Vortrag für Eltern in einer Schule über den richtigen Umgang mit den neuen Medien und Online Spielen im Internet. Wie kann ich mein Kind unterstützen und sensibilisieren?
1. Herzlich Willkommen
Wir
haben
um
Murmeln
gezockt
und
sind
Gummitwist
gehüp:....
haben
draußen
gespielt
und
Buden
gebaut...
ZDF-‐Hitparade,
Bonanza,
Biene
Maja,
Flipper
und
Black
Beauty
geschaut...
KasseGen
im
Walkman
gehört....
TWIX
war
noch
Raider....
am
Tel.
noch
die
Wählscheibe
benutzt....
Tel.
Nr.
per
Hand
noOert
oder
im
Kopf
gemerkt....
Fotos
wurden
noch
zum
entwickeln
gebracht....
mit
"D-‐Mark"
bezahlt
und
...
wir
haben
nicht
gechillt,
sondern
gefaulenzt
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3. Handout :
Links
zu:
• Moderierte
Chats
• Internet
Adressen
Suchmaschinen
• Internet
Adressen
Nachrichten
• Wissen
und
lernen
• Beratungsstellen
• So:ware
und
App
Vorschläge
• Datenschutz
bei
WhatsApp
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4. Sicherheit für Ihre Kinder im Internet
Inhalte
des
Elternforums:
• Die
digitale
RevoluOon
und
deren
Bedeutung
für
uns
alle
• Zahlen,
Daten
und
Fakten:
Wofür
und
wie
nutzen
die
Kinder
die
Neuen
Medien
und
Technologien
• Wie
begleite
ich
die
Kinder
bei
dem
EinsOeg
in
die
Welt
des
Internet
(Social
Media
und
Online
Spiele
&
Co.
• Es
werden
Chancen
und
Risiken
aufgezeigt
und
erklärt
(z.B.
Community
versus
Mobbing
und
vieles
mehr…)
• Austausch
unter
den
Eltern
und
„Frage
&
Antwort
Forum“
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5. Die digitale RevoluCon
Der
Begriff
Digitale
RevoluOon
(auch
Elektronische
RevoluOon)
bezeichnet
den
durch
Digitalisierung
und
Computer
ausgelösten
Umbruch,
der
seit
Ausgang
des
20.
Jahrhunderts
einen
Wandel
sowohl
der
Technik
als
auch
(fast)
aller
Lebensbereiche
bewirkt.
1989
Kommerzialisierung
des
Internets
2003
bis
heute:
Web
2.0
und
die
Cloud
www.your-‐schantz.de
Quelle:
wikipedia
6. Fundamentale ökonomische Veränderungen durch
Entstehung von globalen und mächCgen Unternehmen:
1996
Amazon
1998
Google
(Suchmaschine
geht
Online)
2001
Wikipedia
(30
Mio
ArOkel
in
280
Sprachen)
2004
Facebook
2005
Youtube
2006
TwiGer
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Quelle:
wikipedia
18. Differenzierung der PC Nutzung der Kinder
Für
die
Bewertung
und
Einschränkung
der
PC
Nutzung
sollte
differenziert
werden.
In
vielen
Diskussionen
werden
Themenfelder
verallgemeinert.
Wo
z.B
Jump
and
Run
Spiele
eher
eingeschränkt
werden
sollten,
liefert
andere
Plapormen
z.B.
Tutorials
für
Loome
Bänder
und
Klavierspiele.
Und
auch
bei
den
Hausaufgaben
helfen
Programme
Sudoku
etc.
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PC
/
Tablet
/
Smartphone
Jump
and
Run
Spiele
Social
Networking
Spiele
Lernen
Fernsehen
20. Online Spiele
Die MoCvaCon der Kinder
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Quelle:
www.schauhin.info
Internet
ABC
• Spannende
Aufgaben
lösen
• Tolle
Abenteuer
erleben
• Schnelle
und
kon8nuierliche
Erfolgserlebnisse
(schneller
als
in
der
Schule)
• Sich
in
Kämpfen
zu
beweisen
• Geringes
FrustraOonsrisiko
• Durch
interakOves
Handeln
ein
sehr
hohes
Maß
an
Selbstwirksamkeit
• Gefühl
von
Macht
und
Erfolg
21. Online Spiele
Geeignete Spiele finden
www.your-‐schantz.de
Quelle:
www.schau-‐hin.info
• Eltern
sollen
das
Spiel
selbst
ansehen
und
ausprobieren
• Keine
Gewalt
oder
ein
Übermaß
an
Effekten
• Auf
anfallende
Kosten
achten
• Kinder
sollten
nicht
von
anderen
Spielern
gedrängt
werden
können,
länger
am
Computer
zu
bleiben
22. Online Spiele
Computerspiele gemeinsam entdecken
www.your-‐schantz.de
Quelle:
www.schau-‐hin.info
Lassen
Sie
sich
von
ihrem
Kind
sein
Lieblingsspiel
zeigen
• Sie
zeigen
Interesse
an
den
FreizeitakOvitäten
ihres
Kindes
• Sie
können
leichter
nachvollziehen,
was
ihr
Kind
an
dem
Spiel
spannend
und
faszinierend
findet
• Sie
schaffen
eine
Vertrauensbasis
23. Online Spiele
Gemeinsame Regeln vereinbaren
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Quelle:
www.schau-‐hin.info
• Generelle
Spielverbote
helfen
wenig
• Auf
die
richOge
Dosierung
achten
• Überlegte
Spieleauswahl
• Mit
dem
Kind
sprechen
• AlternaOven
aufzeigen
24. Online Spiele
Wie lange ist zu lange für Spiele?
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Quelle:
www.schau-‐hin.info
Richtschur:
• Kinder
bis
5
Jahre
nicht
länger
als
eine
halbe
Stunde
• Kinder
bis
9
Jahre
45
minuten
• Kinder
ab
10
Jahre
60
minuten
Bei
Streit
ruhig
bleiben
und
dem
Kind
seinen
Standpunkt
klar
machen.
Kompromiss:
Das
Level
zu
Ende
spielen
lassen.
25. Online Spiele
Am Beispiel „MinecraL“ Computerspiel
Minecra:
ist
ein
Open-‐World-‐Spiel
ohne
ein
fest
vorgegebenes
Spielziel.
[16]
Das
Hauptaugenmerk
liegt
auf
der
Erkundung
und
Entdeckung
der
von
Höhlen
und
Dungeons
durchzogenen
Spielwelt
sowie
dem
Bau
eigener
Gebäude
und
Vorrichtungen.
Der
Spieler
kann
Rohstoffe
abbauen
(„Mine“),
diese
zu
anderen
Gegenständen
weiterverarbeiten
(„Cra:“)
und
gegen
Monster
kämpfen.[17]
Das
Spiel
gibt
allerdings
eine
Reihe
von
Aufgaben
(sogenannte
„Erfolge“)
vor,
die
unter
anderem
den
EinsOeg
in
das
Spiel
erleichtern
sollen.
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26. Online Spiele
Am Beispiel „MinecraL“ Computerspiel
Minecra(
kann
kostenlos
in
seiner
aktuellsten
und
auf
Wunsch
auch
in
älteren
Versionen
im
Demo-‐Modus
gespielt
werden.
In
diesem
Modus
dauert
das
Spiel
100
Minuten,
was
5
Spiel-‐Tagen
entspricht,
kann
aber
beliebig
o:
neu
gestartet
werden.
Sehr
populär
derzeit
bei
Jungs
und
animiert
zum
Mehrspiel.
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28. Soziale Netzwerke
Die MoCvaCon der Kinder
• Bieten
Raum
sich
auszutauschen
• Neue
Kontakte
finden
• Sich
verabreden
• Freundscha:en
pflegen
• Dabei
zu
sein
um
nicht
ausgegrenzt
zu
werden
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29. Soziale Netzwerke
Wie kann ich meine Kind unterstützen?
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Quelle
Bitkom
• Eigenes
Benutzerkonto
für
Eltern
anlegen
und
Netzwerk
und
Veröffentlichung
testen
• Privatsphäre
Einstellungen
überprüfen
und
nutzen
• Den
Kindern
einen
respektvollen
Umgang
nahelegen
und
Konsequenzen
ansprechen
• Zu
Beginn
kontrollieren
30. Soziale Netzwerke
Welche Angaben sollte mein Kind in den sozialen
Netzwerken machen
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• Kinder
nehmen
soziale
Netzwerke
als
privaten
Raum
wahr
• Das
Bewußtsein
der
Kinder
schärfen
hinsichtlich
Fotos,
Videos,
Statusmeldungen
• Sind
die
InformaOonen
die
das
Kind
teilen
möchte,
angemessen
und
unproblemaOsch?
• Gemeinsames
Gespräch
über
persönlichen
Daten
und
Fotos
Quelle
Bitkom
31. Soziale Netzwerke
Wieviel Zeit darf mein Kind in den Sozialen Medien
verbringen?
• Setzen
Sie
sich
mit
dem
Tagesablauf
ihres
Kindes
auseinander
• AkOvitätenplan
aufstellen
• Unterscheidung
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zwischen
den
PC
AkOvitäten
(Spielen
oder
Lernen…)
• Unterscheidung
verantwortungsvolle
TäOgkeiten
und
individuelle
Interessen
• Computer
ist
keine
primäre
Freizeitbeschä:igung
Quelle
Bitkom
32. Soziale Netzwerke
Rechte Eltern, Rechte Kinder
• Es
gelten
die
gleiche
Rechte
wie
in
der
Offline
Welt
• im
Wesentlichen
gilt
der
Schutz
von
personenbezogenen
Daten
Ihres
Kindes
sowie
auf
den
Schutz
vor
BeläsOgung.
• In
den
Social
Networks
dürfen
nur
dann
personenbezogene
Daten
Ihres
Kindes
erhoben
und
genutzt
werden,
wenn
dies
gesetzlich
erlaubt
ist
oder
Ihr
Kind
eingewilligt
hat.
Die
Einwilligung
muss
von
dem
sozialen
Netzwerk
protokolliert
werden
und
der
Umfang
der
Einwilligung
muss
jederzeit
abru{ar
sein.
Ihr
Kind
ist
damit
in
der
Lage,
den
Umfang
der
Einwilligung
zu
prüfen.
Die
Einwilligung
kann
auch
jederzeit
mit
Wirkung
für
die
Zukun:
widerrufen
werden.
Außerdem
hat
Ihr
Kind
das
Recht,
von
dem
sozialen
Netzwerk
Auskun:
über
die
gespeicherten
Daten
zu
verlangen.
• Kind
hat
das
Grundrecht
der
informaOonellen
SelbstbesOmmung
• Eltern
das
Recht
auf
Sperrung
des
Profils.
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Quelle
Bitkom
33. Soziale Netzwerke
Beispiel WhatsApp
WhatsApp
Messenger
ist
eine
plapormübergreifende
mobile
Nachrichten
App,
die
es
dir
erlaubt,
Nachrichten
auszutauschen,
ohne
für
SMS
zahlen
zu
müssen.
WhatsApp
Messenger
ist
erhältlich
für
iPhone,
BlackBerry,
Windows
Phone,
Android
und
Nokia
und,
ja,
diese
Smartphones
können
sogar
plapormübergreifend
mit
dem
WhatsApp
Messenger
kommunizieren!
Da
der
WhatsApp
Messenger
den
Datentarif
verwendet,
den
du
für
Emails
und
zum
mobilen
Surfen
im
Internet
benutzt,
ist
es
kostenlos,
Nachrichten
zu
verschicken
und
mit
Freunden
in
Kontakt
zu
bleiben.
Wurde
im
Februrar
2012
von
Facebook
gekau?
Bei
InstallaOon
der
App
wird
um
die
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Erlaubnis
zur
Adressbuchabfrage
gebeten
und
die
Eingabe
der
Telefonnummer
gefordert.
Bei
ZusOmmung
erstellt
die
So:ware
eine
Favoritenliste
mit
denjenigen
Kontakten
aus
dem
Adressbuch,
die
ebenfalls
WhatsApp
verwenden.
Dass
dabei
Daten
der
Nutzer
übertragen
und
verarbeitet
werden
liegt
auf
der
Hand.
34. Soziale Netzwerke
Beispiel WhatsApp
Mobile
Messenger
greifen
meist
auf
Handy-‐
und
Kontaktdaten
zu
und
bieten
kaum
Schutz
für
persönliche
Daten
wie
Name,
Adresse,
Fotos,
Videos
und
den
Standort.
Zudem
können
Nutzer
sehen,
wann
andere
zuletzt
online
waren
und
ob
sie
gerade
akOv
sind.
Nachrichten
werden
mit
Pfeilen
versehen,
um
ihren
Sendestatus
anzuzeigen.
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35. Soziale Netzwerke
WhatsApp und Datensicherheit
WhatsApp
setzt
keine
Ende-‐zu-‐Ende-‐Verschlüsselung
ein,
der
Anbieter
kann
die
Unterhaltungen
zwischen
den
ChaGenden
mitlesen.
Was
macht
der
Anbieter
mit
den
Daten????
Sowohl
die
iOS-‐
als
auch
die
Android-‐Version
übertragen
Adressbucheinträge
ohne
ZusOmmung
des
Nutzers
oder
der
betroffenen
DriGen.
Zusätzlich
teilen
sie
die
Telefonnummer
sogar
DriGen
mit
–
ebenfalls
ohne
Verschlüsselung.
Die
Android-‐Version
sendet
selbst
Daten
unverschlüsselt,
die
der
Nutzer
eingibt.
Darunter
könnten
auch
Gesprächinhalte
sein.
In
den
Allgemeinen
Geschä:sbedingungen
fallen
zahlreiche
Passagen
aus
Verbrauchersicht
negaOv
auf:
Neben
der
Übertragung
von
Kontakt-‐
daten
DriGer
ohne
deren
ZusOmmung
gestaGet
sich
WhatsApp
etwa,
die
AGB
jederzeit
sofort
zu
ändern
und
InformaOonen
über
den
Nutzer
an
die
Straf-‐verfolgung
weiterzuleiten
–
jeweils
ohne
ihn
darüber
zu
informieren.
Ein
Turiner
Student
hat
ein
Skript
geschrieben,
mit
dem
sich
das
Nutzungsverhalten
anderer
Personen
erfassen
lässt.
Man
braucht
dafür
nur
ihre
Handynummer.
Wie
einfach
es
ist,
ein
Handy
über
WhatsApp
zu
hacken,
ist
im
Internet
ausreichend
beschrieben.
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36. Alter
Es
gibt
keine
Privatsphäre
Einstellungen
wie
bei
anderen
Sozialen
Netzwerken
Laut
AGB
ist
WhatsApp
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ab
16
Jahren
Jahren.
In
der
Realität
ist
die
App
o:
schon
auf
Smartphones
jüngerer
Nutzer
zu
finden.
Kein
Wunder,
denn
eine
Alterskontrolle
nimmt
WhatsApp
nicht
vor,
was
aus
Jugendschutz-‐Sicht
problemaOsch
ist.
Gerade
bei
Schülern
gewinnt
WhatsApp
steOg
Anhänger.
37. Soziale Netzwerke
WhatsApp:Tipps für Eltern
Wenn
alle
Freund/innen
WhatsApp
nutzen
(fragen
Sie
bei
den
anderen
Eltern
nach),
sollten
Sie
Ihrem
Kind
das
auch
erlauben.
Vereinbaren
Sie
mit
Ihrem
Kind,
nur
solche
Inhalte
zu
verschicken,
die
jeder
lesen
oder
sehen
darf.
Allzu
Privates
sollte
über
WhatsApp
nicht
veröffentlicht
werden.
Schärfen
Sie
Ihrem
Kind
ein,
keine
Inhalte
zu
veröffentlichen,
die
von
jemand
anderem
nachteilig
verwendet
werden
könnten
(z.B.
Nack~otos
–
das
beginnt
manchmal
bereits
mit
12
Jahren).
Besprechen
Sie
auch,
dass
das
Verunglimpfen
von
anderen
kein
„Kavaliersdelikt“
ist
und
schwerwiegende
Folgen
haben
kann.
Immer
wieder
geschieht
es
bei
WhatsApp
auch,
dass
sich
jemand
ins
System
einhackt
und
dann
über
fremde
Accounts
anzügliche
Bemerkungen
an
die
Freund/innen
verschickt.
Glauben
Sie
Ihrem
Kind,
wenn
es
sagt,
dass
es
das
nicht
war.
Das
kann
durchaus
sein!
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38. Häufige Fragen der Eltern
www.your-‐schantz.de
Quelle:
www.schau-‐hin.info
39. Ich will wissen, was meine Kinder in den
sozialen Netzwerken machen und erleben
www.your-‐schantz.de
Quelle:
www.schau-‐hin.info
Vertrauen!
• Kontrolle
ist
schwierig
in
den
sozialen
Netzwerken,
da
Kinder
MiGel
und
Wege
finden,
sich
unbeobachtet
in
den
Medien
zu
bewegen.
• Versuchen
Sie
durch
Fragen
und
Gespräche
herauszufinden,
welche
soziale
Netzwerke
ihre
Kinder
nutzen
und
aus
welchem
Grund
sie
das
tun.
• Seien
sie
ehrlich
interessiert
und
fragen
sie
ihr
Kind
nicht
aus.
Das
Kind
wird
es
merken.
• Sind
sie
wirklich
interessiert,
ergibt
sich
schnell
ein
Gespräch,
wer
heute
alles
„on“
war.
• Das
eröffnet
die
Chance,
dass
Ihr
Kind
auch
zu
Ihnen
kommt,
wenn
es
Unangenehmes
erlebt.
• Zu
Beginn
der
„Online
AkOvitäten“
kontrollieren;
danach
ggf.
über
eine
Accounts
„verfolgen“
40. Mein Kind hat sich in einem sozialen Netzwerk angemeldet,
es ist hierfür zu jung.
Eltern
haben
das
Recht,
ihren
Kindern
eine
Mitgliedscha:
bei
Facebook
zu
verbieten
und
das
Profil
ihres
Kindes
löschen
zu
lassen
www.your-‐schantz.de
Quelle:
www.schau-‐hin.info
• Allerdings:
Ein
Verbot
ist
schnell
ausgesprochen,
wirkt
aber
nicht
auf
Dauer.
• O:mals
stehen
Kinder
unter
Druck,
sich
dort
anzumelden.
• In
der
Praxis
werden
Whatsapp
und
Co.
auch
von
10
Jährigen
genutzt;
Gehört
schon
fast
zum
Standard
und
der
sozialen
Integrität
• Erklären
Sie
Ihrem
Kind,
warum
Sie
gegen
eine
Facebook-‐Mitgliedscha:
sind.
• Facebook
selbst
erlaubt
die
Mitgliedscha:
ab
13
Jahren.
41. Ich habe Angst, dass mein Kind in einem sozialen Netzwerk
zuviel über sich verrät
www.your-‐schantz.de
Quelle:
www.schau-‐hin.info
• Überprüfen
Sie
die
Privatsphäreneinstellungen
von
sozialen
Netzwerke
• Häufig
glauben
Kinder,
ihr
Profil
sei
geschützt
• Eltern
sollten
ihren
Kindern
die
WichOgkeit
des
Schutzes
ihrer
persönlichen
Seiten
klarmachen
• Es
ist
legiOm,
wenn
Eltern
als
Besucher
von
Facebook
selbst
prüfen,
ob
die
Profile
ihrer
Kinder
geschützt
sind
• Verbieten
Sie
Kindern
nicht
die
Mitgliedscha:
in
sozialen
Netzwerken.
42. Mein Kind wendet eine beleidigende, verrohte Sprache an
www.your-‐schantz.de
Quelle:
www.schau-‐hin.info
• Tatsächlich
ist
der
Ton
in
vielen
Foren
und
Chats
im
Internet
sehr
ruppig
• Beiträge
können
im
Schutz
der
Anonymität,
ohne
Preisgabe
des
eigenen
Namens
veröffentlicht
werden
• Das
verleitet
viele
dazu,
andere
zu
beleidigen
oder
sich
rüpelha:
im
Netz
anderen
gegenüber
zu
benehmen
• Kinder
sollten
deswegen
moderierte
Chats
besuchen
43. Mobbing!
Streiten und Beleidigen ‚im Netz‘ ist sooo viel einfacher…
Sensibilisieren Sie Ihre Kinder…..
Im
‚normalen
Leben‘
auf
dem
Schulhof:
• Die
Hemmschwelle
zu
Beleidigungen
ist
groß,
da
man
sich
gegenüber
steht
• Man
sieht
die
ReakOon
des
Gegenüber
• Nur
Kinder,
die
nebendran
stehen,
bekommen
es
mit
• Auseinandersetzungen
sind
verbal
und
somit
vergänglich
www.your-‐schantz.de
Im
Netz:
• Geringe
Hemmschwelle,
man
‚versteckt
sich‘
hinter
dem
PC
• Kein
schlechtes
Gewissen,
da
kein
Feedback
erfolgt.
Kinder
nehmen
die
Auswirkung
nicht
wahr.
• ‚Massentrieb‘
wird
angehetzt;
Andere
springen
auf
den
Zug
• Beschriebene
Beleidigungen
sind
nicht
vergänglich
und
bleiben
präsent
• Schri:liche
und
‚lusOge‘
Beleidigungen
verteilen
sich
extrem
schnell
sehr
weit
Appell:
Streitet
und
rau:
euch,
wenn
Ihr
euch
seht;
das
gehört
dazu!
Aber
streitet
und
beleidigt
NIEMALS
über
das
Netz
oder
Handy!
44. Ich habe den Verdacht dass ein Erwachsener mit meinem
Kind chaeet, der sich als Kind ausgibt
www.your-‐schantz.de
Quelle:
www.schau-‐hin.info
• Wenn
Ihr
Kind
beläsOgt
wird,
sichern
Sie
die
Chateinträge
durch
Ausdrucken
und
wenden
Sie
sich
damit
an
die
Polizei.
• Dort
werden
Sie
beraten,
ob
Sie
Anzeige
erstaGen
können.
Was
im
Einzelfall
zu
tun
ist,
hängt
vom
Inhalt
und
den
Auswirkungen
der
BeläsOgung
ab.
• Melden
Sie
-‐
gemeinsam
mit
Ihrem
Kind
-‐
dem
Betreiber
des
Chats
den
Vorfall.
Blockieren
Sie
in
jedem
Falle
den
ChaGer,
so
dass
weitere
BeläsOgungen
abgewehrt
werden.
Ob
Ihr
Kind
nun
eine
Chatpause
braucht
und
wie
es
mit
seinen
AkOvitäten
weiter
gehen
soll,
überlegen
Sie
am
besten
gemeinsam.
45. Ich halte es gefährlich, wenn mein Kind ins
Internet geht
www.your-‐schantz.de
Quelle:
www.schau-‐hin.info
• Lehrer
beziehen
im
Unterricht
Computer
inzwischen
immer
häufiger
ein
und
in
der
Regel
beschä:igen
sich
Kinder
in
den
Klassen
3
und
4
mit
dem
Thema
"Internet".
• So
werden
Ihre
Kinder
bei
den
ersten
SchriGen
ins
Netz
unterstützt.
Damit
wird
es
für
Eltern
aber
auch
schwieriger,
ihren
Kindern
kategorisch
zu
verbieten,
das
Internet
kennenzulernen.
• Kinder
müssen
jedoch
die
Fähigkeit
entwickeln,
sich
so
im
Internet
zu
bewegen,
dass
sie
Gefahren
vermeiden
können.
Dabei
spielen
Eltern
eine
wichOge
Rolle.
46. Mein Kind hat sich ohne meine Erlaubnis in einem
Sozialen Netzwerk angemeldet.
Facebook
13
Jahre
Instagram
13
Jahre
WhatsApp
16
Jahre
TwiGer
13
Jahre
MINDESTALTER
Tumblr
13
Jahre
Google
+
13
Jahre
Da
es
im
System
des
Netzwerkes
aber
keinerlei
direkte
und
personenbezogene
Kontrollmechanismen
gibt
wie
z.B.
Angabe
von
Ausweisnummern
oder
Erlaubniserklärungen
von
Eltern,
kann
bei
einer
Anmeldung
das
System
mit
falschen
Angaben
(in
diesem
Falle
das
Geburtsdatum)
überlistet
werden.
Wenn
Sie
mit
der
Anmeldung
Ihres
Kindes
nicht
einverstanden
sind,
können
Sie
das
Benutzerkonto
Ihres
Kindes
löschen
lassen.
Um
Missbrauch
zu
vermeiden,
verlangen
die
meisten
Anbieter
hierfür
eine
schri:liche
Aufforderung.
www.your-‐schantz.de
Quelle:
www.schau-‐hin.info
47. Auszug! Welche Inhalte darf man posten und was ist
verboten?
1/3
Eigene
Fotos
und
Videos.
Sind
andere
Personen
als
man
selbst
auf
einem
Foto
zu
sehen,
müssen
diese
vor
der
Veröffentlichung
um
Erlaubnis
gebeten
werden.
Anderenfalls
können
diese
eine
Unterlassung
in
Form
einer
Abmahnung
in
Anspruch
nehmen.
Auch
Bilder
mit
rechtsradikalen,
rassisOschen,
beleidigenden
oder
andere
Personen
verletzenden
Inhalten
dürfen
weder
auf
dem
eigenen
noch
auf
fremden
Profilen
gepostet
werden.
Prominente
und
Comicfiguren
als
Profilbild
Ohne
Rechte
am
Bild
darf
das
Foto
nicht
verwendet
werden.
Ebenfalls
beliebt
ist
es,
die
Lieblingsschauspielerin,
Musiker
oder
Fußballspieler
als
Profilbild
zu
nehmen.
Auch
hier
riskiert
man
Abmahnungen
seitens
des
Prominenten,
des
Managements
oder
des
Fotografen.
Zudem
dürfen
Bilder
von
Prominenten
auch
nicht
auf
der
Pinnwand
gepostet
werden.
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48. Auszug! Welche Inhalte darf man posten und was ist
verboten?
2/3
Konzertaufnahmen
Konzerte
gehören
zu
besonders
prägenden
Momenten,
und
um
die
Erinnerung
nicht
verblassen
zu
lassen,
werden
die
Au:riGe
der
Lieblingsband
häufig
auf
Video
festgehalten.
Um
auch
Freunde
und
Bekannte
an
der
Performance
der
Musiker
teilhaben
zu
lassen,
laden
viele
User
die
Videos
auf
Youtube
hoch
und
posten
den
Link
auf
der
eigenen
Pinnwand.
Doch
das
ist
meist
verboten,
außer
der
Veranstalter
erlaubt
es
explizit.
Auch
Filme
von
Theateraufführungen
und
MitschniGe
von
Kinoblockbustern
sollten
lieber
nicht
hochgeladen
werden.
Zitate,
Songtexte,
Rezepte
Berühmte
letzte
Worte
und
mehr
oder
weniger
geistreiche
Sprüche
gehören
zum
Standardrepertoire
vieler
Facebook-‐Profile.
Doch
es
gilt:
Erst
70
Jahre
nach
dem
Tod
des
ZiOerten
erlischt
das
Urheberrecht.
Davor
kann
krä:ig
abgemahnt
werden,
was
in
Einzelfällen
auch
schon
passiert
ist
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49. Auszug! Welche Inhalte darf man posten und was ist
verboten?
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Videos
von
Songcovern
Wer
seinen
Freunden
zeigen
will,
wie
gut
die
eigene
Band
berühmte
Songs
nachspielen
kann,
sollte
lieber
in
den
Probenraum
gehen
und
auf
öffentlich
einsehbare
Videoaufnahmen
verzichten.
Denn
bei
bekannten
Musikstücken
werden
häufig
Lizenzgebühren
fällig,
an
denen
die
Interpreten,
die
PlaGenfirma
und
Songwriter
verdienen.
Unter
Umständen
werden
sogar
Gema-‐Gebühren
fällig.
Besser
stehen
die
Chancen,
wenn
ein
Song
soweit
verändert
wird,
dass
er
als
eigenständiges
Werk
erkennbar
ist.
Witzige
Bilder
LusOge
Katzenfotos,
Promis
mit
Sprechblasen,
ein
neGer
Cartoon:
Witzige
Bilder
sind
ein
wesentlicher
Bestandteil
von
sozialen
Netzwerken.
Doch
wenn
Fotografen,
Rechteinhaber
oder
sogar
einer
der
Abgebildeten
eine
Abmahnung
verschickt,
wird
aus
dem
lusOgen
Bildchen
schnell
Ernst.
Denn
ob
ein
Bild
lusOg
ist
oder
nicht,
spielt
vor
Gericht
keine
Rolle,
sodass
die
Rechteinhaber
ihre
Ansprüche
auf
jeden
Fall
geltend
machen
können.
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Quelle:
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50. Fazit PosCngs:
• Die
Gesetzeslage
und
die
höchstrichterliche
Rechtsprechung
können
wie
so
häufig
dem
technischen
FortschriG
nicht
folgen,
so
dass
viele
offene
Fragen
nicht
abschließend
beantwortet
werden
können.
• Erst
dann,
wenn
es
zu
vermehrten
Abmahnungen
und
Klagen
kommt,
ist
die
Rechtsprechung
gefordert,
für
Klarheit
zu
sorgen,
sofern
der
Gesetzgeber
dieser
nicht
zuvor
kommt.
• Beim
Teilen
biGe
den
Kopf
einschalten,
sich
mit
den
zu
teilenden
Inhalten
kriOsch
auseinandersetzen
und
die
Quelle
zurückverfolgen.
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Quelle:
hGps://ggr-‐law.com
51. Fazit: Sicherheit für Ihre Kinder im Internet
• Vertrauen
• Mitmachen
staG
verbieten
• Sensibilisieren
• Begrenzung
• So:ware
zum
Schutz
Ihrer
Kinder
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52. Unsere Kinder in 40 Jahren ;)
Wir
haben
Ge“whatsApp“t
und
uns
die
Finger
wundgeschrieben...
Wir
haben
Loombands
anhand
durch
Youtube
geferOgt
und
unsere
Eltern
haben
unsere
Internet
AkOvitäten
kontrolliert...
Musik
haben
wir
uns
ge“downgloaded“
Und
telefoniert
haben
wir
mit
einem
Handy.
Gespielt
wurde
noch
auf
einem
Computer
Und
zur
Oma
sind
wir
mit
dem
Auto
gefahren
...
wir
haben
gechillt
und
nicht.........
....wer
weiß???
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