Poser: Rechtsprechungsübersicht zu Verkehrssicherungs- und Betreiberpflichten...
Von der Horst: Projekt Web-Site Gestaltung. Der Vertrag mit einem externen Web-Designer
1. M Recht der neuen Medien
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Projekt Web-Site Gestaltung
Der Vertrag mit einem externen Web-Designer
Dr. Rutger von der Horst
Rechtsanwalt, Fredricks & von der Horst (Los Angeles Köln)
vdh@virtuelle-kanzlei.com
Tätigkeitsschwerpunkt Wirtschaftsmedienrecht: Urheber, Marken, E-Commerce,
Werbung, Wettbewerb; Mitbegründer von MedienAnwälte-International (MAI)
Inhalt Seite
1. Einleitung 3
2. Das „Vorspiel“: Der „Erstkontakt“ zwischen Auftraggeber und
Auftragnehmer 3
2.1 „Früh getraut, nie bereut?“ 3
2.2 Das Lastenheft 4
2.3 Die Auswahl des Auftragnehmers 6
3. Das Angebot des Auftragnehmers: Das Pflichtenheft 7
4. Der Vertrag 8
4.1 Den Vertrag nutzen! 8
4.2 Ein Vertrag oder ein Vertragsbündel? 9
4.3 Die Zustandsbeschreibungs- und Definitionsphase 10
4.4 Die Konzeptphase 11
4.5 Die Gestaltungs- und Produktionsphase 11
4.6 Die Testphase 12
4.7 Die Startphase 12
4.8 Das „Danach“: Die Pflege- und Betriebsphase 13
5. Bauherr und Architekt der Web-Site: Die Vertragspartner 14
6. Was soll gebaut werden: Der Vertragsinhalt 15
6.1 Vorneweg: Die Präambel 16
6.2 Der Vertragsgegenstand 16
7. Was wird gemacht? 18
8. Datensicherheit und laufende Information 19
9. Die Rechteeinräumung 20
9.1 Der „klassische Interessenswiderspruch“ 20
9.2 Sonderfall: Vereinbarung unentgeltlicher Nutzung 21
9.3 Nutzungsrechte und Nutzungsarten 21
9.4 Der Rechtekatalog 22
9.5 Die Namensnennung 25
10. Geprüft und für gut befunden: Die Abnahme 26
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11. Datenverbringungsverbote 27 7
12. Was kostet das virtuelle Haus und wann soll gezahlt werden? 27 S. 1
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12.1 Das Finanzamt will auch verdienen, aber wie viel? 29
12.2 Risiko! 30
12.3 „Deutsch as Deutsch can“ und „wenn mehr Geld rein kommt als
erwartet“ 30
13. Die Nebenkosten 31
14. Aufrechnung und Zurückbehaltung 32
15. Wie wird gehaftet? 32
16. Die Verschwiegenheitspflicht und der Datenschutz 34
17. Die Kündigung 35
18. Die Schlussbestimmungen 36
19. Da gibt´s doch noch viel mehr! 38
Checkliste: Inhalt eines Lastenheftes 4
Checkliste: Kriterien zur Auswahl des Auftragnehmers 6
Checkliste: Pflichtenheft 7
Vertrag Web-Site Erstellung 14
Die Etablierung einer guten Kommunikationskultur ist auch in der Zusammenar-
beit zwischen einem Kulturunternehmen und einem Web-Site-Designer bei der
Erstellung einer Web-Site das A und O, um für beide Seiten befriedigende Ergeb-
nisse zu erzielen. Das Risiko eines etwaigen Konflikts wird verringert, wenn die
gegenseitigen „Spielregeln“ in einem „weitsichtigen“ Vertrag vorher festgelegt
werden., Denn er beseitigt im Vorfeld Unklarheiten, beugt Missverständnissen
vor und legt das Wie der Zusammenarbeit fest. Der vorliegende Beitrag ist daher
nicht nur als Hilfestellung für die vertragliche Umsetzung geeignet, sondern auch
als Leitfaden für die Parteien, gemeinsam das Web-Site-Projekt optimal zu reali-
sieren.
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S. 2
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1. Einleitung
Oberstes Gebot für die erfolgreiche Durchführung des Projekts Web-Site Gestal-
tung (Erstellung) ist eine gut aufeinander abgestimmte Kommunikation zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer. Denn wenn sich z. B: der Auftraggeber im Vor-
feld nicht hinreichend klar gemacht hat, was er denn mit „seiner“ Web-
Siteerreichen will (Zielgruppe, Funktion der Web-Site: reine PR-Site, Marketing
oder gar auch „Verkauf” und Distribution?) und wie „seine” Web-Site in das Ge-
samtkonzept, die Firmen- oder auch Künstlerphilosophie eingefügt werden soll und
der Auftragnehmer zudem nicht hinreichend nach den Hinter- und Beweggründen
des Auftraggebers gefragt hat, dann ist das Scheitern geradezu vorprogrammiert.
Damit nun Ihr Web-Site-Projekt erfolgreich verläuft, will ich nachfolgend einige
Anregungen für die Etablierung einer guten Kommunikationskultur zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer und der Erstellung des juristischen „Bauplans”
einer Web-Site geben. Werden diese von beiden Vertragspartnern – Auftraggeber
und Auftragnehmer – beachtet, führt das auf beiden Seiten zu Planungssicherheit
und hilft, das Risiko eines auftretenden Rechtsstreits beträchtlich zu minimieren.
Die „Spielregeln” werden am besten schriftlich festgehalten. Ausschlaggebend
sind dafür zwei Gründe:
- es hilft bei später auftauchenden Meinungsverschiedenheit gegen die eigene
sowie auch gegen die „Vergesslichkeit” des anderen,
- § 40 UrhG (Urheberrechtsgesetz) schreibt die Schriftform bei der Lizenzie-
rung von Nutzungsrechten an künftigen Werken bzw. der Verpflichtung hier-
zu zwingend vor.
2. Das „Vorspiel“: Der „Erstkontakt“
zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
Wichtig für den Erstkontakt zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist, dass
dieses „vertragliche Vorspiel“ möglichst ritualisiert erfolgt. Die meisten Projekte
scheitern nämlich bereits hier, weil man ohne Leistungsbeschreibung, ohne Er-
stellung eines Projektplans „einfach mal angefangen“ hat.
2.1 „Früh getraut, nie bereut?“
Das fängt schon mit der Frage an, ob man (Auftraggeber und Auftragnehmer)
überhaupt zusammenpasst. Oftmals treffen nämlich Unternehmenskulturen auf-
einander, die nur sehr „ruckelig“ zusammenarbeiten können. Zur Vermeidung
derartiger „Ruckeleien“ hat sich der Auftraggeber im Idealfall zuvor über zwei
Fragen (schriftlich) detailliert Gedanken gemacht, nämlich:
1. Was will ich?
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2. Welche Voraussetzungen soll derjenige erfüllen, der meine Web-Site erstellen 7
wird? S. 3
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2.2 Das Lastenheft
Die erste Frage bezieht sich auf die Erstellung der Aufgabenbeschreibung „Web-
Site-Erstellung“. Hier soll der (ideale) Auftraggeber seine Vorstellungen an seine
zukünftige Web-Site in einem Lastenheft zusammenfassen. Dabei enthält das
„Lastenheft“ (je nach Umfang handelt es sich um ein Blatt oder um ein ganzes
Buch) eine Beschreibung der Zielsetzungen, Aufgabenstellungen und Eckdaten
des Web-Site Projekts, wobei es den Ist-Zustand dokumentiert und den Soll-
Zustand erläutert. Dabei soll das Lastenheft drei grundlegende Punkte beachten:
- Es soll eindeutig und klar beschriebene Ziele enthalten. Leitfrage sollte sein:
„Was erwartet der User von meiner Site?“(Zielgruppenorientierung)
- Es soll vollständig sein. Wichtig: Wenn der Auftraggeber – für den Auftrag-
nehmer erkennbar, offensichtlich nicht über ein ausreichendes Wissen ver-
fügt, um dem Anspruch auf Vollständigkeit gerecht zu werden, so hat der
Auftragnehmer die (gerichtlich einklagbare) vorvertragliche Pflicht, die
„richtigen Fragen zu stellen“, um das Lastenheft vervollständigen zu können!
- Es soll ergebnisorientiert sein. (Wer auf Seiten des Auftraggebers welches
Material, wann, wie, wo liefert, ist für den potentiellen Auftragnehmer uner-
heblich. Hauptsache, er erhält das Material.)
Nachfolgend eine kurze Checkliste zur Erstellung eines Lastenheftes:
Checkliste: Inhalt eines Lastenheftes
Aufgabenstellung
- Veranlassung: Warum soll die Web-Site erstellt werden?
- um eigene Ideen und Leidenschaften zu publizieren;
- um Onlinebestellungen entgegenzunehmen;
- um Informationen online zu „verkaufen”;
- um Informationen online kostenlos zur Verfügung zu stellen;
- um Muster und kostenlose Proben zum Online Abruf vorzuhalten;
- um technischen Support oder sonstigen Kundendienst anzubieten;
- um neue Kunden zu akquirieren;
- um den bestehenden Kundenstamm besser an sich zu binden;
- um ein unternehmensinternes Kommunikationssystem einzurichten;
- um sonst noch etwas zu erreichen.
- Zieldefinition: z. B. Unternehmenspräsentation mit Darstellung des Leis-
tungsangebot
- Eckdaten: z. B. Datum der Online-Schaltung und Budget
Unternehmenscharakteristik
M - Kurzpräsentation des Auftraggebers
7 - Wirtschaftliche und organisatorische Zusammenhänge
S. 4 (Dienstleistungen, Anzahl der Mitarbeiter etc.)
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