Am 6.3.2015 hat der Bundestag – dem Beispiel europäischer Nachbarländer wie Belgien, Niederlande und Norwegen folgend – die Einführung einer gesetzlichen Geschlechterquote in Deutschland beschlossen. Das Gesetz enthält im Wesentlichen zwei Regelungsblöcke: Zum einen die Implementierung einer Geschlechterquote von 30 % in Aufsichtsräten von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Kapitalgesellschaften (dazu I.), zum anderen die Verpflichtung von mitbestimmten oder börsennotierten Unternehmen, sich selbst Zielgrößen für die anteilige Besetzung des Vorstands, des Aufsichtsrats und der beiden darunter liegenden Führungsebenen zu geben (dazu II.).