Das Geschäftsfeld der Lombardium Hamburg GmbH & Co.KG umfasste die Beleihung von Inhaberschuldbriefen und Inhaberaktien. War dies der Grund zur Untersagung des Kreditgeschäftes? Die BaFin fordert Rückabwicklung, was bedeutet das für die Anlegerdarlehen? Worin liegt die Verantwortung der Lombardium KG Vermittler? Worin liegt die Problematik, wenn es um die Empfehlung zur Interessenvereinigung der Anleger durch die Vermittler kommt?
Lombardium Hamburg KG: Erste Erkenntnisse über verbotswidrige Geschäfte liegen vor
1. Lombardium Hamburg KG: Erste Erkenntnisse über verbotswidrige
Geschäfte liegen vor – Warnung vor Interessenvereinigungen
Nach der Rückabwicklungsverfügung der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über bestimmte Geschäfte der
Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG vom 07.12.2015 liegen Röhlke
Rechtsanwälte nunmehr erste weitergehende Informationen über Art
und Umfang der untersagten Geschäfte vor. Zugleich warnen die
bundesweit tätigen Rechtsanwälte vor Anlegerschutzvereinigungen, die
vornehmlich unter Mithilfe ausgerechnet der Vermittlerseite oder
Mitarbeitern der inzwischen insolventen Emissionsgesellschaft Fidentum
GmbH gegründet wurden.
Lombardium Hamburg KG Geschäftsfeld: Beleihung von
Inhaberschuldbriefen und Inhaberaktien – waren Grund zur
Untersagung des Kreditgeschäftes
„Anders als an manchen Stellen im Internet zu lesen ist, hat die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Geschäft
nicht etwa deswegen untersagt, weil es sich um ein Einlagengeschäft
gehandelt haben soll und hierfür keine Erlaubnis vorgelegen hat.
Vielmehr hat die BaFin das Kreditgeschäft untersagt, weil
Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien beliehen wurden. Nach der
Darstellung im Geschäftsbericht der Ersten Oderfelder Beteiligungs
GmbH & Co. KG für die Jahre 2012 und 2013 belief sich das Geschäft der
Lombardium GmbH & Co. KG bei der Beleihung von
Inhabergrundschuldbriefen auf ein Volumen von immerhin 23 Mio. Euro
in 2013. Diese Beleihung der Inhabergrundschuldbriefe beschäftigt die
Justiz in Hamburg bereits seit 2012. Hier liegen landgerichtliche Urteile
vor, nach welchen die angebliche Verpfändung der
Inhabergrundschuldbriefe tatsächlich eine Eigentumsübertragung an
den Papieren beinhaltete, die zur Voraussetzung für eine
Darlehensgewährung gemacht wurden“, meint Rechtsanwalt Röhlke.
„Mit diesem Geschäftsmodell aber kann die Lombardium Hamburg
GmbH & Co. KG gegen das Kreditwesengesetz verstoßen haben, weil die
sogenannte Bereichsausnahme für die hergebrachten Geschäfte des
Pfandleihwesens für eine derartige Eigentumsübertragung an
Inhaberpapieren nicht mehr durchgreift. Zwar hat in einem Verfahren
das Hamburger Oberlandesgericht entgegen dem eindeutigen Wortlaut
der notariellen Vereinbarung die Eigentumsübertragung lediglich als
Verpfändung angesehen, das Verfahren ist aber derzeit noch vor dem
Bundesgerichtshof anhängig“, teilt der Berliner Rechtsanwalt Christian-
H. Röhlke mit, bei dem sich viele betroffene Anleger der Ersten
Oderfelder KG und Kunden der Lombardium gemeldet haben.
Auch wenn damit erste Hintergründe zur Untersagungsverfügung der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht klarer werden, bleibt die
Art der Rückabwicklung weiterhin rätselhaft, so die Einschätzung des
Juristen Christian-H. Röhlke.
Röhlke Rechtsanwälte
Christian-H. Röhlke
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Röhlke Rechtsanwälte haben
ihre Kernkompetenz im Bereich
des Kapitalanlagenrechts und
der angrenzenden Gebiete des
Zivilrechts, insbesondere im
Handels- und
Gesellschaftsrecht. Ein weiterer
Schwerpunkt liegt bei
Kleinverdienern, denen
vermietete
Eigentumswohnungen zur
Altersvorsorge als
"Immobilienrente"
schmackhaft gemacht wurden.
Ein wesentlicher
Tätigkeitsschwerpunkt ist auch
das Recht der
Handelsvertreter, die
Regelungen über Provisionen,
Buchauszüge,
Wettbewerbsverbote etc.
2. BaFin fordert Rückabwicklung – Was bedeutet das für die
Anlegerdarlehen?
„Es stellt sich natürlich die Frage, wie die verbotswidrig betriebenen
Darlehensgeschäfte rückabgewickelt werden sollen. Üblicherweise hat
bei der Rückabwicklung eines Darlehens der Darlehensnehmer den
Darlehensbetrag an die Bank oder den Darlehensgeber
zurückzuerstatten gegen Rückübertragung des Pfandes oder der bisher
vereinnahmten Zins- und Tilgungen - die es bei einem Pfandkredit ja
nicht gab. Die Kunden der Lombardium KG müssten also aufgefordert
werden, ihre verpfändeten Grundschuldbriefe und Inhaberaktien sofort
auszulösen, was natürlich entsprechende Liquidität der Pfandschuldner
voraussetzt. Sollte diese nicht vorhanden sein, müssen die
Pfandgegenstände evtl. verwertet werden. Ich gehe davon aus, dass hier
umfassender juristischer Beistand der Schuldner nötig sein wird“, meint
der Berliner Jurist.
Lombardium Hamburg KG: Verantwortung der Vermittler?
Rechtsanwalt Röhlke beobachtet zudem, dass sich offensichtlich die
Vermittler der Beteiligungen an der Ersten Oderfelder langsam in
Stellung bringen. „So wird im Internet bereits von einschlägig bekannten
Rechtsanwaltskanzleien der Vermittler mitgeteilt, es sei für Vermittler
vorteilhaft, sich in Interessengemeinschaften zu organisieren. Aber auch
Interessengemeinschaften der Kapitalanleger, also der Opfer, werden
bereits initiiert. Derartige Sammlungsbewegungen sind bei sämtlichen
großen Schadensfällen der letzten Jahre zu beobachten gewesen“, meint
Röhlke.
Problematik: Empfehlung zur Interessenvereinigung der Anleger durch
die Vermittler?
„Ob in den Skandalen um Phoenix-Kapitaldienst, Canada Gold Trust,
BWF-Stiftung, INFINUS oder jetzt bei der Lombardium Hamburg KG:
Stets werden betroffene Vermittler aufgefordert, sich zu organisieren
und ihr Wissen zu bündeln, was grundsätzlich nicht verwerflich ist.
Problematisch wird es nach unserer Meinung, wenn ausgerechnet die
Vermittler ihren Anlegern eine bestimmte Interessengemeinschaft
nahelegen wollen und diese Interessengemeinschaft von
Rechtsanwälten betreut wird, die üblicherweise auf der Seite der
Vermittler handeln. Das Problem besteht darin, dass die Vermittler im
Regelfalle als Vertragspartner der Anleger möglicherweise
schadensersatzpflichtig für das fehlgeschlagene betrügerische
Kapitalanlagemodell sind und die Anleger in derartigen
Interessengemeinschaften von Ihren Ansprüchen gegen die Vermittler
vielfach gar nichts wissen und von den betreuenden Rechtsanwälten
auch darüber nicht informiert werden. Uns sind sogar Fälle bekannt
geworden, in denen die Rechtsanwälte zwar Mandate der Anleger
annehmen, aber explizit ein Vorgehen gegen die Vermittler
3. ausschließen. Unter ethischen Gesichtspunkten halten wir dieses
Vorgehen für standesrechtlich zweifelhaft, da die Interessen der
Mandanten nicht optimal vertreten werden können. Zu befürchten ist
auch, dass die Anleger mit Scheingefechten solange ruhig gehalten
werden sollen, bis Ansprüche gegen die Vermittler nach drei Jahren
verjährt sind“, meint der erfahrene Rechtsanwalt.
Röhlke Rechtsanwälte raten daher allen betroffenen Lombardium
Hamburg GmbH & Co. KG Anlegern, unabhängigen juristischen und
qualifizierten Rechtsrat einzuholen.
V.i.S.d.P.:
Christian-H. Röhlke
Rechtanwalt