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ARBEITSVERTRAG
“Arbeitnehmer”
§ 1 Beginn
Das Arbeitsverhaltnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
§ 2 Probezeit
Der erste Monat gilt als Probezeit. Wahrend dieser Zeit konnen die Parteien das Arbeitsverhaltnis
mit einer Frist von 2 Wochen kundigen.
§ 3 Tatigkeit und Aufgabengebiet
(1) Der Arbeitnehmer wird als Logistik-Manager eingestellt. Das Arbeitsgebiet des
Arbeitnehmers umfasst folgende Aufgaben:
Empfang von Waren und Produkten vom Arbeitgeber und von Drittanbietern.
Uberprufung der Verpackung der erhaltenen Waren/Produkte ;
Versand der Waren/Produkte direkt an die Empfanger Oder Vertreter ihrer Firmen an die
Adressen, die der Arbeitgeber angibt, innerhalb von 3 Werktagen nach dem Erhalt der
Postsendung;
Vorbereiten eines vorlaufigen Berichts liber den Status der Bestellung fur den
Arbeitgeber. Der Bericht muss innerhalb von 24 Stunden nach dem Versenden der
Ware/Produkte mit dem Postservice DHL per E-Mail abgeschickt werden.
(2) Das Arbeitsverhaltnis bezieht sich auf eine Tatigkeit von zu Hause des Arbeitsnehmers
aus.
(3) Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Arbeitnehmer anderweitige, seinen Fahigkeiten und
Kenntnissen entsprechende und gleichwertige Aufgaben zuzuweisen, soweit dies dem
Arbeitnehmer zumutbar ist. Dieser Vorbehalt wird nicht dadurch gegenstandslos, dass
der Arbeitnehmer langere Zeit nur mit bestimmten Aufgaben Oder an einem bestimmten
Ort beschaftigt ist.
§ 4 Verantwortung des Arbeitnehmer
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(4) Die vorgenannten Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Arbeitsverhaltnisses. s
Der Arbeitnehmer tragt die voile Verantwortung fur die empfangene Waren/Produkte ab dem
Empfang an seine Adresse bis zum Versand an die Kundenadresse.
Im Falle des Verlustes Oder der Beschadigung der Ware durch das Verschulden des
Arbeitnehmers, die nach dem Erhalt der Ware zugefiigt wurde, haftet der Arbeitnehmer nach den
Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland.
- Im Falle eines Empfangs von Waren/Produkten mit offensichtlicher Beschadigung der
Verpackung, berichtet der Arbeitnehmer dies unverziiglich dem Arbeitgeber.
§ 5 Kiindigung
(1) Der Vert rag kann von beiden Parteien gekiindigt werden. Die Kundigungsfristen richten
sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Verlangerte gesetzliche Kundigungsfristen fur
den Arbeitgeber gelten fur beide Parteien gleichermaften. Das Recht zur
aufterordentlichen Kiindigung bleibt unberiihrt.
(2) Alle Kiindigungen miissen schriftlich erfolgen.
(3) Wird das Arbeitsverhaltnis beendet, so ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitnehmer
vom Ausspruch der Kiindigung an von der Arbeitsleistung freizustellen. Der
Freistellungszeitraum gilt als Erfiillung des Urlaubsanspruchs. Die Freistellung ist durch
den Arbeitgeber jederzeit widerrufbar.
(4) Auch ohne Kiindigung endet das Vertragsverhaltnis mit Ablauf des Monats, in dem der
Arbeitnehmer das jeweils giiltige gesetzliche Renteneintrittsalter vollendet hat Oder seine
Berufs- Oder Erwerbsunfahigkeit durch Rentenbescheid festgestellt wird.
§ 6 Arbeitszeit
Die regelmaftige Arbeitszeit betragt 12 Stunden wochentlich.
§ 7 Vergiitung
(1) Nach Abschluss der Probezeit (30 Tage) erhalt der Arbeitnehmer zum ersten Mai seinen
Gehalt gemaft seines Postens: 1000 EUR, 30 Tage nach dem Unterschreiben des
Vedrags, aufterdem werden 10 EUR fiir jedes empfangene und abgeschickte Paket
ausgezahlt.
(2) Der Arbeitnehmer erhalt zusatzlich ein 13. Monatsgehalt, dass jeweils halftig mit der Juni-
und der Dezembervergiitung ausgezahlt wird. Im ersten Jahr der Beschaftigung und bei
unterjahrigen Ausscheiden erhalt der Arbeitnehmer anteilig fiir jeden vollen
Kalendermonat, in dem das Beschaftigungsverhaltnis bestand, 1/12 des zusatzlichen
Monatsgehalts.
(3) Zahiung der Vergiitung erfolgt bargeldlos. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem
Arbeitgeber innerhalb von zehn Tagen nach Beginn des Arbeitsverhaltnisses ein
Bankkonto zu nennen, auf das die Zahiung erfolgen soil.
§ 8 Betriebsbedingte Aufwendungen
Der Arbeitgeber erstattet dem Arbeitnehmer Reisekosten und sonstige Aufwendungen, die im
Interesse des Arbeitgebers notwendig waren, entsprechend der Reisekostenrichtlinien der
Gesellschaft und derdeutschen Steuervorschriften.
§ 9 Uberstunden
(1) Der Arbeitnehmer erklart sich bereit, iiber die vereinbarte Arbeitszeit hinaus Uberstunden
zu leisten, soweit diese angeordnet werden und gesetzlich zulassig sind. 4 Uberstunden
monatlich gelten mit der vereinbarten Vergiitung als abgegolten. Die weiteren
Uberstunden werden im Verhaltnis 1 zu 1 durch Freizeit ausgeglichen.
(2) Uberstunden werden nur beriicksichtigt, wenn sie vereinbart worden sind Oder wenn der
Arbeitgeber sie angeordnet hat Oder wenn sie aus dringenden betrieblichen Interessen
(4) Die vorgenannten Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Arbeitsverhaltnisses.
erforderlich waren und der Arbeitnehmer den Beginn und das Ende der Uberstunden
spatestens am folgenden Tag der Geschaftsleitung schriftlich anzeigt.
§10 Nutzung von Kommunikationsmitteln
Der Arbeitnehmer muss liber einen Internetzugang sowie eine E-Mail-Adresse verfiigen. Der
Drucker ist wiinschenswert.
§ 11 Urlaub
(1) Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Jahresurlaub von 28 Arbeitstagen. Der Zeitpunkt des
Urlaubs ist mit dem Arbeitgeber rechtzeitig, mindestens sechs Wochen vor dem
gewiinschten Urlaubsbeginn, abzustimmen. Dabei hat der Arbeitnehmer auf die
betrieblichen Erfordernisse des Arbeitgebers gebuhrend Riicksicht zu nehmen. Ein
Urlaub von zusammenhangend mehr als drei Wochen bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Arbeitgebers.
(2) Der Urlaub dient der Erholung. Wahrend des Urlaubs sind Arbeitsleistungen gegen
Entgelt unzulassig.
(3) Der Erholungsurlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Kann aus
betrieblichen Griinden der Urlaub nicht bis zum Ende des Kalenderjahres gewahrt
werden, so muss der Urlaub bis zum 31.03. des folgenden Kalenderjahres gewahrt und
genommen werden.
(4) Ist im Zeitpunkt der Kiindigung des Arbeitsverhaltnisses der Urlaubsanspruch noch nicht
erfiillt, ist der Urlaub, soweit dies unter Beriicksichtigung betrieblicher Interessen moglich
ist, wahrend der Kiindigungsfrist zu gewahren und zu nehmen. Soweit der Urlaub nicht
gewahrt werden kann Oder die Kiindigungsfrist nicht ausreicht, ist der Urlaub abzugelten.
§ 12 Arbeitsverhinderung
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber unter Angabe der Griinde jede
Arbeitsverhinderung und ihre voraussichtliche Dauer unverziiglich mitzuteilen.
(2) Bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfahigkeit ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem
Arbeitgeber seine Arbeitsunfahigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverziiglich
mitzuteilen.
(3) Dauert die Arbeitsunfahigkeit langer als in der Bescheinigung angegeben, so ist der
Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue arztliche Bescheinigung vorzulegen.
(4) Im Ubrigen bleibtes bei den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 13 Adressanderungen
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber eine Anderung seiner Privatanschrift
unaufgefordert und umgehend mitzuteilen. Schreiben des Arbeitgebers, die den Arbeitnehmer
wegen des Verstoftes gegen diese Informationspflicht nicht Oder erst verspatet erreichen, gelten
am dritten Werktag nach Abgabe bei der Post als zugestellt.
§ 14 Verschwiegenheitspflicht
(1) Der Arbeitnehmer hat liber alle Tatsachen und Umstande, die den Geschaftsbetrieb des
Arbeitgebers Oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens Oder eines Dritten
betreffen, der mit dem Arbeitgeber in Geschaftsbeziehung steht und die nicht als
offenkundig anzusehen sind, sowohl gegeniiber Dritten wie auch gegeniiber nicht
berechtigten Arbeitnehmern des Arbeitgebers strengstes Stillschweigen zu bewahren.
Die betrieblichen Sicherheitsbestimmungen sind zu beachten. Vertrauliche und geheim
zu haltende Schriftstiicke, Zeichnungen, Modelle und ahnliche Unterlagen sind unter
Verschluss zu halten.
(2) Hiervon ausgenommen sind lediglich solche Informationen, deren Weitergabe zur
ordnungsgemaften Erfullung der dem Arbeitnehmer iibertragenen Aufgaben erforderlich
Oder ihm seitens des Arbeitgebers vorher schriftlich gestattet worden ist.
(4) Die vorgenannten Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Arbeitsverhaltnisses.
§15 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag stelltdie gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar.
(2) Jede Anderung Oder Erganzung dieses Arbeitsvertrags, die nicht durch eine individuelle
Vereinbarung der Vertragsparteien erfolgt, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt
auch fur Anderungen dieses Schriftformerfordemisses. Dies bedeutet, dass keine Anspriiche
aufgrund betrieblicher Ubung entstehen konnen.
(3) Aiie zwischen den Vertragsparteien vor dem Abschluss dieses Vertrages getroffenen
Vereinbarungen sind durch den Abschluss dieses Vertrages uberholt.
(4) Im Falle eines Widerspruchs zwischen den verschiedensprachigen Versionen dieses Vertrags
gilt die deutsche Version.
§ 16 Ausschlussfristen
(1) Anspriiche aus dem Arbeitsverhaltnis und solche, die mit diesem in Verbindung stehen, sind
innerhalb von drei Monaten nach Falligkeit schriftlich gegeniiber der anderen Vertrags pa rtei
geltend zu machen. Anspriiche, die nicht innerhalb dieser Frist geitend gemacht werden, sind
verfallen.
(2) Lehnt die andere Partei den Anspruch ab Oder erklart sie sich nicht innerhalb von zwei
Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfallt der Anspruch, wenn er nicht
innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung Oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht
wird.
(3) Von den Absatzen 1 und 2 vereinbarten Rechtsbeschrankungen ausgenommen ist eine
Plaftung der Parteien bei Vorsatz.
§17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungiiltig Oder undurchsetzbar sein Oder werden, so
bieiben die iibrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberiihrt.
Mitarbeiter :
Ort und Datum
Adresse:
Leopold-Figl-Straße 1,
8430 Leibnitz,
Austria
Enea Marius Nurnberg, Deutschland, 22.11.2016,
Girokonto: WIRECARD Bank AG;
Kontoinhaber: Marius Enea;
IBAN: DE41512308006500601255;
BIC: WIREDEMM;
Kohnstr.3, 90478
Handynummer: 015145738601
(4) Die vorgenannten Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Arbeitsverhaltnisses.

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Vertrag

  • 1. http://fleetlineshipping.org ARBEITSVERTRAG “Arbeitnehmer” § 1 Beginn Das Arbeitsverhaltnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. § 2 Probezeit Der erste Monat gilt als Probezeit. Wahrend dieser Zeit konnen die Parteien das Arbeitsverhaltnis mit einer Frist von 2 Wochen kundigen. § 3 Tatigkeit und Aufgabengebiet (1) Der Arbeitnehmer wird als Logistik-Manager eingestellt. Das Arbeitsgebiet des Arbeitnehmers umfasst folgende Aufgaben: Empfang von Waren und Produkten vom Arbeitgeber und von Drittanbietern. Uberprufung der Verpackung der erhaltenen Waren/Produkte ; Versand der Waren/Produkte direkt an die Empfanger Oder Vertreter ihrer Firmen an die Adressen, die der Arbeitgeber angibt, innerhalb von 3 Werktagen nach dem Erhalt der Postsendung; Vorbereiten eines vorlaufigen Berichts liber den Status der Bestellung fur den Arbeitgeber. Der Bericht muss innerhalb von 24 Stunden nach dem Versenden der Ware/Produkte mit dem Postservice DHL per E-Mail abgeschickt werden. (2) Das Arbeitsverhaltnis bezieht sich auf eine Tatigkeit von zu Hause des Arbeitsnehmers aus. (3) Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Arbeitnehmer anderweitige, seinen Fahigkeiten und Kenntnissen entsprechende und gleichwertige Aufgaben zuzuweisen, soweit dies dem Arbeitnehmer zumutbar ist. Dieser Vorbehalt wird nicht dadurch gegenstandslos, dass der Arbeitnehmer langere Zeit nur mit bestimmten Aufgaben Oder an einem bestimmten Ort beschaftigt ist. § 4 Verantwortung des Arbeitnehmer
  • 2. http://fleetlineshipping.org (4) Die vorgenannten Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Arbeitsverhaltnisses. s Der Arbeitnehmer tragt die voile Verantwortung fur die empfangene Waren/Produkte ab dem Empfang an seine Adresse bis zum Versand an die Kundenadresse. Im Falle des Verlustes Oder der Beschadigung der Ware durch das Verschulden des Arbeitnehmers, die nach dem Erhalt der Ware zugefiigt wurde, haftet der Arbeitnehmer nach den Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland. - Im Falle eines Empfangs von Waren/Produkten mit offensichtlicher Beschadigung der Verpackung, berichtet der Arbeitnehmer dies unverziiglich dem Arbeitgeber. § 5 Kiindigung (1) Der Vert rag kann von beiden Parteien gekiindigt werden. Die Kundigungsfristen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Verlangerte gesetzliche Kundigungsfristen fur den Arbeitgeber gelten fur beide Parteien gleichermaften. Das Recht zur aufterordentlichen Kiindigung bleibt unberiihrt. (2) Alle Kiindigungen miissen schriftlich erfolgen. (3) Wird das Arbeitsverhaltnis beendet, so ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitnehmer vom Ausspruch der Kiindigung an von der Arbeitsleistung freizustellen. Der Freistellungszeitraum gilt als Erfiillung des Urlaubsanspruchs. Die Freistellung ist durch den Arbeitgeber jederzeit widerrufbar. (4) Auch ohne Kiindigung endet das Vertragsverhaltnis mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das jeweils giiltige gesetzliche Renteneintrittsalter vollendet hat Oder seine Berufs- Oder Erwerbsunfahigkeit durch Rentenbescheid festgestellt wird. § 6 Arbeitszeit Die regelmaftige Arbeitszeit betragt 12 Stunden wochentlich. § 7 Vergiitung (1) Nach Abschluss der Probezeit (30 Tage) erhalt der Arbeitnehmer zum ersten Mai seinen Gehalt gemaft seines Postens: 1000 EUR, 30 Tage nach dem Unterschreiben des Vedrags, aufterdem werden 10 EUR fiir jedes empfangene und abgeschickte Paket ausgezahlt. (2) Der Arbeitnehmer erhalt zusatzlich ein 13. Monatsgehalt, dass jeweils halftig mit der Juni- und der Dezembervergiitung ausgezahlt wird. Im ersten Jahr der Beschaftigung und bei unterjahrigen Ausscheiden erhalt der Arbeitnehmer anteilig fiir jeden vollen Kalendermonat, in dem das Beschaftigungsverhaltnis bestand, 1/12 des zusatzlichen Monatsgehalts. (3) Zahiung der Vergiitung erfolgt bargeldlos. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber innerhalb von zehn Tagen nach Beginn des Arbeitsverhaltnisses ein Bankkonto zu nennen, auf das die Zahiung erfolgen soil. § 8 Betriebsbedingte Aufwendungen Der Arbeitgeber erstattet dem Arbeitnehmer Reisekosten und sonstige Aufwendungen, die im Interesse des Arbeitgebers notwendig waren, entsprechend der Reisekostenrichtlinien der Gesellschaft und derdeutschen Steuervorschriften. § 9 Uberstunden (1) Der Arbeitnehmer erklart sich bereit, iiber die vereinbarte Arbeitszeit hinaus Uberstunden zu leisten, soweit diese angeordnet werden und gesetzlich zulassig sind. 4 Uberstunden monatlich gelten mit der vereinbarten Vergiitung als abgegolten. Die weiteren Uberstunden werden im Verhaltnis 1 zu 1 durch Freizeit ausgeglichen. (2) Uberstunden werden nur beriicksichtigt, wenn sie vereinbart worden sind Oder wenn der Arbeitgeber sie angeordnet hat Oder wenn sie aus dringenden betrieblichen Interessen
  • 3. (4) Die vorgenannten Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Arbeitsverhaltnisses. erforderlich waren und der Arbeitnehmer den Beginn und das Ende der Uberstunden spatestens am folgenden Tag der Geschaftsleitung schriftlich anzeigt. §10 Nutzung von Kommunikationsmitteln Der Arbeitnehmer muss liber einen Internetzugang sowie eine E-Mail-Adresse verfiigen. Der Drucker ist wiinschenswert. § 11 Urlaub (1) Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Jahresurlaub von 28 Arbeitstagen. Der Zeitpunkt des Urlaubs ist mit dem Arbeitgeber rechtzeitig, mindestens sechs Wochen vor dem gewiinschten Urlaubsbeginn, abzustimmen. Dabei hat der Arbeitnehmer auf die betrieblichen Erfordernisse des Arbeitgebers gebuhrend Riicksicht zu nehmen. Ein Urlaub von zusammenhangend mehr als drei Wochen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Arbeitgebers. (2) Der Urlaub dient der Erholung. Wahrend des Urlaubs sind Arbeitsleistungen gegen Entgelt unzulassig. (3) Der Erholungsurlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Kann aus betrieblichen Griinden der Urlaub nicht bis zum Ende des Kalenderjahres gewahrt werden, so muss der Urlaub bis zum 31.03. des folgenden Kalenderjahres gewahrt und genommen werden. (4) Ist im Zeitpunkt der Kiindigung des Arbeitsverhaltnisses der Urlaubsanspruch noch nicht erfiillt, ist der Urlaub, soweit dies unter Beriicksichtigung betrieblicher Interessen moglich ist, wahrend der Kiindigungsfrist zu gewahren und zu nehmen. Soweit der Urlaub nicht gewahrt werden kann Oder die Kiindigungsfrist nicht ausreicht, ist der Urlaub abzugelten. § 12 Arbeitsverhinderung (1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber unter Angabe der Griinde jede Arbeitsverhinderung und ihre voraussichtliche Dauer unverziiglich mitzuteilen. (2) Bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfahigkeit ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfahigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverziiglich mitzuteilen. (3) Dauert die Arbeitsunfahigkeit langer als in der Bescheinigung angegeben, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue arztliche Bescheinigung vorzulegen. (4) Im Ubrigen bleibtes bei den gesetzlichen Bestimmungen. § 13 Adressanderungen Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber eine Anderung seiner Privatanschrift unaufgefordert und umgehend mitzuteilen. Schreiben des Arbeitgebers, die den Arbeitnehmer wegen des Verstoftes gegen diese Informationspflicht nicht Oder erst verspatet erreichen, gelten am dritten Werktag nach Abgabe bei der Post als zugestellt. § 14 Verschwiegenheitspflicht (1) Der Arbeitnehmer hat liber alle Tatsachen und Umstande, die den Geschaftsbetrieb des Arbeitgebers Oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens Oder eines Dritten betreffen, der mit dem Arbeitgeber in Geschaftsbeziehung steht und die nicht als offenkundig anzusehen sind, sowohl gegeniiber Dritten wie auch gegeniiber nicht berechtigten Arbeitnehmern des Arbeitgebers strengstes Stillschweigen zu bewahren. Die betrieblichen Sicherheitsbestimmungen sind zu beachten. Vertrauliche und geheim zu haltende Schriftstiicke, Zeichnungen, Modelle und ahnliche Unterlagen sind unter Verschluss zu halten. (2) Hiervon ausgenommen sind lediglich solche Informationen, deren Weitergabe zur ordnungsgemaften Erfullung der dem Arbeitnehmer iibertragenen Aufgaben erforderlich Oder ihm seitens des Arbeitgebers vorher schriftlich gestattet worden ist.
  • 4. (4) Die vorgenannten Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Arbeitsverhaltnisses. §15 Sonstiges (1) Dieser Vertrag stelltdie gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. (2) Jede Anderung Oder Erganzung dieses Arbeitsvertrags, die nicht durch eine individuelle Vereinbarung der Vertragsparteien erfolgt, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch fur Anderungen dieses Schriftformerfordemisses. Dies bedeutet, dass keine Anspriiche aufgrund betrieblicher Ubung entstehen konnen. (3) Aiie zwischen den Vertragsparteien vor dem Abschluss dieses Vertrages getroffenen Vereinbarungen sind durch den Abschluss dieses Vertrages uberholt. (4) Im Falle eines Widerspruchs zwischen den verschiedensprachigen Versionen dieses Vertrags gilt die deutsche Version. § 16 Ausschlussfristen (1) Anspriiche aus dem Arbeitsverhaltnis und solche, die mit diesem in Verbindung stehen, sind innerhalb von drei Monaten nach Falligkeit schriftlich gegeniiber der anderen Vertrags pa rtei geltend zu machen. Anspriiche, die nicht innerhalb dieser Frist geitend gemacht werden, sind verfallen. (2) Lehnt die andere Partei den Anspruch ab Oder erklart sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfallt der Anspruch, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung Oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird. (3) Von den Absatzen 1 und 2 vereinbarten Rechtsbeschrankungen ausgenommen ist eine Plaftung der Parteien bei Vorsatz. §17 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungiiltig Oder undurchsetzbar sein Oder werden, so bieiben die iibrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberiihrt. Mitarbeiter : Ort und Datum Adresse: Leopold-Figl-Straße 1, 8430 Leibnitz, Austria Enea Marius Nurnberg, Deutschland, 22.11.2016, Girokonto: WIRECARD Bank AG; Kontoinhaber: Marius Enea; IBAN: DE41512308006500601255; BIC: WIREDEMM; Kohnstr.3, 90478 Handynummer: 015145738601
  • 5. (4) Die vorgenannten Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Arbeitsverhaltnisses.