Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung "Globale Arbeitsverhältnisse - gewerkschaftliche Perspektiven?" von GPA-djp und dem Institut für Politikwissenschaften der Universität Wien am 28.10.2010
Arbeits- und Geschlechterverhältnisse in der Grundsicherung – das Beispiel Ha...
Wolfgang Greif: Basics zum Europäischen Betriebsrat
1. Basics zum Europäischen Betriebsrat
Mag. Wolfgang Greif, GPA-djp
Leiter der Abteilung Europa, Konzerne
und Internationale Beziehungen
wolfgang.greif@gpa-djp.at
Tel. ++43 (0) 50301 21 205
Mobil ++43 (0) 50301 61205
2. GPA-djp Seminar, Wien 22/10/2009
EBREBR
Europäischer BetriebsratEuropäischer Betriebsrat
4. GPA-djp Seminar, Wien 22/10/2009
Recht auf Information und Anhörung ist
ein fundamentales Recht der
Arbeitnehmer&innen in Europa
Aus der Europäischen Grundrechtscharta:
„Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder
ihre Vertreter muss auf den geeigneten Ebenen
eine rechtzeitige Unterrichtung und Anhörung in
den Fällen und unter den Voraussetzungen
gewährleistet sein, die nach dem
Gemeinschaftsrecht und den einzelstaatlichen
Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten
vorgesehen sind“
8. GPA-djp Seminar, Wien 22/10/2009
Was sind Eurobetriebsräte?
Zusammenfassung
• EU Richtlinie aus 1994 ermöglicht Etablierung
von grenzübergreifenden Betriebsratsorganen
• zur Information und Konsultation der Arbeitnehmer(vertretungen)
in europaweit operierenden Unternehmensgruppen
• EBR-Richtlinie legt Verfahrensregeln für das Zustandekommen von
Mindestrechten zur grenzübergreifenden Arbeitnehmerpartizipation
fest (u.a. Katalog wirtschaftlicher Info-Rechte, Kostentragung durch
Konzern, Recht auf Sachverständige)
• gültig in allen Unternehmen mit Zentrale im EU/EWR-Raum mit
insgesamt mehr als 1000 Beschäftigten und mehr als 150 in mind. zwei
Ländern
• d.s. europaweit ca. 2.100 Unternehmensgruppen – in ca 950 haben
Europäische Gewerkschaftsverbände einen EBR ausverhandelt
• Bedeutung (v.a. auch für Österreich) quantitativ und qualitativ mit EU-
Erweiterung gewachsen
• Neugefasse RL 2009/38/EG sollte ab Mitte 2011 zu vermehrten EBR-
Gründungen führen.
9. GPA-djp Seminar, Wien 22/10/2009
European Works Councils: A still
growing number
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005
Source: EWC Facts&Figures 2006,
P.Kerckhofs & I.Pas, ETUI-REHS 2006
ca. 15.000 EBR Mitglieder
EMF
UNI Europe
Em cef
EFFAT
EFBWW
TCL
FST
EFFAT
10. GPA-djp Seminar, Wien 22/10/2009
EBR-Unternehmenszentralen
Land mit Sitz der Konzernzentrale
11. GPA-djp Seminar, Wien 22/10/2009
• EBR ist wichtig, um die Strategie zu erkennen und den
eigenen Standort/das eigene Land einzuordnen
• Zugang und Kontakt zum europäischen Top-Management
• Gegeneinander-Ausspielen wird sehr erschwert
• Entwicklung eines Frühwarnsystems
• Plattform für grenzüberschreitende Aktivitäten
• Am wichtigsten: der direkte Kontakt der
Arbeitnehmervertreter
Was sind real Vorteile des EBR?
12. GPA-djp Seminar, Wien 22/10/2009
Euro-Betriebsrat in der Praxis
Entwicklung im Laufe der Zeit
Symbolischer EBR =
ohne eigenes Selbstverständnis
Dienstleistender EBR
=
Informationsquelle
Projektorientierter EBR
=
internes Arbeitsgremium
Beteiligungsorientierter EBR
= Interessenvertretung
gegenüber der
Konzernleitung
13. GPA-djp Seminar, Wien 22/10/2009
UNION SYNDICAT
GEWERKSCHAFT
CTI
UNION SYNDICAT
GEWERKSCHAFT
CTI Works Council
Comité d’entreprise
Betriebsrat
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Romanisches Modell
„Germanisches“ Modell
Angelsächsisches Modell
Transformationsländer
Skandinavisches Modell
Modelle von Belegschaftsvertretungen
15. GPA-djp Seminar, Wien 22/10/2009
Danke für die
Aufmerksamkeit
wolfgang.greif@gpa-djp.at
Hinweis der Redaktion
Last but not least let me mention the 3rd level of European Social Dialogue:
the company level: EWC
The second article of the Directive defines the thresholds for determining which
companies fall within the scope of the EWC Directive and which do not. A
“Community- scale undertaking” means any undertaking with at least 1000
employees within the member states and at least 150 employees in each of at least
two member states. For the purposes of this calculation, the 150 employees may be
working in more than one plant or location in the country in question. The prescribed
thresholds for the size of the workforce are based on the average number of
employees during the previous two years. Part- time employees are included, often on
a pro rata basis.
UK workers were initially not included in the calculation of these thresholds because
the UK had opted out of the social protocol of the Maastricht Treaty and, consequently,
had not adopted the Directive. Directive 97/ 74/ EC of 15 December 1997 reversed this
situation. From 15 January 2000, when the transpositions of this directive came into
force, UK workforces were included in the calculation of the thresholds.
The EWC Directive applies to the whole European Economic Area (EEA) which, in
addition to the EU member States, includes Norway, Liechtenstein and Iceland.
Betriebsrat – Gewerkschaftsvertretung
Prinzipiell kann die Interessensvertretung der ArbeitnehmerInnen an einem Standort über den alleinigen Kanal der Gewerkschaftsorganisation oder mehrerer Gewerkschaftsorganisationen erfolgen. Die Wahl- oder Ernennungs-verfahren der GewerkschaftsvertreterInnen fallen in diesem Fall in den Verant-wortungsbereich der Gewerkschaftsorganisationen, die diese VertreterInnen von ihrer/seiner Basis wählen lassen oder auf andere Art und Weise ernennen können. In diesem Fall sind die Gewerkschaftsorganisationen und ihre VertreterInnen die einzigen Organe der Interessensvertretung der ArbeitnehmerInnen. Diese Vertretung kann im Rahmen eines nationalen Gesetzes vorgesehen sein, das die Anerkennung der Gewerkschaften durch die ArbeitgeberInnen im Kontext eines Rahmentarifvertrags vorschreibt oder einfach nur innerhalb des von den Gewerkschaftsorganisationen festgelegten Kräfteverhältnisses erfolgen.
Die Interessen der ArbeitnehmerInnen können aber auch durch ein System der doppelten Vertretung berücksichtigt werden, wo parallel zu den Gewerkschaftsvertretungen ein Betriebsrat existiert (comité d’entreprise, Betriebsrat, Ondermeningsraad, Samarbejdsutvalg, etc.). Die VertreterInnen dieser Art von Organ werden im allgemeinen von den ArbeitnehmerInnen des Unternehmens gewählt, selbst wenn dieser Betriebsrat in einigen Fällen Gegenstand eines Über-einkommens mehrerer im Unternehmen vertretener Gewerkschaften ist. Die Kom-petenzen der Gewerkschaftsvertretung und des Betriebsrats sind darüber hinaus in den Ländern, in denen die doppelte Gewerkschaftsvertretung eine Realität ist, verschieden.