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Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Pressekonferenz
„Die Zukunft der Altersvorsorge“
Vorstellung der Studie von HRI und Prognos am 15. April 2014
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Pressekonferenz
„Die Zukunft der Altersvorsorge“
Vorstellung der Studie von HRI und Prognos am 15. April 2014
Dr. Alexander Erdland
Die Zukunft der Altersvorsorge
Autoren:
Handelsblatt
RESEARCH INSTITUTE
Prof. Dr. Dr. h. c. Bert Rürup
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2010 2020 2030 2040 2050 2060
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40% Status quo
1987/88
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Die „Mütterrente“
Die abschlagsfreie „Rente mit 63“ nach 45 Beitragsjahren (inkl. Zeiten der
Arbeitslosigkeit)
Demografieorientierte Dynamisierung des Rehadeckels
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Rückabwicklung der Reformen der Jahre 2001, 2004 und 2007
Was zu unterlassen ist (I)
 Bei einer Rückabwicklung dieser Reformen würde nach den Berechnungen in der Studie
der Beitragssatz im Jahr 2050 bei etwa 30 Prozent liegen.
 Aufgrund der gesetzlich festgelegten Kopplung des allgemeinen Bundeszuschusses an
den Beitragssatz müssten mit einem steigendem Beitragssatz auch die Steuerzuschüsse
weiter angehoben werden.
 Gegenwärtig bedeutet eine Erhöhung des Beitragssatzes um einen Prozentpunkt eine
Erhöhung des allgemeinen Bundeszuschusses um 1,85 Milliarden Euro.
Seite 16
Stopp des Ausbaus der kapitalgedeckten Vorsorge
Was zu unterlassen ist (II)
 Die Argumente gegen den Ausbau lauten:
 das Wirtschaftswachstum würde beeinträchtigt,
 die Absicherung für Beschäftigte würde teurer und
 unsicherer.
 Diese Argumentation ist wenig stichhaltig und wurde in der Studie widerlegt.
Seite 17
Arbeitgeberfinanzierte Zusatzvorsorge innerhalb der GRV
Was zu unterlassen ist (III)
 Vordergründiger Charme: Die Aufstockung ist nicht mit zusätzlichen Abschluss-
, Vertriebs- und Verwaltungskosten für die Beschäftigten verbunden. Für die Arbeitgeber
entfallen Verwaltungs- und Haftungskosten.
 Die „heute“ erworbenen Ansprüche müssen aber in der „Zukunft“ bedient werden und
zwar unabhängig davon, ob in der Zukunft die erforderlichen freiwilligen Zusatzbeiträge
entrichtet werden.
Daher erwächst aus der „Freiwilligkeit“ der Zusatzbeiträge ein zusätzliches
Nachhaltigkeitsrisiko für das zukünftige Beitragsaufkommen der GRV.
Seite 18
Was im Bereich der GRV getan werden sollte
Einbeziehung der bislang in keinem obligatorischem System der
Alterssicherung abgesicherten Selbstständigen
 Die Einbeziehung sollte allerdings nur stattfinden, wenn:
 die Betroffenen ein bestimmtes Alter nicht überschritten haben und
 bisher keine eigene Altersvorsorge aufgebaut haben.
 Kein Übergang zu einer alle Erwerbstätigen umfassenden gesetzlichen
Rentenversicherung.
 Nicht Bestandteil des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes aber geplant.
 Die Unterschiede bei den Arbeitseinkommen haben zugenommen (z. B. durch
Teilzeitbeschäftigung).
 Eine Beschäftigung im Niedriglohnsektor kann dazu führen, dass ein Versicherter, trotz
Vollzeitbeschäftigung, im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen ist.
 Die Lebensleistungsrente ist aber keine entscheidende Antwort gegen ein erwartetes
Ansteigen von Altersarmut (vgl. Abb. 21 der Studie).
 Sie kann aber, durch die geplante Aufstockung der Renten, die Legitimation und Attraktivität
der Rentenversicherung erhöhen.
 In 27 von 34 OECD-Staaten werden die Renten in ähnlicher Weise festgesetzt. Etwaige
Verzerrungen von Entscheidungen durch diese Umverteilungsmaßnahme werden dabei in
Kauf genommen.
Daher ist das Konzept der Lebensleistungsrente zu begrüßen, sofern sie aus
Steuermitteln finanziert wird!
Seite 19
Die Lebensleistungsrente
Seite 20
* Sternchentexte werden in 8 Pt gesetzt.
Seite 21
Was im Bereich der kapitalgedeckten Versorgung getan
werden sollte (I)
Anpassung der Förderhöchstbeträge im Rahmen der Riester-Förderung
Verbesserung der Transparenz
 Schaffung einer alle Säulen der Altersvorsorge umschließenden Renteninformation.
 Existierende Versorgungslücken können leichter identifiziert werden.
 Der Höchstbetrag der förderfähigen Sparsumme von Riester-Produkten liegt seit
dem Jahr 2002 konstant bei jährlich 2100 Euro und der „reale Wert“ der Zulagen ist
durch Geldentwertung und Lohnerhöhungen der Vergangenheit um etwa ein Drittel
gesunken.
 Der Förderhöchstbetrag sollte, wie es bei der Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63
EStG der Fall ist, dynamisch angepasst werden.
 Kollektive Systeme der bAV sind in der Regel günstiger als individuelle Systeme.
 Empfehlungen zur Erhöhung des Verbreitungsgrades der bAV:
• Eingesparte Beitragsanteile zur Sozialversicherung der Arbeitgeber sollten für die Versorgung
ihrer Arbeitnehmer verwenden werden.
• In allen Arbeitsverträgen sollte eine automatische Entgeltumwandlung vorgesehen werden, der
die Beschäftigten individuell widersprechen können (Opting-out-Klausel).
• Die Opting-out-Klausel hat den Vorteil, dass die Möglichkeit einer präferenzorientierten
Altersvorsorgewahl für die Arbeitnehmer bestehen bleibt.
• Erste Ergebnisse aus dem Ausland bestätigen den Erfolg solcher Opting-out-Regelungen.
Seite 22
Was im Bereich der kapitalgedeckten Versorgung getan
werden sollte (II)
Ausweitung der kollektiven kapitalgedeckten Altersversorgung
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Pressekonferenz
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Vorstellung der Studie von HRI und Prognos am 15. April 2014
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Die Zukunft der Altersvorsorge - Eine Studie von Prognos und HRI im Auftrag des GDV

  • 1. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Pressekonferenz „Die Zukunft der Altersvorsorge“ Vorstellung der Studie von HRI und Prognos am 15. April 2014
  • 2. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Pressekonferenz „Die Zukunft der Altersvorsorge“ Vorstellung der Studie von HRI und Prognos am 15. April 2014 Dr. Alexander Erdland
  • 3. Die Zukunft der Altersvorsorge Autoren: Handelsblatt RESEARCH INSTITUTE Prof. Dr. Dr. h. c. Bert Rürup Dennis Huchzermeier PROGNOS Dr. Michael Böhmer Dr. Oliver Ehrentraut Vor dem Hintergrund von Bevölkerungsalterung und Kapitalmarktentwicklung
  • 4. Seite 4 * Sternchentexte werden in 8 Pt gesetzt. Veränderung des Altenquotienten: 20 bis unter 65-Jährige zu den über 65-Jährigen in Prozent 8. koord. Bvb. 1994: 48,8 10. koord. Bvb. 2003: 54,5 11. koord. Bvb. 2006: 60,1 12. koord. Bvb. 2009: 63,1 30 35 40 45 50 55 60 65 2010 2020 2030 2040 2050 2060
  • 5. Seite 5 * Sternchentexte werden in 8 Pt gesetzt. 40% Status quo 1987/88 27% RRG 1992 26% Wachstums- förderungsG 1996 24% RRG 1999 22% AVmEG, RV- NachhaltigkeitsG, RV- Altersgrenzen- anpassungsG18 23 28 33 38 43 1989 2030 Beitragssatzobergrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung
  • 6. Seite 6 Alterssicherung: Absicherungsniveau vor Steuern Prognose bis 2030 30 35 40 45 50 55 60 InProzent Jahr 43,7 % 54,4 % Umlagesystem Mit kapitalgedeckten Ergänzungssystemen (Riester)
  • 7. Seite 7 Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz Die „Mütterrente“ Die abschlagsfreie „Rente mit 63“ nach 45 Beitragsjahren (inkl. Zeiten der Arbeitslosigkeit) Demografieorientierte Dynamisierung des Rehadeckels
  • 15. Seite 15 Rückabwicklung der Reformen der Jahre 2001, 2004 und 2007 Was zu unterlassen ist (I)  Bei einer Rückabwicklung dieser Reformen würde nach den Berechnungen in der Studie der Beitragssatz im Jahr 2050 bei etwa 30 Prozent liegen.  Aufgrund der gesetzlich festgelegten Kopplung des allgemeinen Bundeszuschusses an den Beitragssatz müssten mit einem steigendem Beitragssatz auch die Steuerzuschüsse weiter angehoben werden.  Gegenwärtig bedeutet eine Erhöhung des Beitragssatzes um einen Prozentpunkt eine Erhöhung des allgemeinen Bundeszuschusses um 1,85 Milliarden Euro.
  • 16. Seite 16 Stopp des Ausbaus der kapitalgedeckten Vorsorge Was zu unterlassen ist (II)  Die Argumente gegen den Ausbau lauten:  das Wirtschaftswachstum würde beeinträchtigt,  die Absicherung für Beschäftigte würde teurer und  unsicherer.  Diese Argumentation ist wenig stichhaltig und wurde in der Studie widerlegt.
  • 17. Seite 17 Arbeitgeberfinanzierte Zusatzvorsorge innerhalb der GRV Was zu unterlassen ist (III)  Vordergründiger Charme: Die Aufstockung ist nicht mit zusätzlichen Abschluss- , Vertriebs- und Verwaltungskosten für die Beschäftigten verbunden. Für die Arbeitgeber entfallen Verwaltungs- und Haftungskosten.  Die „heute“ erworbenen Ansprüche müssen aber in der „Zukunft“ bedient werden und zwar unabhängig davon, ob in der Zukunft die erforderlichen freiwilligen Zusatzbeiträge entrichtet werden. Daher erwächst aus der „Freiwilligkeit“ der Zusatzbeiträge ein zusätzliches Nachhaltigkeitsrisiko für das zukünftige Beitragsaufkommen der GRV.
  • 18. Seite 18 Was im Bereich der GRV getan werden sollte Einbeziehung der bislang in keinem obligatorischem System der Alterssicherung abgesicherten Selbstständigen  Die Einbeziehung sollte allerdings nur stattfinden, wenn:  die Betroffenen ein bestimmtes Alter nicht überschritten haben und  bisher keine eigene Altersvorsorge aufgebaut haben.  Kein Übergang zu einer alle Erwerbstätigen umfassenden gesetzlichen Rentenversicherung.
  • 19.  Nicht Bestandteil des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes aber geplant.  Die Unterschiede bei den Arbeitseinkommen haben zugenommen (z. B. durch Teilzeitbeschäftigung).  Eine Beschäftigung im Niedriglohnsektor kann dazu führen, dass ein Versicherter, trotz Vollzeitbeschäftigung, im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen ist.  Die Lebensleistungsrente ist aber keine entscheidende Antwort gegen ein erwartetes Ansteigen von Altersarmut (vgl. Abb. 21 der Studie).  Sie kann aber, durch die geplante Aufstockung der Renten, die Legitimation und Attraktivität der Rentenversicherung erhöhen.  In 27 von 34 OECD-Staaten werden die Renten in ähnlicher Weise festgesetzt. Etwaige Verzerrungen von Entscheidungen durch diese Umverteilungsmaßnahme werden dabei in Kauf genommen. Daher ist das Konzept der Lebensleistungsrente zu begrüßen, sofern sie aus Steuermitteln finanziert wird! Seite 19 Die Lebensleistungsrente
  • 20. Seite 20 * Sternchentexte werden in 8 Pt gesetzt.
  • 21. Seite 21 Was im Bereich der kapitalgedeckten Versorgung getan werden sollte (I) Anpassung der Förderhöchstbeträge im Rahmen der Riester-Förderung Verbesserung der Transparenz  Schaffung einer alle Säulen der Altersvorsorge umschließenden Renteninformation.  Existierende Versorgungslücken können leichter identifiziert werden.  Der Höchstbetrag der förderfähigen Sparsumme von Riester-Produkten liegt seit dem Jahr 2002 konstant bei jährlich 2100 Euro und der „reale Wert“ der Zulagen ist durch Geldentwertung und Lohnerhöhungen der Vergangenheit um etwa ein Drittel gesunken.  Der Förderhöchstbetrag sollte, wie es bei der Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG der Fall ist, dynamisch angepasst werden.
  • 22.  Kollektive Systeme der bAV sind in der Regel günstiger als individuelle Systeme.  Empfehlungen zur Erhöhung des Verbreitungsgrades der bAV: • Eingesparte Beitragsanteile zur Sozialversicherung der Arbeitgeber sollten für die Versorgung ihrer Arbeitnehmer verwenden werden. • In allen Arbeitsverträgen sollte eine automatische Entgeltumwandlung vorgesehen werden, der die Beschäftigten individuell widersprechen können (Opting-out-Klausel). • Die Opting-out-Klausel hat den Vorteil, dass die Möglichkeit einer präferenzorientierten Altersvorsorgewahl für die Arbeitnehmer bestehen bleibt. • Erste Ergebnisse aus dem Ausland bestätigen den Erfolg solcher Opting-out-Regelungen. Seite 22 Was im Bereich der kapitalgedeckten Versorgung getan werden sollte (II) Ausweitung der kollektiven kapitalgedeckten Altersversorgung
  • 23. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Pressekonferenz „Die Zukunft der Altersvorsorge“ Vorstellung der Studie von HRI und Prognos am 15. April 2014 Dr. Alexander Erdland
  • 24. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Pressekonferenz „Die Zukunft der Altersvorsorge“ Vorstellung der Studie von HRI und Prognos am 15. April 2014