[PDF] Pressemitteilung: Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes: Vertreter der AOK-Versicherten und Beitragszahler für verantwortlichen Umgang mit GKV-Finanzen
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2012-06-12 AOK-Aufsichtsrat für verantwortlichen Umgang mit GKV-Finanzen.pdf
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12. Juni 2012
Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes:
Vertreter der AOK-Versicherten und Beitragszah-
ler für verantwortlichen Umgang mit GKV-
Finanzen
Berlin. Die fortdauernde Diskussion um die Rücklagen der
Gesetzlichen Krankenversicherung hat den Aufsichtsrat des
AOK-Bundesverbandes veranlasst, die Bundesregierung mit
Nachdruck davor zu warnen, die erreichte Stabilität aufs
Spiel zu setzen. Statt die Rücklagen im Gesundheitsfonds
mit dem Füllhorn auszuschütten, sollte die Bundesregierung
gemeinsam mit den Krankenkassen für solide Finanzen und
eine langfristig sicher finanzierte Gesundheitsversorgung in
der gesetzlichen Krankenversicherung einstehen.
Die aktuelle Schwankungsreserve im Gesundheitsfonds von
9,5 Mrd. Euro macht im Verhältnis zu den Gesamtausgaben
in der Gesetzlichen Krankenversicherung von rund 184 Mrd.
Euro weniger als eine Monatsausgabe aus. Die Politik darf
nicht den Erpressungsversuchen einzelner Interessengrup-
pen im Gesundheitswesen erliegen, die wie aktuell die DKG
eine Notsituation herbeireden, die es weder gibt, noch geben
wird. Spielräume für Leistungsversprechen an Krankenhäu-
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2. ser, Ärzte, Apotheker oder pharmazeutische Unternehmen
sind nicht vorhanden.
Die Schere zwischen der Entwicklung der Einnahmen und
der Ausgaben wird sich in den kommenden Jahren wieder
stärker öffnen. Die Rücklagen im Gesundheitsfonds sind da-
her nicht von Dauer. Die Selbstverwaltungsvertreter der AOK
appellieren an die Bundesregierung, nicht in eine reflexartige
Finanzpolitik zu verfallen. Die Rücklagen im Gesundheits-
fonds dürfen nicht zweckentfremdet werden, sondern müs-
sen als nachhaltige Reserve zur Abfederung künftiger Aus-
gabensteigerungen bestehen bleiben.
Eine scharfe Absage erteilen die Versicherten- und Arbeitge-
bervertreter in der AOK auch den Plänen des Bundesge-
sundheitsministeriums, Krankenkassen zu einer Prämien-
ausschüttung zu zwingen. Krankenkassen sind nach dem
Sozialgesetzbuch verpflichtet, Rücklagen von bis zu 2,5 Mo-
natsausgaben aufzubauen. Das würde GKV-weit eine Min-
destreserve von 38 Mrd. Euro erfordern. Von dieser Rückla-
ge ist das System noch weit entfernt. Unabhängig davon prä-
ferieren Versicherte und Beitragszahler Sicherheit und Stabi-
lität statt kurzfristiger finanzieller Vorteile. Krankenkassen
müssen daher weiterhin in Versorgungsqualität und effiziente
Leistungsstrukturen investieren können, um ihr Leistungsan-
gebot attraktiv zu gestalten.
Die Finanzhoheit der Krankenkassen obliegt aus guten
Gründen denjenigen, die für die Beiträge aufkommen. Kran-
kenkassen stehen im Wettbewerb untereinander und ent-
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3. scheiden selbst, ob sie Prämien ausschütten oder das Ver-
sorgungsangebot ausbauen. Wettbewerb, Autonomie der
Selbstverwaltung und finanziell solides Wirtschaften der
Krankenkassen dürfen nicht durch die gesetzliche Exekutive
unterlaufen werden.
Ein Regierungsgutachten hat bestätigt, dass Fehler im Ver-
teilungsmechanismus des Gesundheitsfonds vorhanden
sind, indem zu viel Geld für Gesunde und zu wenig Geld für
Kranke zur Verfügung gestellt wird. Aus diesem Grund erzie-
len einzelne gesetzliche Krankenkassen Überschüsse in un-
gerechtfertigter Höhe. Statt an einzelne Versichertengruppen
durch gesetzlich erzwungene Prämienausschüttungen Geld
auszuzahlen, sollten diese Unwuchten im Gesundheitsfonds
beseitigt werden.
Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Udo Barske
Tel. 030-346 46-2309
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