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Natur, landschaftsschutz, genehmigung 2
1. Aspekte des Natur- und Landschaftsschutzes bei
der Genehmigung von kleinen Windkraftanlagen
präsentiert im Rahmen einer Veranstaltung der
Energiezukunft Rosenheim
www.ezro.de
2. Aspekte des Natur- und
Landschaftsschutzes bei
der Genehmigung von
Kleinen Windkraftanlagen
K. Walter, Untere Naturschutzbehörde UNBLandratsamt Rosenheim 10.07.2013
10.07.2013
Kornelia Walter, im Rosenheim
3. Wie wirken sich Windkraftanlagen auf den
Natur- und Landschaftsschutz aus?
• Veränderung des
Landschaftsbildes
• Auswirkungen auf die
Tierwelt
(Fledermäuse, Vögel)
10.07.2013
Kornelia Walter, UNB Rosenheim
4. Bisherige Vorgaben zum Thema
Windkraft und Natur/Landschaftsschutz
• Bayerischer Windatlas vom August 2010
• Windkrafterlass (Hinweise zur Planung und
Genehmigung von WKA) vom Dezember 2011
(verfahrensfrei bis 10 m, Baugenehmigung bis
50 m, darüber hinaus Immissionsrecht)
• Windkrafterlass Bayern - Fachliche
Erläuterungen zum Schutz der Fledermäuse
vom Februar 2013
• Änderung des Regionalplans Südostoberbayern
(RP 18), Teilfortschreibung Windenergie mit
Vorranggebieten und Ausschlussgebieten
10.07.2013
Kornelia Walter, UNB Rosenheim
5. Problematik bei Kleinen Windkraftanlagen
• Vorgaben beziehen sich überwiegend auf
große Windkraftanlagen oder Windparks
ab einer Gesamthöhe von 50 m
• Auswirkungen von Kleinwindkraftanlagen
auf die Tierwelt (Fledermäuse, Vögel)
bislang wenig untersucht
• es gibt keine Hinweise für die
Genehmigung von Kleinen
Windkraftanlagen
10.07.2013
Kornelia Walter, UNB Rosenheim
6. Genehmigungspraxis
• naturschutzfachliche Vorgaben des
Windkrafterlasses werden analog
ausgelegt (z.B. Ausschlussgebiete,
Landschaftsbildbewertung)
jedoch:
• Aussagen zur Betroffenheit von Vogelund Fledermausarten nur bedingt geeignet
• Abstände zu Siedlungen sind bei KWKA
wesentlich geringer Regionalplan
10.07.2013
Kornelia Walter, UNB Rosenheim
7. Naturschutzrechtliche Prüfung von KWKA
Frühzeitige Abstimmung des Standortes mit UNB
sinnvoll für die Klärung folgender Fragen:
• Liegt das Vorhaben in einem Ausschlussgebiet
oder sensiblen Gebiet gemäß Windkrafterlass?
• Wie wirkt die KWKA auf die Landschaft?
• Sind streng geschützte Tierarten gemäß FFHRichtlinie und/oder europäische Vogelarten
betroffen?
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
10.07.2013
Kornelia Walter, UNB Rosenheim
8. KWKA und Artenschutz
Hauptgefährdung:
Kollision und
Barotrauma bei Vögeln
und Fledermäusen
Faktoren, die das Kollisionsrisiko beeinflussen:
10.07.2013
Kornelia Walter, UNB Rosenheim
Quelle: Natur und Landschaft Band 45 (2), 2013, Seite 55
9. Empfehlungen für die Standortwahl:
• nicht auf Gebäuden oder an Standorten mit
bekannten Quartieren / Vorkommen
• nicht im Umkreis von 50 m von einem Quartier /
Vorkommen
• nicht an Standorten mit hoher Aktivität von
Fledermäusen und Vögeln
• nicht an linearen Strukturen wie
Fließgewässern, Hecken und Waldrändern
• nicht in strukturreichen Gärten, Obstwiesen,
Viehweiden, in der Nähe von Gewässern und
Wäldern
Ggf. auch Abschaltzeiten für die Vermeidung von
Kollisionen geeignet ( saP)
10.07.2013
Quelle: Natur und Landschaft Band Kornelia Walter, UNB Rosenheim
45 (2), 2013, Seite 57