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M Recht der neuen Medien


M7




Projekt Web-Site Gestaltung
Der Vertrag mit einem externen Web-Designer


Dr. Rutger von der Horst
Rechtsanwalt, Fredricks & von der Horst (Los Angeles Köln)
vdh@virtuelle-kanzlei.com
Tätigkeitsschwerpunkt Wirtschaftsmedienrecht: Urheber, Marken, E-Commerce,
Werbung, Wettbewerb; Mitbegründer von MedienAnwälte-International (MAI)


Inhalt                                                               Seite


1.    Einleitung                                                         3
2.    Das „Vorspiel“: Der „Erstkontakt“ zwischen Auftraggeber und
      Auftragnehmer                                                      3
2.1   „Früh getraut, nie bereut?“                                        3
2.2   Das Lastenheft                                                     4
2.3   Die Auswahl des Auftragnehmers                                     6
3.    Das Angebot des Auftragnehmers: Das Pflichtenheft                  7
4.    Der Vertrag                                                        8
4.1   Den Vertrag nutzen!                                                8
4.2   Ein Vertrag oder ein Vertragsbündel?                               9
4.3   Die Zustandsbeschreibungs- und Definitionsphase                   10
4.4   Die Konzeptphase                                                  11
4.5   Die Gestaltungs- und Produktionsphase                             11
4.6   Die Testphase                                                     12
4.7   Die Startphase                                                    12
4.8   Das „Danach“: Die Pflege- und Betriebsphase                       13
5.    Bauherr und Architekt der Web-Site: Die Vertragspartner           14
6.    Was soll gebaut werden: Der Vertragsinhalt                        15
6.1   Vorneweg: Die Präambel                                            16
6.2   Der Vertragsgegenstand                                            16
7.    Was wird gemacht?                                                 18
8.    Datensicherheit und laufende Information                          19
9.    Die Rechteeinräumung                                              20
9.1   Der „klassische Interessenswiderspruch“                           20
9.2   Sonderfall: Vereinbarung unentgeltlicher Nutzung                  21
9.3   Nutzungsrechte und Nutzungsarten                                  21
9.4   Der Rechtekatalog                                                 22
9.5   Die Namensnennung                                                 25
10.   Geprüft und für gut befunden: Die Abnahme                         26
                                                                              M
11.   Datenverbringungsverbote                                          27    7
12.   Was kostet das virtuelle Haus und wann soll gezahlt werden?       27    S. 1


                                             27 Kultur & Recht Februar 2005
M Recht der neuen Medien


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       12.1 Das Finanzamt will auch verdienen, aber wie viel?                        29
       12.2 Risiko!                                                                  30
       12.3 „Deutsch as Deutsch can“ und „wenn mehr Geld rein kommt als
            erwartet“                                                                30
       13. Die Nebenkosten                                                           31
       14. Aufrechnung und Zurückbehaltung                                           32
       15. Wie wird gehaftet?                                                        32
       16. Die Verschwiegenheitspflicht und der Datenschutz                          34
       17. Die Kündigung                                                             35
       18. Die Schlussbestimmungen                                                   36
       19. Da gibt´s doch noch viel mehr!                                            38




            Checkliste: Inhalt eines Lastenheftes                                     4

            Checkliste: Kriterien zur Auswahl des Auftragnehmers                      6

            Checkliste: Pflichtenheft                                                 7

            Vertrag Web-Site Erstellung                                              14



       Die Etablierung einer guten Kommunikationskultur ist auch in der Zusammenar-
       beit zwischen einem Kulturunternehmen und einem Web-Site-Designer bei der
       Erstellung einer Web-Site das A und O, um für beide Seiten befriedigende Ergeb-
       nisse zu erzielen. Das Risiko eines etwaigen Konflikts wird verringert, wenn die
       gegenseitigen „Spielregeln“ in einem „weitsichtigen“ Vertrag vorher festgelegt
       werden., Denn er beseitigt im Vorfeld Unklarheiten, beugt Missverständnissen
       vor und legt das Wie der Zusammenarbeit fest. Der vorliegende Beitrag ist daher
       nicht nur als Hilfestellung für die vertragliche Umsetzung geeignet, sondern auch
       als Leitfaden für die Parteien, gemeinsam das Web-Site-Projekt optimal zu reali-
       sieren.




M
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S. 2


       27 Kultur & Recht Februar 2005
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1.      Einleitung
Oberstes Gebot für die erfolgreiche Durchführung des Projekts Web-Site Gestal-
tung (Erstellung) ist eine gut aufeinander abgestimmte Kommunikation zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer. Denn wenn sich z. B: der Auftraggeber im Vor-
feld nicht hinreichend klar gemacht hat, was er denn mit „seiner“ Web-
Siteerreichen will (Zielgruppe, Funktion der Web-Site: reine PR-Site, Marketing
oder gar auch „Verkauf” und Distribution?) und wie „seine” Web-Site in das Ge-
samtkonzept, die Firmen- oder auch Künstlerphilosophie eingefügt werden soll und
der Auftragnehmer zudem nicht hinreichend nach den Hinter- und Beweggründen
des Auftraggebers gefragt hat, dann ist das Scheitern geradezu vorprogrammiert.
Damit nun Ihr Web-Site-Projekt erfolgreich verläuft, will ich nachfolgend einige
Anregungen für die Etablierung einer guten Kommunikationskultur zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer und der Erstellung des juristischen „Bauplans”
einer Web-Site geben. Werden diese von beiden Vertragspartnern – Auftraggeber
und Auftragnehmer – beachtet, führt das auf beiden Seiten zu Planungssicherheit
und hilft, das Risiko eines auftretenden Rechtsstreits beträchtlich zu minimieren.
Die „Spielregeln” werden am besten schriftlich festgehalten. Ausschlaggebend
sind dafür zwei Gründe:
-    es hilft bei später auftauchenden Meinungsverschiedenheit gegen die eigene
     sowie auch gegen die „Vergesslichkeit” des anderen,
-    § 40 UrhG (Urheberrechtsgesetz) schreibt die Schriftform bei der Lizenzie-
     rung von Nutzungsrechten an künftigen Werken bzw. der Verpflichtung hier-
     zu zwingend vor.


2.      Das „Vorspiel“: Der „Erstkontakt“
        zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
Wichtig für den Erstkontakt zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist, dass
dieses „vertragliche Vorspiel“ möglichst ritualisiert erfolgt. Die meisten Projekte
scheitern nämlich bereits hier, weil man ohne Leistungsbeschreibung, ohne Er-
stellung eines Projektplans „einfach mal angefangen“ hat.

2.1     „Früh getraut, nie bereut?“
Das fängt schon mit der Frage an, ob man (Auftraggeber und Auftragnehmer)
überhaupt zusammenpasst. Oftmals treffen nämlich Unternehmenskulturen auf-
einander, die nur sehr „ruckelig“ zusammenarbeiten können. Zur Vermeidung
derartiger „Ruckeleien“ hat sich der Auftraggeber im Idealfall zuvor über zwei
Fragen (schriftlich) detailliert Gedanken gemacht, nämlich:
1. Was will ich?
                                                                                      M
2. Welche Voraussetzungen soll derjenige erfüllen, der meine Web-Site erstellen       7
   wird?                                                                              S. 3


                                                  27 Kultur & Recht Februar 2005
M Recht der neuen Medien


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       2.2     Das Lastenheft

       Die erste Frage bezieht sich auf die Erstellung der Aufgabenbeschreibung „Web-
       Site-Erstellung“. Hier soll der (ideale) Auftraggeber seine Vorstellungen an seine
       zukünftige Web-Site in einem Lastenheft zusammenfassen. Dabei enthält das
       „Lastenheft“ (je nach Umfang handelt es sich um ein Blatt oder um ein ganzes
       Buch) eine Beschreibung der Zielsetzungen, Aufgabenstellungen und Eckdaten
       des Web-Site Projekts, wobei es den Ist-Zustand dokumentiert und den Soll-
       Zustand erläutert. Dabei soll das Lastenheft drei grundlegende Punkte beachten:
       -    Es soll eindeutig und klar beschriebene Ziele enthalten. Leitfrage sollte sein:
            „Was erwartet der User von meiner Site?“(Zielgruppenorientierung)
       -    Es soll vollständig sein. Wichtig: Wenn der Auftraggeber – für den Auftrag-
            nehmer erkennbar, offensichtlich nicht über ein ausreichendes Wissen ver-
            fügt, um dem Anspruch auf Vollständigkeit gerecht zu werden, so hat der
            Auftragnehmer die (gerichtlich einklagbare) vorvertragliche Pflicht, die
            „richtigen Fragen zu stellen“, um das Lastenheft vervollständigen zu können!
       -    Es soll ergebnisorientiert sein. (Wer auf Seiten des Auftraggebers welches
            Material, wann, wie, wo liefert, ist für den potentiellen Auftragnehmer uner-
            heblich. Hauptsache, er erhält das Material.)

       Nachfolgend eine kurze Checkliste zur Erstellung eines Lastenheftes:


              Checkliste: Inhalt eines Lastenheftes
             Aufgabenstellung
            - Veranlassung: Warum soll die Web-Site erstellt werden?
               - um eigene Ideen und Leidenschaften zu publizieren;
               - um Onlinebestellungen entgegenzunehmen;
               - um Informationen online zu „verkaufen”;
               - um Informationen online kostenlos zur Verfügung zu stellen;
               - um Muster und kostenlose Proben zum Online Abruf vorzuhalten;
               - um technischen Support oder sonstigen Kundendienst anzubieten;
               - um neue Kunden zu akquirieren;
               - um den bestehenden Kundenstamm besser an sich zu binden;
               - um ein unternehmensinternes Kommunikationssystem einzurichten;
               - um sonst noch etwas zu erreichen.
            - Zieldefinition: z. B. Unternehmenspräsentation mit Darstellung des Leis-
               tungsangebot
            - Eckdaten: z. B. Datum der Online-Schaltung und Budget
            Unternehmenscharakteristik
M           - Kurzpräsentation des Auftraggebers
7           - Wirtschaftliche und organisatorische Zusammenhänge
S. 4           (Dienstleistungen, Anzahl der Mitarbeiter etc.)


       27 Kultur & Recht Februar 2005

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Von der Horst: Projekt Web-Site Gestaltung. Der Vertrag mit einem externen Web-Designer

  • 1. M Recht der neuen Medien M7 Projekt Web-Site Gestaltung Der Vertrag mit einem externen Web-Designer Dr. Rutger von der Horst Rechtsanwalt, Fredricks & von der Horst (Los Angeles Köln) vdh@virtuelle-kanzlei.com Tätigkeitsschwerpunkt Wirtschaftsmedienrecht: Urheber, Marken, E-Commerce, Werbung, Wettbewerb; Mitbegründer von MedienAnwälte-International (MAI) Inhalt Seite 1. Einleitung 3 2. Das „Vorspiel“: Der „Erstkontakt“ zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer 3 2.1 „Früh getraut, nie bereut?“ 3 2.2 Das Lastenheft 4 2.3 Die Auswahl des Auftragnehmers 6 3. Das Angebot des Auftragnehmers: Das Pflichtenheft 7 4. Der Vertrag 8 4.1 Den Vertrag nutzen! 8 4.2 Ein Vertrag oder ein Vertragsbündel? 9 4.3 Die Zustandsbeschreibungs- und Definitionsphase 10 4.4 Die Konzeptphase 11 4.5 Die Gestaltungs- und Produktionsphase 11 4.6 Die Testphase 12 4.7 Die Startphase 12 4.8 Das „Danach“: Die Pflege- und Betriebsphase 13 5. Bauherr und Architekt der Web-Site: Die Vertragspartner 14 6. Was soll gebaut werden: Der Vertragsinhalt 15 6.1 Vorneweg: Die Präambel 16 6.2 Der Vertragsgegenstand 16 7. Was wird gemacht? 18 8. Datensicherheit und laufende Information 19 9. Die Rechteeinräumung 20 9.1 Der „klassische Interessenswiderspruch“ 20 9.2 Sonderfall: Vereinbarung unentgeltlicher Nutzung 21 9.3 Nutzungsrechte und Nutzungsarten 21 9.4 Der Rechtekatalog 22 9.5 Die Namensnennung 25 10. Geprüft und für gut befunden: Die Abnahme 26 M 11. Datenverbringungsverbote 27 7 12. Was kostet das virtuelle Haus und wann soll gezahlt werden? 27 S. 1 27 Kultur & Recht Februar 2005
  • 2. M Recht der neuen Medien M7 12.1 Das Finanzamt will auch verdienen, aber wie viel? 29 12.2 Risiko! 30 12.3 „Deutsch as Deutsch can“ und „wenn mehr Geld rein kommt als erwartet“ 30 13. Die Nebenkosten 31 14. Aufrechnung und Zurückbehaltung 32 15. Wie wird gehaftet? 32 16. Die Verschwiegenheitspflicht und der Datenschutz 34 17. Die Kündigung 35 18. Die Schlussbestimmungen 36 19. Da gibt´s doch noch viel mehr! 38 Checkliste: Inhalt eines Lastenheftes 4 Checkliste: Kriterien zur Auswahl des Auftragnehmers 6 Checkliste: Pflichtenheft 7 Vertrag Web-Site Erstellung 14 Die Etablierung einer guten Kommunikationskultur ist auch in der Zusammenar- beit zwischen einem Kulturunternehmen und einem Web-Site-Designer bei der Erstellung einer Web-Site das A und O, um für beide Seiten befriedigende Ergeb- nisse zu erzielen. Das Risiko eines etwaigen Konflikts wird verringert, wenn die gegenseitigen „Spielregeln“ in einem „weitsichtigen“ Vertrag vorher festgelegt werden., Denn er beseitigt im Vorfeld Unklarheiten, beugt Missverständnissen vor und legt das Wie der Zusammenarbeit fest. Der vorliegende Beitrag ist daher nicht nur als Hilfestellung für die vertragliche Umsetzung geeignet, sondern auch als Leitfaden für die Parteien, gemeinsam das Web-Site-Projekt optimal zu reali- sieren. M 7 S. 2 27 Kultur & Recht Februar 2005
  • 3. M Recht der neuen Medien M7 1. Einleitung Oberstes Gebot für die erfolgreiche Durchführung des Projekts Web-Site Gestal- tung (Erstellung) ist eine gut aufeinander abgestimmte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Denn wenn sich z. B: der Auftraggeber im Vor- feld nicht hinreichend klar gemacht hat, was er denn mit „seiner“ Web- Siteerreichen will (Zielgruppe, Funktion der Web-Site: reine PR-Site, Marketing oder gar auch „Verkauf” und Distribution?) und wie „seine” Web-Site in das Ge- samtkonzept, die Firmen- oder auch Künstlerphilosophie eingefügt werden soll und der Auftragnehmer zudem nicht hinreichend nach den Hinter- und Beweggründen des Auftraggebers gefragt hat, dann ist das Scheitern geradezu vorprogrammiert. Damit nun Ihr Web-Site-Projekt erfolgreich verläuft, will ich nachfolgend einige Anregungen für die Etablierung einer guten Kommunikationskultur zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer und der Erstellung des juristischen „Bauplans” einer Web-Site geben. Werden diese von beiden Vertragspartnern – Auftraggeber und Auftragnehmer – beachtet, führt das auf beiden Seiten zu Planungssicherheit und hilft, das Risiko eines auftretenden Rechtsstreits beträchtlich zu minimieren. Die „Spielregeln” werden am besten schriftlich festgehalten. Ausschlaggebend sind dafür zwei Gründe: - es hilft bei später auftauchenden Meinungsverschiedenheit gegen die eigene sowie auch gegen die „Vergesslichkeit” des anderen, - § 40 UrhG (Urheberrechtsgesetz) schreibt die Schriftform bei der Lizenzie- rung von Nutzungsrechten an künftigen Werken bzw. der Verpflichtung hier- zu zwingend vor. 2. Das „Vorspiel“: Der „Erstkontakt“ zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Wichtig für den Erstkontakt zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist, dass dieses „vertragliche Vorspiel“ möglichst ritualisiert erfolgt. Die meisten Projekte scheitern nämlich bereits hier, weil man ohne Leistungsbeschreibung, ohne Er- stellung eines Projektplans „einfach mal angefangen“ hat. 2.1 „Früh getraut, nie bereut?“ Das fängt schon mit der Frage an, ob man (Auftraggeber und Auftragnehmer) überhaupt zusammenpasst. Oftmals treffen nämlich Unternehmenskulturen auf- einander, die nur sehr „ruckelig“ zusammenarbeiten können. Zur Vermeidung derartiger „Ruckeleien“ hat sich der Auftraggeber im Idealfall zuvor über zwei Fragen (schriftlich) detailliert Gedanken gemacht, nämlich: 1. Was will ich? M 2. Welche Voraussetzungen soll derjenige erfüllen, der meine Web-Site erstellen 7 wird? S. 3 27 Kultur & Recht Februar 2005
  • 4. M Recht der neuen Medien M7 2.2 Das Lastenheft Die erste Frage bezieht sich auf die Erstellung der Aufgabenbeschreibung „Web- Site-Erstellung“. Hier soll der (ideale) Auftraggeber seine Vorstellungen an seine zukünftige Web-Site in einem Lastenheft zusammenfassen. Dabei enthält das „Lastenheft“ (je nach Umfang handelt es sich um ein Blatt oder um ein ganzes Buch) eine Beschreibung der Zielsetzungen, Aufgabenstellungen und Eckdaten des Web-Site Projekts, wobei es den Ist-Zustand dokumentiert und den Soll- Zustand erläutert. Dabei soll das Lastenheft drei grundlegende Punkte beachten: - Es soll eindeutig und klar beschriebene Ziele enthalten. Leitfrage sollte sein: „Was erwartet der User von meiner Site?“(Zielgruppenorientierung) - Es soll vollständig sein. Wichtig: Wenn der Auftraggeber – für den Auftrag- nehmer erkennbar, offensichtlich nicht über ein ausreichendes Wissen ver- fügt, um dem Anspruch auf Vollständigkeit gerecht zu werden, so hat der Auftragnehmer die (gerichtlich einklagbare) vorvertragliche Pflicht, die „richtigen Fragen zu stellen“, um das Lastenheft vervollständigen zu können! - Es soll ergebnisorientiert sein. (Wer auf Seiten des Auftraggebers welches Material, wann, wie, wo liefert, ist für den potentiellen Auftragnehmer uner- heblich. Hauptsache, er erhält das Material.) Nachfolgend eine kurze Checkliste zur Erstellung eines Lastenheftes: Checkliste: Inhalt eines Lastenheftes Aufgabenstellung - Veranlassung: Warum soll die Web-Site erstellt werden? - um eigene Ideen und Leidenschaften zu publizieren; - um Onlinebestellungen entgegenzunehmen; - um Informationen online zu „verkaufen”; - um Informationen online kostenlos zur Verfügung zu stellen; - um Muster und kostenlose Proben zum Online Abruf vorzuhalten; - um technischen Support oder sonstigen Kundendienst anzubieten; - um neue Kunden zu akquirieren; - um den bestehenden Kundenstamm besser an sich zu binden; - um ein unternehmensinternes Kommunikationssystem einzurichten; - um sonst noch etwas zu erreichen. - Zieldefinition: z. B. Unternehmenspräsentation mit Darstellung des Leis- tungsangebot - Eckdaten: z. B. Datum der Online-Schaltung und Budget Unternehmenscharakteristik M - Kurzpräsentation des Auftraggebers 7 - Wirtschaftliche und organisatorische Zusammenhänge S. 4 (Dienstleistungen, Anzahl der Mitarbeiter etc.) 27 Kultur & Recht Februar 2005