1. BEISPIELE FÜR KORRUPTION IN
DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG
1. Beispiel
Blumenschmuck im Büro
In einem österreichischen Ort werden von einer Gärtnerei die öffentlichen Anlagen betreut.
Der Amtsleiter der örtlichen Verwaltung ist ein Blumenfreund und liebt Blumenschmuck in
seinem Büro. Für ein „Trinkgeld“ werden von dem verantwortlichen Gärtner nicht nur die
Blumenbeete vor dem Amtshaus betreut, sondern auch Blumen und Pflanzen des öfteren in
das Büro des Amtsleiters gestellt.
Das Büro schaut immer freundlich aus, und fühlen sich auch die vorsprechenden Parteien in
diesem geschmückten Büro wohl.
Wie beurteilen Sie das Verhalten des Amtsleiters und das der beauftragten Gärtnerei, bzw.
dessen Verantwortlichen?
2. Beispiel
Günstige Gartenpflege im Haus des Amtsleiters
Weil der Kontakt zwischen dem Besitzer der Gärtnerei und dem Büroleiter immer vertrauter
wird, entschließt sich der Amtsleiter auch seinen privaten Garten zu Hause von der besagten
Gärtnerei „betreuen“ zu lassen. Es wird die Gartengestaltung, die Ausschmückung des
Gartens je nach Jahreszeit, das Schneiden und Pflegen des Grünbereiches teilweise „frei
Haus“, also auf Kosten der öffentlichen Verwaltung, teilweise zu einem sehr kulanten Preis
für den Herrn Amtsleiter vorgenommen. Man kommt sich gegenseitig entgegen, denn
natürlich bekommt auch die Gärtnerei gegenüber anderen Bietern des bevorzugten Zuschlag.
Wie Beurteilen Sie das Verhalten des Amtsleiters und wie beurteilen Sie das Verhalten des
Besitzers der Gärtnerei?
2. 3. Beispiel:
Sperrstundenverlängerung
Der Gastwirt A. hat ein gutgehendes Lokal in der Vorstadt. Da er das Lokal modernisierte
kommen immer mehr jüngere Gäste in das Lokal und wollen sich dort länger aufhalten. Sie
Sperrstundengenehmigung endet mit 24.00 Uhr. Er lässt nun, weil das Geschäft so gut geht
bis 02.00 Uhr täglich offen. Wenn eine Kontrolle des Lokals statt findet „arrangiert“ er sich
mit den Kontrolleuren.
Bei der Bezirksverwaltungsbehörde hat er auch schon um Verlängerung der Sperrstunde
angesucht und durch Mitnahme eines „kleinen Geschenks“ versucht den entscheidenden
Beamten/Beamtin gesonnen zu stimmen. Der Entscheidungsträger verlängert die
Sperrstundenbewilligung.
Wie beurteilen Sie sein Verhalten, wie beurteilen Sie das Verhalten des
Entscheidungsträgers?
4. Beispiel
Konzessionsansuchen für eine Peep Show
Im Zuge einer Amtshandlung gegen Mitglieder einer organisierten kriminellen Gruppierung
wird beim Abhören der Telefonüberwachung bekannt, dass der Boss der Gruppe einen
Beamten des Magistrates € 5.000,-- für die Erteilung einer Konzession zum Eröffnen und
Betreiben einer Peep Show geboten hat. Peep Shows eignen sich ideal für die Kombination
mit dem Anbieten von Barbetrieben oder Bordellen. So eine Einrichtung ist auch geplant, und
sollen die Angebote der Peep Show lediglich den „Guster“ potentieller Interessenten anregen.
Das Lokal, welches „umgewidmet“ werden soll, befindet sich in der Nähe einer öffentlichen
Einrichtung (Schule) und soll der Entscheidungsträger „milde gestimmt“ werden, dass er den
„Abstand“ zwischen öffentlicher Einrichtung und „Peep Show“ nicht so streng sieht.
Wie beurteilen Sie das Angebot und das mögliche Verhalten des zu möglicherweise korrupten
Entscheidungsträgers?
3. Beispiel 5
Umwidmung von Grünland in Bauland
Die Orte in der Umgebung einer Großstadt sind besonders attraktive Gegenden, wo
Stadtbewohner gerne hinziehen, um sich vom Alltagsstress des täglichen Arbeitslebens
zurückziehen zu können. Es besteht großer Bedarf an Bauland und wird gerne auf günstiges,
vorhandenes Grünland geblickt. Die örtlichen Entscheidungsträger wissen um diese Tatsache
Bescheid und ist es auch klar, dass bei Umwidmungsvorhaben, sowohl für die Parteikasse, als
für den einzelnen Entscheidungsträger, „was abfällt“. Da die Entscheidungsträger politisch
durch eine starke Mehrheit abgesichert sind, können sie die Umwidmung von Grünland in
Bauland problemlos durchführen. Die Insiderinformationen machen bestimmte
Grundstückmakler nicht ärmer und die Entscheidungsträger, sowie die politische Gruppierung
dahinter sind auch zufrieden.
Wie beurteilen Sie diese mehrschichtigen Manipulationen und wo ist der Hebel bei der
Korruptionsbekämpfung anzusetzen?
Beispiel 6
Umbau eines „kulturell geschützten Gebäudes“
Im Zuge der Umgestaltung eines historisch geschützten Gebäudes ist es aus Sicht der
Architekten erforderlich, dass Teile der Bausubstanz zerstört bzw. beschädigt werden. Die
entsprechenden Behörden lehnen dieses Ansuchen kategorisch ab, aber wie das Schicksal so
spielt, bricht unerwartet, infolge der Bauarbeiten ein Feuer aus, und das kulturell geschützte
Gebäude erleidet schweren Schaden, brennt fasst bis auf die Grundmauern und einer
Seitenwand nieder. Bei den Ermittlungen stellt sich heraus, dass durch Schweißarbeiten ein
Schwellbrand verursacht wurde, der zu dieser Zerstörung führte.
Wie würden Sie bei der Korruptionsaufdeckung vorgehen? Wo meinen Sie, dass der Hebel
anzusetzen ist?
Wer meinen Sie sind die Begünstigten aus einem solchen Korruptionsfall?
4. Beispiel 7
Öffentliches Bauvorhaben – Bau einer Strasse
Die Verkehrslawine aus den neuen Mitgliedsländern der Europäischen Gemeinschaft belasten
das bestehende Straßensystem so stark, dass mit dem Neubau einer Autobahn spekuliert wird.
Die Bauträger vergeben Millionenbeträge für die Planung, Errichtung und Erhaltung dieser
neuen Verkehrsverbindung. Natürlich muss den internationalen Regulierungen entsprechend
eine öffentliche, EU-weite Ausschreibung erfolgen. Die bekannten potentiellen Anbieter
vereinbaren Absprachen und derjenige, der den Zuschlag erhält, muss sich intern verpflichten
bestimmte unterlegene Anbieter auf „Umwegen“ ins Boot zu nehmen. Der Zuschlag erfolgt,
ebenso werden die internen Vereinbarungen umgesetzt. Ein Insider, der mit Verteilung nicht
zufrieden ist, erstattet Anzeige bei einer österreichischen Staatsanwaltschaft.
Wie meinen Sie, kann dieser Korruptionsfall aufgerollt werden?
Gibt es eine Möglichkeit das Netzwerk der Agitatoren aufzudecken?
5. Beispiel 8
Falsche Behandlung – „Kunstfehler“ - Schadenersatz
Ein etwa 45-jähriger Mann, beschäftigt als Vertreter bei einem Pharmakonzern, spielt im
Garten seines Hauses mit seinem älteren Sohn Fußball. Während des Spiels tritt er auf einen
spitzen Gegenstand. Dadurch bekommt er starke Schmerzen in der rechten Ferse und sucht
das zu seinem Wohnort nahegelegene Spital auf. Nach einer Begutachtung der Wunde,
Reinigung und Erstversorgung werden ihm Antibiotika verordnet. Die Schmerzen hören nicht
auf und der Mann sucht das Spital neuerlich zweimal auf. Von dort wird er wieder nach
ähnlicher Prozedur nach Hause geschickt.
Da die Schmerzen unerträglich werden, sucht der Mann ein anderes Krankenhaus auf, wo nur
durch eine Amputation des rechten Fußes auf das fortgeschrittene Stadium der Verletzung
und Krankheit reagiert werden kann. Der Patient ist Alleinverdiener, Vater von drei
unversorgten Kindern und bringt Schadenersatzforderungen gerichtlich ein.
In einem zivilen Gerichtsverfahren stellt ein Sachverständiger fest, dass kein „Kunstfehler“
passiert sei, der Schadenersatz wird abgelehnt.
Nunmehr wird eine erste Recherche von dem beauftragten Rechtsanwalt durchgeführt und es
stellt sich heraus, dass der gerichtliche Sachverständige ein Freund des beklagten Primararztes
und des betroffenen Leiters der Krankanstalt ist.
Erste Ermittlungen ergeben eine enge Verbindung zwischen Justiz und betroffener
Ärzteschaft. Man kennt einander, verkehrt in denselben kulturellen Kreisen und gehört
Vereinigungen mit gemeinschaftlichem Ziel an, ist also einander verbunden, verpflichtet und
eng miteinander befreundet.
1. Wie beurteilen Sie diesen Fall?
2. Handelt es sich um Korruption?
3. Wie würden Sie vorgehen?
Mag. Maximilian Edelbacher
6. Beispiel 8
Falsche Behandlung – „Kunstfehler“ - Schadenersatz
Ein etwa 45-jähriger Mann, beschäftigt als Vertreter bei einem Pharmakonzern, spielt im
Garten seines Hauses mit seinem älteren Sohn Fußball. Während des Spiels tritt er auf einen
spitzen Gegenstand. Dadurch bekommt er starke Schmerzen in der rechten Ferse und sucht
das zu seinem Wohnort nahegelegene Spital auf. Nach einer Begutachtung der Wunde,
Reinigung und Erstversorgung werden ihm Antibiotika verordnet. Die Schmerzen hören nicht
auf und der Mann sucht das Spital neuerlich zweimal auf. Von dort wird er wieder nach
ähnlicher Prozedur nach Hause geschickt.
Da die Schmerzen unerträglich werden, sucht der Mann ein anderes Krankenhaus auf, wo nur
durch eine Amputation des rechten Fußes auf das fortgeschrittene Stadium der Verletzung
und Krankheit reagiert werden kann. Der Patient ist Alleinverdiener, Vater von drei
unversorgten Kindern und bringt Schadenersatzforderungen gerichtlich ein.
In einem zivilen Gerichtsverfahren stellt ein Sachverständiger fest, dass kein „Kunstfehler“
passiert sei, der Schadenersatz wird abgelehnt.
Nunmehr wird eine erste Recherche von dem beauftragten Rechtsanwalt durchgeführt und es
stellt sich heraus, dass der gerichtliche Sachverständige ein Freund des beklagten Primararztes
und des betroffenen Leiters der Krankanstalt ist.
Erste Ermittlungen ergeben eine enge Verbindung zwischen Justiz und betroffener
Ärzteschaft. Man kennt einander, verkehrt in denselben kulturellen Kreisen und gehört
Vereinigungen mit gemeinschaftlichem Ziel an, ist also einander verbunden, verpflichtet und
eng miteinander befreundet.
1. Wie beurteilen Sie diesen Fall?
2. Handelt es sich um Korruption?
3. Wie würden Sie vorgehen?
Mag. Maximilian Edelbacher