1. Autor: Erhard Dinhobl
Systeme der Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist eine Verkehrssteuer, d.h. durch sie werden Vorgänge des wirtschaftlichen
Verkehrs besteuert. zB: Verkauf von Waren und Dienstleistungen
Sie ist auch eine Allphasensteuer. D.h. sie wird von jedem Unternehmen das die Ware
durchläuft an das Finanzamt entrichtet.
Erzeuger Verkauf Großhändler
Verkauf Einzel- Verkauf Letzt-
der Ware der Ware händerl der Ware verbraucher
USt USt USt USt
Finanzamt
Die dem Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer schuldet der Unternehmer dem FA. Er
kann jedoch von der Summe aller Umsatzsteuerbeträge, die er innerhalb eines bestimmten
Zeitraumes, welcher meist 1 Monat ist, seinen Kunden verrechnet hat die Summe der an ihn
gerichteten Beträge der Steuer (wird nicht USt sondern Vorsteuer bezeichnet) abziehen. Die
Differenz (deshalb abziehen), USt-Zahllast genannt, muss er dem FA zahlen.
Anmerkung: Gemeinschaftsgebiet: alle EU-Staaten; Drittlandsgebiet: alles nicht
Gemeinschaftsgebiet; Ausland: alles außer Österreich
Beispiel
Unternehmer kauf Ware um € 2.000 und verkauft im selben Monat um Waren um € 3.000.
Welche Zahllast ergibt sich?
Ware gekauft Unternehmer Ware verkauft
Eingangsrechnung Ausgangsrechnung
Ware A € 2.000 Ware Z € 3.000
+ USt € 400 + USt € 600
----------- USt € 600 -----------
SUMME 2.400 - VSt € 400 SUMME 3.600
--------
Zahllast € 200 FA
Was unterliegt der USt
Ein Umsatz kann: steuerpflichtig steuerpflichtig
steuerfrei
nicht steuerpflichtig
...sein.
steuerpflichtige
Lieferung, d.h. die Übertragung eines Gegenstandes
sonst. Leistungen, d.s. Dienstleistungen (Putzen in der Putzerei), Vermietung,
Rechtsanwalskosten
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2. Autor: Erhard Dinhobl
Eigenverbrauch, d.h. wenn der Unternehmer etwas aus seinem Unternehmen nimmt
oder verwendet
Einfuhr, d.h. wenn ein Unternehmer etwas aus einem Drittland importiert
steuerpflichtige Umsätze
Ein Umsatz ist steuerpflichtig, wenn kein Befreiungsgrund im Gesetzt geschrieben ist
steuerfreie Umsätze
Ausfuhrlieferungen (zB Versendung von Gegenständen in Drittland)
gewähren von Krediten
Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln, Wertzeichen (zB Briefmarken) und
Wertpapieren
Versicherungsprämien
Postgebühren für Pakete und Briefe (nicht aber Telegramme)
nicht steuerpflichtige
zB:
Privater verkauft seinen PC
ein Unternehmer verkauf seinen Briefmarkensammlung (nicht aber im Rahmen des
Unternehmens)
ein Unternehmer schenk dem SOS-Kinderdorf 100 Paar Würstel
Bemessungsgrundlage
Als Grundlage für die Bemessung dient der Betrag den der Empfänger der Ware oder
Leistung zu zahlen hat (Entgelt). Dazu gehören auch Verpackungskosten, Zustellkosten und
Bedienungszuschläge. Die Umsatzsteuer gehört nicht zum Entgelt.
Rabatte und Skonto vermindern das Entgelt und sind daher abzugsfähig.
Wird das Entgelt nachträglich geändert, zB durch nachträglich gewährten Rabatt oder Skonto,
so ist sowohl die USt des des Verkäufers als auch die VSt des Käufers zu berichtigen. Für die
Berechnung der Steuer ist das vereinbarte Geld heranzuziehen und nur in Ausnahmefällen das
vereinnahmte.
Versteuerung nach vereinbarten Entgelten (Sollbesteuerung)
Es ist festgelegt, dass die Steuer nach vereinbarten Entgelten zu berechnen ist. Das sind also
die im Monat ausgestellten Rechnungen und Barverkaufsquittungen. Der Zeitpunkt der
Zahlung des Entgelts ist bei der Sollbesteuerung egal.
Die Steuerschuld entsteht also mit Ablauf des Monats indem die Leistung oder Ware
ausgeführt und die Rechnung gestellt worden ist. Wird die Rechnung erst im nächsten Monat
gestellt oder noch später, so entsteht die Steuerschuld im nächsten Monat des ausführen der
Ware oder Leistung. Bei Voraus- und Anzahlungen entsteht die Steuerschuld in dem Monat, in
dem das Entgelt vereinnahmt worden ist.
Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istbesteuerung)
Wie der Namen schon sag entsteht die Steuerschuld in dem Monat indem das Entgelt
vereinnahmt wird. Grundlagen für die Besteuerung sind Bank- und Postsparkasseneingänge
und Bareinnahmen.
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3. Autor: Erhard Dinhobl
Es gibt 4 Steuersätze:
Normalsteuersatz 20%
Ermäßigter Steuersatz 10%
Ermäßigter Steuersatz 12%
Ermäßigter Steuersatz 16%
Die Vorsteuer
Die Vorsteuer ist jene Umsatzsteuer, die dem Unternehmer A von anderen Unternehmern B in
Rechnung gestellt wird. Das heißt wenn A zB Rohstoffe von B kauft ist die in der Rechnung
an A enthaltene USt die VSt für A. Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug:
Empfänger der Lieferung oder Leistung ist Unternehmer
die Lieferung oder Leistung muss erbracht worden sein
eine den ges. Bestimmungen entsprechende Rechnung muss vorliegen
Die Vorsteuer wird von der USt des betreffenden Monats abgezogen.
Kein Vorsteuerabzug bei Anschaffung, Betrieb und Miete von PKWs,
Kombinationskraftwagen und Krafträdern. In diesen Fällen wird also nicht auf das
Vorsteuerkonto gebucht sondern der Bruttobetrag auf das jeweilige Konto.
Die Rechnung
Die Rechnung ist ein Schriftstück, mit dem der Unternehmer über eine Lieferung oder
Leistung abrechnet. Dazu zählen auch Quittungen, Frachtbriefe und Gegenrechnungen.
Eine Rechnung kann auch eine Quittung sein. Das ist eine Rechnung vom Empfänger der
Leistung versteht. Eine ordnungsgemäße Rechung beinhaltet:
1. Name & Anschrift des Lieferanten und Kunden
2. Menge und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der
Leistung
3. Tag der Lieferung oder Leistung
4. Entgelt (excl. USt) + USt-Betrag
Kleinbetragsrechnungen (Entgelt + USt < € 145) können auch vereinfacht ausgestellt werden.
Darauf kann Name & Anschrift des Kunden entfallen und Entgelt und USt können in einem
Betrag ausgewiesen werden. Steuersatz der USt muss aber angegeben sein.
Bestimmungen
Unternehmer haben die ges. Aufzeichnungspflicht, d.h sie sind verpflichtet ihre Nettoentgelte
für jeden Ankauf oder Verkauf und deren Steuerbeträge aufzuzeichnen, unter Umständen
sogar in die Steuersätze aufzugliedern.
Umsatzsteuervoranmeldung, Entrichtung der Steuer
Unternehmer müssen für jedem Monat oder bis spätestens 15. des zweit-darauffolgenden, die
Besteuerungsgrundlage ausfertigen, die Höhe der zu entrichtenden Steuer oder der
Überschuss und die Steuer an das FA zu zahlen.
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4. Autor: Erhard Dinhobl
Umsatzsteuererklärung
Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der Unternehmer bis spätesten 31. März des folgenden
Jahres eine Umsatzsteuererklärung abgeben, in der der Jahresumsatz zu berechnen ist.
Geschäftsfälle und die USt
Die Konten
250 Vorsteuer: enthält die vom Lieferanten in Rechnung gestellte USt
350 Umsatzsteuer: enthält die an den Kunden in Rechnung gestellte USt
352 USt-Zahllast: 250 und 350 werden am Monatsende auf diese Konto übertragen und weist
dann den Betrag aus, der ans FA gezahlt werden muss
Methoden der USt-Verbuchung beim Geschäftsfall
1. Nettomethode
Einkauf von Handelswaren € 5.000 + € 1.000 USt = € 6.000 auf Ziel
Rechnung: Buchungssatz:
€ 5.000 160 HW-V 5.000 330 LV 6.000
+ USt € 1.000 250 VSt 1.000
---------
€ 6.000
Bei dieser Methode wird man im Buchungssatz sieht, der Rechungsbetrag auf das Entgelt und
den USt-Betrag aufgeteilt, und die USt sofort auf den betreffenden Steuerkonto (250 oder
350) verbucht.
2. Bruttomethode
Bei dieser Methode wird der Rechnungsbetrag vorerst als ganzes auf dem betreffenden Konto
erfasst und erst man Monatsende „netto“ gestellt, d.h. die Steuer wird erst dann auf das
entsprechende Steuerkonto gebucht.
Beispiel:
Warenverkauf € 15.000 + € 3.000 = € 18.000 auf Ziel; Summe übrige Warenverkäufe in
diesem Monat: € 436.000 + € 87.200 = € 523.200
Buchungssatz des Warenverkaufs:
200 LF 400 HW-Erl € 18.000
am Monatsende wird die VSt vom HW-Erlösekonto herausgebucht:
400 HW-Erl 350 USt € 90.200 (€ 87.200 + € 3.000)
Buchungen am Monatsende für die Zahllast an das FA
Es müssen die VSt und die USt auf das USt-Zahllastkonto umgebucht werden, um den Betrag
der an das FA gezahlt werden muss am Zahllastkonto als Saldo aufscheinen zu lassen.
1. Umbuchen der USt 2. Umbuchen der VSt
350 USt / 352 USt-Zahllast 352 USt-Zahllast / 250 VSt
3. Dann die Zahlung an das FA (der Saldo auf USt-Zahllast) zB mit Bank:
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