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      Presse-Information
Nr. 984                                                         16. Juli 2010

Heute mit folgenden Themen:


      –   Kfz-Versicherung: Verband rechnet nicht mit drastischen Tarifsteigerungen
      –   Wie man sicher durch Baustellen fährt
      –   Neue Rechte für Schiffsreisende gelten ab 2012
      –   Passagierrechte für Busreisende könnten Fahrpreise in die Höhe treiben
      –   Neufahrzeuge wurden im Krisenjahr billiger, Reparaturen teurer




Kfz-Versicherung: Verband rechnet nicht mit drastischen Tarifsteigerungen
Bad Windsheim (ARCD) – Entwarnung für die künftige Prämienberechnung in der
Kraftfahrzeugversicherung gab Dr. Robert Pohlhausen, Vorsitzender des Hauptausschusses für
Schaden- und Unfallversicherung im Gesamtverband der deutschen Versicherer, bei einem
Medientermin in Berlin. In den vergangenen Wochen war in Schlagzeilen von
Prämiensteigerungen zwischen 54 Prozent und 115 Prozent zu lesen. Tatsächlich könnten
nach GDV-Berechnungen die Durchschnittsbeiträge in der Kraftfahrtversicherung sowohl in der
Kfz-Haftpflicht- als auch in der Kaskoversicherung im Jahr 2010 um ca. 1,5 Prozent bis 2,0
Prozent abnehmen. Der Grund: Immer mehr Versicherte erhalten günstigere
Schadenfreiheitsklassen. In der Vollkasko-Versicherung wirkt die Abwrackprämie weiter nach
und wird erneut zu einem deutlichen Zuwachs bei solchen Verträgen beitragen. Mit deutlichen
Beitragseinnahmeverlusten rechnen die Versicherer bei der Teilkasko-Versicherung, weil we-
gen der Zunahme der Vollkaskoversicherungen weniger Verträge abgeschlossen werden. Alles
in allem dürfte sich nach Prognosen des Verbandes das Beitragsaufkommen der gesamten
Kraftfahrtversicherung – nach fünf von Einnahmeverlusten geprägten Jahren – auf dem
Vorjahresniveau stabilisieren. Nennenswerte Prämienerhöhungen im Neukundengeschäft wollte
Pohlhausen jedoch nicht ausschließen. „Wer sich informiert und vergleicht, erhält immer noch
ein attraktives Angebot“, rät er den Versicherungskunden. Allerdings dürften bei der
Preisvergleichsdebatte die Kriterien Qualität und Service des Versicherers nicht übersehen
werden. Zum Thema Wechselkennzeichen sagte Pohlhausen, dass er mit einer Einführung bis
Mitte 2011 rechne. Dann gebe es auf Wunsch ein Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge, wobei
jeweils nur das Fahrzeug, das gerade benutzt wird, dieses Kennzeichen trägt. Zur konkreten
Umsetzung führe die deutsche Versicherungswirtschaft derzeit „intensive Gespräche“ mit dem
Bundesverkehrsministerium. Bis zum Ende des Jahres soll klar sein, wie viele Pkw eines
Halters mit einem Wechselkennzeichen fahren dürfen und wie das Problem mit der HU-
Plakette gelöst wird. ARCD

Diese Meldung hat 2.184 Zeichen.




                                                                        Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                        91427 Bad Windsheim
                                                                        Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                        presse@arcd.de
                                                                        www.arcd.de/presse
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      Presse-Information
Wie man sicher durch Baustellen fährt
Bad Windsheim (ARCD) – Autofahrer beschleicht bei der Fahrt durch zweispurige
Baustellenpassagen auf Autobahnen meist ein ungutes Gefühl. Fahrbahnbegrenzungen auf der
einen Seite und andere Fahrzeuge auf der zweiten Spur verengen die Fahrbahn. Gerade beim
Linksfahren kommt Angst auf, ob der Platz auf beiden Seiten für ein ungehindertes Passieren vor
allem von Lastkraftwagen reicht. Die häufigste Unfallursache an Autobahnbaustellen ist die nicht
angepasste Geschwindigkeit. Im Eingangsbereich führt zu schnelles Fahren oft zu Auffahrunfällen
und im Ausgangsbereich zum Abkommen von der Fahrbahn. Der seitliche Zusammenstoß mit
einem in gleicher Richtung fahrenden Fahrzeug steht in der Baustellen-Unfallstatistik an zweiter
Stelle. Bei Unfällen in Baustellen werden jährlich mehrere Tausend Menschen verletzt oder getö-
tet, warnt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Es sei sicherer, hinter einem Lkw auf der
rechten Spur zu bleiben. Wer rechtzeitig vor der Baustelle seine Geschwindigkeit deutlich redu-
ziere und die Geschwindigkeitsbegrenzung einhalte, sei auf der sicheren Seite. Wird in einer
Baustelle eine Fahrspur aufgelöst, soll man bis an die Verengung heranfahren und sich im so
genannten Reißverschlussverfahren abwechselnd einordnen, raten die DVR-Experten. Nach
ihren Erkenntnissen gilt als weitere wichtige Unfallursache ein zu geringer Sicherheitsabstand.
Derzeit steht an einigen Autobahnabschnitten versuchsweise ein neues Verkehrsschild. Es fordert
die Verkehrsteilnehmer auf, versetzt zu den auf der rechten Spur rollenden Lkw zu fahren, also
jeweils auf Höhe der Lücke, die zwei hintereinander fahrende Brummis zwischen sich lassen. Der
ARCD weist in diesem Zusammenhang auf § 4 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hin:
Danach müssen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen und auch
Busse einen Abstand von mindestens 50 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten, wenn
ihre Geschwindigkeit über 50 km/h liegt. Bei Verstößen drohen einem Ersttäter eine Geldbuße
von 50 Euro und drei Punkte in Flensburg. Nach Beobachtungen des ARCD sind allerdings
Abstandsünden in Baustellen relativ häufig zu beobachten. Der Club fordert die zuständigen
Behörden zu mehr Kontrollen und zu einer unnachsichtigen Ahndung auf, um für mehr
Abschreckung bei Bus- und Brummifahrern zu sorgen. Autoreisenden rät der Club, schon vor der
großen Fahrt zu klären, auf welchen Strecken mit Baustellen zu rechnen ist, um sie vielleicht
umfahren zu können. Dafür bietet das Bundesverkehrsministerium auf seiner Webseite
www.bmvbs.de mit seinem Baustelleninformationssystem (BIS) eine gute Hilfe an. ARCD

Diese Meldung hat 2.668 Zeichen.

Neue Rechte für Schiffsreisende gelten ab 2012
Bad Windsheim (ARCD) – Was für Bahn- und Flugreisende heute schon (fast) eine
Selbstverständlichkeit ist, soll ab 2012 auch für Schiffsreisende gelten. Eine von EU-Parlament
und EU-Rat am 6. Juli verabschiedete Verordnung sieht Entschädigungen bei Verspätungen von
Schiffen sowie kostenlose Hilfestellung für behinderte oder weniger mobile Fahrgäste vor. Wenn
sich die Schiffsabfahrt um mehr als 90 Minuten verzögert oder annulliert wird, hat der Fahrgast
Anspruch auf eine anderweitige Beförderung, um ans Reiseziel zu gelangen. Er kann sich aber
auch für die Rückerstattung des Fahrpreises entscheiden. Nur in Fällen, in denen die
Schiffsgesellschaft nachweisen kann, dass die Verspätung durch widrige Witterungsverhältnisse
oder außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, sind keine Zusatzleistungen vorgesehen,
sehr wohl jedoch die Ticket-Rückerstattung. Den Fahrgästen sind außerdem kostenlos Imbisse
oder Erfrischungen anzubieten. Unabhängig davon, ob die Fahrgäste sich für oder gegen den
Antritt der Reise entscheiden, stehen ihnen ab einer gewissen Verspätungsdauer

                                                                         Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                         91427 Bad Windsheim
                                                                         Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                         presse@arcd.de
                                                                         www.arcd.de/presse
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      Presse-Information
Entschädigungen von mindestens 25 Prozent des Fahrpreises zu. Davon betroffen sind Reisen
von bis zu 4 Stunden (fahrplanmäßiger) Dauer, die bei Ankunft mindestens eine Stunde ver-
spätet sind. Bei 4 bis 8 Stunden dauernden Reisen entsteht Anspruch auf Entschädigung bei
einer verspäteten Ankunft von mindestens 2 Stunden. Bei längeren Reisen können Fahrgäste
bei Verspätungen ab 3 Stunden (Reisezeit zwischen 8 und 24 Stunden) und 4 Stunden (Reisen
über 24 Std.) Entschädigungszahlungen fordern. Sollte die Verspätung doppelt so hoch sein
wie die genannten Mindestzeiten, beträgt die Entschädigung 50 Prozent des Fahrpreises und
muss auf Wunsch des Fahrgastes bar ausgezahlt werden. Zusätzlich werden Fahrgästen, die
zu einem Aufenthalt von ein oder mehreren Nächten an ihrem Abfahrtsort gezwungen sind,
Übernachtungskosten von maximal 80 Euro bei bis zu drei Nächten zugestanden. ARCD

Diese Meldung hat 2.010 Zeichen.


Passagierrechte für Busreisende könnten Fahrpreise in die Höhe treiben
Bad Windsheim (ARCD) – Bei den Fahrgastrechten für Busreisende herrscht Uneinigkeit zwi-
schen EU-Rat und EU-Parlament. Einige Mitgliedsstaaten teilen Deutschlands Bedenken
gegen eine Stärkung der Kundenrechte, da kleinere und mittelständische Busbetriebe dadurch
finanziell überfordert sein könnten und ihre Preise erhöhen müssten. Dies sei nicht im Sinne
vieler Fahrgäste, für die der Bus das einzige oder einzig erschwingliche Reisemittel darstellt.
Der EU-Abgeordnete Thomas Ulmer (CDU) stimmte gegen den mehrheitlichen Wunsch seiner
Parlamentskollegen, Regionalverkehre in den Geltungsbereich der Verordnung einzubeziehen.
Städtischer Busverkehr ist ausgenommen. „Aber gerade in Deutschland bezieht sich der öffent-
li-che Nahverkehr nicht nur auf innerstädtische Verkehre, sondern auch auf Überlandverkehre
bis zu 50 Kilometer. Eine Trennung ist nicht nur unpraktikabel, sondern auch bürokratisch“,
erklärte Ulmer nach der Abstimmung im EU-Parlament am 6. Juli. Das EU-Parlament tritt mehr-
heitlich für eine Rückerstattung des Fahrpreises (oder eine anderweitige Beförderung) bei einer
Verspätung von mehr als zwei Stunden ein und fordert eine Entschädigung in Höhe von maxi-
mal 1800 Euro bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks. Verzögert sich die Ankunft des
Busses wegen einer Panne, sollten den Fahrgästen – wie bei Bahn, Flugzeug oder Schiff –
kostenlose Hilfeleistungen und/oder Schadenersatzansprüche zustehen. Ebenso sollten
Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität unentgeltlich Hilfe in Anspruch nehmen können, sofern
sie rechtzeitig darum ersuchen. Allerdings würde dies nicht nur eine technische Aufrüstung
ältere Busse, sondern auch eine entsprechende Zusatzausbildung der Busfahrer oder -beglei-
ter notwendig machen. Busunternehmer befürchten daher zusätzliche finanzielle Belastungen.
Dieses Argument will der Augsburger EU-Abgeordnete Ismail Ertug (SPD) nicht gelten lassen:
„Hier wird behauptet, man könne es sich finanziell nicht leisten, schwächeren Menschen in
unserer Gesellschaft zu helfen“, kritisierte er. Nach Ansicht der SPD-Fraktion dürften gerade
Menschen mit Behinderung bei der Nutzung von Busverkehren nicht benachteiligt werden.
Branchenvertreter wehren sich auch gegen das Ansinnen der Parlamentarier, im Fall des
Todes von Fahrgästen bei Busunfällen unbegrenzte Entschädigungszahlungen vorzusehen und
unabhängig von der Schuldfrage Vorauszahlungen voraussehen. Laut Ulmer sollte der
Gesetzgeber Unternehmen nicht für Vorfälle im Straßenverkehr haftbar machen, die möglicher-
weise nicht in ihrem Einflussbereich liegen oder nicht von ihnen verschuldet wurden. Nun liegt
es in den Händen des belgischen Vorsitzes, im Vermittlungsverfahren einen Kompromiss aus-


                                                                          Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                          91427 Bad Windsheim
                                                                          Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                          presse@arcd.de
                                                                          www.arcd.de/presse
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        Presse-Information
zuhandeln. Anderenfalls blieben Busreisende die einzigen Fahrgäste ohne verbriefte EU-
Rechte. ARCD

Diese Meldung hat 2.857 Zeichen.

Neufahrzeuge wurden im Krisenjahr billiger, Reparaturen teurer
Bad Windsheim (ARCD) – Die Preise für neue Pkw sind vergangenes Jahr in der EU leicht
gesunken, Reparaturdienste und Ersatzteile jedoch über die Inflationsrate hinausgehend teurer
geworden. Zu diesem Schluss kommt der alljährliche Automobil-Marktbericht der Europäischen
Kommission. Sie führt die relativ stabilen Pkw-Preise auf Abwrackprämien und staatliche
Anreize für den Pkw-Kauf zurück, mit denen in vielen Ländern die Auswirkungen der
Rezession abgeschwächt werden sollten. Der EU-Preisindex für Pkw stieg um 1,1 Prozent,
während die Verbraucherpreise insgesamt um 1,7 Prozent geklettert sind. Daraus ergibt sich
ein EU-weiter Rückgang der realen Pkw-Preise von 0,6 Prozent. In Deutschland lag die
Abnahme mit einem Prozent über dem Durchschnitt. Die realen Verbraucherpreise für Pkw fie-
len 2009 in 24 der 27 Mitgliedsstaaten. Markante Rückgänge bei den realen Pkw-Preisen
waren in Slowenien (– 13,4 Prozent), Litauen (– 11,1 Prozent), der Slowakei (– 11,0 Prozent),
Rumänien (– 10,1 Prozent), der Tschechischen Republik (– 9,4 Prozent), Malta
(– 9,2 Prozent) und Bulgarien (– 9,1 Prozent) zu verzeichnen. Während die Preissenkungen in
Italien, Deutschland und Frankreich gemäßigter ausfielen (– 1,1, – 1,0 bzw. – 0,6 Prozent),
gewährten Spaniens Autohändler 4,7 Prozent Nachlass gegenüber dem Vorjahr. Die auf den
Herstellerpreislisten basierenden Preisdifferenzen zwischen den Mitgliedsstaaten verkleinerten
sich auch 2009. Im Durchschnitt ging die Standardabweichung laut Berechnungen der EU-
Kommission von 9,8 Prozent auf 8,5 Prozent zurück. In der Euro-Zone waren durchschnittliche
Preisunterschiede von bis zu 6,5 Prozent zu verzeichnen. Im Gegensatz zu den
Einkaufspreisen lag der Preisanstieg bei Reparaturen und Wartungen jedoch real bei 1,5
Prozent. Einzelteile sind um 0,7 Prozent teurer geworden. „Es ist erfreulich, dass die
Verbraucher in Europa auch weiterhin von einem starken Wettbewerb auf den
Automobilmärkten profitieren“, erklärte der für Wettbewerb zuständige Vize-
Kommissionspräsident Joaquín Almunia. „Gleichzeitig finde ich es bedenklich, dass die Preise
für Reparaturen und Ersatzteile während der Wirtschaftskrise weiter gestiegen sind.“ Almunia
versprach, verstärkt darauf zu achten, dass der Wettbewerb auf den Anschlussmärkten –
sprich: zwischen Werkstätten – in Zukunft zu mehr Preiskonkurrenz und günstigeren
Serviceleistungen führt. ARCD

Diese Meldung hat 2.438 Zeichen.

Über den ARCD

Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und
Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr – mit eigener, perma-
nent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit
den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der
Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische
Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC enga-
giert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese
informiert der Club mit der Zeitschrift „Auto&Reise“ unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die
Titelthemen des Magazins.


                                                                                                   Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                                                   91427 Bad Windsheim
                                                                                                   Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                                                   presse@arcd.de
                                                                                                   www.arcd.de/presse

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  • 1. www.arcd.de Presse-Information Nr. 984 16. Juli 2010 Heute mit folgenden Themen: – Kfz-Versicherung: Verband rechnet nicht mit drastischen Tarifsteigerungen – Wie man sicher durch Baustellen fährt – Neue Rechte für Schiffsreisende gelten ab 2012 – Passagierrechte für Busreisende könnten Fahrpreise in die Höhe treiben – Neufahrzeuge wurden im Krisenjahr billiger, Reparaturen teurer Kfz-Versicherung: Verband rechnet nicht mit drastischen Tarifsteigerungen Bad Windsheim (ARCD) – Entwarnung für die künftige Prämienberechnung in der Kraftfahrzeugversicherung gab Dr. Robert Pohlhausen, Vorsitzender des Hauptausschusses für Schaden- und Unfallversicherung im Gesamtverband der deutschen Versicherer, bei einem Medientermin in Berlin. In den vergangenen Wochen war in Schlagzeilen von Prämiensteigerungen zwischen 54 Prozent und 115 Prozent zu lesen. Tatsächlich könnten nach GDV-Berechnungen die Durchschnittsbeiträge in der Kraftfahrtversicherung sowohl in der Kfz-Haftpflicht- als auch in der Kaskoversicherung im Jahr 2010 um ca. 1,5 Prozent bis 2,0 Prozent abnehmen. Der Grund: Immer mehr Versicherte erhalten günstigere Schadenfreiheitsklassen. In der Vollkasko-Versicherung wirkt die Abwrackprämie weiter nach und wird erneut zu einem deutlichen Zuwachs bei solchen Verträgen beitragen. Mit deutlichen Beitragseinnahmeverlusten rechnen die Versicherer bei der Teilkasko-Versicherung, weil we- gen der Zunahme der Vollkaskoversicherungen weniger Verträge abgeschlossen werden. Alles in allem dürfte sich nach Prognosen des Verbandes das Beitragsaufkommen der gesamten Kraftfahrtversicherung – nach fünf von Einnahmeverlusten geprägten Jahren – auf dem Vorjahresniveau stabilisieren. Nennenswerte Prämienerhöhungen im Neukundengeschäft wollte Pohlhausen jedoch nicht ausschließen. „Wer sich informiert und vergleicht, erhält immer noch ein attraktives Angebot“, rät er den Versicherungskunden. Allerdings dürften bei der Preisvergleichsdebatte die Kriterien Qualität und Service des Versicherers nicht übersehen werden. Zum Thema Wechselkennzeichen sagte Pohlhausen, dass er mit einer Einführung bis Mitte 2011 rechne. Dann gebe es auf Wunsch ein Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge, wobei jeweils nur das Fahrzeug, das gerade benutzt wird, dieses Kennzeichen trägt. Zur konkreten Umsetzung führe die deutsche Versicherungswirtschaft derzeit „intensive Gespräche“ mit dem Bundesverkehrsministerium. Bis zum Ende des Jahres soll klar sein, wie viele Pkw eines Halters mit einem Wechselkennzeichen fahren dürfen und wie das Problem mit der HU- Plakette gelöst wird. ARCD Diese Meldung hat 2.184 Zeichen. Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse
  • 2. www.arcd.de Presse-Information Wie man sicher durch Baustellen fährt Bad Windsheim (ARCD) – Autofahrer beschleicht bei der Fahrt durch zweispurige Baustellenpassagen auf Autobahnen meist ein ungutes Gefühl. Fahrbahnbegrenzungen auf der einen Seite und andere Fahrzeuge auf der zweiten Spur verengen die Fahrbahn. Gerade beim Linksfahren kommt Angst auf, ob der Platz auf beiden Seiten für ein ungehindertes Passieren vor allem von Lastkraftwagen reicht. Die häufigste Unfallursache an Autobahnbaustellen ist die nicht angepasste Geschwindigkeit. Im Eingangsbereich führt zu schnelles Fahren oft zu Auffahrunfällen und im Ausgangsbereich zum Abkommen von der Fahrbahn. Der seitliche Zusammenstoß mit einem in gleicher Richtung fahrenden Fahrzeug steht in der Baustellen-Unfallstatistik an zweiter Stelle. Bei Unfällen in Baustellen werden jährlich mehrere Tausend Menschen verletzt oder getö- tet, warnt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Es sei sicherer, hinter einem Lkw auf der rechten Spur zu bleiben. Wer rechtzeitig vor der Baustelle seine Geschwindigkeit deutlich redu- ziere und die Geschwindigkeitsbegrenzung einhalte, sei auf der sicheren Seite. Wird in einer Baustelle eine Fahrspur aufgelöst, soll man bis an die Verengung heranfahren und sich im so genannten Reißverschlussverfahren abwechselnd einordnen, raten die DVR-Experten. Nach ihren Erkenntnissen gilt als weitere wichtige Unfallursache ein zu geringer Sicherheitsabstand. Derzeit steht an einigen Autobahnabschnitten versuchsweise ein neues Verkehrsschild. Es fordert die Verkehrsteilnehmer auf, versetzt zu den auf der rechten Spur rollenden Lkw zu fahren, also jeweils auf Höhe der Lücke, die zwei hintereinander fahrende Brummis zwischen sich lassen. Der ARCD weist in diesem Zusammenhang auf § 4 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hin: Danach müssen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen und auch Busse einen Abstand von mindestens 50 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten, wenn ihre Geschwindigkeit über 50 km/h liegt. Bei Verstößen drohen einem Ersttäter eine Geldbuße von 50 Euro und drei Punkte in Flensburg. Nach Beobachtungen des ARCD sind allerdings Abstandsünden in Baustellen relativ häufig zu beobachten. Der Club fordert die zuständigen Behörden zu mehr Kontrollen und zu einer unnachsichtigen Ahndung auf, um für mehr Abschreckung bei Bus- und Brummifahrern zu sorgen. Autoreisenden rät der Club, schon vor der großen Fahrt zu klären, auf welchen Strecken mit Baustellen zu rechnen ist, um sie vielleicht umfahren zu können. Dafür bietet das Bundesverkehrsministerium auf seiner Webseite www.bmvbs.de mit seinem Baustelleninformationssystem (BIS) eine gute Hilfe an. ARCD Diese Meldung hat 2.668 Zeichen. Neue Rechte für Schiffsreisende gelten ab 2012 Bad Windsheim (ARCD) – Was für Bahn- und Flugreisende heute schon (fast) eine Selbstverständlichkeit ist, soll ab 2012 auch für Schiffsreisende gelten. Eine von EU-Parlament und EU-Rat am 6. Juli verabschiedete Verordnung sieht Entschädigungen bei Verspätungen von Schiffen sowie kostenlose Hilfestellung für behinderte oder weniger mobile Fahrgäste vor. Wenn sich die Schiffsabfahrt um mehr als 90 Minuten verzögert oder annulliert wird, hat der Fahrgast Anspruch auf eine anderweitige Beförderung, um ans Reiseziel zu gelangen. Er kann sich aber auch für die Rückerstattung des Fahrpreises entscheiden. Nur in Fällen, in denen die Schiffsgesellschaft nachweisen kann, dass die Verspätung durch widrige Witterungsverhältnisse oder außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, sind keine Zusatzleistungen vorgesehen, sehr wohl jedoch die Ticket-Rückerstattung. Den Fahrgästen sind außerdem kostenlos Imbisse oder Erfrischungen anzubieten. Unabhängig davon, ob die Fahrgäste sich für oder gegen den Antritt der Reise entscheiden, stehen ihnen ab einer gewissen Verspätungsdauer Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse
  • 3. www.arcd.de Presse-Information Entschädigungen von mindestens 25 Prozent des Fahrpreises zu. Davon betroffen sind Reisen von bis zu 4 Stunden (fahrplanmäßiger) Dauer, die bei Ankunft mindestens eine Stunde ver- spätet sind. Bei 4 bis 8 Stunden dauernden Reisen entsteht Anspruch auf Entschädigung bei einer verspäteten Ankunft von mindestens 2 Stunden. Bei längeren Reisen können Fahrgäste bei Verspätungen ab 3 Stunden (Reisezeit zwischen 8 und 24 Stunden) und 4 Stunden (Reisen über 24 Std.) Entschädigungszahlungen fordern. Sollte die Verspätung doppelt so hoch sein wie die genannten Mindestzeiten, beträgt die Entschädigung 50 Prozent des Fahrpreises und muss auf Wunsch des Fahrgastes bar ausgezahlt werden. Zusätzlich werden Fahrgästen, die zu einem Aufenthalt von ein oder mehreren Nächten an ihrem Abfahrtsort gezwungen sind, Übernachtungskosten von maximal 80 Euro bei bis zu drei Nächten zugestanden. ARCD Diese Meldung hat 2.010 Zeichen. Passagierrechte für Busreisende könnten Fahrpreise in die Höhe treiben Bad Windsheim (ARCD) – Bei den Fahrgastrechten für Busreisende herrscht Uneinigkeit zwi- schen EU-Rat und EU-Parlament. Einige Mitgliedsstaaten teilen Deutschlands Bedenken gegen eine Stärkung der Kundenrechte, da kleinere und mittelständische Busbetriebe dadurch finanziell überfordert sein könnten und ihre Preise erhöhen müssten. Dies sei nicht im Sinne vieler Fahrgäste, für die der Bus das einzige oder einzig erschwingliche Reisemittel darstellt. Der EU-Abgeordnete Thomas Ulmer (CDU) stimmte gegen den mehrheitlichen Wunsch seiner Parlamentskollegen, Regionalverkehre in den Geltungsbereich der Verordnung einzubeziehen. Städtischer Busverkehr ist ausgenommen. „Aber gerade in Deutschland bezieht sich der öffent- li-che Nahverkehr nicht nur auf innerstädtische Verkehre, sondern auch auf Überlandverkehre bis zu 50 Kilometer. Eine Trennung ist nicht nur unpraktikabel, sondern auch bürokratisch“, erklärte Ulmer nach der Abstimmung im EU-Parlament am 6. Juli. Das EU-Parlament tritt mehr- heitlich für eine Rückerstattung des Fahrpreises (oder eine anderweitige Beförderung) bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden ein und fordert eine Entschädigung in Höhe von maxi- mal 1800 Euro bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks. Verzögert sich die Ankunft des Busses wegen einer Panne, sollten den Fahrgästen – wie bei Bahn, Flugzeug oder Schiff – kostenlose Hilfeleistungen und/oder Schadenersatzansprüche zustehen. Ebenso sollten Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität unentgeltlich Hilfe in Anspruch nehmen können, sofern sie rechtzeitig darum ersuchen. Allerdings würde dies nicht nur eine technische Aufrüstung ältere Busse, sondern auch eine entsprechende Zusatzausbildung der Busfahrer oder -beglei- ter notwendig machen. Busunternehmer befürchten daher zusätzliche finanzielle Belastungen. Dieses Argument will der Augsburger EU-Abgeordnete Ismail Ertug (SPD) nicht gelten lassen: „Hier wird behauptet, man könne es sich finanziell nicht leisten, schwächeren Menschen in unserer Gesellschaft zu helfen“, kritisierte er. Nach Ansicht der SPD-Fraktion dürften gerade Menschen mit Behinderung bei der Nutzung von Busverkehren nicht benachteiligt werden. Branchenvertreter wehren sich auch gegen das Ansinnen der Parlamentarier, im Fall des Todes von Fahrgästen bei Busunfällen unbegrenzte Entschädigungszahlungen vorzusehen und unabhängig von der Schuldfrage Vorauszahlungen voraussehen. Laut Ulmer sollte der Gesetzgeber Unternehmen nicht für Vorfälle im Straßenverkehr haftbar machen, die möglicher- weise nicht in ihrem Einflussbereich liegen oder nicht von ihnen verschuldet wurden. Nun liegt es in den Händen des belgischen Vorsitzes, im Vermittlungsverfahren einen Kompromiss aus- Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse
  • 4. www.arcd.de Presse-Information zuhandeln. Anderenfalls blieben Busreisende die einzigen Fahrgäste ohne verbriefte EU- Rechte. ARCD Diese Meldung hat 2.857 Zeichen. Neufahrzeuge wurden im Krisenjahr billiger, Reparaturen teurer Bad Windsheim (ARCD) – Die Preise für neue Pkw sind vergangenes Jahr in der EU leicht gesunken, Reparaturdienste und Ersatzteile jedoch über die Inflationsrate hinausgehend teurer geworden. Zu diesem Schluss kommt der alljährliche Automobil-Marktbericht der Europäischen Kommission. Sie führt die relativ stabilen Pkw-Preise auf Abwrackprämien und staatliche Anreize für den Pkw-Kauf zurück, mit denen in vielen Ländern die Auswirkungen der Rezession abgeschwächt werden sollten. Der EU-Preisindex für Pkw stieg um 1,1 Prozent, während die Verbraucherpreise insgesamt um 1,7 Prozent geklettert sind. Daraus ergibt sich ein EU-weiter Rückgang der realen Pkw-Preise von 0,6 Prozent. In Deutschland lag die Abnahme mit einem Prozent über dem Durchschnitt. Die realen Verbraucherpreise für Pkw fie- len 2009 in 24 der 27 Mitgliedsstaaten. Markante Rückgänge bei den realen Pkw-Preisen waren in Slowenien (– 13,4 Prozent), Litauen (– 11,1 Prozent), der Slowakei (– 11,0 Prozent), Rumänien (– 10,1 Prozent), der Tschechischen Republik (– 9,4 Prozent), Malta (– 9,2 Prozent) und Bulgarien (– 9,1 Prozent) zu verzeichnen. Während die Preissenkungen in Italien, Deutschland und Frankreich gemäßigter ausfielen (– 1,1, – 1,0 bzw. – 0,6 Prozent), gewährten Spaniens Autohändler 4,7 Prozent Nachlass gegenüber dem Vorjahr. Die auf den Herstellerpreislisten basierenden Preisdifferenzen zwischen den Mitgliedsstaaten verkleinerten sich auch 2009. Im Durchschnitt ging die Standardabweichung laut Berechnungen der EU- Kommission von 9,8 Prozent auf 8,5 Prozent zurück. In der Euro-Zone waren durchschnittliche Preisunterschiede von bis zu 6,5 Prozent zu verzeichnen. Im Gegensatz zu den Einkaufspreisen lag der Preisanstieg bei Reparaturen und Wartungen jedoch real bei 1,5 Prozent. Einzelteile sind um 0,7 Prozent teurer geworden. „Es ist erfreulich, dass die Verbraucher in Europa auch weiterhin von einem starken Wettbewerb auf den Automobilmärkten profitieren“, erklärte der für Wettbewerb zuständige Vize- Kommissionspräsident Joaquín Almunia. „Gleichzeitig finde ich es bedenklich, dass die Preise für Reparaturen und Ersatzteile während der Wirtschaftskrise weiter gestiegen sind.“ Almunia versprach, verstärkt darauf zu achten, dass der Wettbewerb auf den Anschlussmärkten – sprich: zwischen Werkstätten – in Zukunft zu mehr Preiskonkurrenz und günstigeren Serviceleistungen führt. ARCD Diese Meldung hat 2.438 Zeichen. Über den ARCD Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr – mit eigener, perma- nent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC enga- giert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift „Auto&Reise“ unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins. Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse