4. Ausländische Rechtspersonen, ausländische, nicht eingetragene Gesellschaften, ausländische natürliche Personen mit Geschäftsaktivitäten auf dem Gebiet der Republik Polen (persönlich oder durch einen Bevollmächtigten tätig)
10. getsix Gruppe 6 Pflichtangaben auf der Rechnung 1. Bezeichnung“Faktura VAT“ 2. Name und Anschrift des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers 3. Ust-ID Nummer des Ausstellers und des Empfängers 4. eine einmalig vergebene Rechnungsnummer 5. Rechnungsdatum 6. Datum der Lieferung oder Leistung 7. Menge + Bezeichnung der Produkte bzw. Art + Umfang der DL 8. der Netto-Betrag 9. der darauf entfallenden Steuersatz und der Steuer-Betrag 10. der Rechnungsbetrag Brutto
12. getsix Gruppe 8 Pflichtangaben auf der Rechnung 1. Bezeichnung“Faktura VAT“ 2. Name und Anschrift des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers 3. Ust-ID Nummer des Ausstellers und des Empfängers 4. eine einmalig vergebene Rechnungsnummer 5. Rechnungsdatum 6. Datum der Lieferung oder Leistung 7. Menge + Bezeichnung der Produkte bzw. Art + Umfang der DL 8. der Netto-Betrag 9. der darauf entfallenden Steuersatz und der Steuer-Betrag 10. der Rechnungsbetrag Brutto
13. getsix Gruppe 9 Die Bezeichnung „FAKTURA VAT“ Eine ausdrückliche Kennzeichnung als "Rechnung" ist in Deutschland nicht unbedingt erforderlich. Im Umsatzsteuergesetz heißt es: "Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird." anders in Polen...
16. Fehlende Bezeichnung “Faktura VAT“: - ungültige AR - Recht auf Vorsteuerabzug entfällt - Gefahr Zahlungsverweigerung des Empfängers
17. getsix Gruppe 11 Pflichtangaben auf der Rechnung 1. Bezeichnung“Faktura VAT“ 2. Name und Anschrift des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers 3. Ust-ID Nummer des Ausstellers und des Empfängers 4. eine einmalig vergebene Rechnungsnummer 5. Rechnungsdatum 6. Datum der Lieferung oder Leistung 7. Menge + Bezeichnung der Produkte bzw. Art + Umfang der DL 8. der Netto-Betrag 9. der darauf entfallenden Steuersatz und der Steuer-Betrag 10. der Rechnungsbetrag Brutto
23. Korrekte Adresse (Straßenname, Hausnummer...)└►unvollständige / unkorrekte Angaben: - zählt als ungültige ER für den Empfänger - Recht auf Vorsteuerabzug für Empfänger entfällt - Gefahr Zahlungsverweigerung des Empfängers
24. getsix Gruppe 16 Pflichtangaben auf der Rechnung 1. Bezeichnung“Faktura VAT“ 2. Name und Anschrift des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers 3. Ust-ID Nummer des Ausstellers und des Empfängers 4. eine einmalig vergebene Rechnungsnummer 5. Rechnungsdatum 6. Datum der Lieferung oder Leistung 7. Menge + Bezeichnung der Produkte bzw. Art + Umfang der DL 8. der Netto-Betrag 9. der darauf entfallenden Steuersatz und der Steuer-Betrag 10. der Rechnungsbetrag Brutto
25.
26. NIP-Nummer und Steuer-Nummer des Unternehmens sind in PL identisch
31. getsix Gruppe 27 Pflichtangaben auf der Rechnung 1. Bezeichnung“Faktura VAT“ 2. Name und Anschrift des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers 3. Ust-ID Nummer des Ausstellers und des Empfängers 4. eine einmalig vergebene Rechnungsnummer 5. Rechnungsdatum 6. Datum der Lieferung oder Leistung 7. Menge + Bezeichnung der Produkte bzw. Art + Umfang der DL 8. der Netto-Betrag 9. der darauf entfallenden Steuersatz und der Steuer-Betrag 10. der Rechnungsbetrag Brutto
32.
33. bei mehreren Rechnungskreisen entsprechende Zusatz- Kennung vornehmen.
34.
35. getsix Gruppe 30 Pflichtangaben auf der Rechnung 1. Bezeichnung“Faktura VAT“ 2. Name und Anschrift des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers 3. Ust-ID Nummer des Ausstellers und des Empfängers 4. eine einmalig vergebene Rechnungsnummer 5. Rechnungsdatum 6. Datum der Lieferung oder Leistung 7. Menge + Bezeichnung der Produkte bzw. Art + Umfang der DL 8. der Netto-Betrag 9. der darauf entfallenden Steuersatz und der Steuer-Betrag 10. der Rechnungsbetrag Brutto
36.
37.
38.
39.
40. Datum Eingangs-Stempel ab dem 20. des Folgemonats ebenfalls maßgeblich für KÖSt.-Anerkennung Hinweis: ER mitDatum älter 2Monate– grundsätzlich Risiko der USt.- steuerlichen Nicht-Anerkennungdurch das FA Lösung: Ausfertigung „Duplikat“ mit aktuellem Datum
41.
42. für KÖSt. gilt: Datum des Eingangs der RG maßgeblich für steuerliche Behandlung Körperschaftssteuerliche Erfassung im Monat des Posteingangs- Stempels Problem: Rückwirkende Korrektur der MWSt.-Deklaration └► Problem vorallem bei ausländischen Intercompany-Korrekturen und Nachberechnungen!
104. EU-Dienstleistungen und EU-Warenlieferungen Normal-Deklaration: 15. des Folgemonats elektronische Deklaration: 25. des Folgemonats* Bei Zahllast automatische Fortschreibung ins nächste Quartal
116. Vereinfachte Darstellung der Anwendung:30.05. Erstellung AR mit VAT und Skonto-Konditionen 30T-2%/ 90T-netto 25.06. MWSt.-Deklaration für Mai 29.06. Kunde zahlt RG mit Skontoabzug 2% └► Erstellung Korrektur-RG (FV Kor) └► Übersendung der Korrektur-RG an den Kunden └► 1x Original Korrektur-RG unterschrieben zurück └► erst danach Erstellung Korrektur VAT-Deklaration
125. Nachweis der Echtheit mittels qualifizierter elektronische Signatur(Nachweis gemeinsam mit der Rechnung aufbewahren!) DVO zum polnischenUStG vom 14.07.2005, §4 Abs.1 und 2
135. ER 5 Jahre*(Rechnungslegungsgesetz Art. 74 Abs 2)
136. Die Rechnungen müssen für den gesamten Zeitraum lesbar sein. (Thermo-Rg. vorsichtshalber kopieren!)
137. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist* Unterschiedlicher Laufzeitbeginn für MWSt. und KÖSt.