„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ Leipzig 27.11.2014
Rechtliche Rahmenbedingungen, Einfuhrbestimmungen, Zölle, Normen und Steuern – was ist zu beachten?
Dr. h.c. Marcus Reinberg, LL.M.
Rechtsanwalt, Honorarkonsul der Mongolei in Hamburg
Reinberg Meyer von Beust LLP
Шинэ жилийн мэндчилгээ / сурталчилгаа Берлин 2015 он
Mongolei - Rechtliche Rahmenbedingungen, Einfuhrbestimmungen, Zölle, Normen und Steuern – was ist zu beachten?
1. Rechtliche Rahmenbedingungen, Einfuhrbestimmungen, Zölle,
Normen und Steuern – was ist zu beachten?
Dr. h.c. Marcus Reinberg, LL.M.
Rechtsanwalt, Honorarkonsul der Mongolei in Hamburg
Reinberg Meyer von Beust LLP
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
Leipzig 27.11.2014
3. Einleitung
eines der rohstoffreichsten Länder weltweit
wirtschaftliches Wachstum
Modernisierung des Landes in allen Bereichen
des Lebens
erfolgreicher Transformationsprozess zur
Demokratie und modernen Marktwirtschaft
weitere Entwicklung von einer stabilen
Rechtsordnung abhängig
von wesentlicher Bedeutung für Landsleute und
ausländische Investoren
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MONGOLEI
5. Rechtliche Rahmenbedingungen
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•traditionell mongolische
Gesetze
•allgemeine Rechte und
Pflichten der Bürger
Gesetzbuch „Jassa“
im 13. Jh.
•wesentliche
Verbesserung des
Rechtssystems mit Hilfe
von internationalen
Organisationen
•wichtige Grundrechte
und –pflichten für
Menschen und die
mongolischen Bürger
Wende 1990 /
Verfassung von
1992 •Grundlage:
rechtliche Strukturen von
Ländern wie Russland,
den USA und
Deutschland - vereint mit
einheimischen
Rechtspraktiken
Aktuelles
Rechtssystem
6. „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
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Rechtliche Rahmenbedingungen
Herausforderungen Ziele
Gesetzgebung = nicht
konsequent, nicht stringent
Mongolisches Rechtssystem
= unsystematischer Mix aus
verschiedenen
Rechtssystemen
große Probleme und
Unsicherheiten auf
Rechtsanwendungsseite
internationale
Rechtsstandards noch
fremd
Verbesserung und Stabilisierung
der Rechtslage
moderne und international
anerkannte Gesetzgebung
entsprechende Rechtsanwendung
Modernisierung von Rechtsetzung
und Rechtsprechung
Verbesserung der
Rechtsdurchsetzung
justizielle/rechtliche
Reformen in allen
Rechtsbereichen
7. „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
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Rechtliche Rahmenbedingungen
= alle Anlageinvestitionen eines ausländischen Investors mit 25%
Mindestbeteiligung (mind. 100.000 USD an Grundkapital eines Unternehmens
mit ausländ. Beteiligung)
Priorität der mongolischen Regierung (Stabilitäts-/Investmentabkommen)
mongolisches Rechtssystem grundsätzlich sehr offen
geschützt durch die Verfassung, das Investitionsgesetz und internationale
Abkommen
Schaffung von Freihandelszonen und regionalen wirtschaftlichen
Entwicklungszonen
Ausländische Investitionen
günstiger externer und interner
R e c h t s r a h m e n
8. Freihandelszone
von Tsagaannuur
(an der Grenze zu
Russland im Westen
der Mongolei)
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Es gibt 3 Freie Handels- und Wirtschaftszonen.
Freihandelszone
von Altanbulag
(an der Grenze zu
Russland im Norden
der Mongolei)
Freie Wirtschaftszone
von Zamyn-Uud
(an der Grenze zu China
im Süden der Mongolei)
einheitliche Steuervorteile und Vergünstigungen für Unternehmen
Rechtliche Rahmenbedingungen
9. „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
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Rechtliche Rahmenbedingungen
Neues Investitionsgesetz seit November 2013
Erneuerung und Lockerung der alten Regelungen aus 2012
Verbesserung des Investitionsklimas
Steigerung des Vertrauens der Investoren
Anlocken von Auslandskapital
Schaffung neuer Impulse
Wichtigste Neuerungen:
• Gleichbehandlung ausländischer und inländischer Investoren
• die Abschaffung der Bewilligungspflicht für Investitionen in „strategischen Sektoren“
• besondere Steuerregelung für Investitionen ab 15 Mrd. Tugrik
! Verabschiedung einer langfristigen Rohstoffpolitik und Novellierung des Bergbaugesetzes stehen allerdings noch aus.
10. „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
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Rechtliche Rahmenbedingungen
Mögliche Gesellschaftsformen
Wholly freign-owned enterprise (LLC)
Joint Venture
Representative Office
Branch
Unlimited Partnership
Limited Partnership
Investitionen sind auch ohne Registrierung eines Unternehmens oder
einer Niederlassung möglich!
11. „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
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Rechtliche Rahmenbedingungen
Vertragsfreiheit
geschützt im Civil Code of Mongolia (2002)
freie Wahl hinsichtlich des Vertragspartners und des
Vertragsgegenstandes
kein Verstoß gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts,
gesetzliche Verbote oder die guten Sitten
prinzipielle Möglichkeit der Rechtswahl
Vereinbarung eines Schiedsgerichtsverfahren bei Streitigkeiten
13. Einfuhrbestimmungen
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2011: Verdoppelung der Importe der Mongolei
2012: nominales Wachstum um 2,1%
2013: Stopp des Aufwärtstrends und Rückgang um 6,6% auf 5,9 Mrd. USD
2014: steigende Importe um +5,9% (geschätzt)
2015: steigende Importe um +4,1% (geschätzt)
2013: die VR China (Platz 1), Russland (Platz 2) und den USA (Platz 3),
…
Deutschland (Platz 6)
Importe
Wichtige
Importländer
14. Einfuhrbestimmungen
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Wichtige Warengruppen im mongolischen Import
1. Maschinen, Anlagen, elektrische Geräte, TV-Geräte
2. Mineralische Produkte
3. Straßen-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Ersatzteile
4. Unedle Metalle und Waren daraus
5. Nahrungsmittel
6. Chemie und chemische Produkte
7. Kunststoffe, Kautschuk und Waren daraus
8. Baustoffe
9. Optische Geräte, Medizintechnik, Messapparate,
Musikinstrumente
Veränderung der Importstruktur
• Wachstum des Anteils der Maschinen und Fahrzeuge an der Gesamteinfuhr
• vermehrte Einfuhr hochpreisiger Waren
15. Einfuhrbestimmungen
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Einfuhrregelungen
Einfuhrlizenzen
Mongolei: seit 1997 WTO-Mitglied
positive Beurteilung wegen liberaler Handelsregelungen, u.a. fällt nur ein
pauschalisierter Einfuhrzollsatz von 5% an
erforderlich, u.a. für Waffen, chemische Substanzen, alkoholische Getränke
verschiedene Ministerien für den Handel mit westlichen Ländern zuständig
Einholung der Einfuhrlizenzen i.d.R. vor Vertragsabschluss bei diesen
Ministerien
Carnet A.T.A
Teilnahme der Mongolei am internationalen Carnet A.T.A.-System zur
Erleichterung der vorübergehenden Verwendung von Waren
17. Zölle
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geregelt im nationalen Zollrecht
(Customs law and Customs Tariff and Tax law von 2009)
keine besonderen Zollvorschriften für die Mongolei
freier Import/Export von Artikeln des persönlichen Gebrauchs
Deklaration von eingeführten Waren mit Gesamtwert > 3000 USD bei Ankunft
Deklaration von ausgeführten Waren mit Gesamtwert > 500 USD bei Abreise
Zollvorschriften
relevante Informationen: www.ecustoms.mn
18. Zölle
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Tiere, Vögel, tierische Rohstoffe, Föten,
Embryonen und Mikroorganismen ohne
tierärztliche Beurkundung oder Bescheinigung
von entsprechenden Organisationen
Tiere und Tierprodukte, Jagdtrophäen von
Tieren, die international als gefährdet registriert
sind
gespendete Waren von Geberländern und
internationalen Organisationen, die
zweckentfremdet verwendet werden
Rauschgifte und Geräte zur Herstellung von
Rausschiften
Bücher, Filme, Videos, Daten, Filme oder Fotos
pornografischen und/oder
gewaltverherrlichenden Inhalts
verbotene Waren genehmigungsbedürftige Waren
Edelmetalle
Erze von seltenen Elementen
Radioaktive Elemente, Chemikalien
Rüstung, Waffen und Sprengstoffe
Blut und Blut-Produkte, Spenderorgane
Historisch und kulturell bedeutendes Kulturgut,
paläontologische, archäologische Befunde
Pflanzen, die international als gefährdet gelten
Spirituosen und alkoholische Getränke
19. Zölle
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Produkte, die zollfrei eingeführt
werden können:
- 1 Liter Spirituosen
- 2 Liter Wein
- 3 Liter Bier
- 200 Zigaretten
- 250 g Tabak
- Liste der Zollbefreiungen
Steuern auf importierte Waren:
- 10% Mehrwertsteuer
- 5% Importsteuer
- evtl. zusätzliche Steuern für
Produkte wie Tabakwaren,
Alkohol, Petroleum, Automobile
Einfuhr
Für mongolische Exportgüter
gelten:
Präferenzzollregelungen nach den
Allgemeinen Präferenzsystemen
(APS) der USA, der EU, Kanadas
und Japans
Zollfreier Export von 7200
verschiedenen Waren in die EU:
Im Rahmen der Zollpräferenzen
des GSP+ (Generalised System of
Preferences)
Ausfuhr
20. Zölle
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spezielle Ausrüstung für die Verwendung durch Menschen mit
Behinderungen, künstliche Körperteile und ihre Einzelteile
humanitäre Hilfsgüter
Währungen, mongolische Banknoten (im Ausland bestellt und produziert)
persönliche Gegenstände von Reisenden
Gaskraftstoff, dessen Container, Ausrüstung, Spezialmaschinen, Geräte oder
Zubehör
Holzbalken, Holzstämme, Schnittholz, Holzstücke, Holz bündel, Samen
Maschinen und Anlagen, Werkstoffe, unverarbeitete Stoffe, Ersatzteile,
Kraftstoffe für den Einsatz in Öl-Exploration, Bergbau, etc.
Passagierluftfahrzeuge und Ersatzteile
Waren für den amtlichen Gebrauch von ausländischen
diplomatischen/konsularischen Vertretungen, der UNO sowie ihrer
Sonderorgane
Ersatzteile, Rohstoffe, Textilien, Stoffe oder Tücher (einschließlich Garne)
und Zubehör für die Herstellung von Textilwaren
…
Zollbefreiungen, u.a. für
22. „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
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Normen
Normen
konkrete Methoden,
Strukturen, effektive
Prozesse erforderlich zur
präzisen Schaffung von
Recht
Instrumente zur
Ausarbeitung von
qualitativ hochwertigen
Normen und Gesetzen
fehlen
Orientierung des Entstehungsprozesses an
erprobten und gewachsenen fachlichen
Standards der Rechtsgestaltung und ihrer
Durchsetzung
Etablierung von
grundlegenden Verfahren im
mongolischen Rechtssystem
zur Erhöhung der
Produktion von Normen,
ihrer Qualität und ihrer
Durchsetzungsfähigkeit
23. „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
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Normen
Weitere Unterstützung und Beratung zu folgenden Themen erforderlich:
Völkerrecht
internationales Handels- und Vertragsrechts
Bekämpfung von Wirtschaftsverbrechen
Bekämpfung der Geldwäsche
Kapitalflucht
Verbesserung des gesamten Gesetzgebungsverfahrens
Erneuerung des Gerichtssystems
Reformen in der Rechtsprechung
Bekämpfung von Korruption und Bestechlichkeit unter
den Richtern
Prioritäten
der
Regierung
26. Steuern
einfach, transparent und wenig formell
umfassend reformiert in 2006
eines der weltweit großzügigsten Steuersysteme für
ausländische Investoren
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Mongolisches Steuersystem
teilweise auf Druck von vielen Seiten
teilweise weil ein echtes Bedürfnis besteht,
ausländisches Kapital anzulocken und zu erhalten
27. Es gibt 5 wesentliche Steuern, die für ausländische
Investoren relevant sind.
Steuern
1. Einkommenssteuer
2. Körperschaftssteuer
3. Grundsteuer
4. Umsatzsteuer
5. Kapitalertragssteuer
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28. Pauschalsteuersätze von 2 % bis 40% nach Einkunftsarten gestaffelt
Steuern
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1. Einkommenssteuer
reduzierter
Steuersatz von 2%
für Einkünfte aus
dem Verkauf von
Immobilien
reduzierter Steuersatz von
5% bei Einkommen aus
wissenschaftlicher,
literarischer,
künstlerischer,
erfinderischer Arbeit sowie
für die Bereiche Design,
Sportwettbewerbe, etc.
Steuersatz von
40% für Einkünfte
aus Wetten,
Spielen und
Lotterien
Pauschalsteuersatz
von 10 % für
Löhne/Gehälter,
sowie auch für
Einkünfte aus
Vermietung und
Verpachtung und
aus sonstigen
Leistungen
allgemeiner Steuerfreibetrag von jährlich 84.000 MNT (ca. 45 USD)
29. Steuern
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2. Körperschaftssteuer kein Pauschalsteuersatz; leicht progressiv
für mongolische Unternehmen und
Auslandsunternehmen mit Hauptsitz in der
Mongolei gilt:
10% für Einkommen bis 3 Mrd. MNT (rund $
1.6 Mio. USD)
25% für darüber hinausgehendes Einkommen,
das die 3 Mrd. MNT – Schwelle überschreitet
Förderung von Investitionen in als
förderungswürdig eingestuften Bereichen mit einer
Steuergutschrift von 10%
Förderung von Investitionen in die Produktion von
Getreide, Milch, Früchten/Beeren, Futterpflanzen
mit einer Steuergutschrift von 50%
30. Steuern
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3. Grundsteuer
Pauschalsteuersatz i.H.v. 0.6% auf den registrierten
Anlagewert
von natürlichen Personen und Unternehmen
(ausländisch oder andere) zu zahlen für Immobilen,
die außerhalb von Industrieparks gelegen sind und
die nicht vom Besitzer direkt bewohnt werden
meist Immobilien, die von ausländischen
Investoren zum Zweck der Einnahme von Mieten
oder Kapital verwendet werden
31. Steuern
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4. Umsatzsteuer Regelsteuersatz i.H.v. 10% für:
steuerbare Waren und Dienstleistungen
alle Käufe und Verkäufe
Importe in die Mongolei
Finanzierungsleasing
Steuerbefreiung bzw. Steuerausnahmen für
bestimmte Waren und Dienstleistungen
zusätzlich Verbrauchersteuern auf Alkohol,
Tabak, Erdölprodukte und
Personenfahrzeuge
32. Steuern
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5. Kapitalertragsteuer Pauschalsteuersatz i.H.v. 2% auf
Einkünfte aus unbeweglichem
Vermögen
Pauschalsteuersatz i.H.v. 10% bzw.
20% auf andere Arten von
Dividenden, Lizenzgebühren und
Mieteinnahmen
33. demnach gelten Quellensteuersätze von
5-10% für Dividenden sowie 10% für
Zinsen und Lizenzgebühren
Steuern
Doppelbesteuerungsabkommen
Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet
der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
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35. Schlussbemerkung
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
27.11.2014 Leipzig
Mongolisches Rechtsystem auf dem besten Weg
weitere Modernisierung und Verbesserung erforderlich
Orientierung an westlichen Standards
grundsätzlich gute Voraussetzungen für weiteres Wirtschaftswachstum und für
ausländische Investitionen – bei Beachtung von bestimmten Besonderheiten
Land steht vor großen Herausforderungen
viele Veränderungen des jungen demokratischen Staates in den kommenden
Jahren zu erwarten
noch ein langer Weg zu gehen
36. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Reinberg Meyer von Beust LLP
Elbchaussee 54
22765 Hamburg
Friedrichstraße 55A
10117 Berlin
info@reinberg.de
www.reinberg.de
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