Eine Folien aus mehreren Vorträgen mit vielen Links zu Quellen zu E-Government in Deutschland: Zeittafel; E-Government; E-GovG-Flickenteppich; Zugangseröffnung; Papierpost; 115-Bürgertelefon; EU-Dienstleistungsrichtlinie; Elektronischer Rechtsverkehr; eIDAS; eInvoicing; Onlinezugangsgesetz; Open Data Gesetz; Digitalisierungsstrategie in Kommunen; Fazit.
3. WKWKE-Government
Behördenspiegel Online, Nr. 801 Oktober 2016
http://www.daten.behoerdenspiegel.eu/nl/nl801.pdf
Ist E-Government bereits tot?
„Wenn es in Deutschland keine Initialzündung gibt, ist E-Government schon
tot, bevor es überhaupt richtig zum Leben erweckt wurde.“
3
4. WKWKZeittafel E-Government I
4
1997 Signaturgesetz SigG und Signaturverordnung SigVO – bedeutungslos da keine Fachgesetze Qualifizierte Sigantur
1998 EU-Signaturrichtlinie: kein einheitlicher Standard (einfache (Scan), fortgeschrittene (Software) qualifizierte Signatur
(Hardware))
1999-
2003
Projekt MEDIA@komm, 45 Mio DM für qualifizierte Signaturen in drei Kommunen von BMWi
In USA Texas-Portal (harte Dienstleistungen (Führerscheinverlängerung) online. Städte Austin, Denver begeistert
2001/
2002
BMI: Schriftform national unterschiedlich nach Hardware (Papier, elektronisch): §126a BGB Elektronische Form, §126b
Elektronische Form, §371a ZPO, §3a VwVwG, §87a AO, §36a SGB I Elektron. Form. Weltweit einmalige Trennung
2001/
2002
Signaturstudie und Signaturbündnis BMWi (10 Mio DM)
2002 Jobcard (später als Elena geplatzt) mit qual. Sig für Arbeitnehmer im Hartz-Bericht
2006 Gesundheitskarte (sollte ursprünglich auch qualifizierte Signatur bringen – irgendwie vergessen)
2009 EU-Dienstleistungsrichtlinie: Artikel 8 Einfach und online Gewerbe anmelden für EU-Bürger mit §3a VwVfG boykottiert
2010 Neuer Personalausweis nPA/epA: teuer, aber 2016 immer noch nicht verbreitet
2011 De-Mail (als Bürgerportal gestartet, kann auch mit „Handy-Signatur“ betrieben werden)
2013 E-Akte mit TR-ResiScan und TR-Esor (qual.Signatur beim Scannen wegen BSI);
Trustcenter (Telekom, Post, Banken fast alle wieder zu
E-Government-Gesetz (viele Behörden haben rechtswidrig Zugang nicht durch De-Mail eröffnet)
2013 Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten – ERVG (Artikel 1, Nr. 1, Punkt (3) erst in
2018 in Kraft – elektronisches Dokument mit QualSig oder signiert mit sicherem Übermittlungsweg)
2015 beA Portal für Rechtsanwälte, Schriftsätze an Gerichte mit qualSig vor die Wand gefahren.
In USA und UK E-Filing mit User/Passwort seit Jahren in Betrieb
4
5. WKWKZeittafel E-Government II
5
2016 EU-eIDAS Verordnung: SigG inkompatibel, alle müssen alle notifizierten Verfahren anerkennen, wöchentliche Upadates?
2016 Bürgerportale in mehreren Ländern geplant (De-Mail war als Bürgerportal gestartet und als nationale E-Mail ohne
Kompatibilität zu internationaler E-Mail nach Standards)
2016 E-Governmentgesetz in mehreren Bundesländern Flickenteppich (siehe Extraseite)
2016 EU-E-Invoicerichtlinie (zwei nationale Standards, nicht kompatibel zu anderen EU-Ländern (Zugferd + E-Rechnung)
2016 Smart Cities, Breitband, IoT
2016 D21 E-Government-Monitor: E-Gov-Nutzung nach wie vor niedrig (DE 45%, AT 74%, CH 65%, 3 Mal im Jahr)
http://www.initiatived21.de/portfolio/egovmon2016/
Digitalisierungsindex: Nur mittlerer Digitalisierungsgrad / Digitale Kompetenzen gering ausgeprägt
http://www.initiatived21.de/2016/11/pressemitteilung-studie-d21-digital-index-2016/
2016 BND-Gesetz weitet elektronische Spionage einer Behörde dramatisch aus
2016 Entwurf „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG)
Artikel 9 von Regelungen zum Bund-Länder-Finanzausgleich
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Gesetze/2016-12-14-neuregelung-bundesstaatliches-
finanzausgleichssystem.pdf?__blob=publicationFile&v=4
2016 Entwurf eines Open Data Gesetzes https://okfn.de/blog/2016/12/odgesetz/
2018 EU-DSGVO nur für privaten Bereich, weniger für Staat (Datenschutzgrundverordnung)
http://wk-blog.wolfgang-ksoll.de/2015/12/03/e-government-in-deutschland-in-der-sackgasse/
http://wk-blog.wolfgang-ksoll.de/egov/
6. WKWKEGovG-Flickenteppich
6
InKraft
E-Akte
E-Aktebis
E-Archiv
Nachweise
Portal
De-Mail
QualSig
nPA/eID
DigUnterschrift
Kommunen
E-Payment
E-Rechnung
Formulare
Verschlüss.
OpenData
Beteiligung
GeoRef
Servicekonto
Amtsblatt
KoopRat
Bund 01.08.2013 §6 Soll §5 §2 §2 §2 §4 §13 §12 §14 §15
Baden-Württemberg bed. 2022 ja ja teils
Bayern 30.12.2015 ja Unterst. ja ja
Berlin 10.06.2016§7 2023 §6 §4 §5 §4,
§12
ja §13 §14 §17 §18 §22
Brandenburg -
Bremen -
Mecklenburg-
Vorpommern
26.04.2016 §10
Soll
§10 §5 ja §2 §2 §4 §2 §8 §6 §17
Niedersachsen -
Nordrhein-Westfalen 06.07.2016ja ja §8 ja ja ja §7 §3 §16 §18 §17 ja ja §21
Saarland -
Sachsen 09.04.2014 2018
Schleswig-Holstein 08.07.2009ja 2017 §8 ja §8 ja
E-Governmentgesetze von Bund und Ländern
E-Government wird in Bund und Ländern (und Kommunen) völlig unterschiedlich geregelt: ob überhaupt,
mit oder ohne E-Partizipation; E-Akte Muss oder Soll und E-Archiv, E-Payment, QualSig, eID,
unterschiedlich; Zugangseröffnung, Geodaten, Formulare und Verschlüsselung unterschiedlich
Zur Erinnerung: Artikel 72 Grundgesetz
„(2) Auf den Gebieten des Artikels 74 Abs. 1 Nr. 4, 7, 11, 13, 15, 19a, 20, 22, 25 und 26 hat der Bund das
Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine
bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht.“
7. WKWKZugangseröffnung Vorgehen sehr kompliziert
7
Recht
EGovG, VwVfG, DeMailG, Personalausweisgesetz, BDSG, StGB, …
Schriftform, elektronische Form, Formfreiheit, Datenschutz, Geheimnisse
Was muss ich umsetzen, was darf ich umsetzen?
Technik
Qualifizierte Signatur, eID im nPA, De-Mail
Eingehende, ausgehende Kommunikation, Anwendungen, Umsetzung der
rechtlichen Anforderungen
Was kann ich umsetzen?
Business Case
EGovG, VwVfG, DeMailG, Personalausweisgesetz, BDSG, …
Welche Lösungen setzen sich durch, welche erst „später“? Nutzen für
Kunden und Unternehmen
Welche Umsetzung rechnet sich?
Was wollen wir umsetzen?Umsetzung
8. WKWK
Incoming/Outgoing Mail
Scanning /Printing
Einkommende E-Mail
- normale E-Mail
- Qual. Signaturen
- De-Mail
- E-Invoicing (eingeh.)
Business driver:
Neues E-Government Gesetz
Interne Systeme
- E-Mail (meist MS Exchange)
- Dokumenten Management System
- MS-Word
- ERP via XML
Ausgehende E-Mail
- normale E-Mail
- Qual. Signaturen
- De-Mail
- E-Invoicing (ausgeh.)
Ausgehende Post
-Printing
- Envelope
- Delivery
Eingehende Post
-Scanning
- E-Mail
- DMS
Entwicklung und Einrichtung eines
Bürgerportals insbesondere zur
Umsetzung des digitalen
Postversandes
8
Ein– und ausgehende Mail und Post müssen ggf. Medienwandel erfahren (Einscannen/Ausdrucken). Digitalsierung
wird durch (im Vergleich zum Ausland) sehr komplizierte Technik und ohne Pönalen bei Gesetzesverletzung (z.B.
fehlender De-Mail Zugang bei Bundesbehörden trotz gesetzlichen Gebotes nach EGovG) behindert.
9. WKWKCallcenter “115” -Bürgertelefon
http://de.slideshare.net/WolfgangKsoll/wks-11505
Eine Nicht-Notruf-Nummer
311 USA, 114 Schweden, 115 Deutschland
Notrufnummern
110 Polizei, 112 Feuer, Rettung
115 ist Telefonnummer für lokale Verwaltung
Verfügbarkeit in D auf Karte rechts
Die Nutzung von 115 ist freiwillig
In D ist Nutzung (noch) geringer als z.B. in New York City 311:
Jede Behörde hat im Jahresbericht nachzuweisen (Bloomberg)
- Anzahl der Anrufe
- Probleme im First Level gelöst
- Service levels
- KPIs Definition und Nachweis
- Verbesserung der Behördenarbeit
2008: gemischte Arbeitsgruppe EU-DL-RL/D115
(KRZN, Moers, Solingen, Bottrop, Krefeld, etc.)
Möglicher Service: Einführung und Verbesserung von 115
Bisher Flickenteppich, eher Glücksspiel als einheitliche
Lebensverhältnss
9
Bürgertelefon 115 wird in weit geringerem Ausbau als im Ausland 311 genutzt. Damit auch keine positiven
Seiteneffekte wie Aufstellung eines Zuständigkeitsfinders als Wissensmanagement flächendeckend.
10. WKWKEU-Dienstleistungsrichtlinie (anwendbar seit Kraft 28.12.2009)
RICHTLINIE 2006/123/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt
Artikel 8
Elektronische Verfahrensabwicklung
(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder die Ausübung einer
Dienstleistungstätigkeit betreffen, problemlos aus der Ferne und elektronisch über den betreffenden einheitlichen
Ansprechpartner oder bei der betreffenden zuständigen Behörde abgewickelt
werden können.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ%3AL%3A2006%3A376%3A0036%3A0068%3Ade%3APDF
Artikel 8 wurde durch deutschen Gesetzgeber mit §3a VwVfG sabotiert, Beispiel Sachsen
„Elektronische Anmeldung
Dies ist ein Antrag mit Schriftformerfordernis, das heißt er kann von Ihnen nur rechtswirksam gestellt werden, wenn Sie ihn
entweder: mit qualifizierter elektronischer Signatur (mittels Signaturkarte) signieren und dann freigeben
oder ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und per Fax oder Post versenden oder einscannen und die eingescannten
Anlagen (PDF etc.) per E-Mail versenden.“
http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do?action=showdetail&modul=VB&id=2344!0&name=Gewerbe%20anmelden
Eine Signaturkarte für die qualifizierte Signatur nach deutschem Signaturgesetz ist im EU-Ausland nicht erhältlich. Damit
wird Artikel 8 EU-DLR sabotiert.
Folge: viele Bundesländer haben viele Millionen € aufgewendet zur Umsetzung der EU-DLR, aber keine einzige
Gewerbeanmeldung von EU-Ausländern online bekommen. Die Rache der EU dafür kam mit eIDAS
10
Deutschland hat die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie mit nationalen Gesetzen und Technikspielereien
sabotiert und boykottiert. Die Rache der EU ist, da man sich nicht auf europäischen Standard einigen wollte, dass
Anbieter nun eine Vielzahl von nicht mehr überschaubaren, notifizierten ID-Services national implementieren
müssen. Kostenaufwuchs statt Bürokratieaufbau und kein Umsetzung der EU-DLR.
11. WKWKGesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs 2013
• Rechtsänderungen der ZPO, Familienrecht, Arbeitsrecht, Sozialgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsordnung,
Bundesrechtsanwaltsordnung, Rechtsdienstleistungsgesetz, Patentrecht, Markenrecht, Geschmacksmustergesetz,
Grundbuchordnung, Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen, Schifffahrtsrechtliche Verteilungsordnung,
Verwaltungszustellungsgesetz, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Handelsregisterordnung, Schiffsregisterordnung,
Gerichtsverfassungsordnung, Gerichts- und Notarkostengesetz, Wechselgesetz, Gerichtskosten,
Zugänglichmachungsverordnung
• beA (Besonderes elektronisches Anwaltspostfach für Anwälte Pflicht mit qualifizierter Signatur
• muss für eIDAS angepasst werden
• Ist inkompatibel zu E-Filing in UK oder USA
• Inkrafttreten ERVG hauptsächlich 1.1.2018 (dann mit qualifizierter Signatur oder De-Mail
• Verselbstständigung der deutschen Justiz
• Integration in Kanzleisoftware für Anwälte nicht vor Mitte 2017 möglich
http://www.lto.de/recht/job-karriere/j/anwaltspostfach-kanzlei-software-nicht-integrierbar-vor-2017/
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Deutsche Rechtsanwälte werden gegenüber ihren englischen und amerikanischen Kollegen bei der elektronischen
Einreichung von Schriftsätzen zu Gerichten ohne Begründung benachteiligt. Projekthindernisse: Nach 20 Jahren
Signaturgesetz mangelte es an einem brauchbaren User-Interface und die proprietäre Software ist nur schwer in
Kanzleisoftware zu integrieren. Benutzungszwang ist kein Ersatz für fehlenden Effizienzgewinn. Einige Parameter
werden mit eIDAS hinfällig. Möglicherweise.
12. WKWKeIDAS 2016
• In Kraft 17.9.2014, Anwendbar (zwingend als VO) ab 1.7.2016
• BMI Elektronische Identifizierung, z.B. nPA
BMWi Vertrauensdienste elektr. Signaturen, Siegel, Zeitstempel, Zertifikate, Websites, Zustellung elektr. Einschreiben,
qual. elektr. Signaturerstellungseinheiten) mit BNetzA
• Gilt nicht für geschlossene Benutzergruppen nationalen Rechtes (wie beA der BRAK)
• Gilt nicht für Abschluss von Verträge oder für Formvorschriften (z.B. auch nicht Handelsregister oder Grundbuch)
• In D sollte mit SigG eigenhändige Unterschrift durch qualifizierte elektronische Signatur qeS ersetzen, durch Siegel,
Attributzertifikate sollte Personenbezug aber schon seit SigG auf Wunsch der Verwaltung aufgehoben werden,
nun neuer Anlauf mit eIDAS
• Nota Bene: Nach §14 UStG war eine Zeit lang für elektronische Rechnungen eine qeS erforderlich.
Das wurde vom BMF wieder abgeschafft!)
• Mit Vertrauensdienstegesetz VDG sollen nationale Anpassungen an eIDAS vollzogen werden.
• Geändert werden: SigG, SigV, De-Mail-Gesetz, Personalausweisgesetz, Personalausweisverordnung, Abgabenordnung,
Vergabeverordnung, Sektorenverordnung, Konzessionsvergabeverordnung, Geldwäschegesetz, Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages, Gesetz über die Verkündung von Rechtsverordnungen und Bekanntmachungen,
Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungszustellungsgesetz, Bundesmeldegesetz mit Verordnungen,Apothekenverordnung,
Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm-VO, VO Verpackungsabfälle, Entsorgungs-VO, Handel mit Emmissionsrechten für
Treibhausgase, Ausländerrecht, Bundesnotarordnung, Beurkundungsgesetz, ZPO, Elektronischer Rechtsverkehr
Bundesgerichte-VO, StPO, Grundbuchordnung + VO, Handelsregister-VO, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen,
Arbeitsgerichtsgesetz, Sozialgerichtsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung, Finanzgerichtsordnung, BGB, HGB,
Unternehmensregister-VO, Vermögensanlagegesetz-VO, VO elektronischeAktenführung, und Rechtsverkehr Deutsches
Patent- und Markenamt, Owi-Gesetz, Steuerlich ID-Nummern-VO, UStG, VergabeVO Militär, weitere VergabeVOs,
VO Medizinprodukte, Waffenregister, Gewinn aus Straftaten, Stützungsregelungen, Tarifvertragsgesetz VO, SGB, VO
Sozialversicherung, Fahrpersonalgesetz, VO Kleinfahrzeuge Binnenschifffahrt, VO Seeschifffahrt,
• Dezember 2016 Änderungen Personalausweisgesetz vorgeschlagen: eID soll standardmäßig aktiviert sein, Zertifikate für
Webserver und nPA-Nutzung erleichtert werden: http://www.egovernment-computing.de/regierung-will-den-npa-staerker-foerdern-a-566546/
12
http://www.dihk.de/branchen/informations-und-kommunikationsbranche/daten-informationssicherheit/doku-elektronisches-siegel
Trennung der Schriftform nach Medium (Papier, elektronisch) 2001/2002 und Einführung rein nationaler Standards bei
QualSig, nPA und De-Mail führte zu massiven Bürokratieaufwuchs ohne Nutzen, was nun durch eIDAS konterkariert
wird.
In Österreich sind nationale Änderungen mit eIDAS zum 1.7.2016 in Kraft getreten
In Deutschland wird Ende 2016 noch diskutiert getrennt nach ID (BMI) und Vertrauensdiensten (BMWi)
13. WKWKRichtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei
öffentlichen Aufträgen (e-Invoicing)
• Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichenAufträgen
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0055&from=EN
• Für öffentliche Aufträge, die europaweit ausgeschrieben werden mussten, muss die Rechnungstellung elektronisch erfolgen
können
• Absurderweise erstellen die Mitgliedsländer keinen einheitlichen europäischen Standard, sonder jedes Mitgliedsland bastelt an
nationalen Standards herum. In D sogar mehrere parallel:
• Einerseits wird am Standard ZugFERD gebastelt (Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) ) BMWi
http://www.ferd-net.de/
• Andererseits fördert das BMI das Projekt eRechnung
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Moderne-Verwaltung/Verwaltungsorganisation/eRechnung/eRechnung_node.html
• Verbindliche Standards sind noch nicht verabschiedet. Einerseits soll die elektronisch Rechnung maschinenlesbar sein,
andererseits sollen Menschen sie auch lesen können.
• In Österreich dagegen ist die EU eInvoicerichtlinie umgesetzt und kann online genutzt werden:
• https://www.erechnung.gv.at/erb
• http://www.postserver.com/produkte-dienste/e-rechnung-an-den-bund
13
http://www.dihk.de/branchen/informations-und-kommunikationsbranche/daten-informationssicherheit/doku-elektronisches-siegel
https://bas.uni-koblenz.de/bas/publications_light.nsf/c5afffd09db54d89c12572180036e1b1/8dd822ca55a69188c1257359004908c1/$FILE/1_e-
procurement.pdf
http://www.project-
consult.de/ecm/news/2016/gesetzentwurf_zur_elektronischen_rechnungsstellung_im_%C3%B6ffentlichen_auftragswesen_ver%C3%B6ffent
http://www.ministerialkongress.de/ecomaXL/files/4e2006.pdf
https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Recht-Steuern/Steuerrecht/Neuer-Ordner/bmf-schreiben-vom-02.07.2012-zur-vereinfachung-der-
elektr.-rechnung.pdf
Es ist absurd, eine europäische Richtlinie für ein Thema, das seit über 20 Jahren in der Wirtschaft mit erfolgreichen
Standards etabliert ist (EDI, XML, cXML, xCBL), mit nationalen Lösungen zu implementieren, die europaweit nicht
interoperabel sind, und auch noch national mehrere parallele Lösungen. Das ist gegen den gemeinsamen
europäischen Markt gerichtet („European Single Market“). Es ist ebenso weltfremd, wie Rechnungen qualifiziert zu
signieren, wie es nach §14, Abs 3, Nr. 1 UStG eine Zeit lang bis 2011 zur Verhinderung elektronischer Rechnungen
Pflicht war.
14. WKWKEntwurf: Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu
Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG)
• Gesetzentwurf durch Bundesregierung verabschiedet im Rahmen des Bund-Länder-Finanzausgleiches
• Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen viele Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen künftig direkt,
einfach und sicher mit drei Klicks erreichen können
• Bund, Länder und Kommunen sollen in einen Portalverbund
• Individuelle Nutzerkonten mit einmaligerAnmeldung
• Elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren
• Der Bund erhält im Kontext der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen durch eine Grundgesetzänderung (Art. 91
c Abs. 5 GG -neu-) eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz zur Ausgestaltung des Zugangs zu den
Verwaltungsdienstleistungen von Bund und Ländern (einschließlich Kommunen)
• Innerhalb von 5 Jahren sollen alle rechtlich und tatsächlich geeigneten Verwaltungsleistungen online angeboten werden.
• Aber: von Abbau der Zugangshürden wie QualSig, eID und DE-Mail ist keine Rede. Keine Anpassung an europäische oder
globale Best Practices, an bewährte Verfahren
• Verweis auf eIDAS und nicht definierte Vertrauensniveaus
• Zur Erinnerung: seit 1999 betreibt der Staat Texas ein Portal, auf dem die Bürger online Dienstleistungen abschließen können,
z.B. Führerscheinverlängerung (Driver License Renewal) für 30 $ Gebühren und 3 $ Convenience Fee. Das Portal war so
erfolgreich, dass Kommunen wie Dallas, Austin, Houston ihre Leistungen auch über das Portal erbringen.
Eine Übertragung auf Deutschland ist durch zahlreiche rechtliche Behinderungen bisher nicht möglich gewesen, die im Zugang
begründet sind und nicht im Portalverbund. Zwei Jahrzehnte freies Spielen für Juristen, zwei Jahrzehnte Ärger für Bürger und
Wirtschaft in Deutschland.
https://www.texas.gov/
14
Pressemitteilung:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/12/buergerportal.html
Gesetzentwurf:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Gesetze/2016-12-14-neuregelung-bundesstaatliches-
finanzausgleichssystem.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Durch Zentralisierung, Grundgesetzänderung, Portalverbund werden nicht die absurden, nationalen Zugangshürden
der Formgesetze (Schriftformdifferenzierung je nach Papier und Elektronik, QualSig, nPA, De-Mail) und der
Fachgesetze (BGB, SGb, ZPO, AO, …) beseitigt, sondern die Hemmnisse ohne Vergleich zum erfolgreichen Ausland
beibehalten.
15. WKWKEntwurf: Open Data Gesetz
• Das EGovG wird mit §12a ergänzt: „Bereitstellen von Daten der Bundesbehörden als offene Daten“
• Unverzüglich nach Erhebung werden Rohdaten zur Verfügung gestellt. Entgeltfrei. Ohne Einschränkung der
Weiternutzung.
• Maschinenlesbar online und Metadaten auf GovData
• Einschränkungen durch Informationsfreiheitsgesetz; Einschränkungen durch Nachweis berechtigten Interesses, wo
gesetzlich vorgeschrieben (z.B. BBauG Gutachterausschüsse oder Berechtsame BBErgG)
• Freistellung von Haftung der Behörde außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
• Zudem wurde Anfang Dezember 2016 der Beitritt zur Open Government Partnership erklärt. Nach den Regeln muss nun
innerhalb von sechs Monaten bis Mitte 2017 ein Action Plan erstellt werden.
15
Gesetzentwurf:
https://okfn.de/blog/2016/12/odgesetz/
http://wk-blog.wolfgang-ksoll.de/open-data/
Bei Open Data scheint es jetzt in die richtige Richtung zu gehen: z.B. kostenlos und ohne Einschränkung durch
komplizierte Lizenzen und Haftungspragmatismus.
16. WKWKNationale Regulierung
EU-Bund-Länder-Kommunen in Teilbereichen
16
Informations-
freiheit
Umwelt Geodaten Open Data Identitäten/
Vertrauen
EU VO 1049/2001 RL 2003/4/EG RL
2007/2/EG
(Inspire)
RL 2013/37 EU
(PSI RL)
SIG-VO
1999/93/EG
eIDAS-VO
910/2014
Bund IFG UIG
BBergG
(Berechtsame)
GeoZG EGovG, IWG
(OpenDataG)
Entw. in 12/2016
SigG/SigV
Länder, Bsp.
Sachsen
(Hamburg!)
Sachsen nur
PetitionsG
SächsUIG
(ROHSA3)
SächsGDIG EGovG NRW
SächsEGovG
SächsEGovGVO
SächsEGovG
Kommunen
Wenn EU-Vorgaben nicht schnell genug harmonisiert werden, wird es teuer und
kompliziert, wie jetzt z.B. bei eIDAS zu sehen ist.
17. WKWK
Was sind Business Driver für die nächsten Jahre? Reicht E-Government
schon/überhaupt für die Digitalisierung der Kommunen?
Identifikation der Handlungsfelder
Außenwirkung
Freies WLAN
Breitband
Open Data
Außenwirkung und Binnenwirkung
Anforderungen aus EGovG
Anforderungen aus E-Rechnungen, eIDAS usw.
Incoming/ Outgoing Mail, Scanning, Printing
E-Procurement (eIDAS) (eVergabe)
EU-Dienstleistungsrichtlinie (Art 8 mit eIDAS)
Ratsinformationssystem
Binnenwirkung
Fachanwendungen
Backoffice-Anwendungen
Endgeräte, Netz, Server, Drucken
Digitalisierungsstrategie für Kommunen
17
18. WKWK
Beispiel Stadt Ulm - City of the future - Digitalisierung
Vision für 2030
• Open Data (Transparenz)
• Smart City
• Outsourcing von IT
• Driverless cars
• Smart grids (Energie)
• Telemedizin
BMBF (Forschungsministerium)
• 2015: 51 Städte Vision
• 2016/17: 20 Städte Maßnahmen
• 2018/19: 8 Städte echte Labore
2015
• Projekt Management Software
• 115 mit Cisco
• EU Dienstleistungsrichtlinie
• Outsourcing mit IT Scanplus gmbH
• 800 PCs seit 2007
• TK Stadtwerke
• Landkreis WAN
StadtUlm
• 120.000 Einwohner
• Baden-Württemberg
Digititalisierung als Haupttreiber
für die Zukunft
www.zukunftsstadt-ulm.de
Cisco kooperiert auch mit Berlin
Huawei kooperiert mit Gelsenkirchen (“Smart City”)
http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/Digital-Wettbewerb-Ulm-auf-Platz-zwei;art1222880,3897827
18
19. WKWKFazit E-Government Deutschland
• In Deutschland viele nationale Alleingänge
• Technische Spezialitäten kein Vorteil im Weltmarkt, sondern Behinderung ersten Ranges
(QualSig, nPA, De-Mail)
• Kein Bürokratieabbau, keine Normenkontrolle
• Zu viel juristischer Ballast ohne Nutzen für Bürger und Wirtschaft
• Nationale Alleingänge werden von EU teuer wieder eingefangen (SigG -> eIDAS)
• Fast keine Dienstleistungen online weder E-Gov noch E-Health
• Keine klare Vision, daher auch keine Strategie trotz Jahrzehnte langer Vorarbeit
• Leichte Hoffnung Ende 2016: Open Data, OGP, Digitalisierungsdruck
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http://www.ln-online.de/Nachrichten/Neu-im-Netz/Digitaler-Alltag-Was-Esten-alles-online-erledigen-koennen
https://wirelesslife.de/e-residency-estland/
http://www.vodafone-institut.de/wp-content/uploads/2015/09/VFI_eGovEra_DE.pdf
Wie sieht es dagegen in Estland 2016 aus?
• i-Voting seit 2005 (wurde 2001/2002 in D auch experimentiert
• E-School: Schulen Hardware und Netz, Online Klassenbuch, Kindergartenrobotik
• Healthcare: Gesundheitsakte und Rezept (sollte 2006 in D auch kommen)
• Steuererklärung: 96 % online
• E-Akte und elektronisches Regieren
• E-Cabinet Sitzungsmanagement online
• eBusiness-Register: Unternehmensanmeldung in weniger als 1 h. Registerauszüge, Grundbucheinträge, Jahresberichte
online. In D dagegen EU-DLR boykottiert
• E-Justice: online_Datenbanken für Urteile und laufende Prozesse, Vorladungen über soziale Netzwerke
• E-Polizei: Führerschein, Fahrzeugpapiere, Vorstrafen, Versicherungen online
• Online-Payment: Bus, Bahn, Parktickets mit Handy, 98% der Bankgeschäfte online
• Digidoc mit ID Card oder MobileID Dokumente digital unterschreiben
• E-Residency für Ausländer ohne Wahlrecht: Briefkastenfirmen für Steuerflucht, Flatrate Einkommensteuer 20%
20. WK
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
20
woksoll@gmx.de http://wk-blog.wolfgang-ksoll.de