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Möglichkeiten der Kostenerstattung 
in der ambulanten Versorgung 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt 
Teil 1: Die Lage 
Teil 2: Was ist zu tun? 
Teil 3: Alternativen zur Kostenerstattung
Teil 1 
Die Lage 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt
GMG-Rahmenbedingungen 
für privatmedizinische Behandlungsangebote 
• besser: alle 72 Millionen GKV-Versicherte 
können Kostenerstattung wählen 
• schlechter: die Kostenerstattung muss 
für 1 Jahr und für die gesamte ambulante 
Behandlung (Arzt, Zahnarzt, Heilmittel 
und Arzneimittel) gewählt werden 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt
Das Potenzial für Privatbehandlung 
in einer Durchschnittspraxis (1.200 Patienten) 
• 100 Privatpatienten 
• 200 potenzielle Privatpatienten 
• 300 potenzielle IGeL-Patienten 
• 600 reine Kassenpatienten 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt
Honorarpotenzial ärztlicher Vergütungsstrategien 
(in € pro Jahr über die nächsten 10 Jahre) 
• EBM-Strategien + 100 Mio 
• IGeL-Strategien + 100 Mio 
• Kostenerstattung + 300 Mio 
Annahmen: 
- 1 % GKV-Versicherte in KE-Privatbehandlung entspricht + 300 Mio 
- pro Jahr wählen jeweils weitere 1 % der GKV-Versicherten KE 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt
1. Gesundheitsmarkt 
= Kassenmedizin 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt 
Behandlungs-qualität 
optimal 
wünschens-wert 
nützlich 
sinnvoll 
notwendig 
ausreichend 
zweckmäßig 
wirtschaftlich 
2. Gesundheitsmarkt = Privatmedizin 
Behandlungs-anlaß 
Definition und Abgrenzung des excellence-Segments 
Privatbehandlung 
Individuelle 
Gesundheitsleistungen 
(IGeL)
Gründe für den bisherigen Misserfolg 
der Kostenerstattungs-Strategien 
• kein klares privatmedizinisches Vorteilsversprechen 
• unterschiedlichste „Preisgestaltung“ in der Ärzteschaft 
• keinerlei Abstimmung mit anderen Leistungserbringern 
• obligatorische „Beratung“ durch die Krankenkasse 
• kein passendes PKV-Angebot für Zusatzversicherung 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt
Sektoren der ambulanten Kostenerstattung 
• Arzt PKV – GKV: + 150 % 
• Zahnarzt PKV – GKV: + 30 % 
• Heimittelerbringer PKV – GKV: + 100 % 
• Arzneimittel PKV – GKV: + 10 % 
• Hilfsmittel PKV – GKV: + 0 % 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt
offene Frage: 
Abzug von der Gesamtvergütung 
• keine gesetzliche Vorgabe; muss im 
Bundesmantelvertrag geregelt werden 
• bislang wegen Geringfügigkeit des KE-Volumens 
nicht geschehen 
• zwei Regelungsansätze möglich 
• Abzug der Kopfpauschale 
• Abzug der tatsächlichen Kosten 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt
Kostenerstattung Zahnarzt und Zahnersatz 
• Spezifika der zahnärztlichen Versorgung 
- GOZ nahe an BEMA-Z 
- punktuelles KE-Verfahren möglich 
• Interesse der Zahnärzteschaft an KE: 
- flexiblere Versorgung 
- Budgetentlastung 
• Vorteile einer Einbeziehung der Zahnärzte 
- größte Arztgruppe (60.000) 
- viele junge und körperlich gesunde Patienten 
- größere „Verkaufserfahrung“ 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt
Offene Frage: 
Beschränkung der KE-Wahl auf „Dienstleistungen“ 
• nach § 13 Abs. 2 grundsätzlich möglich: 
„für Sach- oder Dienstleistungen“ 
• würde für KE-Patienten Arznei- und Hilfsmittel auf 
Kassenrezept ermöglichen 
• politisch „nicht gewollt“ (vgl. Begründung zu § 13 Abs. 2), 
daher durch Gesetzesänderung korrigierbar 
• entsprechende Kassensatzung würde von Aufsichts-behörde 
wohl nicht genehmigt 
• wohl nur über Bundesverfassungsgericht erreichbar 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt
Kostenerstattung Arzneimittel 
• mehr Verordnungsfreiheiten für Patient und Arzt 
• Abzüge vom Erstattungsbetrag: 
- GKV-Hersteller-Rabatt: 6% (in 2004 16%) 
des Herstellerabgabepreises 
- GKV-Apothekenrabatt: 2 € je Arzneimittel 
- GKV-Zuzahlung: 5 – 10 € je Arzneimittel 
- x% für fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung 
- y% für Verwaltungskosten 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt
Die „Zusatztarife“ der GKV 
• AOK: Koop. DKV kein KE-Tarif 
• IKK: noch keine Koop. kein KE-Tarif 
• BKK: Koop. Barmenia kein KE-Tarif 
• DAK: Koop. Hanse-Merkur kein KE-Tarif 
• TK: Koop. Generali kein KE-Tarif 
• BEK: Koop. HUK-Coburg bester KE-Tarif 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt
Das Problem: 
Kostenerstattungstarife sind teuer ! 
Monatsbeiträge in € 
Mann Frau 
• Einstieg mit 20 30 – 60 40 – 100 
• Einstieg mit 40 50 – 120 70 – 140 
• Einstieg mit 60 80 – 160 100 – 180 
zusätzlich zum GKV-Beitrag ! 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt
Teil 2 
Was ist zu tun ? 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt
Möglichkeiten privatmedizinischer Versorgung 
für GKV-Patienten 
1. Wechsel in die PKV 
2. GKV mit Kostenerstattung 
a) mit Zusatzversicherung 
- Erstattung bis GOÄ-Schwellenwert 
- Erstattung bis mittlerer GOÄ-Satz (1,7fach) 
- Erstattung bis GOÄ-Einfachsatz 
b) ohne Zusatzversicherung 
3. GKV mit ärztlich kontrolliertem Sondersystem 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt
Möglichkeiten privatmedizinischer Versorgung 
für GKV-Patienten 
1. Wechsel in die PKV 
2. GKV mit Kostenerstattung 
a) mit Zusatzversicherung 
- Erstattung bis GOÄ-Schwellenwert 
- Erstattung bis mittlerer GOÄ-Satz (1,7fach) 
- Erstattung bis GOÄ-Einfachsatz 
b) ohne Zusatzversicherung 
3. GKV mit ärztlich kontrolliertem Sondersystem 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt
Allgemeine Voraussetzungen 
für den Erfolg von Kostenerstattungs-Modellen 
• Anwendbarkeit über alle Arztgruppen 
• Abstimmung mit anderen ambulanten 
Leistungserbringern (Zahnarzt, KG etc.) 
• verständliche Zahlungsbedingungen 
• Förderung geeigneter PKV-Tarife 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt
Nutzen-Argumentation gegenüber dem Patienten 
Zulässige Informationen 
• Ihre Krankenkasse zahlt für medizinisch 
notwendige Leistungen nur, wenn diese 
Leistungen auch kostengünstig sind. 
• Den aus meiner Sicht optimalen 
Behandlungsstil kann ich nur als Privat-behandlung 
anbieten. Für die Behandlung 
auf Chipkarte muss ich von diesem 
Behandlungsstil Abstriche machen 
• Bei Privatbehandlung kann ich Ihren 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt 
Hausbesuchswünschen besser 
entgegenkommen. 
• Bei Privatbehandlung kann ich in der 
Terminvergabe flexibler sein. 
Nicht zulässige oder miss-verständliche 
Informationen 
• Ihre Krankenkasse zahlt nicht mehr für 
medizinisch notwendigen Leistungen. 
• Wenn mein Budget ausgeschöpft ist, kann 
ich Ihnen medizinisch notwendige Leistungen 
nur noch als Privatbehandlung anbieten 
• Für Kassenpatienten kann ich keine 
Hausbesuch mehr machen. 
• Für Kassenpatienten habe ich keine Termine 
mehr.
Ihre Vorteile als Privatpatient 
mit GKV-Kostenerstattung 
• alle Vorteile der Privatbehandlung 
• Kombination der Vorteile 
von Kassen- und Privatmedizin 
• Transparenz der medizinischen Kosten 
• Wahl von kostengünstigen Selbstbehalttarifen 
nur bei Kostenerstattung 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt
Irreführung von Patienten mit dem Begriff 
des „medizinisch Notwendigen“ 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt 
Verständnis von 
Patienten / Verbrauchern 
gesetzliche 
Einschränkungen 
optimal 
nützlich 
sinnvoll 
zweckmäßig 
ausreichend 
wirtschaftlich 
“medizinisch notwendig“ 
doppelzüngige Botschaften von 
Politik und Krankenkassen
Warum die Krankenkassen nicht 
alles „medizinisch Notwendige“ erstatten 
• Im Sozialgesetzbuch ist das „Maß des Notwendigen“ nur als Obergrenze 
für die Kassenleistungen definiert. Eine zwar notwendige, aber nicht 
wirtschaftliche Leistung ist gem. § 12 Abs. 2 SGB V keine Kassenleistung. 
• Manche medizinisch notwendige Leistungen sind durch Gesetz als 
Kassenleistungen explizit ausgeschlossen (z.B. reisemedizinische Vorsorge). 
• Viele medizinisch notwendige Leistungen sind vom Bundesausschuss nicht 
als Kassenleistungen eingeführt worden (z.B. Hautkrebs-Screening). 
• Viele medizinisch notwendige Leistungen werden unter Budgetdruck durch 
medizinisch ausreichende Leistungen ersetzt (z.B. aktive Bewegung statt 
Massage bei Verspannungs-Schmerzen). 
• Viele medizinisch notwendige Leistungen werden von den Krankenkassen als 
„umstritten“ oder „unwirtschaftlich“ diskreditiert und dem verordnenden Arzt 
nachträglich über Strafzahlungen in Rechnung gestellt (z.B. Tamiflu zur 
Grippebehandlung). 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt
Was Sie als Kassenpatient erwartet 
• bei vielen Ärzten lange Anmeldefristen 
• volle Wartezimmer mit langen Wartezeiten 
• Listenmedizin mit standardisierter Behandlung 
• pauschalierte und budgetierte Leistungen 
• durch ein Übermaß an Kassen-Bürokratie gestresste 
und demotivierte Ärzte 
• Durchschleusen von Patienten im 3- und 5-min-Takt 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt
Ihre Vorteile als Privatpatient 
mit GKV-Kostenerstattung 
• alle Vorteile der Privatbehandlung 
• Kombination der Vorteile 
von Kassen- und Privatmedizin 
• Transparenz der medizinischen Kosten 
• Wahl von kostengünstigen Selbstbehalttarifen 
nur bei Kostenerstattung 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt
Die Vorteile der Privatbehandlung in Stichworten 
• Privatärztlicher Service 
• Intensive ärztliche Zuwendung 
• Optimaler Behandlungsstil 
• Individuelle Komfortwünsche 
• Modernste Behandlungsverfahren 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt
Vorteile der Privatbehandlung im Detail 
 Sie dürfen einen gehobenen privatärztlichen Praxisservice erwarten. Zumeist ist 
bereits die Terminvergabe einfacher und die Wartezeit in der Praxis deutlich kürzer. 
 Ihr Arzt nimmt sich in der Regel besonders viel Zeit für Sie. In wissenschaftlichen 
Studien hat sich gezeigt, dass Privatpatienten ausführlicher beraten werden. 
 Ihr Arzt kann Ihnen den aus seiner Sicht optimalen Behandlungsstil oft nur als 
Privatbehandlung anbieten. In der Kassenmedizin muss er aufgrund gesetzlicher 
Vorgaben hiervon nicht selten Abstriche machen. 
 Bei Privatbehandlung können Sie auf den Behandlungsumfang und das 
Behandlungsverfahren viel stärker selbst Einfluss nehmen. Individuelle 
Komfortwünsche werden zumeist ganz unkompliziert berücksichtigt. 
Die Anwendung modernster Behandlungsverfahren ist bei Privatbehandlung 
weniger problematisch. In der Kassenmedizin müssen dagegen erst verschiedene 
Gremien über die Einführung neuer Verfahren entscheiden 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt
Ihre Vorteile als Privatpatient 
 Sie dürfen einen privatärztlichen Praxisservice erwarten. Ihr Arzt bemüht sich um 
einen kurzfristigen Termin und einen Besuch mit möglichst geringer Wartezeit 
 Ihr Arzt nimmt sich besonders viel Zeit für Sie. Sie werden ganz entsprechend 
Ihren Bedürfnissen untersucht, beraten und behandelt. 
 Wenn Sie ein ernsthaftes Gesundheitsproblem haben, sorgt Ihr Arzt 
für eine Abklärung in der kürzest möglichen Frist. 
 Ihr Arzt bietet Ihnen stets die optimale Behandlung an. Sie müssen keine Angst 
vor einer zweitklassigen Medizin haben. 
 Als Privatpatient können Sie auf den Behandlungsumfang und das Behand-lungsverfahren 
selbst Einfluss nehmen. Individuelle Komfortwünsche – auch 
in der Arzneimitteltherapie – werden ganz unkompliziert berücksichtigt. 
 Die Anwendung modernster Behandlungsverfahren ist für Privatpatienten 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt 
selbstverständlich.
Unterschiede zwischen Kassen- und Privatmedizin 
am Beispiel der Arzneimittel-Versorgung 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt 
1. Weniger Nebenwirkungen 
Beispiel Rheuma: deutlich weniger Magengeschwüre bei modernen Mitteln wie Celebrex: 
(570 € pro Jahr) anstelle von Diclofenac-Präparaten (90 € pro Jahr) 
2. Verzögerung der Krankheitsentwicklung 
Beispiel Morbus Alzheimer (650.000 Patienten): Verzögerung der Krankheitsentwicklung 
durch moderne Arzneimittel wie Aricept(1.750 € pro Jahr) statt Ginkgo (270 € pro Tag) 
3. Bessere Wirkung 
Beispiel Prostata-Vergrößerung (50 % der Männer über 65 Jahre): wirksames Proscar (600 
€ pro Jahr) statt Sitosterin-Präparat (80 € pro Jahr) 
4. Mehr Lebensqualität 
Beispiel Spray statt Injektionen: schmerzlose nasale Spray-Behandlung statt Injektionen 
bei kindlichem Hodenhochstand 
5. Kürzere Krankheitsdauer 
Beispiel Harnwegsinfekt: deutlich kürzere Dauer der Beschwerden durch moderne 
Gyrasehemmer anstelle von Standardmitteln wie Cotrimoxazol 
6. Behandlung statt Nichtstun 
Beispiel Grippe: Bis zu 2 Tage kürzere Krankheitsdauer durch moderne Neuramidase- 
Hemmer (z.B. Tamiflu: ca. 30 € pro Grippe) 
7. Größere Überlebens-Chance 
Beispiel Herzinfarkt und Schlaganfall (Verhinderung des nächsten Infarkts und 
Schlaganfalls): Plavix (1.000 € pro Jahr) anstelle des Standardpräparats ASS (20 € pro 
Jahr).
Möglichkeiten privatmedizinischer Versorgung 
für GKV-Patienten 
1. Wechsel in die PKV 
2. GKV mit Kostenerstattung 
a) mit Zusatzversicherung 
- Erstattung bis GOÄ-Schwellenwert 
- Erstattung bis mittlerer GOÄ-Satz (1,7fach) 
- Erstattung bis GOÄ-Einfachsatz 
b) ohne Zusatzversicherung 
3. GKV mit ärztlich kontrolliertem Sondersystem 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt
Kostenerstattung zum GOÄ-Einfachsatz ? 
Der falsche Weg ! 
• Das Gestaltungs-Instrument „Kostenerstattung wird zum Nulltarif 
verschleudert. 
• Die Privatbehandlung wird durch die Einführung einer 
„Billig-Kostenerstattung“ abgewertet. 
• Der politischer Druck auf die GOÄ-Steigerungssätze steigt erheblich. 
• Kostenerstattung als reine Zahlungsalternative ohne inhaltliches 
Angebot kann jederzeit wieder politisch kassiert werden. 
• Es kommt keinerlei zusätzliches Geld ins System. 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt
These 1: Die Reduktion der Kostenerstattung 
auf eine reine Zahlungs-Alternative 
führt zum Untergang der PKV 
Kostenerstattung lediglich als Zahlungs-Alternative zum Sachleistungs-system 
ist ideologischer Unfug, der an den Realitäten und an den 
Bedürfnissen der Bürger komplett vorbeigeht. 
Der gesellschaftliche und politische Megatrend geht in die genau andere 
Richtung: 
• Die Regierungskoalition will die Bürgerversicherung und damit 
das Sachleistungssystem für alle Bürger 
• Die Versicherungswirtschaft will jetzt sogar in der (Rest-) PKV 
das Sachleistungssystem einführen. 
Deswegen hat Kostenerstattung nur dann eine Zukunft, wenn dieser 
Begriff untrennbar mit der Alternative einer besseren medizinischen 
Versorgung im Sinne der Privatmedizin verknüpft wird. 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt
These 2: Die Grund-Voraussetzung für mehr 
Kostenerstattung und mehr Privatmedizin 
ist eine Änderung in den Köpfen der Ärzte 
Der entscheidende Vorteil der Privatmedizin im Vergleich zur Kassen-medizin 
ist die ausschließliche Orientierung an der medizinischen 
Notwendigkeit und damit das fehlende Wirtschaftlichkeitsgebot. 
Das Fehlen dieses Wirtschaftlichkeitsgebots garantiert dem Privat-patienten, 
dass sein Recht auf optimale medizinische Behandlung nicht 
kleinlichen Kosten-Nutzen-Überlegungen unterworfen ist. 
Wenn die Ärzteschaft nicht in ihrer Mehrheit diesen Vorteil der Privat-behandlung 
in der täglichen Praxis umsetzt und auch nach außen 
kommuniziert, wird spätestens bis zum Jahr 2010 folgendes eintreten: 
• Das Wirtschaftlichkeitsgebot wird auch in die PKV eingeführt. 
• Die GOÄ wird auf EBM-Niveau zurückgefahren. 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt
Teil 3 
Alternativen zur 
Kostenerstattung 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt
Möglichkeiten privatmedizinischer Versorgung 
für GKV-Patienten 
1. Wechsel in die PKV 
2. GKV mit Kostenerstattung 
a) mit Zusatzversicherung 
- Erstattung bis GOÄ-Schwellenwert 
- Erstattung bis mittlerer GOÄ-Satz (1,7fach) 
- Erstattung bis GOÄ-Einfachsatz 
b) ohne Zusatzversicherung 
3. GKV mit ärztlich kontrolliertem Sondersystem 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt
Die DIP-Innovation (1): 
Privatbehandlung von GKV-Patienten 
in ärztlich kontrolliertem Sondersystem 
Prognose: Kostenerstattung wird trotz aller Anstrengungen 
unbedeutend bleiben, wenn 
• kein einheitliches ärztliches Angebot zustande kommt, 
• GKV-Kassen in der Zwangsberatung abraten, 
• die PKV keine erschwinglichen Zusatztarife anbietet. 
Deswegen ist die Entwicklung eines ärztlich kontrollierten 
Angebots erforderlich, bei dem der GKV-Patient auch ohne 
Kostenerstattung und Zusatzversicherung in den Genuss 
der Vorzüge privatmedizinischer Behandlung kommen kann. 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt
Die DIP-Innovation (2): 
Privatbehandlung von GKV-Patienten 
in ärztlich kontrolliertem Sondersystem 
DIP entwickelt daher zusammen mit Partnern ein ärztlich kontrolliertes 
Sondersystem zur Privatmedizin, bei dem der Patient weder 
Kostenerstattung wählen noch einen privaten Zusatztarif abschließen 
muss. 
Das Prinzip: Der GKV-Patient entrichtet einen monatlichen Beitrag in 
erschwinglicher Höhe an eine Service-Gesellschaft und erhält hierfür 
bestimmte Vorsorge-leistungen sowie den privatärztlichen Praxisservice 
in den kooperierenden Praxen. Der Arzt rechnet seine vertrags-ärztlichen 
Leistungen nach EBM gegenüber der KV und seine 
zusätzlichen Vorsorge- und Serviceleistungen nach GOÄ gegenüber der 
Service-Gesellschaft ab. 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt
… die bessere Medizin 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt
Die excellence - Strategie 
- Schaffung eines nicht PKV-abhängigen Labels 
für Privatmedizin bei GKV-Patienten 
- Definition eines Angebots aus 
- ärztlichen und zahnärztlichen Vorsorgeleistungen 
- Privatservice bei Ärzten und Zahnärzten 
- Bewerbung des Produkts durch Ärzte und Zahnärzte 
- Organisation des Zahlungs- und Abrechnungsverkehrs 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt
Die einfache Art, etwas Besonderes zu werden: 
Wie werde ich excellence – Arzt ? 
• Sie bieten Ihren Privatpatienten, einschl. der excellence-Patienten, 
die spezifischen Vorteile der Privatbehandlung. 
• Sie werden Mitglied der excellence-Gütezeichengemeinschaft und 
weisen sich gegenüber Ihren Patienten als excellence-Arzt aus. 
______________________________________________ 
• also: - keine Eintrittsgebühr 
- keine Mitgliedsbeiträge 
- keine komplizierten Verträge 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt
- Praxis 
Dr. med. Rudolf Fischer 
Facharzt für Innere Medizin 
Sprechzeiten nach Vereinbarung 
- Kompetenz im Gesundheitsmarkt

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2004-07-10 : Möglichkeiten der Kostenerstattung in der ambulanten Versorgung

  • 1. Möglichkeiten der Kostenerstattung in der ambulanten Versorgung - Kompetenz im Gesundheitsmarkt Teil 1: Die Lage Teil 2: Was ist zu tun? Teil 3: Alternativen zur Kostenerstattung
  • 2. Teil 1 Die Lage - Kompetenz im Gesundheitsmarkt
  • 3. GMG-Rahmenbedingungen für privatmedizinische Behandlungsangebote • besser: alle 72 Millionen GKV-Versicherte können Kostenerstattung wählen • schlechter: die Kostenerstattung muss für 1 Jahr und für die gesamte ambulante Behandlung (Arzt, Zahnarzt, Heilmittel und Arzneimittel) gewählt werden - Kompetenz im Gesundheitsmarkt
  • 4. Das Potenzial für Privatbehandlung in einer Durchschnittspraxis (1.200 Patienten) • 100 Privatpatienten • 200 potenzielle Privatpatienten • 300 potenzielle IGeL-Patienten • 600 reine Kassenpatienten - Kompetenz im Gesundheitsmarkt
  • 5. Honorarpotenzial ärztlicher Vergütungsstrategien (in € pro Jahr über die nächsten 10 Jahre) • EBM-Strategien + 100 Mio • IGeL-Strategien + 100 Mio • Kostenerstattung + 300 Mio Annahmen: - 1 % GKV-Versicherte in KE-Privatbehandlung entspricht + 300 Mio - pro Jahr wählen jeweils weitere 1 % der GKV-Versicherten KE - Kompetenz im Gesundheitsmarkt
  • 6. 1. Gesundheitsmarkt = Kassenmedizin - Kompetenz im Gesundheitsmarkt Behandlungs-qualität optimal wünschens-wert nützlich sinnvoll notwendig ausreichend zweckmäßig wirtschaftlich 2. Gesundheitsmarkt = Privatmedizin Behandlungs-anlaß Definition und Abgrenzung des excellence-Segments Privatbehandlung Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
  • 7. Gründe für den bisherigen Misserfolg der Kostenerstattungs-Strategien • kein klares privatmedizinisches Vorteilsversprechen • unterschiedlichste „Preisgestaltung“ in der Ärzteschaft • keinerlei Abstimmung mit anderen Leistungserbringern • obligatorische „Beratung“ durch die Krankenkasse • kein passendes PKV-Angebot für Zusatzversicherung - Kompetenz im Gesundheitsmarkt
  • 8. Sektoren der ambulanten Kostenerstattung • Arzt PKV – GKV: + 150 % • Zahnarzt PKV – GKV: + 30 % • Heimittelerbringer PKV – GKV: + 100 % • Arzneimittel PKV – GKV: + 10 % • Hilfsmittel PKV – GKV: + 0 % - Kompetenz im Gesundheitsmarkt
  • 9. offene Frage: Abzug von der Gesamtvergütung • keine gesetzliche Vorgabe; muss im Bundesmantelvertrag geregelt werden • bislang wegen Geringfügigkeit des KE-Volumens nicht geschehen • zwei Regelungsansätze möglich • Abzug der Kopfpauschale • Abzug der tatsächlichen Kosten - Kompetenz im Gesundheitsmarkt
  • 10. Kostenerstattung Zahnarzt und Zahnersatz • Spezifika der zahnärztlichen Versorgung - GOZ nahe an BEMA-Z - punktuelles KE-Verfahren möglich • Interesse der Zahnärzteschaft an KE: - flexiblere Versorgung - Budgetentlastung • Vorteile einer Einbeziehung der Zahnärzte - größte Arztgruppe (60.000) - viele junge und körperlich gesunde Patienten - größere „Verkaufserfahrung“ - Kompetenz im Gesundheitsmarkt
  • 11. Offene Frage: Beschränkung der KE-Wahl auf „Dienstleistungen“ • nach § 13 Abs. 2 grundsätzlich möglich: „für Sach- oder Dienstleistungen“ • würde für KE-Patienten Arznei- und Hilfsmittel auf Kassenrezept ermöglichen • politisch „nicht gewollt“ (vgl. Begründung zu § 13 Abs. 2), daher durch Gesetzesänderung korrigierbar • entsprechende Kassensatzung würde von Aufsichts-behörde wohl nicht genehmigt • wohl nur über Bundesverfassungsgericht erreichbar - Kompetenz im Gesundheitsmarkt
  • 12. Kostenerstattung Arzneimittel • mehr Verordnungsfreiheiten für Patient und Arzt • Abzüge vom Erstattungsbetrag: - GKV-Hersteller-Rabatt: 6% (in 2004 16%) des Herstellerabgabepreises - GKV-Apothekenrabatt: 2 € je Arzneimittel - GKV-Zuzahlung: 5 – 10 € je Arzneimittel - x% für fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung - y% für Verwaltungskosten - Kompetenz im Gesundheitsmarkt
  • 13. Die „Zusatztarife“ der GKV • AOK: Koop. DKV kein KE-Tarif • IKK: noch keine Koop. kein KE-Tarif • BKK: Koop. Barmenia kein KE-Tarif • DAK: Koop. Hanse-Merkur kein KE-Tarif • TK: Koop. Generali kein KE-Tarif • BEK: Koop. HUK-Coburg bester KE-Tarif - Kompetenz im Gesundheitsmarkt
  • 14. Das Problem: Kostenerstattungstarife sind teuer ! Monatsbeiträge in € Mann Frau • Einstieg mit 20 30 – 60 40 – 100 • Einstieg mit 40 50 – 120 70 – 140 • Einstieg mit 60 80 – 160 100 – 180 zusätzlich zum GKV-Beitrag ! - Kompetenz im Gesundheitsmarkt
  • 15. Teil 2 Was ist zu tun ? - Kompetenz im Gesundheitsmarkt
  • 16. Möglichkeiten privatmedizinischer Versorgung für GKV-Patienten 1. Wechsel in die PKV 2. GKV mit Kostenerstattung a) mit Zusatzversicherung - Erstattung bis GOÄ-Schwellenwert - Erstattung bis mittlerer GOÄ-Satz (1,7fach) - Erstattung bis GOÄ-Einfachsatz b) ohne Zusatzversicherung 3. GKV mit ärztlich kontrolliertem Sondersystem - Kompetenz im Gesundheitsmarkt
  • 17. Möglichkeiten privatmedizinischer Versorgung für GKV-Patienten 1. Wechsel in die PKV 2. GKV mit Kostenerstattung a) mit Zusatzversicherung - Erstattung bis GOÄ-Schwellenwert - Erstattung bis mittlerer GOÄ-Satz (1,7fach) - Erstattung bis GOÄ-Einfachsatz b) ohne Zusatzversicherung 3. GKV mit ärztlich kontrolliertem Sondersystem - Kompetenz im Gesundheitsmarkt
  • 18. Allgemeine Voraussetzungen für den Erfolg von Kostenerstattungs-Modellen • Anwendbarkeit über alle Arztgruppen • Abstimmung mit anderen ambulanten Leistungserbringern (Zahnarzt, KG etc.) • verständliche Zahlungsbedingungen • Förderung geeigneter PKV-Tarife - Kompetenz im Gesundheitsmarkt
  • 19. Nutzen-Argumentation gegenüber dem Patienten Zulässige Informationen • Ihre Krankenkasse zahlt für medizinisch notwendige Leistungen nur, wenn diese Leistungen auch kostengünstig sind. • Den aus meiner Sicht optimalen Behandlungsstil kann ich nur als Privat-behandlung anbieten. Für die Behandlung auf Chipkarte muss ich von diesem Behandlungsstil Abstriche machen • Bei Privatbehandlung kann ich Ihren - Kompetenz im Gesundheitsmarkt Hausbesuchswünschen besser entgegenkommen. • Bei Privatbehandlung kann ich in der Terminvergabe flexibler sein. Nicht zulässige oder miss-verständliche Informationen • Ihre Krankenkasse zahlt nicht mehr für medizinisch notwendigen Leistungen. • Wenn mein Budget ausgeschöpft ist, kann ich Ihnen medizinisch notwendige Leistungen nur noch als Privatbehandlung anbieten • Für Kassenpatienten kann ich keine Hausbesuch mehr machen. • Für Kassenpatienten habe ich keine Termine mehr.
  • 20. Ihre Vorteile als Privatpatient mit GKV-Kostenerstattung • alle Vorteile der Privatbehandlung • Kombination der Vorteile von Kassen- und Privatmedizin • Transparenz der medizinischen Kosten • Wahl von kostengünstigen Selbstbehalttarifen nur bei Kostenerstattung - Kompetenz im Gesundheitsmarkt
  • 21. Irreführung von Patienten mit dem Begriff des „medizinisch Notwendigen“ - Kompetenz im Gesundheitsmarkt Verständnis von Patienten / Verbrauchern gesetzliche Einschränkungen optimal nützlich sinnvoll zweckmäßig ausreichend wirtschaftlich “medizinisch notwendig“ doppelzüngige Botschaften von Politik und Krankenkassen
  • 22. Warum die Krankenkassen nicht alles „medizinisch Notwendige“ erstatten • Im Sozialgesetzbuch ist das „Maß des Notwendigen“ nur als Obergrenze für die Kassenleistungen definiert. Eine zwar notwendige, aber nicht wirtschaftliche Leistung ist gem. § 12 Abs. 2 SGB V keine Kassenleistung. • Manche medizinisch notwendige Leistungen sind durch Gesetz als Kassenleistungen explizit ausgeschlossen (z.B. reisemedizinische Vorsorge). • Viele medizinisch notwendige Leistungen sind vom Bundesausschuss nicht als Kassenleistungen eingeführt worden (z.B. Hautkrebs-Screening). • Viele medizinisch notwendige Leistungen werden unter Budgetdruck durch medizinisch ausreichende Leistungen ersetzt (z.B. aktive Bewegung statt Massage bei Verspannungs-Schmerzen). • Viele medizinisch notwendige Leistungen werden von den Krankenkassen als „umstritten“ oder „unwirtschaftlich“ diskreditiert und dem verordnenden Arzt nachträglich über Strafzahlungen in Rechnung gestellt (z.B. Tamiflu zur Grippebehandlung). - Kompetenz im Gesundheitsmarkt
  • 23. Was Sie als Kassenpatient erwartet • bei vielen Ärzten lange Anmeldefristen • volle Wartezimmer mit langen Wartezeiten • Listenmedizin mit standardisierter Behandlung • pauschalierte und budgetierte Leistungen • durch ein Übermaß an Kassen-Bürokratie gestresste und demotivierte Ärzte • Durchschleusen von Patienten im 3- und 5-min-Takt - Kompetenz im Gesundheitsmarkt
  • 24. Ihre Vorteile als Privatpatient mit GKV-Kostenerstattung • alle Vorteile der Privatbehandlung • Kombination der Vorteile von Kassen- und Privatmedizin • Transparenz der medizinischen Kosten • Wahl von kostengünstigen Selbstbehalttarifen nur bei Kostenerstattung - Kompetenz im Gesundheitsmarkt
  • 25. Die Vorteile der Privatbehandlung in Stichworten • Privatärztlicher Service • Intensive ärztliche Zuwendung • Optimaler Behandlungsstil • Individuelle Komfortwünsche • Modernste Behandlungsverfahren - Kompetenz im Gesundheitsmarkt
  • 26. Vorteile der Privatbehandlung im Detail  Sie dürfen einen gehobenen privatärztlichen Praxisservice erwarten. Zumeist ist bereits die Terminvergabe einfacher und die Wartezeit in der Praxis deutlich kürzer.  Ihr Arzt nimmt sich in der Regel besonders viel Zeit für Sie. In wissenschaftlichen Studien hat sich gezeigt, dass Privatpatienten ausführlicher beraten werden.  Ihr Arzt kann Ihnen den aus seiner Sicht optimalen Behandlungsstil oft nur als Privatbehandlung anbieten. In der Kassenmedizin muss er aufgrund gesetzlicher Vorgaben hiervon nicht selten Abstriche machen.  Bei Privatbehandlung können Sie auf den Behandlungsumfang und das Behandlungsverfahren viel stärker selbst Einfluss nehmen. Individuelle Komfortwünsche werden zumeist ganz unkompliziert berücksichtigt. Die Anwendung modernster Behandlungsverfahren ist bei Privatbehandlung weniger problematisch. In der Kassenmedizin müssen dagegen erst verschiedene Gremien über die Einführung neuer Verfahren entscheiden - Kompetenz im Gesundheitsmarkt
  • 27. Ihre Vorteile als Privatpatient  Sie dürfen einen privatärztlichen Praxisservice erwarten. Ihr Arzt bemüht sich um einen kurzfristigen Termin und einen Besuch mit möglichst geringer Wartezeit  Ihr Arzt nimmt sich besonders viel Zeit für Sie. Sie werden ganz entsprechend Ihren Bedürfnissen untersucht, beraten und behandelt.  Wenn Sie ein ernsthaftes Gesundheitsproblem haben, sorgt Ihr Arzt für eine Abklärung in der kürzest möglichen Frist.  Ihr Arzt bietet Ihnen stets die optimale Behandlung an. Sie müssen keine Angst vor einer zweitklassigen Medizin haben.  Als Privatpatient können Sie auf den Behandlungsumfang und das Behand-lungsverfahren selbst Einfluss nehmen. Individuelle Komfortwünsche – auch in der Arzneimitteltherapie – werden ganz unkompliziert berücksichtigt.  Die Anwendung modernster Behandlungsverfahren ist für Privatpatienten - Kompetenz im Gesundheitsmarkt selbstverständlich.
  • 28. Unterschiede zwischen Kassen- und Privatmedizin am Beispiel der Arzneimittel-Versorgung - Kompetenz im Gesundheitsmarkt 1. Weniger Nebenwirkungen Beispiel Rheuma: deutlich weniger Magengeschwüre bei modernen Mitteln wie Celebrex: (570 € pro Jahr) anstelle von Diclofenac-Präparaten (90 € pro Jahr) 2. Verzögerung der Krankheitsentwicklung Beispiel Morbus Alzheimer (650.000 Patienten): Verzögerung der Krankheitsentwicklung durch moderne Arzneimittel wie Aricept(1.750 € pro Jahr) statt Ginkgo (270 € pro Tag) 3. Bessere Wirkung Beispiel Prostata-Vergrößerung (50 % der Männer über 65 Jahre): wirksames Proscar (600 € pro Jahr) statt Sitosterin-Präparat (80 € pro Jahr) 4. Mehr Lebensqualität Beispiel Spray statt Injektionen: schmerzlose nasale Spray-Behandlung statt Injektionen bei kindlichem Hodenhochstand 5. Kürzere Krankheitsdauer Beispiel Harnwegsinfekt: deutlich kürzere Dauer der Beschwerden durch moderne Gyrasehemmer anstelle von Standardmitteln wie Cotrimoxazol 6. Behandlung statt Nichtstun Beispiel Grippe: Bis zu 2 Tage kürzere Krankheitsdauer durch moderne Neuramidase- Hemmer (z.B. Tamiflu: ca. 30 € pro Grippe) 7. Größere Überlebens-Chance Beispiel Herzinfarkt und Schlaganfall (Verhinderung des nächsten Infarkts und Schlaganfalls): Plavix (1.000 € pro Jahr) anstelle des Standardpräparats ASS (20 € pro Jahr).
  • 29. Möglichkeiten privatmedizinischer Versorgung für GKV-Patienten 1. Wechsel in die PKV 2. GKV mit Kostenerstattung a) mit Zusatzversicherung - Erstattung bis GOÄ-Schwellenwert - Erstattung bis mittlerer GOÄ-Satz (1,7fach) - Erstattung bis GOÄ-Einfachsatz b) ohne Zusatzversicherung 3. GKV mit ärztlich kontrolliertem Sondersystem - Kompetenz im Gesundheitsmarkt
  • 30. Kostenerstattung zum GOÄ-Einfachsatz ? Der falsche Weg ! • Das Gestaltungs-Instrument „Kostenerstattung wird zum Nulltarif verschleudert. • Die Privatbehandlung wird durch die Einführung einer „Billig-Kostenerstattung“ abgewertet. • Der politischer Druck auf die GOÄ-Steigerungssätze steigt erheblich. • Kostenerstattung als reine Zahlungsalternative ohne inhaltliches Angebot kann jederzeit wieder politisch kassiert werden. • Es kommt keinerlei zusätzliches Geld ins System. - Kompetenz im Gesundheitsmarkt
  • 31. These 1: Die Reduktion der Kostenerstattung auf eine reine Zahlungs-Alternative führt zum Untergang der PKV Kostenerstattung lediglich als Zahlungs-Alternative zum Sachleistungs-system ist ideologischer Unfug, der an den Realitäten und an den Bedürfnissen der Bürger komplett vorbeigeht. Der gesellschaftliche und politische Megatrend geht in die genau andere Richtung: • Die Regierungskoalition will die Bürgerversicherung und damit das Sachleistungssystem für alle Bürger • Die Versicherungswirtschaft will jetzt sogar in der (Rest-) PKV das Sachleistungssystem einführen. Deswegen hat Kostenerstattung nur dann eine Zukunft, wenn dieser Begriff untrennbar mit der Alternative einer besseren medizinischen Versorgung im Sinne der Privatmedizin verknüpft wird. - Kompetenz im Gesundheitsmarkt
  • 32. These 2: Die Grund-Voraussetzung für mehr Kostenerstattung und mehr Privatmedizin ist eine Änderung in den Köpfen der Ärzte Der entscheidende Vorteil der Privatmedizin im Vergleich zur Kassen-medizin ist die ausschließliche Orientierung an der medizinischen Notwendigkeit und damit das fehlende Wirtschaftlichkeitsgebot. Das Fehlen dieses Wirtschaftlichkeitsgebots garantiert dem Privat-patienten, dass sein Recht auf optimale medizinische Behandlung nicht kleinlichen Kosten-Nutzen-Überlegungen unterworfen ist. Wenn die Ärzteschaft nicht in ihrer Mehrheit diesen Vorteil der Privat-behandlung in der täglichen Praxis umsetzt und auch nach außen kommuniziert, wird spätestens bis zum Jahr 2010 folgendes eintreten: • Das Wirtschaftlichkeitsgebot wird auch in die PKV eingeführt. • Die GOÄ wird auf EBM-Niveau zurückgefahren. - Kompetenz im Gesundheitsmarkt
  • 33. Teil 3 Alternativen zur Kostenerstattung - Kompetenz im Gesundheitsmarkt
  • 34. Möglichkeiten privatmedizinischer Versorgung für GKV-Patienten 1. Wechsel in die PKV 2. GKV mit Kostenerstattung a) mit Zusatzversicherung - Erstattung bis GOÄ-Schwellenwert - Erstattung bis mittlerer GOÄ-Satz (1,7fach) - Erstattung bis GOÄ-Einfachsatz b) ohne Zusatzversicherung 3. GKV mit ärztlich kontrolliertem Sondersystem - Kompetenz im Gesundheitsmarkt
  • 35. Die DIP-Innovation (1): Privatbehandlung von GKV-Patienten in ärztlich kontrolliertem Sondersystem Prognose: Kostenerstattung wird trotz aller Anstrengungen unbedeutend bleiben, wenn • kein einheitliches ärztliches Angebot zustande kommt, • GKV-Kassen in der Zwangsberatung abraten, • die PKV keine erschwinglichen Zusatztarife anbietet. Deswegen ist die Entwicklung eines ärztlich kontrollierten Angebots erforderlich, bei dem der GKV-Patient auch ohne Kostenerstattung und Zusatzversicherung in den Genuss der Vorzüge privatmedizinischer Behandlung kommen kann. - Kompetenz im Gesundheitsmarkt
  • 36. Die DIP-Innovation (2): Privatbehandlung von GKV-Patienten in ärztlich kontrolliertem Sondersystem DIP entwickelt daher zusammen mit Partnern ein ärztlich kontrolliertes Sondersystem zur Privatmedizin, bei dem der Patient weder Kostenerstattung wählen noch einen privaten Zusatztarif abschließen muss. Das Prinzip: Der GKV-Patient entrichtet einen monatlichen Beitrag in erschwinglicher Höhe an eine Service-Gesellschaft und erhält hierfür bestimmte Vorsorge-leistungen sowie den privatärztlichen Praxisservice in den kooperierenden Praxen. Der Arzt rechnet seine vertrags-ärztlichen Leistungen nach EBM gegenüber der KV und seine zusätzlichen Vorsorge- und Serviceleistungen nach GOÄ gegenüber der Service-Gesellschaft ab. - Kompetenz im Gesundheitsmarkt
  • 37. … die bessere Medizin - Kompetenz im Gesundheitsmarkt
  • 38. Die excellence - Strategie - Schaffung eines nicht PKV-abhängigen Labels für Privatmedizin bei GKV-Patienten - Definition eines Angebots aus - ärztlichen und zahnärztlichen Vorsorgeleistungen - Privatservice bei Ärzten und Zahnärzten - Bewerbung des Produkts durch Ärzte und Zahnärzte - Organisation des Zahlungs- und Abrechnungsverkehrs - Kompetenz im Gesundheitsmarkt
  • 39. Die einfache Art, etwas Besonderes zu werden: Wie werde ich excellence – Arzt ? • Sie bieten Ihren Privatpatienten, einschl. der excellence-Patienten, die spezifischen Vorteile der Privatbehandlung. • Sie werden Mitglied der excellence-Gütezeichengemeinschaft und weisen sich gegenüber Ihren Patienten als excellence-Arzt aus. ______________________________________________ • also: - keine Eintrittsgebühr - keine Mitgliedsbeiträge - keine komplizierten Verträge - Kompetenz im Gesundheitsmarkt
  • 40. - Praxis Dr. med. Rudolf Fischer Facharzt für Innere Medizin Sprechzeiten nach Vereinbarung - Kompetenz im Gesundheitsmarkt