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Sparkasse
        Weilburg


Sparkasse Weilburg
        28.März 2012
Referent
                                    Cornelius Nickert
                                    Rechtsanwalt, Steuerberater
                                    Fachanwalt für Insolvenz- und Steuerrecht
                                    CVA (Certified Valuation Analyst, www.iacva.de)




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Agenda
              Ziele einer Planung, Planungsanlässe
              Pflicht zur Planung?
              Wie planen? Planungsarten
              Unternehmensanalyse




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER      3
Agenda
              Erstellen und Beurteilung von
              betriebswirtschaftlichen Planungen
              Typische Fehler
              Bankenkommunikation
              Nach der Planung ist…




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Unternehmensplanung
                                                    Ausgang




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                5
Unternehmensplanung



                        „Wir können die Zukunft nicht
                            vorhersehen, aber wir
                       können auf sie vorbereitet sein.“
                                                  (Perikles)




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                6
Unternehmensplanung
        Ziele der Unternehmensplanung
        Unternehmensplanung ist nicht der Blick in die
        Glaskugel


        Der Grund einer Planung
        liegt vielmehr in der
        Zielsetzung!

        Denn: Nur wer sein Ziel
        kennt,
        kann sein Ziel auch
        erreichen!

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Wie hoch springt er ohne Latte?




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Ziele und Funktionen der
        Unternehmensplanung
              Entscheidungsfunktion
              Leistungs- und Motivationsfunktion
              Ordnungsfunktion
              Sicherungsfunktion
              Optimierungsfunktion
              Flexibilisierungsfunktion
              Kreativitätsfunktion
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Anlässe der
        Unternehmensplanung
              Unternehmenssteuerung / Controlling /
              Finanzkommunikation
              Unternehmensbewertung
              Unternehmenssanierung /
              Fortbestehensprognose
              Rechtsformwahl



KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER       10
Anlässe der
        Unternehmensplanung
              Investitionsrechnung /
              Investitionsentscheidung
              Kreditantrag
              Risikofrüherkennung
              Kapitalgewinnung
          Der Planungsanlass hat direkte
          Auswirkung auf die Planung

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   11
Pflicht zur
                                      Unternehmensplanung?




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Pflicht zur
        Unternehmensplanung?
              § 90 Abs. 1 Nr. 1 AktG: Der Vorstand
              hat dem Aufsichtsrat zu berichten über
              die „beabsichtigte Geschäftspolitik und
              andere grds. Fragen der
              Unternehmensplanung.“
              § 91 Abs. 2 AktG Verpflichtung zur
              Einrichtung eines
              Risikofrüherkennungssystems

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER         13
Pflicht zur
        Unternehmensplanung?
              § 289 HGB: Für Unternehmen, die einen
              Lagebericht zu erstellen haben, muss
              die Unternehmensplanung in ihrer
              Ausprägung und in ihrer
              Planungssicherheit so qualifiziert sein,
              dass sie als Grundlage für den
              Prognose- und Risikobericht dienen
              kann.


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER          14
Pflicht zur
        Unternehmensplanung?
              § 17 - 19 InsO: Zur Ermittlung der
              (drohenden) Zahlungsunfähigkeit muss
              geprüft werden, ob in naher Zukunft das
              Zahlungsgleichgewicht eingehalten
              werden kann. Für die
              Fortbestehensprognose i. S. d.
              Überschuldungsprüfung ist eine
              mittelfristige Planung erforderlich.

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER         15
Unternehmensplanung
        Planung außerhalb gesetzlicher
        Zwänge notwendig bzw. sinnvoll?
              Mandantensicht / Unternehmenssicht
               Entscheidungsgrundlage
               Risikomanagement
               Steuerung
              Bankensicht / Gläubigersicht
                Risikoeinschätzung


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER    16
Wie planen?




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                 17
Einwertige Planung, Szenarien,
        Simulationen?
              Einwertige Planung: Es gibt nur eine
              „Zukunftssicht“
              Szenarien: Es liegen mehrere Sichten
              vor, bspw.: worst case, best case, most
              likeliest case
              Simulationen: Es wird eine Vielzahl von
              Sichten durch eine Simulationssoftware
              errechnet

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER         18
Einwertige Planung, Szenarien,
        Simulationen?
        „Je weniger befähigt ein Unternehmens-
        bewerter ist, umso ausgeprägter wird sein
        Ehrgeiz sein, einwertige Ertragsprognosen
        abzugeben: Er wird sich nicht damit
        begnügen, Bandbreiten möglicher künftiger
        Ertragsprognosen zu benennen; er wird
        vielmehr Wissen über die Zukunft fingieren
        und so, Wahrsagern nicht unähnlich, zu
        einwertigen Ertragsprognosen kommen.“
        Moxter, Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensbewertung, 1983 S.116


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Anforderungen der Gerichte
        OLG Celle 23.10.2003 – Az: 16 U 199/02;
        DB 2004, 133
        Die Analyse ist nicht nach den allgemein
        anerkannten Regeln der
        Betriebswirtschaft gefertigt. Sie
        entspricht weiterhin nicht den Richtlinien
        für die Bezuschussung von
        Unternehmensberatungen durch das
        Bundesministerium für Wirtschaft, ……


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Plausibilitätsuntersuchung
        ARAG Garmenbeck Entscheidung BGH vom
        21.4.1997, Az: II ZR 175/95; BGHZ 135, 244:
        „…zu berücksichtigen, dass dem Vorstand bei der
        Leitung der Geschäfte des Gesellschaftsunternehmens
        ein weiter Handlungsspielraum zugebilligt werden
        muss,…“ Eine Sorgfaltspflichtverletzung liegt danach
        u.a. erst dann vor, „wenn die Grenzen, in denen sich
        ein vom Verantwortungsbewusstsein getragenes,
        ausschließlich am Unternehmenswohl orientiertes, auf
        sorgfältige Ermittlung der Entscheidungsgrundlagen
        beruhendes unternehmerisches Handeln deutlich
        überschritten wird.“

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                21
Anforderungen der Gerichte
        BGH vom 20.09.2011 – Az: II ZR 234/09; DStR 2011,
        876
        Der organschaftliche Vertreter einer Gesellschaft, der
        selbst nicht über die erforderliche Sachkunde verfügt,
        kann den strengen Anforderungen an eine ihm
        obliegende Prüfung der Rechtslage und an die
        Beachtung von Gesetz und Rechtsprechung nur
        genügen, wenn er sich unter umfassender Darstellung
        der Verhältnisse der Gesellschaft und Offenlegung der
        erforderlichen Unterlagen von einem unabhängigen, für
        die zu klärende Frage fachlich qualifizierten
        Berufsträger beraten lässt und den erteilten Rechtsrat
        einer sorgfältigen Plausibilitätskontrolle unterzieht.

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                  22
Anforderungen der Gerichte
        (Fortsetzung)
        Es reicht die schlichte Anfrage bei einer für fachkundig
        gehaltenen Person durch die Gesellschaft nicht aus.
        Erforderlich ist vielmehr, dass sich das
        Vertretungsorgan, unter umfassender Darstellung der
        Verhältnisse der Gesellschaft und Offenlegung der
        erforderlichen Unterlagen von einem unabhängigen, für
        die zu klärende Frage fachlich qualifizierten
        Berufsträger beraten lässt und die erteilte
        Rechtsauskunft einer sorgfältigen Plausibilitätskontrolle
        unterzieht .



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Fazit:
        Anforderungen der Gerichte
        Folgen der Entscheidung für die gerichtliche
        Beurteilung der Unternehmensplanung:
              Planungen und Prognosen sind
              unternehmerische Entscheidungen
              Der gerichtliche Überprüfungsmaßstab
              beschränkt sich auf eine Überprüfung der
                Richtigkeit der Tatsachengrundlage
                Plausibilität der zugrunde gelegten
                Annahmen
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER          24
Was geben die Standards vor?
              IDW S 1
              § Hierzu ist eine Analyse der erwarteten leistungs-
                und finanzwirtschaftlichen Entwicklungen des
                Unternehmens unter Berücksichtigung der
                erwarteten Markt- und Umweltentwicklungen
                erforderlich. …… Aufgrund der Fülle von
                Einflussfaktoren kann es sich empfehlen,
                mehrwertige Planungen, Szenarien oder
                Ergebnisbandbreiten zu erstellen, ………... Unter
                Berücksichtigung dieser Risikoeinstellung kann die
                Unsicherheit der künftigen finanziellen Überschüsse
                grundsätzlich durch zwei Vorgehensweisen in die
                Bewertung eingehen: Als Abschlag vom
                Erwartungswert der finanziellen Überschüsse ……..
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Was geben die Standards vor?
              IDW ES 6:
              § Zur Berücksichtigung der Planungsunsicherheiten
                erscheint es zudem zweckmäßig,
                Alternativrechnungen zum „real case“
                (wahrscheinlichster Fall) durchzuführen oder mit
                einer quantitativen Risikoeinschätzung, etwa über
                den Einsatz der „Monte-Carlo-Simulation“, die
                Einhaltung von Liquidität, die Aufrechterhaltung
                einer vorgegebenen Eigenmittelquote oder weiterer
                sog. „Covenants“ (z.B. die Einhaltung von
                Kennzahlen, Auflagen und Bedingungen während
                der Kreditlaufzeit) abzuschätzen.


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Was geben die Standards vor?
              GoP 2.1 des BDU
              § Der Ungewissheit künftiger Datenentwicklung
                kann auch durch die rollierende Planung, die
                Alternativplanung oder die flexible Planung
                begegnet werden in den Ausprägungen
                „worstcase“, „normalcase“, „bestcase“. Bei allen
                Bemühungen, nur begrenzt Vorausschaubares
                in den Griff zu bekommen, müssen die den
                Planungsvorgaben zugrundeliegenden
                Wertgrößen realisierbar und damit realistisch
                bleiben. …….


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Was geben die Standards vor?
              GoP 2.1 des BDU
              § Chancen und Gefahren sowie mögliche
                Ursachen der Planabweichungen sind zu
                benennen und möglichst zu quantifizieren, um
                den Gesamtumfang möglicher
                Planabweichungen einschätzen zu können.
                Unvollkommene Informationen geben Anlass,
                durch Anwendung geeigneter
                Prognosemethoden und Simulationsverfahren
                die Unsicherheit möglichst zu begrenzen.



KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Ausgangsbasis:
                                           Unternehmensanalyse




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                   29
Bedeutung der
        Unternehmensanalyse
        „Wenn ich 1 Stunde Zeit hätte, ein
        Problem zu lösen, von dem mein Leben
        abhängt, dann würde ich: 40 Minuten
        damit verbringen, das Problem zu
        untersuchen, 15 Minuten damit verbringen,
        Lösungsmöglichkeiten zu prüfen und 5
        Minuten damit verbringen, das Problem zu
        lösen.”
        (Albert Einstein)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER     30
Analyse Unternehmen mit
        Umfeld
              Verständnis für das Geschäftsmodell sowie
              für das Markt- und Unternehmensumfeld
              Erfolgspotentiale des Unternehmens
              erkennen und verstehen
                Wettbewerbsvorteil
                Innere Stärken
                Kernkompetenzen (Fähigkeit künftige
                Wettbewerbsvorteile und innere Stärken
                aufzubauen)
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER           31
Analyse Unternehmensumfeld
              Umfeldanalyse
               Erkennen von Chancen & Risiken
              Unternehmensanalyse
               Erkennen von Stärken & Schwächen
              Bedrohungen resultieren insbesondere
              dann, wenn Risiken auf Schwächen
              treffen
              Gelegenheiten resultieren insbesondere
              dann, wenn Chancen auf Stärken treffen
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER        32
Analyse Unternehmensumfeld
              Grundlage zur Plausibilisierung der
              Planungsrechnung
                Branchenentwicklung,
                Unternehmensstrategie und
                Kernkompetenzen des Unternehmens
                widerspruchsfrei in den Planzahlen
                abgebildet?
              Analyse der Produkte und Dienstleistungen
              Management / Führungsstruktur


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER           33
Analyse Unternehmensumfeld
              Umfeldanalyse
               Branchenstruktur kennen und
               Wettbewerbsverhalten verstehen
               Positionierung des Unternehmens in
               den Lebenszyklen (Branche,
               Technologie)
               Langfristige Branchentrends
               abschätzen



KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER     34
Analyse Unternehmensumfeld
              Umfeldanalyse
               Im Zusammenhang mit der
               Umfeldanalyse die strategische
               Stoßrichtung des Unternehmens
               beurteilen
               Auswirkungen der Veränderungen im
               Unternehmensumfeld auf die
               Werttreiber im Unternehmen erkennen



KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER      35
Analyse Unternehmensumfeld
              Makroumfeld / globale Umfeldanalyse
               Entwicklung Kapitalmarktzinsen
               Entwicklung der Arbeitslosigkeit
               Bevölkerungsentwicklung
               (Altersstruktur, Wachstum, etc.)
               Weiterentwicklungspotenzial
               relevanter Technologien
               Existenz und Entwicklung
               konkurrierender Technologien

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Analyse Unternehmensumfeld
              Five-Forces-Modell von Porter




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   37
Analyse Unternehmensumfeld
              Rivalität unter bestehenden
              Konkurrenten
              Hohe Rivalität unter anderem bei:
               Niedrigem Branchenwachstum
               Hoher Fixkostenblock
               Vorhandenen Überkapazitäten




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   38
Analyse Unternehmensumfeld
              Hohe Rivalität unter anderem bei:
               Geringen Produktunterschieden
               Fehlender Markenidentität
               Hohen Marktaustrittsbarrieren
               (Spezielle Produktionsanlagen, hohe
               Investitionen)




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER      39
Analyse Unternehmensumfeld
              Bedrohung durch den Markteintritt
              potenzieller neuer Konkurrenten
                Leichte Eintrittsmöglichkeit senkt
                Branchenrentabilität
                Vorhandende Eintrittsbarrieren
                erschweren den Zugang für
                potenzielle Konkurrenten (Große
                Stückzahlen, Spezialfertigung, guter
                Zugang zu Vorprodukten etc.)


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER        40
Analyse Unternehmensumfeld
              Bedrohung des Produkts durch
              Ersatzprodukte
                Substitutionsgefahr (Bsp. Butter /
                Margarine)
              Stärke der Kunden
                Verhandlungsmacht
                Preisempfindlichkeit
              Stärke der Lieferanten
                Verhandlungsmacht
                Preisempfindlichkeit
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER      41
Analyse Unternehmensumfeld
              Lebenszyklus
                In den einzelnen Phasen des
                Lebenszyklus wirken sich
                verschiedene Einflussfaktoren auf die
                Ertragsstärke aus
                Frühphase: Forschung & Entwicklung,
                Produktdesign
                Reifephase: Stückkostenvorteile,
                Marktanteilsgewinnung

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER         42
Analyse Unternehmensumfeld
              Welche Wettbewerbsstrategie wird
              verfolgt?
                Kostenführerschaft
                Differenzierung
                Spezialisierung / Nischen /
                Konzentration
              Unternehmen, die erfolgreich sind, sind
              klar positioniert


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER         43
Analyse Unternehmensumfeld
              Veränderte Geschäftspolitik hat unter
              Umständen einen erheblichen Einfluss
              auf die Unternehmensplanung
                Hohe Investitionen aufgrund
                Kapazitätserweiterungen, neue
                Produktlinien etc.
                Investitionen in immaterielle
                Vermögensgegenstände bspw. durch
                Schulung Mitarbeiter, neue
                Softwareprogramme etc.
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER       44
Analyse Unternehmensumfeld
              Oft sind Investitionsanschübe
              erforderlich, um die Richtung zu ändern
              oder um ein Geschäftsmodell umsetzen
              zu können.
              Im Ergebnis müssen jedoch der Ertrag
              und das dafür eingegangene Risiko
              zueinander „passen“.




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER         45
Analyse Unternehmensumfeld
              Integration von qualitativer und
              quantitativer Planung
                 Strategische / Monetäre Planungen
                 müssen ineinander fließen und stimmig
                 sein
                 Bsp.: starker Margendruck in der
                 Branche und dennoch Ausweis
                 ansteigender Rentabilität
                 Bsp.: Geplante Erschließung neuer
                 Märkte und keine Investitionsausgaben
                 in der Planung berücksichtigt
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER          46
Darstellung Analyse und
        Strategie
              Der Planungsbericht sollte kurz und
              prägnant (max. 3 Seiten) die
              Unternehmensvision und die Strategie
              erläutern und
              Auf ähnlichem Umfang die
              Ausgangslage analysieren
              Andernfalls „hängt die Planung in der
              Luft“

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER       47
Unternehmensplanung




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                48
Ertragsplanung
              Ziel Planung: gestalterisches
              Vorausdenken der Zukunft
              Unternehmensplanung bringt:
               Sicherheit
               Entscheidungsgrundlage
               Führt zum Nachdenken über das
               Geschäftsmodell



KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   49
Ertragsplanung
              Zweck und Planungsanlass definieren
               Planungsdauer und
               Detaillierungsgrad
              Unternehmensstrategie darstellen (max.
              3 Seiten)
              Umgang mit Unsicherheit / Risiko
              Planung:
                Zyklus beachten

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER        50
Unternehmensplanung
              Ertragsplanung als Grundlage der
              Liquiditätsplanung
              These: Eine längerfristige
              Liquiditätsplanung ist nur auf Grundlage
              einer Ertragsplanung möglich:
                Absatzplanung
                Planung Materialaufwand
                Personalkostenplanung
                Planung sonstige Kosten

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER          51
Vermögen




        Ertrag




        Finanz




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   52
Unternehmensplanung




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   53
Überleitung zur Liquiditätsplanung




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   54
Simulationsrechnung


          Umsatz
          Wareneinsatz 40,00%
                                       100.000,00 €
                                        40.000,00 €
                                                      Planung mit
          Rohgewinn                     60.000,00 €   verschiedenen
          Fixkosten                     25.000,00 €
          Ergebnis                      35.000,00 €   Annahmen/Szenarien




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                            55
Auswertung Simulation




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   56
Auswertung Simulation




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   57
Auswertung Simulation




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   58
Plausibilitätsuntersuchung
              integrierte Planung:
              Ertrags-, Bilanz- und Liquiditätsplanung
                Erfordernis einer Basisbilanz
                Zwingende Fortschreibung einer
                Planbilanz




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER          59
Plausibilitätsuntersuchung
              Detaillierte und transparente Darstellung
              der Planungsprämissen
                Ist Planung vorsichtig oder ambitioniert?
                Wie wurden Absätze geplant?
                Welche Annahmen liegen der
                Personalkostenentwicklung zugrunde?
                Welche Debitoren- und
                Kreditorenlaufzeiten liegen der Planung
                zugrunde?

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER             60
Berichtsumfang
        INHALT
        1                SUMMARY
        2                AUFTRAG UND AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG
        2.1              Gegenstand des Auftrages
        2.2              Auftragsdurchführung
        3                METHODEN
        3.1              Subjektive Methode / Schätzverfahren
        3.2              Plausibilisierung
        4                GRUNDLEGENDE PLANUNGSANNAHMEN
        5                ERGEBNISSE DER PLANUNG
        5.1              Plan-Erfolgsrechnung
        5.2              Plan-Liquidität
        5.3              Plan-Bilanz
        6                BESCHEINIGUNG
        7                VOLLSTÄNDIGKEITSERKLÄRUNG
        8                ANHANG


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                 61
Unternehmensplanung
                                               typische Fehler




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                  62
Planungsfehler
                  Planung beginnt bei 0, d. h. ohne
                  Basisbilanz und ohne
                  Verbindlichkeitenüberhang
                  Planung ohne Umsatzsteuer
                  Planung beachtet vertragliche, aber
                  nicht die tatsächlichen Zahlungs-
                  gepflogenheiten der Kunden (vorl.
                  Ergebnis laut BWA + Abschreibung =
                  Cashflow des Monats)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER         63
Planungsfehler
              Keine Bilanzplanung (Veränderung des
              Working Kapital)
              Reine Planung des operativen Bereichs
              (keine Entnahmen, keine Tilgungen, keine
              Investitionen etc.)
              Keine kritische Distanz zum Mandanten
              Die eigenen, fremden Feststellungen und
              Annahmen werden nicht ausreichend
              dokumentiert und erläutert.

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER          64
Unternehmensplanung -
        Plausibilitätsuntersuchung
              GuV-Planung
              Bilanz-Planung
              Liquiditäts-Planung
              müssen integriert erfolgen, um die
              Zusammenhänge zu beachten
              Bsp.: Ausweitung des Nettoumlaufvermögens
              (working capital) führt zu einer
              Liquiditätsbindung bzw. zu -bedarf.

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER           65
Unternehmensplanung
                                             aus Sicht der Bank




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                   66
Unternehmensplanung
        MaRisk BTO 1.4 Ziff 3
        Maßgebliche Indikatoren für die
        Bestimmung der Adressenausfallrisiken im
        Risikoklassifizierungsverfahren müssen
        neben quantitativen auch, soweit möglich,
        qualitative Kriterien sein. Es ist
        insbesondere zu berücksichtigen,
        inwieweit der Kreditnehmer in der Lage ist,
        künftig Erträge zu erwirtschaften, um den
        ausgereichten Kredit zurückzuführen.
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER       67
Unternehmensplanung
              Ambiguitätstoleranz (v. lat. ambiguitas
              „Zweideutigkeit“, „Doppelsinn“), teilweise auch
              als Unsicherheits- oder Ungewissheitstoleranz
              bezeichnet, ist die Fähigkeit, Ambiguitäten,
              also Widersprüchlichkeiten oder mehrdeutige
              Informationen, die schwer verständlich oder
              sogar inakzeptabel erscheinen,
              wahrzunehmen und nicht negativ oder
              vorbehaltlos positiv zu bewerten. (Quelle:
              Wikipedia)
              Verzicht auf Ambiguitätsprämie, wenn
              Pflichtenheft erfüllt?
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                 68
Unternehmensplanung
              Möglichkeiten aus Sicht der Bank
              (Pflichtenheft)
                Vereinbarung eines regelmäßigen
                Reportings, insbesondere Soll-Ist-
                Vergleich
                der zugrunde liegende Sachverhalt ist
                sorgfältig und umfassend zu ermitteln
                Planungsprämissen sind detailliert und
                transparent darzustellen

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER          69
Unternehmensplanung
              Möglichkeiten aus Sicht der Bank
               Definition der maßgeblichen Werttreiber
               und Vereinbarung bestimmter Milestones
               Definition der maßgeblichen Kennzahlen
               Vereinbarung sog. Covenants, d. h. bei
               Verschlechterung der prognostizierten
               Entwicklung kann die Bank die zuvor
               vertraglich vereinbarten Maßnahmen
               ergreifen. Bsp.: Margenerhöhung,
               Nachbesicherung, Kreditkündigung

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER          70
Nach der
                                         Unternehmensplanung




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                71
Nach der Planung…
              …ist vor der Planung (-süberarbeitung)
              Nur ein Soll-Ist-Vergleich mit
              Abweichungsanalyse zeigt,
                ob das Schiff auf Kurs ist,
                ob eine Planungsanpassung erforderlich ist
                oder
                ob eine vollständige Neuplanung
                erforderlich ist.
              Die Planung des Vorjahres zusammen mit
              dem Soll-Ist-Vergleich ist die Grundlage für die
              Planung der nächsten Planperiode.
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                  72
Unternehmensplanung
                                                        Fazit




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                 73
Fazit
              Unternehmensplanung nur als integrierte
              Ertrags-, Bilanz- und Liquiditätsplanung
              möglich
              Der zugrunde liegende Sachverhalt ist
              sorgfältig und umfassend zu ermitteln
              Planungsprämissen sind detailliert und
              transparent darzustellen
              Planen Sie mit einem Erwartungswert


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER          74
Fazit
              Dass eine Unternehmensplanung
              wichtig ist, vermitteln wir auch unseren
              Mandanten!
              Für die größeren Mandanten erstellen
              wir regelmäßig Unternehmensplanungen




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER          75
Hilfestellungen im Bereich der
        Unternehmensplanung
              Grundsätze ordnungsgemäßer
              Unternehmensplanung (GoP 2.1)
                www.bdu.de
              Grundsätze einer ordnungsgemäßen
              Unternehmensplanungsrechnung
                www.kanzlei-nickert.de/tax-and-law-
                blog/betriebswirtschaft.html
              Magazinbeitrag: Vermögen, Ertrag & Liquidität
                www.kanzlei-nickert.de/tax-and-law-
                blog/betriebswirtschaft.html

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER               76
Literaturhinweise
              Ehrmann, Harald, Unternehmensplanung
              Dobler, Thomas, Ertrags- und
              Liquiditätsplanung
              Augustin, Günter, Praxiserprobte Konzepte
              zur Unternehmensplanung (DATEV
              Schriftenreihe)
              Speziell für die Planung in der Krise:
              Nickert/Lamberti, Überschuldung- und
              Zahlungsunfähigkeitsprüfung, 2. Auflage
              2011
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER           77
Vielen Dank für Ihre   Besuchen Sie uns im Internet:
Aufmerksamkeit!             www.kanzlei-nickert.de
Titel




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Über KANZLEI NICKERT, Offenburg:

         KANZLEI NICKERT ist eine Unternehmerkanzlei im besten Sinne: Sie bietet in den Bereichen Rechtsberatung, Steuerberatung
         und betriebswirtschaftliche Beratung all diejenigen Dienstleistungen an, die ein Unternehmen / Unternehmer klassischerweise
         benötigt. Zudem hat sie Kompetenzzentren für die Bereiche Bau, Sanierungsberatung sowie Personalwesen eingerichtet.
         Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater arbeiten dabei Hand in Hand.

         KANZLEI NICKERT ist seit März 2009 zertifiziert nach ISO 9001:2008 und für die Steuerberatung zusätzlich nach dem DStV-
         Qualitätssiegel, dem Qualitätsstandard des Deutschen Steuerberaterverbandes. 2009 und 2011 wurde die Kanzlei von FOCUS
         MONEY in die Liste der TOP-Steuerberater aufgenommen.

         Weitere Informationen finden Sie unter: www.kanzlei-nickert.de




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Präsentation bei der Sparkasse Weilburg zum Thema Planung

  • 1. Sparkasse Weilburg Sparkasse Weilburg 28.März 2012
  • 2. Referent Cornelius Nickert Rechtsanwalt, Steuerberater Fachanwalt für Insolvenz- und Steuerrecht CVA (Certified Valuation Analyst, www.iacva.de) KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 2
  • 3. Agenda Ziele einer Planung, Planungsanlässe Pflicht zur Planung? Wie planen? Planungsarten Unternehmensanalyse KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 3
  • 4. Agenda Erstellen und Beurteilung von betriebswirtschaftlichen Planungen Typische Fehler Bankenkommunikation Nach der Planung ist… KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 4
  • 5. Unternehmensplanung Ausgang KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 5
  • 6. Unternehmensplanung „Wir können die Zukunft nicht vorhersehen, aber wir können auf sie vorbereitet sein.“ (Perikles) KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 6
  • 7. Unternehmensplanung Ziele der Unternehmensplanung Unternehmensplanung ist nicht der Blick in die Glaskugel Der Grund einer Planung liegt vielmehr in der Zielsetzung! Denn: Nur wer sein Ziel kennt, kann sein Ziel auch erreichen! KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 7
  • 8. Wie hoch springt er ohne Latte? KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 8
  • 9. Ziele und Funktionen der Unternehmensplanung Entscheidungsfunktion Leistungs- und Motivationsfunktion Ordnungsfunktion Sicherungsfunktion Optimierungsfunktion Flexibilisierungsfunktion Kreativitätsfunktion KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 9
  • 10. Anlässe der Unternehmensplanung Unternehmenssteuerung / Controlling / Finanzkommunikation Unternehmensbewertung Unternehmenssanierung / Fortbestehensprognose Rechtsformwahl KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 10
  • 11. Anlässe der Unternehmensplanung Investitionsrechnung / Investitionsentscheidung Kreditantrag Risikofrüherkennung Kapitalgewinnung Der Planungsanlass hat direkte Auswirkung auf die Planung KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 11
  • 12. Pflicht zur Unternehmensplanung? KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 12
  • 13. Pflicht zur Unternehmensplanung? § 90 Abs. 1 Nr. 1 AktG: Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat zu berichten über die „beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grds. Fragen der Unternehmensplanung.“ § 91 Abs. 2 AktG Verpflichtung zur Einrichtung eines Risikofrüherkennungssystems KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 13
  • 14. Pflicht zur Unternehmensplanung? § 289 HGB: Für Unternehmen, die einen Lagebericht zu erstellen haben, muss die Unternehmensplanung in ihrer Ausprägung und in ihrer Planungssicherheit so qualifiziert sein, dass sie als Grundlage für den Prognose- und Risikobericht dienen kann. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 14
  • 15. Pflicht zur Unternehmensplanung? § 17 - 19 InsO: Zur Ermittlung der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit muss geprüft werden, ob in naher Zukunft das Zahlungsgleichgewicht eingehalten werden kann. Für die Fortbestehensprognose i. S. d. Überschuldungsprüfung ist eine mittelfristige Planung erforderlich. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 15
  • 16. Unternehmensplanung Planung außerhalb gesetzlicher Zwänge notwendig bzw. sinnvoll? Mandantensicht / Unternehmenssicht Entscheidungsgrundlage Risikomanagement Steuerung Bankensicht / Gläubigersicht Risikoeinschätzung KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 16
  • 17. Wie planen? KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 17
  • 18. Einwertige Planung, Szenarien, Simulationen? Einwertige Planung: Es gibt nur eine „Zukunftssicht“ Szenarien: Es liegen mehrere Sichten vor, bspw.: worst case, best case, most likeliest case Simulationen: Es wird eine Vielzahl von Sichten durch eine Simulationssoftware errechnet KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 18
  • 19. Einwertige Planung, Szenarien, Simulationen? „Je weniger befähigt ein Unternehmens- bewerter ist, umso ausgeprägter wird sein Ehrgeiz sein, einwertige Ertragsprognosen abzugeben: Er wird sich nicht damit begnügen, Bandbreiten möglicher künftiger Ertragsprognosen zu benennen; er wird vielmehr Wissen über die Zukunft fingieren und so, Wahrsagern nicht unähnlich, zu einwertigen Ertragsprognosen kommen.“ Moxter, Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensbewertung, 1983 S.116 KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 19
  • 20. Anforderungen der Gerichte OLG Celle 23.10.2003 – Az: 16 U 199/02; DB 2004, 133 Die Analyse ist nicht nach den allgemein anerkannten Regeln der Betriebswirtschaft gefertigt. Sie entspricht weiterhin nicht den Richtlinien für die Bezuschussung von Unternehmensberatungen durch das Bundesministerium für Wirtschaft, …… KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
  • 21. Plausibilitätsuntersuchung ARAG Garmenbeck Entscheidung BGH vom 21.4.1997, Az: II ZR 175/95; BGHZ 135, 244: „…zu berücksichtigen, dass dem Vorstand bei der Leitung der Geschäfte des Gesellschaftsunternehmens ein weiter Handlungsspielraum zugebilligt werden muss,…“ Eine Sorgfaltspflichtverletzung liegt danach u.a. erst dann vor, „wenn die Grenzen, in denen sich ein vom Verantwortungsbewusstsein getragenes, ausschließlich am Unternehmenswohl orientiertes, auf sorgfältige Ermittlung der Entscheidungsgrundlagen beruhendes unternehmerisches Handeln deutlich überschritten wird.“ KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 21
  • 22. Anforderungen der Gerichte BGH vom 20.09.2011 – Az: II ZR 234/09; DStR 2011, 876 Der organschaftliche Vertreter einer Gesellschaft, der selbst nicht über die erforderliche Sachkunde verfügt, kann den strengen Anforderungen an eine ihm obliegende Prüfung der Rechtslage und an die Beachtung von Gesetz und Rechtsprechung nur genügen, wenn er sich unter umfassender Darstellung der Verhältnisse der Gesellschaft und Offenlegung der erforderlichen Unterlagen von einem unabhängigen, für die zu klärende Frage fachlich qualifizierten Berufsträger beraten lässt und den erteilten Rechtsrat einer sorgfältigen Plausibilitätskontrolle unterzieht. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 22
  • 23. Anforderungen der Gerichte (Fortsetzung) Es reicht die schlichte Anfrage bei einer für fachkundig gehaltenen Person durch die Gesellschaft nicht aus. Erforderlich ist vielmehr, dass sich das Vertretungsorgan, unter umfassender Darstellung der Verhältnisse der Gesellschaft und Offenlegung der erforderlichen Unterlagen von einem unabhängigen, für die zu klärende Frage fachlich qualifizierten Berufsträger beraten lässt und die erteilte Rechtsauskunft einer sorgfältigen Plausibilitätskontrolle unterzieht . KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 23
  • 24. Fazit: Anforderungen der Gerichte Folgen der Entscheidung für die gerichtliche Beurteilung der Unternehmensplanung: Planungen und Prognosen sind unternehmerische Entscheidungen Der gerichtliche Überprüfungsmaßstab beschränkt sich auf eine Überprüfung der Richtigkeit der Tatsachengrundlage Plausibilität der zugrunde gelegten Annahmen KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 24
  • 25. Was geben die Standards vor? IDW S 1 § Hierzu ist eine Analyse der erwarteten leistungs- und finanzwirtschaftlichen Entwicklungen des Unternehmens unter Berücksichtigung der erwarteten Markt- und Umweltentwicklungen erforderlich. …… Aufgrund der Fülle von Einflussfaktoren kann es sich empfehlen, mehrwertige Planungen, Szenarien oder Ergebnisbandbreiten zu erstellen, ………... Unter Berücksichtigung dieser Risikoeinstellung kann die Unsicherheit der künftigen finanziellen Überschüsse grundsätzlich durch zwei Vorgehensweisen in die Bewertung eingehen: Als Abschlag vom Erwartungswert der finanziellen Überschüsse …….. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
  • 26. Was geben die Standards vor? IDW ES 6: § Zur Berücksichtigung der Planungsunsicherheiten erscheint es zudem zweckmäßig, Alternativrechnungen zum „real case“ (wahrscheinlichster Fall) durchzuführen oder mit einer quantitativen Risikoeinschätzung, etwa über den Einsatz der „Monte-Carlo-Simulation“, die Einhaltung von Liquidität, die Aufrechterhaltung einer vorgegebenen Eigenmittelquote oder weiterer sog. „Covenants“ (z.B. die Einhaltung von Kennzahlen, Auflagen und Bedingungen während der Kreditlaufzeit) abzuschätzen. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
  • 27. Was geben die Standards vor? GoP 2.1 des BDU § Der Ungewissheit künftiger Datenentwicklung kann auch durch die rollierende Planung, die Alternativplanung oder die flexible Planung begegnet werden in den Ausprägungen „worstcase“, „normalcase“, „bestcase“. Bei allen Bemühungen, nur begrenzt Vorausschaubares in den Griff zu bekommen, müssen die den Planungsvorgaben zugrundeliegenden Wertgrößen realisierbar und damit realistisch bleiben. ……. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
  • 28. Was geben die Standards vor? GoP 2.1 des BDU § Chancen und Gefahren sowie mögliche Ursachen der Planabweichungen sind zu benennen und möglichst zu quantifizieren, um den Gesamtumfang möglicher Planabweichungen einschätzen zu können. Unvollkommene Informationen geben Anlass, durch Anwendung geeigneter Prognosemethoden und Simulationsverfahren die Unsicherheit möglichst zu begrenzen. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
  • 29. Ausgangsbasis: Unternehmensanalyse KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 29
  • 30. Bedeutung der Unternehmensanalyse „Wenn ich 1 Stunde Zeit hätte, ein Problem zu lösen, von dem mein Leben abhängt, dann würde ich: 40 Minuten damit verbringen, das Problem zu untersuchen, 15 Minuten damit verbringen, Lösungsmöglichkeiten zu prüfen und 5 Minuten damit verbringen, das Problem zu lösen.” (Albert Einstein) KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 30
  • 31. Analyse Unternehmen mit Umfeld Verständnis für das Geschäftsmodell sowie für das Markt- und Unternehmensumfeld Erfolgspotentiale des Unternehmens erkennen und verstehen Wettbewerbsvorteil Innere Stärken Kernkompetenzen (Fähigkeit künftige Wettbewerbsvorteile und innere Stärken aufzubauen) KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 31
  • 32. Analyse Unternehmensumfeld Umfeldanalyse Erkennen von Chancen & Risiken Unternehmensanalyse Erkennen von Stärken & Schwächen Bedrohungen resultieren insbesondere dann, wenn Risiken auf Schwächen treffen Gelegenheiten resultieren insbesondere dann, wenn Chancen auf Stärken treffen KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 32
  • 33. Analyse Unternehmensumfeld Grundlage zur Plausibilisierung der Planungsrechnung Branchenentwicklung, Unternehmensstrategie und Kernkompetenzen des Unternehmens widerspruchsfrei in den Planzahlen abgebildet? Analyse der Produkte und Dienstleistungen Management / Führungsstruktur KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 33
  • 34. Analyse Unternehmensumfeld Umfeldanalyse Branchenstruktur kennen und Wettbewerbsverhalten verstehen Positionierung des Unternehmens in den Lebenszyklen (Branche, Technologie) Langfristige Branchentrends abschätzen KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 34
  • 35. Analyse Unternehmensumfeld Umfeldanalyse Im Zusammenhang mit der Umfeldanalyse die strategische Stoßrichtung des Unternehmens beurteilen Auswirkungen der Veränderungen im Unternehmensumfeld auf die Werttreiber im Unternehmen erkennen KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 35
  • 36. Analyse Unternehmensumfeld Makroumfeld / globale Umfeldanalyse Entwicklung Kapitalmarktzinsen Entwicklung der Arbeitslosigkeit Bevölkerungsentwicklung (Altersstruktur, Wachstum, etc.) Weiterentwicklungspotenzial relevanter Technologien Existenz und Entwicklung konkurrierender Technologien KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 36
  • 37. Analyse Unternehmensumfeld Five-Forces-Modell von Porter KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 37
  • 38. Analyse Unternehmensumfeld Rivalität unter bestehenden Konkurrenten Hohe Rivalität unter anderem bei: Niedrigem Branchenwachstum Hoher Fixkostenblock Vorhandenen Überkapazitäten KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 38
  • 39. Analyse Unternehmensumfeld Hohe Rivalität unter anderem bei: Geringen Produktunterschieden Fehlender Markenidentität Hohen Marktaustrittsbarrieren (Spezielle Produktionsanlagen, hohe Investitionen) KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 39
  • 40. Analyse Unternehmensumfeld Bedrohung durch den Markteintritt potenzieller neuer Konkurrenten Leichte Eintrittsmöglichkeit senkt Branchenrentabilität Vorhandende Eintrittsbarrieren erschweren den Zugang für potenzielle Konkurrenten (Große Stückzahlen, Spezialfertigung, guter Zugang zu Vorprodukten etc.) KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 40
  • 41. Analyse Unternehmensumfeld Bedrohung des Produkts durch Ersatzprodukte Substitutionsgefahr (Bsp. Butter / Margarine) Stärke der Kunden Verhandlungsmacht Preisempfindlichkeit Stärke der Lieferanten Verhandlungsmacht Preisempfindlichkeit KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 41
  • 42. Analyse Unternehmensumfeld Lebenszyklus In den einzelnen Phasen des Lebenszyklus wirken sich verschiedene Einflussfaktoren auf die Ertragsstärke aus Frühphase: Forschung & Entwicklung, Produktdesign Reifephase: Stückkostenvorteile, Marktanteilsgewinnung KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 42
  • 43. Analyse Unternehmensumfeld Welche Wettbewerbsstrategie wird verfolgt? Kostenführerschaft Differenzierung Spezialisierung / Nischen / Konzentration Unternehmen, die erfolgreich sind, sind klar positioniert KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 43
  • 44. Analyse Unternehmensumfeld Veränderte Geschäftspolitik hat unter Umständen einen erheblichen Einfluss auf die Unternehmensplanung Hohe Investitionen aufgrund Kapazitätserweiterungen, neue Produktlinien etc. Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände bspw. durch Schulung Mitarbeiter, neue Softwareprogramme etc. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 44
  • 45. Analyse Unternehmensumfeld Oft sind Investitionsanschübe erforderlich, um die Richtung zu ändern oder um ein Geschäftsmodell umsetzen zu können. Im Ergebnis müssen jedoch der Ertrag und das dafür eingegangene Risiko zueinander „passen“. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 45
  • 46. Analyse Unternehmensumfeld Integration von qualitativer und quantitativer Planung Strategische / Monetäre Planungen müssen ineinander fließen und stimmig sein Bsp.: starker Margendruck in der Branche und dennoch Ausweis ansteigender Rentabilität Bsp.: Geplante Erschließung neuer Märkte und keine Investitionsausgaben in der Planung berücksichtigt KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 46
  • 47. Darstellung Analyse und Strategie Der Planungsbericht sollte kurz und prägnant (max. 3 Seiten) die Unternehmensvision und die Strategie erläutern und Auf ähnlichem Umfang die Ausgangslage analysieren Andernfalls „hängt die Planung in der Luft“ KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 47
  • 48. Unternehmensplanung KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 48
  • 49. Ertragsplanung Ziel Planung: gestalterisches Vorausdenken der Zukunft Unternehmensplanung bringt: Sicherheit Entscheidungsgrundlage Führt zum Nachdenken über das Geschäftsmodell KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 49
  • 50. Ertragsplanung Zweck und Planungsanlass definieren Planungsdauer und Detaillierungsgrad Unternehmensstrategie darstellen (max. 3 Seiten) Umgang mit Unsicherheit / Risiko Planung: Zyklus beachten KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 50
  • 51. Unternehmensplanung Ertragsplanung als Grundlage der Liquiditätsplanung These: Eine längerfristige Liquiditätsplanung ist nur auf Grundlage einer Ertragsplanung möglich: Absatzplanung Planung Materialaufwand Personalkostenplanung Planung sonstige Kosten KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 51
  • 52. Vermögen Ertrag Finanz KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 52
  • 53. Unternehmensplanung KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 53
  • 54. Überleitung zur Liquiditätsplanung KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 54
  • 55. Simulationsrechnung Umsatz Wareneinsatz 40,00% 100.000,00 € 40.000,00 € Planung mit Rohgewinn 60.000,00 € verschiedenen Fixkosten 25.000,00 € Ergebnis 35.000,00 € Annahmen/Szenarien KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 55
  • 56. Auswertung Simulation KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 56
  • 57. Auswertung Simulation KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 57
  • 58. Auswertung Simulation KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 58
  • 59. Plausibilitätsuntersuchung integrierte Planung: Ertrags-, Bilanz- und Liquiditätsplanung Erfordernis einer Basisbilanz Zwingende Fortschreibung einer Planbilanz KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 59
  • 60. Plausibilitätsuntersuchung Detaillierte und transparente Darstellung der Planungsprämissen Ist Planung vorsichtig oder ambitioniert? Wie wurden Absätze geplant? Welche Annahmen liegen der Personalkostenentwicklung zugrunde? Welche Debitoren- und Kreditorenlaufzeiten liegen der Planung zugrunde? KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 60
  • 61. Berichtsumfang INHALT 1 SUMMARY 2 AUFTRAG UND AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG 2.1 Gegenstand des Auftrages 2.2 Auftragsdurchführung 3 METHODEN 3.1 Subjektive Methode / Schätzverfahren 3.2 Plausibilisierung 4 GRUNDLEGENDE PLANUNGSANNAHMEN 5 ERGEBNISSE DER PLANUNG 5.1 Plan-Erfolgsrechnung 5.2 Plan-Liquidität 5.3 Plan-Bilanz 6 BESCHEINIGUNG 7 VOLLSTÄNDIGKEITSERKLÄRUNG 8 ANHANG KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 61
  • 62. Unternehmensplanung typische Fehler KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 62
  • 63. Planungsfehler Planung beginnt bei 0, d. h. ohne Basisbilanz und ohne Verbindlichkeitenüberhang Planung ohne Umsatzsteuer Planung beachtet vertragliche, aber nicht die tatsächlichen Zahlungs- gepflogenheiten der Kunden (vorl. Ergebnis laut BWA + Abschreibung = Cashflow des Monats) KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 63
  • 64. Planungsfehler Keine Bilanzplanung (Veränderung des Working Kapital) Reine Planung des operativen Bereichs (keine Entnahmen, keine Tilgungen, keine Investitionen etc.) Keine kritische Distanz zum Mandanten Die eigenen, fremden Feststellungen und Annahmen werden nicht ausreichend dokumentiert und erläutert. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 64
  • 65. Unternehmensplanung - Plausibilitätsuntersuchung GuV-Planung Bilanz-Planung Liquiditäts-Planung müssen integriert erfolgen, um die Zusammenhänge zu beachten Bsp.: Ausweitung des Nettoumlaufvermögens (working capital) führt zu einer Liquiditätsbindung bzw. zu -bedarf. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 65
  • 66. Unternehmensplanung aus Sicht der Bank KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 66
  • 67. Unternehmensplanung MaRisk BTO 1.4 Ziff 3 Maßgebliche Indikatoren für die Bestimmung der Adressenausfallrisiken im Risikoklassifizierungsverfahren müssen neben quantitativen auch, soweit möglich, qualitative Kriterien sein. Es ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit der Kreditnehmer in der Lage ist, künftig Erträge zu erwirtschaften, um den ausgereichten Kredit zurückzuführen. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 67
  • 68. Unternehmensplanung Ambiguitätstoleranz (v. lat. ambiguitas „Zweideutigkeit“, „Doppelsinn“), teilweise auch als Unsicherheits- oder Ungewissheitstoleranz bezeichnet, ist die Fähigkeit, Ambiguitäten, also Widersprüchlichkeiten oder mehrdeutige Informationen, die schwer verständlich oder sogar inakzeptabel erscheinen, wahrzunehmen und nicht negativ oder vorbehaltlos positiv zu bewerten. (Quelle: Wikipedia) Verzicht auf Ambiguitätsprämie, wenn Pflichtenheft erfüllt? KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 68
  • 69. Unternehmensplanung Möglichkeiten aus Sicht der Bank (Pflichtenheft) Vereinbarung eines regelmäßigen Reportings, insbesondere Soll-Ist- Vergleich der zugrunde liegende Sachverhalt ist sorgfältig und umfassend zu ermitteln Planungsprämissen sind detailliert und transparent darzustellen KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 69
  • 70. Unternehmensplanung Möglichkeiten aus Sicht der Bank Definition der maßgeblichen Werttreiber und Vereinbarung bestimmter Milestones Definition der maßgeblichen Kennzahlen Vereinbarung sog. Covenants, d. h. bei Verschlechterung der prognostizierten Entwicklung kann die Bank die zuvor vertraglich vereinbarten Maßnahmen ergreifen. Bsp.: Margenerhöhung, Nachbesicherung, Kreditkündigung KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 70
  • 71. Nach der Unternehmensplanung KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 71
  • 72. Nach der Planung… …ist vor der Planung (-süberarbeitung) Nur ein Soll-Ist-Vergleich mit Abweichungsanalyse zeigt, ob das Schiff auf Kurs ist, ob eine Planungsanpassung erforderlich ist oder ob eine vollständige Neuplanung erforderlich ist. Die Planung des Vorjahres zusammen mit dem Soll-Ist-Vergleich ist die Grundlage für die Planung der nächsten Planperiode. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 72
  • 73. Unternehmensplanung Fazit KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 73
  • 74. Fazit Unternehmensplanung nur als integrierte Ertrags-, Bilanz- und Liquiditätsplanung möglich Der zugrunde liegende Sachverhalt ist sorgfältig und umfassend zu ermitteln Planungsprämissen sind detailliert und transparent darzustellen Planen Sie mit einem Erwartungswert KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 74
  • 75. Fazit Dass eine Unternehmensplanung wichtig ist, vermitteln wir auch unseren Mandanten! Für die größeren Mandanten erstellen wir regelmäßig Unternehmensplanungen KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 75
  • 76. Hilfestellungen im Bereich der Unternehmensplanung Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensplanung (GoP 2.1) www.bdu.de Grundsätze einer ordnungsgemäßen Unternehmensplanungsrechnung www.kanzlei-nickert.de/tax-and-law- blog/betriebswirtschaft.html Magazinbeitrag: Vermögen, Ertrag & Liquidität www.kanzlei-nickert.de/tax-and-law- blog/betriebswirtschaft.html KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 76
  • 77. Literaturhinweise Ehrmann, Harald, Unternehmensplanung Dobler, Thomas, Ertrags- und Liquiditätsplanung Augustin, Günter, Praxiserprobte Konzepte zur Unternehmensplanung (DATEV Schriftenreihe) Speziell für die Planung in der Krise: Nickert/Lamberti, Überschuldung- und Zahlungsunfähigkeitsprüfung, 2. Auflage 2011 KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 77
  • 78. Vielen Dank für Ihre Besuchen Sie uns im Internet: Aufmerksamkeit! www.kanzlei-nickert.de
  • 79. Titel KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 79
  • 80. Weitere interessante Infos im Internet von der KANZLEI NICKERT für Sie Twitter KANZLEI_NICKERT Aktuelle News, rund um die KANZLEI NICKERT. Abonnieren Sie unseren kostenlosen RSS-Feed Tax & Law Blog Banken-Blog Vernetzen Sie sich mit uns unter… Cornelius Nickert Unsere Präsentationen finden Sie unter… slideshare.net Unsere Whitepaper finden Sie unter… scribd.com KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 80
  • 81. Über KANZLEI NICKERT, Offenburg: KANZLEI NICKERT ist eine Unternehmerkanzlei im besten Sinne: Sie bietet in den Bereichen Rechtsberatung, Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung all diejenigen Dienstleistungen an, die ein Unternehmen / Unternehmer klassischerweise benötigt. Zudem hat sie Kompetenzzentren für die Bereiche Bau, Sanierungsberatung sowie Personalwesen eingerichtet. Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater arbeiten dabei Hand in Hand. KANZLEI NICKERT ist seit März 2009 zertifiziert nach ISO 9001:2008 und für die Steuerberatung zusätzlich nach dem DStV- Qualitätssiegel, dem Qualitätsstandard des Deutschen Steuerberaterverbandes. 2009 und 2011 wurde die Kanzlei von FOCUS MONEY in die Liste der TOP-Steuerberater aufgenommen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.kanzlei-nickert.de KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 81