2. Was ist eine Organspende?
• Als Organspende bezeichnet man das zur Verfügung stellen eines Organs eines
lebenden oder verstorbenen Menschen
• Transplantation: Verpflanzung von organischen Material in der Medizin
• es gelten gesetzliche Regelungen (sind von Staat zu Staat verschieden)
• Voraussetzung für postmortale Organspende (lat. Post mortem-nach dem Tod):
eindeutig Feststellung des Hirntods
3. Was kann man transplantieren?
• Herz
• Leber (als Ganzes oder in Teilen)
• Lungenflügel (einzeln oder beide)
• Nieren
4. Was kann man transplantieren?
• Dickdarm
• Bauchspeicheldrüse
• Dünndarm
• Einige Organe wie zum Beispiel der Magen
sind nicht zum transplantieren geeignet
5. Wovon ist die Wartezeit auf ein
Organ abhängig?
Es kann sehr lange dauern bis dem
Patienten ein passendes Organ zur
Verfügung steht. Welche Kriterien
beeinflussen die Wartezeit?
• Dringlichkeit
• Gewebeverträglichkeit
• Alter
• Erfolgsaussicht
6. Kann man Organe züchten?
Es könnte eine Möglichkeit sein ein passendes
„Spenderorgan“ zu finden ohne lange
Wartezeiten und abstoßende Reaktionen des
Körpers, da mit eigenen Stammzellen
gearbeitet wird.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist das
Programm noch lange nicht ausgereift.
Viele Forscher denken, dass man in
naher Zukunft aus zum Beispiel
Schweineherzen ein menschliches
Ersatzorgan bauen kann. Denkbar ist
diese Methode nicht nur für das
Herz, sondern auch für alle anderen
Organe
7. Organverpflanzung
• Die ersten Versuche einer
Organtransplantation schlugen fehl
• 1958 entdeckte der französische Arzt
Jean Dausset das HLA-System (damit
entscheidet der Körper ob es sich um
fremdes oder eigenes Gewebe handelt)
• Trotz den neuen Erkenntnissen gibt es
weiterhin viele Todesfälle nach
Organtransplantationen
• Cyclosporin (Pilzkultur) wird entdeckt und
fortlaufend als Mittel zur Unterdrückung der
Immunabwehr des Körpers eingesetzt
• Die Nebenwirkungen nach einer Transplantation
sind unterschiedlich und reichen von einem
normalen Leben bis starke Einschränkungen der
Leistungsfähigkeit
8. Religiöse Positionen
Christentum
Die Christen haben sind für
die Organspende. Es gilt als
ein Akt der Nächstenliebe
und moralisch
verantwortungsvoll. Auch
Papst Benedikt XVI. besitzt
einen Organspende Ausweis
Islamismus
Da es im Islam mehrere
Glaubensrichtungen
gibt, herrscht keine
einheitliche Meinung.
Traditionelle Würdenträger
sind generell gegen die
postmortale Organspende, da
der Körper Allah gehört und
man ihn deshalb nicht
verletzen darf. Im modernen
Islam ist das Transplantieren
erlaubt , wenn es für den
Empfänger eine
lebensrettende Maßnahme
ist.
Hinduismus
Im Hinduismus heißt
es, dass die Seele des
Verstorbenen in einem
anderen Lebewesen
wiedergeboren wird.
Obwohl Seele und Körper
getrennt wahrgenommen
werden herrscht das
Meinungsbild, dass der
Leichnam unversehrt
bleiben muss. Anderseits ist
es eine große Tradition
leidenden zu helfen.
Letztendlich ist es eine
individuelle Entscheidung.
9. Religiöse Positionen
Judentum
Im Judentum hängt die Meinung zur
Organspende davon ab, ob es sich um
einen liberalen oder orthodoxen Juden
handelt. Den liberalen Juden ist das
Leben mehr wert als ein unversehrter
Leichnam, die Orthodoxen legen sehr
viel Wert auf einen heilen Leichnam.
Doch seitdem Israels Chefrabbinat die
postmortale Organspende akzeptiert
gibt es sogar ein religiöses Gebot, was
zur Organspende aufruft. Heute
tolerieren sogar ultraorthodoxe Juden
das Transplantieren von Organen.
Buddhismus
Im Buddhismus gilt Körper und Seele als
unzertrennbare Einheit. Die Einheit wird durch den
Todesprozess aufgehoben. Allerdings sieht man im
Todesprozess nicht die Diagnostik des
Hirntods, sondern einen prozesshaften Vorgang.
Deshalb stehen viele Anhänger der Organspende
kritisch gegenüber. Trotzdem ist es erlaubt, weil
Mitgefühl und Teilen und Geben Voraussetzungen für
das Erlangen des Nirwana sind.
Schintoismus
Organentnahme bei Verstorbenen wird
abgelehnt, da nur ein unversehrter Leichnam
wiedergeboren werden kann. Darüber hinaus
glauben die Japaner, dass eine Organentnahme der
Familie Unglück bringt.
10. Bedingungen für eine Transplantation
• der Spender nach einer Aufklärung eingewilligt haben.
• festgestellt werden ob das Spenderorgan für den Empfänger geeignet ist.
• gesichert sein, dass die Organspende keine gesundheitlichen Folgen (bis auf
das Operationsrisiko) nach sich zieht
• gesichert sein, dass es sich beim Spender um eine Person handelt die dem
Empfänger nahe steht z.B. Verwandte, Ehegatte, Lebenspartner
In Deutschland muss vor der Organentnahme…
• der Gesamthirntod festgestellt sein.
…bei Lebenden…
…bei Verstorbenen…
11. Der Hirntod
„Hirntod" wird definiert als
Zustand des irreversiblen
Erloschenseins der
Gesamtfunktion des
Großhirns, des Kleinhirns
und des Hirnstamms bei
einer durch kontrollierte
Beatmung noch
aufrechterhaltenen Herz-
Kreislauffunktion. Der
Hirntod ist der Tod des
Menschen."
(" Kriterien des Hirntodes"
des Wissenschaftlichen
Beirates der
Bundesärztekammer vom
29.6.91)
Dennoch ist der Begriff des Hirntodes für viele Menschen
schwer zu verstehen und mit Unsicherheit verbunden.
Denn ein hirntoter Mensch unterscheidet sich äußerlich
nicht von einem tief bewusstlosen Menschen: Die
Hautfarbe ist rosig, er wird beatmet also hebt und senkt
sich der Brustkorb, auch das Herz schlägt – das alles
jedoch wird nur noch von der Intensivmedizin aufrecht
erhalten. Beim Hirntod ist das Gehirn völlig ausgefallen
und eine Rückkehr ins Leben ist unwiederbringlich
unmöglich.
12. Die Wahrscheinlichkeit einer
Organspende
Eine Organspende ist oft gar nicht möglich, denn nur Organe von Hirntoten können überhaupt
transplantiert werden. Für die Transplantation müssen die Organe noch durchblutet sein, damit
die Chirurgen sie bei der Entnahme so präparieren können, dass sie den Weg zum Empfänger
überstehen.
• 900.000 Todesfälle in
einem Jahr
• Ca. 400.000 sterben im
Krankenhaus
• Davon werden etwa 1% als
hirntot diagnostiziert
(4.000 Menschen)
• 0,5% der Todesfälle kommt
überhaupt als Spender in
Frage und nur 20% der
Deutschen besitzen einen
Organspendeausweis
=in einem Jahr würde es
ungefähr 800 Organspender
geben
13. Organspendeausweis
Der Organspendeausweis ist eine Willenserklärung für den Todesfall. Er ermöglicht
es, auszudrücken, ob man nach dem Tod mit einer Organentnahme und
Gewebeentnahme einverstanden ist, nicht einverstanden ist, oder ob man jemanden
Dritten bevollmächtigen will, im Todesfall diese Entscheidung zu treffen.
Vorausgesetzt, der Ausweis ist im Bedarfsfall auffindbar und unmissverständlich
ausgefüllt, kann sich der potentielle Organspender sicher sein, dass entsprechend
seinen Wünschen und Einschränkungen auf dem Organspendeausweis verfahren
wird.
14. Organspende-Notwendigkeit oder
Leichenschändung
Pro-Argumente Contra-Argumente
• Rettet und verlängert Leben • Lange Wartezeiten
• Alle Organempfänger sind über die
zusätzliche Zeit die ihnen geschenkt
wird dankbar
• Viele Menschen haben Angst, weil einige
Körperfunktionen nach dem Hirntod noch funktionieren
die Leute denken, dass man im Unterbewusstsein noch
mitkriegt, dass man aufgeschnitten wird
• Abstoßreaktion vom Immunsystem
• Angehörige können sich nicht richtig verabschieden
• Trotz Organspendeausweis ist die Wahrscheinlichkeit, dass
meine Organe verpflanzt werden sehr gering
• Hohes Operationsrisiko
• Begrenzte Lebensdauer der Organe
• Leistungsfähigkeit des Empfängers ist oft stark
eingeschränkt
• Kein „friedvolles Übergleiten“ in den Tod
• In vielen Ländern wird Organmissbrauch betrieben