, die Förderung der Entwicklung der Privatwirtschaft und die Handelsliberalisierung. Myanmar steht vor einem breit angelegten und umfassenden Reformprogramm; dabei ist es aber weder allein noch ohnegleichen. Die Erfahrung anderer Länder wie Vietnam kann den Weg weisen – in die richtige wie auch in die falsche Richtung.
  • 9. 9 INVESTIEREN IN MYANMAR I. Einleitung “Myanmar ist eine Goldmine, egal wie man es betrachtet. Es gibt keinen Flug nach, oder Hotel in Myanmar, das nicht von Geschäftsleuten gebucht ist, die nach Möglichkeiten suchen, dort in den Tourismus-, Bank-, Telekommunikations- oder Bausektor einzusteigen. Craig Steffensen, Country Manager bei der Asian Development Bank für Myanmar und Thailand Myanmar wird oft das Goldene Land genannt. Und im nächsten Jahrzehnt könnte es tatsächlich ein Goldenes Land für Investitionsmöglichkeiten werden. Durch frühzeitiges Investieren in Myanmar können Sie ein Trend-Setter (anstatt eines Mitläufers) sein. Mit seinen natürlichen und menschlichen Ressourcen und seinem kulturellen und nationalem Erbe stellt Myanmar ein exzellentes Potenzial für Geschäftsinvestitionen dar. Bis März 2013 beliefen sich die ausländischen Investitionen insgesamt auf 40.699 Milliarden US-Dollar. Myanmar begrüßt ausländische Investitionen in allen Formen. Die Regierung beabsichtigt, gute Wirtschaftsbeziehungen mit allen ausländischen Organisationen und Individuen zu unterhalten, unabhängig von ihrem politischen oder sozialen System und versucht ebenfalls, starke wirtschaftliche Beziehungen mit allen Ländern zu bauen. Myanmar bleibt ein unerschlossener Markt - reich an natürlichen Ressourcen mit einer jungen Bevölkerung und einer hohen Anzahl an englischsprachigen Personen. Firmen, die sich im Bereich Edelsteine, landwirtschaftliche Produkte oder in anderen Industrien betätigen, dürften Myanmar als faszinierenden Ort erleben, um längerfristige Interessen zu entwickeln. Myanmar ist ein fruchtbares und ressourcenreiches Land, das strategisch in der Mitte von Asien liegt, einer der weltweit am stärksten wachsenden Wirtschaftsregionen. Myanmar hat eine lange Küstenlinie mit gutem Hafenzug und Landesgrenzen mit Bangladesh, Indien, China, Laos und Thailand. Es ist auch ein Mitglied von ASEAN, das von seiner zunehmenden ökonomischen Integration profitieren wird – die ASEAN-Region alleine hat
  • 10. 10 eine Gesamtbevölkerung von mehr als 500 Millionen Menschen und ein BIP über 700 Milliarden US-Dollar. Länderüberblick Standort: Südostasien, Grenzen mit Bangladesh, China, Indien, Laos und Thailand Hauptstadt: NayPyi Taw Fläche: 676,578 km2 Sprache: Burmesisch Bevölkerung: geschätzte 54 bis 60 Millionen Natürliche Ressourcen: Öl und Gas, Holz, Kupfer, Blei, Kohle, Marmor, Edelsteine, Wasserkraft, Wälder und fruchtbare landwirtschaftliche Nutzfläche, Fischerei etc. Währung: Kyat Religion: 89% Buddhisten, 4% Christen, 4% Muslime, 1% Animisten, 2% andere Größte Stadt: Yangon Klima: Tropisches Monsoonklima Regenzeit (März bis September): bewölkt, regnerisch, heiß, feucht Trockenzeit (Oktober bis April): kaum Regenfall, mildere Temperaturen, geringere Luftfeuchtigkeit
  • 11. 11 Überblick über das Rechtssystem Myanmars Rechtssystem ist eine Kombination von Common Law (das eingeführt wurde, als Myanmar teil der britischen Kolonie British-India war) und Gewohnheitsrecht. Myanmars Rechtssystem befindet sich noch in der Entwicklung. Während einige Gesetze aus britischer Zeit noch in Kraft sind, aktualisiert die derzeitige Regierung die Gesetze, um eine Marktwirtschaft zu schaffen und das Land den benötigten ausländischen Investitionen gegenüber zu öffnen. Das neue Investitionsgesetz, das vorherige Beschränkungen im Bereich des Bankwesens und der Anmietung von Grundeigentum durch ausländische Staatsbürger beseitigt, schafft einen besseren Rahmen für ausländische Investitionen in dem Land. Myanmars Gesetze ermöglichen es Firmen, auf Schiedsgerichte und alternative Streitbeilegungsmechanismen zurückzugreifen. Die neue Verfassung des Landes wurde 2008 verabschiedet und 2011 aktualisiert. Wichtige Veränderungen werden weiterhin angegangen, um die folgenden Prinzipien umzusetzen (die bereits im neuen Foreign Investment Law enthalten sind): Annahme eines marktorientierten Systems, Förderung von privaten Investitionen und der Gründung von Firmen, Öffnung des Marktes gegenüber ausländischen Investitionen sowie Handel und das Entwickeln einer modernen Industrie. Diese Prinzipien sind darauf ausgerichtet, Exporte und Investitionen in großem Ausmaße zu fördern, den Technologieaustausch, die Produktion und Dienstleistungen voranzutreiben und dadurch Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger von Myanmar zu schaffen. Das Gesetz bietet Firmen, die sich in Myanmar ansiedeln wollen, eine Vielzahl von Steueranreizen, unterstützenden Dienstleistungen und Zugeständnissen bei den Einfuhrzöllen. Die Verfassung von Myanmar schafft ein föderales System, es ist aber unklar, wie die regionalen Regierungen mit der nationalen Regierung und dem Parlament interagieren werden. Als besondere Eigenschaft hat Myanmar auch Special Economic Zones, die sich von den freien Zonen der Vereinigten Arabischen Emirate deutlich unterscheiden. Diese Special Economic Zones haben separate gesetzliche Regelungen und wurden geschaffen, um Exporte zu fördern. Alle Produkte, die von ausländischen Firmen in diesen Zonen hergestellt wurden, müssen auf dem internationalen Markt und nicht auf dem inländischen Markt verkauft werden. Investoren in diesen Special Economic Zones dürfen zollfrei Maschinen und Rohmaterial importieren. Myanmars Judikative wurde in internationalen Medien stark kritisiert für einen Mangel an Effektivität und Unabhängigkeit. Ein erheblicher Rückschritt für die richterliche Unabhängigkeit fand 2012 statt: Am 7. September 2012 traten die neun Mitglieder des Verfassungsgerichts zurück, nachdem das Unterhaus sich dafür ausgesprochen hatte, sie ihres Amtes zu entheben. Dies geschah, nachdem das Oberhaus im Monat zuvor evenfalls
  • 12. 12 für die Amtsenthebung gestimmt hatte. Obwohl die Entscheidungen des Verfassungsgerichts bestandskräftig sein sollen, hat das Parlament das gesamte Gericht ihrer Ämter enthoben, weil es über eine Entscheidung empört war, die die Macht der parlamentarischen Kommittees gegenüber den Ministerien der Regierung beschränkt hätte. Im Hinblick auf die derzeitigen Gesetzesreformen ist kritisiert worden, dass diese von oben herab vom Präsidenten und einer Handvoll Minister angegangen werden und dass die Regierung Myanmars versucht, zu viel zu schnell zu erreichen (beispielsweise ist das Union Attorney General´s Office derzeit damit beschäftit, 400 Gesetzestexte zu untersuchen, zu entwerfen oder zu reformieren. Ein Problem des juristischen Berufszweigs in Myanmar ist das Fehlen qualifizierter Juristen: Es wird davon ausgegangen, dass nur ein paar der geschätzten 8,300 Anwälte (barristers) und der 39,700 höherrangigen Verteidiger (solicitors) Recht auf einem hohen Niveau praktizieren oder praktizieren können. Jedes Jahr gibt es in dem ganzen Land nur 200-300 Jura-Absolventen und die Informationen, die die Jurastudenten erhalten, haben ein sehr niedriges Niveau. Hinzu kommt, dass die Rechtsanwaltskammer derzeit keine Qualitätskontrolle im Hinblick auf die Qualifikationen der Anwälte durchführt oder ihr Verhalten beaufsichtigt oder diszipliniert. Myanmar ist Vertragsstaat einer Vielzahl an internationalen Verträgen, einschließlich der Convention Against Corruption (UNCAC), der Convention on the Elimination of Discrimination against Women (CEDAW), der Convention on the Rights of the Child (CRC), der ILO Forced Labour Convention, 1930 (No. 29) und der ILO Freedom of Association and Protection of the Right to Organize Convention, 1948 (No. 87). Allerdings hat die Regierung von Myanmar keine Prüfung der Vereinbarkeit der derzeitigen Rechtslage in Myanmar mit den eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen durchgeführt, so dass insoweit eine erhebliche Lücke zwischen völkerrechtlicher Verpflichtung und Realität besteht. II. Handel und Investitionen in Myanmar Die Haupthandelspartner des Landes sind die ASEAN Mitgliedstaaten sowie China und Indien. Myanmars führenden Exportprodukte sind Erdgas, Holz, Gemüse, Fisch, Hülsenfrüchte, Reis und Edelsteine – die Hauptkäufer sind Thailand, Indien, China und Japan. Das Land importiert Textilmaterialien, Petroleumprodukte, Dünger, Plastik, Maschinerie, Transportausrüstung, Zement, Konstruktionsmaterialien, Erdöl und Nahrungsmittel – die Hauptlieferanten sind China, Thailand, Südkorea, Malaysia und Indonesien. Myanmar hat kürzlich das neue Foreign Investment Law veröffentlicht, welches eine positive Resonanz bei ausländischen Betrieben erfahren hat und mehr Möglichkeiten für
  • 13. 13 Steuerbefreiungen und –erleichterungen und Flexibilität in Investitionsanteilen in Joint Ventures garantiert. Ausländische Investitoren können nun eine 100% im ausländischen Besitz stehende Firma gründen oder an einem Joint Venture mit einem einheimischen Partner teilnehmen. Im Fall eines Joint Ventures entscheiden die Parteien selbst über die Anteile von ausländischem und einheimischem Kapital. Dies stellt eine Verbesserung gegenüber vorherigen Beschränkungen dar, die Ausländer dazu zwangen, 35 % des Kapitals beizutragen. Jede Firma mit mindestens einem ausländischem Aktionär wird als Foreign Company behandelt. 1. Allgemeine Firmentypen  Private Limited Liability Company  Public Limited Liability Company  Alleinige Eigentümerschaft  Durch Garantie begrenzte Firmen mit Grundkapital  Durch Garantie begrenzte Firmen ohne Grundkapital  Allgemeine Partnerschaft  Zweig einer ausländischen Firma 2. Formen der ausländischen Investition Der Myanmar Companies Act (1914) sieht die Existenz von privaten und öffentlichen Gesellschaften mit beschränkter Haftung und von durch Garantie begrenzten Gesellschaften mit oder ohne Kapital vor. Das Foreign Investment Law erlaubt es Ausländern, Firmen zu gründen, die vollständig in ihrem Eigentum stehen (unabhängig davon, ob diese Firma in Myanmar oder anderswo gegründet wurde), oder sich an einem Joint Venture mit Bürgern oder der Regierung
  • 14. 14 von Myanmar zu beteiligen. Es gibt auch die durch den Special Company Act von 1950 geschaffene Möglichkeit, eine Special Company zu errichten (bei der ein Teil des Eigenkapitals dem Staat gehört). Eine Myanmar Company ist definiert als ein Firma, deren Kapital vollständig burmesischen Staatsangehörigen gehört und von ihnen kontrolliert wird, daher wird jede Firma mit einem oder mehreren ausländischen Aktionären als Foreign Company klassifiziert, die unter das Foreign Investment Law und nicht unter den Myanmar Companies Act fällt. Ausländische Firmen Ein ausländischer Investor darf in Myanmar eine 100% ausländische Firmen gründen, die von der Myanmar Investment Commission zugelassen wird. Zweigniederlassung einer ausländischen Firma Eine ausländische Firma darf eine Zweigniederlassung in Myanmar gründen. Bevor die Zweigniederlassung ihre Geschäfte in Myanmar aufnehmen darf, muss sie zunächst eine Permit to Trade von der Ministry of National Planning and Economic Development beantragen. Repräsentanz einer Firma – gegründet außerhalb Myanmars Ausländische Firmen können eine Repräsentanz in Myanmar eröffnen (hierbei handelt es sich um eine verbreitete Praxis bei Banken). Im Gegensatz zu einer Zweigniederlassung darf ein Representative Office of a company incorporated outside Myanmar keine direkten kommerziellen oder gewinnbringenden Aktivitäten in Myanmar durchführen. Es darf aber in Verbindung mit dem Hauptsitz stehen und Daten sammeln, die für den Hauptsitz nützlich sind. Joint Ventures Ein ausländischer Investor darf sich mit jedem Individuum, Firma, Genossenschaft oder staatlichem Unternehmen von Myanmar zusammentun, um ein Joint Venture entweder als Partnerschaftsfirma oder als beschränkte Gesellschaft auf der Grundlage eines Joint Venture – Vertrages einzugehen.
  • 15. 15 Im Fall eines Joint Venture von Ausländern und burmesischen Staatsangehörigen entscheiden die Parteien selbst über die Anteil von ausländischem und lokalem Kapital. Special Company Act (1950) Dieses Gesetz reguliert alle Firmen, bei den der Staat Eigenkapitalanteile hat. Wenn das jeweilige memorandum und die articles of association von der Regierung bestätigt wurden, veröffentlicht das Ministry of Commerce eine Notifizierung und klassifiziert diese Firma als Special Company. 3. Kapitalanforderungen Zwei Arten des importierten Kapitals betreffen ausländische Investoren: Erstens das Mindestkapital, das erforderlich ist, um eine Permit to Trade zu registrieren, zweitens das ausländische Kapital, das erforderlich ist, um sich für eine Myanmar Investment Commission Permit zu qualifizieren. Permit to Trade: Kyats 133,333,333 für eine industrielle Firma Kyats 66,666,666 für eine Handelsfirma Kyats 40,000,000 für eine Dienstleistungsfirma Anmerkung: Fünfzig Prozent (50%) des vorgeschriebenen Kapitals muss in einer ausländischen Währung beigebracht werden, bevor die Permit to Trade ausgehändigt wird und die ausstehenden 50% müssen innerhalb von 30 Tagen vor der Erneuerung der Permit to Trade überwiesen werden.
  • 16. 16 Myanmar Investment Commission Permit Die Mindestsumme ausländischen Kapitals, die erforderlich ist, um für das neue Foreign Investment Law berechtigt zu sein, wird von der Myanmar Investment Commission nach der jeweiligen Geschäftsaktivität festgelegt. Ausländisches Kapital kann in den folgenden Formen importiert werden:  Ausländische Währung  Eigentum, das für das Geschäft erforderlich ist und nicht innerhalb Myanmars erworben werden kann, wie Maschinerie, Ausrüstung und Instrumente  Intellektuelle Eigentumsrechte, wie Patente, Lizenzen, industrielle Designs, Schutzmarken und Copyrights  Technisches Know-How  Re-investierung von Gewinnen des Unternehmens 4. Beantragungsprozess Verfahren für eine Permit to Trade (Handelserlaubnis) Bevor eine ausländische Firma in Myanmar gegründet wird, ist es erforderlich, eine Permit to Trade von der Ministry of National Planning and Economic Development zu beantragen, bevor die Registrierung der Firma bei dem Registrar of the Companies Registration Office beantragt werden kann. Ein Antrag soll in der Form A gemacht werden, der ein Stempel beigefügt werden muss, dass die Grichtsgebühr bezahlt wurde. Eine Antragsgebühr von 100 US- Dollar muss bezahlt werden, bevor das Antragsformular ausgefüllt wird. Die folgenden Dokumente müssen der Form A beigefügt sein:  Memorandum und Articles of Association in Kopie  Der ausgefüllte Vordruck Questionnaire  Namen, Addressen und Nationalitäten der Aktionäre  List of Intended Economic or Business Activities die in Myanmar ausgeführt werden sollen (auf Burmesisch)  List of Established Expenditure of the Foreign Company to be New Set-up für das erste Geschäftsjahr  Name, Addressen und Nationalitäten der Vorstände
  • 17. 17  Statement of Undertaking hinsichtlich der physischen Einbringung der vorgeschriebenen Summe der Fremdwährung nach Myanmar, unterschrieben vom ausländischen Investor  Die Entscheidung der Vorstände der jeweiligen ausländischen und inländischen Firma, eine Joint Venture Firma in Myanmar zu gründen (falls es sich um Firmen handelt)  Geschäftsprofil der jeweiligen ausländischen und lokalen Firmen und  Bankreferenz der ausländischen und lokalen Gegenstücke oder der ausländischen und lokalen Firmen. ´ Anmerkung: Permit to Trade soll nicht im üblichen Sinne des Wortes verstanden werden sondern meint die Erlaubnis, Geschäfte abzuwickeln – Handelsaktivitäten sind weiterhin den Staatsangehörigen von Myanmar vorbehalten. Registrierungsverfahren: Nachdem die Permit to Trade erhalten wurde, kann eine Foreign Company beim Registrar of the Companies Registration Office einen Antrag auf handelsgerichtliche Eintragung stellen. Die folgenden Dokumente müssen dem Antrag beigefügt sein:  Permit to Trade in Kopie  Zwei Ausführungen des Memorandum und der Articles of Association, beide müssen auf Burmesisch und Englisch gedruckt sein und einen Stempel für 2,000 Kyats tragen. Im Fall eines Joint Ventures mit einem State Enterprise müssen diese Dokumente durch den Attorney General und die Ministry of National Planning and Economic Development bestätigt werden, die die Annahme dieser Dokumente notifizieren wird und das Joint Venture Unternehmen als Special Company unter dem Special Company Act (1950) klassifizieren wird  Translation Certificate durch einen Registered Accountant bzw. Anwalt etc.  Aussage, welches der Dokumente auf Burmesisch oder Englisch das rechtlich wirksame Dokument sein soll  Vollständige Addresse des registrierten Büros der Firma in Myanmar  Liste der Vorstände und Manager, mit Namen, Nationalitäten und Adressen  Quittungen für die Zahlung der Registrierungs- und Anmeldegebühr  Erklärung, die die drei Hauptziele der Firma benennt  Erklärung, dass die Vorschriften von Myanmar Private eingehalten werden
  • 18. 18 Industrial Law Für eine Public Company müssen die folgenden zusätzlichen Dokumente eingereicht werden:  Liste der Personen, die als Vorstand zu handeln  Liste der Personen, die eingewilligt haben, als Vorstand zu handeln  Die Vereinbarung, auswahlfähige Aktien zu nehmen Nachdem der Registrar of the Companies Registration Office die Registrierungsdokumente bearbeitet, wird das Certificate of Incorporation ausgehändigt. Nach der Aushändigung kann eine private Firma ihre Geschäfte aufnehmen. Das gleiche Verfahren gilt grundsätzlich auch für die Bildung von Public Companies. Allerdings muss eine Public Company nach der Gründung auch einen Prospekt oder ein Statement statt eines Prospekts einreichen. 5. Beschränkungen Tätigkeiten, die durch das Foreign Investment Law verboten werden:  Geschäfte, die die traditionelle Kultur und Traditionen der ethnischen Gruppen in Myanmar betrifft  Geschäfte, die die öffentliche Gesundheit beeinträchtigen können  Geschäfte, die die Umwelt und das Ökosystem beeinträchtigen können  Einfuhr von gefährlichen oder giftigen Abfällen nach Myanmar  Geschäfte, die nach internationalen Vereinbarungen gefährliche Chemikalien produzieren oder nutzen  Produktions- oder Herstellungsarbeitungen oder Dienstleistungen, bei denen es sich um für die burmesischen Staatsangehörigen reservierte Aktivitäten handelt  Die Einfuhr von Technologien, Medizin oder Utensilien ohne entsprechende Erlaubnis oder von solchen, die nicht für den Gebrauch bestimmt sind  Lang- und kurzfristige landwirtschaftliche Investition, Plantage und Bewirtschaftung, die von burmesischen Staatsangehörigen ausgeführt werden darf  Viezucht, die von burmesischen Staatsangehörigen ausgeführt werden darf  Seefischerei, die von burmesischen Staatsangehörigen ausgeführt werden darf  Ausländische Investitionsaktivitäten im Umkreis von 10 Meilen von Grenzen zwischen benachbarten Staaten von Myanmar, mit Ausnahme von
  • 19. 19 staatlichen economic zones die von der Regierung von Myanmar zugelassen wurden Die Myanmar Investment Commission kann ausländischen Investoren die Erlaubnis geben, diese verbotenen Aktivitäten auszuführen, wenn dies dem Interesse der Nation dient. Die Myanmar Investment Commission muss durch das Union Government die Zustimmung des Union Parliament für jedes Projekt beantragen, das einen erheblichen Einfluss auf die Sicherheit des Staats und des Volkes, die Wirtschaft, die Umwelt oder das sozio-ökonomische Wohlbefinden hat. 6. Garantien Investitionsgarantie und -schutz Firmen, die unter dem Foreign Investment Law operieren, haben eine staatliche Garantie gegen Verstaatlichung und Enteignung. Im neuen Foreign Investment Law findet diese Garantie eine Ausnahme, wenn die Verstaatlichung oder Enteignung im naturbedingten Interesse ist. In diesem Fall wird der Investor für den Marktwert der Investitionen kompensiert. Die Regierung garantiert auch, dass die Investition nicht während der zugelassenen Dauer beendet wird und dass ausländisches Kapital nach dem Auslaufen des Investitionsvertrags an die Investoren transferiert wird. Investitionsschutzabkommen Myanmar hat Investitionsschutzabkommen mit China, Indien, Kuwait, Laos, den Philippinen, Thailand und Vietnam. 7. Import und Export Im Hinblick auf die Importpolitik ist es das Ziel Myanmars, den Export zu fördern und ein Gleichgewicht des Handelsdefizits zu erreichen. Die Importpolitik von Myanmar prioritisiert den Import von Kapitalgütern, Industriemaschinen, anderen wesentlichen Gegenständen, medizinischer Ausrüstung sowie von Waren, die genutzt werden können, um den Export zu erhöhen und fördert Exportsubsitutionswaren. Ein unter dem Foreign Investment Law zugelassenes Unternehmen muss als Exporteur/Importeuer beim Export Import Registration Office registriert werden.
  • 20. 20 Die folgenden Personen oder Unternehmen können als Exporteure oder Importeure registriert werden: Staatsangehörige von Myanmar, wenn der Anmelder der Alleineigentümer ist  Partnerschaftsfirmen  Gesellschaften mit beschränkter Haftung, einschließlich ausländischer Firmen, Zweigniederlassungen oder joint ventures, die unter dem Meaner Companies Act (1914) und dem Special Company Act (1950) geschaffen wurden  Erwerbsgenossenschaften, die unter dem Co-operative Society Law (1992) registriert wurden Burmesische Produkte können mit Ausnahme einiger ausgewählter Produkte bzw. von der Exportlizenz ausgenommener Produkte exportiert werden. Alle Waren, die nicht durch das jeweilige Regierungsdepartment verboten sind, können gemäß der Importlizenz eingeführt werden. Zugelassene ausländische Investitionsfirmen können Folgendes ohne Importlizenz einführen:  Kapitalinvestitionen die als ausländisches Kapital während der Konstruktions- und anfänglichen Investitionsperiode importiert werden  Rohmaterialien die für die ersten drei Jahre der kommerziellen Produktion erforderlich sind Importe unter der Open General License sind auch den Organisationen erlaubt, die unter dem Foreign Investment Law zugelassen sind. 8. Markenschutz Marken können durch die Abgabe eines document of declaration registriert werden. Nach derzeitiger etablierter Praxis muss die Marke auf einem der folgenden Wege erneuert werden:  Durch eine erneute Registerung alle drei Jahre nach der ersten Registrierung  Durch eine erneute Veröffentlichung alle drei Jahre nach der ersten Wiederveröffentlichung  Durch eine Wiederregistrierung und eine Wiederveröffentlichung Ein neues Gesetz zum Markenschutz soll vermutlich dieses Jahr erlassen werden. Es wird empfohlen, alle Marken so schnell wie möglich zu registrieren, um sicherzustellen, dass das neue Gesetz auf die registrierten Marken Anwendung findet.
  • 21. 21 III. Special Economic Zones 1. Allgemeines Drei Special Economic Zones sind in Myanmar geschaffen worden und haben unabhängige Gerichtsbarkeit erhalten, um exportorientierte ausländische Investititionen zu fördern. Waren, die in einer Special Economic Zone hergestellt oder verarbeitet werden, müssen auf dem internationalen Markt verkauft werden und dürften nicht in den heimischen Markt eingeführt werden. Die Unternehmen, die mit einer Fremdwährung in der Special Economic Zones betrieben werden, haben das Recht, ausländische Konten bei jeder Bank in Myanmar zu eröffnen und den Empfang und die Bezahlung in Fremdwährung im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen abzuwickeln. 2. Das Recht der Special Economic Zones Am 27. Januar 2011 verkündete die Regierung das Myanmar Special Economic Zone Law, Law No. 8/2011. Dieses Gesetz bezweckt Folgendes:  Ausländische Investitionsgeschäfte zu betreiben, die Wirtschaft des Staates durch die Einführung und den Betrieb einer Special Economic Zones anzukurbeln  die Industrie und Spitzentechniken in dem Staat zu entwickeln  das verarbeitenden, handelnde und dienstleistenden Gewerbe zu verbessern  den Bürger und Bürgerinnen zu ermöglichen, die Spitzentechnologie zu erlernen  mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen und  die Infrastruktur des Staats zu entwickeln. 3. Anreize Investoren, die in der Special Economic Zone investieren und Geschäfte betreiben dürfen Folgendes beantragen:  Einkommenssteuerbefreiung auf die Gewinne für überseeische Verkäufe für die ersten fünf Jahre von dem Tag des Produktions- oder Tätigkeitsbeginns an  50 % Einkommenssteuerermäßigung auf die Gewinne für überseeische Verkäufe für die nächsten fünf Jahre
  • 22. 22  Für die dritten fünf Jahre dürfen Investoren, wenn der Gewinn der Exportverkäufe reinvestiert wird, eine 50 %-ige Steuererleichterung hinsichtlich des investierten Gewinns beantragen  Nach dem Auslaufen der Befreiungs- und Ermäßigungsperiode fällt die normale Einkommenssteuer an, wenn keine weitere Befreiung oder Ausnahme genehmigt wird IV. Versteuerung 1. Einkommenssteuer In der Vergangenheit fand eine 30% des Nettogewinns-Pauschale Anwendung auf Unternehmen, die gemäß dem Foreign Investment Law tätig waren und solchen, die unter dem Myanmar Companies Act (1914) geschaffen wurden. Am 15. März 2012 wurde Notification 111/2012 erlassen, mit einer vorgesehenen Einkommensteuerrate von 25%. Ortsansässige und nicht-ortsansässige Ausländer Für Einkommenssteuerzwecke werden Ausländer und ausländische Organisationen in ortsansässige und nicht-ortsansässige Ausländer aufgeteilt. Ein ortsansässiger Ausländer ist:  Im Fall eines Individuums ein Ausländer der für nicht weniger als 183 Tage während des Einkommensjahrs in Myanmar lebt  Im Fall einer Firma eine Firma die unter dem Myanmar Companies Act (1914) oder einem anderen Gesetz Myanmars gegründet wurde  Im Fall einer Gruppenvereinigung eine Vereinigung bei der Kontrolle, Management und Entscheidungsträger vollständig in Myanmar sitzen und ausgeführt werden  Jedes Unternehmen oder Individuum das gemäß dem Foreign Investment Law zugelassen ist Ausländer oder ausländische Organisationen, die die relevanten obengenannten Kriterien nicht erfüllen, werden als nicht-ortsansässig behandelt. Ein Zweig einer ausländischen Aktiengesellschaft der in Myanmar unter dem Myanmar Companies Act (1914) registriert ist wird für die Zwecke der Besteuerung als nicht-ortsansässig behandelt.
  • 23. 23 Abzugssteuer Das Ministry of Finance and Revenue hat am 10. März 2010 die Notification No 41/2010 veröffentlicht, die ein Abzugssteuersystem vorsieht und am 1. April 2010 in Kraft trat. Demzufolge müssen Personen, die für andere Auszahlungen als Gehaltsauszahlungen zuständig sind, zum Zeitpunkt der Zahlung Steuern nach folgender Maßgabe in der Währung, in der die Auszahlung getätigt wird, abziehen:  Zinsen für nicht-ortsänsässige Ausländer: 15%  Tantiemen: 15% der Zahlung an ortsansässige, 20% an nicht-ortsansässige Ausländer  Zahlungen für den Kauf von Waren und Dienstleistungen: 2% der Zahlung an ortsansässige, 3.5% der Zahlung an nicht-ortsansässige Ausländer 2. Gewerbesteuer Alle Unternehmen, die versteuerbare Waren und Dienstleistungen anbieten, die den einschlägigen Grenzwert in einem Jahr übertreffen oder voraussichtlich übertreffen werden, müssen Gewerbesteuer bezahlen und beim Township Revenue Officer registriert sein. Der Registrierungsantrag muss in der vorgeschriebenen Form erfolgen und einen Monat vor der Aufnahme der Geschäftsaktivitäten gestellt werden. Unabhängig vom Niveau der Verkaufsaktivitäten muss ein registriertes Unternehmen alle gesetzlichen Vorschriften beachten, einschließlich der Einreichung einer Steuererklärung, der monatlichen Zahlung von Steuer und Aufzeichnungspflichten, bis der Name von dem Register entfernt ist. Nur registrierte Unternehmen dürfen Vorsteuer abziehen, die bei ihren Käufen angefallen ist. Schedule 7 of Notification No. 117/2012 sieht eine Gewerbesteuer von 5% für 14 Arten von Geschäftsaktivitäten vor. 3. Steueranreize Foreign Companies haben ein Anrecht auf folgende Anreize und Vorzüge:  Befreiung von der Einkommenssteuer für das Jahr, in dem die Produktion oder die Serviceaktivitäten beginnt, für bis zu fünf aufeinanderfolgende Jahre  Befreiung oder Erleichterung von der Einkommenssteuer für Gewinn, der innerhalb eines Jahres reinvestiert wird
  • 24. 24  Befreiung oder Erleichterung von der Einkommenssteuer für bis zu 50% des Gewinnes, der sich aus Exporten ergibt  Das Recht, Einkommenssteuer für die ausländischen Angestellten zu bezahlen und dies vom steuerpflichtigen Einkommen des Unternehmens abzuziehen  Das Recht zu beschleunigter Abschreibung  Das Recht, Verluste für bis zu drei Jahre nachdem sie angefallen sind zu übertragen und abzusetzen  Das Recht, vom versteuerbaren Einkommen Aufwendungen abzuziehen, die für in burmesischer Sprache durchgeführte Forschung und Entwicklung angefallen ist  Befreiung oder Erleichterung von der Gewerbesteuer für Waren die für den Export produziert werden  Das Recht einer Zollerleichterung auf den Import von Rohmaterialien für drei Jahre nach der Niederlassung 4. Doppelbesteuerungsabkommen Es gibt keine Vorschrift für einseitige Erleichterung. Das Income Tax Law sieht vor, dass die Vorschriften eines die Einkommenssteuer betreffenden Abkommens der Regierung mit einem ausländischen Staat oder einer internationalen Organisation nach der Notifizierung eingehalten werden, wenn sich aus anderen Vorschriften des Income Tax Law nichts Gegenteiliges ergibt. Myanmar hat derzeit Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich, Singapur, Malaysia, Vietnam, Südkorea, Indien und Thailand. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Thailand für die Finanzjahre ab dem 1. Januar 2012 trat in Kraft. Derzeit wird über einen solchen Vertrag zwischen Japan und Myanmar verhandelt. V. Finanzielle Regulierungen 1. Austauschkontrolle und Bankwesen Ausländische Investoren dürfen bei den hierfür durch die Myanmar Investment Commission bestimmten Banken Geld nach außen transferieren gemäß der für die jeweilige ausländische Währung festgelegte Austauschrate.
  • 25. 25 Ausländer dürfen bei diesen Banken ausländische Währungskonten und Bankkonten in Kyats eröffnen. Aufgrund der bis kürzlich Myanmar auferlegten Sanktionen wurde das Bankensystem vom internationalen Finanzsystem abgetrennt. Momentan entstehen neue private Baken und die Regierung erneuert ihre Bankvorschriften. Die Hauptbanken sind staatlich kontrolliert: Myanmar Investment and Commercial Bank und Myanmar Foreign Trade Bank. 2. Währung und Austauschrate Drei Währungen werden hauptsächlich in Myanmar benutzt: • Kyat (MMK): die nationale Währung für alltägliche Transaktionen zwischen Bürgern und Besuchern von Myanmar. • Foreign Exchange Certificate (FEC): werden, soweit benötigt, mit ausländischer Währung von Ausländern, die Myanmar besuchen, gekauft. Ein FEC entspricht technisch einem US-Dollar. FECs werden von Regierungsbehörden und bestimmten Verkäufern akzeptiert. • US Dollar (USD): die bevorzugte ausländische Austauschwährung. US-Dollar (Bargeld) können von Einheimischen legal nur bei Einrichtungen benutzt werden, die lizenziert sind zur Entgegennahme von US-Dollars. Banken kaufen auch Euro und Singapur-Dollar. Für alltägliche Transaktionen dürfen US-Dollar benutzt werden, wenn ausländische Währungen überhaupt akzeptiert werden. 3. Überweisung von ausländischer Währung Eine Person, die ausländisches Kapital eingeführt hat, kann Folgendes überweisen:  Ausländische Währungsanwartschaften der Person  Nettogewinn nach dem Abzug aller Steuern und Provisionen  Ausländische Währung, deren Entnahme von der Myanmar Investment Commission genehmigt ist, was die Vermögenswerte einer Liquidation umfassen kann  Ausländische Angestellte können nach Abzug aller vor Ort angefallenen Steuern und Lebenserhaltungskosten ihren Lohn und das rechtmäßige Einkommen überweisen.
  • 26. 26 4. Rückführung von Kapital Eine Person, die nach Myanmar Kapital in ausländischer Währung eingeführt hat, darf es wieder aus dem Land in dieser Währung ausführen, nachdem alle einschlägigen Steuern, wie beispielsweise die Einkommenssteuer abgezogen wurden. Ausländer, die in Myanmar angestellt sind, können ihren Lohn nach Abzug der Einkommenssteuer und aller Lebenshaltungskosten ausführen. VI. Grundbesitz- und Landrecht 1. Beschränkungen des Eigentums an Land Vor dem 30. September 2011 durften Ausländer und ausländische Firmen kein Land in Myanmar kaufen oder für einen längeren Zeitraum als ein Jahr pachten, außer dies war ausdrücklich durch die Regierung gemäß dem Transfer of Immovable Property Restriction Law von 1987 erlaubt worden. Es gibt Ausnahmen für diplomatische Missionen und Übertragungen zugunsten des Staates. Eine Firma, die unter dem Foreign Investment Law genehmigt wurde, konnte eine langfristige Pacht von der Regierung beantragen. Auch wenn Ausländer immer noch nicht in Land investieren dürfen, wurden die ihnen auferlegten Beschränkungen gelockert: Ausländer dürfen nunmehr nicht nur vom Staat, sondern auch von privaten Individuen pachten. Die Pachtzeiten wurden auf bis zu 50 Jahre verlängert, abhängig von der Form der operativen Geschäfte der Gesellschaft − industrielle, landwirtschaftliche oder kommerzielle. Nachdem diese Periode abläuft, kann die Myanmar Investment Commission eine Verlängerung von weiteren 10 Jahren genehmigen, die für weitere 10 Jahre erneuerbar ist. 2. Land für Projektentwicklung Im Allgemeinen gehört Land in Myanmar dem Staat. Die Verwaltung des Landes erfolgt durch verschiedene Regierungsabteilungen. Wähend ein ausländischer Investor kein Eigentum an Land erwerden kann, kann das Recht zur Landnutzung in einer der beiden folgenden Weisen erlangt werden: 1. Durch Pacht, entweder von der Regierung oder von privaten Individuen, genehmigt durch die Regierung, 2. Landrechte werden einem Joint Venture durch eine Regierungsbehörde zugeteilt.
  • 27. 27 VII. Arbeit und Beschäftigung 1. Hintergrund Nach den Schätzungen von 1998/99 betrug die Bevölkerung von Myanmar 47.25 Million. Davon waren 33.3% unter 14 Jahren, 59% waren zwischen 15 und 59 Jahren und 7.65% waren über 60 Jahre alt. Zu diesem Zeitpunkt betrug die Bevölkerung der Städte Yangon und Mandalay 4 Millionen beziehungsweise 0.7 Millionen. Myanmar hat eine hohe Alphabetisierungsrate. Die Arbeiterschaft is ziemlich gut ausgebildet. Jedes Jahr graduieren mehr als 30,000 Studenten von Hochschulen und ungefähr 80,000 Auszubildende Berufsausbildungsschulen. Die meisten von ihnen sind verhandlungssicher in Burmesisch and Englisch. 2. Arbeitskosten Die Arbeitskosten in Myanmar sind ziemlich gering verglichen mit denen anderer benachbarter Länder. Im privaten Sektor wird der Lohn üblicherweise durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt. Fabrikarbeiter verdienen zwischen 20,000 und 50,000 Kyats monatlich, abhängig von ihren Fähigkeiten. Manager mit einem MBA könnten einen Lohn zwischen 500,000 und einer Million Kyats pro Monat (580 bis 1,250 US- Dollar) erwarten, abhängig von der Arbeitserfahrung. Buchhalter können zwischen 300,000 und 500,000 Kyats (240 bis 580 US-Dollar) verdienen. Ausländische Firmen dürften die größte Antriebskraft bei den Löhnen und generellen Verbesserungen im Arbeitsmarkt sein. Mehr und mehr ausländische Firmen mit wirklich internationalen Standards, die in Myanmar arbeiten, werden Manager und Fachkräfte ausbilden. Ihre Nachfrage wird sich hoffentlich auch in Veränderungen in der Hochschulbildung widerspiegeln. 3. Arbeitsstunden Firmen, Handelszentren, Fabriken 48 Stunden pro Woche (Convention No. 30, 1930) Ölfelder und Minen 44 Stunden pro Woche Tiefbaugruben 40 Stunden pro Woche
  • 28. 28 Der Workmen's Compensation Act sieht vor, das eine Kompensation durch den Arbeitgeber bezahlt werden muss, wenn ein Arbeitnehmer, der nicht unter den Social Security Act (1954) fällt, bei der Arbeit Verletzungen davonträgt, die in zeitweiser oder dauerhafter Behinderung oder Tod resultieren. 4. Sozialleistungen Private Firmen, die mehr als fünf Personen beschäftigen, fallen unter den Social Security Act (1954). Die Arbeiter, die unter diesem Gesetz versichert sind, haben das Recht auf kostenlose medizinische Behandlung, Geldleistungen für Krankheit, Mutterschaft und Behinderung, Beerdigungszuschüsse und Hinterbliebenenrente. Das Gesetz legt fest, dass 2/3 des Lohnes für einen zwölfwöchigen Mutterschaftsurlaub bezahlt wird (der maximale Mutterschaftsurlaub ohne Verlust des Arbeitsplatzes beträgt 26 Wochen), 2/3 des Lohnes im Fall eines Arbeitsunfalls für maximal 52 Wochen (eine längere Dauer wird als dauernde Behinderung klassifiziert und in diesem Fall werden besondere Unterstüzungen oder Renten gewährt); und insgesamt 40,000 Kyats (50 USD) als Beerdigungszuschuss für die Familien von verstorbenen versicherten Arbeitern. Die Zahlung von Sozialleistungen hat von 381.6m Kyats im fiskalen Jahr 2000-01 auf 1,260.37m Kyats im fiskalen Jahr 2008-2009 (ungefähr 1.5m USD nach der derzeitigen Austauschenrate) zugenommen (statistisches Jahrbuch 2009). 5. Einstellung Einstellungsverfahren sind einfach und direct. Ein privates Unternehmen, das fünf oder mehr Arbeiter einstellen will, sollte dies bei dem Township Labour Office beantragen, welches eine Liste von Kandidaten vorbereiten wird, die die Anforderungen erfüllen. Die Arbeiter werden von dem Arbeitgeber aus der Liste ausgewählt. Um ausländischen Arbeitgebern bei der Erfüllung des Myanmar Labour Law zu helfen, kann das Department of Labour Arbeitsverträge und Arbeitsregeln untersuchen und entsprechend beraten. Arbeitgeber können auch durch Arbeitsfirmen oder direkt durch Werbung rekrutieren. 6. Urlaub Arbeiter in einem privaten Unternehmen haben einen jährlichen Anspruch auf 6 Tage “casual leave”, 30 Tage “medical leave”, 10 Tage “earned leave” sowie 21 Feiertage mit Lohn. Frauen in
  • 29. 29 privaten Unternehmen die unter den Social Security Act (1954) fallen, bekommen bezahlten Mutterschutzurlaub. 7. Beschäftigung von Ausländern In den ersten zwei Betriebsjahren müssen Einheimische 25% aller Facharbeiter und Techniker der ausländischen Firma darstellen, 50% im dritten und vierten Jahr und 75% im fünften und sechsten Jahr. Alle Hilfsarbeiter müssen Staatsangehörige von Myanmar sein. Zusätzlich muss die Firma den Arbeitern Ausbildung zur Verfügung stellen, um ihre technischen Fähigkeiten zu verbessern, so dass die Firma die oben genannten Begrenzungen bei der Einstellung von Arbeitskräften erfüllen kann. 8. Arbeitsrecht Das bestehende Arbeitsrecht in Myanmar beeinhaltet: Employment and Training Act (1950), Employment Restriction Act (1959), Employment Statistics Act, (1948), Factories Act (1951), Labour Organization Law (2011), Leave and Holidays Act (1951), Minimum Wages Act, (1949), Oilfields Labour and Welfare Act (1951), Payment of Wages Act (1936), Shops and Establishments Act (1951), Workmen’s Compensation Act (1923), und zwei neuere Gesetze, Labour Dispute Settlement Law (2012), und Social Security Act (2012) (erlassen, aber noch nicht in Kraft). Auch wenn die meisten dieser Gesetze immer noch in Kraft sind, sind sie veraltet und spiegeln nicht die veränderte Wirtschaft und Arbeitsrealität dar – selbst in Myanmar, das in vielen Aspekten hinter anderen Ländern zurückhängt. Die Gesetze wurden nicht nur im Hinblick auf Mindestlohn, Arbeitsstunden, Sozialleistungen und Arbeitsschutz. Letzteres wird von der Mehrzahl der Firmen in Myanmar ignoriert. So kann auf Baustellen in Yangon gesehen werden, dass die Arbeiter keine Schutzkleidung tragen, weil es ihre Verantwortung und nicht die ihres Arbeitgebers ist, für diese zu sorgen. Das Ministry of Labour hat einen Überblick über das Myanmar Labour Law veröffentlicht, das die Arbeitsgesetze zusammenfasst. Diesen Gesetzen ist eine Musterarbeitsvertrag beigefügt, der von allen Firmen benutzt werden muss, wenn Staatsangehörige von Myanmar eingestellt werden.
  • 30. 30 9. Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten Das Ministry of Labour hat einen effektiven Mechanismus für die Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten geschaffen. Jede Streitigkeit zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeiter wird erst zum Zwecke einer möglichen Versöhnung vor das Township Workers Supervisory Committee gebracht. Falls eine Versöhnung scheitert, wird die Angelegenheit an das Township Trade Disputes Committee zur Schiedsgerichtsbarkeit verwiesen. Falls der Urteilsspruch des Township Trade Disputes Committee von einer der Parteien nicht akzeptiert wird, kann eine Berufung an das Trade Disputes Appeal Committee eingelegt werden. Das Trade Disputes Appeal Committee kann den Urteilsspruch aufrechterhalten, umkehren oder die Bedingungen des Urteilsspruchs verändern. Falls die Entscheidung des Trade Disputes Appeal Committee für eine der Parteien nicht akzeptabel ist, kann eine abschließende Ebene der Schiedsgerichtsbarkeit von dem Central Trade Disputes Committee begehrt werden. Diese Entscheidung ist abschließend. 10. Das Arbeitsorganisationsrecht Das Labour Organization Law wurde am 11. Oktober 2011 veröffentlicht. Es zielt darauf ab, die Rechte der Arbeiter zu schützen, gute Beziehungen zwischen den Arbeitern oder zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitern zu schaffen und es zu ermöglichen, die Arbeitsorganisationen systematisch und unabhängig zu gründen und auszuführen. Momentan existieren 39 grundlegende Arbeitsorganisationen, eine Arbeitsföderation und zehn Arbeitgeberorganisation. Sie haben das Recht, frei ihre Struktur und Regeln zu gestalten, ihre Vertreter zu wählen, ihre Verwaltung und Aktivitäten zu organisieren oder ihre Programme zu formulieren. 11. Arbeitserlaubnis Die Einstellung von ausländischen Experten und Technikern durch Unternehmen, die eine Erlaubnis durch die Myanmar Investment Commission haben, ist erlaubt. Die folgenden Verfahren müssen durchlaufen werden, um ausländische Experten und Techniker einzustellen:
  • 31. 31  Der Investor muss die Zahl der ausländischen Experten/Techniker, die eingestellt werden sollen in der Investment Application Form benennen, die der Myanmar Investment Commission vorgelegt wird  Nach dem Erhalt der Erlaubnis der Myanmar Investment Commission muss die Firma eine Anstellung und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen  Mit Billigung der Myanmar Investment Commission muss die Firma eine Arbeitserlaubnis bei dem Directorate of Labour des Ministry of Labour sowie eine Aufenthaltserlaubnis und ein Visa bei dem Immigration and National Registration Department des Ministry of Immigration and Population beantragen. VIII. Einwanderungsrecht Ausländer benötigen ein Visum, um nach Myanmar einzureisen. Ein normales Touristenvisum ist gültig für 28 Tage. Die folgenden Visatypen können gewährt werden: • Touristenvisum: Gültig für 28 Tage, verlängerbar für weitere 14 Tage. Die Arbeitsaufnahme ist dem Besucher nicht erlaubt. Touristenvisa müssen bei der Botschaft von Myanmar an dem Wohnsitz des Besuchers erworben werden (diese Vorschrift wird sehr locker gehandhabt, beispielsweise gibt die Botschaft von Myanmar in Bangkok Visa für alle aus, nicht nur für Personen mit Wohnsitz in Thailand). • Geschäftsvisum: Normalerweise wird ein Geschäftsvisum für 70 Tage Aufenthalt ausgegeben, das die einmalige Einreise erlaubt. Dieser Visatyp kann in Myanmar für eine weitere Zeit verlängert werden. Geschäftsvisa werden auch für sechs oder zwölf Aufenthaltsmonate erteilt, die zur mehrmaligen Einreise ermächtigen. Bei der erstmaligen Beantragung wird nur ein 70-Tages Visum erteilt. Ein sog. Sponser Letter in englischer Sprache von einem Geschäftspartner in Myanmar, der den Zweck des Besuches und die ungefähre Aufenthaltsdauer benennt, ist für alle Geschäftsvisen erforderlich. Ausländer, die in Myanmar geschäftlich tätig sind, können eine Aufenthaltsgenehmigung von drei, sechs oder neun Monaten beantragen. Ein Ausländer, der in Myanmar länger als 90 durchgängige Tagen bleiben will, muss bei dem Immigration Department ein Foreigner’s Registration Certificate beantragen, welches mit einem Empfehlungschreiben vom Arbeitgeber und abhängig von einer Empfehlung des relevanten Ministeriums für einen Aufenthalt von einem Jahr verlängert werden kann.
  • 32. 32 IX. Energie Überblick Myanmar hat unzählige Energie-Ressourcen, insbesondere Wasserkraft und Erdgas. Offshore- Gas ist Myanmars wichtigste Quelle für Exporteinnahmen und Myanmar ist einer der fünf größten Energieexporteure in der Region, insbesondere von Erdgas. Myanmars Energieexporte im Jahr 2009 waren das Äquivalent von 7.7 RÖE − mehr als die Hälfte der gesamten Energieversorgung. Ein Drittel der ausländischen Direktinvestitionen in Myanmar betreffen den Öl- und Gassektor (September 2011). 2009 (die letzte Schätzung der IEA für Myanmar) betrug die gesamte Primäreenergieversorung des Landes ungefähr 15.1 Millionen Tonnen Erdöl-Equivalent (MTOE). Die Primärenergieversorgung des Landes umfasst Kohle, Öl, Gas, Wasserkraft und Biomasse. 69.9% der Energieversorgung kommt von Biomasse, 18.2% von Erdgas and 8.5% von Öl, 2.4% von Wasserkraft und 0.9 % von Kohle. Allerdings nehmen die Kohle- und Wasserkraftproduktion rapide zu (durchschnittliche jährliche Zunahme zwischen 2000 und 2009 von 15.1%, 9.7% beziehungsweise 9.2%). Energieressourcen Das Wasserkraftpotenzial von Myanmars vier Hauptflüssen (Ayeyarwaddy, Chindwin, Thanlwin und Sittaung) wird auf 100,000 Megawatt (MW) geschätzt, von dem weniger als 10% bereits genutzt wird. Myanmar hat 92 potenzielle große Wasserkraftprojekte mit einer gesamten installierten Kapazität von 46,101 MW ermittelt. Nachgewiesene Gasreserven belaufen sich auf 11.8 Trillionen Kubikfuß (tcf) mit großem weiteren Entdeckungspotenzial. Dem World Energy Council zufolge hatte Myanmar 2007 geschätzte Koalreserven von ca. 2 Millionen Tonnen, 447.7 TCF Erdgas (428 TCF auf dem Festland und 19.7 TCF auf hoher See) und 206.9 Millionen Barrel (MMbbl) Öl (106 MMbbl auf dem Festland und 100.9 MMbbl auf hoher See). Myanmar führt Projekte durch, um diese Energieressourcen auszunutzen und damit sowohl die allgemeine gesamte wirtschaftliche Entwicklung zu beschleunigen und den Bewohnern direkte soziale Hilfe leisten zu können - insbesondere durch eine bessere Stromversorgung in den ländlichn Gebieten. Allerdings sind strategische Herangehensweise erforderlich, um das große Potenzial des burmesischen Energiesektors anzuzapfen, einschließlich ausländischer technischer Expertise und ausländischer Investitionen. Im Hinblick auf das politische Umfeld ist erwähnenswert, dass sieben Ministerien für Energieangelegenheiten zuständig sind, wobei das Ministry of Energy als Zentrale für die allumfassende Energiepolitik und Koordination fungiert.
  • 33. 33 Energieverbrauch Myanmar hat eine der geringsten pro-Kopf Elektrizitätsverbrauchsraten in Asien. Die Elektrifizierungsrate beträgt lediglich 26 %. Der IEA zufolge ist Myanmar ein extremes Beispiel von “Energiearmut”. Allerdings nimmt der gesamte Endverbrach in Myanmar zu (zwischen 2000 und 2009 durchschnittlich 2.4% jährlich, von 11.1 MTOE zu 13.8 MTOE). Jährliche Zunahme des Energieverbrauchs: • Kommerzieller Sektor: 5.4% • Industrieller Sektor: 4.8% • Transportsektor: –1.9% • Haushaltsstromverbrauch: 1.3% (größter Energieverbraucher - hauptsächlich in Form von Biomasse) KOHLE Kohlereserven Ungefähr 400 Kohlevorkommen wurden in Myanmar entdeckt, von denen viele von geringerer Bedeutung sind. Die bedeutendsten Vorkommen scheinen in den Ayeyarwaddy und Chindwin Flussgebieten sowie im südlichen Teil von Myanmar und in den Becken zwischen den Bergen, einschließlich des Shan-Staates zu liegen. Die geschätzten Reserven der 33 hauptsächlichen Kohledepots belaufen sich auf etwa 488.7 Millionen Tonnen in verschiedenen Kategorien. Allerdings ist bisher nur 1% dieses geschätzten Potenzials bestätigt worden. Kohleproduktion Von 1988 bis Januar 2009 wurden 8,323 Tausend Tonnen Kohle produziert. Während bisher kein Import von Kohle stattgefunden hat, zieht die Regierung eine Einfuhrsteuer zum Nulltarif für den Fall in Betracht, dass Einfuhren notwendig sind. Während der letzten zwei Dekaden gab es einen begrenzten Export von Kohle, davon war der größte ein 4.5 Millionen Tonnen Export nach Thailand zwischen 1992 und 2009. In Anbetracht der großen unberührten Kohleressourcen in Myanmar ist davon auszugehen, dass die Produktion und der Verbrauch von Kohle beträchtlich zunehmen wird. Einem 30-Jahresplan aus dem Haushaltsjahr 2007 zufolge soll die Kohleproduktion jährlich um 16% zunehmen und im Haushaltsjahr 2016 2,761 Tausend Tonnen und im Haushaltsjahr 2013 5,654 Tausend Tonnen erreichen. Die Myanmar Mines Rules (1996) bestimmen Compliance-Maßnahmen für die Sicherheit von Kohleminen und die Prävention von Unfällen.
  • 34. 34 ÖL UND GAS Sowohl auf hoher See als auch auf dem Festland sind wesentliche Gasvorkommen entdeckt worden. Beispielsweise wurden zwei große Offshore-Gasfelder, Yadana (5.7 TCF) and Yetagun (3.16 TCF), in den 1990er Jahren in dem Golf von Moattama entdeckt. 2004 hat Daewoo International Corporation die Entdeckung des Shwe-Feldes verkündet, mit geschätzten Gasreserven von ungefähr 5 TCF. Aktuelle Schätzungen weisen ungefähr 10 TCF verfügbares Gas in den nahegelegenen Gasfeldern von Mya und Shwe Phyu aus. Seit 1990 haben Total, Petronas Carigali, Daewoo, PTT Exploration and Production Public Company (PTTEP) und China National Offshore Oil Corporation 20 Produktionsbeteiligungsverträge unterschrieben und sie erforschen und/oder entwickeln zurzeit 21 Blöcke. 2012 haben sieben Firmen − Myanmar Petroleum Resources, Goldpetrol, China National Offshore Oil Corporation, Sinopec International Petroleum, Nobel Oil, Essar und North Petro- Chem − neun Onshore-Blöcke betrieben oder entwickelt. Der Myanmar Investment Commission (MIC) zufolge wurden insgesamt 60 Investitionsprojekte für den Öl- und Gassubsektor für insgesamt $13.2 Milliarden genehmigt (September 2011). Im Hinblick auf Öl- und Gasserven sind siebzehn geologische sedimentäre Becken auf hoher See identifiziert von denen bisher nur drei vollständig erforscht worden sind (Zentral-Myanmar, Pyay Embayment und das Ayeyarwaddy Delta Becken), sechs wurden teilweise und fünf noch gar nicht erforscht. ERNEUERBARE ENERGIEN Myanmar hat eine Vielzahl von erneuerbare Energieressourcen, insbesondere Wasserkraft und Biomasse, aber auch das Potenzial für Wind-, Solar- und andere Typen der erneuerbaren Energie. Von diesen Ressourcen wird lediglich Wasserkraft im kommerziellen Ausmaße entwickelt und benutzt. Die anderen erneuerbare Energie-Ressourcen werden weiterhin untersucht oder sind in Entwicklungs- oder Versuchsstadien. X. Schiedsgerichtsbarkeit Myanmar ist Mitglied des Geneva Protocol on Arbitration Clauses von 1923, aber nicht der ICSID Convention. Am 6. März 2013 hat das Parlament die Zustimmung zur Unterzeichnung der New York Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards of 1958 (New York Convention) erteilt.
  • 35. 35 Es gibt keine öffentliche Aufzeichnung eines internationalen Schiedsgerichtsfalls, der unter dem Englisch-basierenden Myanmar Arbitration Act (1944) erfolgte. Bisher wurden sehr wenige internationale kommerzielle Schiedsgerichtsfälle in Myanmar durchgeführt. Das reflektiert vermutlich die Wirtschaftspolitik Myanmars vor 1988, die Wirtschaftsbeziehungen mit ausländischen Staaten zu minimalisieren. Seit 1988 gibt es eine Anzahl von Verträgen zwischen burmesischen Parteien des öffentlichen und privaten Sektors und ausländischen Parteien, in denen die Anwendbarkeit ausländischen Rechts und ausländischer Schiedgerichtsregeln vorgesehen wird. Myanmar ist Partei des ASEAN Investment Protection Agreement (1987). Myanmar wurde 1997ein Mitgliedstaat von ASEAN und ist verpflichtet, 14 von ASEAN vorgesehene Schlüsselabkommen zu unterzeichen. Das Protocol on Enhanced Dispute Settlement Mechanism (2004) ist eins dieser Abkommen. Die Schiedsgerichtsregel im Myanmar Companies Act (1914) bestimmt: o Eine Firma kann sich durch schriftliche Vereinbarung auf die Schiedsgerichtsbarkeit berufen, im Einklang mit dem Arbitration Act für existierende oder zukünftige Schwierigkeiten zwischen ihr und einer anderen Firma oder Person o Firmen als Parteien des Schiedsgerichtsprozesses dürfen dem Schiedsrichter die Kompetenz übertragen, jede Angelegenheit zu regeln, die rechtlich geregelt oder durch die Firmen oder ihre Vorstände entschieden werden kann o Die Vorschriften des Abritration Acts sollen auf alle Schiedsgerichtsbarkeiten zwischen Firmen und Personen nach dem Wortlaut dieses Gesetzes anwendbar sein Das Schiedsgerichtsverfahren muss immer im Einklang mit dem Arbitration Act (1944) stehen. Aufgrung der Regierungspolitik spezifizieren die meisten Verträgen zwischen staatlichen Unternehmen und ausländischen Firmen burmesisches Recht als das anwendbaren Recht und bestimmen, dass Streitigkeiten gemäß dem Arbitration Act beigelegt werden. Im Allgemeinen erlauben das Attorney General’s Office und die Myanmar Investment Commission keine ausländischen Schiedsgerichtsklauseln. Derzeit werden Streitigkeiten in Myanmar durch die Union of Myanmar Federation of Chamber and Commerce Industry in Yangon beigelegt. Am 8. März 2012 während der dritten Parlamentssitzung wurde vorgeschlagen den Arbitration (Protokoll und Konvention) Act und den Myanmar Arbitration Act von 1944 zu ändern. Es wurde entschieden, dass letzterer für Ziele der inländischen Schiedsgerichtsbarkeit beibehalten wird, dass die UNCITRAL Arbitration Rules angenommen und dass der New York Convention beigetreten wird.
  • 36. 36 Quellen  Myanmar Companies Act  Myanmar Foreign Investment Law No.21/2012  Burma Business Guide – British Embassy In Rangoon  Myanmar Special Economic Zones Law No.8/2011  Labor Realities in Myanmar – ThuraSwiss Research  Myanmar Rule of Law Assessment - New Perimeter, Perseus Strategies and the Jacob Blaustein Institute for the Advancement of Human Rights  Myanmar Energy Sector Initial Assessment - Asian Development Bank  Myanmar Business Guide – www.pwc.com  Doing Business in Myanmar – Myanmar Legal Services LTD  CIA Fact Book  Uwww.nationalmultimedia.com  Uwww.ilo.org
  • 37. 37 Inhalt I. Einleitung......................................................................................................11 II. Handel und Investitionen in Myanmar.............................................................14 1. Allgemeine Firmentypen 15 2. Formen der ausländischen Investition 15 3. Kapitalanforderungen 17 4. Beantragungsprozess 18 5. Beschränkungen 20 6. Garantien 21 7. Import und Export 21 8. Markenschutz 22 III. Special Economic Zones………………………………………………………23 1. Allgemeines 23 2. Das Recht der Special Economic Zone Law 23 3. Anreize 23 IV. Versteuerung…………………………………………………………………….24 1. Einkommenssteuer 24 2. Gewerbesteuer 25 3. Steueranreize 25
  • 38. 38 4. Doppelbesteuerungsabkommen 26 V. Finanzielle Regulierungen……………………………………………………26 1. Austauschkontrolle und Bankwesen 26 2. Währung und Austauschrate 27 3. Überweisung von ausländischer Währung 27 4. Rückführung von Kapital 28 VI. Grundbesitz- und Landrecht…………………………………………………28 1. Beschränkungen des Eigentums und Lands 28 2. Land für Projektentwicklung 28 VII. Arbeit und Beschäftigung..................................................................................29 1. Hintergrund 29 2. Arbeitskosten 29 3. Arbeitsstunden 29 4. Sozialleistungen 30 5. Einstellung 30 6. Urlaub 30 7. Beschäftigung von Ausländern 31 8. Arbeitsrecht 31 9. Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten 32
  • 39. 39 10. Das Arbeitsorganisationsrecht 32 11. Arbeitserlaubnis 32 VIII. Einwanderungsrecht…...................................................................................33 IX. Energie..............................................................................................................34 X. Schiedsgerichtsbarkeit....................................................................................36
  • 40. 40 ANHANG 1 DRAFT 3/07-02-2013 (Unofficial Translation of the “Official Myanmar Version”) Government of the Republic of the Union of Myanmar Ministry of National Planning and Economic Development Notification No.11/2013 (31 January 2013) The Ministry of National Planning and Economic Development, in exercise of the powers conferred under Section 56, sub-clause (a) of the Myanmar Foreign Investment Law, and with the approval of the Union Government, prescribes the following rules: CHAPTER 1 Title and Definition 1. These rules shall be called Foreign Investment Rules. 2. The expressions contained in these rules shall have the same meaning as are assigned to them in the Myanmar Foreign Investment Law. In addition, the following expressions shall have the meanings given hereunder:-- (a) “Ministry” means the Ministry of National Planning and Economic Development; (b) “Office of the Commission” means the Directorate of Investment and Company Administration (DICA), which is undertaking the activities of Myanmar Investment Commission; (c) “Director General” means the Director General of the DICA; (d) “Form” means the form attached to these rules; (e) “Schedule” means the schedule mentioned in these rules. (f) “BOT” means Build, Operate, and Transfer (g) BTO means Build, Transfer after the construction is completed to the concerned organization and Operate. (h) “Capital assets” means land, building, vehicle and equipment used in the economic activities. In this context, share, promissory note and other similar agreements are also included. CHAPTER 2 Applicable Economic Activities 3. The Commission shall, with the approval of the Union Government, prescribe, by notification, the economic activities related to Foreign Investment Law based on the following facts: (a) Labor-intensive enterprises that encourage employment growth; (b) Enterprises that will produce the more value on production of the State; (c) Large investment- enterprises; (d) High Technology-intensive enterprises; (e) Enterprises aiming at affordable consumption of goods and services by the citizens; (f) Manufacturing and Services Enterprises heading towards improvement of living standards of the citizens. 4. The Commission shall prescribe the type of economic activities whether restricted or prohibited investment business, or investments which will allow only as joint-venture business with citizens, or
  • 41. 41 investment businesses which will allow only on specific stipulated condition and submit to the Union Government for approval. 5. Upon approval from the Union Government, the Commission shall notify the type of economic activities whether restricted or prohibited business, or investments which will allow only as joint- venture business with citizens, or investment businesses which will allow only on specific stipulated condition by Notification. 6. The Commission shall, with prior approval from the Union Government, amend , by notification, from time to time, the type of economic activities prescribed in the interest of the Union and citizens; 7. Manufacturing and services activities that citizens may carry out are prescribed as stated in Schedule (1); 8. Agriculture and short-term/long-term cultivation activities that can be carried out by citizens are prescribed as stated in Schedule (2); 9. Livestock breeding activities that can be carried by citizens are prescribed as stated in Schedule (3); 10. Sea-fisheries that can be carried out by citizens are prescribed as stated in Schedule (4); 11. The Ministry shall, with the approval of the Union Government, amend, by notification, from time to time, the type of economic activities prescribed in the rules 7, 8, 9, and 10. 12. The Commission may, with the approval of the Union Government, prescribe the collective manufacturing and services zones including industrial zones carried within 10 miles of the national borders , agriculture and livestock breeding zones, tourism zones, commercial zones as economic zones; 13. The Commission may submit to the Union government and get approval when stipulating economics zones mentioned in rule 12 above by the directions of the Union government, or when proposed by the concerned Regional or State government, private authorized division or state organizations, or when the concerned Regional or State government, private authorized division or state organizations or when the concerned Regional or State government, private authorized division or state organizations agreed the Proposal of the Investors or the Promoters. 14. If the foreign investor has proposed to carry out restricted or prohibited business activities, the Commission shall, in the interest of the Union and citizens especially the native people, scrutinize the Proposal based on the following conditions: (a) The opinion of relevant local population or civil societies on the proposed investment; (b) The opinion of relevant regional administrative entities on the proposed investment; (c) Depending on the region in which the business is to be carried out, the opinion of Nay Pyi Taw Council or the government of Region or State. 15. The Commission shall, with its recommendation, submit the Proposal that meets the conditions contained in Rule 14 to the Union Government for approval.
  • 42. 42 16. Upon receipt of the approval of the Union Government, the Commission shall issue the foreign investment permit to the promoter or the investor. CHAPTER 3 Form of Investment 17. The investment may be carried out in any of the following forms: (a) investment made by a foreigner to the extent of one hundred per cent foreign capital except the business forms specified in Rule 5 by the Commission; (b) if a joint venture is formed between a foreigner and a citizen or the relevant Government department and organization, the ratio of foreign capital and citizen capital may be mutually agreed upon the terms of the contract; (c) In carrying out business activities by mutual contract, it shall be conducted systems with government and private jointly including the systems such as BOT, BTO or any other system. 18. In submitting investment proposal, permission to incorporate or register as a foreign company has to be applied simultaneously to DICA in accord with existing Company Law. 19. When the Commission approves the proposal and issue the investment permit, DICA shall issue foreign company incorporation or registration at the same time. If the investor or promoter requests for the issuance of foreign company registration in advance for the purpose of facilitating investment activities, the Director General may issue the Incorporation permit (temporary) or Registration (temporary) given justifiable reasons are provided. However, the Incorporation permit (temporary) or Registration (temporary) may not be regarded as an investment permit. 20. If a joint-venture is carried out with citizen in prohibited or restricted business, the ratio of foreign capital should not exceed 80 per cent of the total capital. This provision may be amended by the Commission, by notification, from time to time, with the permission of the Union Government. 21. Liquidation before the expiry of the term of the contract or on the conclusion of the business shall be exercised in accordance with existing Myanmar Companies Act with the prior approval from the Commission. CHAPTER 4 Formation of the Commission and Meeting 22. The number of commission members shall be “odd” number; 23. The term of a commission member shall not exceed 3 years. However, depending on skill and other needs, the Union Government may assign a member more than three years. 24. If a commission member is, for any reason, no longer able to resume duty before the expiry of three year term, the member who replaces that position shall be responsible only for the remaining term of the his predecessor. 25. Commission meetings should be convened at least twice in a month.
  • 43. 43 26. The Chairman of the Commission shall act as chairperson in the meetings. In the absence of the Chairman, Deputy Chairman as a chairperson, and the Secretary as a chairperson if both Chairman and Deputy Chairman are absent or any member shall act as the Chairperson. 27. The meeting is effective if the attendance is more than 50%. 28. The Commission shall make decisions with the agreements of the members, who attended the meeting. The absent members of the Commission shall not object, reject, or modify the decisions made by the attending members. 29. The Commission may, as required, invite the Minister of relevant Ministry or Deputy Minister, subject matter experts and others to the meeting. 30. The Commission shall allow the promoter or investor or their assistants to take part in the meetings to explain and discuss. CHAPTER 5 Application for Permit 31. When a promoter or an investor submit proposal to the Commission, the following information contained in the Proposal Form (1) shall be completed and signed by the promoter: (a) name of promoter or investor, proof of citizenship, address, place of business, actual business conducted by relevant law, effective place of headquarter, place of incorporation, type of business; (b) if investment is to be made by joint-venture, particulars mentioned in clause (a) relating to the joint-venture partner; (c) evidence in support of clause (a) or clause (b); (d) commercial and financial evidences of the promoter or persons wishing to take part in the joint- venture; (e) particulars relating to production or services activities in which investment is to be made; (f) the intended term of investment, the period of construction; (g) place or places in the Union where investment is to be made; (h) techniques and systems to be used in the production and sale; (i) the type and quantum of energy to be used; (j) the quantity and value of the main machineries, equipment, raw materials and similar materials required to be used during the period of construction; (k) the type and area of land required; (l) volume and value of annual production of the enterprise and volume and value of services; (m) annual requirement of foreign exchange to carry on the business and the estimated amount of foreign exchange earnings; (n) volume and value of goods to be sold locally and abroad annually; (o) economic justification; (p) environmental protection and conservation scheme complying with the existing laws; (q) intended form of organization in the Union where investment is to be made; (r) if a partnership is to be formed, draft partnership agreement, the ratio and amount of capital to be contributed by the partners, the profit
  • 44. 44 (s) if a limited company is to be formed, draft contract, drafts of the Memorandum of Association and Articles of Association, authorized capital of the company, types of shares, the number of shares to be subscribed by the shareholders; (t) name, citizenship, address and designation of the executives of the organization in which investment is to be made; (u) the total capital of the organization in which investment is to be made, the ration of local and foreign capital, total amount of foreign capital to be brought into the Union, the value of the various types of foreign capital and the period within which such foreign capital is to be brought in; 32. The proposal shall be submitted together with the draft of the land lease contract entered into either with citizen or Government department and organization, or the draft contract of joint-venture in which two parties intend to carry out business by contract; 33. Proposals for the economic activities that are considered capital intensive by the Commission, and that are prescribed to undergo environmental impact assessment by the Ministry of Environmental Protection and Forestry have to be submitted along with Environmental and Social Impact Assessment. 34. If the proposed investment is natural resources based and related to State-owned Enterprises Law, the application has to be submitted to the Commission through the relevant Union Ministry; 35. Proposal for any business activity, which is not related to those of Rule 34, can be submitted directly to the Commission by the promoter or the investor; 36. Upon receipt of the proposal as per Rule 35, the Commission shall scrutinize whether or not sufficient information is provided, and if it is sufficient, accept it or if insufficient, explain the promoter to have it completed and resubmitted; 37. In order to scrutinize accepted proposals sector by sector, a Proposal Review Group, composed of high ranking officers from the following departments, is to be formed to perform preliminary scrutiny: - (a) Directorate of Investment and Company Administration (b) Myanmar Customs Department (c) Internal Revenue Department (d) Department of Labour (e) Ministry of Electric Power (f) Department of Human Settlement and Housing Development (g) Directorate of Industrial Supervision and Inspection (h) Directorate of Trade (i) Reporting Department of Project Scrutinizing and Development (j) Environmental Conservation Department 38. In performing preliminary scrutiny as per Rule 37, subject matter experts from relevant Government departments or organizations shall be invited if necessary. 39. The Director General shall be the head of the Proposal Review Group.
  • 45. 45 40. The Proposal Review Group shall meet once every seven day, and scrutinize the proposals received before the meeting and present the acceptable proposals to the Commission for further action in accord with the rules. If the proposal is approved, the Commission shall, by mail or other means of communication, inform the promoter and if is not approved, the Commission shall provide reasons for being rejected. 41. The promoter or the investor or its delegated person shall attend the meeting of the Proposal Review Group. CHAPTER 6 Further Actions on the Proposal 42. Once the proposal is accepted, the Commission shall, depending on the location, request for remarks from the Nay Pyi Taw Council or relevant government of the Region or State for comments on whether the proposal could be acceptable or not, and remarks from the Ministry of Environmental Protection and Forestry on the investor’s protection or mitigation measures on the social and environmental impact. 43. Upon receipt of the request for remarks from the Commission, Nay Pyi Taw Council, or the government of the Region or State shall scrutinize and reply with remarks signed by the Chairman of the Nay Pyi Taw Council or the relevant Prime Minister or the delegated person of the Region or State within seven days from the date of receiving the request to the Commission whether or not the proposed investment proposal is acceptable. 44. The Ministry of Environmental Protection and Forestry shall review the investor’s protection or mitigation measures on the social and environmental impact and reply with remarks to the Commission within seven days from the date of receiving the request by the Union Minister himself or its delegated person in the most efficient communication system. 45. The relevant Union Ministry shall reply to the Commission within seven days of receiving the Commission’s request for remarks on investment proposal. In order to timely respond to the request, respective Union Ministry shall form an Investment Assessment Group headed by a Director (or) any officer at the same level. The relevant Union Ministry shall lay down its own investment policies to be exercised by that group. The Commission should be informed of the duty assignments of that group and be updated on any change of the members of the group. 46. The Commission, after receiving the remarks, shall present the proposal to the most immediate Commission’s meeting. CHAPTER 7 Scrutiny of Proposal 47. The Commission shall scrutinize investment proposals in the following manners:- (a) scrutinizing whether or not the proposal is in conformity with the basic principles of Chapter 4 of Myanmar Investment Law; (b) scrutinizing financial credibility in the following manners:-- 1. scrutinizing banking statements;
  • 46. 46 2. scrutinizing audited final accounts of a most recent year of the company; 3. scrutinizing performance report of the company (c) scrutinizing economic justification based on the following particulars; 1. estimated annual net profit; 2. estimated annual foreign exchange earnings as well as foreign exchange requirement for the operation, 3. recoupment period; 4. prospects of new employment; 5. prospects of increased national income; 6. local and foreign market conditions; 7. local consumption needs; (d) scrutinizing appropriateness of technology by technical experts; (e) scrutinizing remarks from the Ministry of Environmental Protection and Forestry on the protection measures of social and environmental impact; (f) scrutinizing whether or not the investment is socially and economically responsible and is CHAPTER 8 Issuance of Permit 48. After the proposal is approved by the Commission, the Permit Form (2) shall be issued within 90 days from date the proposal was approved. The copy of the Permit shall be forwarded to the relevant Union Ministries. CHAPTER 9 Further Actions after Obtaining Permit 49. After the permit is granted by the Commission, the promoter or investor shall complete the production or services activities within the construction period or within extended construction period if extension is granted. After the completion of construction activities, the final status of construction shall be reported to the Commission within 30 days of the completion date. 50. The investor shall commence production or services as soon as the expiry of the construction period. 51. During the course of operations, the investor shall, without failure, submit Progress Report Form (3) to the Commission every three month by mail or in any other mode of communication. 52. During the course of operation, should the investor encounter with any condition specified in Rule 121, the company shall report to the Commission within 24 hours. 53. Should a need arise to register, or obtain license/permit from the Government department or organization or relevant Union Ministry due to the nature of work or other matters , the investor shall proceed in accord with the prescribed terms and conditions. 54. The promoter or investor shall: (a) comply with Environmental Protection Law in dealing with environmental protection matters related to the business; (b) shall carry out socially responsible investment in the interest of the Union and its people;
  • 47. 47 (c) shall co-operate with authorities for occasional or mandatory inspection; (d) shall exercise due diligence to be in conformity and harmony with norms and standards prescribed by relevant Union Ministry in conducting construction of factories, workshops, buildings, and other activities; (f) shall exercise in conformity and harmony with terms and conditions, and standards prescribed by relevant Union Ministry in transporting, storing, and utilizing hazardous, toxic and other similar materials; (g) shall not carry out activities to the detriment of consumers in terms of product quality and standards; 55. The Permit for mineral exploration shall not involve any activity related to survey exploration or production. The investor, after conducting exploration, shall submit to the Commission through the Ministry of Mining for permit to conduct survey exploration and production. CHAPTER (10) Determining Construction Period 56. The investor shall, from the date that the Commission issued the Permit, complete the construction activities during the prescribed construction period. 57. In case an extension of construction period is needed for different reasons, the investor shall provide explanation of the cause(s) of the delay and apply for an extension to the Commission 60 days prior to the expiration of the originally prescribed construction period. 58. Upon receipt of application for an extension by the investor, the Commission may conduct necessary scrutiny and grant, subject to sound justification, an extension of construction period, which shall not exceeding 50% of the originally permitted construction period. 59. Extension of construction period shall not be granted more than once except it is due to unavoidable events such as natural disaster, emergency political instability, riots, demonstrations, State emergency, arm resistance, and war. 60. For exploration survey of oil and gas and minerals, processing for survey exploration, mining, promote development, and commercial production, construction period shall, with the approval of the Commission, be stipulated in accord with the terms and conditions contained in the agreement. 61. If the construction activities are not completed during the permitted construction period or extended period, the Commission may invoke the investment Permit. In this regard, the Commission CHAPTER (11) Sub-lease, mortgage, transfer of share, transfer of business 62. During the tenure of permit, if the investor would like to sub-lease or mortgage the lands and buildings approved for investment without altering the type of business, the investor shall, with the agreement of a person entitled to lease of land or use of land, submit application in Sub-lease Form (4) or Mortgage From (5) to the Commission and proceed only with the approval of the Commission. If the land is Vacant, Fallow, and Virgin, approval of the Union Government has to be attached and submitted.
  • 48. 48 63. Upon receipt of application as per Rule 62, the Commission shall scrutinize the following facts:-- (a) whether or not the reason to sub-lease or mortgage is correct; (b) whether or not it is detrimental to the interest of the State and it’s people, due to the sub-lease or mortgage; (c) whether or not the beneficiary of the sub-lease or mortgage could keep on carrying out the business successfully; 64. If sub-lease or mortgage is considered to be permissible based on the findings of the scrutiny, the request should be submitted to the most immediate Commission’s meeting whether the request is to be approved or not in accord with the decisions of the Commission. 65. If the investor would like to transfer all shares to a foreigner or a citizen for good, the Share Transfer Form (6) shall be filled out and submitted to the Commission. In apply for share transferring, the transferor shall obtain and enclose tax clearance from the Internal Revenue Department. If the land is Vacant, Fallow, and Virgin, approval of the Union Government has to be enclosed and submitted. 66. Upon receipt of application as per Rule 65, the Commission shall scrutinize the following facts:-- (a) whether or not the reason to transfer all shares is accurate; (b) whether or not the interest of the Union and it’s people could be detrimental due to the transfer of all shares; (c) whether or not the beneficiary of the transfer of all shares could keep on carrying out the business successfully; 67. If the transfer of all shares is considered to be permissible based on the findings of the scrutiny, the request should be submitted to the most immediate Commission’s meeting whether the request is to be approved or not in accord with the decisions of the Commission. 68. If approval is granted, the transferor (seller) shall return his Permit to the Commission. 69. If the transferee (buyer) is a foreigner, application for registration or incorporation as a foreign company has to be submitted to DICA in accord with the existing laws. If the transferor agrees, the existing name of the company may continue to be used. 70. If the transferee (buyer) is a citizen, application for permit has to be submitted to the Commission in accord with Myanmar Citizen Investment Law. After obtaining the permit from the Commission, the transferee shall register as a citizen company with DICA in accord with the existing Company Law. 71. In the issuance of the new permit, if the period of exemptions and reliefs, as per Section-27 of Exemptions and Reliefs of Myanmar Foreign Investment Law, of the original investor remains, the transferee (buyer) is entitled to enjoy the said remaining period of exemptions and reliefs. If the period of exemptions and reliefs has already expired, the transferee (buyer) shall not further enjoy the said exemptions and reliefs because of the issuance of the new permit. 72. If partial shares are to be transferred to a foreigner or a citizen for good, Share Transfer Form (7) shall be completed and submitted to the Commission.
  • 49. 49 73. Upon receipt of application as per Rule 72, the Commission shall scrutinize the following facts:-- (a) whether or not the reason to transfer partial shares is accurate; (b) whether or not the interest of the Union and it’s people could be detrimental due to the transfer of partial shares; (c) whether or not the beneficiary of the transfer of partial shares could keep on carrying out the business successfully; 74. If partial transfer of shares is considered to be permissible based on the findings of the scrutiny, the request should be submitted to the most immediate Commission’s meeting where the request is to be approved or not in accord with the decisions of the Commission. 75. If approval is granted, application for registration of share transfer has to be submitted, enclosed with the Commission’s approval, to DICA. 76. In carrying out functions of scrutiny contained in Rule 63, 66, and 73, a scrutinizing group, which will be composed of experts from relevant Government departments and organizations may be formed with the approval of the Commission. CHAPTER 12 Insurance 77. All economic organization formed under a permit shall effect insurance with any authorized local insurance enterprise in respect of the followings types of insurance:-- (a) machinery insurance; (b) fire insurance; (c) marine insurance; (d) physical injury insurance; (e) natural disaster insurance; (f) life insurance 78. In addition to the insurance types stated in Rule 77, an economic organization shall acquire other types of insurance prescribed by any existing law based on the category of economic activity. CHAPTER 13 Appointment of Staff and Workers 79. In submitting the proposal, the investor shall specify the number of skilled workers, technicians and staff for skilled business as well as the number of unskilled workers. 80. By the time the business begins commercial operation, skilled citizen workers, technicians and staff for skilled business shall be appointed in accord with Section (11), Clause 24 of the Myanmar Foreign Investment Law. In carrying out appointment, the wages will not be less than the minimum level prescribed in accord with relevant rules, regulations, by-laws, procedures, notifications, orders, and directives. 81. In appointing staff and workers, the investor shall comply with and exercise in accord with the existing labor laws.
  • 50. 50 82. After appointing the citizen staff and workers or foreign staff and workers, the investor shall, within 30 days, enter into employment agreement in accord with the terms and conditions prescribed by the Ministry of Labor, Employment and Social Security. 83. The investor shall send and submit to the Commission the annual program for practicing and training for improvement of working skills for the citizen workers before 31 January every year. 84. For foreign staff and worker working for the investment business under the permission, the investor shall, as recommended by the Commission, apply for work permit in accord with Foreign Workers Law from the Ministry of Labor, Employment and Social Security in Work Permit Form (8). Local residence permit has to be applied for at the Commission in Local Residence Form (9). 85. Upon receipt of the application as per Rule 84, the representative of the Departmental Coordination Group, which is attached to the Commission, shall scrutinize and issue the permit. 86. The investor shall have all workers, who are receiving wages either in Myanmar currency or foreign currency, registered with the Social Security Board. 87. The investor shall be registered with the Social Security Board within 15 days of the commencement of the business and submit the copy of the registration card from the Social Security Board to the Commission. 88. In order to keep on investment activities, the recommendation from the relevant social security office indicating that there is no payable balance to the social security system shall be submitted to the Commission every 6 month. 89. Before receiving reimbursement of benefits granted at the expiry of agreement, the recommendation from the relevant social security office indicating that there is no outstanding payable contribution to the social security system shall be submitted. 90. Disputes arisen between workers or workers’ organization and employer or employer’s organization shall be settled in accord with The Settlement of Labor Dispute Law. 91. Immigration of foreigners related to investment activities shall be complied with and exercised in accord with existing immigration law and rule, procedure, order, notification, regulation. CHAPTER 14 Exemptions and Reliefs 92. The promoter or the investor shall apply for one or more or all exemptions or reliefs by submitting Tax Exemption and Relief Form (10) to the Commission in accord with Section 12, Clause 27 (b) to (k) of the Foreign Investment Law. 847575_3.doc 15 93. If the investor or promoter has applied for exemptions and reliefs specified in Rule 92, the Commission may scrutinize and grant it as necessary. In scrutinizing it, the Commission may ask for necessary evidences and documents from the investor or promoter, relevant government department, organization, and other relevant organization.