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www.dhbw.de
Qualitätssicherung des dualen
Studiums
Aufgabe für Hochschulen und Unternehmen
Prof. Dr. Ulf-Daniel Ehlers
Sicherung der Qualität des Praxisstudiums
5 Thesen: Qualitätssicherung im Dualen Studium
These 1: Qualitätssicherung im Dualen Studium ist auf einen rechtlichen Rahmen
angewiesen, der im LHG BW in besonderer Weise ausgestaltet ist.
These 2: Qualitätssicherung einer Dualen Hochschule benötigt ein spezifisches
Qualitätsmodell und muss besonderen Anforderungen genügen
These 3: Qualitätssicherung im Dualen Studium muss sich auf die Verzahnung von
Theoriestudium in der Studienakademie und dem Studium in der Praxis beim Dualen
Partner beziehen
These 4: Qualitätssicherung benötigt anspruchsvolle Outputindikatoren
These 5: Ein Qualitätssicherungssystem für die Duale Hochschule muss alle
Qualitätsanforderungen in ein umfassendes Qualitätssystem integrieren.
23.05.14
2
Sicherung der Qualität des Praxisstudiums
These 1: Qualitätssicherung im Dualen Studium ist auf einen
rechtlichen Rahmen angewiesen, der im LHG BW in besonderer
Weise ausgestaltet ist.
Gesetzlicher Rahmen für Qualitätssicherung
•Mitgestaltungsmandat von privatwirtschaftlichen Ausbildungsstätten und genuin
hochschulischen „Produkten“ erfordert Wahrung von akademische Standards: LHG BW keine
„Praxisausbildung“ - sondern eine „praxisorientierte Ausbildung“ (§2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 LHG
BW); strukturiert, systematisch angeleitet, inhaltlich und in ihrer Komplexität auf die
Studieninhalte bezogen und zu den Lernzielen rückgekoppelt
•Dualität als grundlegendes Strukturprinzip: gemeinsame Verantwortung von
Ausbildungsstätte und Studienakademie
•Parität bei der Besetzung der Gremien die über Studiengänge entscheiden
•Ausbildungsrichtlinien für das Studium in der Praxis.
•Hochschulrechtlich-institutionelle Verbindung von Studienakademie und Ausbildungsstätte:
Zulassung, Eignungsprüfung und Hochschulmitgliedschaft
23.05.14
3
Sicherung der Qualität des Praxisstudiums
• §§ 60 Abs. 2 Nr. 7, 65c Abs. 2 LHG BW: DHBW Grundsätze für die Ausgestaltung der
Ausbildungsverträge sowie Zulassungs- und Ausbildungsrichtlinien
• DHBW beschlossenen Richtlinien:
• Anforderungen an die personelle und sachliche Ausstattung der Ausbildungsstätten
(§ 2 Abs. 1, 2 RL),
• eine Betreuungs- und Unterstützungspflicht zugunsten der Studierenden (§§ 2 Abs.
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• eine Pflicht zur Vorlage einer Übersicht der Praxisphasen mit zeitlichen und
studieninhaltlichen Angaben (§ 4 Abs. 1 RL),
• eine Mitwirkungspflicht an Evaluationen (§ 6 RL) – für die es eine eigene
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Besuche des Studiengangsleiters (§ 8 Abs. 4 RL).
• LHG BW: mit der Einrichtung der „Kommission für Qualitätssicherung“ (§ 20 a Abs. 1) die
Notwendigkeit und Bedeutung der Qualitätssicherung auch institutionell.
23.05.14
4
Sicherung der Qualität des Praxisstudiums
23.05.14
5
Sicherung der Qualität des Praxisstudiums
Dual besetzte Gremien an der DHBW
- standortübergreifende Gremien setzen
landesweit einheitliche Standards
- Aufteilung in zentrale und dezentrale Struktur
ermöglicht flexibles Reagieren vor Ort
- paritätische Besetzung zentraler Gremien zeigt
tiefe Integration der Dualen Partner (Hochschul-
rat, Fachkommissionen, Aufsichtsrat und
Hochschulrat)
- gemeinsame Festlegung von Regelungen zur
Sicherung der Qualität an beiden Studienorten
- gemeinsame Reflektion der erzielten
Studienqualität und Maßnahmenbeschluss
Sicherung der Qualität des Praxisstudiums
These 2: Qualitätssicherung einer Dualen Hochschule benötigt ein
spezifisches Qualitätsmodell und muss besonderen Anforderungen
genügen
• Zulassung Dualer Partner auf Basis von
Eignungsrichtlinien
• Praxiserfahrung der Professoren
• 60% Lehrende aus der Praxis
• Leistungspunkte in der Praxis
23.05.14
6
Sicherung der Qualität des Praxisstudiums
These 3: Qualitätssicherung im Dualen Studium muss sich auf die
Verzahnung von Theoriestudium in der Studienakademie und dem
Studium in der Praxis beim Dualen Partner beziehen
23.05.14
7
Definition und Prüfung der Praxis-Inhalte
Curriculare Verknüpfung von Theorie – und Praxisphasen:
- Die Modulbeschreibungen werden in Zusammenarbeit mit den Dualen Partnern im Rahmen
von Arbeitsgruppen und Gremien (z.B. den Fachkommissionen) erstellt, abgestimmt und
genehmigt.
- Die Studien- und Prüfungsordnungen und Modulbeschreibungen der Praxismodule geben
Inhalte und Ziele der praktischen Ausbildungsphasen vor.
Feststellung des Niveaus der Praxisausbildung und des Kompetenzzugewinns:
- Der Lernfortschritt und die Integration von Theorie und Praxis werden über die Bewertung
der auf die Praxisphasen bezogenen schriftlichen Prüfungsleistungen (Projektarbeiten)
festgestellt (Praxisbezogene Prüfung 1 mal pro Studienjahr).
- Studiengangsleiter/innen können sich über das Instrument „Dokumentation des Ablauf und
Reflexion der Praxisphasen“ ein Bild vom Ablauf der Praxisphasen sowie des Lernfortschritts
der Studierenden und der erfolgten Transferleistungen machen (1 mal pro Studienjahr).
Sicherung der Qualität des Praxisstudiums
23.05.14
8
Sicherung der Qualität der Praxisphasen beim Dualen Partner
-Die Ausbildungsstätten unterliegen einer Eignungsprüfung, die vom Studiengangsleiter/innen
vorgenommen wird; die Zulassung kann widerrufen werden.
-Die Prüfung zur Zulassung erfolgt anhand von definierten Eignungsgrundsätzen. Die
Eignungsgrundsätze sehen Bestimmungen zur sachlichen und persönlichen Ausstattung der
Praxispartner, zu Qualifikationen des Ausbildungspersonals, zur Gliederung der Praxisausbildung
durch den Einsatz von Ausbildungsübersichten bis hin zu Lernzielvereinbarungen sowie
Regelungen in zeitlicher Hinsicht vor.
-Die Ausbildungsstätten schließen mit den Studierenden standardisierte Studien- und
Ausbildungsverträge ab, in denen sich die Ausbildungsstätten unter anderem zur Einhaltung der
Rahmenvorgaben der Studien- und Ausbildungspläne verpflichten.
Sicherung der Qualität des Praxisstudiums
23.05.14
9
Die Praxisausbildung als Gegenstand der Evaluation
Programmevaluation (1 x pro Studienjahr)
- Das Merkmal „Qualität der praktischen Ausbildung“ wird in der Evaluation wie folgt differenziert
(Bewertung auf einer Skala von 1-6):
• Zielvereinbarung, Ausbildungsplanung
• Vermittlung berufsrelevanter Qualifikationen (fachspezifisch)
• Anwendung der Erkenntnisse der Theoriephasen
• Betreuung (fachlich und persönlich)
• Organisation der Praxisphasen
• Feedback über Ausbildungsfortschritt (Lernerfolg)
• Workloaderhebung
- Der Qualitätsbericht der/s Studiengangsleiter/in umfasst ab 2010 die Rubrik
„Qualitätsrelevante Rückmeldungen der Ausbildungspartner“ in der auch anzugeben ist,
welche Maßnahmen aus den Rückmeldungen abgeleitet wurden.
Sicherung der Qualität des Praxisstudiums
23.05.14
10
Sicherung der Qualität des Praxisstudiums
Monitoring durch den Studiengangsleiter
Die Studiengangsleiter erhalten eine Entlastung von 50 % ihres Lehrdeputats. Sie übernehmen
folgende Aufgaben:
- Gewinnung und Zulassungsprüfung von Ausbildungsstätten, bei Mängeln auch Hinwirkung
auf den Widerruf zur Zulassung
- Beratung und Betreuung der Ausbildungsstätten und der Studierenden, inkl. der Praxisphasen
- Kontaktpflege durch vor-Ort-Besuche, in den jährlichen Ausbildungsleitersitzungen in den
Studiengängen bzw. Anleitertagungen (Sozialwesen) oder durch informelle Kontakte
- Durchführung der Evaluation der Qualität des Studiums, inkl. der Praxisphasen
- Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur Qualitätssicherung und –verbesserung (in der
praktischen Ausbildung)
- Information über wesentliche Entscheidungen und Ergebnisse gegenüber den Organen der
Studienakademie und Einspeisung des Qualitätsberichts in den Evaluationsprozess
Sicherung der Qualität des Praxisstudiums
These 4: Qualitätssicherung benötigt anspruchsvolle
Outputindikatoren
• Übernahmequote 80%
• Abbrecherquote 10%
• Workloadmodellierung integriert (Studierbarkeit)
23.05.14
11
Sicherung der Qualität des Praxisstudiums
These 5: Ein Qualitätssicherungssystem für die Duale Hochschule
muss alle Qualitätsanforderungen in ein umfassendes
Qualitätssystem integrieren.
23.05.14
12
Vier Dimensionen im Qualitätszirkel der DHBW:
- Datenerhebung zur Qualität des Studiums
in Theorie und Praxis und des
Prüfungswesens
- Auswertung der Datenbasis mit Abgleich,
inwiefern die beschlossenen Maßnahmen
aus dem Vorjahr effektiv umgesetzt werden
konnten
- Beschluss relevanter Maßnahmen zur
Qualitätssicherung und weiteren
Qualitätsverbesserung
- Umsetzung der beschlossenen
Maßnahmen im Folgejahr
Sicherung der Qualität des Praxisstudiums
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
ehlers@dhbw.de
23.05.14
13

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  • 1. www.dhbw.de Qualitätssicherung des dualen Studiums Aufgabe für Hochschulen und Unternehmen Prof. Dr. Ulf-Daniel Ehlers
  • 2. Sicherung der Qualität des Praxisstudiums 5 Thesen: Qualitätssicherung im Dualen Studium These 1: Qualitätssicherung im Dualen Studium ist auf einen rechtlichen Rahmen angewiesen, der im LHG BW in besonderer Weise ausgestaltet ist. These 2: Qualitätssicherung einer Dualen Hochschule benötigt ein spezifisches Qualitätsmodell und muss besonderen Anforderungen genügen These 3: Qualitätssicherung im Dualen Studium muss sich auf die Verzahnung von Theoriestudium in der Studienakademie und dem Studium in der Praxis beim Dualen Partner beziehen These 4: Qualitätssicherung benötigt anspruchsvolle Outputindikatoren These 5: Ein Qualitätssicherungssystem für die Duale Hochschule muss alle Qualitätsanforderungen in ein umfassendes Qualitätssystem integrieren. 23.05.14 2
  • 3. Sicherung der Qualität des Praxisstudiums These 1: Qualitätssicherung im Dualen Studium ist auf einen rechtlichen Rahmen angewiesen, der im LHG BW in besonderer Weise ausgestaltet ist. Gesetzlicher Rahmen für Qualitätssicherung •Mitgestaltungsmandat von privatwirtschaftlichen Ausbildungsstätten und genuin hochschulischen „Produkten“ erfordert Wahrung von akademische Standards: LHG BW keine „Praxisausbildung“ - sondern eine „praxisorientierte Ausbildung“ (§2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 LHG BW); strukturiert, systematisch angeleitet, inhaltlich und in ihrer Komplexität auf die Studieninhalte bezogen und zu den Lernzielen rückgekoppelt •Dualität als grundlegendes Strukturprinzip: gemeinsame Verantwortung von Ausbildungsstätte und Studienakademie •Parität bei der Besetzung der Gremien die über Studiengänge entscheiden •Ausbildungsrichtlinien für das Studium in der Praxis. •Hochschulrechtlich-institutionelle Verbindung von Studienakademie und Ausbildungsstätte: Zulassung, Eignungsprüfung und Hochschulmitgliedschaft 23.05.14 3
  • 4. Sicherung der Qualität des Praxisstudiums • §§ 60 Abs. 2 Nr. 7, 65c Abs. 2 LHG BW: DHBW Grundsätze für die Ausgestaltung der Ausbildungsverträge sowie Zulassungs- und Ausbildungsrichtlinien • DHBW beschlossenen Richtlinien: • Anforderungen an die personelle und sachliche Ausstattung der Ausbildungsstätten (§ 2 Abs. 1, 2 RL), • eine Betreuungs- und Unterstützungspflicht zugunsten der Studierenden (§§ 2 Abs. 3, 4 Abs. 2 5 RL), • eine Pflicht zur Vorlage einer Übersicht der Praxisphasen mit zeitlichen und studieninhaltlichen Angaben (§ 4 Abs. 1 RL), • eine Mitwirkungspflicht an Evaluationen (§ 6 RL) – für die es eine eigene Evaluationssatzung gibt – und ein Kontrollmechanismus in Form regelmäßiger Besuche des Studiengangsleiters (§ 8 Abs. 4 RL). • LHG BW: mit der Einrichtung der „Kommission für Qualitätssicherung“ (§ 20 a Abs. 1) die Notwendigkeit und Bedeutung der Qualitätssicherung auch institutionell. 23.05.14 4
  • 5. Sicherung der Qualität des Praxisstudiums 23.05.14 5 Sicherung der Qualität des Praxisstudiums Dual besetzte Gremien an der DHBW - standortübergreifende Gremien setzen landesweit einheitliche Standards - Aufteilung in zentrale und dezentrale Struktur ermöglicht flexibles Reagieren vor Ort - paritätische Besetzung zentraler Gremien zeigt tiefe Integration der Dualen Partner (Hochschul- rat, Fachkommissionen, Aufsichtsrat und Hochschulrat) - gemeinsame Festlegung von Regelungen zur Sicherung der Qualität an beiden Studienorten - gemeinsame Reflektion der erzielten Studienqualität und Maßnahmenbeschluss
  • 6. Sicherung der Qualität des Praxisstudiums These 2: Qualitätssicherung einer Dualen Hochschule benötigt ein spezifisches Qualitätsmodell und muss besonderen Anforderungen genügen • Zulassung Dualer Partner auf Basis von Eignungsrichtlinien • Praxiserfahrung der Professoren • 60% Lehrende aus der Praxis • Leistungspunkte in der Praxis 23.05.14 6
  • 7. Sicherung der Qualität des Praxisstudiums These 3: Qualitätssicherung im Dualen Studium muss sich auf die Verzahnung von Theoriestudium in der Studienakademie und dem Studium in der Praxis beim Dualen Partner beziehen 23.05.14 7 Definition und Prüfung der Praxis-Inhalte Curriculare Verknüpfung von Theorie – und Praxisphasen: - Die Modulbeschreibungen werden in Zusammenarbeit mit den Dualen Partnern im Rahmen von Arbeitsgruppen und Gremien (z.B. den Fachkommissionen) erstellt, abgestimmt und genehmigt. - Die Studien- und Prüfungsordnungen und Modulbeschreibungen der Praxismodule geben Inhalte und Ziele der praktischen Ausbildungsphasen vor. Feststellung des Niveaus der Praxisausbildung und des Kompetenzzugewinns: - Der Lernfortschritt und die Integration von Theorie und Praxis werden über die Bewertung der auf die Praxisphasen bezogenen schriftlichen Prüfungsleistungen (Projektarbeiten) festgestellt (Praxisbezogene Prüfung 1 mal pro Studienjahr). - Studiengangsleiter/innen können sich über das Instrument „Dokumentation des Ablauf und Reflexion der Praxisphasen“ ein Bild vom Ablauf der Praxisphasen sowie des Lernfortschritts der Studierenden und der erfolgten Transferleistungen machen (1 mal pro Studienjahr).
  • 8. Sicherung der Qualität des Praxisstudiums 23.05.14 8 Sicherung der Qualität der Praxisphasen beim Dualen Partner -Die Ausbildungsstätten unterliegen einer Eignungsprüfung, die vom Studiengangsleiter/innen vorgenommen wird; die Zulassung kann widerrufen werden. -Die Prüfung zur Zulassung erfolgt anhand von definierten Eignungsgrundsätzen. Die Eignungsgrundsätze sehen Bestimmungen zur sachlichen und persönlichen Ausstattung der Praxispartner, zu Qualifikationen des Ausbildungspersonals, zur Gliederung der Praxisausbildung durch den Einsatz von Ausbildungsübersichten bis hin zu Lernzielvereinbarungen sowie Regelungen in zeitlicher Hinsicht vor. -Die Ausbildungsstätten schließen mit den Studierenden standardisierte Studien- und Ausbildungsverträge ab, in denen sich die Ausbildungsstätten unter anderem zur Einhaltung der Rahmenvorgaben der Studien- und Ausbildungspläne verpflichten.
  • 9. Sicherung der Qualität des Praxisstudiums 23.05.14 9 Die Praxisausbildung als Gegenstand der Evaluation Programmevaluation (1 x pro Studienjahr) - Das Merkmal „Qualität der praktischen Ausbildung“ wird in der Evaluation wie folgt differenziert (Bewertung auf einer Skala von 1-6): • Zielvereinbarung, Ausbildungsplanung • Vermittlung berufsrelevanter Qualifikationen (fachspezifisch) • Anwendung der Erkenntnisse der Theoriephasen • Betreuung (fachlich und persönlich) • Organisation der Praxisphasen • Feedback über Ausbildungsfortschritt (Lernerfolg) • Workloaderhebung - Der Qualitätsbericht der/s Studiengangsleiter/in umfasst ab 2010 die Rubrik „Qualitätsrelevante Rückmeldungen der Ausbildungspartner“ in der auch anzugeben ist, welche Maßnahmen aus den Rückmeldungen abgeleitet wurden.
  • 10. Sicherung der Qualität des Praxisstudiums 23.05.14 10 Sicherung der Qualität des Praxisstudiums Monitoring durch den Studiengangsleiter Die Studiengangsleiter erhalten eine Entlastung von 50 % ihres Lehrdeputats. Sie übernehmen folgende Aufgaben: - Gewinnung und Zulassungsprüfung von Ausbildungsstätten, bei Mängeln auch Hinwirkung auf den Widerruf zur Zulassung - Beratung und Betreuung der Ausbildungsstätten und der Studierenden, inkl. der Praxisphasen - Kontaktpflege durch vor-Ort-Besuche, in den jährlichen Ausbildungsleitersitzungen in den Studiengängen bzw. Anleitertagungen (Sozialwesen) oder durch informelle Kontakte - Durchführung der Evaluation der Qualität des Studiums, inkl. der Praxisphasen - Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur Qualitätssicherung und –verbesserung (in der praktischen Ausbildung) - Information über wesentliche Entscheidungen und Ergebnisse gegenüber den Organen der Studienakademie und Einspeisung des Qualitätsberichts in den Evaluationsprozess
  • 11. Sicherung der Qualität des Praxisstudiums These 4: Qualitätssicherung benötigt anspruchsvolle Outputindikatoren • Übernahmequote 80% • Abbrecherquote 10% • Workloadmodellierung integriert (Studierbarkeit) 23.05.14 11
  • 12. Sicherung der Qualität des Praxisstudiums These 5: Ein Qualitätssicherungssystem für die Duale Hochschule muss alle Qualitätsanforderungen in ein umfassendes Qualitätssystem integrieren. 23.05.14 12 Vier Dimensionen im Qualitätszirkel der DHBW: - Datenerhebung zur Qualität des Studiums in Theorie und Praxis und des Prüfungswesens - Auswertung der Datenbasis mit Abgleich, inwiefern die beschlossenen Maßnahmen aus dem Vorjahr effektiv umgesetzt werden konnten - Beschluss relevanter Maßnahmen zur Qualitätssicherung und weiteren Qualitätsverbesserung - Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen im Folgejahr
  • 13. Sicherung der Qualität des Praxisstudiums Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! ehlers@dhbw.de 23.05.14 13