6. Das Grundrecht der Rundfunkfreiheit
(Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) verlangt […] eine
durchgehende Orientierung am
Grundsatz der Vielfaltsicherung und
eine konsequente Begrenzung des
Anteils staatlicher und staatsnaher
Mitglieder in den Aufsichtsgremien. […]
Der ZDF-Staatsvertrag genügt diesem
Maßstab nur teilweise.
»
Pressemeldung zum Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 25.03.2014, 1 BvF 1/11
Bild: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Bundesadler_Bundesorgane.svg
7.
8.
9. An das
Zweite Deutsche Fernsehen
Anstalt öffentlichen Rechts
Fernsehrat
55100 Mainz
Berlin, den XX. April 2016
Benennung eines Mitglieds des Fernsehrats/ Ihr Schreiben vom 4. Januar 2016
10. An das
Zweite Deutsche Fernsehen
Anstalt öffentlichen Rechts
Fernsehrat
55100 Mainz
Berlin, den XX. April 2016
Benennung eines Mitglieds des Fernsehrats/ Ihr Schreiben vom 4. Januar 2016
Sehr geehrter Herr Polenz,
29. Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (https://www.telekom.de/hilfe/mobilfunk-
mobiles-internet/mobiles-internet-e-mail/streamon/allgemeine-geschaeftsbedingungen.pdf)
von StreamOn Punkt 10.3. unterwirft sich der Vertragspartner einer Haftung von Euro 50.000
pro Vertragsjahr. Gerade für kleinere Anbieter (StartUps) stellt dies ein nicht kalkulierbares
wirtschaftliches Risiko dar. Die von der Telekom zugesicherte grundsätzlichen Offenheit des
Angebots ist des weiteren angesichts der nur in deutscher Sprache vorliegenden
Anmeldeunterlagen nicht gegeben. Legitimiert das ZDF durch die Teilnahme an diesem
Programm nicht genau jene Markteintrittsbarrieren, welche die Netzneutralität verhindert? Was
würden Sie einem spanischen Startup raten, welches gleichberechtigt am deutschen Markt
einen Videostreaming Dienst anbieten will, aber angesichts der hohen potentiellen Kosten und
der Sprachbarriere davor zurückschreckt? Und was ist die Konsequenz dieses Models für den
europäischen Binnenmarkt, wenn tausende Internetanbieter den vorliegenden
Anmeldeprozess in ihrer jeweiligen Anmeldesprache und mit den hier vorliegenden
administrativen und finanziellen Hürden folgen würden?
»
Auszug aus der Brieffreundschaft mit dem ZDF-Justiziar…
30. Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (https://www.telekom.de/hilfe/mobilfunk-
mobiles-internet/mobiles-internet-e-mail/streamon/allgemeine-geschaeftsbedingungen.pdf)
von StreamOn Punkt 10.3. unterwirft sich der Vertragspartner einer Haftung von Euro 50.000
pro Vertragsjahr. Gerade für kleinere Anbieter (StartUps) stellt dies ein nicht kalkulierbares
wirtschaftliches Risiko dar. Die von der Telekom zugesicherte grundsätzlichen Offenheit des
Angebots ist des weiteren angesichts der nur in deutscher Sprache vorliegenden
Anmeldeunterlagen nicht gegeben. Legitimiert das ZDF durch die Teilnahme an diesem
Programm nicht genau jene Markteintrittsbarrieren, welche die Netzneutralität verhindert? Was
würden Sie einem spanischen Startup raten, welches gleichberechtigt am deutschen Markt
einen Videostreaming Dienst anbieten will, aber angesichts der hohen potentiellen Kosten und
der Sprachbarriere davor zurückschreckt? Und was ist die Konsequenz dieses Modells für den
europäischen Binnenmarkt, wenn tausende Internetanbieter den vorliegenden
Anmeldeprozess in ihrer jeweiligen Anmeldesprache und mit den hier vorliegenden
administrativen und finanziellen Hürden folgen würden?
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Auszug aus der Brieffreundschaft mit dem ZDF-Justiziar…
46. In Magazinsendungen wie Drehscheibe und Hallo Deutschland, teilweise
auch im Mittagsmagazin gibt es natürlich ebenfalls eine Reihe von
eigengedrehten Beiträge, die für CC in Frage kommen. Diese könnten
vermutlich im Planungsprozess entsprechend identifiziert werden. Wie
hoch der Anteil der CC-fähigen Beiträge in unseren Nachrichten- und
Magazinsendungen ist, lässt sich ohne genau Prüfung schwer sagen, ich
vermute aber, dass er bei unter 50% liegt.
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Auskunft eines hochrangigen ZDF-Redakteurs: