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Lloyd Flottenfonds VII vor dem Aus – Fachanwälte setzen Anlegeransprüche durch

Die Zeit läuft ab für den Lloyd Fonds LF 58 – Lloyd Flottenfonds VII, in den Anleger im Jahr 2005 rund
29,25 Mio. € investiert haben. Die beiden Fondsschiffe, die MT „Hamburg Star“ Schiffahrtgesellschaft
GmbH & Co. KG sowie die MS „Patricia Schulte“ Shipping GmbH stehen vor dem Aus. Bereits Mitte
Dezember 2012 hatte die Lloyd Treuhand GmbH die Anleger über die desaströse finanzielle Lage des
Fondsschiffs MT „Hamburg Star“ aufgeklärt und zur Rückzahlung der Ausschüttungen aufgefordert.
Zusätzlich sollten für die Sanierung des Fonds weitere 10 % der ursprünglichen Kapitaleinlage
nachgeschossen werden.

Auch die Situation der MS „Patricia Schulte“ ist wenig erfreulich. Nach dem Auslaufen des
ursprünglichen Chartervertrages konnte kein neuer Charterer gefunden werden. Die finanzierenden
Banken seien, wie die Anleger unter dem 01. Februar 2013 erfuhren, ohne eine Rückzahlung der
Ausschüttungen und ohne Einzahlung zusätzlichen Eigenkapitals zur weiteren Kreditgewährung nicht
mehr bereit.

Da dem Fonds ohne einen annähernd auskömmlichen Chartervertrag für die MS „Patricia Schulte“
jede wirtschaftliche Fortführungsperspektive fehlt, wird sich der Weg in die Insolvenz für beide
Fondsschiffe wohl schwerlich vermeiden lassen. Für die Anleger bedeutet dies den Totalverlust ihrer –
sicher geglaubten – Einlage.

Totalverlust für Anleger

Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu
kämpfen – die Chancen stehen nicht schlecht.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Aus unserer jahrelangen Erfahrung bei der Durchsetzung von Anlegerinteressen wissen wir, dass
kaum eine Beratung im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds unangreifbar war. Denn in der Regel
entsprachen die empfohlene Schiffsfondsbeteiligung weder den Anlagezielen, noch der
Risikobereitschaft des Anlegers und nur allzu oft war er wirtschaftlich gar nicht in der Lage, die
Risiken, die jetzt eingetreten sind, zu tragen. Auch die Information über Funktionsweise und
insbesondere Risiken des vom Berater empfohlenen Schiffsfonds war in aller Regel unzureichend, da
der Berater das Produkt verkaufen wollte, um Provisionen zu verdienen und nicht seinen Kunden
durch zutreffende Hinweise auf Verlustrisiken abschrecken wollte.

Unzureichende Aufklärung über Risiken der Schiffsfonds-Beteiligung

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass sie von ihren Beratern über die Risiken der
ihnen empfohlenen hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligungen gar nicht oder nicht ausreichend
informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR
249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte
Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen
wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Wir haben bei einer Analyse zahlreicher Beratungen dabei insbesondere folgende Beratungsfehler
festgestellt:

      Ein sehr hoher Anteil der von den Anlegern einbezahlten Gelder floss nicht in den Kauf oder
       Bau der Schiffe sondern wurde für diverse Dienstleistungsvergütungen und
       Vertriebsprovisionen sowie Zinsen verwendet. Dieses Geld arbeitet zukünftig nicht für die
       Anleger. Wie hoch dieser Anteil so genannter Weichkosten ist, wurde regelmäßig
       verschwiegen
      Auch die Höhe der Vertriebskosten, die sich bei Schiffsfonds regelmäßig deutlich über 15 %
       des Anlegerkapitals bewegten, wurde in der Beratung nach unserer Erfahrung regelmäßig
       verschwiegen, obwohl die Berater zur Aufdeckung dieser Mittelverwendung verpflichtet
       gewesen wären.
      Schiffsfonds sind hochriskante unternehmerische Beteiligungen, bei denen zahlreiche
       Faktoren wie Chartereinnahmen oder Schiffsbetriebskosten starken Schwankungen bzw.
       Veränderungen unterliegen können und das gesamte Fondskonzept zum Scheitern bringen
       können. Gerade die Risiken hätten Gegenstand der Beratung sein müssen.
      Vielfach wurden Schiffsfonds als Altersvorsorge empfohlen. Dabei sind Schiffsfonds als
       Altersvorsorge nicht geeignet, da sie mit hohen Verlustrisiken verbunden sind, die bis zum
       Totalverlust der Anlage gehen können.
      Die Schiffsbetriebskosten wurden in den Fonds regelmäßig zu niedrig kalkuliert. Geschönte
       Ertragserwartungen waren die Folge. In den Beratungsgesprächen wurde auf diesen Punkt
       zumeist nicht eingegangen.
      Auch die für die Laufzeit des Fonds als fest angesetzten Wechselkurse – US-Dollar zu €uro –
       wurden von der Realität allzu oft überholt.
      Auch das Risiko, nach Auslaufen der anfänglichen Festcharter keine auskömmliche
       Anschlusscharter finden zu können, blieb in den Beratungsgesprächen unerwähnt.
      Die beratenden Banken und Sparkassen haben zumindest bis ins Jahr 2008 hinein regelmäßig
       nicht darauf hingewiesen, welche Provisionen sie für die Vermittlung von Fondsbeteiligungen
       erhalten (kickbacks), obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären.

Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen
zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils
geschlossenen Beratungsverträgen.


Haben auch Sie eine Beteiligung am Lloyd Fonds LF 58 – Lloyd Flottenfonds VII gezeichnet?
Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?


Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.
Nittel |Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
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Michael Minderjahn, Rechtsanwalt

Heidelberg:
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Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729

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Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855

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Berlin:
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04103 Leipzig
Tel.: 0341 – 21 8296 00 | Fax: 0341 – 21 8296 01


Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/lloyd-flottenfonds-vii-vor-dem-aus-fachanwaelte-
setzen-anlegeransprueche-durch.html
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Lloyd Flottenfonds VII (LF 58) vor dem Aus - Fachanwälte setzen Anlegeransprüche durch

  • 1. Lloyd Flottenfonds VII vor dem Aus – Fachanwälte setzen Anlegeransprüche durch Die Zeit läuft ab für den Lloyd Fonds LF 58 – Lloyd Flottenfonds VII, in den Anleger im Jahr 2005 rund 29,25 Mio. € investiert haben. Die beiden Fondsschiffe, die MT „Hamburg Star“ Schiffahrtgesellschaft GmbH & Co. KG sowie die MS „Patricia Schulte“ Shipping GmbH stehen vor dem Aus. Bereits Mitte Dezember 2012 hatte die Lloyd Treuhand GmbH die Anleger über die desaströse finanzielle Lage des Fondsschiffs MT „Hamburg Star“ aufgeklärt und zur Rückzahlung der Ausschüttungen aufgefordert. Zusätzlich sollten für die Sanierung des Fonds weitere 10 % der ursprünglichen Kapitaleinlage nachgeschossen werden. Auch die Situation der MS „Patricia Schulte“ ist wenig erfreulich. Nach dem Auslaufen des ursprünglichen Chartervertrages konnte kein neuer Charterer gefunden werden. Die finanzierenden Banken seien, wie die Anleger unter dem 01. Februar 2013 erfuhren, ohne eine Rückzahlung der Ausschüttungen und ohne Einzahlung zusätzlichen Eigenkapitals zur weiteren Kreditgewährung nicht mehr bereit. Da dem Fonds ohne einen annähernd auskömmlichen Chartervertrag für die MS „Patricia Schulte“ jede wirtschaftliche Fortführungsperspektive fehlt, wird sich der Weg in die Insolvenz für beide Fondsschiffe wohl schwerlich vermeiden lassen. Für die Anleger bedeutet dies den Totalverlust ihrer – sicher geglaubten – Einlage. Totalverlust für Anleger Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen – die Chancen stehen nicht schlecht. Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger Aus unserer jahrelangen Erfahrung bei der Durchsetzung von Anlegerinteressen wissen wir, dass kaum eine Beratung im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds unangreifbar war. Denn in der Regel entsprachen die empfohlene Schiffsfondsbeteiligung weder den Anlagezielen, noch der Risikobereitschaft des Anlegers und nur allzu oft war er wirtschaftlich gar nicht in der Lage, die Risiken, die jetzt eingetreten sind, zu tragen. Auch die Information über Funktionsweise und insbesondere Risiken des vom Berater empfohlenen Schiffsfonds war in aller Regel unzureichend, da der Berater das Produkt verkaufen wollte, um Provisionen zu verdienen und nicht seinen Kunden durch zutreffende Hinweise auf Verlustrisiken abschrecken wollte. Unzureichende Aufklärung über Risiken der Schiffsfonds-Beteiligung Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass sie von ihren Beratern über die Risiken der ihnen empfohlenen hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligungen gar nicht oder nicht ausreichend informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR
  • 2. 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen. Wir haben bei einer Analyse zahlreicher Beratungen dabei insbesondere folgende Beratungsfehler festgestellt:  Ein sehr hoher Anteil der von den Anlegern einbezahlten Gelder floss nicht in den Kauf oder Bau der Schiffe sondern wurde für diverse Dienstleistungsvergütungen und Vertriebsprovisionen sowie Zinsen verwendet. Dieses Geld arbeitet zukünftig nicht für die Anleger. Wie hoch dieser Anteil so genannter Weichkosten ist, wurde regelmäßig verschwiegen  Auch die Höhe der Vertriebskosten, die sich bei Schiffsfonds regelmäßig deutlich über 15 % des Anlegerkapitals bewegten, wurde in der Beratung nach unserer Erfahrung regelmäßig verschwiegen, obwohl die Berater zur Aufdeckung dieser Mittelverwendung verpflichtet gewesen wären.  Schiffsfonds sind hochriskante unternehmerische Beteiligungen, bei denen zahlreiche Faktoren wie Chartereinnahmen oder Schiffsbetriebskosten starken Schwankungen bzw. Veränderungen unterliegen können und das gesamte Fondskonzept zum Scheitern bringen können. Gerade die Risiken hätten Gegenstand der Beratung sein müssen.  Vielfach wurden Schiffsfonds als Altersvorsorge empfohlen. Dabei sind Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet, da sie mit hohen Verlustrisiken verbunden sind, die bis zum Totalverlust der Anlage gehen können.  Die Schiffsbetriebskosten wurden in den Fonds regelmäßig zu niedrig kalkuliert. Geschönte Ertragserwartungen waren die Folge. In den Beratungsgesprächen wurde auf diesen Punkt zumeist nicht eingegangen.  Auch die für die Laufzeit des Fonds als fest angesetzten Wechselkurse – US-Dollar zu €uro – wurden von der Realität allzu oft überholt.  Auch das Risiko, nach Auslaufen der anfänglichen Festcharter keine auskömmliche Anschlusscharter finden zu können, blieb in den Beratungsgesprächen unerwähnt.  Die beratenden Banken und Sparkassen haben zumindest bis ins Jahr 2008 hinein regelmäßig nicht darauf hingewiesen, welche Provisionen sie für die Vermittlung von Fondsbeteiligungen erhalten (kickbacks), obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären. Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen. Haben auch Sie eine Beteiligung am Lloyd Fonds LF 58 – Lloyd Flottenfonds VII gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne. Nittel |Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Ihre Ansprechpartner Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael Minderjahn, Rechtsanwalt Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
  • 3. Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729 München: Residenzstraße 25, 80333 München Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855 Hamburg: Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043 Berlin: Rotherstraße 19, 10245 Berlin Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279 Leipzig: Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus) 04103 Leipzig Tel.: 0341 – 21 8296 00 | Fax: 0341 – 21 8296 01 Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/lloyd-flottenfonds-vii-vor-dem-aus-fachanwaelte- setzen-anlegeransprueche-durch.html Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.