Am 31. August 2008 wurde durch das Amtsgericht Bremen die Zwangsverwaltung über den Schiffsfonds angeordnet und ein Insolvenzverwalter bestellt. Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger.
1. Lloyd Fonds LF 94: MS „Tosa Sea“ insolvent – Fachanwälte helfen Anlegern
Der im Jahr 2008 vom Emissionshaus Lloyd Fonds aufgelegte Schiffsfonds MS „Tosa Sea“
ist gescheitert. Am 31. August 2008 wurde durch das Amtsgericht Bremen die
Zwangsverwaltung angeordnet und ein Insolvenzverwalter bestellt.
Die 29,5 Mio. € Eigenkapital, die die Anleger des Lloyd Fonds 94 sowie die Anleger des
Schwesterfonds LF 91 MS „Thira Sea“, deren Kapital im Jahr 2010 in die MS "TOSA SEA"
Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG überführt wurde, aufgebracht haben, dürfte damit
verloren sein. Angesichts der weltweiten Krise auf den Schifffahrtsmärkten, die Fracht- und
Charterraten weit unter den Prospektannahmen zu Folge hat, war ein kostendeckender
Betrieb des Schiffs offensichtlich nicht möglich. Die Tilgung der Bankdarlehen war dem Jahr
2011 ausgesetzt (Lloyd Fonds Leistungsbilanz 2010).
Totalverlust für Anleger
Da angesichts der derzeit äußerst niedrigen Charterraten und damit einhergehend niedrigen
Schiffspreise bei einer Verwertung des Schiffs kein die bestehenden Bankverbindlichkeiten
deckender Erlös zu erwarten ist, werden die Anleger ihr in den Lloyd Fonds MS Tosa Sea
investiertes Geld abschreiben dürfen. Den Anlegern droht damit konkret der Totalverlust ihrer
Einlagen.
Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr
Geld zu kämpfen – die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die
Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012
droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von
Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds
Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten,
die am Lloyd Fonds LF 94 MS Tosa Sea beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die
Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung
Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten
sich gegen das Beratungsunternehmen und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds,
die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich
in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der
Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der
Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als
solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren
gehen kann. Die spekulativen Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen
Teil der Beratung bilden müssen.
2. Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang
gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar
nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen
insbesondere folgende Mängel festgestellt:
Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
Hohe Vertriebskosten - verschwiegen
Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
Starke Schwankungen der Charterraten nach Auslaufen von Festcharterzeiten
möglich – verschwiegen
Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert - verschwiegen
Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet – dennoch als
Altersvorsorge empfohlen
Keine Aufklärung über das Provisionsinteressen der beratenden Banken und
Sparkassen (kickbacks)
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende
Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von
Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Haben auch Sie eine Beteiligung am Lloyd Fonds LF 94 MS „Tosa Sea“ gezeichnet?
Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld
zurückzubekommen?
Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
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