Organisation and coordination of a network on the EU
coordination of social security schemes in EU/EEA/CH
training and reporting on
European Social Security
trESS III
trESS nationales Seminar
Österreich
Salzburg, den 7. Juli 2011
Verhältnis VO 883/2004
zu anderen Rechtsquellen der
sozialen Sicherheit
Yves Jorens
trESS Project Director
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I. Die Entwicklung
A. Verordnung 883/2004
einziger Weg
politischer Vergleich
am Anfang für wirtschaftliche Personen
kontrolliertes System der Solidarität
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B. Einfluss des primären Rechts
zweiter Weg
Öffnung zur europäischen Solidarität
unkontrollierte Öffnung der Systeme
Bildung der Rechtsprechung des EuGH
schwieriges Verhältnis zwischen primärem (obere
Grenze) und sekundärem (untere Grenze) Recht
zweigliedrige Herangehensweise mit Prüfung der
Verhältnismäßigkeit
C. schwieriges Verhältnis
Ergänzung ?
Gegensatz ?
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II. Ein paar Beispiele
A. Verordnung 1612/68
wirtschaftlich aktive Personen
sachlicher Anwendungsbereich der sozialen
Vergünstigungen gegenüber sozialer Sicherheit
beschränkte Koordinierungsregeln
keine Leistung im Sinne der Verordnung 883/2004:
Kumulation ?
was gilt bei Konflikt zwischen beiden Verordnungen ?
Welche Verordnung tritt zurück ?
Hendrix: 1612/68: besondere Formulierung des
primären Rechts
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B. Unionsbürgerschaft
1) Entwicklung
Öffnung des sachlichen Anwendungsbereichs durch
einfaches Recht, sich frei innerhalb der EU zu bewegen
keine Verbindung zum sekundären EG-Recht (z.B.
Leistungen für Kriegsopfer)
neue Verknüpfung, tatsächliche Verbindung zB.
Integration
keine richtige Präzisierung, aber Aufenthalt als
wichtiges Kriterium !
B. Unionsbürgerschaft
2) Bedürftige Personen
nicht-aktive Personen und Recht auf
Gleichbehandlung: nur keine Sozialhilfe bei Belastung
über Gebühr
siehe Art. 24, Abs. 2 Richtlinie 2004/38: dann hört
Aufenthaltsrecht auf
Sozialhilfe und Risiko ausgewiesen zu werden:
Zwiespalt
Wann ist Sozialhilfe unangemessen ?
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B. Unionsbürgerschaft
3) Arbeitssuchende
zwischen wirtschaflichen und nicht-wirtschaflichen
Personen
Wohnorterfordernis (Collins): aber geeignetes Kriterium?
Verhältnis zu Art. 24 Abs. 2:
Vatsouras und Kapoutantze: Collins in Übereinstimmung
mit Richtlinie 2004/38 ?
enge Interpretation des Begriffs “Sozialehilfeleistungen”
Wann besteht eine tatsächliche Verbindung ?
B. Unionsbürgerschaft
4) Studenten
auch Integration möglich
Art. 24 Abs. 2: keine Beihilfe während der ersten 5
Jahre
schwieriges Verhältnis zwischen Bidar und Förster
Wende in der Rechtsprechung des EuGH ?
oder Freizügigkeit von Arbeitnehmern gegenüber
Unionsbürgerschaft
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B. Unionsbürgerschaft
5) Unionsbürgerschaft und territoriale Beschränkungen
auch Frage der Proportionalität: Integration
Leistungen für Kriegsopfer
a. Wohnort schwierige Voraussetzung
b. Arbeitslosenunterstützung
kein Export unter sekundärem Recht
ist Beschränkung gerechtfertigt ?
De Cuyper und Petersen: schwacher
Verhältnismäßigkeits- bzw Proportionalitätstest:
Kontrolle der Arbeitsverwaltung
B. Unionsbürgerschaft
6) Unionsbürgerschaft und Kollisionsnormen
auch Neutralität aufgrund der Unionsbürgerschaft:
Kollisionsnormen unter sekundärem Recht immun
gegen die Anwendung des primären Rechts
(Chassier-Glisczinski)
Anwendung anderer Rechtsvorschriften verpflichtend?
Verhältnis zwischen Verordnung 883/2004 und
Richtlinie 2004/38
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B. Unionsbürgerschaft
7) Recht auf Sozialleistungen im Aufnahmestaat
aufgrund der Verordnung ?
Automatische Erfüllung der Voraussetzungen für ein
Aufenthaltsrecht
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