Poser: Rechtsprechungsübersicht zu Verkehrssicherungs- und Betreiberpflichten...
Melichar: Verwertungsgesellschaft WORT
1. B Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie Verwertungsgesellschaften
B3 Das Recht der Verwertungsgesellschaften
Verwertungsgesellschaft WORT
Die Wahrnehmung von Rechten an Sprachwerken aller Art für
Urheber und ihre Verleger
Professor Dr. Ferdinand Melichar
B
Rechtsanwalt; geschäftsführendes Vorstandsmitglied der VG WORT
3.5
S. 1
Inhalt Seite
1. Organisation 3
1.1 Geschichte und Geschäftsbereiche 3
1.2 Statuten 3
1.3 Verwaltung 4
1.4 Internationale Beziehungen 5
2. Inkasso 5
2.1 Bibliothekstantieme 5
2.2 Reprographie 6
2.3 Pressespiegel 7
2.4 Private Überspielung und öffentliche Wiedergabe 8
2.5 Kabelvergütung 8
2.6 Kleine Senderechte 8
2.7 Videovermietung 9
2.8 Schulbuchvergütung 9
2.9 Digitale Nutzungen 9
2.10 Auslandserlöse 10
3. Ausschüttungen 10
3.1 Verteilungspläne 10
3.2 Automatische Erfassung der Nutzungsvorgänge 11
3.3 Meldeverfahren 11
3.4 Mischformen 12
4. Soziale und kulturelle Einrichtungen 12
4.1 Sozialfonds der VG WORT GmbH 12
4.2 Autorenversorgungswerk der VG WORT 12
4.3 Förderungs- und Beihilfefonds Wissenschaft der VG WORT GmbH 13
7 Kultur & Recht Juli 2000
2. B Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie Verwertungsgesellschaften
B3 Das Recht der Verwertungsgesellschaften
Wahrnehmungsvertrag der VG Wort 14
Inkassoauftrag für das Ausland 19
Verteilungsplan der Verwertungsgesellschaft WORT
B nach § 9 der Satzung/Fassung 22. Mai 1999 22
3.5
S. 2 Verteilungspläne Wissenschaft in der Fassung vom
22. Mai 1999 33
Satzung vom 18. Mai 1996, genehmigt am
31. Juli 1996 41
Welchen Schutz genießen Autoren gegenüber der Vervielfältigung ihrer Werke
durch Copy-Shops, der Ausleihe an öffentlichen Bibliotheken oder der öffentli-
chen Wiedergabe durch die Medien? Die Wahrung dieser urheberrechtlichen
Nutzungsrechte an Sprachwerken ist Aufgabe der VG WORT. Der folgende Bei-
trag gibt einen Einblick in die umfangreiche Inkassotätigkeit dieser Verwertungs-
gesellschaft. Dabei werden sowohl die Vergütungspflichten der Nutzer als auch
die Modalitäten der Ausschüttung im Einzelnen behandelt.
7 Kultur & Recht Juli 2000
3. B Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie Verwertungsgesellschaften
B3 Das Recht der Verwertungsgesellschaften
1. Organisation
1.1 Geschichte und Geschäftsbereiche
Die Verwertungsgesellschaft WORT wurde 1958 gemeinsam von Autoren und
ihren Verlegern zur Verwaltung von Zweitrechten an Sprachwerken in München
gegründet. 1978 fusionierte sie mit der beim Börsenverein des Deutschen Buch-
handels angesiedelten Verwertungsgesellschaft Wissenschaft, die die Rechte von B
Autoren und Verlegern an wissenschaftlichen Sprachwerken wahrnahm. Seither 3.5
bestehen innerhalb der vergrößerten VG WORT sechs Berufsgruppen: S. 3
- Autoren und Übersetzer schöngeistiger und dramatischer Literatur,
- Journalisten, Autoren und Übersetzer von Sachliteratur,
- Autoren und Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur,
- Verleger von schöngeistigen Werken und von Sachliteratur,
- Bühnenverleger und
- Verleger von wissenschaftlichen Werken und von Fachliteratur.
Die Tätigkeit der VG WORT beschränkt sich auf die Verwaltung urheberrechtli-
cher Nutzungsrechte an Sprachwerken. Darüber hinaus nimmt die VG WORT
auch die Rechte an Eigenillustrationen von Autoren wissenschaftlicher Texte
wahr; die sonstigen Bildrechte werden durch die VG Bild-Kunst verwaltet
(vgl. Beitrag B 3.3 in diesem Handbuch). Seit 1998 nimmt die VG WORT dar-
über hinaus auch Leistungsschutzrechte wahr, soweit Verleger als Produzenten
von Tonträgern mit Sprachwerken (insbesondere Hörbüchern und Lehrgängen)
tätig sind und sie diese Rechte nicht schon an die GVL (vgl. Beitrag B 3.2 in
diesem Handbuch) abgetreten haben.
1.2 Statuten
Die Statuten der VG WORT bestehen aus der Satzung, dem Wahrnehmungsver-
trag und den Verteilungsplänen. Die VG WORT ist ein rechtsfähiger Verein kraft
staatlicher Verleihung, d. h. eine Eintragung in das Vereinsregister erfolgt nicht.
Autoren und Verlage, die ihr ihre Rechte zur Wahrnehmung einräumen, werden in
drei Gruppen unterschieden:
- Mitglieder im vereinsrechtlichen Sinne. Sie bestimmen durch die Mitglie-
derversammlung die Geschicke der VG WORT. Die Voraussetzungen für
die Aufnahme eines Mitglieds sind in § 2 der Satzung festgelegt und ver-
langen insbesondere ein nicht unerhebliches Aufkommen aus den Aus-
schüttungen der VG WORT in den vergangenen Jahren; damit ist sicherge-
7 Kultur & Recht Juli 2000
4. B Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie Verwertungsgesellschaften
B3 Das Recht der Verwertungsgesellschaften
stellt, dass die Grundregeln der VG WORT von solchen Rechteinhabern fest-
gelegt werden, die selbst ein nicht unerhebliches wirtschaftliches Interesse an
ihrer Entwicklung haben. Mitglieder bezahlen eine Aufnahmegebühr und
jährliche Mitgliedsbeiträge (§ 2 VIII. der Satzung).
- Wahrnehmungsberechtigte, die vor jeder Mitgliederversammlung zu einer
Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten zusammentreten. Dort werden
B aus ihrer Mitte alle vier Jahre Delegierte gewählt, die - mit Ausnahme des
3.5 passiven Wahlrechts in den Verwaltungsrat - die gleichen Rechte wie die Mit-
glieder haben. Die Wahrnehmungsberechtigten schließen - wie die Mitglieder
S. 4
- mit der VG WORT einen Wahrnehmungsvertrag ab. Durch den Abschluss
des Wahrnehmungsvertrages entstehen dem Autor oder Verlag keinerlei
Kosten.
- Berechtigte schließlich sind Rechteinhaber, die ohne Abschluss eines Wahr-
nehmungsvertrages nur in Einzelfällen von der Rechtewahrnehmung durch
die VG WORT Gebrauch machen. Es sind dies in der Regel Wissenschaftler,
die - im Verhältnis z. B. zu Journalisten oder Schriftstellern - relativ selten
Sprachwerke veröffentlichen.
1998 zählte die VG WORT rund 95.000 Wahrnehmungsberechtigte (davon rund
4.500 Verlage) und rund 125.000 Berechtigte (davon rund 1.500 Verlage). Die
Ausschüttungen erfolgen für Rechteinhaber aller drei Gruppen auf völlig identi-
sche Weise.
1.3 Verwaltung
Für ihre umfangreiche Inkasso- und Ausschüttungstätigkeit beschäftigt die
VG WORT in München ca. 75 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Daneben besteht
ein Büro in Berlin, das gemeinsam mit der VG Bild-Kunst betrieben wird. Die
VG WORT hat - insbesondere durch das Inkasso für andere Verwertungsgesell-
schaften (hierzu siehe unten Kap. 2) - betriebliche Einnahmen, die die Verwal-
tungskosten vermindern. Die Nettoaufwendungen betrugen 1998 DM 10,7 Mio.
und machten - wie in den Vorjahren - rund 8 % der Inlandserlöse aus. Die Verwal-
tungskosten werden von den Einnahmen abgezogen und der gesamte Rest (von
einer eingenommenen DM also rund 92 Pfennig) ausgeschüttet bzw. den sozialen
und kulturellen Einrichtungen (hierzu siehe unten Kap. 4) zugeführt.
7 Kultur & Recht Juli 2000