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Signieren mit iPad & Co.
Beweiskräftiges Unterschreiben auf Tablets: Basis vertrauenswürdiger Geschäftsprozesse
                       BITKOM Arbeitskreis Signaturen, Jörg-M. Lenz, SOFTPRO GmbH
                                                                      Stuttgart, 23.10.2012
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          Einsatzzwecke & rechtliche Rahmenbedingungen

          „Alles iPad oder was?“ Was es kann und was andere Tablets besser können

          Technik-Trends: Windows 8 + Immer mehr Tablets mit Stiftbedienung

          Vermeidbare Fehler bei der Einführung von Tablets

       Wir beleuchten u.a. die Aspekte: BYOD – Sicherheit – Akzeptanz – ROI
                                                                                     2
Tablet Facts – Stand Mitte Oktober 2012

                              iPads weltweit seit Verkaufsstart 2010

                                    ca. 100 Mio. (allein 17 Mio. in Q2 12) 1)

                              Absatz 2012 gesamt

                                    iPads weltweit: 68,6 Mio. 2)

                                    Tablets gesamt in Deutschland: 3,2 Mio.3)

                              Viele neu auf den Markt kommende Tablets
                              sind mehr als reine Media-Tablets. Sie zielen
                              auf „Professionals“, weniger auf Consumer.

                                  Quellen:
                                  1) Quartalsberichte Apple & Hochrechnung des Referenten
                                  2) Gartner
                                  3) BITKOM-Prognose 17.10.12, http://goo.gl/zDXww
                                                                                            3
Tablet-Nutzung in deutschen Unternehmen

                                In 80 % der befragten Unternehmen
                                 werden Tablets zumindest vereinzelt
                                 genutzt (davon wenden wiederum 90%
                                 iPads an)

                                Top 3 der Nutzergruppen sind
                                 Geschäftsführung, Vertrieb und IT

                                Eingesetzt vorwiegend ergänzend zu
                                 Notebook und Smartphone als „drittes
                                 Gerät“ (oft als „Lieblingsgerät“)

                                iPad: Häufiger Einsatz auch als Incentive
                                 für Mitarbeiter (Statussymbol)
                            (Quelle: Computerwoche Studie „Tablets im Unternehmen“, Juni
                            2012)                                                          4
Was ist Ihr wichtigstes Ziel für das Signieren auf iPad & Co. ?




      Beispielsweise….

         Workflow beschleunigen (z.B. von Antrag bis Vertragsdokument)

         Kosten senken (durch minimierten Papiereinsatz)

         Dokumente absichern (z.B. für Archivierung)



                                                                          5
Unterschriften auf Tablets sind meist rechtswirksam, aber…

                              … Ausnahmen bestätigen die Regel:

                              Eine solche Ausnahme:                       !
                              Verbraucherkreditverträge

                              Elektronisch nur mit qualifizierter
                              elektronische Signaturen abschließbar, da
                              Schriftform erforderlich

                              Vgl. Urteil vom OLG München
                              AZ: 19 U 771/12 vom 4. Juni 2012

                              vgl. http://goo.gl/kLFCN



                                                                          6
Wenn Schriftform erforderlich, wird zusätzliche Technik nötig

Hier sind qualifizierte elektronische Signaturen erforderlich:

   Justiz: Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach [EGVP]
                                                                                      !
                                                                                  Schriftform
   Verwaltung: Austausch unter Behörden und zum Teil mit Bürger

   Sozialversicherung: Belege einscannen für Ersatz eines Papierarchivs

   Gesundheit: Elektronische Patientenakte

   Energie: Emissionshandel (CO²-Zertifikate)

   Abfall: Belege Sondermülltransporte [eANV]

   Verträge: Verbraucherkredit & Teilzeit-Wohnrechte (Timeshare)
                                                                                    * Z Zt nur in
                                                                                    Verbindung mit
Signieren auf Tablets* mit „Zutaten “: Zertifikat & Signaturkarte & Kartenleser
                                                                                    Windows-Tablets

                                                                                                      7
Formen elektronischer Signaturen in Deutschland

   Qualifizierte elektronische
    Signatur mit Anbieter
    Akkreditierung
    (§ 15 Abs. 1 Satz 4 SigG)
                                         !
                                         wenn
   Qualifizierte elektronische
                                      Schriftform
    Signatur
                                    vorgeschrieben
    (§ 2 Nr. 3 SigG)
                                      Ersatz für
   Fortgeschrittene
                                     „gewillkürte
    elektronische Signatur
                                     Schriftform“
    (§ 2 Nr. 2 SigG)
                                     (Formfreie
   Elektronische Signatur
                                    Vereinbarung)
    (§ 2 Nr. 1 SigG)

                                                     8
Definition elektronischer Signaturen & Rechtsrahmen

     Siegel zu elektronischen Daten, das den Absender (Authentizität) und die Unverfälschtheit
      der Daten (Integrität) erkennen lässt. Zweck: Elektronisch übermittelte Daten sollen auf dem
      Weg vom Absender zum Empfänger nicht unbemerkt verändert werden können. (vgl. § 2
      SigG)

Elemente des rechtlichen Rahmens in Deutschland

   EU-Rahmenbedingungen: Richtlinie 1999/93/EG

   Gesetz (SigG), Verordnung (SigV) & Ausführungsvorschriften

   Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Vorschriften zur Schriftform (insbes. § 126)

   Zivilprozessordnung (ZPO): Beweiskraft elektronische Dokumente (u.a. § 371a / 445)




                                                                                                     9
Kriterien zur Auswahl passender Signatur-Verfahren (1)

   Welches meiner Ziele hat welche Priorität: Senkung von Kosten, Beschleunigung des
    Workflows oder die erhöhte Sicherheit im Arbeitsablauf?

   Welche Anforderungen an Sicherheit und Beweiswert habe ich, aufgrund gesetzlicher
    Vorgaben, Regelungen in meiner Branche, den Ländern in denen ich es anwenden will und
    eigenem Anspruch?

   Wer profitiert, wenn ich elektronische Signaturen anwende in welcher Form und wer
    soll dafür warum wie bezahlen? (Oft profitiert der Empfänger digitaler Dokumente mehr als
    der Absender)

   Last, but not least: Wie kann ich meine elektronischen Prozesse möglichst anwenderfreundlich
    gestalten, so dass sie auch akzeptiert werden? (Und nicht am Arbeitsplatz Merkzettel mit
    Passwörtern zu finden sind…)



                                                                                                10
Kriterien zur Auswahl passender Signatur-Verfahren (2)

   Wie sicher/angreifbar ist das heutige Verfahren auf Papier?

   Welche Angriffsrisiken sind realistisch und wie wahrscheinlich?

   Wie hoch wäre das mögliche „Schadenspotential“?

   Welche technische Sicherheit soll es haben?

   Wie erklärungsbedürftig darf es sein um noch akzeptiert zu werden?

   Wie komplex darf/kann es organisatorisch sein?

   ... und was darf es kosten, um rentabel zu sein?




                                                                         11
(Noch) nicht elektronisch signierbar

weil im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Schriftform auf Papier vorgeschrieben:

   Kündigung von Arbeitsverträgen (§ 623 BGB)

   Dienstzeugnisse (§ 630 BGB)

   Leibrentenversprechen (§ 761 BGB)

   Bürgschaftserklärung (§ 766 BGB)

   Schuldversprechen (§ 780 BGB)

   Anerkennungserklärung (§ 781 BGB)



                                                                               12
Elektronisch Unterschreiben auf Tablets: Hier wird’s gemacht

Ersatz für gewillkürte Schriftform auf Papier bei formfreien Vereinbarungen


   Versicherungen: Anträge, Beratungsprotokolle, Schadensdokumentation, Gutachten,…

   Banken: Kontoeröffnung, Daueraufträge, Freistellungsaufträge, Beratungsprotokolle,...

   Telko: Verträge (Mobilfunk, DSL, Kabel, etc.), Serviceberichte, …

   Energie: Verträge (Strom, Gas etc.), Mitgliedsanträge für Kundenbindungsprogramme, ..

   Industrie: Protokolle aus Produktion und Service, Prüfberichte und Empfangsbestätigungen, …

   Handel: Bezahlvorgänge (Lastschriften), Empfangsbestätigungen am Point of Sale oder Point of
    Delivery, Abonnements, …



                                                                                             13
Signieren auf Tablets: Vor allem bei persönlichem Kontakt




 Face-to-Face




                                                            14
Tablet Computing: Evolution von stationär zu mobil



     b              b        b      b             b




     b              b        b      b             b             b


 Tablets in Verbindung mit       Windows      iPad &
 PC / Notebook                   Tablet PCs   Android-Tablets


                                                                    15
Tablet-Betriebssysteme 2012/13




         iOS 6: iPad wird oft als „geliebtes“ Privatgerät auch für geschäftliche Zwecke
          genutzt (BYOD - „Bring Your Own Device“)

         Android 4.1: Kampf um den Titel „Bester iPad Rivale“ noch nicht entschieden,
          kaum überblickbare Geräte-Vielfalt von Billiggerät bis Profi-Tablet

         Windows 8: könnte bisherige Notebook-Nutzer teilweise zu Tablet Nutzern
          werden lassen (z.B. durch Tablets mit Stiften mit anzusteckender Tastatur)

                                                                                           16
Eingabe: Finger, „Fingerersatz-Stift“ oder Spezialstift




             „Wurstfinger-Effekt“: 22 % aller Klicks auf Werbeflächen sind
              Fehlbedienungen 1) - Genauigkeit bei Eingabe mit Finger (und auch mit
              „Fingerersatz-Stiften“) hat auf Touchscreens natürliche Grenzen

             Alternative für präzises Arbeiten und Unterschreiben auf dem Bildschirm:
              Spezialstifte für elektromagentische Resonanz wie in Unterschriftenpads
      1)   Quelle InternetWorld 19/12: Der Wurstfinger Effekt - http://goo.gl/0KjD8



                                                                                         17
Tablets mit Spezialstift – Android 4.0 / 4.1

                                                        In Google Play finden sich mittlerweile
                                                        zahlreiche Anwendungen für den
                                                        geschäftlichen Einsatz.

                                                        Anbieter wie Samsung haben in Ihren
                                                        App Marktplätzen Kategorien wie
                                                        „Produktivität“ und heben Anwendungen
                                                        hervor, die den Spezialstift in
Galaxy Note II                Galaxy Note 10.1 Tablet   besonderer Weise nutzen.

   Spezialstift S Pen (Wacom Stifttechnologie):         Android-Tablets bieten meist mehr
   1,024 Druckstufen - 133 Signale / Sekunde
                                                        Schnittstellen als iPads (z.B. USB).




                                                                                                  18
Tablets mit Spezialstift – Windows 8

                               Konkurrenz für das iPad?
                               10 Jahre nach dem Start der Windows XP
                               Tablet Edition versprechen Microsoft und
                               seine Hardware-Partner leichte,
                               leistungsfähige Geräte mit einem
                               Betriebssystem, das für die Bedienung auf
                               dem Bildschirm optimiert ist.

                               Test möglich ab 26. Oktober 2012
                               (Verkaufsstart Windows 8)
                               Bis zum ECM-Forum auf der CeBIT 2013
                               dürfte sich beurteilen lassen, ob dieses
                               Versprechen eingelöst wird …


                                                                           19
Windows 8 – Zwei Versionen für zwei Zielgruppen

                             Windows 8 Professional
                             (Intel-Prozessoren)

                             Primärer Einsatz: Microsoft Office in vollem
                             Umfang, bestehende Windows-
                             Anwendungen -> echtes mobiles Büro

                             Windows 8 RT
                             (ARM-Prozessoren)

                             Primärer Einsatz: Media Tablets für
                             Consumer mit ARM Prozessoren




                                                                            20
Signatur-Apps: Nur wenige sind wirklich Business-tauglich




                                                            21
Unterschrift: Charakterisierende, quantifizierbare Merkmale

                               In einer Unterschrift steckt mehr, als das
                               menschliche Auge erkennen kann: Neben
                               den statischen Merkmalen auch unsichtbare
                               dynamische (biometrische) Signale der
                               Schreibbewegung, z.B. die Geschwindigkeit.
                               Sehr aufschlussreich sind u.a. die An- &
                               Absetzpunkte.

                               Zahlreiche Windows Tablet PCs und wenige
                               Android Tablets ermöglichen differenzierte
                               Erfassung von Schreibdruckstufen.




                                                                            22
Signatur-Apps: Professionelle Unterschriftenerfassung

Schreibgefühl möglichst wie auf Papier & Erfassung möglichst aussagekräftiger Daten

   Unmittelbare, ortsgenaue, „natürliche“ Anzeige digitaler Tinte auf dem Display während des
    Schreibvorganges

   Erfassung möglichst vieler Signale pro Sekunde u.a. zur korrekten Darstellung von Bögen und
    Schleifen, idealerweise auch Erfassung unterschiedlicher Schreibdruckstufen

Je präziser und differenzierter die Erfassung von Signalen während des Schreibvorgangs, umso
aussagekräftiger der Datensatz der Unterschrift.

Entscheidend für die Verlässlichkeit sowohl für einen automatischen Vergleich mit
Referenzunterschrift durch Software wie auch für einen Vergleich durch Schriftsachverständige –
egal ob sofort nach Unterzeichnung oder im späteren Bedarfsfall.



                                                                                                  23
Funktionsäquivalentes Surrogat zur Unterschrift auf Papier

… sehen Juristen in Signatur-Apps, die u.a. folgende Kriterien erfüllen:

   Exakte Erfassung aussagekräftiger biometrischer Daten der Unterschrift (nach
    ISO 19794-7) -> Möglichkeit zur Prüfung der Authentizität

   Verschlüsselung mit Algorithmen, die offiziell von der Bundesnetzagentur als
    sicher empfohlen werden -> Manipulationsresistenz

   Bildung einer Prüfsumme (Integritätswert , Hash) und Speicherung im PDF (nach
    ISO 32000) -> Möglichkeit zur Prüfung der Integrität bei Manipulationsverdacht
    mit üblicher Software zur Darstellung von PDF-Dateien (z.B. Adobe Reader)

Die Erfüllung dieser Kriterien bei Signatur-Apps prüft beispielsweise der TÜV Saarland
für die Vergabe des Siegels „Geprüfte App“
                                                                                    24
Signatur-Apps: Beweiswert erhöhen durch zusätzliche Daten

                             Dank eingebauter hochauflösender Kameras
                             vieler Tablets erfassbar:

                                Fotos von Unterzeichnern (bei Bedarf auch
                                 nach biometrischen Gesichtspunkten)

                                Aufnahmen von Identitätsdokumenten

                             Professionelle Signatur-Apps speichern diese
                             Daten ebenfalls als Teil der elektronischen
                             Signatur des Dokuments – vergleichsweise
                             wie eine zusätzliche Unterschrift.




                                                                         25
Signatur-Apps: Anwenderbeispiele




      Einige Versicherungen in Europa und Asien setzen bereits Lösungen für die
      Bearbeitung von Dokumenten auf iPads in ihrem Außendienst ein. Dafür wurde in
      die Apps der Versicherungen eine Signatur-Komponente integriert:

         AIA Gruppe, Hong Kong (Anwenderbericht: http://sp-l.de/kwPB )

         INTER Versicherungsgruppe, Mannheim (Anwenderbericht: http://sp-l.de/u2Rf )


                                                                                  26
Elektronische Unterschrift auf Tablets




         Persönlichste Form der elektronischen Signatur

         Erfassung biometrischer Merkmale kombiniert mit digitaler Signatur

         Vorgang vertraut, selbsterklärend und findet bewusst statt („aktive
          Willenserklärung“, „Unterschriften-Zeremonie“)

         Darstellung Dokument ab ca. 10“ Display vergleichbar DIN A4 auf Papier

                                                                                   27
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit




         Jörg-M. Lenz - joerg.lenz@softpro.de

         Mitglied im Arbeitskreis Signaturen der ECM-Initiative von BITKOM

         Manager Öffentlichkeitsarbeit der SOFTPRO GmbH

         Auf DMS EXPO 2012: Halle 5, Stand E 57



                                                                              28

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BITKOM - Signieren mit iPad & Co.

  • 1. Signieren mit iPad & Co. Beweiskräftiges Unterschreiben auf Tablets: Basis vertrauenswürdiger Geschäftsprozesse BITKOM Arbeitskreis Signaturen, Jörg-M. Lenz, SOFTPRO GmbH Stuttgart, 23.10.2012
  • 2. Informieren Sie sich in den nächsten 25 Minuten  Einsatzzwecke & rechtliche Rahmenbedingungen  „Alles iPad oder was?“ Was es kann und was andere Tablets besser können  Technik-Trends: Windows 8 + Immer mehr Tablets mit Stiftbedienung  Vermeidbare Fehler bei der Einführung von Tablets Wir beleuchten u.a. die Aspekte: BYOD – Sicherheit – Akzeptanz – ROI 2
  • 3. Tablet Facts – Stand Mitte Oktober 2012 iPads weltweit seit Verkaufsstart 2010  ca. 100 Mio. (allein 17 Mio. in Q2 12) 1) Absatz 2012 gesamt  iPads weltweit: 68,6 Mio. 2)  Tablets gesamt in Deutschland: 3,2 Mio.3) Viele neu auf den Markt kommende Tablets sind mehr als reine Media-Tablets. Sie zielen auf „Professionals“, weniger auf Consumer. Quellen: 1) Quartalsberichte Apple & Hochrechnung des Referenten 2) Gartner 3) BITKOM-Prognose 17.10.12, http://goo.gl/zDXww 3
  • 4. Tablet-Nutzung in deutschen Unternehmen  In 80 % der befragten Unternehmen werden Tablets zumindest vereinzelt genutzt (davon wenden wiederum 90% iPads an)  Top 3 der Nutzergruppen sind Geschäftsführung, Vertrieb und IT  Eingesetzt vorwiegend ergänzend zu Notebook und Smartphone als „drittes Gerät“ (oft als „Lieblingsgerät“)  iPad: Häufiger Einsatz auch als Incentive für Mitarbeiter (Statussymbol) (Quelle: Computerwoche Studie „Tablets im Unternehmen“, Juni 2012) 4
  • 5. Was ist Ihr wichtigstes Ziel für das Signieren auf iPad & Co. ? Beispielsweise….  Workflow beschleunigen (z.B. von Antrag bis Vertragsdokument)  Kosten senken (durch minimierten Papiereinsatz)  Dokumente absichern (z.B. für Archivierung) 5
  • 6. Unterschriften auf Tablets sind meist rechtswirksam, aber… … Ausnahmen bestätigen die Regel: Eine solche Ausnahme: ! Verbraucherkreditverträge Elektronisch nur mit qualifizierter elektronische Signaturen abschließbar, da Schriftform erforderlich Vgl. Urteil vom OLG München AZ: 19 U 771/12 vom 4. Juni 2012 vgl. http://goo.gl/kLFCN 6
  • 7. Wenn Schriftform erforderlich, wird zusätzliche Technik nötig Hier sind qualifizierte elektronische Signaturen erforderlich:  Justiz: Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach [EGVP] ! Schriftform  Verwaltung: Austausch unter Behörden und zum Teil mit Bürger  Sozialversicherung: Belege einscannen für Ersatz eines Papierarchivs  Gesundheit: Elektronische Patientenakte  Energie: Emissionshandel (CO²-Zertifikate)  Abfall: Belege Sondermülltransporte [eANV]  Verträge: Verbraucherkredit & Teilzeit-Wohnrechte (Timeshare) * Z Zt nur in Verbindung mit Signieren auf Tablets* mit „Zutaten “: Zertifikat & Signaturkarte & Kartenleser Windows-Tablets 7
  • 8. Formen elektronischer Signaturen in Deutschland  Qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter Akkreditierung (§ 15 Abs. 1 Satz 4 SigG) ! wenn  Qualifizierte elektronische Schriftform Signatur vorgeschrieben (§ 2 Nr. 3 SigG) Ersatz für  Fortgeschrittene „gewillkürte elektronische Signatur Schriftform“ (§ 2 Nr. 2 SigG) (Formfreie  Elektronische Signatur Vereinbarung) (§ 2 Nr. 1 SigG) 8
  • 9. Definition elektronischer Signaturen & Rechtsrahmen  Siegel zu elektronischen Daten, das den Absender (Authentizität) und die Unverfälschtheit der Daten (Integrität) erkennen lässt. Zweck: Elektronisch übermittelte Daten sollen auf dem Weg vom Absender zum Empfänger nicht unbemerkt verändert werden können. (vgl. § 2 SigG) Elemente des rechtlichen Rahmens in Deutschland  EU-Rahmenbedingungen: Richtlinie 1999/93/EG  Gesetz (SigG), Verordnung (SigV) & Ausführungsvorschriften  Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Vorschriften zur Schriftform (insbes. § 126)  Zivilprozessordnung (ZPO): Beweiskraft elektronische Dokumente (u.a. § 371a / 445) 9
  • 10. Kriterien zur Auswahl passender Signatur-Verfahren (1)  Welches meiner Ziele hat welche Priorität: Senkung von Kosten, Beschleunigung des Workflows oder die erhöhte Sicherheit im Arbeitsablauf?  Welche Anforderungen an Sicherheit und Beweiswert habe ich, aufgrund gesetzlicher Vorgaben, Regelungen in meiner Branche, den Ländern in denen ich es anwenden will und eigenem Anspruch?  Wer profitiert, wenn ich elektronische Signaturen anwende in welcher Form und wer soll dafür warum wie bezahlen? (Oft profitiert der Empfänger digitaler Dokumente mehr als der Absender)  Last, but not least: Wie kann ich meine elektronischen Prozesse möglichst anwenderfreundlich gestalten, so dass sie auch akzeptiert werden? (Und nicht am Arbeitsplatz Merkzettel mit Passwörtern zu finden sind…) 10
  • 11. Kriterien zur Auswahl passender Signatur-Verfahren (2)  Wie sicher/angreifbar ist das heutige Verfahren auf Papier?  Welche Angriffsrisiken sind realistisch und wie wahrscheinlich?  Wie hoch wäre das mögliche „Schadenspotential“?  Welche technische Sicherheit soll es haben?  Wie erklärungsbedürftig darf es sein um noch akzeptiert zu werden?  Wie komplex darf/kann es organisatorisch sein?  ... und was darf es kosten, um rentabel zu sein? 11
  • 12. (Noch) nicht elektronisch signierbar weil im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Schriftform auf Papier vorgeschrieben:  Kündigung von Arbeitsverträgen (§ 623 BGB)  Dienstzeugnisse (§ 630 BGB)  Leibrentenversprechen (§ 761 BGB)  Bürgschaftserklärung (§ 766 BGB)  Schuldversprechen (§ 780 BGB)  Anerkennungserklärung (§ 781 BGB) 12
  • 13. Elektronisch Unterschreiben auf Tablets: Hier wird’s gemacht Ersatz für gewillkürte Schriftform auf Papier bei formfreien Vereinbarungen  Versicherungen: Anträge, Beratungsprotokolle, Schadensdokumentation, Gutachten,…  Banken: Kontoeröffnung, Daueraufträge, Freistellungsaufträge, Beratungsprotokolle,...  Telko: Verträge (Mobilfunk, DSL, Kabel, etc.), Serviceberichte, …  Energie: Verträge (Strom, Gas etc.), Mitgliedsanträge für Kundenbindungsprogramme, ..  Industrie: Protokolle aus Produktion und Service, Prüfberichte und Empfangsbestätigungen, …  Handel: Bezahlvorgänge (Lastschriften), Empfangsbestätigungen am Point of Sale oder Point of Delivery, Abonnements, … 13
  • 14. Signieren auf Tablets: Vor allem bei persönlichem Kontakt Face-to-Face 14
  • 15. Tablet Computing: Evolution von stationär zu mobil b b b b b b b b b b b Tablets in Verbindung mit Windows iPad & PC / Notebook Tablet PCs Android-Tablets 15
  • 16. Tablet-Betriebssysteme 2012/13  iOS 6: iPad wird oft als „geliebtes“ Privatgerät auch für geschäftliche Zwecke genutzt (BYOD - „Bring Your Own Device“)  Android 4.1: Kampf um den Titel „Bester iPad Rivale“ noch nicht entschieden, kaum überblickbare Geräte-Vielfalt von Billiggerät bis Profi-Tablet  Windows 8: könnte bisherige Notebook-Nutzer teilweise zu Tablet Nutzern werden lassen (z.B. durch Tablets mit Stiften mit anzusteckender Tastatur) 16
  • 17. Eingabe: Finger, „Fingerersatz-Stift“ oder Spezialstift  „Wurstfinger-Effekt“: 22 % aller Klicks auf Werbeflächen sind Fehlbedienungen 1) - Genauigkeit bei Eingabe mit Finger (und auch mit „Fingerersatz-Stiften“) hat auf Touchscreens natürliche Grenzen  Alternative für präzises Arbeiten und Unterschreiben auf dem Bildschirm: Spezialstifte für elektromagentische Resonanz wie in Unterschriftenpads 1) Quelle InternetWorld 19/12: Der Wurstfinger Effekt - http://goo.gl/0KjD8 17
  • 18. Tablets mit Spezialstift – Android 4.0 / 4.1 In Google Play finden sich mittlerweile zahlreiche Anwendungen für den geschäftlichen Einsatz. Anbieter wie Samsung haben in Ihren App Marktplätzen Kategorien wie „Produktivität“ und heben Anwendungen hervor, die den Spezialstift in Galaxy Note II Galaxy Note 10.1 Tablet besonderer Weise nutzen. Spezialstift S Pen (Wacom Stifttechnologie): Android-Tablets bieten meist mehr 1,024 Druckstufen - 133 Signale / Sekunde Schnittstellen als iPads (z.B. USB). 18
  • 19. Tablets mit Spezialstift – Windows 8 Konkurrenz für das iPad? 10 Jahre nach dem Start der Windows XP Tablet Edition versprechen Microsoft und seine Hardware-Partner leichte, leistungsfähige Geräte mit einem Betriebssystem, das für die Bedienung auf dem Bildschirm optimiert ist. Test möglich ab 26. Oktober 2012 (Verkaufsstart Windows 8) Bis zum ECM-Forum auf der CeBIT 2013 dürfte sich beurteilen lassen, ob dieses Versprechen eingelöst wird … 19
  • 20. Windows 8 – Zwei Versionen für zwei Zielgruppen Windows 8 Professional (Intel-Prozessoren) Primärer Einsatz: Microsoft Office in vollem Umfang, bestehende Windows- Anwendungen -> echtes mobiles Büro Windows 8 RT (ARM-Prozessoren) Primärer Einsatz: Media Tablets für Consumer mit ARM Prozessoren 20
  • 21. Signatur-Apps: Nur wenige sind wirklich Business-tauglich 21
  • 22. Unterschrift: Charakterisierende, quantifizierbare Merkmale In einer Unterschrift steckt mehr, als das menschliche Auge erkennen kann: Neben den statischen Merkmalen auch unsichtbare dynamische (biometrische) Signale der Schreibbewegung, z.B. die Geschwindigkeit. Sehr aufschlussreich sind u.a. die An- & Absetzpunkte. Zahlreiche Windows Tablet PCs und wenige Android Tablets ermöglichen differenzierte Erfassung von Schreibdruckstufen. 22
  • 23. Signatur-Apps: Professionelle Unterschriftenerfassung Schreibgefühl möglichst wie auf Papier & Erfassung möglichst aussagekräftiger Daten  Unmittelbare, ortsgenaue, „natürliche“ Anzeige digitaler Tinte auf dem Display während des Schreibvorganges  Erfassung möglichst vieler Signale pro Sekunde u.a. zur korrekten Darstellung von Bögen und Schleifen, idealerweise auch Erfassung unterschiedlicher Schreibdruckstufen Je präziser und differenzierter die Erfassung von Signalen während des Schreibvorgangs, umso aussagekräftiger der Datensatz der Unterschrift. Entscheidend für die Verlässlichkeit sowohl für einen automatischen Vergleich mit Referenzunterschrift durch Software wie auch für einen Vergleich durch Schriftsachverständige – egal ob sofort nach Unterzeichnung oder im späteren Bedarfsfall. 23
  • 24. Funktionsäquivalentes Surrogat zur Unterschrift auf Papier … sehen Juristen in Signatur-Apps, die u.a. folgende Kriterien erfüllen:  Exakte Erfassung aussagekräftiger biometrischer Daten der Unterschrift (nach ISO 19794-7) -> Möglichkeit zur Prüfung der Authentizität  Verschlüsselung mit Algorithmen, die offiziell von der Bundesnetzagentur als sicher empfohlen werden -> Manipulationsresistenz  Bildung einer Prüfsumme (Integritätswert , Hash) und Speicherung im PDF (nach ISO 32000) -> Möglichkeit zur Prüfung der Integrität bei Manipulationsverdacht mit üblicher Software zur Darstellung von PDF-Dateien (z.B. Adobe Reader) Die Erfüllung dieser Kriterien bei Signatur-Apps prüft beispielsweise der TÜV Saarland für die Vergabe des Siegels „Geprüfte App“ 24
  • 25. Signatur-Apps: Beweiswert erhöhen durch zusätzliche Daten Dank eingebauter hochauflösender Kameras vieler Tablets erfassbar:  Fotos von Unterzeichnern (bei Bedarf auch nach biometrischen Gesichtspunkten)  Aufnahmen von Identitätsdokumenten Professionelle Signatur-Apps speichern diese Daten ebenfalls als Teil der elektronischen Signatur des Dokuments – vergleichsweise wie eine zusätzliche Unterschrift. 25
  • 26. Signatur-Apps: Anwenderbeispiele Einige Versicherungen in Europa und Asien setzen bereits Lösungen für die Bearbeitung von Dokumenten auf iPads in ihrem Außendienst ein. Dafür wurde in die Apps der Versicherungen eine Signatur-Komponente integriert:  AIA Gruppe, Hong Kong (Anwenderbericht: http://sp-l.de/kwPB )  INTER Versicherungsgruppe, Mannheim (Anwenderbericht: http://sp-l.de/u2Rf ) 26
  • 27. Elektronische Unterschrift auf Tablets  Persönlichste Form der elektronischen Signatur  Erfassung biometrischer Merkmale kombiniert mit digitaler Signatur  Vorgang vertraut, selbsterklärend und findet bewusst statt („aktive Willenserklärung“, „Unterschriften-Zeremonie“)  Darstellung Dokument ab ca. 10“ Display vergleichbar DIN A4 auf Papier 27
  • 28. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit  Jörg-M. Lenz - joerg.lenz@softpro.de  Mitglied im Arbeitskreis Signaturen der ECM-Initiative von BITKOM  Manager Öffentlichkeitsarbeit der SOFTPRO GmbH  Auf DMS EXPO 2012: Halle 5, Stand E 57 28