Konzept zur Teilkapitaldeckung in der Pflegeversicherung
AHV_Ueberschuldung
1. Wer bezahlt AHV und Pension?
Einleitung
Die Beantwortung der Frage, wer wie viel an die AHV und die Pension bezahlt, ist ein
wichtiger Teilschritt zur Beantwortung einer weiteren Frage, nämlich: “Wer profitiert von
der AHV und dem BVG und wer nicht?” Es geht somit um Umverteilungen. Im
Zusammenhang mit Rentensystemen können zwei grundsätzlichen Formen unterschieden
werden:
1. Umverteilung zwischen sozialen Gruppen (Querschnitt)
2. Umverteilung zwischen Generationen (Längsschnitt)
Das Thema enthält folglich 4 kaum überlappende Felder
!
Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf ein einziges Feld (Generationen-
umverteilung bei der AHV). Konkret könnte man dies mit der Frage umschreiben: “Wie
hoch ist die AHV verschuldet (implizit und explizit)?”
Die Frage ist aus den folgenden Gründen hochinteressant:
1. Jedermann interessiert sich brennend für die Antwort
2. Kaum jemand hat den Durchblick
3. Die gängigen Antworten unterscheiden sich dramatisch (von Null bis einigen hundert
Milliarden)
4. Die Frage lässt sich auf einfache Weise (auch für den Laien verständlich) beant-
worten (Durchblick kann geschaffen werden)
5. Das Resultat ist dramatisch und sprengt die kühnsten Berechnungen, welche bisher
öffentlich präsentiert worden sind.
Wer bezahlt die AHV und wie hoch ist die derzeitige Verschuldung?
Methode der Generationenbilanz
Eine Antwort darauf gibt die Methode der Generationenbilanz. Sie hat ein einfaches und
einleuchtendes Konzept: Ein Mensch der bis zu seinem Ableben mehr an Renten
bezogen hat, als er selber Beiträge leistete, hinterlässt Schulden und umgekehrt.
Bei der Generationenbilanz wird entsprechend berechnet (bzw. geschätzt), wie viel
jeder Jahrgang bis zum Ableben netto an die AHV beigetragen oder bezogen hat (bzw.
haben wird). Um Vergleichbarkeit zu erreichen, werden sämtliche Leistungen und
Beiträge auf einen Stichtag (z.B. heute) aufgezinst oder abgezinst. Schematisch sieht
eine Generationenbilanz etwa wie folgt aus:
Bruno Müller! 1.11.2013! S. 1
2. Die Grafik zeigt, dass die bisherigen Generationen mehr an Renten bezogen haben
(oder noch beziehen werden) als sie Beiträge leisteten (oder noch leisten werden). Sie
werden somit künftigen Generationen Schulden überlassen. Wenn man wissen will, wie
hoch diese Schuld ist, braucht man nur die einzelnen Balken (Beträge) der bisherigen
Generationen zusammenzuzählen. Als Alternative könnte man auch alle Balken
(Beträge) auf der rechten Seite zusammenzählen: man erhielte genau das gleiche
Ergebnis nur mit umgekehrten Vorzeichen.
Der Nachteil der Methode der Generationenbilanz ist der, dass die Berechnungen sehr
kompliziert sind und mit vielen Unsicherheiten und willkürlichen Annahmen belastet
sind. Für den Laien können die Berechnungen nicht verständlich und plausibel erklärt
werden.
Glücklicherweise gibt es eine andere Methode die bilanzlogisch zum genau gleichen
Ergebnis führt und einfach zu berechnen und nachzuvollziehen ist.
Die Liquidationsmethode
Bei dieser Methode wird die AHV unter vollständiger Besitzstandswahrung (virtuell,
gedanklich) liquidiert (aufgelöst). Das heisst jedem Rentner zahlt der Staat eine
Barabfindung aus, die es dem Rentner erlaubt, bei einer privaten Versicherung ohne
Unterbruch dieselben Leistungen weiter zu erhalten, wie dies bei Fortbestand der AHV
der Fall gewesen wäre.
Den Erwerbstätigen werden sämtliche bisherig geleisteten Beiträge (Arbeitgeber und
Arbeitnehmer) samt Zins zurückerstattet. So dass die Erwerbstätigen weder einen
Vorteil noch einen Nachteil aus dem Sozialwerk AHV erfahren1.
Der Betrag, den der Staat aufbringen muss, um die Erwerbstätigen und Rentner
schadlos zu halten, entspricht der Verschuldung der AHV.
Bruno Müller! 1.11.2013! S. 2
1 Diese Betrachtung gilt für das Aggregat. Damit es auch für den Einzelnen gilt, müsste vor Auszahlung noch
die Quersubventionierung berücksichtigt werden. Ein Vielverdiener würde dementsprechend weniger
erhalten als er einbezahlt hat. Umgekehrt würden solche mit kleinem Einkommen mehr erhalten. Diese
Problem lässt sich lösen, braucht uns aber hier nicht zu kümmern.
3. Die Berechnung (Stichtag 31.12.2007)
Im folgenden sollen die fünf Gruppen in zwei zusammengefasst werden: “die Jungen”
und “die Alten” (Anmerkung: Junge und Alte sind fett und kursiv gedruckt)
Die “Jungen”Die “Jungen”Die “Jungen” Die “Alten”Die “Alten”
Noch nicht
Geborene
Noch nicht
Erwerbstätige
Erwerbstätige Rentner Verstorbene
Im Ausmass der Verschuldung gibt es eine Nullsummenrechnung, die anzeigt, welche
Generationen profitieren und welche entsprechend belastet werden. Mit dieser Methode
können wir mit Sicherheit feststellen, dass die Jungen von der AHV nicht profitierten.
Sie haben keine Renten erhalten und keine Beiträge bezahlt (bzw. zurückerstattet
erhalten).
Wenn die Jungen von der AHV nicht profitierten, dann bleiben nur die Alten als Nutz-
niesser übrig. Die Verschuldung zeigt demnach exakt auf wie viel die Alten insgesamt
(zinsbereinigt) mehr an Renten bezogen haben, als sie Beiträge leisteten.
Gemäss der doppelten Buchhaltung, lässt sich die Verschuldung auf zwei Arten
berechnen (das Eigenkapital der Bilanz entspricht dem über die Zeit kumulierten
Erfolg):
Bilanz
Abfindung der Rentner! -419 Mia
(Barwert der Rentenansprüche abzüglich noch
allfälliger Beiträge,
alles auf Stichtag abdiskontiert)
Rückzahlung Beiträge der Erwerbstätigen! -668 Mia
(alles auf Stichtag aufdiskontiert)
Stand des Ausgleichskontos! 34 Mia
Total Verschuldung! -1053 Mia
Erfolg (1948-2007)
Bezogene Renten der Alten! -1192 Mia
Noch bestehende Rentenansprüche der Alten! -419 Mia
Geleistete Beiträge der Alten! 524 Mia
Erträge aus Ausgleichsfonds! 34 Mia
Kumulierter Verlust! -1053 Mia
Zusammenfassung der Resultate
Die AHV ist per Ende 2007 mit 1053 Mia Franken verschuldet. Dies entspricht 2.3 mal
dem Bruttoinlandsprodukt von 2007. Die derzeitigen Rentner werden bei ihrem Ableben
zusammen mit den bisher bereits Verstorbenen insgesamt 3 mal soviel Renten bezogen
haben (1611/524) als sie Beiträge einbezahlt haben (alles zinsbereinigt).
Bruno Müller! 1.11.2013! S. 3
4. Plausibilitätsüberlegungen
Die Resultate weichen so dramatisch von bisherigen Berechnungen ab, dass es wichtig
ist, Plausibilitätsüberlegungen anzustellen.
1. Zunächst gilt es zu akzeptieren, dass wenn wir die AHV heute (gedanklich) unter
exakter Besitzstandswahrung liquidieren, die Verschuldung der AHV klar zu Tage tritt.
2. Die Abfindung der bestehende Rentner ist mit 419 Mia berechnet. Diese lässt sich
leicht mit einer groben Überschlagsrechnung bestätigen. Die jährliche Zahlung an die
Rentner betrug im Stichjahr 2007 32.5 Mia Franken. Bei einer mittleren
Lebenserwartung der Rentner von noch 14 Jahren erhält man einen Betrag von 455
Mia Franken (14 x 32.5). Der Rest (Zins- und Mischindexbereinigung) sind nur noch
Kosmetik .
3. Die Rückzahlung der einbezahlten Beiträge der Erwerbstätigen wird mit 668 Mia
angegeben. Auch hier lässt sich diese Zahl plausibilisieren. Wenn wir die letzten 10
(bzw. 20) Jahre vor dem Stichtag, d.h.. 1998-2007 (bzw. 1988-2007) betrachten, so
sind insgesamt 293 Mia (bzw. 500 Mia) an Beiträge entrichtet worden. Nicht alle
diese Beiträge sind von den am 31.12.2007 noch Erwerbstätigen geleistet worden.
Wenn man dieses Ausscheiden berücksichtigt, dann stellt man fest, dass von den
293 Mia (bzw. 500 Mia) Beiträgen insgesamt 258 Mia (bzw. 396 Mia) von den im
2007 noch Erwerbstätigen geleistet worden sind.
Wenn wir bis an den Anfang zurückgehen erhalten wir einen Betrag von insgesamt
486 Mia Franken, welchen die im 2007 Erwerbstätigen an Beiträgen geleistet haben.
Diese Beiträge müssen korrekt auf den Stichtag (31.12.2007) aufgezinst werden,
was schliesslich den in obigen Tabellen ausgewiesenen 668 Mia entspricht.
Bruno Müller! 1.11.2013! S. 4