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Best Practice Empfehlungen   Herausgegeben von
                             der Deutsche Börse AG

Emerging Markets (EM) IPOs   in Zusammenarbeit
                             mit den Deutsche Börse
                             Listing Partnern
2   Präambel




    Präambel

    Die nachfolgenden Empfehlungen und Anregungen
    wollen Emittenten sowie den beteiligten Banken
    und Beratern helfen, den Besonderheiten eines
    Emerging Markets IPO gerecht zu werden und somit
    zu einem erfolgreichen IPO beitragen. Sie sind für
    die Durchführung eines Emerging Markets IPO nicht
    zwingend. Den Besonderheiten jedes einzelnen
    Emittenten ist Rechnung zu tragen. Folglich sind
    die nachfolgenden Empfehlungen auch nicht als
    abschließende Aufzählung der bei einem Emerging
    Markets IPO zu erwägenden Themen zu verstehen.
    Emerging Markets IPOs im Sinne dieser Empfeh-
    lungen sind IPOs von Unternehmen, deren Führung,
    Eigentümerstruktur und operatives Geschäft über-
    wiegend in einem Emerging Market angesiedelt sind.

    Zusätzliche Informationen
    Details zu den Finanzierungsmöglichkeiten und
    den Zugängen zum Kapitalmarkt über die Deutsche
    Börse finden Sie unter www.xetra.com/listing
    Das Listing Center bietet darüber hinaus ein Ver-
    zeichnis kompetenter Kapitalmarktspezialisten: die
    Deutsche Börse Listing Partner ®. Diese unabhängi-
    gen, selbstständigen Dienstleister können auch
    über eine Suchfunktion nach Tätigkeitsbereichen
    und Regionen ausgewählt werden: www.xetra.com
    > Listing > Listing Partner

    Ihre Ansprechpartner bei der Deutschen Börse
    Listing & Issuer Services
    Telefon +49-(0) 69-2 11-1 88 88
    E-Mail issuerservices@deutsche-boerse.com

    Kapital für Ihre Zukunft. Made in Germany
Inhalt   3




Inhalt

Empfehlungen für emissionsbegleitende Intermediäre               4
und deren Arbeitsweise

Empfehlungen für die IPO-Vorbereitung                            7

Empfehlungen bezüglich der Organe des Emittenten                 9
und für dessen Emissionsteam

Empfehlungen für die Post-IPO-Infrastruktur des Emittenten     10
4   Emissionsbegleitende Intermediäre und deren Arbeitsweise




    Empfehlungen für emissionsbegleitende
    Intermediäre und deren Arbeitsweise

    1. Allgemeine Anforderungen                                darauf zu achten, dass sowohl der unterzeichnende
    Das in einem Emerging Markets IPO involvierte              als auch der lokale Wirtschaftsprüfer im Innen-
    Beraterteam sollte sowohl Kapitalmarktkompetenz            verhältnis die Verantwortung für den Konzern-
    hinsichtlich des deutschen Kapitalmarktes als auch         abschluss übernehmen. Dies kann z. B. dadurch
    Transaktionskompetenz im Land der operativen               geschehen, dass der lokale Wirtschaftsprüfer den
    Gesellschaften des Emittenten aufweisen. Dies kann         finalen Konzernabschluss gegenüber dem unter-
    entweder durch international aufgestellte Berater          zeichnenden Wirtschaftsprüfer durch eine sog.
    geleistet werden, die ihre Teams in Deutschland mit        „inter-office opinion“ bestätigt (ggf. als vollständigen
    den Teams vor Ort zu einem integrierten Team zu-           Formularabschluss inkl. aller Anhangangaben) und
    sammenfassen oder durch Einbindung kompetenter             damit den Wirtschaftsprüfer des Emittenten in die
    lokaler Berater erfolgen.                                  Lage versetzt, die Verantwortung zu übernehmen.

    Auch nach dem IPO sollten die Emittenten durch             Dabei sind – je nach Finanzhistorie des Emittenten
    professionelle Berater (insbes. Wirtschaftsprüfer,         – unterschiedliche Konstellationen und Vorgehens-
    Rechtsberater, IR-Berater und Designated Sponsors)         weisen vorstellbar.
    betreut werden.
                                                               Die über das normale Maß hinaus reichende Be-
    2. Wirtschaftsprüfer                                       rücksichtigung von möglichen Unregelmäßigkeiten
    Der Wirtschaftsprüfer sollte in der Lage sein, inner-      (Fraud) sollte integraler Bestandteil der Prüfungs-
    halb der eigenen Gesellschaft bzw. des eigenen             handlungen sein. Unregelmäßigkeiten können
    Verbunds oder durch Kooperationspartner sowohl             u.a. aus einem unterschiedlichen Verständnis von
    im Land des Sitzes der Konzernholding als auch im          Corporate Governance und in der Regel wenig
    betreffenden Land zu prüfen. Dabei sollte sowohl ein       ausgeprägten internen Kontrollen resultieren. Der
    lokales Team mit lokaler Expertise eingebunden sein        Prüfungsansatz muss diesen Faktoren insgesamt
    als auch der unterzeichnende Wirtschaftsprüfer. Dieser     Rechnung tragen und auf die Besonderheiten des
    sollte sich auch vor Ort ein eigenes Bild machen.          jeweiligen Landes ausgerichtet sein. Dies schließt
    Bei der Strukturierung der Zusammenarbeit ist              beispielsweise folgende Aspekte mit ein:

                                                                 Fiktive Vermögenswerte: die Überprüfung des
                                                                 Vorhandenseins von Vermögenswerten durch
                                                                 Inaugenscheinnahme (Site Visits des unterzeich-
                                                                 nenden Wirtschaftsprüfers)
                                                                 Fiktive bzw. fehlende schriftliche Bankbestätigun-
                                                                 gen: Bestätigungen Dritter, insbesondere von
                                                                 Banken, sollten dem Wirtschaftsprüfer direkt
                                                                 durch gut unterrichtete Bankmitarbeiter bestätigt
                                                                 werden (in Person). Dabei ist zu überlegen, ob
                                                                 die Bestätigung direkt von der Hauptverwaltung
                                                                 des Dritten (im Gegensatz zur lokalen Geschäfts-
                                                                 stelle) eingeholt wird.
Emissionsbegleitende Intermediäre und deren Arbeitsweise   5




  Fiktive Umsatzerlöse und Forderungen: die             Maßgebliche Grundlage für den Prospekt und damit
  Überprüfung der Existenz von Forderungen und          auch für die von den Rechtsberatern abzugebenden
  Umsatzerlösen auch – neben den üblichen               Legal Opinions und Disclosure Letters ist eine
  Saldenbestätigungen – durch direkte Gespräche         rechtliche Due Diligence. Diese sollte durch erfahrene
  mit Geschäftspartnern                                 Teams aus lokalen und deutschen Anwälten durch-
  Unvollständige Angaben: Die Vollständigkeit der       geführt werden. Dem deutschen Team kommt dabei
  Offenlegung der Beziehungen des Emittenten            eine wesentliche Überwachungsfunktion zu. Zur
  zu nahe stehenden Personen, die bei Emerging          rechtlichen Due Diligence zählen in aller Regel auch
  Markets Emittenten wegen der oft komplexen            Site Visits sowie Interviews mit leitenden Angestellten
  Eigentümerstrukturen und unternehmerischen            des Emittenten.
  Verflechtungen eine besondere Herausforderung
  darstellen, sollte besonders durch die lokalen Wir-   4. Investmentbanken/Konsortialführer
  tschaftsprüfer geprüft und sichergestellt werden.        Der Konsortialführer sollte ausreichend lokale
  Dabei sollte eine Abstimmung mit den Rechtsbera-         Expertise haben, um vor Ort eine Due Diligence
  tern in Bezug auf notwendige Prospektinhalte und         durchführen zu können, oder externe Berater
  die Ergebnisse der Legal Due Diligence erfolgen.         (z. B. zur Durchführung einer separaten Financial
                                                           Due Diligence und Commercial Due Diligence)
3. Rechtsberater/Due Diligence und                         beauftragen, welche über ausreichend lokale Ex-
   Prospekterstellung                                      pertise verfügen.
Es ist grundsätzlich bei allen und insbesondere bei        Der Konsortialführer sollte im Falle der Einschal-
Emerging Markets IPOs ratsam, dass kapitalmarkt-           tung externer Berater die zur Prüfung und Auswer-
erfahrene Rechtsberater sowohl auf Emittentenseite         tung der von diesen Beratern erstellten Dokumen-
als auch auf Bankenseite eingebunden werden. Die           te erforderliche Expertise haben. Die Einschaltung
Rechtsberater entwerfen und kommentieren gemein-           externer Dritter ersetzt nicht die Notwendigkeit der
sam mit dem Emittenten und anderen Transaktions-           Kontrolle durch den Konsortialführer.
beteiligten den Prospekt und implementieren die            Darüber hinaus sollte der betreuende Konsortial-
gesellschaftsrechtliche Struktur für den Börsengang.       führer für identifizierte kritische Fragestellungen
Von den Rechtsberatern werden zu bestimmten                vor Ort eine eigene zusätzliche Due Diligence
Transaktionszeitpunkten Legal Opinions und Disclo-         (Unternehmen, Finanzen und Markt) durchführen
sure Letters nach deutschem Recht sowie von den            oder ggf. auch lokale Experten zu Rate ziehen,
lokalen Rechtsberatern Legal Opinions und Disclo-          die über nachweisbares technisches/marktbezo-
sure Letters nach lokalem Recht abgegeben. Der             genes/unternehmensbezogenes/systembezogenes
Disclosure Letter enthält nach Maßgabe der durch-          Know-how verfügen. Die Einschaltung externer
geführten Prüfungshandlungen (insbesondere der             Dritter ersetzt nicht die Notwendigkeit der Plausi-
Legal Due Diligence und der Teilnahme an Prospekt-         bilisierung durch den Konsortialführer. Auch die
sitzungen) eine Negativerklärung im Hinblick auf           in diese Due Diligence eingebundenen Berater
Prospektfehler. Dies erfordert zwingend eine enge          sollten neben der Branchen- bzw. Industrieex-
Abstimmung mit den lokalen ausländischen Anwälten.         pertise zusätzlich Erfahrung in der Erstellung von
Die Abgabe der Legal Opinions und der Disclosure           Due Diligence Berichten in dem Land haben, in
Letters hat eine Informations- und Risikoaufdeckungs-      dem der Schwerpunkt der operativen Tätigkeiten
funktion sowie eine Verteidigungsfunktion zugunsten        des Emittenten liegt. Die Datenerhebung für die
der Konsortialbanken.                                      Due Diligence sollte überwiegend im Land der
                                                           operativen Tätigkeit des Emittenten stattfinden.
6   Emissionsbegleitende Intermediäre und deren Arbeitsweise




                                                               Empfehlungen für die
                                                               IPO-Vorbereitung

      Eine stichprobenartige Überprüfung wesentlicher,         Mit einem IPO tritt der Emerging Markets Emittent
      vom Unternehmen übermittelter Daten durch un-            in ein neues Rechtsumfeld und in einen für ihn
      abhängige Dritte oder Spezialisten des eigenen           bisher unbekannten Markt ein. Der IPO bedarf daher
      Hauses (z.B. erfahrene Analysten) ist zu empfehlen.      in besonderem Maße der Vorbereitung. Dabei ist
      Des Weiteren wird empfohlen, den Vorstand und            von besonderer Wichtigkeit, dass sich der Emittent
      das Aufsichtsgremium des Emittenten zu veran-            der Informations- und Transparenzanforderungen
      lassen, zur Beseitigung bei der Prüfung festge-          der involvierten Berater bzw. Intermediäre und der
      stellter potenzieller Mängel im Bereich der Risiko-      Investoren vor, während und nach dem IPO bewusst
      management- und Reportingsysteme verbindliche            ist und geeignete Maßnahmen trifft, diese Anfor-
      Verbesserungsmaßnahmen mit einem sog.                    derungen zu erfüllen. Vor diesem Hintergrund wird
      „Milestones-Plan“ in der Organisation des Unter-         Folgendes empfohlen:
      nehmens zu implementieren. Bei der Bestimmung
      der Verhältnismäßigkeit solcher Risikomanage-            1. Due Diligence/Prospekterstellung
      ment- und Reportingsysteme sind die lokalen Ge-          Für einen IPO ist die Erstellung eines Wertpapier-
      gebenheiten, gesetzliche Anforderungen und der           prospekts als Haftungsdokument zwingend erforder-
      berechtigte Informationsanspruch der Aktionäre           lich. Nicht nur aus Haftungsgründen, sondern auch
      zu berücksichtigen.                                      zum Schutz der Anleger ist es notwendig, dass
                                                               dieser Wertpapierprospekt in allen wesentlichen An-
    5. Investor Relations-Berater/PR-Berater                   gelegenheiten richtig und vollständig ist. Hierzu ist
    Um die Abstimmungsprozesse zu erleichtern, ist es          es insbesondere auch erforderlich, dass die Bank, die
    ratsam, für die gesamte Kommunikation eine Agen-           den Börsengang begleitet, eine marktübliche Due
    tur zu beauftragen. Idealerweise sollte die Agentur        Diligence durchführt. Um diesen Teil des Börsengangs
    das gesamte Spektrum der Unternehmens-, Finanz-            effizient zu gestalten, wird Folgendes empfohlen:
    und Krisenkommunikation abdecken. Dazu zählen
    auch die Kompetenz zur Konzeption und Umsetzung
    von Websites und Expertise im Bereich Finanz-
    berichterstattung für die Zeit nach dem Börsengang.

    Weiterhin sollte die Agentur über Erfahrungen im
    Coaching von Managern aus Emerging Markets ver-
    fügen. Die persönliche Vorbereitung des Manage-
    ments auf Präsentationen, Presse- und Analysten-
    konferenzen ist eine wichtige Voraussetzung für einen
    erfolgreichen Börsengang.
IPO-Vorbereitung   7




Da bei Emerging Markets Emittenten nicht ohne         2. IPO Readiness-Analyse
Weiteres vorausgesetzt werden kann, dass sie          Es sollte beim Emittenten eine IPO Readiness-
mit der deutschen bzw. europäischen Rechts-           Analyse durchgeführt werden. Diese sollte u. a. die
ordnung vertraut sind, sollte das Management          folgenden Aspekte abdecken:
über die Haftungssituation und die Bedeutung
des Wertpapierprospekts umfassend aufgeklärt          Effektive und effiziente Prozesse zur finanziellen
werden.                                               Berichterstattung
Das Management des Emittenten sollte frühzeitig          Kapitalmarktfähige IFRS-Rechnungslegung inkl.
von der Bank und den beteiligten Anwälten über           aussagefähiger und transparenter Segmentbericht-
den Ablauf und die Anforderungen hinsichtlich            erstattung
der Due Diligence umfassend informiert werden.           Fähigkeit, die Equity Story mit nachprüfbaren,
Das Management sollte ausdrücklich darauf                verlässlichen Daten (finanzielle und nicht finan-
hingewiesen werden, dass es zwingend erforder-           zielle KPIs) zu untermauern
lich ist, umfassend über alle Angelegenheiten            Zeitnahe Erstellung von Abschlüssen (Jahres-,
des Emittenten Auskunft zu geben und alle not-           Konzern-, und Quartalsabschlüsse) sowie der
wendigen Unterlagen vollständig zur Verfügung            Investoren- und Analystenkommunikation
zu stellen.                                              Dokumentierte Planungs- und Budgetprozesse
Das Management sollte ausdrücklich darüber               (mindestens Dreijahresplanung)
informiert werden, dass neben den für die Due            Enforcement (DPR) taugliche Dokumentation re-
Diligence angeforderten Dokumenten auch Zu-              levanter Sachverhalte, Etablierung von Prozessen
gang zu Unterlagen und Informationen, die bei            zur Beantwortung von DPR-Anfragen
einer Behörde oder einem Register in dem für
den Prospekt maßgeblichen Zeitraum eingereicht        Adäquates Risikomanagement und internes
wurden, gewährt werden muss.                          Kontrollsystem (mit der zugehörigen Dokumentation)
Es ist sicherzustellen, dass die wesentlichen Er-       Risikofrüherkennungssystem
gebnisse der Due Diligence Eingang in den Pros-         Berichterstattung an den Aufsichtsrat, z. B. nach
pekt finden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass       § 107 Aktiengesetz (AktG)
ein reibungsloser Informationsfluss aller Beteilig-     Systematische Identifizierung, Analyse und Bericht-
ten gewährleistet sein muss. Dies sollte aufgrund       erstattung von Risiken
der Komplexität von Emerging Markets IPOs ins-
besondere beim Zeitplan berücksichtigt werden.        Corporate Governance und Compliance/
Der Emittent ist darauf hinzuweisen, dass die bei     Investor Relations
der Due Diligence beteiligten Personen bei der          Ziel sollte die unter „Empfehlungen für die Post-
Prospekterstellung eng eingebunden sein müssen.         IPO-Infrastruktur der Emittenten“ dargestellte
Die Drafting Sessions für den Prospekt sollten          Corporate Governance- und Investor Relations-
auch am Ort der operativen Gesellschaften des           Organisation sein.
Emittenten und unter Einbindung der Expertise
der Fachabteilungen des Emittenten erfolgen. Das      Steuern
leitende Management muss intensiv in die Pros-          Überprüfung der optimalen Steuerstruktur
pekterstellung eingebunden werden.                      Überprüfung der Steuerstrategie und Steuerplanung
Bei Sprachbarrieren sollten wichtige Prospektab-        Internes Kontrollsystem (inkl. Verbrauchssteuern)
schnitte zur Verifizierung durch das Management
bzw. die Abnahme durch die Fachabteilungen in
die lokale Sprache übersetzt werden.
8   IPO-Vorbereitung




    3. IPO Tutoring                                          Die Informationsversorgung der Investor Relations-
    Aufbauend auf der IPO Readiness-Analyse kann             Agentur für die Erstellung der für den IPO erfor-
    es hilfreich sein, ein auf den jeweiligen Emittenten     derlichen Kommunikationsinstrumente ist oft
    zugeschnittenes IPO Tutoring durchzuführen. Im           unzureichend. Informationsquellen wie der Wert-
    Rahmen dieses IPO Tutoring können und sollen die         papierprospekt – als zentrale Informationsbasis
    bei der IPO Readiness-Analyse herausgearbeiteten         – sollten durch originäre, dem Prospekt zugrunde
    Schwächen des Emittenten adressiert und behoben          liegende Informationen des Emittenten ergänzt
    werden bzw. ein verbindlicher Plan zur Behebung          werden (z. B. Produktbeschreibungen, Marketing-
    der Schwächen erarbeitet werden (siehe die Erläu-        unterlagen, Bildmaterial, Markt- und Wettbewerbs-
    terungen zum „Milestones-Plan“ auf Seite 6). In          analysen etc.).
    diesem Zusammenhang sollen insbesondere auch             Auch die Erstellung der IR-Website sollte frühzeitig
    die Themen Corporate Governance und Compliance           eingeplant werden. Sie ist erste Anlaufstelle für
    angesprochen werden und der Aufbau eines kapital-        Investoren und repräsentiert das Unternehmen
    marktgerechten und an den spezifischen Bedürfnissen      nach außen. Inhalte sollten über ein allgemein
    des Unternehmens ausgerichteten Risikomanagement-        gültiges Content-Management-System leicht zu
    systems angestoßen werden.                               aktualisieren sein.
                                                             Die Erstellung der Inhalte für eine Investor
    Das IPO Tutoring beinhaltet dabei auch Schulungen        Relations Website im Sinne guter Kapitalmarkt-
    des Managements zu den für den IPO wichtigen             kommunikation sowie das Schreiben von Unter-
    Themen und zu den nach dem IPO zu beachtenden            nehmensnachrichten (Corporate News) erfordern
    Folgepflichten des Emittenten und des Managements.       die aktive Mitarbeit des Emittenten. Dies schließt
                                                             strukturiertes Feedback auf Entwürfe, die dem
    Ferner ist im Rahmen des IPO Tutoring der Aufbau         Emittenten zur Durchsicht vorgelegt werden, ein.
    eines angemessenen Reporting hervorzuheben.              Je besser die Informationsversorgung der Agentur,
                                                             desto höher die Qualität der Kommunikations-
    Ziel sollte es sein, spätestens bis zum IPO ein an-      instrumente, die den IPO begleiten und zur akti-
    gemessenes Risikomanagementsystem und internes           ven Vermarktung beitragen. Bei der Erstellung
    Kontrollsystem sowie ein angemessenes Reporting          der Kommunikationsinstrumente geht es im We-
    eingerichtet zu haben. Zumindest sollte ein ver-         sentlichen darum, Konformität zu den Inhalten
    bindlicher Plan zur zeitgerechten Etablierung der        des Wertpapierprospekts bei einer gleichzeitigen
    entsprechenden Prozesse verabschiedet sein.              attraktiven Vermarktung der zu platzierenden
                                                             Aktie zu erreichen.
    4. Pre-IPO-Kommunikation
      Der Emittent sollte im Vorfeld der Emission den      Die Pre-IPO-Kommunikation ist die Vorbereitung auf
      Kapitalbedarf und die Finanzierungsstruktur klar     die Kommunikationsarbeit, die vom Emittenten nach
      umreißen und die Mittelverwendung detailliert        dem IPO zu leisten ist und hat deshalb die höchste
      darstellen. Dieser Punkt führt gerade in der Post-   Bedeutung.
      IPO-Phase zu erhöhtem Kommunikations- und
      Erläuterungsbedarf.
      Ein Coaching in Bezug auf Kapitalmarktanforde-
      rungen sowie IR-/PR-Maßnahmen sollte obliga-
      torisch sein. Zielgruppe ist insbesondere das
      Management und der Investor Relations-Manager.
Organe des Emittenten und dessen Emissionsteam   9




Empfehlungen bezüglich der Organe des
Emittenten und für dessen Emissionsteam

1. Vorstand und Aufsichtsrat                           Eine der IPO-Schlüsselpersonen oder ein Dritter mit
Der Emittent soll mindestens ein kapitalmarkter-       gutem Zugang zu den IPO-Schlüsselpersonen sollte
fahrenes, Englisch sprechendes Vorstandsmitglied       als Projektkoordinator fungieren. Dieser Projektkoor-
vorweisen (CEO oder CFO), welches den Emittenten       dinator sollte Englisch sprechen und hat dafür Sorge
nach außen am Kapitalmarkt repräsentieren kann.        zu tragen, dass den Beratern aus dem Unternehmen
Dieses Vorstandsmitglied sollte für mindestens         heraus ausreichend Unterstützung zur Erfüllung der
ein Jahr nach dem IPO vertraglich (und ggf. durch      Informationsanforderungen gewährt wird.
Incentivierungsmaßnahmen) an das Unternehmen
gebunden werden.                                       Mit Beginn der IPO-Vorbereitungen sollte idealerweise
                                                       ein in Deutschland ansässiger Investor Relations
Dieses Vorstandsmitglied hat über ausreichende         Manager als festes Mitglied des Emissionsteams in
Kenntnisse über den Emittenten zu verfügen. Dabei      die Projektkoordination des Emittenten eingebunden
hat sich eine Zugehörigkeit zum Unternehmen            sein. Dieser sollte entsprechende Kenntnisse bezüg-
als Vorstandsmitglied von mindestens einem Jahr        lich der kapitalmarktrelevanten Anforderungen vor-
vor dem IPO bewährt.                                   weisen können bzw. entsprechend geschult werden.
                                                       Zusätzlich sollte er über verhandlungssicheres Eng-
Ein Vorstandsmitglied soll explizit die Ressortver-    lisch verfügen – idealerweise kann er Anfragen auf
antwortung für die Einhaltung der Zulassungsfolge-     Deutsch entgegennehmen. Der Investor Relations
pflichten übertragen bekommen.                         Manager sollte in der Zeit nach dem IPO als zentra-
                                                       ler Ansprechpartner für
Das Aufsichtsratsgremium sollte Expertise im Be-
reich des Kapitalmarktrechts, der Rechnungslegung      – Investoren
und dem Industriesektor aufweisen. Alle Mitglieder     – Analysten
des Aufsichtsgremiums sollten sich zumindest in        – Berater
englischer Sprache verständigen können. Die Auf-       – Medien
sichtsratsmitglieder sollten in überwiegender Anzahl
unabhängig sein (d. h. in keinem verwandtschaftli-     fungieren. Er agiert als Schnittstelle zwischen den
chen Verhältnis und keiner Geschäftsbeziehung zur      Kapitalmarktteilnehmern, den eingebundenen Be-
Gesellschaft oder deren Hauptaktionär stehen).         ratern und dem für die Kapitalmarktkommunikation
                                                       zuständigen Vorstandsmitglied (z. B. der CFO).
2. Projektkoordination
Das Management sollte darauf hingewiesen werden,
dass der CEO und/oder andere Vorstandsmitglieder,
die umfassende Kenntnis über das Unternehmen be-
sitzen („IPO-Schlüsselperson(en)“), während des ge-
samten Prozesses der Bank, den Wirtschaftsprüfern,
den Rechtsanwälten und den weiteren begleitenden
Beratern uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
10   Post-Infrastruktur des Emittenten




     Empfehlungen für die Post-IPO-Infrastruktur
     des Emittenten

     Mit der Durchführung des IPO endet der Anpas-              Corporate Governance Komitees und Überprü-
     sungsprozess des Emittenten an die Anforderungen           fung der Grundlage für die Abgabe der Ent-
     des Kapitalmarktes nicht. Die Einhaltung der Zu-           sprechenserklärung
     lassungsfolgepflichten und IR-Aktivitäten spielen eine     Überprüfung sonstiger Compliance-Systeme und
     entscheidende Rolle. Der Emerging Markets Emittent         regulatorischer Anforderungen
     bedarf daher in besonderem Maße einer geeigneten
     Post-IPO-Infrastruktur, welche idealerweise bereits      2. Investor Relations und Kapitalmarkt-Compliance
     zum Zeitpunkt des IPO geschaffen sein sollte. Hier-      Zur Erfüllung der Kapitalmarkt-Compliance sollen
     für sind auch nach dem IPO ausreichende finanzielle      Prozesse für die Aufklärung von Insidern, für das
     und verfügbare personelle Ressourcen zur Verfügung       Führen von Insiderlisten, sowie für Ad-hoc-Mittei-
     zu stellen. Vor diesem Hintergrund wird Folgendes        lungen eingerichtet werden.
     empfohlen:
                                                              Die für den Börsengang gewählte Kommunikations-
     1. Corporate Governance                                  agentur sollte auch nach dem Börsengang für die
       Besetzung des Aufsichtsrats mit qualifizierten,        Unternehmens- und Finanzkommunikation des
       überwiegend unabhängigen Mitgliedern                   Emerging Markets Unternehmens eingesetzt werden.
       Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat       Es ist dabei wichtig, dass das für Kommunikation
       (inkl. seiner Ausschüsse)                              zuständige Vorstandsmitglied einen kontinuierlichen
       Anwendung der Empfehlungen des Deutschen               und zeitnahen Dialog mit der Agentur – beispiels-
Post-Infrastruktur des Emittenten   11




weise über regelmäßige Telefonkonferenzen – führt.        3. Post-IPO-Betreuung durch Dienstleister
Dabei ist die Agentur zeitnah über aktuelle operative        Der Konsortialführer sollte den Emittenten ver-
und finanzielle Themen zu informieren. Die Agentur           pflichten, sich laufend (mindestens einmal pro
berichtet über Anfragen von Analysten, Investoren            Jahr) über die aktuellen Rechte und Pflichten
und Journalisten.                                            des Aufsichtsrats und des Vorstands (gemäß
                                                             Aktiengesetz), die gesetzlichen und börslichen
Die Agentur muss in der Lage sein, den Emittenten            Transparenz- und Folgepflichten, insbesondere
bei der Erfüllung sämtlicher laufenden Pflichten,            die Pflichten zur rechtzeitigen Erstellung von
die mit der Börsennotierung einhergehen, zu unter-           Finanzberichten und die sich daraus ergebenden
stützen. Dazu zählen – sofern notwendig – das                Anforderungen an Reporting, Risikomanagement
Verfassen und Übersetzen von Ad-hoc- und Stimm-              und interne Kontrollsysteme zu informieren.
rechtsmitteilungen, Pressemitteilungen, Quartalsbe-          Auch nach dem IPO sollten die Emittenten
richten und die Erstellung des jährlichen Geschäfts-         durch professionelle Berater (insbesondere Wirt-
berichts. Weiterhin unterstützt die Agentur bei der          schaftsprüfer, Rechtsberater, IR-Berater, Desig-
Vorbereitung der Hauptversammlung und aktualisiert           nated Sponsor) betreut werden.
den IR-Bereich auf der Website.                              Außerdem sollte Auftrags-Research vom Emit-
                                                             tenten angefordert werden und eine ausreichende
Die Agentur organisiert außerdem die laufende Kom-           Infrastruktur für eine effiziente IR-Aktivität geschaf-
munikation. Hierfür wird eine Jahresplanung auf-             fen werden.
gestellt, die alle Pflichttermine und alle freiwilligen
Termine mit der Financial Community umfasst.              4. Sicherstellung einer effizienten Zusammenarbeit
                                                             zwischen Aufsichtsgremium und Vorständen
Zur Wahrnehmung von persönlichen Terminen mit                Es sollten Mindestanforderungen hinsichtlich des
Analysten, Investoren und Journalisten sollte das            laufenden Reporting der Unternehmensleitung
für Kommunikation zuständige Vorstandsmitglied               an das Aufsichtsgremium festgelegt werden, wie
des Unternehmens regelmäßig Deutschland und                  die Darstellung von wesentlichen Ereignissen
andere europäische Länder besuchen sowie an ent-             im Unternehmen, von Abschlüssen wesentlicher
sprechenden Kapitalmarktkonferenzen teilnehmen.              Verträge, von Finanzkennzahlen Ist vs. Plan.
Anfragen nach bereits öffentlich zugängigen Informa-         Um den Informationsfluss konstant aufrechtzuer-
tionen sollte die Agentur im Namen des Unterneh-             halten, sollten regelmäßige Gespräche zwischen
mens beantworten. Hierfür sollte ein steter Informa-         CEO und dem Vorsitzenden des Aufsichtsgremi-
tionsfluss zwischen Emittent und Agentur erfolgen.           ums „off the board“ stattfinden, mindestens alle
                                                             zwei Monate.
Komplexe Investor Relations-Anfragen von institu-
tionellen Investoren zur aktuellen Geschäftsent-          Für die Vorbereitung möglichst effizienter Sitzungen
wicklung sollte der Investor Relations Manager in         des Aufsichtsgremiums ist eine frühzeitige Ein-
Abstimmung mit dem CFO innerhalb von maximal              bindung des Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums
24 Stunden beantworten können.                            sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Budgetsitzung
                                                          und die Bilanzsitzungen des Aufsichtsgremiums.
Herausgeber
Deutsche Börse AG
60485 Frankfurt am Main
www.deutsche-boerse.com

Mai 2012

Verzeichnis der eingetragenen Marken:
Deutsche Börse Listing Partner ® ist
eine eingetragene Marke der Deutsche
Börse AG.

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BestPracticeEM_D

  • 1. 1 Best Practice Empfehlungen Herausgegeben von der Deutsche Börse AG Emerging Markets (EM) IPOs in Zusammenarbeit mit den Deutsche Börse Listing Partnern
  • 2. 2 Präambel Präambel Die nachfolgenden Empfehlungen und Anregungen wollen Emittenten sowie den beteiligten Banken und Beratern helfen, den Besonderheiten eines Emerging Markets IPO gerecht zu werden und somit zu einem erfolgreichen IPO beitragen. Sie sind für die Durchführung eines Emerging Markets IPO nicht zwingend. Den Besonderheiten jedes einzelnen Emittenten ist Rechnung zu tragen. Folglich sind die nachfolgenden Empfehlungen auch nicht als abschließende Aufzählung der bei einem Emerging Markets IPO zu erwägenden Themen zu verstehen. Emerging Markets IPOs im Sinne dieser Empfeh- lungen sind IPOs von Unternehmen, deren Führung, Eigentümerstruktur und operatives Geschäft über- wiegend in einem Emerging Market angesiedelt sind. Zusätzliche Informationen Details zu den Finanzierungsmöglichkeiten und den Zugängen zum Kapitalmarkt über die Deutsche Börse finden Sie unter www.xetra.com/listing Das Listing Center bietet darüber hinaus ein Ver- zeichnis kompetenter Kapitalmarktspezialisten: die Deutsche Börse Listing Partner ®. Diese unabhängi- gen, selbstständigen Dienstleister können auch über eine Suchfunktion nach Tätigkeitsbereichen und Regionen ausgewählt werden: www.xetra.com > Listing > Listing Partner Ihre Ansprechpartner bei der Deutschen Börse Listing & Issuer Services Telefon +49-(0) 69-2 11-1 88 88 E-Mail issuerservices@deutsche-boerse.com Kapital für Ihre Zukunft. Made in Germany
  • 3. Inhalt 3 Inhalt Empfehlungen für emissionsbegleitende Intermediäre 4 und deren Arbeitsweise Empfehlungen für die IPO-Vorbereitung 7 Empfehlungen bezüglich der Organe des Emittenten 9 und für dessen Emissionsteam Empfehlungen für die Post-IPO-Infrastruktur des Emittenten 10
  • 4. 4 Emissionsbegleitende Intermediäre und deren Arbeitsweise Empfehlungen für emissionsbegleitende Intermediäre und deren Arbeitsweise 1. Allgemeine Anforderungen darauf zu achten, dass sowohl der unterzeichnende Das in einem Emerging Markets IPO involvierte als auch der lokale Wirtschaftsprüfer im Innen- Beraterteam sollte sowohl Kapitalmarktkompetenz verhältnis die Verantwortung für den Konzern- hinsichtlich des deutschen Kapitalmarktes als auch abschluss übernehmen. Dies kann z. B. dadurch Transaktionskompetenz im Land der operativen geschehen, dass der lokale Wirtschaftsprüfer den Gesellschaften des Emittenten aufweisen. Dies kann finalen Konzernabschluss gegenüber dem unter- entweder durch international aufgestellte Berater zeichnenden Wirtschaftsprüfer durch eine sog. geleistet werden, die ihre Teams in Deutschland mit „inter-office opinion“ bestätigt (ggf. als vollständigen den Teams vor Ort zu einem integrierten Team zu- Formularabschluss inkl. aller Anhangangaben) und sammenfassen oder durch Einbindung kompetenter damit den Wirtschaftsprüfer des Emittenten in die lokaler Berater erfolgen. Lage versetzt, die Verantwortung zu übernehmen. Auch nach dem IPO sollten die Emittenten durch Dabei sind – je nach Finanzhistorie des Emittenten professionelle Berater (insbes. Wirtschaftsprüfer, – unterschiedliche Konstellationen und Vorgehens- Rechtsberater, IR-Berater und Designated Sponsors) weisen vorstellbar. betreut werden. Die über das normale Maß hinaus reichende Be- 2. Wirtschaftsprüfer rücksichtigung von möglichen Unregelmäßigkeiten Der Wirtschaftsprüfer sollte in der Lage sein, inner- (Fraud) sollte integraler Bestandteil der Prüfungs- halb der eigenen Gesellschaft bzw. des eigenen handlungen sein. Unregelmäßigkeiten können Verbunds oder durch Kooperationspartner sowohl u.a. aus einem unterschiedlichen Verständnis von im Land des Sitzes der Konzernholding als auch im Corporate Governance und in der Regel wenig betreffenden Land zu prüfen. Dabei sollte sowohl ein ausgeprägten internen Kontrollen resultieren. Der lokales Team mit lokaler Expertise eingebunden sein Prüfungsansatz muss diesen Faktoren insgesamt als auch der unterzeichnende Wirtschaftsprüfer. Dieser Rechnung tragen und auf die Besonderheiten des sollte sich auch vor Ort ein eigenes Bild machen. jeweiligen Landes ausgerichtet sein. Dies schließt Bei der Strukturierung der Zusammenarbeit ist beispielsweise folgende Aspekte mit ein: Fiktive Vermögenswerte: die Überprüfung des Vorhandenseins von Vermögenswerten durch Inaugenscheinnahme (Site Visits des unterzeich- nenden Wirtschaftsprüfers) Fiktive bzw. fehlende schriftliche Bankbestätigun- gen: Bestätigungen Dritter, insbesondere von Banken, sollten dem Wirtschaftsprüfer direkt durch gut unterrichtete Bankmitarbeiter bestätigt werden (in Person). Dabei ist zu überlegen, ob die Bestätigung direkt von der Hauptverwaltung des Dritten (im Gegensatz zur lokalen Geschäfts- stelle) eingeholt wird.
  • 5. Emissionsbegleitende Intermediäre und deren Arbeitsweise 5 Fiktive Umsatzerlöse und Forderungen: die Maßgebliche Grundlage für den Prospekt und damit Überprüfung der Existenz von Forderungen und auch für die von den Rechtsberatern abzugebenden Umsatzerlösen auch – neben den üblichen Legal Opinions und Disclosure Letters ist eine Saldenbestätigungen – durch direkte Gespräche rechtliche Due Diligence. Diese sollte durch erfahrene mit Geschäftspartnern Teams aus lokalen und deutschen Anwälten durch- Unvollständige Angaben: Die Vollständigkeit der geführt werden. Dem deutschen Team kommt dabei Offenlegung der Beziehungen des Emittenten eine wesentliche Überwachungsfunktion zu. Zur zu nahe stehenden Personen, die bei Emerging rechtlichen Due Diligence zählen in aller Regel auch Markets Emittenten wegen der oft komplexen Site Visits sowie Interviews mit leitenden Angestellten Eigentümerstrukturen und unternehmerischen des Emittenten. Verflechtungen eine besondere Herausforderung darstellen, sollte besonders durch die lokalen Wir- 4. Investmentbanken/Konsortialführer tschaftsprüfer geprüft und sichergestellt werden. Der Konsortialführer sollte ausreichend lokale Dabei sollte eine Abstimmung mit den Rechtsbera- Expertise haben, um vor Ort eine Due Diligence tern in Bezug auf notwendige Prospektinhalte und durchführen zu können, oder externe Berater die Ergebnisse der Legal Due Diligence erfolgen. (z. B. zur Durchführung einer separaten Financial Due Diligence und Commercial Due Diligence) 3. Rechtsberater/Due Diligence und beauftragen, welche über ausreichend lokale Ex- Prospekterstellung pertise verfügen. Es ist grundsätzlich bei allen und insbesondere bei Der Konsortialführer sollte im Falle der Einschal- Emerging Markets IPOs ratsam, dass kapitalmarkt- tung externer Berater die zur Prüfung und Auswer- erfahrene Rechtsberater sowohl auf Emittentenseite tung der von diesen Beratern erstellten Dokumen- als auch auf Bankenseite eingebunden werden. Die te erforderliche Expertise haben. Die Einschaltung Rechtsberater entwerfen und kommentieren gemein- externer Dritter ersetzt nicht die Notwendigkeit der sam mit dem Emittenten und anderen Transaktions- Kontrolle durch den Konsortialführer. beteiligten den Prospekt und implementieren die Darüber hinaus sollte der betreuende Konsortial- gesellschaftsrechtliche Struktur für den Börsengang. führer für identifizierte kritische Fragestellungen Von den Rechtsberatern werden zu bestimmten vor Ort eine eigene zusätzliche Due Diligence Transaktionszeitpunkten Legal Opinions und Disclo- (Unternehmen, Finanzen und Markt) durchführen sure Letters nach deutschem Recht sowie von den oder ggf. auch lokale Experten zu Rate ziehen, lokalen Rechtsberatern Legal Opinions und Disclo- die über nachweisbares technisches/marktbezo- sure Letters nach lokalem Recht abgegeben. Der genes/unternehmensbezogenes/systembezogenes Disclosure Letter enthält nach Maßgabe der durch- Know-how verfügen. Die Einschaltung externer geführten Prüfungshandlungen (insbesondere der Dritter ersetzt nicht die Notwendigkeit der Plausi- Legal Due Diligence und der Teilnahme an Prospekt- bilisierung durch den Konsortialführer. Auch die sitzungen) eine Negativerklärung im Hinblick auf in diese Due Diligence eingebundenen Berater Prospektfehler. Dies erfordert zwingend eine enge sollten neben der Branchen- bzw. Industrieex- Abstimmung mit den lokalen ausländischen Anwälten. pertise zusätzlich Erfahrung in der Erstellung von Die Abgabe der Legal Opinions und der Disclosure Due Diligence Berichten in dem Land haben, in Letters hat eine Informations- und Risikoaufdeckungs- dem der Schwerpunkt der operativen Tätigkeiten funktion sowie eine Verteidigungsfunktion zugunsten des Emittenten liegt. Die Datenerhebung für die der Konsortialbanken. Due Diligence sollte überwiegend im Land der operativen Tätigkeit des Emittenten stattfinden.
  • 6. 6 Emissionsbegleitende Intermediäre und deren Arbeitsweise Empfehlungen für die IPO-Vorbereitung Eine stichprobenartige Überprüfung wesentlicher, Mit einem IPO tritt der Emerging Markets Emittent vom Unternehmen übermittelter Daten durch un- in ein neues Rechtsumfeld und in einen für ihn abhängige Dritte oder Spezialisten des eigenen bisher unbekannten Markt ein. Der IPO bedarf daher Hauses (z.B. erfahrene Analysten) ist zu empfehlen. in besonderem Maße der Vorbereitung. Dabei ist Des Weiteren wird empfohlen, den Vorstand und von besonderer Wichtigkeit, dass sich der Emittent das Aufsichtsgremium des Emittenten zu veran- der Informations- und Transparenzanforderungen lassen, zur Beseitigung bei der Prüfung festge- der involvierten Berater bzw. Intermediäre und der stellter potenzieller Mängel im Bereich der Risiko- Investoren vor, während und nach dem IPO bewusst management- und Reportingsysteme verbindliche ist und geeignete Maßnahmen trifft, diese Anfor- Verbesserungsmaßnahmen mit einem sog. derungen zu erfüllen. Vor diesem Hintergrund wird „Milestones-Plan“ in der Organisation des Unter- Folgendes empfohlen: nehmens zu implementieren. Bei der Bestimmung der Verhältnismäßigkeit solcher Risikomanage- 1. Due Diligence/Prospekterstellung ment- und Reportingsysteme sind die lokalen Ge- Für einen IPO ist die Erstellung eines Wertpapier- gebenheiten, gesetzliche Anforderungen und der prospekts als Haftungsdokument zwingend erforder- berechtigte Informationsanspruch der Aktionäre lich. Nicht nur aus Haftungsgründen, sondern auch zu berücksichtigen. zum Schutz der Anleger ist es notwendig, dass dieser Wertpapierprospekt in allen wesentlichen An- 5. Investor Relations-Berater/PR-Berater gelegenheiten richtig und vollständig ist. Hierzu ist Um die Abstimmungsprozesse zu erleichtern, ist es es insbesondere auch erforderlich, dass die Bank, die ratsam, für die gesamte Kommunikation eine Agen- den Börsengang begleitet, eine marktübliche Due tur zu beauftragen. Idealerweise sollte die Agentur Diligence durchführt. Um diesen Teil des Börsengangs das gesamte Spektrum der Unternehmens-, Finanz- effizient zu gestalten, wird Folgendes empfohlen: und Krisenkommunikation abdecken. Dazu zählen auch die Kompetenz zur Konzeption und Umsetzung von Websites und Expertise im Bereich Finanz- berichterstattung für die Zeit nach dem Börsengang. Weiterhin sollte die Agentur über Erfahrungen im Coaching von Managern aus Emerging Markets ver- fügen. Die persönliche Vorbereitung des Manage- ments auf Präsentationen, Presse- und Analysten- konferenzen ist eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Börsengang.
  • 7. IPO-Vorbereitung 7 Da bei Emerging Markets Emittenten nicht ohne 2. IPO Readiness-Analyse Weiteres vorausgesetzt werden kann, dass sie Es sollte beim Emittenten eine IPO Readiness- mit der deutschen bzw. europäischen Rechts- Analyse durchgeführt werden. Diese sollte u. a. die ordnung vertraut sind, sollte das Management folgenden Aspekte abdecken: über die Haftungssituation und die Bedeutung des Wertpapierprospekts umfassend aufgeklärt Effektive und effiziente Prozesse zur finanziellen werden. Berichterstattung Das Management des Emittenten sollte frühzeitig Kapitalmarktfähige IFRS-Rechnungslegung inkl. von der Bank und den beteiligten Anwälten über aussagefähiger und transparenter Segmentbericht- den Ablauf und die Anforderungen hinsichtlich erstattung der Due Diligence umfassend informiert werden. Fähigkeit, die Equity Story mit nachprüfbaren, Das Management sollte ausdrücklich darauf verlässlichen Daten (finanzielle und nicht finan- hingewiesen werden, dass es zwingend erforder- zielle KPIs) zu untermauern lich ist, umfassend über alle Angelegenheiten Zeitnahe Erstellung von Abschlüssen (Jahres-, des Emittenten Auskunft zu geben und alle not- Konzern-, und Quartalsabschlüsse) sowie der wendigen Unterlagen vollständig zur Verfügung Investoren- und Analystenkommunikation zu stellen. Dokumentierte Planungs- und Budgetprozesse Das Management sollte ausdrücklich darüber (mindestens Dreijahresplanung) informiert werden, dass neben den für die Due Enforcement (DPR) taugliche Dokumentation re- Diligence angeforderten Dokumenten auch Zu- levanter Sachverhalte, Etablierung von Prozessen gang zu Unterlagen und Informationen, die bei zur Beantwortung von DPR-Anfragen einer Behörde oder einem Register in dem für den Prospekt maßgeblichen Zeitraum eingereicht Adäquates Risikomanagement und internes wurden, gewährt werden muss. Kontrollsystem (mit der zugehörigen Dokumentation) Es ist sicherzustellen, dass die wesentlichen Er- Risikofrüherkennungssystem gebnisse der Due Diligence Eingang in den Pros- Berichterstattung an den Aufsichtsrat, z. B. nach pekt finden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass § 107 Aktiengesetz (AktG) ein reibungsloser Informationsfluss aller Beteilig- Systematische Identifizierung, Analyse und Bericht- ten gewährleistet sein muss. Dies sollte aufgrund erstattung von Risiken der Komplexität von Emerging Markets IPOs ins- besondere beim Zeitplan berücksichtigt werden. Corporate Governance und Compliance/ Der Emittent ist darauf hinzuweisen, dass die bei Investor Relations der Due Diligence beteiligten Personen bei der Ziel sollte die unter „Empfehlungen für die Post- Prospekterstellung eng eingebunden sein müssen. IPO-Infrastruktur der Emittenten“ dargestellte Die Drafting Sessions für den Prospekt sollten Corporate Governance- und Investor Relations- auch am Ort der operativen Gesellschaften des Organisation sein. Emittenten und unter Einbindung der Expertise der Fachabteilungen des Emittenten erfolgen. Das Steuern leitende Management muss intensiv in die Pros- Überprüfung der optimalen Steuerstruktur pekterstellung eingebunden werden. Überprüfung der Steuerstrategie und Steuerplanung Bei Sprachbarrieren sollten wichtige Prospektab- Internes Kontrollsystem (inkl. Verbrauchssteuern) schnitte zur Verifizierung durch das Management bzw. die Abnahme durch die Fachabteilungen in die lokale Sprache übersetzt werden.
  • 8. 8 IPO-Vorbereitung 3. IPO Tutoring Die Informationsversorgung der Investor Relations- Aufbauend auf der IPO Readiness-Analyse kann Agentur für die Erstellung der für den IPO erfor- es hilfreich sein, ein auf den jeweiligen Emittenten derlichen Kommunikationsinstrumente ist oft zugeschnittenes IPO Tutoring durchzuführen. Im unzureichend. Informationsquellen wie der Wert- Rahmen dieses IPO Tutoring können und sollen die papierprospekt – als zentrale Informationsbasis bei der IPO Readiness-Analyse herausgearbeiteten – sollten durch originäre, dem Prospekt zugrunde Schwächen des Emittenten adressiert und behoben liegende Informationen des Emittenten ergänzt werden bzw. ein verbindlicher Plan zur Behebung werden (z. B. Produktbeschreibungen, Marketing- der Schwächen erarbeitet werden (siehe die Erläu- unterlagen, Bildmaterial, Markt- und Wettbewerbs- terungen zum „Milestones-Plan“ auf Seite 6). In analysen etc.). diesem Zusammenhang sollen insbesondere auch Auch die Erstellung der IR-Website sollte frühzeitig die Themen Corporate Governance und Compliance eingeplant werden. Sie ist erste Anlaufstelle für angesprochen werden und der Aufbau eines kapital- Investoren und repräsentiert das Unternehmen marktgerechten und an den spezifischen Bedürfnissen nach außen. Inhalte sollten über ein allgemein des Unternehmens ausgerichteten Risikomanagement- gültiges Content-Management-System leicht zu systems angestoßen werden. aktualisieren sein. Die Erstellung der Inhalte für eine Investor Das IPO Tutoring beinhaltet dabei auch Schulungen Relations Website im Sinne guter Kapitalmarkt- des Managements zu den für den IPO wichtigen kommunikation sowie das Schreiben von Unter- Themen und zu den nach dem IPO zu beachtenden nehmensnachrichten (Corporate News) erfordern Folgepflichten des Emittenten und des Managements. die aktive Mitarbeit des Emittenten. Dies schließt strukturiertes Feedback auf Entwürfe, die dem Ferner ist im Rahmen des IPO Tutoring der Aufbau Emittenten zur Durchsicht vorgelegt werden, ein. eines angemessenen Reporting hervorzuheben. Je besser die Informationsversorgung der Agentur, desto höher die Qualität der Kommunikations- Ziel sollte es sein, spätestens bis zum IPO ein an- instrumente, die den IPO begleiten und zur akti- gemessenes Risikomanagementsystem und internes ven Vermarktung beitragen. Bei der Erstellung Kontrollsystem sowie ein angemessenes Reporting der Kommunikationsinstrumente geht es im We- eingerichtet zu haben. Zumindest sollte ein ver- sentlichen darum, Konformität zu den Inhalten bindlicher Plan zur zeitgerechten Etablierung der des Wertpapierprospekts bei einer gleichzeitigen entsprechenden Prozesse verabschiedet sein. attraktiven Vermarktung der zu platzierenden Aktie zu erreichen. 4. Pre-IPO-Kommunikation Der Emittent sollte im Vorfeld der Emission den Die Pre-IPO-Kommunikation ist die Vorbereitung auf Kapitalbedarf und die Finanzierungsstruktur klar die Kommunikationsarbeit, die vom Emittenten nach umreißen und die Mittelverwendung detailliert dem IPO zu leisten ist und hat deshalb die höchste darstellen. Dieser Punkt führt gerade in der Post- Bedeutung. IPO-Phase zu erhöhtem Kommunikations- und Erläuterungsbedarf. Ein Coaching in Bezug auf Kapitalmarktanforde- rungen sowie IR-/PR-Maßnahmen sollte obliga- torisch sein. Zielgruppe ist insbesondere das Management und der Investor Relations-Manager.
  • 9. Organe des Emittenten und dessen Emissionsteam 9 Empfehlungen bezüglich der Organe des Emittenten und für dessen Emissionsteam 1. Vorstand und Aufsichtsrat Eine der IPO-Schlüsselpersonen oder ein Dritter mit Der Emittent soll mindestens ein kapitalmarkter- gutem Zugang zu den IPO-Schlüsselpersonen sollte fahrenes, Englisch sprechendes Vorstandsmitglied als Projektkoordinator fungieren. Dieser Projektkoor- vorweisen (CEO oder CFO), welches den Emittenten dinator sollte Englisch sprechen und hat dafür Sorge nach außen am Kapitalmarkt repräsentieren kann. zu tragen, dass den Beratern aus dem Unternehmen Dieses Vorstandsmitglied sollte für mindestens heraus ausreichend Unterstützung zur Erfüllung der ein Jahr nach dem IPO vertraglich (und ggf. durch Informationsanforderungen gewährt wird. Incentivierungsmaßnahmen) an das Unternehmen gebunden werden. Mit Beginn der IPO-Vorbereitungen sollte idealerweise ein in Deutschland ansässiger Investor Relations Dieses Vorstandsmitglied hat über ausreichende Manager als festes Mitglied des Emissionsteams in Kenntnisse über den Emittenten zu verfügen. Dabei die Projektkoordination des Emittenten eingebunden hat sich eine Zugehörigkeit zum Unternehmen sein. Dieser sollte entsprechende Kenntnisse bezüg- als Vorstandsmitglied von mindestens einem Jahr lich der kapitalmarktrelevanten Anforderungen vor- vor dem IPO bewährt. weisen können bzw. entsprechend geschult werden. Zusätzlich sollte er über verhandlungssicheres Eng- Ein Vorstandsmitglied soll explizit die Ressortver- lisch verfügen – idealerweise kann er Anfragen auf antwortung für die Einhaltung der Zulassungsfolge- Deutsch entgegennehmen. Der Investor Relations pflichten übertragen bekommen. Manager sollte in der Zeit nach dem IPO als zentra- ler Ansprechpartner für Das Aufsichtsratsgremium sollte Expertise im Be- reich des Kapitalmarktrechts, der Rechnungslegung – Investoren und dem Industriesektor aufweisen. Alle Mitglieder – Analysten des Aufsichtsgremiums sollten sich zumindest in – Berater englischer Sprache verständigen können. Die Auf- – Medien sichtsratsmitglieder sollten in überwiegender Anzahl unabhängig sein (d. h. in keinem verwandtschaftli- fungieren. Er agiert als Schnittstelle zwischen den chen Verhältnis und keiner Geschäftsbeziehung zur Kapitalmarktteilnehmern, den eingebundenen Be- Gesellschaft oder deren Hauptaktionär stehen). ratern und dem für die Kapitalmarktkommunikation zuständigen Vorstandsmitglied (z. B. der CFO). 2. Projektkoordination Das Management sollte darauf hingewiesen werden, dass der CEO und/oder andere Vorstandsmitglieder, die umfassende Kenntnis über das Unternehmen be- sitzen („IPO-Schlüsselperson(en)“), während des ge- samten Prozesses der Bank, den Wirtschaftsprüfern, den Rechtsanwälten und den weiteren begleitenden Beratern uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
  • 10. 10 Post-Infrastruktur des Emittenten Empfehlungen für die Post-IPO-Infrastruktur des Emittenten Mit der Durchführung des IPO endet der Anpas- Corporate Governance Komitees und Überprü- sungsprozess des Emittenten an die Anforderungen fung der Grundlage für die Abgabe der Ent- des Kapitalmarktes nicht. Die Einhaltung der Zu- sprechenserklärung lassungsfolgepflichten und IR-Aktivitäten spielen eine Überprüfung sonstiger Compliance-Systeme und entscheidende Rolle. Der Emerging Markets Emittent regulatorischer Anforderungen bedarf daher in besonderem Maße einer geeigneten Post-IPO-Infrastruktur, welche idealerweise bereits 2. Investor Relations und Kapitalmarkt-Compliance zum Zeitpunkt des IPO geschaffen sein sollte. Hier- Zur Erfüllung der Kapitalmarkt-Compliance sollen für sind auch nach dem IPO ausreichende finanzielle Prozesse für die Aufklärung von Insidern, für das und verfügbare personelle Ressourcen zur Verfügung Führen von Insiderlisten, sowie für Ad-hoc-Mittei- zu stellen. Vor diesem Hintergrund wird Folgendes lungen eingerichtet werden. empfohlen: Die für den Börsengang gewählte Kommunikations- 1. Corporate Governance agentur sollte auch nach dem Börsengang für die Besetzung des Aufsichtsrats mit qualifizierten, Unternehmens- und Finanzkommunikation des überwiegend unabhängigen Mitgliedern Emerging Markets Unternehmens eingesetzt werden. Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat Es ist dabei wichtig, dass das für Kommunikation (inkl. seiner Ausschüsse) zuständige Vorstandsmitglied einen kontinuierlichen Anwendung der Empfehlungen des Deutschen und zeitnahen Dialog mit der Agentur – beispiels-
  • 11. Post-Infrastruktur des Emittenten 11 weise über regelmäßige Telefonkonferenzen – führt. 3. Post-IPO-Betreuung durch Dienstleister Dabei ist die Agentur zeitnah über aktuelle operative Der Konsortialführer sollte den Emittenten ver- und finanzielle Themen zu informieren. Die Agentur pflichten, sich laufend (mindestens einmal pro berichtet über Anfragen von Analysten, Investoren Jahr) über die aktuellen Rechte und Pflichten und Journalisten. des Aufsichtsrats und des Vorstands (gemäß Aktiengesetz), die gesetzlichen und börslichen Die Agentur muss in der Lage sein, den Emittenten Transparenz- und Folgepflichten, insbesondere bei der Erfüllung sämtlicher laufenden Pflichten, die Pflichten zur rechtzeitigen Erstellung von die mit der Börsennotierung einhergehen, zu unter- Finanzberichten und die sich daraus ergebenden stützen. Dazu zählen – sofern notwendig – das Anforderungen an Reporting, Risikomanagement Verfassen und Übersetzen von Ad-hoc- und Stimm- und interne Kontrollsysteme zu informieren. rechtsmitteilungen, Pressemitteilungen, Quartalsbe- Auch nach dem IPO sollten die Emittenten richten und die Erstellung des jährlichen Geschäfts- durch professionelle Berater (insbesondere Wirt- berichts. Weiterhin unterstützt die Agentur bei der schaftsprüfer, Rechtsberater, IR-Berater, Desig- Vorbereitung der Hauptversammlung und aktualisiert nated Sponsor) betreut werden. den IR-Bereich auf der Website. Außerdem sollte Auftrags-Research vom Emit- tenten angefordert werden und eine ausreichende Die Agentur organisiert außerdem die laufende Kom- Infrastruktur für eine effiziente IR-Aktivität geschaf- munikation. Hierfür wird eine Jahresplanung auf- fen werden. gestellt, die alle Pflichttermine und alle freiwilligen Termine mit der Financial Community umfasst. 4. Sicherstellung einer effizienten Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsgremium und Vorständen Zur Wahrnehmung von persönlichen Terminen mit Es sollten Mindestanforderungen hinsichtlich des Analysten, Investoren und Journalisten sollte das laufenden Reporting der Unternehmensleitung für Kommunikation zuständige Vorstandsmitglied an das Aufsichtsgremium festgelegt werden, wie des Unternehmens regelmäßig Deutschland und die Darstellung von wesentlichen Ereignissen andere europäische Länder besuchen sowie an ent- im Unternehmen, von Abschlüssen wesentlicher sprechenden Kapitalmarktkonferenzen teilnehmen. Verträge, von Finanzkennzahlen Ist vs. Plan. Anfragen nach bereits öffentlich zugängigen Informa- Um den Informationsfluss konstant aufrechtzuer- tionen sollte die Agentur im Namen des Unterneh- halten, sollten regelmäßige Gespräche zwischen mens beantworten. Hierfür sollte ein steter Informa- CEO und dem Vorsitzenden des Aufsichtsgremi- tionsfluss zwischen Emittent und Agentur erfolgen. ums „off the board“ stattfinden, mindestens alle zwei Monate. Komplexe Investor Relations-Anfragen von institu- tionellen Investoren zur aktuellen Geschäftsent- Für die Vorbereitung möglichst effizienter Sitzungen wicklung sollte der Investor Relations Manager in des Aufsichtsgremiums ist eine frühzeitige Ein- Abstimmung mit dem CFO innerhalb von maximal bindung des Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums 24 Stunden beantworten können. sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Budgetsitzung und die Bilanzsitzungen des Aufsichtsgremiums.
  • 12. Herausgeber Deutsche Börse AG 60485 Frankfurt am Main www.deutsche-boerse.com Mai 2012 Verzeichnis der eingetragenen Marken: Deutsche Börse Listing Partner ® ist eine eingetragene Marke der Deutsche Börse AG.