2. Wir stellen uns vor...
Ihre Allianz Generalvertretung
Allianz Spezialvertrieb
Peter Popp e.K.
Rosestraße 24 - 95448 Bayreuth
Telefon: 0921.16 27 16 - 0 - Telefax: 0921.16 27 16 - 22
Email: peter.popp@allianz.de - www.allianz-popp.de
Die Agentur Peter Popp e.K. ist Teil der Allianz Spezialorganisation. Diese be-
sondere Einheit der Allianz mit bundesweit ca. 200 Agenturen ist spezialisiert
auf die Vorsorgebereiche Alters-, Berufsunfähigkeits-, Hinterbliebenen- und
Pflegevorsorge - also auf den Bereich der Personenversicherung.
Daher können wir Ihnen eine individuelle und optimale Beratung für Vorsorge-
lösungen jeder Art im Privat- und Firmenkundenbereich bieten. Speziell in der
BAV (betrieblichen Altersversorgung) liegt unsere Kernkompetenz.
3. Mit Hilfe der hervorragenden Produktpalette des Marktführers Allianz wird es
unser Ziel sein, Ihnen den Mehrwert der BAV innerhalb der Allianz zu verdeut-
lichen.
Die Allianz Spezialvertriebe wurden in 2006 innerhalb der Allianz Beratungs-
und Vertriebs-AG als eigenständige Vertriebseinheit ausgelagert. Unser Team
in Bayreuth umfasst 5 Mitarbeiter - und wir sind jederzeit gerne für Sie da.
Es ist für uns selbstverständlich, unsere Kunden über einen langen Zeitraum
zu begleiten. Gerade unsere Beständigkeit wird Ihnen künftig einen reibungs-
losen und folglich einen verwaltungsarmen Verlauf der betrieblichen Altersver-
sorgung gewährleisten.
In diesem Sinne möchten wir uns nochmals für Ihr Interesse an der Allianz bei
Ihnen bedanken und es würde uns sehr freuen, wenn wir Sie künftig in diesem
Bereich kompetent und nah betreuen dürften.
Ihr Peter Popp
Versicherungsfachmann (BWV)
Spezialist betriebliche Altersvorsorge (DVA)
4. Unsere Kompetenz ist Ihr Gewinn !
Fazit:
Durch unsere Kompetenz, die Erfahrung und das
breite Backoffice von Allianz Leben ist es uns möglich,
die Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung
Ihrer Firma komplett zu übernehmen !
5. Wir fragen - Sie antworten...
Zielsetzung: Überblick Haftung des Arbeitgebers
Einstandspflicht des Arbeitgebers!?
Die Einstandspflicht des AG ist im Betriebsrentengesetz normiert (§ 1 Abs. 1 Satz 3) und stellt eine
zwingende Regelung dar. Das heißt, sie kann nicht durch eine Vereinbarung zwischen AG und AN verändert
oder ausgeschlossen werden.
Verpflichtung des AG zu richtigen Auskünften!
Erteilt der AG dem AN aufgefordert oder unaufgefordert eine Auskunft zur betrieblichen Altersversorgung, so
muss diese auch richtig sein!
Wurde der Anbieter richtig ausgewählt?
Im Rahmen der Auswahlhaftung muss der Arbeitgeber einen Anbieter für die betriebliche Altersversorgung
„mittlerer Art und Güte“ wählen.
Wurde der Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet?
In der bAV ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Es sollte grundsätzlich nicht zwischen Frauen
und Männern unterschieden werden, Teilzeitbeschäftigte dürfen ohne sachlichen Grund nicht ausgeschlossen
werden; gleiches gilt für geringfügig Beschäftigte.
6. Wir fragen - Sie antworten...
Zielsetzung: Bestimmung des optimalen Durchführungsweges
Unterliegt Ihre Firma einem Tarifvertrag?
Über den Entscheidungsbaum ist zu klären, ob eine Tariföffnungsklausel notwendig ist. Welchem Tarifvertrag
unterliegt Ihr Unternehmen? Besteht bereits eine tarifvertragliche Vereinbarung zur Durchsetzung des gesetz-
lichen Anspruchs auf Entgeltumwandlung?
Existiert bereits eine betriebliche Altersversorgung?
Hier ist insbesondere die Klärung ausgeschöpfter Pauschalierungsgrenzen wichtig. Welche Durchführungs-
wege liegen bereits vor? Wurden bisher die steuer-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmen-
bedingungen beachtet? Besteht bereits eine verbindliche Versorgungsregelung bzw. Versorgungsordnung?
Soll es auch eine arbeitgeberfinanzierte bAV geben?
Bei gemischten Modellen werden möglicherweise unterschiedliche Interessen bei der AN- und bei der AG-
finanzierten Seite verfolgt.
Gibt es Sonderzahlungen in Ihrem Unternehmen?
Hier ist zum einen steuerlich die Umwandlung der Sonderzahlungen für den AN und zum anderen die Ein-
sparung von Sozialversicherungsbeiträgen für AN/AG (auch bei der Direktversicherung) interessant.
7. Wir fragen - Sie antworten...
Zielsetzung: Bestimmung des optimalen Durchführungsweges
Wie ist die Altersstruktur (unter 28-Jährige)?
Hier geht es nur um die AG-finanzierte bAV. Bei der U-Kasse muss es eine sofortige vertragliche Unverfall-
barkeit für alle (!) AN geben, wenn unter 28jährige mitversorgt werden - nur dann können die Aufwendungen
als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Wie sieht die Einkommensstruktur aus?
Die Direktversicherung hat erst einen Steuerspareffekt ab einem bestimmten Einkommen. AN mit hohen Ein-
kommen haben oft mehrere Versorgungsmodelle. Diese sind dann in der Regel nur über Unterstützungs-
kasse oder Pensionszusage darzustellen.
Gibt es viele Ledige ohne Kinder in Ihrem Unternehmen?
Bei U-Kasse, Pensionsfonds und Pensionskasse gibt es Hinterbliebenen-Leistungen nur für Ehepartner,
Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder (eingeschränkter Hinterbliebenenkreis).
Wie hoch ist die Fluktuation in Ihrem Unternehmen?
Bei ausscheiden von Mitarbeitern mit unverfallbaren Anwartschaften sind bei der U-Kasse Honorarbeiträge
und zusätzlich bei der U-Kasse und Pensionszusage PSV-Beiträge durch das Unternehmen zu entrichten.
8. Wir fragen - Sie antworten...
Zielsetzung: Bestimmung des optimalen Durchführungsweges
Sind bilanzielle Auswirkungen gewünscht?
Hier wird die Entscheidung für oder gegen die Einrichtung einer Direktzusage getroffen.
Ist eine zeitlich begrenzte Beitragsverpflichtung gewünscht?
Begrenzte Verpflichtung gibt es bei der AG-finanzierten bAV nur als Stufenmodell bei der Direktversicherung.
10. Know-how und Erfahrung bei Allianz Leben
Markführer auf dem deutschen Markt der Altersvorsorge mit einem
Anteil von 20,5% bei den Neubeiträgen in 2007
drei Viertel der DAX-Unternehmen haben ihre betriebliche
Altersversorgung über Allianz Leben geregelt
langjährige Erfahrung mit Versorgungswerken, großen
Gruppenverträgen und mit besonderen Abrechnungsverbänden
spezielle „Allianzlösungen“ bei der tariflichen Ausgestaltung der
Altersversorgung, z. B. Metallrente, Presseversorgungswerk, VDMA,
VBLU, PSV
11. Ratings zur Allianz Lebensversicherungs-AG
Internationale Ratings Nationale Ratings
AA-
- Sterne
„Ausgezeichnete
finanzielle Stärke“ „Stark überdurch-
schnittliches Unter-
nehmensrating“
Aa2
„Exzellente finanzielle
Sicherheit“
A+ Superior
mmm
„Gesellschaft mit
höchster Finanzkraft, höchstem betriebs- „Hervorragende Leistungen im lang-
wirtschaftlichem Ergebnis und Marktprofil“ jährigen Vergleich“
12. Das spricht für eine betriebliche Altersversorgung mit
der Allianz:
• finanzstark wie kaum ein anderes Finanzinstitut
• bietet alle Durchführungswege der BAV
• Marktführer im Bereich betriebliche Altersversorgung
- effiziente Verwaltung auch großer Bestände
- niedrige Verwaltungskostenquote von 2,0% (economies of sale)
- Individuelle Gestaltungskonzepte
- überdurchschnittliche Bewertungsreserven gestatten Annahme großer Bestände im
Neugeschäft