Vermögen und Einkommen sichern
Krisenschutz für Unternehmer
Leseprobe zum Praxishandbuch für die Gründung einer Schweizer Stiftung.
Erklärt, wie eine Gründung vorbereitet wird:
besteht Anwaltzwang,
Was eine Stiftung ist?
Willensäußerungen
Familienstiftung
Unternehmensstiftungen
Eintragung ins Handelregister
Anfechten der Stiftung
Organisation und Stiftungsaufsicht
welche Organe muss eine Stiftung haben?
welche Aufgaben haben Stiftungsräte?
wer hat die Aufsicht über eine Stiftung?
Anlage des Stiftungsvermögens,
Aufhebung einer Stiftung
sowie Namensrecht
1. Torsten Kühne
Verrmögen und Einkommen sichern
Krisenschutz
für Unternehmer
Das Praxis-Handbuch
Das So-geht`s-Buch
für die Gründung einer
für die Gründung einer
Schweizer Stiftung
Schweizer Stiftung
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2. Vermögen und Einkommen sichern
Krisenschutz
für Unternehmer
Das Praxishandbuch für die erfolgreiche Gründung und Führung einer Schweizer Stiftung
Gebrauchsanleitung
Rechtliche Einführung
Gesetzliche Bestimmungen
Checklisten
Hilfsblätter
Mustervorlagen
Behördenverzeichnis
Autor:
Torsten Kühne
Bestellung:
381 Mo 4. Tayak
A. Moung Sa Kaeo
27000 Thailand
torsten-kuehne@hotmail.com
Vorwort
Dieser Ratgeber soll Personen ohne juristischer Ausbildung in die Lage versetzen,
rechtliche Probleme ohne Rechtsberater lösen oder zumindest soweit vorbereiten zu
können, dass ein beigezogener Rechtsberater effizient instruiert werden kann.
Dieses Werk stellt die wesentlichen Informationen für die Gründung und Führung einer
Schweizer Stiftung zusammen.
Das vorliegende Werk wurde von dem Autor mit aller Sorgfalt erarbeitet. Dennoch müssen
der Autor jedwede Haftung für das Werk und seinen Checklisten und Muster ablehnen, den
es kann weder gewährleistet werden, dass die Checklisten und Muster auf jeden konkreten
Fall anwendbar sind, noch das die Behörden hier vertretenen Auffassungen von allen
betroffenen Behörden geteilt oder befolgt werden. Ferner kann eine geltende Rechtspraxis
von Gerichten und Behörden auch geändert werden.
Wer rechtliche Risiken ausschließen will, sollte professionellen Rat beiziehen. Diesfalls
hilft das vorliegende Werk bei der Vorbereitung der Besprechung mit dem Berater.
1
3. Inhaltsverzeichnis
Gebrauchsanleitung
4
Brauche ich einen Anwalt?
5
Wann brauche ich ein Anwalt?
6
Wie finde ich ein Anwalt?
6
Gründung vorbereiten
7
Nach der Gründung
8
Einführung in das Stiftungsrecht
9
Was ist eine Stiftung?
10
Willensäußerungen ind Stiftungsurkunde
10
Familienstiftung
11
Kirchliche Stitftungen
11
Unternehmensstiftung
12
Was ist in das Handelsregister einzutragen?
12
Errichtung Anfechten der Stiftung
13
Organisation und Stiftungsaufsicht
13
Welche Organe muss eine Stiftung haben?
13
Welche Aufgaben hat der Stiftungsrat?
13
Wie haften die Stiftungsräte?
14
Aufsicht über eine Stiftung
14
Umfang der Stiftungsaufsicht
14
Anlage des Stiftungsvermögens
15
Umwandlung und Aufhebung
15
Umwandlung der Stiftung
15
wesentliche und unwesentliche Änderungen
16
Aufhebung der Stiftung
16
Liquidation des Stiftungsvermögens
16
organisatorische Aufhebung der Stiftung
17
Schutz des Namens
17
der Name
17
Enseigne
17
notwendigen Namenszusätze
18
Grundsatz der Namenseinheit
18
2
4. Täuschungsverbot
18
gleichlautende Stiftungen
19
Verbot reiner Sachbezeichnungen
19
Schutz des Namens
19
Recht auf ausschließlichen Gebrauch
20
Umwandlung und Aufhebung
20
Bildung und Schutz des Namens der Stiftung
20
Gesetzesstimmungen
21
Errichtung
Art. 80 Im Allgemeinen
Art. 81 Form der Errichtung
Art. 82 . Anfechtung
21
21
21
Organisation
Art. 83
21
Aufsicht
Art. 84
21
Umwandlung der Stiftung
Art. 85 . Änderung der Organisation
Art. 86 Änderung des Zweckes
22
22
Familienstiftungen und kirchliche Stiftungen
Art. 87 Stimmrecht und Mehrheit
22
Aufhebung
Art. 88
1. Von Gesetzes wegen und durch den Richter
Art. 89
II. Klagerecht und Löschung im Register
Personalfürsorgestiftungen
Art. 89
22
23
23
Checklisten
Checkliste 1: Personalien der Stifter/ Ihre Vertreter Stifter:
24
Checkliste 2: Personalien von weiteren Zeichnungsberechtigten
25
Checkliste 3: Stiftungsstatut und Beilagen
26
Checkliste 4: Vorbereitung der Stiftungsratssitzung (anlässlich Jahresabschluss)
27
Checkliste 5: Mindestinhalt des Protokolls einer Stiftungsratssitzung
29
3
5. Hilfsblätter
Hilfsblatt 1: Anmeldung an das Handelsregisteramt
30
Hilfsblatt 2: Öffentliche Urkunde
32
Hilfsblatt 3: Organisationsreglement
34
Hilfsblatt 4: Einladung zur Stiftungsratssitzung
39
Hilfsblatt 5: Protokoll der Stiftungsratssitzung
41
Hilfsblatt 6: Anmeldung an das Handelsregister
44
(neues Stiftungsratsmitglied)
Hilfsblatt 7: Wahlannahmeerklärung und Zeichnungsmuster
46
Hilfsblatt 8: Stiftungsratsprotokoll
47
Mustervorlagen
Mustervorlage 1: Anmeldung (Neueintragung)
49
Mustervorlage 2: Wahlannahmeerklärung und Zeichnungsmuster
51
Mustervorlage 3: Stiftungsstatut
52
Mustervorlage 4: Organisationsreglement
55
Mustervorlage 5: Protokoll der Stiftungsratssitzung
59
Mustervorlage 6: Anmeldung (neues Stiftungsratsmitglied)
61
Mustervorlage 7: Stiftungsratsprotokoll (neues Mitglied)
63
Behördenverzeichnis: Verzeichnis der Handelsregisterämter
65
4
6. Verhältnis zum Stiftungszweck. Dabei genügt ein symbolisches Anfangskapital,
wenn weitere Zuwendungen verbindlich zugesichert sind oder direkt Forderungen
gegen den Stifter eingebracht werden.
Sind die genannten drei Punkte nicht gegeben, kann die Stiftung nicht gültig errichtet
werden. Ist dagegen die vom Stifter vorgesehene Organisation nicht genügend, muss
die Aufsichtsbehörde die nötigen Verfügungen treffen.
4.
Spezialfall: Was ist eine Familienstiftung?
Ein Vermögen kann mit einer Familie dadurch verbunden werden, dass zur Bestreitung der
Kosten der Erziehung, Ausstattung oder Unterstützung von Familienangehörigen oder zu
ähnlichen Zwecken eine Familienstiftung errichtet wird.
Entscheidendes Merkmal der Familienstiftung ist, dass der Destinatärkreis auf die
Angehörigen einer bestimmten Familie beschränkt ist. Die im Gesetz angeführten
Zweckbestimmungen für Familienstiftungen sind abschließend aufgezählt. Insbesondere
unzulässig sind sogenannte Unterhaltsstiftungen, die, weil sie den bloßen Unterhalt von
Familienangehörigen sicherstellen wollen, sich den von Gesetzes wegen verbotenen
Familienfideikommissen nähern.
Zulässig sind dagegen sogenannt gemischte Stiftungen, die mit einem vorwiegend im
Interesse der Allgemeinheit liegenden ideellen Hauptzweck und einem der Familie
dienenden Nebenzweck von ganz untergeordneter Bedeutung ausgestattet sind.
Die Familienstiftungen sind der Aufsichtsbehörde nicht unterstellt. Die Eintragung in
das Handelsregister ist freiwillig.
5.
Spezialfall: Was ist eine kirchliche Stiftung?
Kirchliche Stiftungen dienen religiösen Zielen, indem sie Inhaber kirchlicher Ämter
unterstützen oder zur Erforschung, Verbreitung und Bewahrung kirchlicher Lehren
beitragen, oder indem sie die Rahmenbedingungen für Kulthandlungen (z. B.
Gottesdienste) gewährleisten oder fördern. Bloß soziale oder kulturelle Zielsetzungen sind
für kirchliche Stiftungen unzulässig.
Die kirchlichen Stiftungen sind unter Vorbehalt des öffentlichen Rechts der Aufsichtsbehörde nicht unterstellt. Die Eintragung in das Handelsregister ist freiwillig.
11
7. 6.
Spezialfall: Was ist eine Unternehmensstiftung?
Bei der Unternehmensstiftung ist eine Stiftung Trägerin eines Unternehmens.
Und zwar dergestalt, dass das der Stiftung gewidmete Vermögen zu einem erheblichen
Teil aus dem Unternehmen oder einer wesentlichen Beteiligung daran besteht.
Von seiner Konzeption her ist das Stiftungsrecht zur Verfolgung ideeller Zwecke gedacht.
Es besteht aber kein Verbot der Unternehmensstiftung.
Gegen die Zulässigkeit der Unternehmensstiftung werden vor allem ordnungspolitische
Bedenken angeführt.
So bestehen bei der Stiftung keine Vorschriften, die einen Gläubigerschutz
gewährleisten. Insbesondere hat die Stiftung kein Mindestkapital, und sie ist nicht zur
Reservenbildung verpflichtet. Sodann sind von jeder Trägerschaft losgelöste
Unternehmen, die sich nur selbst genügen müssen, ordnungspolitisch unerwünscht.
7.
Was ist in das Handelsregister einzutragen?
Die Eintragung in das Handelsregister erfolgt aufgrund der Stiftungsurkunde und unter
Angabe der Mitglieder der Verwaltung.
Besteht im Zeitpunkt der Anmeldung an das Handelsregister noch keine Bestätigung der
Übernahme der Stiftungsaufsicht. Wird sie vom Handelsregister vom Amts wegen
eingeholt. Im Übrigen soll die Eintragung über die Stiftung enthalten:
-
den Namen
-
den Sitz und das Domizil
-
den Zweck
-
das Datum der Errichtung
-
die Organisation
-
die Bezeichnung der Stiftungsaufsicht
-
die Vertretung und die Art der Zeichnung
12