Ausländische investitionen in indien von sebi registriert langfristige investoren in regierung vom securities
1. Ausländische Investitionen in Indien von SEBI
registriert Langfristige Investoren in Regierung vom
Securities
Ausländische Investitionen in Indien von SEBI
registriert Langfristige Investoren in
Regierung vom Securities
Achtung des Fachhändlers Kategorie-I (AD Kategorie-I)
Banken eingeladen, 5 mit dem Foreign Exchange
Management (Übertragung oder Ausgabe von
Sicherheit durch eine Person mit Wohnsitz außerhalb
Indiens) Regulations, 2000 mitgeteilt vide Mitteilung
Nr. FEMA.20/2000 Planen
-RB vom 3. Mai 2000, die von Zeit zu Zeit geändert, in
Bezug auf die SEBI registriert Foreign Institutional
Investors (FIIs) und langfristig orientierte Anleger kann
Grundstücke erwerben, auf Grundlage Rückführung
Staatspapiere und nicht wandelbare
2. Schuldverschreibungen (NCDs) / Anleihen
von einem indischen Unternehmen, die solchen
Bedingungen wie erwähnt darin und Beschränkungen
wie für die gleiche von RBI und SEBI vorgeschrieben
von Zeit zu Zeit.
2.
Achtung der AD Kategorie-I Banken wird auch AP (DIR
Series) Circular No.94 vom 1. April 2013 in Bezug auf
die die vorliegende Grenze für Investitionen von FIIs,
QFIs und langfristig orientierte Anleger in
Staatsanleihen und Unternehmensanleihen standen
eingeladen
auf USD 25 Mrd. und USD 51 Mrd.
3.
Auf einer Bewertung, hat sich nun in Absprache mit
der indischen Regierung beschlossen, die Grenze für
ausländische Investitionen in der Regierung laufende
Wertpapiere mit USD 5 Mrd. auf 30 Mrd. USD mit
sofortiger Wirkung zu erhöhen.
Die erhöhte Limit von USD 5 Milliarden Euro werden
3. nur für Investitionen in Wertpapiere, die von
Regierung vom langfristig investorsregistered mit SEBI
verfügbar - Sovereign Wealth Funds (SWF),
multilateralen Organisationen, Pension / Versicherung
/ Endowment Funds, ausländische Zentralbanken.
4.
Die operativen Leitlinien in dieser Hinsicht wird von
SEBI ausgestellt werden.
5.
Alle anderen bestehenden Bedingungen für
Investitionen in Staatsanleihen bleiben unverändert.
6.
AD Kategorie - Ich Banken können den Inhalt dieses
Rundschreibens der Bekanntmachung ihrer
Bestandteile und betroffenen Kunden zu bringen.
7.
Die Richtungen, in diesem Rundschreiben enthaltenen
Kapiteln 10 (4) und 11 (1) des Foreign Exchange
4. Management Act, 1999 (42 von 1999) ausgestellt
worden sind und unbeschadet Berechtigungen /
Genehmigungen, wenn überhaupt, erforderlich unter
einem anderen Gesetz
.
Wir bieten Dienstleistungen für alle deutschen
multinationalen Unternehmen in Indien arbeiten
FÜR Corporate Funding
CORPORATE ABNAHMEN
CORPORATE PROJEKTE
CORPORATE DEVISEN MANAGEMENT ACT RELATED
WORK
5. CORPORATE COMPLIANCES ENDE FORMALITÄT
INDIAN Behörden wie MINISTERIUM of Corporate
Affairs, Registrar of Companies, Reserve Bank of India
Fachbereich Wirtschaftsingenieurwesen PROMOTION,
ausländische Investitionen und PROMOTION BOARD
OF INDIA
Wir bieten auch verschiedene Dienstleistungen für
ausländische Deutsch Unternehmen dort einrichten
Liaison Zweigniederlassung oder Projektbüros in
Indien
Für weitere Informationen kontaktieren US zzgl. neun
ein neun neun sieben fünf null ein vier eins null fünf
und
E-Mail-
proglobalcorp@gmail.com