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Informationsschrift Nr. 81 Herausgeber:
für Lisdorfer Bürger Weihnachten 1995 CDU und JU Lisdorf
- 2 –
Alfons Schorr
Landrat für
unseren Kreis
Begeistert feierten die Delegierten des CDU-Kreisparteitages
Saarlouis ihren Landratskandidaten Alfons Schorr. Seine
Wahl wurde getragen von einer Welle der Sympathie. Alle
waren der Meinung:
Alfons Schorr ist der richtige Landrat für
unseren Kreis !
Bürgernah, dynamisch, erfolgreich, das sind die
herausragenden Merkmale des CDU-Kandidaten für das
Landratsamt. Als Politiker zum Anfassen ist er ständig unter
den Leuten, um zu hören, wo sie der Schuh drückt.
Alfons Schorr über seine wichtigsten Ziele:
"Die Arbeitslosigkeit ist nach wie vor unser größtes Problem. Sie ist im Kreis durchschnittlich
immer noch höher als im Land. Das will ich ändern!".
"Neue Arbeitsplätze entstehen aber nur durch Ansiedlung neuer und Ausbau bestehender
Betriebe. Ich scheue auch den harten Konflikt mit der Landesregierung nicht, wenn sie
Neuansiedlungen erschwert oder verhindert, wie das Beispiel des Möbelhauses IKEA zeigt, das
sich gerne in Ensdorf ansiedeln möchte. Sogar die SPD-Fraktion in unserem Gemeinderat
unterstützt mich mit einer Klage gegen die Landesregierung."
"Viele Mitmenschen in unserem Landkreis stöhnen unter der Verkehrsbelastung. Deshalb
müssen im notwendigen und vertretbaren Maße Umgehungs- und Entlastungsstraßen gebaut
werden."
"Unsere Vereine verdienen unsere ganze Aufmerksamkeit und Unterstützung. Sie leisten
wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft und ganz besonders für unsere Jugend und unsere
Senioren."
Alfons Schorr weiß, wovon er spricht. Seine Bürgernähe und seine Dynamik haben ihm seit
vielen Jahren große Erfolge bei den Wählern gebracht. Alfons Schorr ist ein erfahrener
Politiker. Er verdient das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger im Kreis Saarlouis bei der
ersten Direktwahl des Landrates am 21. Januar.
- 3 -
Zentrale St. Barbara-Feier in Lisdorf
Die neue Lisdorfer Mehrzweckhalle veranlasste den Stadtverband der Berg- und
Hüttenarbeitervereine der Kreisstadt Saarlouis, seine diesjährige St. Barbarafeier zu Ehren seiner
Schutzpatronin am Sonntag, 26. November 1995, dort durchzuführen. Vor der weltlichen Feier
wurde in der Lisdorfer Pfarrkirche von Pastor Karl Detemple unter Mitwirkung von Vertretern der
Berg- und Hüttenarbeitervereine und des Lisdorfer Kirchenchores ein feierliches Hochamt für die
Lebenden und Verstorbenen beider Vereine zelebriert. Der Kirchenchor feierte zugleich sein
Cäcilienfest.
Der anschließenden Feier in der Halle, die von der Werkskapelle der Dillinger Hütte musikalisch
umrahmt wurde, wohnten viele Berg- und Hüttenleute und ihre verbundenen Gäste bei: Von Seiten
der CDU unter anderem MdB Peter Altmaier, Stadtratsfraktionschef Hans-Joachim Fontaine,
Kreistagsmitglied Robert Schütz und die Lisdorfer Stadträte Heiner Groß und Georg Jungmann.
Die Festansprache hielt der Schirmherr Dr. Blessing, Arbeitsdirektor der Dillinger Hütte. Er betonte
die historischen Gemeinsamkeiten beider Industriezweige. Kohle und Stahl seien maßgebend für
die Industrialisierung gewesen. Wenn auch die Anzahl der Arbeitsplätze in diesen Bereichen im
Vergleich z u früher erheblich geringer sei, so seien es doch im Saarland immerhin noch rund
30.000. Es gelte nun, möglichst viele Arbeitsplätze für die Zukunft zu erhalten, damit auch unsere
Kinder im Saarland eine Chance haben. Den in bergmännischer Tracht erschienen Berg- und
Hüttenleuten rief er zu: "Seid stolz auf eure Tradition!"
Der Vorsitzende des Stadtverbandes der Berg- und Hüttenarbeitervereine Peter Kaiser aus
Fraulautern (übrigens ein CDU-Kollege), appellierte in seinem Schlusswort an alle Verantwortlichen,
die Arbeitsplätze im Bergbau und in der Stahlindustrie zu erhalten, und an die Mitglieder, ihre
Traditionen zu bewahren.
Die Bewirtung erfolgte durch die Mitglieder des Lisdorfer Berg- und Hüttenarbeitervereins unter
Vorsitz von Hans Podewin, insbesondere durch deren Ehefrauen, und klappte vorzüglich. Dessen
St. Barbarafeier fand am Samstag, 2.12.1995, mit einer Messe, einer anschließenden
Kranzniederlegung am Ehrenmal und einem gemütlichen Beisammensein im Gasthaus Helmut
Breininger in der Feldstraße statt.
Gedenkfeier zum Volkstrauertag
Nach einer Pause von 3 Jahren wurde am diesjährigen Volkstrauertag wieder eine Gedenkfeier am
Ehrenmal auf dem Lisdorfer Friedhof durchgeführt. Aktueller Anlass dazu war das Ende des
schrecklichen 2. Weltkrieges, dem auch viele Lisdorfer zum Opfer gefallen sind.
Fritz Osbild, Vorsitzender des Vorstandes der Kriegsopfer und Kriegshinterbliebenen (VdK) in
Lisdorf, der die Feier organisiert hatte, und Pastor Karl Detemple gedachten in Ansprachen der
Opfer der Kriege und der Gewaltherrschaft und mahnten zum Frieden.
Die Feier wurde musikalisch umrahmt von der Chorgemeinschaft MGV Lisdorf und der
Spielgemeinschaft der Musikvereine Lisdorf/Picard/Bous. Die Lisdorfer Feuerwehr war mit einer
Ehrenformation vertreten.
Unter den Klängen des Kameradenliedes, intoniert von der Musik-Spielgemeinschaft, legten Hans
Diwo für die Stadt Saarlouis, Fritz Osbild für die VdK-Ortsverband Lisdorf sowie die
Stadtverordneten Heiner Groß und Georg Jungmann für die CDU-Lisdorf Kränze nieder.
- 4 -
Mühlenbach wieder in abflussgerechtem Bett
Unmittelbar nach dem Hochwasser vom 26. April dieses Jahres wurde der Mühlenbach im
Bereich der Holzmühle von Kräften des städtischen Betriebshofs gereinigt. Dabei wurden
große Mengen von Sand und Unrat aus dem Bach entfernt. An den Stellen, an denen der
Bach unter Wegen und Straßen hindurchfließt, waren die Ablagerungen besonders stark.
Dort hatten sich durch angeschwemmtes Material regelrechte Sperren gebildet, die den
Durchfluss stark behinderten und zu Rückstau führten.
Bei mehreren Starkregen nach der Reinigung konnte festgestellt werden, daß der in diesem
Bereich gereinigte Bach das Wasser problemlos ableitete, während im Bereich Mittelbach
weitere Überschwemmungen auftraten. Im Mittelbach zwischen der Holzmühle und der
Provinzialstraße war der Mühlenbach fast total versandet, so daß er bereits nach mittleren
Regenfällen das Wasser nicht mehr ableiten konnte und es zwangsläufig immer wieder zu
mehr oder weniger großflächigen Überflutungen kam.
Nach mehreren Bachbesichtigungen durch Vertreter der Stadt sowie der Natur- und
Wasserschutzbehörden und der betroffenen Anlieger wurde einvernehmlich festgelegt, den
Bachlauf zwischen der Holzmühle und der Provinzialstraße erst nach der
Hauptvegetationszeit im Herbst zu reinigen. Aufgrund der immensen Sandmengen, die aus
dem Bachbett zu entfernen waren, wurde nach einer Ausschreibung hiermit die Firma
Keren aus Perl-Nennig beauftragt. Diese führte die Arbeiten im Oktober/November aus und
bereitete dem Mühlenbach wieder ein abflussgerechtes Bett. Die Kosten, die aufgrund der
wasserrechtlichen Vorschriften von der Stadt aufzubringen waren, betrugen etwa 85.000
DM.
Bei einer erneuten Bachbegehung, zu der Beigeordneter Diwo eingeladen hatte, konnten
sich alle Beteiligten davon überzeugen, daß der Bachlauf sich nach Jahren erstmals wieder
in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Dabei wurde die Erwartung geäußert, daß
dieser Zustand durch geeignete städtische Maßnahmen beibehalten wird. Nach den
Vorschriften des Saarländischen Wassergesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes ist
nämlich die Stadt hierzu verpflichtet. Bei dem Ortstermin wurde kritisiert, daß die städtische
Versicherung - der Gemeindeversicherungsverband in Köln - aufgrund von Stellungnahmen
der Stadt Saarlouis bisher alle Entschädigungsanträge von Hochwassergeschädigten im
Bereich Lisdorf-Holzmühle mit der Begründung abgelehnt habe, die Schäden seien auf
"höhere Gewalt" zurückzuführen. Daß dem nicht so war, wird anhand des Bachzustandes
vor und nach den Reinigungsmaßnahmen leicht zu beweisen sein.
Mitursächlich für die Hochwässer im Bereich der Holzmühle ist der viel zu geringe
dimensionierte Hauptsammler für Neuforweiler, der das Ab- und Oberflächenwasser von
Neuforweiler durch das Tal an der Holzmühle vorbei zur Zentralkläranlage nach Saarlouis
leiten soll. Dieser Kanal hat zunächst einen Durchmesser von 0,30 m und mündet dann in
einen von 0,15 m. Das hat zur Folge, daß bei Starkregen der Kanal das ihm zugeführte
Wasser bei weitem nicht fassen kann und es an mehreren Stellen mit Druck austritt,
wodurch das Hochwasser noch verstärkt wird. Für Schäden, die durch die jahrelange Nicht-
oder nicht ordnungsgemäße Reinigung des Bachlaufs in Verbindung mit einem
unterdimensionierten und schadhaften Kanal aufgetreten sind, ist die Stadt Saarlouis
verantwortlich und deshalb über ihre Versicherung schadenersatzpflichtig.
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg (4U815/92) müssen
Entwässerungssysteme in Baugebieten so ausgelegt sein, daß die Keller selbst nach
starken Regenfällen nicht unter Wasser stehen, andernfalls ist die Gemeinde schadener-
satzpflichtig. (hg)
- 5 -
Ausbau des Feuerwehrhauses
Das Lisdorfer Feuerwehrhaus wird erweitert, sodass eine zusätzliche Halle und ein
Gruppenraum für die Jugendfeuerwehr entsteht. Dies beschloss der
Hauptausschuss des Saarlouiser Stadtrates in seiner Sitzung vom 30.11.1995.
Die Lisdorfer Feuerwehr hat eine erfreuliche Entwicklung genommen. So hatte die Wehr
1990 34, 1995 bereits 50 aktive Mitglieder und 14 Jugendliche. Dadurch diese erfreulich
große Mitgliederzahl kommt es in der Hektik des Einsatzes immer wieder zu
Schwierigkeiten beim Anlegen der persönlichen Ausrüstung. Darüber hinaus können nicht
alle interessierten Jugendlichen aufgenommen werden, da geeigneter Raum für die
Jugendfeuerwehr fehlt.
Nun soll die bestehende Halle zwischen Turm und dem ehemaligen Anwesen Johannes bis
zur Mitte des Turmes vorgezogen und mit einem Satteldach an die
Nachbarschaftsbebauung angeglichen werden (siehe Skizze unten). Nach erfolgtem
Dachausbau steht dann neben einer weiteren Halle auch ein genügend großer Jugendraum
zur Verfügung.
In der zusätzlichen Halle können dann die 3 Wasserfahrzeuge - die Lisdorfer Wehr ist für
die Wasserrettung und bei Unfällen jeglicher Art auf der Saar für das gesamte Stadtgebiet
zuständig - untergebracht werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 300.000 DM,
wovon die Lisdorfer Feuerwehr etwa 15.000 DM in Eigenleistung aufbringen will.
Die Lisdorfer Feuerwehr hat in den letzten Jahren immer wieder eindrucksvoll ihre
Einsatzbereitschaft unter Beweis gestellt, nicht zuletzt dadurch, daß sie stadtweit die
schnellsten Ausrückzeiten aufweist. Durch diese baulichen Änderungen wird sie nun auch
räumlich entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit ausgestattet. Durch die hervorragende
Jugendarbeit unter Michael Jenal ist auch der Fortbestand der Wehr gesichert.
Es ist wichtig, daß die Feuerwehr auf einem hohen Ausrüstungs- und Ausbildungsstand
gehalten wird. Wir hoffen jedoch, daß die Zahl der Einsätze gering bleibt. Doch es kann
kommen wie es will, die Lisdorfer Feuerwehr wird künftig gut gerüstet sein.
- 6 -
Neuer Pfarrgemeinderat in Lisdorf
Bei der Pfarrgemeinderatswahl am 11./12. November 1995 haben in Lisdorf 293 Personen
von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Das sind 12,5 % der insgesamt 2.344
Wahlberechtigten in der Pfarrei Lisdorf. Wahlberechtigt waren alle katholischen
Pfarrangehörigen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hatten. Im Vergleich zu den
letzten Pfarrgemeinderatswahlen 1987 und 1991 ist die Wahlbeteiligung in Lisdorf
zurückgegangen. 1987 gingen 404 = 15,7 % zur Wahl, 1991 waren es 356 = 14 %.
Nach § 4 der Ordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Trier besteht der Pfarrgemeinderat aus
amtlichen, gewählten und berufenen Mitgliedern. Amtliche Mitglieder sind in Lisdorf der Pastor und
der Diakon. Zu wählen waren entsprechend der Anzahl der Katholiken in der Pfarrgemeinde 10
Mitglieder (1991 waren es noch 12). Es stellten sich insgesamt 20 Personen als Kandidaten zur
Wahl, von denen 12 bereits dem bisherigen Pfarrgemeinderat als gewählte oder berufene Mitglieder
angehörten.
Folgende bisherige Mitglieder, die zum Teil mehrere Amtsperioden dem Pfarrgemeinderat
angehörten, kandidierten aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr: Georg Amann (seit 1991), Dr.
Dieter Bohr (seit 1983), Johann Dierking (seit 1983), Marie-Luise Groß (seit 1983), Herbert
Luxenburger (seit 1987) und Arnold Sonntag (seit 1991).
Folgende 10 Kandidaten erhielten die meisten Stimmen und sind demnach für die Amtsperiode
1995 - 1999 in den Pfarrgemeinderat gewählt (in alphabetischer Reihenfolge:
Amann Eva-Maria
Daub Kurt
Dini Gerhard
Hild Klaus
Hild Veronika
Kaiser Marga
Port Klemens
Schmitt Gisela
Sonntag Manfred
WeberMarlene.
Folgende 5 Bewerber und Bewerberinnen für ein Pfarrgemeinderatsmandat, für die die
nächstmeisten Stimmen abgegeben wurden, sind inzwischen in den Pfarrgemeinderat berufen
worden:
Breininger Hedi
Jenal Elisabeth
Nagel Edeltraud
Weiler Roswitha
WinterEmil.
Von den insgesamt 15 gewählten und berufenen Mitgliedern sind 9 Frauen = 60 %, eine erfreulich
hohe Frauenquote.
Die konstituierende Sitzung des neuen Pfarrgemeinderates mit der Wahl des Vorstandes findet erst
nach Redaktionsschluss für diese Ausgabe statt, so daß wir darüber erst in der nächsten Ausgabe
berichten können.
Diese Pfarrgemeinderatswahl war die achte, die in der Pfarrgemeinde Lisdorf stattgefunden hat. Die
erste Wahl war am 16.3.1969, bei der auch 10 Personen gewählt wurden, unter anderem auch der
Verfasser dieser Zeilen. Klemens Port und Kurt Daub gehören seit 1969 ununterbrochen dem
Pfarrgemeinderat an. Klemens Port als gewähltes Mitglied und Kurt Daub zunächst als berufener
Vorsitzender der Kath. Jugend (1969 und 1972) und später dann als jeweils gewähltes Mitglied.
Auch Klaus Hild ist bereits seit 1975 als gewähltes Mitglied dabei. (hg)
- 7 -
Lisdorfer Notizen
Mehrzweckhalle Lisdorf
Die neue Lisdorfer Mehrzweckhalle erhält einen neuen Namen. Auf Vorschlag des LiGeKa
wird sie "Hans-Welsch-Halle" benannt.
Hans Welsch, kürzlich verstorbener Ehrenbürger der Stadt Saarlouis und CDU - Mitglied,
hat sich als gebürtiger Lisdorfer um das kulturelle Leben unseres Stadtteiles verdient
gemacht. Er hat viele Vereine sowohl ideell als auch finanziell unterstützt. Die CDU Lisdorf
begrüßt diese Namengebung, wird so doch einem verdienten Lisdorfer in seinem
Geburtsort eine ganz besondere Ehre zuteil.
Bürgertreff mit Hans-Joachim Fontaine
Am 14. Okt. fand an der Ecke Ensdorfer Straße - Fort-Rauch ein Bürgertreff mit dem OB-
Kandidaten der CDU Hans-Joachim Fontaine statt. Zahlreiche Anwohner der beiden
Straßen machten von dem Angebot, ihre Sorgen an Ort und Stelle einem kompetenten
Gesprächspartner mitzuteilen, Gebrauch.
Die Hauptsorge der Anwohner der Ensdorfer Straße ist das hohe Verkehrsaufkommen und
die vielen Raser in ihrer Straße. Sie forderten erneut einen Fußgängerüberweg, auf den
bereits ab der Ensdorfer Brücke mit Warnsignalen hin-gewiesen wird. So werde eine
Geschwindigkeitsreduzierung erreicht und ein gefahrloses Überqueren der Straße sei dann
erst möglich. Fontaine konnte sich überzeugen, daß ein Überqueren der Straße zur
Hauptverkehrszeit praktisch nicht möglich ist. Er versprach sich diesem wichtigen Anliegen
anzunehmen, wies auf die zahlreichen Anträge der CDU-Lisdorf und ihres Vorsitzenden
Georg Jungmann hin und betonte, daß hier dringend etwas geschehen müsse. Landrat Dr.
Winter und OB Nospers seien gefordert, unbürokratisch Abhilfe zu schaffen. Die
Verweigerung eines Fußgängerüberweges mit Hinweis auf Verkehrszählungen sei
angesichts dieser Situation geradezu absurd.
Die Anwohner des Fort-Rauch beschwerten sich über Raser, die ihre Straße als
Abkürzungsweg benutzten. Auf Grund der Situierung ihrer Häuser an Wohnwegen,
müssten die PKW auf der Straße geparkt werden. Trotz der dadurch entstehenden "engen
Verhältnisse", würde diese Anlieger- und Zone-30-Straße zum Teil mit Geschwindigkeiten
um 100 km/h von Unberechtigten durchfahren, sodass oft gefährliche Situationen
entstünden. Fontaine sagte den Anliegern zu, sich dafür einzusetzen, daß diese
unbefriedigende Situation durch geeignete Maßnahmen behoben wird.
Beim nächsten Bürgertreff wird sich Hans - Joachim Fontaine am 14. Dez. mit den
Anliegern der Großstraße und des Kirmesplatzes über eine Neugestaltung des Platzes
unterhalten.
- 8 -
Unlauterer Wettbewerb der Gesamtschule Wadgassen?
- Informationen falsch und irreführend? -
Kürzlich erschien in der Saarbrücker Zeitung der unten
abgedruckte Artikel.
Der aufmerksame Leser entdeckte gleich zwei fälschliche und
irreführende Sachverhalte, die dringend der erforderlichen
Korrektur bedürfen. Der Verfasser des Artikels suggerierte,
daß an der Gesamtschule Wadgassen "die mittlere Reife" und
"das "Abitur" erreicht werden könnte.
Mittlerweile sollte dem letzten Pädagogen im Land bekannt
sein, daß seit 1993 (bedauerlicherweise!) der Begriff "mittlerer
Bildungsabschluss" für alle Schulformen verbindlich durch den
saarländischen Gesetzgeber festgelegt wurde.
Warum verwendet dann die Gesamtschule Wadgassen
absichtlich den Begriff der "mittleren Reife", der noch für einen
qualitativ hoch angesehenen Schulabschluss steht? Sagt der Begriff "mittlerer Bildungsabschluss"
etwa zu wenig aus, daß Gesamtschule sich neu abgrenzen will oder muss?
Das Abitur ist an der Gesamtschule Wadgassen - räumlich, geographisch betrachtet - nicht
erreichbar.
Die wenigen Schüler der Klassenstufe 11 werden im gymnasialen Unterrichtsstil (im Gegensatz zu
der an der Gesamtschule Wadgassen gepflegten Unterrichtsform des Team-Kleingruppen-Modells,
auch kurz TKM genannt) am Warndtgymnasium in Völklingen-Geislautern unterrichtet. Das Problem
der Gesamtschule Wadgassen liegt also nicht, wie man annehmen könnte, an Raumproblemen zur
Unterrichtung von Schülern, sondern schlicht und einfach in der Schülerzahl, die sich für die
gymnasiale Oberstufe des Warndtgymnasiums qualifizieren bzw. anmelden.
Nach meinem Kenntnisstand befinden sich derzeit 32 Schüler der Gesamtschule Wadgassen in den
Klassen 11 - 13 der gymnasialen Oberstufe des Warndtgymnasiums. Dies ergibt rechnerisch einen
Durchschnitt von 10,667 Schüler pro Klasse.
Zu wenig, um beim zuständigen Bildungs- und Finanzminister unseres finanziell fast am Ruin
stehenden Landes eine eigenständige gymnasiale Oberstufe für die Gesamtschule Wadgassen
durchzusetzen.
Eine besondere Pointe ergibt sich aus der Tatsache, daß
die wenigen Wadgasser Gesamtschüler der jetzigen Klasse
11 mit Ludweiler Gesamtschülern unterrichtet werden. Mutig
könnte behauptet werden, die Kooperation der Gesamt-
schule in Wadgassen mit der gymnasialen Oberstufe des
Warndtgymnasiums in Völklingen-Geislautern sei ver-
gleichbar mit der Kooperation vieler gymnasialer Oberstufen
im Lande. Die Wadgasser Situation ist jedoch nicht
vergleichbar, da Gymnasien nur innerhalb der eigenen Ge-
meinde oder Stadt kooperieren. Die Kooperation ist
ausschließlich abhängig vom jeweiligen Kursangebot und
nicht wie im Fall Wadgassen von der geringen Schülerzahl.
Eltern, so denke ich, haben also bei Vorstellung von
Schulen und deren Inhalten unbedingten Anspruch auf
umfassende, ordnungsgemäße und faire Unterrichtung.
Augenwischereien haben zu unterbleiben. In diesem Sinne
wünsche ich nicht nur Ihnen liebe Leser von "Lisdorf
Aktuell", sondern all denen, die im SZ-Artikel im hohen Grad
falsch und irreführend informiert haben, eine besinnliche
Zeit, damit künftig Eltern die Aufklärung erhalten, die sie in
die Lage versetzt, die beste Schule für Ihr Kind zu wählen.
Bernd Lay
- 9 -
Linke Systemveränderer als Schulkiller?
- Eltern für den Erhalt der Realschulen! -
Nun ließ die SPD Saar die Katze aus dem Sack. Das Modell zur Reform der saarländischen
Schulstruktur entpuppt sich als Schulkiller.
Neben das Gymnasium und die Gesamtschule will man eine neue Schulform der Sekundarstufe
als Zusammenführung von Hauptschule, Sekundarschule und Realschule setzen.
Nicht erkennbar ist nach wie vor ein inhaltlich klar gekennzeichnetes Bildungsangebot für die
Zielgruppe der "Realschüler".
Recht stark verblüfft die Rücksichtslosigkeit, mit der die heutige Realschule in Frage gestellt wird.
Das Institut der deutschen Wirtschaft bezeichnet die Realschule als eine Schulform, die wie keine
andere eine Erfolgsbilanz vorweisen kann. Ohne nach den nachweisbaren Erfolgen der Realschule
zu fragen, nach ihrer überaus hohen Akzeptanz, ihrem unverkennbaren Profil und ihrer Fähigkeit
zur pädagogisch wirksamen Wandelbarkeit über Jahrzehnte hinweg, soll sie nach den
Vorstellungen der sozial (-demokratischen?) Bildungspolitikern eliminiert werden.
Realschule im Saarland wird somit zur Spielwiese, zur schlichten Verfügungsmasse von
bildungspolitischen "Möchtegernen", auf Effekte des Augenblickes hin schielende Parlamentarier,
die jeden vernünftigen Überblick über Bewährtes offenbar verloren haben.
Eltern verlangen jedoch im pädagogischen Alltag Seriosität und lehnen die geplanten Zu-
sammenlegungen entschieden ab.
Eine Überführung der heutigen Realschulen nach Inhalt und Struktur in einem neuen, nicht
erprobten Gebilde kommt einer Verwässerung und Nivellierung gleich.
Eine breite Grundbildung, auf Interessen und Neigungen des einzelnen Schülers ausgerichtete
Wahlpflichtdifferenzierung und maßvolle Wahlangebote sind auch in Zeiten des Spardiktats kein
Widerspruch. Daher stehen auch die Sachkostenträger "ihren" Realschulen durch Einver-
nehmlichkeit und Kooperation sehr positiv gegenüber.
Nicht zuletzt daher sind die linken Systemveränderer im Land aufgerufen, die Hände von der
Realschule zu lassen.
Bereits 1994 versicherte Bildungsminister Breitenbach, daß nicht nur die hohe Qualität der
Realschule, sondern auch der Name, der einen guten Klang hat, erhalten bleibt.
Sollte sich der saarländische Bildungsminister doch noch auf preußisches Ethos besinnen und den
1752 von Friedrich II. ("der Große") in seinem politischen Testament eingangs festgelegten Leitsatz
"Die erste Pflicht eines Bürgers ist,
seinem Vaterland zu dienen;
das ist eine Verpflichtung,
der ich in allen unterschiedlichen
Stadien meines Lebens nachzukommen versucht habe"
befolgen?
Ich hoffe nur, daß es für unser Saarland, seine Realschuleltern und -schüler kein Bärendienst wird.
Bernd Lay
- 10 -
Bericht aus dem Kreistag
von unserem Kreistagsmitglied Robert Schütz
Berufsförderungswerk des Landkreises Saarlouis
Die im Jahre 1957 gegründete Stiftung "Berufsförderungswerk des Landkreises Saarlouis"
stellt im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Mittel an die Bewohner des Landkreises
Saarlouis Darlehen zur Berufsausbildung zur Verfügung. Die Stiftung vergibt aus ihrem
Stiftungskapital zinslose Darlehen bis zum Höchstbetrag von 6.000 DM; die in
Teilbeträgen entsprechend dem Fortgang der Ausbildung ausgezahlt werden.
Der Darlehensempfänger zahlt das Darlehen in angemessenen Raten zurück, sobald er
dazu in der Lage ist.
Seit dem Gründungsjahr wurde dieses Angebot des Landkreises von über 400
Interessenten, davon 120 Saarlouiser Bürger, genutzt.
Der aus der Stiftung beliehene Personenkreis setzt sich zusammen aus Studierenden an
Hochschulen, Ingenieur- und höheren Fachschulen, Fach- und Meisterschulen und
Fachoberschulen.
Voraussetzung für die Gewährung eines Darlehens sind neben dem Wohnsitz im Kreis
Saarlouis, die finanzielle Lage und ein Nachweis der Förderungswürdigkeit.
Informationen über das Berufsförderungswerk sind beim Schul- und Kulturamt des
Landkreises Saarlouis, Landratsamt Saarlouis, Tel. 06831-44 44 53 zu erhalten. Derzeit
könnten nach Angabe der Verwaltung noch etwa 20 Anträge berücksichtigt werden.
Wahl der ehrenamtlichen Beisitzer für die Kammer und den Ausschuss
für Kriegsdienstverweigerung
Der Kreistag hat auf Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion aus der Vorschlagsliste des
Jugendhilfeausschusses für die Kammer der Kriegsdienstverweigerung
Herrn Bernd Lay, Lisdorf , stellvertretender Ortsvorsitzender CDU-Lisdorf gewählt.
Anne Kleist und Helga Tilk - CDU - Beaumarais/Innenstadt wurden auf Vorschlag der CDU-
Kreistagsfraktion in die Ausschüsse für Kriegsdienstverweigerung berufen.
Herzlichen Glückwunsch
Nachwuchsehrung - 1995 -
Die erfolgreichen Sportlerinnen/Sportler sowie Preisträgerinnen/Preisträger bei Musik-,
Forschungs- und Schülerwettbewerben des Landkreises Saarlouis wurden am 24. Nov.
1995 im Rahmen einer Feierstunde durch den Landrat Herrn Dr. Winter geehrt.
- 11 -
Kreis-Kulturpreis - 1995
Der mit 5.000,-- DM dotierte Kreis-Kulturpreis 1995 wurde an Herrn Alfred Louis aus dem
grenznahen Hollingen verliehen.
Kreis-Umweltpreis - 1995 -
Der Umweltpreis 1995 des Landkreises Saarlouis wurde auch in diesem Jahr an mehrere
Bewerber vergeben.
Der 1. Preis mit 2.500 DM ging an die Schüler der Integrierten Gesamtschule Dillingen
Der 2. Preis mit 800,-- DM wurde dem Wadgasser "Zukunft Sonne"-Projekt zuerkannt.
Der 3. Preis in Höhe von 700,--DM wurde dem St. Joseph Kindergarten Nalbach
zuerkannt.
Weitere Preisträger sind die Bewerber Erwin Horbach aus Elm und Wolfgang Kremer aus
Gisingen.
Ein besonderer Anerkennungspreis erhielt die Gruppe "Umweltpiraten - Saarlouis
Fraulautern in Form von Gummistiefeln sowie einer von der Verwaltung zusammen mit der
Wasserschutzpolizei organisierten Bootsfahrt auf der Saar.
CDU-Kreistagsmitglieder besuchten Bildungszentrum (BBZ)
Saarlouis
Die Gebäude der kreiseigenen Schulen sind z.T. dringend sanierungsbedürftig auch die
Ausstattung lässt in Teilbereichen zu wünschen übrig.
Zu diesem Ergebnis kamen CDU-Kreisvorsitzender Kurt Schoenen, Fraktionsvorsitzender
Hartmut Gimmler und die Kreistagsausschussmitglieder die sich vor Ort zum Auftakt einer
Besichtigungsreihe von Schulen die unter der Trägerschaft des Landkreises Saarlouis
stehen informieren. Den Anfang der Besichtigungen bildete das Technisch-Gewerbliche
und Sozialpflegerische Berufsbildungszentrum Saarlouis - (BBZ Saarlouis) mit ca. 1600
Schüler.
Dabei wurden eine Vielzahl von baulichen Mängel und Schäden, Schwachstellen an
Räumen und Gebäuden, sowie Sanierungs- und Umbauwünsche aufgezeigt.
Auch im Bereich Ausstattung hinkt das BBZ-Saarlouis hinterher. Der gewonnene Eindruck
der CDU-Politiker saß tief - so Hartmut Gimmler. Es soll ein Stufenplan entwickelt werden
und Prioritäten für Verbesserungen aufgezeigt werden.
Im Haushalt 1996 sollen insbesondere im Schulbereich Schwerpunkte gesetzt werden.
Die Bereisungen der kreiseigenen Schulen werden fortgesetzt.
Förderprogramm für Wärmeschutz
Wer sein Haus mit energiesparenden Wärmeschutz ausstatten will, kann dafür ein
Förderungsprogramm des Bundes in Anspruch nehmen.
Das Programm gilt für Altbauten in den Alt-Bundesländern, für die der Bauantrag vor dem
1. November 1977 gestellt wurde.
Antragsformulare werden in Kürze bei den Kreditinstituten bereit gestellt.
- 12 -
Besteuerung nach Einheitswerten ist verfassungswidrig!
Heiner Groß, Dipl.-Ing. agr.
Referent für Bodenschätzung und Bewertung der
Land- und Forstwirtschaft bei der Oberfinanzdirektion Saarbrücken
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat vor kurzem die Vermögens-
und Erbschafts-besteuerung des Haus- und Grundbesitzes auf der Basis
der geltenden Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt. Die derzeitige
Regelung verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 1 GG), weil
Geld und Kapitalvermögen mit den gegenwärtigen Verkehrswerten, und Haus- und Grundbesitz
dagegen mit veralteten und deshalb vergleichs-weise zu niedrigen Einheitswerten der Besteuerung
zugrunde gelegt werde.
Da die weitaus meisten Leser von "Lisdorf aktuell" als Haus-, Wohnungs- oder Grund-
stücksbesitzer direkt und auch die Mieter indirekt von diesen Entscheidungen betroffen sind,
werden die steuerlichen Auswirkungen nachfolgend erläutert.
Die geltenden Einheitswerte sind gemäß dem Bewertungsgesetz nach den Wertverhältnissen vom
1.1.1964 von den Finanzämtern festgestellt worden. Zu diesem Zeitpunkt wurde die letzte
sogenannte Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundbesitzes durchgeführt, bei der alle
wirtschaftlichen Einheiten neu bewertet wurden. Seither werden bei Veränderungen Fort-
schreibungen oder Nachfeststellungen des Einheitswerts durchgeführt, wobei auch die
Wertverhältnisse von 1964 maßgebend sind. Die so festgestellten Einheitswerte liegen erheblich
unter den gegenwärtigen Verkehrs- und Ertragswerten. Hieran änderte auch der Zuschlag von 40 %
wenig, der ab 1974 an den Einheitswerten des Grundvermögens zu machen ist.
Die Einheitswerte sind Bemessungsgrundlage für
- die Vermögenssteuer
- die Erbschafts- und Schenkungssteuer
- die Gewerbekapitalsteuer
- die Grundsteuer
- verschiedene Abgaben, wie z.B. den Landwirtschaftskammerbeitrag.
Aus dem Vergleich der Werte ergibt sich, daß Immobilienbesitz gegenüber anderen Vermögen
steuerlich deutlich bevorzugt wird, was die Richter am BVerfG bei der Vermögenssteuer und der
Erbschafts- und Schenkungssteuer für verfassungswidrig halten. Das Verfassungsgericht hat die
betreffenden Steuervorschriften nicht aufgehoben, sondern ihre Anwendung noch für eine relativ
kurze Zeit zugelassen, dem Gesetzgeber allerdings aufgegeben, in dieser Zeit Neuregelungen zu
schaffen.
Auswirkungen auf die Vermögenssteuer
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 31.12.1996 eine Neuregelung zu treffen.
Längstens bis zu diesem Zeitpunkt sind die bisherigen Einheitswerte als Bemessungs-grundlage
anwendbar. Das bedeutet, daß bei der Vermögenssteuer bis zum 31.12.1996 alles beim alten
bleibt.
- 13 -
Sollte der Gesetzgeber sich zu einer neuen Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundbesitzes
entschließen, so hat er dafür noch bis zum 31.12.2001 Zeit. Für den Zeitraum vom 1.1.1997 bis
31.12.2001 muss er dann aber Übergangsregelungen treffen.
Wie es mit der Vermögenssteuer letztlich weitergeht, weiß z.Z. niemand. Vielleicht wird sie sogar
abgeschafft. Aber auch eine neugeregelte Vermögenssteuer dürfte nach den bisherigen
Verlautbarungen die Eigentümer von kleinen bis mittleren Vermögen weitgehend verschonen. Das
BVerfG hat auch dargelegt, daß die Bewertung des zu besteuernden Vermögens sich an der
Ertragsfähigkeit orientieren soll. Daher werden beispielsweise landwirtschaftliche Betriebe künftig
weiterhin mit dem Ertragswert und nicht mit dem Verkehrswert zu bewerten sein.
Auswirkungen auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer
Das bisherige Recht ist nur noch bis zum 31.12.1995 anwendbar. Egal, ob Kapitalvermögen oder
Haus- und Grundbesitz verschenkt oder erworben wird, die bisherigen Steuerklassen und
Freibeträge und vor allem auch die niedrigen Einheitswerte des Grundbesitzes sind bis dahin
unverändert gültig. Bis zum 31.12.1996 muss der Gesetzgeber jedoch eine Neuregelung vorlegen.
Erbschaften und Schenkungen ab dem 1.1.1996 werden zunächst nach den bisherigen Vorschriften
besteuert, unabhängig davon, ob Kapitalvermögen oder Haus- und Grundbesitz übertragen wird.
Die betreffenden Steuerbescheide werden allerdings vorläufig ergehen und können demnach später
entsprechend der Neuregelung für die Erbschafts- und Schenkungssteuer sowohl zum Vor- als
auch zum Nachteil des Steuerpflichtigen geändert werden.
Wie sich die Neuregelung steuerlich auswirken wird, steht derzeit noch nicht fest. Klar ist nur, daß
kleine bis mittlere Vermögen, wie z.B. ein selbstgenutztes normales Ein- oder Zweifamilienhaus,
kleinere wertgleiche Grundstücke und ein gewisses kleines Sparvermögen nicht mit Erbschafts-
oder Schenkungssteuer belastet werden sollen. Dies soll auch für normale landwirtschaftliche und
gärtnerische sowie gewerbliche Betriebe gelten. Betriebliches Vermögen soll nämlich mit dem
Ertragswert bewertet werden.
Größerer Haus- und Grundbesitz soll dagegen künftig höher besteuert werden.
Den Eigentümern von größeren Immobilienvermögen (mehrere Häuser, Wohnungen,
Baugrundstücke) ist zu empfehlen, die Immobilien, die sie in den nächsten Jahren in
vorweggenommener Erbfolge ohnehin auf Kinder oder Enkel übereignen möchten, bereits jetzt zu
übertragen. Bei einem Übergabevertrag bis zum 31.12.1995 profitieren sie noch von den niedrigen
Einheitswerten. Die Eigentümer von kleinerem Vermögen können sich dagegen Zeit lassen. Sie
haben auch nach einer Neuregelung keine höhere Steuerbelastung zu befürchten
Auswirkungen auf die Grundsteuer
Das BVerfG hat wegen der Ungleichbehandlung von Geldvermögen und Grundvermögen bei der
Vermögenssteuer und der Erbschafts- und Schenkungssteuer nur diese als verfassungswidrig
erklärt. Bei der auf den überholten Einheitswerten (Wertverhältnisse von 1964) basierenden
Grundsteuer hat er diese Feststellung nicht getroffen. Da das Gericht jedoch monierte, daß bei den
Grundbesitz-Einheitswerten sowohl das Wertniveau als auch die Wertrelationen nicht mehr
stimmten, muss sich der Gesetzgeber in nächster Zeit wohl auch mit einer neuen Hauptfeststellung
der Einheitswerte befassen, zumal die dabei festzustellenden neuen Einheitswerte wieder
Bemessungsgrundlage für die Vermögenssteuer und die Erbschafts- und Schenkungssteuer sein
können. Die Kommunen, die die Grundsteuer erheben, haben aufgrund des Urteils keinen Anlass,
jetzt diese zu erhöhen. Daß Grundbesitz zu niedrig bewertet ist, haben sie durch ihre Hebesätze
längst berücksichtigt. Diese betragen in Saarlouis derzeit für Grundvermögen 305 % und für land-
und forstwirtschaftliches Vermögen 265 %.
Im Laufe des nächsten halben Jahres sind erste gesetzgeberische Konsequenzen aus dem
BVerfG-Entscheidungen zu erwarten. Wir werden auch darüber in "Lisdorf Aktuell" berichten.
- 14 -
- 15 -
Neujahrsempfang
der CDU Lisdorf
Mittwoch, 10. Januar 1996
20.00 Uhr
Franz - Josef - Röder - Haus
Saarstraße 4
Alle Lisdorfer Bürgerinnen und Bürger sind
herzlich eingeladen
Impressum:
Herausgeber: CDU-Ortsverband Lisdorf, III. Gartenreihe 50, Tel. 40155
JUNGE UNION Lisdorf, Oberbruchstraße 7, Tel. 40549
Redaktion: Gudrun Jungmann, Georg Jungmann, Heiner Groß, Bernd Lay,
Robert Schütz, Harald Weiler
Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder und nicht unbedingt
die Meinung der CDU-Lisdorf. Weitere Exemplare dieser Ausgabe liegen in der CDU-
Kreisgeschäftsstelle am Kirmesplatz aus und können dort kostenlos abgeholt werden.
Wir wünschen
allen Lesern und Leserinnen
von Lisdorf Aktuell
ein gesegnetes Weihnachtsfest
und
ein frohes und erfolgreiches
neues Jahr 1996
CDU-Ortsverband
Lisdorf
Junge Union
Lisdorf

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  • 1. Informationsschrift Nr. 81 Herausgeber: für Lisdorfer Bürger Weihnachten 1995 CDU und JU Lisdorf
  • 2. - 2 – Alfons Schorr Landrat für unseren Kreis Begeistert feierten die Delegierten des CDU-Kreisparteitages Saarlouis ihren Landratskandidaten Alfons Schorr. Seine Wahl wurde getragen von einer Welle der Sympathie. Alle waren der Meinung: Alfons Schorr ist der richtige Landrat für unseren Kreis ! Bürgernah, dynamisch, erfolgreich, das sind die herausragenden Merkmale des CDU-Kandidaten für das Landratsamt. Als Politiker zum Anfassen ist er ständig unter den Leuten, um zu hören, wo sie der Schuh drückt. Alfons Schorr über seine wichtigsten Ziele: "Die Arbeitslosigkeit ist nach wie vor unser größtes Problem. Sie ist im Kreis durchschnittlich immer noch höher als im Land. Das will ich ändern!". "Neue Arbeitsplätze entstehen aber nur durch Ansiedlung neuer und Ausbau bestehender Betriebe. Ich scheue auch den harten Konflikt mit der Landesregierung nicht, wenn sie Neuansiedlungen erschwert oder verhindert, wie das Beispiel des Möbelhauses IKEA zeigt, das sich gerne in Ensdorf ansiedeln möchte. Sogar die SPD-Fraktion in unserem Gemeinderat unterstützt mich mit einer Klage gegen die Landesregierung." "Viele Mitmenschen in unserem Landkreis stöhnen unter der Verkehrsbelastung. Deshalb müssen im notwendigen und vertretbaren Maße Umgehungs- und Entlastungsstraßen gebaut werden." "Unsere Vereine verdienen unsere ganze Aufmerksamkeit und Unterstützung. Sie leisten wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft und ganz besonders für unsere Jugend und unsere Senioren." Alfons Schorr weiß, wovon er spricht. Seine Bürgernähe und seine Dynamik haben ihm seit vielen Jahren große Erfolge bei den Wählern gebracht. Alfons Schorr ist ein erfahrener Politiker. Er verdient das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger im Kreis Saarlouis bei der ersten Direktwahl des Landrates am 21. Januar.
  • 3. - 3 - Zentrale St. Barbara-Feier in Lisdorf Die neue Lisdorfer Mehrzweckhalle veranlasste den Stadtverband der Berg- und Hüttenarbeitervereine der Kreisstadt Saarlouis, seine diesjährige St. Barbarafeier zu Ehren seiner Schutzpatronin am Sonntag, 26. November 1995, dort durchzuführen. Vor der weltlichen Feier wurde in der Lisdorfer Pfarrkirche von Pastor Karl Detemple unter Mitwirkung von Vertretern der Berg- und Hüttenarbeitervereine und des Lisdorfer Kirchenchores ein feierliches Hochamt für die Lebenden und Verstorbenen beider Vereine zelebriert. Der Kirchenchor feierte zugleich sein Cäcilienfest. Der anschließenden Feier in der Halle, die von der Werkskapelle der Dillinger Hütte musikalisch umrahmt wurde, wohnten viele Berg- und Hüttenleute und ihre verbundenen Gäste bei: Von Seiten der CDU unter anderem MdB Peter Altmaier, Stadtratsfraktionschef Hans-Joachim Fontaine, Kreistagsmitglied Robert Schütz und die Lisdorfer Stadträte Heiner Groß und Georg Jungmann. Die Festansprache hielt der Schirmherr Dr. Blessing, Arbeitsdirektor der Dillinger Hütte. Er betonte die historischen Gemeinsamkeiten beider Industriezweige. Kohle und Stahl seien maßgebend für die Industrialisierung gewesen. Wenn auch die Anzahl der Arbeitsplätze in diesen Bereichen im Vergleich z u früher erheblich geringer sei, so seien es doch im Saarland immerhin noch rund 30.000. Es gelte nun, möglichst viele Arbeitsplätze für die Zukunft zu erhalten, damit auch unsere Kinder im Saarland eine Chance haben. Den in bergmännischer Tracht erschienen Berg- und Hüttenleuten rief er zu: "Seid stolz auf eure Tradition!" Der Vorsitzende des Stadtverbandes der Berg- und Hüttenarbeitervereine Peter Kaiser aus Fraulautern (übrigens ein CDU-Kollege), appellierte in seinem Schlusswort an alle Verantwortlichen, die Arbeitsplätze im Bergbau und in der Stahlindustrie zu erhalten, und an die Mitglieder, ihre Traditionen zu bewahren. Die Bewirtung erfolgte durch die Mitglieder des Lisdorfer Berg- und Hüttenarbeitervereins unter Vorsitz von Hans Podewin, insbesondere durch deren Ehefrauen, und klappte vorzüglich. Dessen St. Barbarafeier fand am Samstag, 2.12.1995, mit einer Messe, einer anschließenden Kranzniederlegung am Ehrenmal und einem gemütlichen Beisammensein im Gasthaus Helmut Breininger in der Feldstraße statt. Gedenkfeier zum Volkstrauertag Nach einer Pause von 3 Jahren wurde am diesjährigen Volkstrauertag wieder eine Gedenkfeier am Ehrenmal auf dem Lisdorfer Friedhof durchgeführt. Aktueller Anlass dazu war das Ende des schrecklichen 2. Weltkrieges, dem auch viele Lisdorfer zum Opfer gefallen sind. Fritz Osbild, Vorsitzender des Vorstandes der Kriegsopfer und Kriegshinterbliebenen (VdK) in Lisdorf, der die Feier organisiert hatte, und Pastor Karl Detemple gedachten in Ansprachen der Opfer der Kriege und der Gewaltherrschaft und mahnten zum Frieden. Die Feier wurde musikalisch umrahmt von der Chorgemeinschaft MGV Lisdorf und der Spielgemeinschaft der Musikvereine Lisdorf/Picard/Bous. Die Lisdorfer Feuerwehr war mit einer Ehrenformation vertreten. Unter den Klängen des Kameradenliedes, intoniert von der Musik-Spielgemeinschaft, legten Hans Diwo für die Stadt Saarlouis, Fritz Osbild für die VdK-Ortsverband Lisdorf sowie die Stadtverordneten Heiner Groß und Georg Jungmann für die CDU-Lisdorf Kränze nieder.
  • 4. - 4 - Mühlenbach wieder in abflussgerechtem Bett Unmittelbar nach dem Hochwasser vom 26. April dieses Jahres wurde der Mühlenbach im Bereich der Holzmühle von Kräften des städtischen Betriebshofs gereinigt. Dabei wurden große Mengen von Sand und Unrat aus dem Bach entfernt. An den Stellen, an denen der Bach unter Wegen und Straßen hindurchfließt, waren die Ablagerungen besonders stark. Dort hatten sich durch angeschwemmtes Material regelrechte Sperren gebildet, die den Durchfluss stark behinderten und zu Rückstau führten. Bei mehreren Starkregen nach der Reinigung konnte festgestellt werden, daß der in diesem Bereich gereinigte Bach das Wasser problemlos ableitete, während im Bereich Mittelbach weitere Überschwemmungen auftraten. Im Mittelbach zwischen der Holzmühle und der Provinzialstraße war der Mühlenbach fast total versandet, so daß er bereits nach mittleren Regenfällen das Wasser nicht mehr ableiten konnte und es zwangsläufig immer wieder zu mehr oder weniger großflächigen Überflutungen kam. Nach mehreren Bachbesichtigungen durch Vertreter der Stadt sowie der Natur- und Wasserschutzbehörden und der betroffenen Anlieger wurde einvernehmlich festgelegt, den Bachlauf zwischen der Holzmühle und der Provinzialstraße erst nach der Hauptvegetationszeit im Herbst zu reinigen. Aufgrund der immensen Sandmengen, die aus dem Bachbett zu entfernen waren, wurde nach einer Ausschreibung hiermit die Firma Keren aus Perl-Nennig beauftragt. Diese führte die Arbeiten im Oktober/November aus und bereitete dem Mühlenbach wieder ein abflussgerechtes Bett. Die Kosten, die aufgrund der wasserrechtlichen Vorschriften von der Stadt aufzubringen waren, betrugen etwa 85.000 DM. Bei einer erneuten Bachbegehung, zu der Beigeordneter Diwo eingeladen hatte, konnten sich alle Beteiligten davon überzeugen, daß der Bachlauf sich nach Jahren erstmals wieder in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Dabei wurde die Erwartung geäußert, daß dieser Zustand durch geeignete städtische Maßnahmen beibehalten wird. Nach den Vorschriften des Saarländischen Wassergesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes ist nämlich die Stadt hierzu verpflichtet. Bei dem Ortstermin wurde kritisiert, daß die städtische Versicherung - der Gemeindeversicherungsverband in Köln - aufgrund von Stellungnahmen der Stadt Saarlouis bisher alle Entschädigungsanträge von Hochwassergeschädigten im Bereich Lisdorf-Holzmühle mit der Begründung abgelehnt habe, die Schäden seien auf "höhere Gewalt" zurückzuführen. Daß dem nicht so war, wird anhand des Bachzustandes vor und nach den Reinigungsmaßnahmen leicht zu beweisen sein. Mitursächlich für die Hochwässer im Bereich der Holzmühle ist der viel zu geringe dimensionierte Hauptsammler für Neuforweiler, der das Ab- und Oberflächenwasser von Neuforweiler durch das Tal an der Holzmühle vorbei zur Zentralkläranlage nach Saarlouis leiten soll. Dieser Kanal hat zunächst einen Durchmesser von 0,30 m und mündet dann in einen von 0,15 m. Das hat zur Folge, daß bei Starkregen der Kanal das ihm zugeführte Wasser bei weitem nicht fassen kann und es an mehreren Stellen mit Druck austritt, wodurch das Hochwasser noch verstärkt wird. Für Schäden, die durch die jahrelange Nicht- oder nicht ordnungsgemäße Reinigung des Bachlaufs in Verbindung mit einem unterdimensionierten und schadhaften Kanal aufgetreten sind, ist die Stadt Saarlouis verantwortlich und deshalb über ihre Versicherung schadenersatzpflichtig. Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg (4U815/92) müssen Entwässerungssysteme in Baugebieten so ausgelegt sein, daß die Keller selbst nach starken Regenfällen nicht unter Wasser stehen, andernfalls ist die Gemeinde schadener- satzpflichtig. (hg)
  • 5. - 5 - Ausbau des Feuerwehrhauses Das Lisdorfer Feuerwehrhaus wird erweitert, sodass eine zusätzliche Halle und ein Gruppenraum für die Jugendfeuerwehr entsteht. Dies beschloss der Hauptausschuss des Saarlouiser Stadtrates in seiner Sitzung vom 30.11.1995. Die Lisdorfer Feuerwehr hat eine erfreuliche Entwicklung genommen. So hatte die Wehr 1990 34, 1995 bereits 50 aktive Mitglieder und 14 Jugendliche. Dadurch diese erfreulich große Mitgliederzahl kommt es in der Hektik des Einsatzes immer wieder zu Schwierigkeiten beim Anlegen der persönlichen Ausrüstung. Darüber hinaus können nicht alle interessierten Jugendlichen aufgenommen werden, da geeigneter Raum für die Jugendfeuerwehr fehlt. Nun soll die bestehende Halle zwischen Turm und dem ehemaligen Anwesen Johannes bis zur Mitte des Turmes vorgezogen und mit einem Satteldach an die Nachbarschaftsbebauung angeglichen werden (siehe Skizze unten). Nach erfolgtem Dachausbau steht dann neben einer weiteren Halle auch ein genügend großer Jugendraum zur Verfügung. In der zusätzlichen Halle können dann die 3 Wasserfahrzeuge - die Lisdorfer Wehr ist für die Wasserrettung und bei Unfällen jeglicher Art auf der Saar für das gesamte Stadtgebiet zuständig - untergebracht werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 300.000 DM, wovon die Lisdorfer Feuerwehr etwa 15.000 DM in Eigenleistung aufbringen will. Die Lisdorfer Feuerwehr hat in den letzten Jahren immer wieder eindrucksvoll ihre Einsatzbereitschaft unter Beweis gestellt, nicht zuletzt dadurch, daß sie stadtweit die schnellsten Ausrückzeiten aufweist. Durch diese baulichen Änderungen wird sie nun auch räumlich entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit ausgestattet. Durch die hervorragende Jugendarbeit unter Michael Jenal ist auch der Fortbestand der Wehr gesichert. Es ist wichtig, daß die Feuerwehr auf einem hohen Ausrüstungs- und Ausbildungsstand gehalten wird. Wir hoffen jedoch, daß die Zahl der Einsätze gering bleibt. Doch es kann kommen wie es will, die Lisdorfer Feuerwehr wird künftig gut gerüstet sein.
  • 6. - 6 - Neuer Pfarrgemeinderat in Lisdorf Bei der Pfarrgemeinderatswahl am 11./12. November 1995 haben in Lisdorf 293 Personen von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Das sind 12,5 % der insgesamt 2.344 Wahlberechtigten in der Pfarrei Lisdorf. Wahlberechtigt waren alle katholischen Pfarrangehörigen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hatten. Im Vergleich zu den letzten Pfarrgemeinderatswahlen 1987 und 1991 ist die Wahlbeteiligung in Lisdorf zurückgegangen. 1987 gingen 404 = 15,7 % zur Wahl, 1991 waren es 356 = 14 %. Nach § 4 der Ordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Trier besteht der Pfarrgemeinderat aus amtlichen, gewählten und berufenen Mitgliedern. Amtliche Mitglieder sind in Lisdorf der Pastor und der Diakon. Zu wählen waren entsprechend der Anzahl der Katholiken in der Pfarrgemeinde 10 Mitglieder (1991 waren es noch 12). Es stellten sich insgesamt 20 Personen als Kandidaten zur Wahl, von denen 12 bereits dem bisherigen Pfarrgemeinderat als gewählte oder berufene Mitglieder angehörten. Folgende bisherige Mitglieder, die zum Teil mehrere Amtsperioden dem Pfarrgemeinderat angehörten, kandidierten aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr: Georg Amann (seit 1991), Dr. Dieter Bohr (seit 1983), Johann Dierking (seit 1983), Marie-Luise Groß (seit 1983), Herbert Luxenburger (seit 1987) und Arnold Sonntag (seit 1991). Folgende 10 Kandidaten erhielten die meisten Stimmen und sind demnach für die Amtsperiode 1995 - 1999 in den Pfarrgemeinderat gewählt (in alphabetischer Reihenfolge: Amann Eva-Maria Daub Kurt Dini Gerhard Hild Klaus Hild Veronika Kaiser Marga Port Klemens Schmitt Gisela Sonntag Manfred WeberMarlene. Folgende 5 Bewerber und Bewerberinnen für ein Pfarrgemeinderatsmandat, für die die nächstmeisten Stimmen abgegeben wurden, sind inzwischen in den Pfarrgemeinderat berufen worden: Breininger Hedi Jenal Elisabeth Nagel Edeltraud Weiler Roswitha WinterEmil. Von den insgesamt 15 gewählten und berufenen Mitgliedern sind 9 Frauen = 60 %, eine erfreulich hohe Frauenquote. Die konstituierende Sitzung des neuen Pfarrgemeinderates mit der Wahl des Vorstandes findet erst nach Redaktionsschluss für diese Ausgabe statt, so daß wir darüber erst in der nächsten Ausgabe berichten können. Diese Pfarrgemeinderatswahl war die achte, die in der Pfarrgemeinde Lisdorf stattgefunden hat. Die erste Wahl war am 16.3.1969, bei der auch 10 Personen gewählt wurden, unter anderem auch der Verfasser dieser Zeilen. Klemens Port und Kurt Daub gehören seit 1969 ununterbrochen dem Pfarrgemeinderat an. Klemens Port als gewähltes Mitglied und Kurt Daub zunächst als berufener Vorsitzender der Kath. Jugend (1969 und 1972) und später dann als jeweils gewähltes Mitglied. Auch Klaus Hild ist bereits seit 1975 als gewähltes Mitglied dabei. (hg)
  • 7. - 7 - Lisdorfer Notizen Mehrzweckhalle Lisdorf Die neue Lisdorfer Mehrzweckhalle erhält einen neuen Namen. Auf Vorschlag des LiGeKa wird sie "Hans-Welsch-Halle" benannt. Hans Welsch, kürzlich verstorbener Ehrenbürger der Stadt Saarlouis und CDU - Mitglied, hat sich als gebürtiger Lisdorfer um das kulturelle Leben unseres Stadtteiles verdient gemacht. Er hat viele Vereine sowohl ideell als auch finanziell unterstützt. Die CDU Lisdorf begrüßt diese Namengebung, wird so doch einem verdienten Lisdorfer in seinem Geburtsort eine ganz besondere Ehre zuteil. Bürgertreff mit Hans-Joachim Fontaine Am 14. Okt. fand an der Ecke Ensdorfer Straße - Fort-Rauch ein Bürgertreff mit dem OB- Kandidaten der CDU Hans-Joachim Fontaine statt. Zahlreiche Anwohner der beiden Straßen machten von dem Angebot, ihre Sorgen an Ort und Stelle einem kompetenten Gesprächspartner mitzuteilen, Gebrauch. Die Hauptsorge der Anwohner der Ensdorfer Straße ist das hohe Verkehrsaufkommen und die vielen Raser in ihrer Straße. Sie forderten erneut einen Fußgängerüberweg, auf den bereits ab der Ensdorfer Brücke mit Warnsignalen hin-gewiesen wird. So werde eine Geschwindigkeitsreduzierung erreicht und ein gefahrloses Überqueren der Straße sei dann erst möglich. Fontaine konnte sich überzeugen, daß ein Überqueren der Straße zur Hauptverkehrszeit praktisch nicht möglich ist. Er versprach sich diesem wichtigen Anliegen anzunehmen, wies auf die zahlreichen Anträge der CDU-Lisdorf und ihres Vorsitzenden Georg Jungmann hin und betonte, daß hier dringend etwas geschehen müsse. Landrat Dr. Winter und OB Nospers seien gefordert, unbürokratisch Abhilfe zu schaffen. Die Verweigerung eines Fußgängerüberweges mit Hinweis auf Verkehrszählungen sei angesichts dieser Situation geradezu absurd. Die Anwohner des Fort-Rauch beschwerten sich über Raser, die ihre Straße als Abkürzungsweg benutzten. Auf Grund der Situierung ihrer Häuser an Wohnwegen, müssten die PKW auf der Straße geparkt werden. Trotz der dadurch entstehenden "engen Verhältnisse", würde diese Anlieger- und Zone-30-Straße zum Teil mit Geschwindigkeiten um 100 km/h von Unberechtigten durchfahren, sodass oft gefährliche Situationen entstünden. Fontaine sagte den Anliegern zu, sich dafür einzusetzen, daß diese unbefriedigende Situation durch geeignete Maßnahmen behoben wird. Beim nächsten Bürgertreff wird sich Hans - Joachim Fontaine am 14. Dez. mit den Anliegern der Großstraße und des Kirmesplatzes über eine Neugestaltung des Platzes unterhalten.
  • 8. - 8 - Unlauterer Wettbewerb der Gesamtschule Wadgassen? - Informationen falsch und irreführend? - Kürzlich erschien in der Saarbrücker Zeitung der unten abgedruckte Artikel. Der aufmerksame Leser entdeckte gleich zwei fälschliche und irreführende Sachverhalte, die dringend der erforderlichen Korrektur bedürfen. Der Verfasser des Artikels suggerierte, daß an der Gesamtschule Wadgassen "die mittlere Reife" und "das "Abitur" erreicht werden könnte. Mittlerweile sollte dem letzten Pädagogen im Land bekannt sein, daß seit 1993 (bedauerlicherweise!) der Begriff "mittlerer Bildungsabschluss" für alle Schulformen verbindlich durch den saarländischen Gesetzgeber festgelegt wurde. Warum verwendet dann die Gesamtschule Wadgassen absichtlich den Begriff der "mittleren Reife", der noch für einen qualitativ hoch angesehenen Schulabschluss steht? Sagt der Begriff "mittlerer Bildungsabschluss" etwa zu wenig aus, daß Gesamtschule sich neu abgrenzen will oder muss? Das Abitur ist an der Gesamtschule Wadgassen - räumlich, geographisch betrachtet - nicht erreichbar. Die wenigen Schüler der Klassenstufe 11 werden im gymnasialen Unterrichtsstil (im Gegensatz zu der an der Gesamtschule Wadgassen gepflegten Unterrichtsform des Team-Kleingruppen-Modells, auch kurz TKM genannt) am Warndtgymnasium in Völklingen-Geislautern unterrichtet. Das Problem der Gesamtschule Wadgassen liegt also nicht, wie man annehmen könnte, an Raumproblemen zur Unterrichtung von Schülern, sondern schlicht und einfach in der Schülerzahl, die sich für die gymnasiale Oberstufe des Warndtgymnasiums qualifizieren bzw. anmelden. Nach meinem Kenntnisstand befinden sich derzeit 32 Schüler der Gesamtschule Wadgassen in den Klassen 11 - 13 der gymnasialen Oberstufe des Warndtgymnasiums. Dies ergibt rechnerisch einen Durchschnitt von 10,667 Schüler pro Klasse. Zu wenig, um beim zuständigen Bildungs- und Finanzminister unseres finanziell fast am Ruin stehenden Landes eine eigenständige gymnasiale Oberstufe für die Gesamtschule Wadgassen durchzusetzen. Eine besondere Pointe ergibt sich aus der Tatsache, daß die wenigen Wadgasser Gesamtschüler der jetzigen Klasse 11 mit Ludweiler Gesamtschülern unterrichtet werden. Mutig könnte behauptet werden, die Kooperation der Gesamt- schule in Wadgassen mit der gymnasialen Oberstufe des Warndtgymnasiums in Völklingen-Geislautern sei ver- gleichbar mit der Kooperation vieler gymnasialer Oberstufen im Lande. Die Wadgasser Situation ist jedoch nicht vergleichbar, da Gymnasien nur innerhalb der eigenen Ge- meinde oder Stadt kooperieren. Die Kooperation ist ausschließlich abhängig vom jeweiligen Kursangebot und nicht wie im Fall Wadgassen von der geringen Schülerzahl. Eltern, so denke ich, haben also bei Vorstellung von Schulen und deren Inhalten unbedingten Anspruch auf umfassende, ordnungsgemäße und faire Unterrichtung. Augenwischereien haben zu unterbleiben. In diesem Sinne wünsche ich nicht nur Ihnen liebe Leser von "Lisdorf Aktuell", sondern all denen, die im SZ-Artikel im hohen Grad falsch und irreführend informiert haben, eine besinnliche Zeit, damit künftig Eltern die Aufklärung erhalten, die sie in die Lage versetzt, die beste Schule für Ihr Kind zu wählen. Bernd Lay
  • 9. - 9 - Linke Systemveränderer als Schulkiller? - Eltern für den Erhalt der Realschulen! - Nun ließ die SPD Saar die Katze aus dem Sack. Das Modell zur Reform der saarländischen Schulstruktur entpuppt sich als Schulkiller. Neben das Gymnasium und die Gesamtschule will man eine neue Schulform der Sekundarstufe als Zusammenführung von Hauptschule, Sekundarschule und Realschule setzen. Nicht erkennbar ist nach wie vor ein inhaltlich klar gekennzeichnetes Bildungsangebot für die Zielgruppe der "Realschüler". Recht stark verblüfft die Rücksichtslosigkeit, mit der die heutige Realschule in Frage gestellt wird. Das Institut der deutschen Wirtschaft bezeichnet die Realschule als eine Schulform, die wie keine andere eine Erfolgsbilanz vorweisen kann. Ohne nach den nachweisbaren Erfolgen der Realschule zu fragen, nach ihrer überaus hohen Akzeptanz, ihrem unverkennbaren Profil und ihrer Fähigkeit zur pädagogisch wirksamen Wandelbarkeit über Jahrzehnte hinweg, soll sie nach den Vorstellungen der sozial (-demokratischen?) Bildungspolitikern eliminiert werden. Realschule im Saarland wird somit zur Spielwiese, zur schlichten Verfügungsmasse von bildungspolitischen "Möchtegernen", auf Effekte des Augenblickes hin schielende Parlamentarier, die jeden vernünftigen Überblick über Bewährtes offenbar verloren haben. Eltern verlangen jedoch im pädagogischen Alltag Seriosität und lehnen die geplanten Zu- sammenlegungen entschieden ab. Eine Überführung der heutigen Realschulen nach Inhalt und Struktur in einem neuen, nicht erprobten Gebilde kommt einer Verwässerung und Nivellierung gleich. Eine breite Grundbildung, auf Interessen und Neigungen des einzelnen Schülers ausgerichtete Wahlpflichtdifferenzierung und maßvolle Wahlangebote sind auch in Zeiten des Spardiktats kein Widerspruch. Daher stehen auch die Sachkostenträger "ihren" Realschulen durch Einver- nehmlichkeit und Kooperation sehr positiv gegenüber. Nicht zuletzt daher sind die linken Systemveränderer im Land aufgerufen, die Hände von der Realschule zu lassen. Bereits 1994 versicherte Bildungsminister Breitenbach, daß nicht nur die hohe Qualität der Realschule, sondern auch der Name, der einen guten Klang hat, erhalten bleibt. Sollte sich der saarländische Bildungsminister doch noch auf preußisches Ethos besinnen und den 1752 von Friedrich II. ("der Große") in seinem politischen Testament eingangs festgelegten Leitsatz "Die erste Pflicht eines Bürgers ist, seinem Vaterland zu dienen; das ist eine Verpflichtung, der ich in allen unterschiedlichen Stadien meines Lebens nachzukommen versucht habe" befolgen? Ich hoffe nur, daß es für unser Saarland, seine Realschuleltern und -schüler kein Bärendienst wird. Bernd Lay
  • 10. - 10 - Bericht aus dem Kreistag von unserem Kreistagsmitglied Robert Schütz Berufsförderungswerk des Landkreises Saarlouis Die im Jahre 1957 gegründete Stiftung "Berufsförderungswerk des Landkreises Saarlouis" stellt im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Mittel an die Bewohner des Landkreises Saarlouis Darlehen zur Berufsausbildung zur Verfügung. Die Stiftung vergibt aus ihrem Stiftungskapital zinslose Darlehen bis zum Höchstbetrag von 6.000 DM; die in Teilbeträgen entsprechend dem Fortgang der Ausbildung ausgezahlt werden. Der Darlehensempfänger zahlt das Darlehen in angemessenen Raten zurück, sobald er dazu in der Lage ist. Seit dem Gründungsjahr wurde dieses Angebot des Landkreises von über 400 Interessenten, davon 120 Saarlouiser Bürger, genutzt. Der aus der Stiftung beliehene Personenkreis setzt sich zusammen aus Studierenden an Hochschulen, Ingenieur- und höheren Fachschulen, Fach- und Meisterschulen und Fachoberschulen. Voraussetzung für die Gewährung eines Darlehens sind neben dem Wohnsitz im Kreis Saarlouis, die finanzielle Lage und ein Nachweis der Förderungswürdigkeit. Informationen über das Berufsförderungswerk sind beim Schul- und Kulturamt des Landkreises Saarlouis, Landratsamt Saarlouis, Tel. 06831-44 44 53 zu erhalten. Derzeit könnten nach Angabe der Verwaltung noch etwa 20 Anträge berücksichtigt werden. Wahl der ehrenamtlichen Beisitzer für die Kammer und den Ausschuss für Kriegsdienstverweigerung Der Kreistag hat auf Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion aus der Vorschlagsliste des Jugendhilfeausschusses für die Kammer der Kriegsdienstverweigerung Herrn Bernd Lay, Lisdorf , stellvertretender Ortsvorsitzender CDU-Lisdorf gewählt. Anne Kleist und Helga Tilk - CDU - Beaumarais/Innenstadt wurden auf Vorschlag der CDU- Kreistagsfraktion in die Ausschüsse für Kriegsdienstverweigerung berufen. Herzlichen Glückwunsch Nachwuchsehrung - 1995 - Die erfolgreichen Sportlerinnen/Sportler sowie Preisträgerinnen/Preisträger bei Musik-, Forschungs- und Schülerwettbewerben des Landkreises Saarlouis wurden am 24. Nov. 1995 im Rahmen einer Feierstunde durch den Landrat Herrn Dr. Winter geehrt.
  • 11. - 11 - Kreis-Kulturpreis - 1995 Der mit 5.000,-- DM dotierte Kreis-Kulturpreis 1995 wurde an Herrn Alfred Louis aus dem grenznahen Hollingen verliehen. Kreis-Umweltpreis - 1995 - Der Umweltpreis 1995 des Landkreises Saarlouis wurde auch in diesem Jahr an mehrere Bewerber vergeben. Der 1. Preis mit 2.500 DM ging an die Schüler der Integrierten Gesamtschule Dillingen Der 2. Preis mit 800,-- DM wurde dem Wadgasser "Zukunft Sonne"-Projekt zuerkannt. Der 3. Preis in Höhe von 700,--DM wurde dem St. Joseph Kindergarten Nalbach zuerkannt. Weitere Preisträger sind die Bewerber Erwin Horbach aus Elm und Wolfgang Kremer aus Gisingen. Ein besonderer Anerkennungspreis erhielt die Gruppe "Umweltpiraten - Saarlouis Fraulautern in Form von Gummistiefeln sowie einer von der Verwaltung zusammen mit der Wasserschutzpolizei organisierten Bootsfahrt auf der Saar. CDU-Kreistagsmitglieder besuchten Bildungszentrum (BBZ) Saarlouis Die Gebäude der kreiseigenen Schulen sind z.T. dringend sanierungsbedürftig auch die Ausstattung lässt in Teilbereichen zu wünschen übrig. Zu diesem Ergebnis kamen CDU-Kreisvorsitzender Kurt Schoenen, Fraktionsvorsitzender Hartmut Gimmler und die Kreistagsausschussmitglieder die sich vor Ort zum Auftakt einer Besichtigungsreihe von Schulen die unter der Trägerschaft des Landkreises Saarlouis stehen informieren. Den Anfang der Besichtigungen bildete das Technisch-Gewerbliche und Sozialpflegerische Berufsbildungszentrum Saarlouis - (BBZ Saarlouis) mit ca. 1600 Schüler. Dabei wurden eine Vielzahl von baulichen Mängel und Schäden, Schwachstellen an Räumen und Gebäuden, sowie Sanierungs- und Umbauwünsche aufgezeigt. Auch im Bereich Ausstattung hinkt das BBZ-Saarlouis hinterher. Der gewonnene Eindruck der CDU-Politiker saß tief - so Hartmut Gimmler. Es soll ein Stufenplan entwickelt werden und Prioritäten für Verbesserungen aufgezeigt werden. Im Haushalt 1996 sollen insbesondere im Schulbereich Schwerpunkte gesetzt werden. Die Bereisungen der kreiseigenen Schulen werden fortgesetzt. Förderprogramm für Wärmeschutz Wer sein Haus mit energiesparenden Wärmeschutz ausstatten will, kann dafür ein Förderungsprogramm des Bundes in Anspruch nehmen. Das Programm gilt für Altbauten in den Alt-Bundesländern, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Antragsformulare werden in Kürze bei den Kreditinstituten bereit gestellt.
  • 12. - 12 - Besteuerung nach Einheitswerten ist verfassungswidrig! Heiner Groß, Dipl.-Ing. agr. Referent für Bodenschätzung und Bewertung der Land- und Forstwirtschaft bei der Oberfinanzdirektion Saarbrücken Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat vor kurzem die Vermögens- und Erbschafts-besteuerung des Haus- und Grundbesitzes auf der Basis der geltenden Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt. Die derzeitige Regelung verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 1 GG), weil Geld und Kapitalvermögen mit den gegenwärtigen Verkehrswerten, und Haus- und Grundbesitz dagegen mit veralteten und deshalb vergleichs-weise zu niedrigen Einheitswerten der Besteuerung zugrunde gelegt werde. Da die weitaus meisten Leser von "Lisdorf aktuell" als Haus-, Wohnungs- oder Grund- stücksbesitzer direkt und auch die Mieter indirekt von diesen Entscheidungen betroffen sind, werden die steuerlichen Auswirkungen nachfolgend erläutert. Die geltenden Einheitswerte sind gemäß dem Bewertungsgesetz nach den Wertverhältnissen vom 1.1.1964 von den Finanzämtern festgestellt worden. Zu diesem Zeitpunkt wurde die letzte sogenannte Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundbesitzes durchgeführt, bei der alle wirtschaftlichen Einheiten neu bewertet wurden. Seither werden bei Veränderungen Fort- schreibungen oder Nachfeststellungen des Einheitswerts durchgeführt, wobei auch die Wertverhältnisse von 1964 maßgebend sind. Die so festgestellten Einheitswerte liegen erheblich unter den gegenwärtigen Verkehrs- und Ertragswerten. Hieran änderte auch der Zuschlag von 40 % wenig, der ab 1974 an den Einheitswerten des Grundvermögens zu machen ist. Die Einheitswerte sind Bemessungsgrundlage für - die Vermögenssteuer - die Erbschafts- und Schenkungssteuer - die Gewerbekapitalsteuer - die Grundsteuer - verschiedene Abgaben, wie z.B. den Landwirtschaftskammerbeitrag. Aus dem Vergleich der Werte ergibt sich, daß Immobilienbesitz gegenüber anderen Vermögen steuerlich deutlich bevorzugt wird, was die Richter am BVerfG bei der Vermögenssteuer und der Erbschafts- und Schenkungssteuer für verfassungswidrig halten. Das Verfassungsgericht hat die betreffenden Steuervorschriften nicht aufgehoben, sondern ihre Anwendung noch für eine relativ kurze Zeit zugelassen, dem Gesetzgeber allerdings aufgegeben, in dieser Zeit Neuregelungen zu schaffen. Auswirkungen auf die Vermögenssteuer Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 31.12.1996 eine Neuregelung zu treffen. Längstens bis zu diesem Zeitpunkt sind die bisherigen Einheitswerte als Bemessungs-grundlage anwendbar. Das bedeutet, daß bei der Vermögenssteuer bis zum 31.12.1996 alles beim alten bleibt.
  • 13. - 13 - Sollte der Gesetzgeber sich zu einer neuen Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundbesitzes entschließen, so hat er dafür noch bis zum 31.12.2001 Zeit. Für den Zeitraum vom 1.1.1997 bis 31.12.2001 muss er dann aber Übergangsregelungen treffen. Wie es mit der Vermögenssteuer letztlich weitergeht, weiß z.Z. niemand. Vielleicht wird sie sogar abgeschafft. Aber auch eine neugeregelte Vermögenssteuer dürfte nach den bisherigen Verlautbarungen die Eigentümer von kleinen bis mittleren Vermögen weitgehend verschonen. Das BVerfG hat auch dargelegt, daß die Bewertung des zu besteuernden Vermögens sich an der Ertragsfähigkeit orientieren soll. Daher werden beispielsweise landwirtschaftliche Betriebe künftig weiterhin mit dem Ertragswert und nicht mit dem Verkehrswert zu bewerten sein. Auswirkungen auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer Das bisherige Recht ist nur noch bis zum 31.12.1995 anwendbar. Egal, ob Kapitalvermögen oder Haus- und Grundbesitz verschenkt oder erworben wird, die bisherigen Steuerklassen und Freibeträge und vor allem auch die niedrigen Einheitswerte des Grundbesitzes sind bis dahin unverändert gültig. Bis zum 31.12.1996 muss der Gesetzgeber jedoch eine Neuregelung vorlegen. Erbschaften und Schenkungen ab dem 1.1.1996 werden zunächst nach den bisherigen Vorschriften besteuert, unabhängig davon, ob Kapitalvermögen oder Haus- und Grundbesitz übertragen wird. Die betreffenden Steuerbescheide werden allerdings vorläufig ergehen und können demnach später entsprechend der Neuregelung für die Erbschafts- und Schenkungssteuer sowohl zum Vor- als auch zum Nachteil des Steuerpflichtigen geändert werden. Wie sich die Neuregelung steuerlich auswirken wird, steht derzeit noch nicht fest. Klar ist nur, daß kleine bis mittlere Vermögen, wie z.B. ein selbstgenutztes normales Ein- oder Zweifamilienhaus, kleinere wertgleiche Grundstücke und ein gewisses kleines Sparvermögen nicht mit Erbschafts- oder Schenkungssteuer belastet werden sollen. Dies soll auch für normale landwirtschaftliche und gärtnerische sowie gewerbliche Betriebe gelten. Betriebliches Vermögen soll nämlich mit dem Ertragswert bewertet werden. Größerer Haus- und Grundbesitz soll dagegen künftig höher besteuert werden. Den Eigentümern von größeren Immobilienvermögen (mehrere Häuser, Wohnungen, Baugrundstücke) ist zu empfehlen, die Immobilien, die sie in den nächsten Jahren in vorweggenommener Erbfolge ohnehin auf Kinder oder Enkel übereignen möchten, bereits jetzt zu übertragen. Bei einem Übergabevertrag bis zum 31.12.1995 profitieren sie noch von den niedrigen Einheitswerten. Die Eigentümer von kleinerem Vermögen können sich dagegen Zeit lassen. Sie haben auch nach einer Neuregelung keine höhere Steuerbelastung zu befürchten Auswirkungen auf die Grundsteuer Das BVerfG hat wegen der Ungleichbehandlung von Geldvermögen und Grundvermögen bei der Vermögenssteuer und der Erbschafts- und Schenkungssteuer nur diese als verfassungswidrig erklärt. Bei der auf den überholten Einheitswerten (Wertverhältnisse von 1964) basierenden Grundsteuer hat er diese Feststellung nicht getroffen. Da das Gericht jedoch monierte, daß bei den Grundbesitz-Einheitswerten sowohl das Wertniveau als auch die Wertrelationen nicht mehr stimmten, muss sich der Gesetzgeber in nächster Zeit wohl auch mit einer neuen Hauptfeststellung der Einheitswerte befassen, zumal die dabei festzustellenden neuen Einheitswerte wieder Bemessungsgrundlage für die Vermögenssteuer und die Erbschafts- und Schenkungssteuer sein können. Die Kommunen, die die Grundsteuer erheben, haben aufgrund des Urteils keinen Anlass, jetzt diese zu erhöhen. Daß Grundbesitz zu niedrig bewertet ist, haben sie durch ihre Hebesätze längst berücksichtigt. Diese betragen in Saarlouis derzeit für Grundvermögen 305 % und für land- und forstwirtschaftliches Vermögen 265 %. Im Laufe des nächsten halben Jahres sind erste gesetzgeberische Konsequenzen aus dem BVerfG-Entscheidungen zu erwarten. Wir werden auch darüber in "Lisdorf Aktuell" berichten.
  • 15. - 15 - Neujahrsempfang der CDU Lisdorf Mittwoch, 10. Januar 1996 20.00 Uhr Franz - Josef - Röder - Haus Saarstraße 4 Alle Lisdorfer Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen Impressum: Herausgeber: CDU-Ortsverband Lisdorf, III. Gartenreihe 50, Tel. 40155 JUNGE UNION Lisdorf, Oberbruchstraße 7, Tel. 40549 Redaktion: Gudrun Jungmann, Georg Jungmann, Heiner Groß, Bernd Lay, Robert Schütz, Harald Weiler Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder und nicht unbedingt die Meinung der CDU-Lisdorf. Weitere Exemplare dieser Ausgabe liegen in der CDU- Kreisgeschäftsstelle am Kirmesplatz aus und können dort kostenlos abgeholt werden.
  • 16. Wir wünschen allen Lesern und Leserinnen von Lisdorf Aktuell ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein frohes und erfolgreiches neues Jahr 1996 CDU-Ortsverband Lisdorf Junge Union Lisdorf