Abstract:
Kulturerbeeinrichtungen wollen auch im Netz, da wo unter 30Jährige im Schnitt über 4h täglich ihrer Zeit verbringen, präsent sein und ihre Kulturschätze, unser kulturelles Erbe, modern präsentieren und in mobilen Anwendungen und über soziale Medien tauschen. Aber dem, was sie ohne Genehmigung der Rechteinhaber dürfen, sind enge Grenzen gesetzt.
Und wenn dann die Kulturerbeeinrichtungen das Recht auf Ihrer Seite haben, setzen hier wiederum viele den virtuellen Besuchern enge Grenzen, indem sie digitalisierte gemeinfreie Werke entweder in mäßiger Qualität oder restriktiv lizenziert zugänglich machen.
Dabei schafft nur frei für alle verfügbares Wissen die notwendigen Voraussetzungen für Innovationen, kulturellen Wandel und demokratische Erneuerungsprozesse.
Während für die Freiräume der Kulturerbeeinrichtungen zunächst der Gesetzgeber die Voraussetzungen schaffen muss, können die Kulturerbeeinrichtungen immer dann, wenn sie selbst Rechteinhaber sind, virtuellen Besuchern weitgehende Freiheiten für neue kulturelle Praktiken einräumen.
Die Keynote von Prof. Dr. jur. Ellen Euler zeigt diesen Rahmen auf und ebnet damit das Feld auf, das die folgenden Beiträge mit best practice Beispielen und Notwendigkeiten weiter aufrollen.
Praktischer Umgang mit verwaisten Werken - Verwaist = Vergessen?
Open Access und Museen - Synonym oder Gegensatzpaar?!
1. Museen & Open Access
Synonym oder Gegensatzpaar?!
Museen im digitalen Raum
Tagung am 06.10.2017 in der Pinakothek der Moderne #musmuc17
Prof. Dr. jur. Ellen Euler, LL.M. Open Data / Open Access
@elleneuler
2. Präludium
2Prof. Dr. jur. Ellen Euler, LL.M. Open Data / Open Access
Präludium. Ein Präludium,
auch Praeludium (lat. praeludium, Vorspiel)
bzw. Prélude (frz.), Preludio (ital.), ist ein
Instrumentalwerk mit eröffnendem oder
hinführendem Charakter.
Quelle: wikipedia.de
3. Was nicht im Netz ist,
ist nicht in der Welt
3Prof. Dr. jur. Ellen Euler, LL.M. Open Data / Open Access
Im Durchschnitt verbringen die
Deutschen täglich zwei Stunden und
acht Minuten im Netz – 20 Minuten
mehr als im Vorjahr. Unter 30-Jährige
bringen es auf fast doppelt so viel
Internetzeit:
Unter 30-Jährige surfen täglich etwas
mehr als vier Stunden.
ARD/ZDF Onlinestudie von 2016:
http://www.ard-zdf-onlinestudie.de/index.php?id=568
4. Kulturelles Erbe digital =
Referenzielles Wissen im Netz
4Prof. Dr. jur. Ellen Euler, LL.M. Open Data / Open Access
For Facts, that aren`t
alternative…..
6. Fuge
6Prof. Dr. jur. Ellen Euler, LL.M. Open Data / Open Access
Fuge (Musik) Die Fuge (von lateinisch fuga
„Flucht“) ist ein musikalisches
Kompositionsprinzip polyphoner
Mehrstimmigkeit.
Quelle: wikipedia.de
8. Digitalisierung & Museum:
Szenarien
o Instagram, Facebook, Twitter u.a.
o Digitales Archiv früherer Ausstellungen mit Installationsfotos, die einen Eindruck
der längst beendeten Schau vermitteln
o Virtuelle Online Ausstellungen, Gang durch das Museum
o Digitale Online Journale mit redaktioneller & bebilderter Berichterstattung
o Online Kataloge und Forschungsbilddatenbanken (prometheus)
o Website
o Mitmachen bei Europeana, Deutsche Digitale Bibliothek und anderen
Kulturplattformen
19. Variation
19Prof. Dr. jur. Ellen Euler, LL.M. Open Data / Open Access
Variation (Musik) Variation wird ein Teil einer
Komposition genannt, der ein Thema
melodisch, harmonisch, rhythmisch oder
dynamisch verändert.
Quelle: wikipedia.de
20. Museen und gemeinfreie Werke
Aus Konsumenten
Prosumenten machen
CC-BY-4.0 Ellen Euler, Aufnahme: Latvian Nationalmuseum Riga 2015,
Jekab Kazaks (1895 – 1920): „Ladies at the seaside“
22. Fotografie versus Reprografie
Victor Grigas CC-BY-SA 4.0.
https://en.wikipedia.org/wiki/Mona_Lisa#/media/File:Crowd_looking_at_the_Mona_Lisa_at_the_Louvre.jpg
25. Wir entscheiden!
WARNHINWEIS aus aktkuellem Anlass:
Das vorliegende Gemälde ist in Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 100 oder weniger Jahren nach dem Tod
des Urhebers gemeinfrei. Nach offizieller Ansicht der Wikimedia Foundation sind originalgetreue Reproduktionen
zweidimensionaler gemeinfreier Werke nicht urheberrechtlich geschützt. Diese fotografische Reproduktion wird daher
auch als gemeinfrei in den Vereinigten Staaten angesehen. Die Weiterverwendung dieses Inhalts kann in anderen
Rechtssystemen verboten oder nur eingeschränkt erlaubt sein. Siehe Reuse of PD-Art photographs.
Gegen die Verwendung auf Wikipedia und Commons haben sich die Reiss-Engelhorn-Museen, Mannheim, mit ihrer in
der ersten Instanz beim Landgericht Berlin erfolgreichen Klage gewandt. Da die Wikimedia Foundation der festen
Überzeugung ist, im Recht zu sein, wird sie gegen das Urteil in Berufung gehen. Die Reiss-Engelhorn-Museen könnten
auch gegen andere Nachnutzer dieses Bildes vorgehen. Bei der Nutzung dieses Bildes auch außerhalb Commons ist
daher Vorsicht geboten.
Hinweis: Es existiert eine andere fotografische Version des vorliegenden Gemäldes. Diese Version ist nicht Gegenstand
der Klage des Reiss-Engelhorn-Museums.
26. Museen können die digitale
Wissensallmende bereichern
§ 32 Abs. 2 UrhG
„Der Urheber kann [aber] unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht
für jedermann einräumen.“
29. Open Access = Freier Zugang
+ Nutzungsmöglichkeiten
29
30. Open Access = Freier Zugang
+ Nutzungsmöglichkeiten
30
31. „Non Commercial“ oder doch nicht?
31Prof. Dr. jur. Ellen Euler, LL.M. Open Data / Open Access
Probleme des „Non Commercial“ Vorbehalts
https://irights.info/wp-content/uploads/userfiles/CC-
NC_Leitfaden_web.pdf
32. Best Practice Beispiele für
Museen & Open Access!
32Prof. Dr. jur. Ellen Euler, LL.M. Open Data / Open Access
36. Erwägungsgrund 13
2011/711/EU
„Für einen breiten Zugang zu gemeinfreien Inhalten und deren
breite Nutzung muss gewährleistet werden, dass gemeinfreie
Inhalte auch nach ihrer Digitalisierung gemeinfrei bleiben. Die
Verwendung auffälliger Wasserzeichen oder anderer visueller
Schutzvorkehrungen als Eigentums- oder Herkunftskennzeichnung
auf Kopien gemeinfreien Materials sollte vermieden werden.“
37. Erwägungsgrund 15 RL 2013/37/EU
37Prof. Dr. jur. Ellen Euler, LL.M. Open Data / Open Access
„Bibliotheken, Museen und Archive sind im Besitz sehr umfangreicher,
wertvoller Informationsbestände des öffentlichen Sektors, zumal sich
der Umfang an gemeinfreiem Material durch Digitalisierungsprojekte
inzwischen vervielfacht hat. Diese Sammlungen des kulturellen Erbes
und die zugehörigen Metadaten fungieren als mögliches
Ausgangsmaterial für auf digitalen Inhalten beruhende Produkte und
Dienstleistungen und bergen vielfältige Möglichkeiten für die innovative
Weiterverwendung, beispielsweise in den Bereichen Lernen und
Tourismus.“
38. Erwägungsgrund 15 RL 2013/37/EU
38Prof. Dr. jur. Ellen Euler, LL.M. Open Data / Open Access
„Umfassendere Möglichkeiten für die Weiterverwendung öffentlichen
kulturellen Materials sollten unter anderem Unternehmen der Union in
die Lage versetzen, dessen Potenzial zu nutzen, und zu
Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen.“
39. Freie Inhalte
……sind wie Werkzeuge in einem
Werkzeugkasten & können für
alle möglichen Zwecke benutzt
werden.
46. Maschinenlesbare freie Lizenzen +
offene Schnittstellen
ermöglichen digitale Anwendungen
47Prof. Dr. jur. Ellen Euler, LL.M. Open Data / Open Access
50. Kulturelles Erbe für Alle!
51Prof. Dr. jur. Ellen Euler, LL.M. Open Data / Open Access
51. Aufruf an die Museen:
Gebt endlich die Bilder frei Teil2!
Carsten Gude www.carstengude.de
für das Martha Museum 2017
52. Museen & Open Access
Synonym oder Gegensatzpaar?!
Museen im digitalen Raum
Tagung am 06.10.2017 in der Pinakothek der Moderne #musmuc17
Prof. Dr. jur. Ellen Euler, LL.M. Open Data / Open Access
@elleneuler
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