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2011 - trESS nationales Seminar Österreich
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  1. Organisation and coordination of a network on the EU coordination of social security schemes in EU/EEA/CH training and reporting on European Social Security trESS III trESS nationales Seminar Österreich Salzburg, den 7. Juli 2011 Verhältnis VO 883/2004 zu anderen Rechtsquellen der sozialen Sicherheit Yves Jorens trESS Project Director 1
  2. I. Die Entwicklung A. Verordnung 883/2004  einziger Weg  politischer Vergleich  am Anfang für wirtschaftliche Personen  kontrolliertes System der Solidarität 2
  3. B. Einfluss des primären Rechts  zweiter Weg  Öffnung zur europäischen Solidarität  unkontrollierte Öffnung der Systeme  Bildung der Rechtsprechung des EuGH  schwieriges Verhältnis zwischen primärem (obere Grenze) und sekundärem (untere Grenze) Recht  zweigliedrige Herangehensweise mit Prüfung der Verhältnismäßigkeit C. schwieriges Verhältnis  Ergänzung ?  Gegensatz ? 3
  4. II. Ein paar Beispiele A. Verordnung 1612/68 wirtschaftlich aktive Personen  sachlicher Anwendungsbereich der sozialen Vergünstigungen gegenüber sozialer Sicherheit  beschränkte Koordinierungsregeln  keine Leistung im Sinne der Verordnung 883/2004: Kumulation ?  was gilt bei Konflikt zwischen beiden Verordnungen ? Welche Verordnung tritt zurück ?  Hendrix: 1612/68: besondere Formulierung des primären Rechts 4
  5. B. Unionsbürgerschaft 1) Entwicklung  Öffnung des sachlichen Anwendungsbereichs durch einfaches Recht, sich frei innerhalb der EU zu bewegen  keine Verbindung zum sekundären EG-Recht (z.B. Leistungen für Kriegsopfer)  neue Verknüpfung, tatsächliche Verbindung zB. Integration  keine richtige Präzisierung, aber Aufenthalt als wichtiges Kriterium ! B. Unionsbürgerschaft 2) Bedürftige Personen  nicht-aktive Personen und Recht auf Gleichbehandlung: nur keine Sozialhilfe bei Belastung über Gebühr  siehe Art. 24, Abs. 2 Richtlinie 2004/38: dann hört Aufenthaltsrecht auf  Sozialhilfe und Risiko ausgewiesen zu werden: Zwiespalt  Wann ist Sozialhilfe unangemessen ? 5
  6. B. Unionsbürgerschaft 3) Arbeitssuchende  zwischen wirtschaflichen und nicht-wirtschaflichen Personen  Wohnorterfordernis (Collins): aber geeignetes Kriterium?  Verhältnis zu Art. 24 Abs. 2:  Vatsouras und Kapoutantze: Collins in Übereinstimmung mit Richtlinie 2004/38 ?  enge Interpretation des Begriffs “Sozialehilfeleistungen”  Wann besteht eine tatsächliche Verbindung ? B. Unionsbürgerschaft 4) Studenten  auch Integration möglich  Art. 24 Abs. 2: keine Beihilfe während der ersten 5 Jahre  schwieriges Verhältnis zwischen Bidar und Förster  Wende in der Rechtsprechung des EuGH ?  oder Freizügigkeit von Arbeitnehmern gegenüber Unionsbürgerschaft 6
  7. B. Unionsbürgerschaft 5) Unionsbürgerschaft und territoriale Beschränkungen  auch Frage der Proportionalität: Integration  Leistungen für Kriegsopfer a. Wohnort schwierige Voraussetzung b. Arbeitslosenunterstützung  kein Export unter sekundärem Recht  ist Beschränkung gerechtfertigt ? De Cuyper und Petersen: schwacher Verhältnismäßigkeits- bzw Proportionalitätstest: Kontrolle der Arbeitsverwaltung B. Unionsbürgerschaft 6) Unionsbürgerschaft und Kollisionsnormen  auch Neutralität aufgrund der Unionsbürgerschaft: Kollisionsnormen unter sekundärem Recht immun gegen die Anwendung des primären Rechts (Chassier-Glisczinski)  Anwendung anderer Rechtsvorschriften verpflichtend? Verhältnis zwischen Verordnung 883/2004 und Richtlinie 2004/38 7
  8. B. Unionsbürgerschaft 7) Recht auf Sozialleistungen im Aufnahmestaat aufgrund der Verordnung ?  Automatische Erfüllung der Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht 8
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